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Roulette Forum

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

die negativen  Spielstrecken veröffentlichen zu müssen.

gab es denn Positive, die nicht durch Tricksereien entstanden waren?

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Ropro:

gab es denn Positive, die nicht durch Tricksereien entstanden waren?

Unverschämter Lügner, nicht umsonst hatte man dir Besuche von den Motorradgang angedroht.

Entweder du bringst Beweise, oder du hältst einfach die Finger still.

Geschrieben (bearbeitet)

Lasset uns diese Jahr eine Beerdigungsparty machen. Man soll aufhören wenns am schönsten ist....

 

Ich gehe dieses Jahr auch nurnoch auf eine Tuur Tour tuor ???, lass es krachen und verballer dort meine Gewinne von 2025/26 und bin dann auch für immer RAUS! 

 

 

Schau es dir an. Die Automaten voll, die Livetische Leer!

 

 

bearbeitet von zippel
Geschrieben
Gerade eben schrieb zippel:

 Man soll aufhören wenns am schönsten ist....

 

Dann hätten wir das schon vor einigen Jahren tun müssen.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb Sven-DC:

Unverschämter Lügner, nicht umsonst hatte man dir Besuche von den Motorradgang angedroht.

Entweder du bringst Beweise, oder du hältst einfach die Finger still.

Das war ne Frage, keine Aussage. Hast du das "?" übersehen?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Ropro:

Das war ne Frage, keine Aussage. Hast du das "?" übersehen?

 

Was du so alles voraussetzt............

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Sven-DC:

Unverschämter Lügner, nicht umsonst hatte man dir Besuche von den Motorradgang angedroht.

 

Deine Nachricht enthält erneut eine indirekte Gewaltandrohung!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Hans Dampf:

Deine Nachricht enthält erneut eine indirekte Gewaltandrohung!

 

Also, über Motorradgangs kann man denken, was man will aaaber

so bekloppt, dass sie ohne eigene Vorteile eine Straftat begehen,

dürften sie dann doch nicht sein. Mit den Bikes und Kennzeichen?

Das ja so wie Ladendiebe mit Namensschildern auf dem Rücken.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Ropro:

Das war ne Frage, keine Aussage. Hast du das "?" übersehen?

Deine vermeintliche  Frage suggeriert, das vieles oder fast alles durch Trickserei entstanden ist, was nicht stimmt.

 

Und warum hattest du mehrere Nicknamen, wegen deiner  Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Loyalität ?

Oder wegen deinem unehrlichen. verlogenen Wesen ?

Wer hier ehrlich und geradlinig unterwegs ist, der braucht nur einen Nicknamen.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Hans Dampf:

 

Deine Nachricht enthält erneut eine indirekte Gewaltandrohung!

Mein Text wiederholt nur das was geschah, mit einer Androhung von irgendwas hat das nichts zu tun.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Feuerstein:

Vor allem "Motorradgang", das ist soo 70er, die Anstalt wurde anscheinend schon sehr lange nicht mehr verlassen...

Hells angels und Bandiidos  sind ja jetzt auch mit Fahrrädern unterwegs ?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb sachse:

 

Also, über Motorradgangs kann man denken, was man will aaaber

so bekloppt, dass sie ohne eigene Vorteile eine Straftat begehen,

dürften sie dann doch nicht sein. Mit den Bikes und Kennzeichen?

Das ja so wie Ladendiebe mit Namensschildern auf dem Rücken.

 

Heute mal Weiterbildung für dich, das wichtigste am Anfang hier kümmert sich keiner um Kennzeichen an den Bikes :

 

 

Definition

Die Begriffe "Rockergruppe/Rockerkriminalität" sind wie folgt definiert:

Eine Rockergruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit strengem hierarchischem Aufbau, enger persönlicher Bindung der Gruppenmitglieder untereinander, geringer Bereitschaft, mit der Polizei zu kooperieren und selbst geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Die Zusammengehörigkeit der Gruppenmitglieder wird durch das Tragen gleicher Kleidung oder Abzeichen nach außen dokumentiert.

Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern einer Rockergruppe, die hinsichtlich der Motivation für das Verhalten im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe und der Solidarität zu sehen sind. Rockerkriminalität wird über die Motivation für die begangenen Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit dem Motorradclub steht, definiert. Für die Zuordnung reicht die durch kriminalistische Erfahrung untermauerte Betrachtung des Tatgeschehens.

Rockergruppierungen

Polizeilich relevante Rockergruppierungen werden als Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) bezeichnet. In Deutschland werden hierzu in erster Linie der Hells Angels Motorcycle Club (HAMC), der Bandidos MC (BMC), der Outlaws MC (OMC) und der Gremium MC (GMC) sowie ihre Unterstützergruppierungen (Supporterclubs) gezählt.

Geschichtliches

Die OMCG entstanden Mitte des 20. Jahrhunderts aus einer Gruppe ehemaliger Mitglieder der U.S. Air Force, den "Pissed Off Bastards of Bloomington", die sich später in Hells Angels MC umbenannten und Vorbild für alle danach entstandenen Gruppierungen waren.

Strukturen und Organisation

Die Strukturen der unterschiedlichen Clubs sind nahezu identisch. Sie sind hierarchisch gegliedert und weisen ein strenges Reglement mit teilweise drastischen Strafandrohungen bei Regelverstößen auf. Die kleinste Organisationseinheit ist der Ortsverein. Dieser wird bei BMC, OMC und GMC als "Chapter", beim HAMC als "Charter" bezeichnet (nachfolgend: Chapter). Der Chaptername bezieht sich in Deutschland meist auf eine Region oder eine Stadt, in der der Club ansässig ist. Die Chapter sind in ihrer Region mehr oder weniger unabhängig, haben aber starke nationale und internationale Bindungen innerhalb der Gesamtorganisation.

Aktivitäten

Die zunächst legalen (Vereins–)Strukturen und die internationale Vernetzung von Rockergruppierungen bergen erhebliche Potenziale für eine kriminelle Nutzung. Macht- und Territorialinteressen werden gegenüber konkurrierenden Clubs mit hoher krimineller Energie durchgesetzt. Rockergruppierungen sind aber auch in bestimmten legalen Geschäftsbereichen wie dem Sicherheitsgewerbe, im Rotlichtbereich und mit Tattooshops aktiv.

Bezüge zur Organisierten Kriminalität

In Deutschland werden immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Rockergruppierungen sowie gegen Angehörige von Rockergruppierungen geführt, in denen festgestellt wird, dass kriminelle Rockergruppierungen auch mit anderen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Gewaltkriminalität sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Waffengesetz (WaffG).

Straftaten

Der Großteil der von Angehörigen von Rockervereinigungen begangenen Straftaten liegt im Bereich der Rohheitsdelikte (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, räuberische Erpressung, Erpressung, Bedrohung). Hintergrund dieser Straftaten sind häufig traditionelle Feindschaften zwischen den Clubs.

Die Schwelle zum Einsatz von teilweise massiver Gewalt bis hin zur Begehung von Tötungsdelikten ist niedrig. Auch vor dem Gebrauch von Stich- und Schusswaffen - unter Inkaufnahme von Verletzungen unbeteiligter Dritter - wird nicht zurückgeschreckt. Im Verlauf von Konflikten zwischen zwei Gruppierungen kann sich die Gewalt rasch aufschaukeln und bis hin zu vorsätzlichen Tötungen führen.

Dunkelfeld

Im Phänomenbereich der Rockerkriminalität ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Der Verhaltenskodex der Rockergruppierungen verbietet ermittlungsfördernde Verhaltensweisen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden. Die nicht vorhandene Aussagebereitschaft von Mitgliedern von Rockergruppierungen sowie Einschüchterungen und Bedrohungen von Zeugen führen dazu, dass Straftaten von Rockergruppierungen den Strafverfolgungsbehörden nur in Teilen bekannt werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sven-DC:

 

Heute mal Weiterbildung für dich, das wichtigste am Anfang hier kümmert sich keiner um Kennzeichen an den Bikes :

 

 

Definition

Die Begriffe "Rockergruppe/Rockerkriminalität" sind wie folgt definiert:

Eine Rockergruppe ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit strengem hierarchischem Aufbau, enger persönlicher Bindung der Gruppenmitglieder untereinander, geringer Bereitschaft, mit der Polizei zu kooperieren und selbst geschaffenen strengen Regeln und Satzungen. Die Zusammengehörigkeit der Gruppenmitglieder wird durch das Tragen gleicher Kleidung oder Abzeichen nach außen dokumentiert.

Rockerkriminalität umfasst alle Straftaten von einzelnen oder mehreren Mitgliedern einer Rockergruppe, die hinsichtlich der Motivation für das Verhalten im direkten Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe und der Solidarität zu sehen sind. Rockerkriminalität wird über die Motivation für die begangenen Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit dem Motorradclub steht, definiert. Für die Zuordnung reicht die durch kriminalistische Erfahrung untermauerte Betrachtung des Tatgeschehens.

Rockergruppierungen

Polizeilich relevante Rockergruppierungen werden als Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) bezeichnet. In Deutschland werden hierzu in erster Linie der Hells Angels Motorcycle Club (HAMC), der Bandidos MC (BMC), der Outlaws MC (OMC) und der Gremium MC (GMC) sowie ihre Unterstützergruppierungen (Supporterclubs) gezählt.

Geschichtliches

Die OMCG entstanden Mitte des 20. Jahrhunderts aus einer Gruppe ehemaliger Mitglieder der U.S. Air Force, den "Pissed Off Bastards of Bloomington", die sich später in Hells Angels MC umbenannten und Vorbild für alle danach entstandenen Gruppierungen waren.

Strukturen und Organisation

Die Strukturen der unterschiedlichen Clubs sind nahezu identisch. Sie sind hierarchisch gegliedert und weisen ein strenges Reglement mit teilweise drastischen Strafandrohungen bei Regelverstößen auf. Die kleinste Organisationseinheit ist der Ortsverein. Dieser wird bei BMC, OMC und GMC als "Chapter", beim HAMC als "Charter" bezeichnet (nachfolgend: Chapter). Der Chaptername bezieht sich in Deutschland meist auf eine Region oder eine Stadt, in der der Club ansässig ist. Die Chapter sind in ihrer Region mehr oder weniger unabhängig, haben aber starke nationale und internationale Bindungen innerhalb der Gesamtorganisation.

Aktivitäten

Die zunächst legalen (Vereins–)Strukturen und die internationale Vernetzung von Rockergruppierungen bergen erhebliche Potenziale für eine kriminelle Nutzung. Macht- und Territorialinteressen werden gegenüber konkurrierenden Clubs mit hoher krimineller Energie durchgesetzt. Rockergruppierungen sind aber auch in bestimmten legalen Geschäftsbereichen wie dem Sicherheitsgewerbe, im Rotlichtbereich und mit Tattooshops aktiv.

Bezüge zur Organisierten Kriminalität

In Deutschland werden immer mehr Ermittlungsverfahren gegen Rockergruppierungen sowie gegen Angehörige von Rockergruppierungen geführt, in denen festgestellt wird, dass kriminelle Rockergruppierungen auch mit anderen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität zusammenarbeiten. Der Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich Gewaltkriminalität sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Waffengesetz (WaffG).

Straftaten

Der Großteil der von Angehörigen von Rockervereinigungen begangenen Straftaten liegt im Bereich der Rohheitsdelikte (gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, räuberische Erpressung, Erpressung, Bedrohung). Hintergrund dieser Straftaten sind häufig traditionelle Feindschaften zwischen den Clubs.

Die Schwelle zum Einsatz von teilweise massiver Gewalt bis hin zur Begehung von Tötungsdelikten ist niedrig. Auch vor dem Gebrauch von Stich- und Schusswaffen - unter Inkaufnahme von Verletzungen unbeteiligter Dritter - wird nicht zurückgeschreckt. Im Verlauf von Konflikten zwischen zwei Gruppierungen kann sich die Gewalt rasch aufschaukeln und bis hin zu vorsätzlichen Tötungen führen.

Dunkelfeld

Im Phänomenbereich der Rockerkriminalität ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Der Verhaltenskodex der Rockergruppierungen verbietet ermittlungsfördernde Verhaltensweisen, insbesondere die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden. Die nicht vorhandene Aussagebereitschaft von Mitgliedern von Rockergruppierungen sowie Einschüchterungen und Bedrohungen von Zeugen führen dazu, dass Straftaten von Rockergruppierungen den Strafverfolgungsbehörden nur in Teilen bekannt werden.

Begreifst du eigentlich überhaupt einen Text?

Wie kann jemand ständig so dämliche Antworte geben?

Natürlich verstehst du keine Fragezeichen, da du selbst diese ständig vergisst.

 

Was wolltest du jetzt zur Aufklärung von Rockergruppen beitragen?

Welche Weiterbildung ist dort erkenntlich, die man nicht schon wusste?

Sie befassen sich nur nicht mit solchen Flachzangen wie dir und auch im Gegensatz zu deiner Möchtegern-Weiterbildung stehen sie schon länger Zeit im Fokus von Staat und Gesetz.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb Spielkamerad:

Was wolltest du jetzt zur Aufklärung von Rockergruppen beitragen?

. Rockerkriminalität wird über die Motivation für die begangenen Straftaten, die in direktem Zusammenhang mit dem Motorradclub steht, definiert.

Also etwas vereinfacht für die erklärt:

Motorradgang- Motorradclub- Rockerkriminalität, das alles steht im engen Zusammenhang

 

Und ja, die Schrauben die Nummerschilder an ihren Bikes auch ab, wenn sie  Straftaten begehen.

So doof, wie dein Vater es glaubt sind die dann doch nicht.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben (bearbeitet)
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb sachse:

 

Wer hat das A.rschloch bloß wieder geweckt?

Sei froh, das sich mit dir Narzissten überhaupt noch einer abgibt.

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