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Am 13.10.2016 um 00:18 schrieb sachse:

 

Ich neige eigentlich - schon altersbedingt - nicht dazu aber dafür sollte man dir ordentlich auf die Fresse hauen.

 

Hi sachse,

 

danach wäre:

Keine Zähne im Maul aber La Paloma pfeifen 

aber traust Du diesem altklugen Dummbüdel noch zu, dass er die Melodie hinkriegt ? 

Den ihn überfordernden Text braucht er ja nicht mehr lernen. :lachen::lachen::lachen:

 

jason

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''Die sind natürlich MINDESTENS so gut geschult, wie die Justizbeamten in Sachsen...''

 

Nüü joh Albatros,die kennen sich bestenfalls mit Zonenflüchlingen und Jugendwerkhöfen aus,aber Terroristen? Das wurde doch seinerzeit von den Dächern Magdeburg's durch Stalin's Truppen 'aussortiert'...

Psychologen braucht doch keeener....;)

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Scoville:

''Die sind natürlich MINDESTENS so gut geschult, wie die Justizbeamten in Sachsen...''

 

Nüü joh Albatros,die kennen sich bestenfalls mit Zonenflüchlingen und Jugendwerkhöfen aus,aber Terroristen? Das wurde doch seinerzeit von den Dächern Magdeburg's durch Stalin's Truppen 'aussortiert'...

Psychologen braucht doch keeener....;)

 

Seit wann werden denn Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, die in Casinos eingesetzt werden, zur Terroristenabwehr benötigt ? :lachen::lachen:

Oder rechnest Du die Spinner, die einem im Casino regelmäßig ihre anstrusen Phantasien aufdrängen, schon zu den Terroristen ? :schock:

(Oder hat sich das Thema etwa von den "Casinoaufsehern" zu den sächsischen Justizbeamten verschoben ?)

 

Starwind

 

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Am 13.10.2016 um 22:55 schrieb Ropro:

Ob die einschlägigen Gesetzestexte den Schwenni überzeugen, glaub ich ja auch nicht:

 

gesetz.PNGgesetz2.PNG

 So mein Guter,

Wenn Du schon keine Ahnung vom Roulettspiel hast, aber lesen wirst Du ja wohl können.

Ich schrieb von einer unabhängigen Prüfstelle,die PTB ist ein Staatsbetrieb, hier kontrolliert sich praktisch der Teilhaber des Unternehmens selbst und klebt sich das Siegel drauf.

Das wäre genauso, wenn die Fleischerinnung, die Waagen der Metzger selbst überprüft..

Ich halte das Gesetz für nicht ausreichend, es dient eher dazu die Geräte von Privatunternehmen in kleineren Spielhallen zu Kontrollieren.

 

Warum führt die Prüfung ein Staatsunternehmen durch, wo er doch kräftig mitverdient ?

Muss hier nicht eine unabhängige Organisation prüfen ?

bearbeitet von Sven-DC
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Am 13.10.2016 um 22:47 schrieb mike cougar:

Ich habe auch heute wieder an einem Livetisch (am Terminal der Druckluftgeräte gespielt ) im Casino gesehen, daß die Kugel schon 3-4 Fächer an der Zero vorbei war, sie aber wieder zurück geholt und in der Zero versenkt wurde. Das eine Kugel auch mal wieder zurückspringt ist nicht ungewöhnlich. Die Betonung liegt auf "auch mal wieder zurückspringt" Aber warum fällt es mir immer nur bei der Zero auf und bei anderen Zahlen nicht. Die bisher erlebten Treffer auf Zero sind durch keine Physikalischen Gesetzmäßigkeiten erklärbar.

 

 

 

 Ich halte das was hier @mike Cougar schreibt für eine ernstzunehmende Sache.

Die unerklärlichen Kugelsprünge sind keine Spielerparanoia oder das ewige Verlierergeschwätz.

Ich gibt viele Spieler welche das genauso beobachtet haben, auch in einem staatl. Spielbetrieb.

 

Ich habe hier auch einen Beitrag hochgeladen, wo diese Unregelmäßigkeiten auch bestätigt werden.

Der Verfasser bezieht sich aber hier nur auf kleinere Spielhallen, was nicht wirklich stimmt.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 19 Stunden schrieb Scoville:

Die Erklärung lieferte damals Albert.Ich glaube mich erinnern zu können,dass er den Begriff wie EGO nutzte '' RFID'' ??!!

 

Hallöle Scharfstoffexperte ;)

 

wenn es um OC geht, braucht man kein RFID, die völlig transparenten Einsätze gibt es für das Casino gratis, ohne technischen Aufwand.

 

RFID wäre nur notwendig, wenn es um das Erkennen von Stückgrössen und deren Anzahl pro Filzareal geht.

 

 

Gruss vom Ego

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vor 3 Stunden schrieb Egoist:

 

Hallöle Scharfstoffexperte ;)

 

wenn es um OC geht, braucht man kein RFID, die völlig transparenten Einsätze gibt es für das Casino gratis, ohne technischen Aufwand.

 

RFID wäre nur notwendig, wenn es um das Erkennen von Stückgrössen und deren Anzahl pro Filzareal geht.

 

 

Gruss vom Ego

Moin Ego,

 

Ganz genau,

 

Die Erklärung RNG und Spielstätte Lettland u.a selbstredend.Kann man aussen vor lassen.

 

Aber auch zum LC vertrat er die These das Mittels RFID alles ein Kindergeburtstag 'wäre'...

Ob's tatsächlich ? Reine Spekulatius....

Zumindest höre ich nicht weg,wenn ein ausgewiesener Experte wie er, dazu was sagt!

 

LG

Maddi

bearbeitet von Scoville
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vor 18 Stunden schrieb sachse:

 

Verleumder wie du Schwachkopf sind mit "auf die Fresse" noch gut bedient.

 Warum regst du dich denn so auf, wenn nichts dran ist kannst Du doch ganz gelassen bleiben,

Es macht den Eindruck das ich hier ins Wespennest gestochen haben, oder getroffene Hunde bellen eben.

@Sachse

Deine Sätze hier erfüllen einen Straftatbestand, du bezichtigst mich der Verleumdung und drohst mir körperlicher Gewalt an.

Sobald ich Zeit habe, werde ich das Problem an meinen Anwalt weiterreichen.

Ein Forum ist kein rechhtsfreier Raum, wo jeder hier verbal die Sau raus lassen kann, wie es Ihm beliebt und andere Beleidigt und Prügel androht.

Eine Ladungsfähige Anschrift von Dir habe ich schon

bearbeitet von Sven-DC
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vor 32 Minuten schrieb Sven-DC:

 Warum regst du dich denn so auf, wenn nichts dran ist kannst Du doch ganz gelassen bleiben,

Es macht den Eindruck das ich hier ins Wespennest gestochen haben, oder getroffene Hunde bellen eben.

@Sachse

Deine Sätze hier erfüllen einen Straftatbestand, du bezichtigst mich der Verleumdung und drohst mir körperlicher Gewalt an.

Sobald ich Zeit habe, werde ich das Problem an meinen Anwalt weiterreichen.

Ein Forum ist kein rechhtsfreier Raum, wo jeder hier verbal die Sau raus lassen kann, wie es Ihm beliebt und andere Beleidigt und Prügel androht.

Eine Ladungsfähige Anschrift von Dir habe ich schon

wo hat er dir dann prügel angedroht? er hat geschrieben man sollte dir auf die Fresse hauen.

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vor 13 Minuten schrieb Sven-DC:

Anzeige ist Dir erstmal sicher

 

Hey Sven,

 

ich hatte bisher nix gegen Dich, aber mit solchen Sprüchen komme selbst ich nicht mehr klar...

Schreibe hier besser eine Weile nichts mehr, es lesen auch Volljuristen mit...

 

So eine Lachnummer gehört hier nicht her...

bearbeitet von Egoist
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vor 3 Minuten schrieb Egoist:

 

 

Hey Sven,

 

ich hatte bisher nix gegen Dich, aber mit solchen Sprüchen komme selbst ich nicht mehr klar...

Schreibe hier besser eine Weile nichts mehr, es lesen auch Volljustisten mit...

 

So eine Lachnummer gehört hier nicht her...

 Es ist keineswegs eine Lachnummer, hier schon mal die rechtlichen Grundlage:

Was ist eine Beleidigung nach § 185 StGB ?

Gemäß § 185 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen beleidigt. 
Beleidigung im Sinne des § 185 StGB bedeutet die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung. 
Die Kundgabe muss nach außen gerichtet sein. Da heißt, derjenige der einen anderen beleidigt, muss dies in dem Willen tun, dass ein anderer die Äußerung auch zur Kenntnis nimmt. Somit sind Selbstgespräche, die ein anderer nur zufällig mithört, nicht vom Tatbestand der Beleidigung erfasst. Des Weiteren muss die beleidigende Äußerung auch tatsächlich durch eine andere Person wahrgenommen werden, die diese Äußerung als beleidigend versteht. An einer Kundgabe nach außen fehlt es, wenn die beleidigende Äußerung in der Intimsphäre, namentlich im engsten Familienkreis des Beleidigenden, fällt.

Wie begeht man eine Beleidigung?

Es gibt verschiedene Arten, wie man eine andere Person beleidigen kann. Die klassische Variante ist die Äußerung eines ehrverletzenden Werturteiles in Form einer Beschimpfung, wie Depp, Idiot oder Trottel. Aber auch das Äußern einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung gegenüber dem Betroffenen kann eine Beleidigung sein, wenn dies im Wissen über die Unwahrheit der Äußerung geschieht. Ein Beispiel hierfür wäre, jemandem vorzuhalten, er habe etwas gestohlen, obwohl man weiß, dass dies nicht stimmt. 
Die Geringschätzung muss aber nicht unbedingt mit Worten ausgedrückt werden. Auch Gesten, wie das Zeigen des Mittelfingers oder das Antippen der Stirn, können beleidigende Handlungen im Sinne des § 185 StGB darstellen. 
Schließlich kann man eine Beleidigung auch mittels einer Tätlichkeit begehen. Dazu muss es eine unmittelbare Einwirkung auf den Körper eines anderen geben, die wie eine Abwertung der Person anzusehen ist. Dies liegt beispielsweise vor, wenn man einer Frau in abfälliger Weise überraschend an die Brust oder in den Schritt fasst, oder wenn man jemanden ohrfeigt, um ihn herabzusetzen.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 45 Minuten schrieb Sven-DC:

 Mach Dir  keine unnötige Gedanken, das klären schon die Juristen.

Anzeige ist Dir erstmal sicher

Warum regst du dich darüber auf?

Eure Verleumdungen vertreten doch viel eher den Tatbestand einer Straftat. :D

Irgendwie sind Beinpinkler immer wieder belustigend. Erst greifen sie an, dann machen sie auf verletzte Diva.

Von eurer Sorte gibt es leider immer wieder Exemplare.

Wer wohl größere Probleme im Leben hat? Lächerlich, peinliches Volk!:eii:

 

Sp......!

 

bearbeitet von Spielkamerad
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Sven du vergaloppierst dich da mal wieder. Zum einen hast du doch Gewaltdrohungen gegen einen anderen Foristen selbst beklatscht. Warum jetzt plötzlich so sensibel? Und auch wenn es natürlich Niveaulos ist dieses "auf die Fresse" winkt da doch jeder Richter ab. Ein alter Mann ohne Strafregister der in einem anonymen Roulette Forum selbst sein Hämoriden- und sonstige Leiden publiziert und öfter mal von Schweine Bissen schwadroniert wird doch nicht als echte Gefahr anerkannt. Das Geschwurbel wird einfach als belangloser Quatsch abgetan. Macht höchstens Sinn wenn du eh ne gute RSV hast und es dich nichts kostet.

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vor 23 Stunden schrieb sachse:

 

Verleumder wie du Schwachkopf sind mit "auf die Fresse" noch gut bedient.

 

Ich habe den Leuten in solch einem Falle immer die Hoden gebrochen.

Ei,Ei, Ei .

Oder während meiner Dienstzeit als Kapitän gekielholt.

Wasserbording war Nichts dagegen.

 

In diesem Sinne K.H.

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vor 9 Minuten schrieb Käpt'n:

 

Ich habe den Leuten in solch einem Falle immer die Hoden gebrochen.

Ei,Ei, Ei .

Oder während meiner Dienstzeit als Kapitän gekielholt.

Wasserbording war Nichts dagegen.

 

In diesem Sinne K.H.

 

Rein von der Reputation her, hast Du Dir mit dieser Mitteilung keinen Gefallen getan.

Komm Du mir nochmal als Philanthrop daher...

 

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vor 41 Minuten schrieb Käpt'n:

 

Ich habe den Leuten in solch einem Falle immer die Hoden gebrochen.

Ei,Ei, Ei .

Oder während meiner Dienstzeit als Kapitän gekielholt.

Wasserbording war Nichts dagegen.

 

In diesem Sinne K.H.

 

Na dann mal Mast- und Hodenbruch. :P

 

Starwind

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vor 12 Stunden schrieb Egoist:

 

Du bist doch noch nicht einmal eine Person hier, oder kennt wer Deine Identität?

 

Hi Egoist: das lustige an der Sache ist ja, wenn er den Sachsen tatsächlich anzeigt, dann ist seine Identität bekannt. Bin mal gespannt, ob er es darauf ankommen lassen wird...

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