sachse Geschrieben Gestern um 14:32 Geschrieben Gestern um 14:32 vor 1 Stunde schrieb raro: Aber wenn man schon dabei ist, warum auch immer, so kann man immerwieder versuchen neue Ansätze zu finden. Wie bereits gesagt: Als Hobby ist die theoretische Beschäftigung mit dem Roulette durchaus akzeptabel. Problematisch wird es erst, wenn man seine "Erkenntnisse" dann mir Bargeld testet oder in der Öffentlichkeit nicht nachweisbare Gewinnbehauptungen aufstellt.
Busert Geschrieben vor 23 Stunden Geschrieben vor 23 Stunden hey, für mich wäre es interessant, wenn mal jemand ein satzsignal anhand einer permanenz logisch begründen würde. https://de.wikipedia.org/wiki/Marche_(Roulette) grüsse, busert
sachse Geschrieben vor 22 Stunden Geschrieben vor 22 Stunden vor 19 Minuten schrieb Busert: https://de.wikipedia.org/wiki/Marche_(Roulette) Wiki hat mit seinem Wissen wie schon so oft zuvor "Perlen vor die Säue geschmissen". Wissen hat für Religiöse, sonstige Gläubige, Ungebildete und Ignoranten keine Bedeutung.
Ropro Geschrieben vor 22 Stunden Geschrieben vor 22 Stunden vor 49 Minuten schrieb Busert: hey, für mich wäre es interessant, wenn mal jemand ein satzsignal anhand einer permanenz logisch begründen würde. https://de.wikipedia.org/wiki/Marche_(Roulette) grüsse, busert Da gibt es hier im forum viele Beispiele. Du musst sie nur lesen.
Hans Dampf Geschrieben vor 22 Stunden Geschrieben vor 22 Stunden (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb sachse: Temporäre Gewinne haben in meinem Verständnis etwas mit Bauchgefühl zu tun. Bei mir zählen aber nur messbare Fakten, die jederzeit wiederholbar sind. https://www.roulette-forum.de/topic/7260-messungen-und-simulationen/page/2/#findComment-125014 bearbeitet vor 22 Stunden von Hans Dampf
Feuerstein Geschrieben vor 21 Stunden Geschrieben vor 21 Stunden vor 25 Minuten schrieb Busert: hey, für mich wäre es interessant, wenn mal jemand ein satzsignal anhand einer permanenz logisch begründen würde. Moin Busert, X X X X X X X X X X X X X X X X Ich denke bei so nem Bild ist es nicht schwer, nach Wechsel auf ne Wiederholung setzen zu wollen. X X X X X X X X X X X X X X X X X Für mich ist dieses Bild in rechts und links getrennt zu sehen. Ein Treffer links erfordert einen Satz rechts. Auf den ersten Treffer rechts ist in so einer Figur noch auf einen Folgetreffer zu setzen. Aber das Thema ist eines, wer das nicht selber lernt übt und ewig paukt, wird es unmöglich nutzen können. Das ist auch keine Kleinigkeit, sondern ein Aufwand von Jahren, weil das oben sind die easysten Bilder. Jeder schaut anders auf diese Muster, mir springen sicherlich andere Sachen in's Auge, andere fallen mir schlicht nicht auf und ich buche sie den Seitwärtsbewegungen und Pausenzeiten hinzu. Obige zwei Beispiele sind ohne jede weitere Taktik gemeint. Damit wird vermutlich noch nix einzusacken sein, weil Abbruch und Fehltreffer ihren Obulus fordern. So eine Sichtweise nützt nur in Kombi mit weiteren Schritten. Oberflächlich gesagt z.B. in Kombi mit einem x-beliebigen Marsch, ob überhaupt gesetzt wird, und z.b. zusätzlich mit einem zweiten Signal auf den gleichen Coup. Wie gesagt ist das noch sehr oberflächlich beschrieben. Ich halte es dennoch für eine passende Antwort, wobei ich betonen sollte, das sich jeder die Schritte selbst erarbeiten muss, sonst sitzt das halt nicht.
sachse Geschrieben vor 21 Stunden Geschrieben vor 21 Stunden vor 15 Minuten schrieb Hans Dampf: https://www.roulette-forum.de/topic/7260-messungen-und-simulationen/page/2/#findComment-125014 Dr. Manque ist seit fast 7 Jahren nicht mehr im Forum aufgetaucht. Wegen Reichtums abgeseilt? Meinst Du eventuell, dass er mit seinem "sicheren System" die Casinos weltweit ausplündert? Von diesen Spielern gibt es eine große Anzahl, die behaupteten, sie hätten da etwas und dann hat man von ihnen nie wieder gehört.
zippel Geschrieben vor 21 Stunden Geschrieben vor 21 Stunden (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb sachse: Dr. Manque ist seit fast 7 Jahren nicht mehr im Forum aufgetaucht. Wegen Reichtums abgeseilt? Meinst Du eventuell, dass er mit seinem "sicheren System" die Casinos weltweit ausplündert? Von diesen Spielern gibt es eine große Anzahl, die behaupteten, sie hätten da etwas und dann hat man von ihnen nie wieder gehört. Erinnert mich an meine Mietnormaden, machen im Dorf ein auf Immobilen Besitzer und Dicke Hose und Zahlen keine Miete. Starwind ich brauch jetzt mal ne rechtliche Beratung, muss ne Zwangsräumung bei Gericht Beantragen, will keine Fehler machen, vieleicht hast ein Entwurf für mich, möchte das Berliner Räumungsverfahren anstreben. Danke vorweg, Keine Ahnung warum die so tuhen als ob den das gehört.... Zur Sachlage, ist ein Einfamilienhaus mit Grundstück. Rest gerne per P.N. bearbeitet vor 20 Stunden von zippel
sachse Geschrieben vor 20 Stunden Geschrieben vor 20 Stunden (bearbeitet) Hast Du nicht eventuell paar kräftig aussehende Kumpel, die Du denen mal schicken kannst? Natürlich dürfen sie denen nichts tun, aber manchmal reicht Einschüchterung schon aus. Bei einem offiziellen Verfahren kann es schnell mal ein Jahr dauern und die gesamten Kosten trägst Du. bearbeitet vor 19 Stunden von sachse
zippel Geschrieben vor 20 Stunden Geschrieben vor 20 Stunden (bearbeitet) vor 28 Minuten schrieb sachse: Hast Du nicht eventuell paar kräftig aussehende Kumpel, die Du denen mal schicken kannst? Natürlich dürfen sie denen nichts tun, aber manchmal reicht Einschüchterung schon aus. Bei einem offiziellen Verfahren kann es schnell mal ein Jahr dauern und die gesamtern Kosten trägst Du. Ne, die sind richtig abgebrüht, die rufen gleich die Polizei, kannst nichts machen. bearbeitet vor 20 Stunden von zippel
zippel Geschrieben vor 20 Stunden Geschrieben vor 20 Stunden Ich muss leider den rechtlichen weg gehen...
zippel Geschrieben vor 20 Stunden Geschrieben vor 20 Stunden (bearbeitet) Eine sache habe ich mir noch überlegt, einfach das Wasser nicht mehr bezahlen, aber dann sind trotzdem locker 5k fällig. Das beste ist bei Gericht die Zwangsräumung zu beantragen, aber ich habe davon null plan. am besten währe eine Räumungsklage Berliner Modell, alles andere geht nicht. Wir sind leider in DD . Da haben Mieter mehr Rechte als der Vermieter. bearbeitet vor 20 Stunden von zippel
zippel Geschrieben vor 20 Stunden Geschrieben vor 20 Stunden (bearbeitet) Das einzige was mich Postiv stimmt ist das ich denen eine Unerlaubte Handlung reindrehen kann, für die Sachen die Zerstört wurden, bekommen die nicht in die Privatinsolvenz rein, da kann ich die noch bis zum Nimmerleinstag Bumsen. Eigentlich wollte ich die Bude verkaufen und habe mich breitschlagen lassen doch zu vermieten. bearbeitet vor 19 Stunden von zippel
chris161109 Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden (bearbeitet) vor 16 Stunden schrieb Feuerstein: Moin Busert, X X X X X X X X X X X X X X X X Ich denke bei so nem Bild ist es nicht schwer, nach Wechsel auf ne Wiederholung setzen zu wollen. X X X X X X X X X X X X X X X X X Für mich ist dieses Bild in rechts und links getrennt zu sehen. Ein Treffer links erfordert einen Satz rechts. Auf den ersten Treffer rechts ist in so einer Figur noch auf einen Folgetreffer zu setzen. Aber das Thema ist eines, wer das nicht selber lernt übt und ewig paukt, wird es unmöglich nutzen können. Das ist auch keine Kleinigkeit, sondern ein Aufwand von Jahren, weil das oben sind die easysten Bilder. Jeder schaut anders auf diese Muster, mir springen sicherlich andere Sachen in's Auge, andere fallen mir schlicht nicht auf und ich buche sie den Seitwärtsbewegungen und Pausenzeiten hinzu. Obige zwei Beispiele sind ohne jede weitere Taktik gemeint. Damit wird vermutlich noch nix einzusacken sein, weil Abbruch und Fehltreffer ihren Obulus fordern. So eine Sichtweise nützt nur in Kombi mit weiteren Schritten. Oberflächlich gesagt z.B. in Kombi mit einem x-beliebigen Marsch, ob überhaupt gesetzt wird, und z.b. zusätzlich mit einem zweiten Signal auf den gleichen Coup. Wie gesagt ist das noch sehr oberflächlich beschrieben. Ich halte es dennoch für eine passende Antwort, wobei ich betonen sollte, das sich jeder die Schritte selbst erarbeiten muss, sonst sitzt das halt nicht. Guten Abend Feuerstein, Was du da eingestellt hast, ist seit eh und jeh die einfachste und sicherste Spielmethode für einfache Chancen. Sehr einfach zu handeln und leicht zu beherrschen, auch auf allen drei Doppelchancen. Gruß Chris bearbeitet vor 5 Stunden von chris161109 erledigt
Hans Dampf Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden vor 5 Minuten schrieb chris161109: Guten Abend Feuerstein, Was du da eingestellt hast, ist seit eh und jeh die einfachste und sicherste Spielmethode für einfache Chancen. Sehr einfach zu handeln und leicht zu beherrschen, auch auf allen drei Doppelchancen. Gruß Chris Feuerstein.zip 8.28 kB · 2 downloads Moin Chris, Ich meine es gibt drei Phasen, Gleichlauf-Phase →-Wechsel-Phase - Chaos-Phase,die ersten beiden sind "einfach"aber wie setzen wenn die Chaos-Phase auftritt? Wartecoups,bis das Gewitter vorbeigezogen ist? Gruß aus Kiel, Hans
Hans Dampf Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden (bearbeitet) vor 38 Minuten schrieb zippel: Ich muss leider den rechtlichen weg gehen... Zitat copilot: Was jemand in so einer Lage grundsätzlich tun kann Ohne auf den Einzelfall einzugehen, lassen sich ein paar übergeordnete Schritte nennen, die Vermieter typischerweise in Betracht ziehen: 1. Alles dokumentieren Mietrückstände Schriftverkehr Verhalten der Mieter Zustand des Hauses Dokumentation ist später vor Gericht wichtig. 2. Juristisch saubere Schritte einleiten Das bedeutet im Allgemeinen: Fristlose oder ordentliche Kündigung (je nach Situation) Räumungsklage, wenn die Mieter nicht ausziehen Eventuell das Berliner Räumungsmodell, um Kosten zu reduzieren Das ist der „rechtliche Weg“, den zippel im Thread meint. 3. Keine Selbsthilfe Dazu gehören: Wasser oder Strom abstellen Schlösser austauschen Einschüchterung „Kumpel vorbeischicken“ Das wäre rechtswidrig und kann für den Vermieter selbst strafbar werden. Genau deshalb lehnt zippel im Thread den Vorschlag ab. 4. Unterstützung holen Viele Vermieter wenden sich an: einen Fachanwalt für Mietrecht den Haus- und Grundbesitzerverein einen Gerichtsvollzieher, sobald ein Titel vorliegt Das hilft, Fehler zu vermeiden. bearbeitet vor 19 Stunden von Hans Dampf
Hans Dampf Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden (bearbeitet) vor 36 Minuten schrieb zippel: Eine sache habe ich mir noch überlegt, einfach das Wasser nicht mehr bezahlen, Zitat Copilot: Warum das ein großes rechtliches Risiko ist In Deutschland gehört Wasser zur Grundversorgung. Vermieter dürfen diese Versorgung nicht eigenmächtig unterbrechen, auch nicht indirekt durch „Nichtbezahlen“, wenn dadurch die Versorgung eingestellt würde. Typische rechtliche Folgen können sein: 1. Verbotene Eigenmacht Das Abstellen von Wasser wird rechtlich oft als verbotene Eigenmacht gewertet. Das bedeutet: Der Vermieter greift unzulässig in den Besitz des Mieters ein. 2. Schadensersatzansprüche Mieter könnten Ersatz verlangen für: Hotelkosten Schäden an Geräten gesundheitliche Beeinträchtigungen sonstige Folgekosten 3. Unterlassungsanspruch / einstweilige Verfügung Mieter können beim Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Vermieter verpflichtet, die Versorgung sofort wiederherzustellen. Das kann innerhalb weniger Tage passieren. 4. Strafrechtliche Risiken Je nach Situation kann es als: Nötigung versuchte Erpressung oder sogar Körperverletzung (z. B. bei gesundheitlichen Folgen) gewertet werden. 5. Vertragsverletzung Der Vermieter verletzt seine Pflicht zur Gebrauchsgewährung (§ 535 BGB). Das kann zu: Mietminderung Gegenansprüchen weiteren Klagen führen. bearbeitet vor 19 Stunden von Hans Dampf
sachse Geschrieben vor 19 Stunden Geschrieben vor 19 Stunden vor 5 Minuten schrieb Hans Dampf: Das hilft, Fehler zu vermeiden. Leider hilft das nicht, die horrenden Kosten zu vermeiden. Die Drecksäcke werden Deine Kosten sicher nicht begleichen.
chris161109 Geschrieben vor 18 Stunden Geschrieben vor 18 Stunden vor 30 Minuten schrieb Hans Dampf: Moin Chris, Ich meine es gibt drei Phasen, Gleichlauf-Phase →-Wechsel-Phase - Chaos-Phase,die ersten beiden sind "einfach"aber wie setzen wenn die Chaos-Phase auftritt? Wartecoups,bis das Gewitter vorbeigezogen ist? Gruß aus Kiel, Hans Moin Hans, Das "Gewitter" beschert dir immer nur einen Einschlag. Danach beginnt man immer wieder nach neuen Sequenzmustern. Eine bestimmte Marschfolge musst du dir natürlich zulegen und einhalten. Gruß aus der "saukalten" Heide Chris
Sven-DC Geschrieben vor 18 Stunden Geschrieben vor 18 Stunden (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Hans Dampf: Zitat Copilot: Warum das ein großes rechtliches Risiko ist In Deutschland gehört Wasser zur Grundversorgung. Vermieter dürfen diese Versorgung nicht eigenmächtig unterbrechen, auch nicht indirekt durch „Nichtbezahlen“, wenn dadurch die Versorgung eingestellt würde. Typische rechtliche Folgen können sein: 1. Verbotene Eigenmacht Das Abstellen von Wasser wird rechtlich oft als verbotene Eigenmacht gewertet. Das bedeutet: Der Vermieter greift unzulässig in den Besitz des Mieters ein. 2. Schadensersatzansprüche Mieter könnten Ersatz verlangen für: Hotelkosten Schäden an Geräten gesundheitliche Beeinträchtigungen sonstige Folgekosten 3. Unterlassungsanspruch / einstweilige Verfügung Mieter können beim Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Vermieter verpflichtet, die Versorgung sofort wiederherzustellen. Das kann innerhalb weniger Tage passieren. 4. Strafrechtliche Risiken Je nach Situation kann es als: Nötigung versuchte Erpressung oder sogar Körperverletzung (z. B. bei gesundheitlichen Folgen) gewertet werden. 5. Vertragsverletzung Der Vermieter verletzt seine Pflicht zur Gebrauchsgewährung (§ 535 BGB). Das kann zu: Mietminderung Gegenansprüchen weiteren Klagen führen. Das ist leider so nicht ganz richtig. Die Versorgungssperre mit Wasser/ Heizung ist auch möglich, sofern die Miete ausbleibt, weil in der Miete ist ja auch der der Betriebskostenanteil mit drin. Wer keine Miete zahlt, zahlt auch keine BK, demzufolge kann der Vermieter die Versorgung einstellen. Der Gebrauch der Mietsache bleibt davon ja unberührt. Ähnlich ist es ja auch, wenn der Strom nicht bezahlt wird, stellt der Versorger ab und man kann sich auch nicht auf sein Grundrecht berufen, das die Mietsache nur eingeschränkt nutzbar ist. Wer nicht zahlt hat keinen rechtsmäßigen Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen. Also Wasser/Heizung abstellen, ist erst mal ein wirksames Mittel, um den Mieter vielleicht doch dazu bewegen zu zahlen. Am Ende bleibt der Vermieter auf den Wasser und Heizkosten sitzen, das kann so nicht im Sinne des Grundgesetz sein, das Zahlungsunwillige Mieter, sich auf Kosten des Vermieters Leben. Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr 2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können. Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst. Sie auch hier: https://www.haufe.de/id/beitrag/versorgungssperre-im-mietverhaeltnis-12-einstellung-der-wasser-undoder-energieversorgung-durch-den-vermieter-bei-zahlungsverzug-des-mieters-HI2084064.html Zurückbehaltungsrecht/Besitzstörung Zwischen dem Anspruch des Vermieters auf die Miete und dem Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Wasser und Energie besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Was gilt, wenn der Mieter nicht zahlt? Darf der Vermieter die Versorgungsleistungen dann gem. § 320 BGB einstellen? Besitz an der Mietsache und deren Gebrauch Der BGH unterscheidet zwischen dem Besitz an der Mietsache und der Möglichkeit, diese ungestört zu gebrauchen. Eine Versorgungssperre lässt nach Ansicht des BGH den Besitz als solchen unberührt, weil sich der Mieter weiterhin in den Räumen aufhalten kann. Durch die Versorgungssperre wird zwar der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt; dieser ist aber nicht nach § 858 BGB geschützt. Auch eine vertragliche Gebrauchsgewährungspflicht besteht laut dieser Entscheidung des BGH nicht mehr. bearbeitet vor 17 Stunden von Sven-DC
zippel Geschrieben vor 17 Stunden Geschrieben vor 17 Stunden (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Sven-DC: Das ist leider so nicht ganz richtig. Die Versorgungssperre mit Wasser/ Heizung ist auch möglich, sofern die Miete ausbleibt, weil in der Miete ist ja auch der der Betriebskostenanteil mit drin. Wer keine Miete zahlt, zahlt auch keine BK, demzufolge kann der Vermieter die Versorgung einstellen. Der Gebrauch der Mietsache bleibt davon ja unberührt. Ähnlich ist es ja auch, wenn der Strom nicht bezahlt wird, stellt der Versorger ab und man kann sich auch nicht auf sein Grundrecht berufen, das die Mietsache nur eingeschränkt nutzbar ist. Wer nicht zahlt hat keinen rechtsmäßigen Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen. Also Wasser/Heizung abstellen, ist erst mal ein wirksames Mittel, um den Mieter vielleicht doch dazu bewegen zu zahlen. Am Ende bleibt der Vermieter auf den Wasser und Heizkosten sitzen, das kann so nicht im Sinne des Grundgesetz sein, das Zahlungsunwillige Mieter, sich auf Kosten des Vermieters Leben. Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr 2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können. Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst. Sie auch hier: https://www.haufe.de/id/beitrag/versorgungssperre-im-mietverhaeltnis-12-einstellung-der-wasser-undoder-energieversorgung-durch-den-vermieter-bei-zahlungsverzug-des-mieters-HI2084064.html Zurückbehaltungsrecht/Besitzstörung Zwischen dem Anspruch des Vermieters auf die Miete und dem Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Wasser und Energie besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Was gilt, wenn der Mieter nicht zahlt? Darf der Vermieter die Versorgungsleistungen dann gem. § 320 BGB einstellen? Besitz an der Mietsache und deren Gebrauch Der BGH unterscheidet zwischen dem Besitz an der Mietsache und der Möglichkeit, diese ungestört zu gebrauchen. Eine Versorgungssperre lässt nach Ansicht des BGH den Besitz als solchen unberührt, weil sich der Mieter weiterhin in den Räumen aufhalten kann. Durch die Versorgungssperre wird zwar der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt; dieser ist aber nicht nach § 858 BGB geschützt. Auch eine vertragliche Gebrauchsgewährungspflicht besteht laut dieser Entscheidung des BGH nicht mehr. Auch interessant, aber ich denke vielleicht kann starwind was dazu sagen. der ist vom Fach. Mir würde eine Vorlage für eine Räumungsklage fürs Amtsgericht reichen (Berliner Modell) den Rest werde ich wohl eh abschreiben müssen und wir werden schauen ob wir durch mutwillige Sachbeschädigung noch was machen können, da es nicht in die Privat Insolvenz geht (unerlaubte Handlung). Hauptsache das Gesindel ist weg. Zu erwähnen währer noch das Haus wurde durch ne Flüssiggasheizung beheizt, die Gebühren für den Tank wurden von den Mietern nicht bezahlt und dadurch wurde natürlich der Tank abgeholt. Wer kommt jetzt für Frostschäden auf ? Die Versicherung wird keine Cent bezahlen, Die Heizen jetzt mit Strom. Heizungsanlage wird jetzt wohl Schrott sein. Was ist wenn die jetzt nen Polnischen machen und die Wasserleitungen nehmen schaden??? Versicherung bezahlt keienen Cent dafür? Kann ich mir das von dennen hohlen? Wenn der Supergau eintrifft, die Wasserleitungen platzen, Frostbedingt, Wer Bezahlt? Die Versicherung auf keinen.. Was noch zu erwähnen währe ist ein Fachwerkhaus, bei einem Frostbedingten Wasserschaden kannst die Bude wegschieben. bearbeitet vor 16 Stunden von zippel
raro Geschrieben vor 16 Stunden Geschrieben vor 16 Stunden Hallo chris, sehe ich das richtig? Die rechts stehende Ziffer 1 bezeichnet die tatsächlich getätigten Sätze ? Gruß raro
starwind Geschrieben vor 16 Stunden Autor Geschrieben vor 16 Stunden vor 29 Minuten schrieb zippel: Auch interessant, aber ich denke vielleicht kann starwind was dazu sagen. der ist vom Fach. Ich schicke Dir eine PN. Starwind
zippel Geschrieben vor 16 Stunden Geschrieben vor 16 Stunden vor 16 Minuten schrieb starwind: Ich schicke Dir eine PN. Starwind DANKE!
starwind Geschrieben vor 15 Stunden Autor Geschrieben vor 15 Stunden (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Sven-DC: Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr 2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können. Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst. völliger Bullshit! Nur mal kurz eine Zusammenfassung wie es tatsächlich laufen muss: "Das eigenmächtige Ausbauen von Fenstern oder Türen, weil Mieter nicht zahlen (sog. „kalte Räumung“ oder verbotene Eigenmacht), ist in Deutschland illegal und strafbar. Rechtliche Konsequenzen für Sie als Vermieter: Strafbarkeit: Dies kann als Nötigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch gewertet werden. Schadensersatz: Der Mieter kann Schadensersatz fordern und die Polizei rufen. Gefahren: Durch fehlende Fenster wird die Wohnung unbewohnbar, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann (Schimmel, Kälte), für die Sie haften. Rechtlich korrekte Vorgehensweise bei Mietausfall: Abmahnung: Fordern Sie den Mieter schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Fristlose Kündigung: Bei Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Mieten (oder einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete) ist eine fristlose Kündigung möglich. Räumungsklage: Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, müssen Sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen. Zwangsräumung: Nach einem Gerichtsurteil erfolgt die Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Setzen Sie keine Fenster aus, sondern gehen Sie den Weg über das Gericht, um nicht selbst strafrechtlich verfolgt zu werden." Starwind bearbeitet vor 15 Stunden von starwind
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