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Gewinne kassiert, die einem nicht zustehen


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Hallo, liebe User!

 

Ist hier jemand, dem schon einmal mehr Geld ausgezahlt wurde, als was er gewonnen hat? Wenn ja, welcher Straftatbestand besteht hier, wenn man diesen "Segen" behält - wenn überhaupt? Wie geht man damit um? Wartet man ab, zahlt man zurück, informiert man, kassiert einfach ein? Die Rechtssprechung ist eigentlich eindeutig. OCs sind immer noch eine Grauzone und wegen Peanuts zu klagen, da eigentlich illegal???. Das OC könnte einen sperren, aber wohl mehr auch nicht. Appeliert man an sein Gewissen und Fairness oder wählt man die "Vogel-Strauß-Politik"? Ist "WorldPay" der Zahldienst eigenverantwortlich oder geht dies auf das OC zurück`?

 

Bedanke mich für aussagefähige Antworten und grüße euch herzlich

 

Blondie

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§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

 

Bedeutet die Kohle muss zurück, Meldepflicht in diesem Sinne besteht nicht. Würde ja auch voraussetzen das man dir nachweisen kann, das du es überhaupt bemerkt hast.

Also locker bleiben, das Casino meldet sich schon, wenn es die Fehlbuchung bemerkt, wenn nicht dann einfach aussitzen, aber Eigentümer von dem Geld wirst du nicht.

Grund für eine Sperre würde ich auch nicht als zwingend gegeben ansehen, es sei denn sie wollen dich los werden, aber da können sie dich auch ohne weitere Begründung vom Spiel ausschließen, das Casino hat keinen Kontraktionszwang, bedeutet sie können Verträge abschließen, mit wem sie wollen.

 

Anders ist die Rechtslage zu beurteilen , wenn man was auf der Straße oder öffentlichen Einrichtungen  was findet, hier besteht die Verpflichtung den Fund zu melden, bzw den Eigentümer aktiv zu ermitteln, ansonsten handelt es sich um eine Fundunterschlagung, welche strafrechtlich verfolgt werden kann.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 7 Stunden schrieb Black Widow:

Hallo, liebe User!

 

Ist hier jemand, dem schon einmal mehr Geld ausgezahlt wurde, als was er gewonnen hat? Wenn ja, welcher Straftatbestand besteht hier, wenn man diesen "Segen" behält - wenn überhaupt? Wie geht man damit um? Wartet man ab, zahlt man zurück, informiert man, kassiert einfach ein? Die Rechtssprechung ist eigentlich eindeutig. OCs sind immer noch eine Grauzone und wegen Peanuts zu klagen, da eigentlich illegal???. Das OC könnte einen sperren, aber wohl mehr auch nicht. Appeliert man an sein Gewissen und Fairness oder wählt man die "Vogel-Strauß-Politik"? Ist "WorldPay" der Zahldienst eigenverantwortlich oder geht dies auf das OC zurück`?

 

Bedanke mich für aussagefähige Antworten und grüße euch herzlich

 

Blondie

 Hau die Kohle auf den Kopf , und gut is !   :bye2:

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vor 41 Minuten schrieb sachse:

 

Das Wort "Kontraktionszwang" gibt es in der deutschen Rechtsprechung nicht.

Richtig ist viel mehr "Kontrahierungszwang".

 

Es ist ein Vertrag ! Im Casino geht man einen Vertrag ein und wird beschissen ! Ich würde sagen sittenwidrig. Und warum sage ich sittenwidrig ,ganz leicht zu erklären, es wird durch Manipulation ( Zielwurf ) siehe Fall Rose gegen Fair Play verstoßen ! Roulette ist kein Glückspiel ,dies wird nur vorgegaukelt. 

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vor 41 Minuten schrieb sachse:

Das dauert aber noch.

Er muss erst einmal das Internet dazu durchwühlen.

 

Da droht Unbill.

Da er bereits Kontrahieren mit Kontraktion (womöglich gar noch Schwanzkontraktion :lachen::lachen::lachen:) durcheinander gewirbelt hat, ist erweitertes Kauderwelsch zu erwarten.

 

Starwind

bearbeitet von starwind
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vor 31 Minuten schrieb Black Widow:

Okay, meine Lieben, ihr diskutiert über Kontraktion und Kontrahieren. Was würdet Ihr sagen, wenn ich euch sage, dass 18 mal der Betrag X überwiesen wurde...... und ich klicke garantiert nicht bei 500 Euro auf Auszahlung ......

 

Also, Du hast keinen Rechtsanspruch auf das Dir überwiesene Geld (schreibst Du ja selbst, dass Du es tatsächlich nicht gewonnen hast)! Folglich bist Du ungerechtfertigt bereichert.

 

Der(die)jenige, der sich – auch ohne eigenes Zutun – ungerechtfertigt bereichert hat (bereichert wurde), muss das Geld zurückzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Auf jegliche „Schuldfrage“ kommt es hier nicht an und auch der Fehler der Person, welche  die Überweisung in Auftrag gegeben hat, ändert nichts an der Rückzahlungs-Pflicht. Ob der Lapsus einem OC oder einem Überweisungsinstitut passiert ist, ist gleichgültig (lediglich der Rückforderungsberechtigte kann ein anderer sein -je nachdem, aus wessen Vermögen das Geld letztlich stammt).  Übrigens nützt es dem Empfänger/der Empfängerin nichts, das Geld schnell abzuheben und auszugeben. Denn die Rückzahlungs-Pflicht bleibt trotzdem bestehen.

 

Eigentlich lediglich eine Frage des Anstandes, dass man derartiges selbst aktiv aufklärt.

 

Starwind

bearbeitet von starwind
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vor 7 Stunden schrieb Black Widow:

Okay, meine Lieben, ihr diskutiert über Kontraktion und Kontrahieren. Was würdet Ihr sagen, wenn ich euch sage,
dass 18 mal der Betrag X überwiesen wurde...... und ich klicke garantiert nicht bei 500 Euro auf Auszahlung ......

 

Servus Blondie

vermutlich Zufall. Könnte sich mit deinen Einnahmen aus dem Affiliate-Marketing vom CC überschnitten haben. :sonne:

 

Aber Spass beiseite, wenn dir 18 x der Betrag X überwiesen wurde, kommen die bei nächster Gelegenheit schon dahinter,

dass da was falsch gelaufen ist. Ausgeben würde ich noch nicht alles.

 

Ciao der Revanchist

 

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Yep, so isses. Der "Traum" ist schon vorbei. Habe soeben folgende Mail erhalten:

 

Rückführaktion Ihrer mehrfach
 
überwiesenen Auszahlung


Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,

letzten Dienstag, dem 4. August 2020, kam es bei unserem Finanzanbieter zu einem technischen Problem. Aufgrund dessen erhielten Sie Ihre Auszahlung mehrfach auf Ihr Bankkonto.

Unser Finanzanbieter wird versuchen, dass mehrfach ausbezahlte Geld über eine Rückführaktion zurückzuüberweisen.

Bei manchen Banken wird dies automatisch passieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie als Kontobesitzer die Rückführung bestätigen müssen. Sollten Sie eine solche Benachrichtigung erhalten, bitten wir Sie, diese zu bestätigen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
 
   
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vor 12 Stunden schrieb starwind:

 

Also, Du hast keinen Rechtsanspruch auf das Dir überwiesene Geld (schreibst Du ja selbst, dass Du es tatsächlich nicht gewonnen hast)! Folglich bist Du ungerechtfertigt bereichert.

 

Der(die)jenige, der sich – auch ohne eigenes Zutun – ungerechtfertigt bereichert hat (bereichert wurde), muss das Geld zurückzahlen (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Auf jegliche „Schuldfrage“ kommt es hier nicht an und auch der Fehler der Person, welche  die Überweisung in Auftrag gegeben hat, ändert nichts an der Rückzahlungs-Pflicht. Ob der Lapsus einem OC oder einem Überweisungsinstitut passiert ist, ist gleichgültig (lediglich der Rückforderungsberechtigte kann ein anderer sein -je nachdem, aus wessen Vermögen das Geld letztlich stammt).  Übrigens nützt es dem Empfänger/der Empfängerin nichts, das Geld schnell abzuheben und auszugeben. Denn die Rückzahlungs-Pflicht bleibt trotzdem bestehen.

 

Eigentlich lediglich eine Frage des Anstandes, dass man derartiges selbst aktiv aufklärt.

 

Starwind

Ich denk du bist Jurist, oder so was ähnliches, oder beschäftigst du dich nur mit Schwanzkontraktion ? Dann solltest du auch wissen, das man unter bestimmten Umständen das Geld auch behalten kann, nämlich dann wenn man es schon ausgeben hat. $ 818, Abs 3 BGB

bearbeitet von Sven-DC
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vor 3 Stunden schrieb Black Widow:

Unser Finanzanbieter wird versuchen, dass mehrfach ausbezahlte Geld über eine Rückführaktion zurückzuüberweisen.

Deine Bank benötigt dafür deine Zustimmung, glaube ich, weil sonst könnte ja jeder irgendwas reklamieren und die Bank zahlt schön brav das Geld wieder zurück.

Die Bank weiß erstmal nicht ob nun die Gutschrift Rechtens ist, oder nicht und deshalb muss sie bei dir anfragen, bevor sie rücküberweist.

Steht ja auch so in der mail

bearbeitet von Sven-DC
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vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

Ich denk du bist Jurist, oder so was ähnliches, oder beschäftigst du dich nur mit Schwanzkontraktion ? Dann solltest du auch wissen, das man unter bestimmten Umständen das Geld auch behalten kann, nämlich dann wenn man es schon ausgeben hat. $ 818, Abs 3 BGB

"Ich denk du bist Jurist, oder so was ähnliches, oder beschäftigst du dich nur mit Schwanzkontraktion ?" - also das fand ich jetzt mal wirklich witzig von Dir-)

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hey, ich finde das paragraphenzeichen witzig. da es hier sich um ungerechtfertigte bereicherung handelt, werden die gerichte  die tatsache der entreicherung (falls das geld verjubelt wurde) grundsätzlich nicht anerkennen,

schönen abend und vlt. bekommt ja black widow mal wieder ne vip einladung als „entschädigung“, ich würde es dir gönnen,

viele grüsse,

busert

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Mir wurde erst kürzlich ein vierstelliger Betrag indirekt zuviel ausbezahlt, insofern als dass mir die eingezahlten Beträge vom Bankkonto zuerst belastet und nach einigen Tagen wieder gutgeschrieben wurden. 

Drei Monate später wurde mein Bankkonto unzulässig damit belastet, so dass dieses einen vierstelligen Minussaldo aufwies und ich schauen konnte wo ich bleibe.

 

So ging es unzähligen Spielern. Erst nach Veröffentlichung in den Medien usw. wurde reagiert. Am Ende habe ich vom Casino tatsächlich etwas über 600€ geschenkt bekommen (musste Antrag ausfüllen und Dokumente einreichen usw). Da dies jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte konnte es die Zeit ohne finanzielle Mitte auch nicht wieder rückgängig machen. Da hätten sie lieber die Kohle behalten und mich in Raten zurückzahlen lassen, wär mir tausend mal lieber gewesen.

 

Also zu deiner Frage: die holen sich die Kohle definitiv wieder, notfalls auf dem juristischen Weg.

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Der Kontoauszug liest sich freilich unheimlich (18mal!!!) und ich kann keine alten Probleme gebrauchen. Ich lebe hier in der Provinz und kein Mensch kennt diesen "Finanzdienstleister". Ich hoffe, dass das Rückbuchungsersuchen keine schlafenden Hunde weckt. Im Moment ist alles gut und noch kein Finanzbeamter hat sich gemeldet bzw. wurde eine Rückbuchung eingeleitet - Kontodeckung ist da. Menno, auf diese Schei..... hätte ich wirklich verzichten können. Ich meine damit, dass ich meine Gewinne "wohl dosiert" verbuchen lasse im dreistelligen Bereich - evtl. auch mal vierstellig, dann ist aber Schluss. Aber wenn hammermäßig ein sechsstelliger Betrag eingeht - meine Fresse! Ich rieche schon die Probleme hier in Bayern ......

 

bearbeitet von Black Widow
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Am 11.8.2020 um 00:16 schrieb Black Widow:

Okay, meine Lieben, ihr diskutiert über Kontraktion und Kontrahieren. Was würdet Ihr sagen, wenn ich euch sage, dass 18 mal der Betrag X überwiesen wurde...... und ich klicke garantiert nicht bei 500 Euro auf Auszahlung ......

Rechtlich denke ich muss Du es zurück zahlen.

Also bei 18 x und hoher Summe, kannst Du es vom Konto nehmen und

dann ausgeben. Wenn die dann zurück fordern kannst Du nur mtl.

was zurück zahlen.

Hast Du Geld, Vermoegen, Haus? Wenn nicht ist bei Dir ja nichts zu

holen oder bringe es noch in Sicherheit. So schnell sind die nicht,

aber die Summe sollte schon hoch sein, für den Aufwand.

Ich hatte Fälle, wo anstatt 1200,00 Euro, 120000,00 Euro ausgezahlt

wurden, an Lohn/Gehalt. Bei den meisten Angestellten wurde es zurück

geholt, doch einige hatten es angeblich nicht mehr und da wurde ver-

einbart, das es mit der mtl. Abrechnung, in Raten, abgezahlt wird.

Schade bei mir wäre das OC gerade richtig damit :-)

Sperren machen die evtl. aber es gibt ja viele OC.     

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Am 11.8.2020 um 13:12 schrieb Sven-DC:

Ich denk du bist Jurist, oder so was ähnliches, oder beschäftigst du dich nur mit Schwanzkontraktion ? Dann solltest du auch wissen, das man unter bestimmten Umständen das Geld auch behalten kann, nämlich dann wenn man es schon ausgeben hat. $ 818, Abs 3 BGB

Man muss es nicht auf einen Schlag zurück zahlen, behalten definiere ich anders. 

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Darf ein DAX-Unternehmen mal einfach so 2 Milliarden hin- und herbuchen,

die garnicht vorhanden sind ?

Ja, es darf !

Das Unternehmen wurde dafür sogar hochgejubelt und von den Polit-Clowns

regelrecht angebetet.

Dumm nur, wenns auffällt. Dann kommen von den gleichen Anbetern

die üblichen Distanzierungen : Das Geld ist verschwunden und sonstiges

Bla Bla. Leider falsch: Das Geld gabs vermutlich nie ! So was aber auch.

Da hat die BAFIN richtig toll beaufsichtigt.

 

Darf ein Auto-Hersteller seine Kunden betrügen ?

Ja !

Weil : Der Betrug wird dann später von Gerichten, mit kleinen Einschränkungen, legal gemacht.

Damit können Konzerne immer rechnen.

Mit "systemrelevante Arbeitsplätze" oder so werden immer passende Argumente gefunden.

 

Kaugummidiebe müssen aber mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden.

Das ist die echte Gleichbehandlung ....

 

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