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EW für das erscheinen der letzten offenen TVS = 15. Coup. Aller 70 Coups bleibt diese auch mal 24. Coups weg. EW für 6 Restanten ist der 82. Coup . Was man von einer Anzeigetafel nicht ablesen kann. Also kann es sich nur um die letzte TVS, vermutlich 31-36 gehandelt haben. Die Wahrscheinlichkeit für das Ausbleiben eine Chance in n Coups berechnet sich aus: n = Coupzahl m = Chancengröße W=(37-m / 37) ^ n aus dem Reziprok der Wahrscheinlichkeit ergibt sich die Coupstrecke, also aller wieviel Coups man das im Mittelwert erleben wird.
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Im Widerspruch dazu steht , dass sogenannte Daytradung im Börsenhandel, hier werden gezielt minimale Kurschwankungen im Laufe des Tages ausgenutzt, nach dem Motto " Kleinvieh macht auch Mist" Nach Börsenschluß werden alle Positionen glatt gestellt, so das es keine Überraschungen geben kann. Teilweise erfolgt der Handel vollautomatisch. Kurssteigerungen lässt man laufen, Stops werden nachgezogen, bei Kursfall wird verkauft. Ich halte das für eine sehr effektive Methode, sofern man sich damit auskennt. Genau betrachte gibt es hier parallelen zu den Spielabrechnungen beim Roulettspiel, man nimmt die Gewinne mit, Verluste werden sofort begrenzt.
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Bei einer Dauergewinnmethode, hat der Spielabbruch den Nachteil, dass man sich von Gewinnwellen selbst ausschließt, positiv ist Talfahrten werden begrenzt. Da man nie genau weiß wann das eine anfängt oder das andere aufhört, ist das bei einem Spielsystem mit einem positiven EW eher Kontraproduktiv und völlig überflüssig, weil man gewinnt ja auch ohne künstliche Spielunterbrechung. Im besten Fall kann man damit die Gewinne optimieren ( oder auch verschlechtern) Bei Spielansätzen, welche große Saldoschwankungen haben und keine wirkliche Überlegenheit, hat das einen klaren Vorteil, weil man neg. Saldoverläufe einfach begrenzt, aber Gewinnwellen sollte man schon bis zum Abbruch laufen lassen. Ein Spielabbruch bei einem Spielansatz, welcher keine Überlegenheit besitzt, kann das Gewinnproblem allenfalls verschieben.
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Ja, echt schade auf deine Fachkenntnisse verzichten zu müssen. Schau ich also einfach in meinen Fahrzeugschein, da steht wie hoch die Anhängerlast sein darf und warte nicht mehr auf die Klugscheißerei eines Besserwissers. Bei den Reparaturkosten, verlasse ich mich auf die Preislisten.
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@elementaar War von dir nicht mal zu lesen, Zeit ist das wertvollste was man hat und das du sogar deine Toilettengänge deshalb optimierst. Nur verstehe ich nicht, warum verschwendest du deine Zeit , mit der Prüfung von so einen Mist. Verstehe es nicht falsch , deine Arbeit in allen Ehren, aber sollte man nicht nach so langer Zeit mit der Beschäftigung des Themas erkannt haben, das mit solch starren Spielansätzen nicht zu holen ist und deshalb die Prüfung eine reine Zeitverschwendung.
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Danke mit geht es gut. Bereite gerade eine KFZ- Überführung vor, muss nur noch @Feuerstein fragen, wie hoch die Anhängerlast sein darf. Auch für notwendigen Instandsetzungen wie z.b. Kopfdichtung, Getriebe, brauch ich noch paar Kostenvoranschläge von ihm
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Du bist doch auch der, welcher aus seinem Herz eine Mördergrube gemacht hat und nach 50 Jahren seinen Hass auf das DDR Regime immer wieder ausgräbst.
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Man kann nicht selbst festlegen, wann ein Handeln/ Tätigkeit privat oder gewerblich ist, dafür gibt es eindeutige Kriterien , woran das fest gemacht ist. Und hier treffen die meisten Punkte, auf die regelmäßige Spielrunden , welche dein Vater durchgeführt oder daran teilgenommen. Übersicht mit KI Man ist gewerblich tätig, sobald man eine selbstständige, nachhaltige (dauerhafte) Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt und dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Das regelt das Existenzgründungsportal des Bundes sowie § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG). [1, 2, 3] Die 4 Grundvoraussetzungen Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn alle diese Punkte zutreffen: [1] Selbstständigkeit: Man arbeitet auf eigene Rechnung und Gefahr (keine weisungsgebundene Anstellung wie im Angestelltenverhältnis). Nachhaltigkeit: Die Absicht liegt vor, die Tätigkeit zu wiederholen (kein einmaliger Gelegenheitsverkauf). Gewinnerzielungsabsicht: Man will wirtschaftlichen Gewinn erzielen. Ob am Ende wirklich Gewinn herauskommt, ist egal – die Absicht zählt. Beteiligung am Wirtschaftsverkehr: Die Leistung oder Ware
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Privat an dem Glückspiel wie es dein Vater durchführte, organisierte, oder daran teilnahm, war allenfalls die Location. Der Rest war eine gewerbsmäßige Abzockerei in Hütchenspielermanier, wie ich schon schrieb und deshalb verboten.
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Schreib das doch dem verarmten Rentner, da passt es besser. Sachse ist , wegen Betruges verurteilt wurden, dass ist kein Lüge. Auch wenn, später ( nach über 10 Jahren) das Urteil auf gehoben wurde, habe ich nicht gelogen. Auch die Verurteilung in der DDR, war rechtskräftig. Klar das Sachse durch seine narzisstische Störung, die Sache von sich abweist und sogar noch behauptet man hätte ihn bestohlen, als ihn diverse Gegenstände eingezogen wurden, oder Vermögenswerte beschlagnahmt, die aus diesen Handlungen stammten. Hier zeigt sich doch das er völlig neben der Spur ist. Sofern ist es eigentlich von dir eine Verleumdung, mich der üblen Nachrede zu beschuldigen. Wohlmöglich hat dir der Alkohol, das Gehirn so vernebelt, dass du gar nicht mehr in der Lage bist die Fakten zu erfassen und blödes Zeug schreibst, was so nicht stimmt. Wenn sich hier einer der üblen Nachrede und Verleumdung schuldig macht, dann doch Sachse, weil er mich der Stasizugehörigkeit bezichtigt, mal von Betrugsvorwürfen in meiner geschäftlichen Tätigkeit abgesehen. Weiterhin gehören Beschimpfungen, Beleidigungen zu seinem Standard. Also warum beschuldigst du mich ? Richte deine Vorwürfe gegen Sachse, dann passt es.
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Du weißt einfach zu wenig.
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Man hat den sogenannten Asi- Paragraphen angewendet, weil er auf dich zu traf und hier die Beweisführung eindeutig war. KI schreibt: Übersicht mit KI Der sogenannte „Asi-Paragraph“ (§ 249 des Strafgesetzbuches der DDR) war ein Gesetz zur Kriminalisierung von Menschen, die nicht dem sozialistischen Arbeits- und Lebensmodell entsprachen. [1, 2] Kernpunkte des § 249 StGB der DDR Inhalt: Er stellte die „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ unter Strafe (ab 1979 offiziell: „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“). [1, 2] Was erfasste das Gesetz? Insbesondere sogenannte „Arbeitsscheu“ (wer trotz Arbeitsfähigkeit keiner regulären Arbeit nachging), Prostitution oder unlauteren Unterhalt. [1, 2] Missbrauch gegen Oppositionelle: Auch Ausreiseantragsteller, die dadurch ihre Arbeit verloren hatten und keine neue Stelle fanden, wurden oft als „asozial“ abgestempelt und verfolgt. Auch Subkulturen (wie Punks) oder kritische Jugendliche waren betroffen. [1, 2] Strafen: Es drohten Arbeitserziehung, Bewährung oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren (bei Rückfall bis zu fünf Jahren), oft verbunden mit Aufenthaltsbeschränkungen. [1, 2, 3] Ausmaß: Zeitweise saß fast ein Viertel aller Gefangenen in der Spät-DDR aufgrund dieses Paragraphen im Gefängnis; insgesamt wurden über 130.000 Menschen deswegen verurteilt. [1, 2] Aufhebung: Der Paragraph wurde am 1. Juli 1990 aufgehoben. [1] Hinweis zur Aufarbeitung: Bis heute ist die juristische Rehabilitierung und Entschädigung für Betroffene oft kompliziert, da §-249-Verurteilungen nicht automatisch als klassische politische Haft anerkannt wurden. [1]
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Gewerblich bedeutet, wenn man nachhaltig mit einer Gewinnerzielungsabsicht handelt. Ki schreibt folgendes dazu: Gewerblich tätig zu sein bedeutet, dass Sie eine selbstständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die kein freier Beruf (Freiberufler) und keine Urproduktion (wie Land- und Forstwirtschaft) ist. [1, 2, 3] Die vier Kernkriterien für ein Gewerbe Eine Tätigkeit ist gewerblich, wenn folgende Merkmale zutreffen: [1, 2] Selbstständigkeit: Sie arbeiten auf eigene Rechnung und eigenes Risiko (kein Angestelltenverhältnis). Nachhaltigkeit: Die Tätigkeit ist auf Wiederholung angelegt und keine einmalige Aktion. Gewinnerzielungsabsicht: Sie wollen mit der Tätigkeit Geld bzw. Gewinn verdienen. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr: Sie bieten Ihre Waren oder Dienstleistungen öffentlich am Markt an.
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Was ja dann bestätigt, das bewusst ein Betrug statt fand. Ihr habt erkannt, dass die Dinger nicht wirklichen Zufall produzierten und habt das zu euren Vorteil ausgenutzt.
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Du warst nicht der Spieler, sondern der Veranstalter, wie zu lesen war.
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Das die Sperren aufgehoben wurde, hatte eher juristische Aspekte, bedeutet aber nicht das du nicht gegen die Regeln verstoßen hast.
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An anderer Stelle hattest du geschrieben, daß du die Spielabende organsiert hast. Hast du einfach nur ein schlechtes Gedächtnis oder verbreitest du hier bewusst Lügen ?
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Das galt nicht für privates Glücksspieles, nicht für illegales gewerbliches Glückspiel, so wie du es angeboten hast.
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Im Gegensatz zu dir, verleumde ich dich nicht, sondern halte mich an die Tatsachen. Du hast zu DDR- Zeiten in Hütchenspielermarnier, die Leute mit Karten, welche auf der Rückseite Fehldrucke hatten und mit Roulettkessel aus dem Spielzeuggeschäft im großen Stil, illegale Spielabende veranstaltet. Für diese Abzockerei bezeichnest du dich noch als schlauer, als die anderen und beschwerst dich darüber, dass man dir die Vermögenswerte eingezogen hat und dich dort hin gesperrt hat , wo du auch hin gehört hast. In der BRD hast du im Casino unerlaubte Hilfsmittel verwendet, dafür hast du die Sperren bekommen. Wohlmöglich standen noch andere " Unregelmäßigkeiten" zur Debatte, die ich aber hier mangels Beweise nicht aufzähle. Das sind doch mal die Fakten, welche zu bewerten sind.
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Eventuell dort, wo sie dich wegen diversen Betrügereien nicht mehr rein lassen. Das sie hier nicht mehr schreiben, hat gar nichts zu bedeuten. Und schon mal gar nicht, dass sie das gleiche Schicksal mit einem verarmten Rentner , so wie dir teilen.