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Roulette Forum

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb raro:

Aber wenn man schon dabei ist, warum auch immer, so kann man immerwieder versuchen neue Ansätze zu finden.

 

Wie bereits gesagt:

Als Hobby ist die theoretische Beschäftigung mit dem Roulette durchaus akzeptabel.

Problematisch wird es erst, wenn man seine "Erkenntnisse" dann mir Bargeld testet

oder in der Öffentlichkeit nicht nachweisbare Gewinnbehauptungen aufstellt.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Busert:

hey,

für mich wäre es  interessant, wenn mal jemand ein satzsignal anhand einer permanenz logisch begründen würde.

 

Moin Busert,

 

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Ich denke bei so nem Bild ist es nicht schwer, nach Wechsel auf ne Wiederholung setzen zu wollen.

 

 

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Für mich ist dieses Bild in rechts und links getrennt zu sehen. Ein Treffer links erfordert einen Satz rechts. Auf den ersten Treffer rechts ist in so einer Figur noch auf einen Folgetreffer zu setzen.

 

Aber das Thema ist eines, wer das nicht selber lernt übt und ewig paukt, wird es unmöglich nutzen können. Das ist auch keine Kleinigkeit, sondern ein Aufwand von Jahren, weil das oben sind die easysten Bilder. Jeder schaut anders auf diese Muster, mir springen sicherlich andere Sachen in's Auge, andere fallen mir schlicht nicht auf und ich buche sie den Seitwärtsbewegungen und Pausenzeiten hinzu.

 

Obige zwei Beispiele sind ohne jede weitere Taktik gemeint. Damit wird vermutlich noch nix einzusacken sein, weil Abbruch und Fehltreffer ihren Obulus fordern.

 

So eine Sichtweise nützt nur in Kombi mit weiteren Schritten. Oberflächlich gesagt z.B. in Kombi mit einem x-beliebigen Marsch, ob überhaupt gesetzt wird, und z.b. zusätzlich mit einem zweiten Signal auf den gleichen Coup.

 

Wie gesagt ist das noch sehr oberflächlich beschrieben. Ich halte es dennoch für eine passende Antwort, wobei ich betonen sollte, das sich jeder die Schritte selbst erarbeiten muss, sonst sitzt das halt nicht.

 

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Hans Dampf:

 

Dr. Manque ist seit fast 7 Jahren nicht mehr im Forum aufgetaucht. Wegen Reichtums abgeseilt?

Meinst Du eventuell, dass er mit seinem "sicheren System" die Casinos weltweit ausplündert?

Von diesen Spielern gibt es eine große Anzahl, die behaupteten, sie hätten da etwas und dann

hat man von ihnen nie wieder gehört.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb sachse:

 

Dr. Manque ist seit fast 7 Jahren nicht mehr im Forum aufgetaucht. Wegen Reichtums abgeseilt?

Meinst Du eventuell, dass er mit seinem "sicheren System" die Casinos weltweit ausplündert?

Von diesen Spielern gibt es eine große Anzahl, die behaupteten, sie hätten da etwas und dann

hat man von ihnen nie wieder gehört.

Erinnert mich an meine Mietnormaden, machen im Dorf ein auf Immobilen Besitzer und Dicke Hose und Zahlen keine Miete.

Starwind ich brauch jetzt mal ne rechtliche Beratung, muss ne Zwangsräumung bei Gericht Beantragen, will keine Fehler machen, vieleicht hast ein Entwurf für mich, möchte das Berliner Räumungsverfahren anstreben. Danke vorweg, Keine Ahnung warum die so tuhen als ob den das gehört.... Zur Sachlage, ist ein Einfamilienhaus mit Grundstück. Rest gerne per P.N.

bearbeitet von zippel
Geschrieben (bearbeitet)

Hast Du nicht eventuell paar kräftig aussehende Kumpel, die Du denen mal schicken kannst?

Natürlich dürfen sie denen nichts tun, aber manchmal reicht Einschüchterung schon aus.

Bei einem offiziellen Verfahren kann es schnell mal ein Jahr dauern und die gesamten Kosten

trägst Du.

bearbeitet von sachse
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb sachse:

Hast Du nicht eventuell paar kräftig aussehende Kumpel, die Du denen mal schicken kannst?

Natürlich dürfen sie denen nichts tun, aber manchmal reicht Einschüchterung schon aus.

Bei einem offiziellen Verfahren kann es schnell mal ein Jahr dauern und die gesamtern Kosten

trägst Du.

Ne, die sind richtig abgebrüht, die rufen gleich die Polizei, kannst nichts machen.

bearbeitet von zippel
Geschrieben (bearbeitet)

Eine sache habe ich mir noch überlegt, einfach das Wasser nicht mehr bezahlen, aber dann sind trotzdem locker 5k fällig. 

Das beste ist bei Gericht die Zwangsräumung zu beantragen, aber ich habe davon null plan. am besten währe eine Räumungsklage Berliner Modell, alles andere geht nicht. Wir sind leider in DD . Da haben Mieter mehr Rechte als der Vermieter.

bearbeitet von zippel
Geschrieben (bearbeitet)

Das einzige was mich Postiv stimmt ist das ich denen eine Unerlaubte Handlung reindrehen kann, für die Sachen die Zerstört wurden, bekommen die nicht in die Privatinsolvenz rein, da kann ich die noch bis zum Nimmerleinstag Bumsen. Eigentlich wollte ich die Bude verkaufen und habe mich breitschlagen lassen doch zu vermieten.

bearbeitet von zippel
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb Feuerstein:

 

Moin Busert,

 

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Ich denke bei so nem Bild ist es nicht schwer, nach Wechsel auf ne Wiederholung setzen zu wollen.

 

 

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Für mich ist dieses Bild in rechts und links getrennt zu sehen. Ein Treffer links erfordert einen Satz rechts. Auf den ersten Treffer rechts ist in so einer Figur noch auf einen Folgetreffer zu setzen.

 

Aber das Thema ist eines, wer das nicht selber lernt übt und ewig paukt, wird es unmöglich nutzen können. Das ist auch keine Kleinigkeit, sondern ein Aufwand von Jahren, weil das oben sind die easysten Bilder. Jeder schaut anders auf diese Muster, mir springen sicherlich andere Sachen in's Auge, andere fallen mir schlicht nicht auf und ich buche sie den Seitwärtsbewegungen und Pausenzeiten hinzu.

 

Obige zwei Beispiele sind ohne jede weitere Taktik gemeint. Damit wird vermutlich noch nix einzusacken sein, weil Abbruch und Fehltreffer ihren Obulus fordern.

 

So eine Sichtweise nützt nur in Kombi mit weiteren Schritten. Oberflächlich gesagt z.B. in Kombi mit einem x-beliebigen Marsch, ob überhaupt gesetzt wird, und z.b. zusätzlich mit einem zweiten Signal auf den gleichen Coup.

 

Wie gesagt ist das noch sehr oberflächlich beschrieben. Ich halte es dennoch für eine passende Antwort, wobei ich betonen sollte, das sich jeder die Schritte selbst erarbeiten muss, sonst sitzt das halt nicht.

 

 

Guten Abend Feuerstein,

 

Was du da eingestellt hast, ist seit eh und jeh die einfachste und sicherste Spielmethode für einfache Chancen.

Sehr einfach zu handeln und leicht zu beherrschen, auch auf allen drei Doppelchancen.

 

Gruß Chris

 

bearbeitet von chris161109
erledigt
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb chris161109:

Guten Abend Feuerstein,

 

Was du da eingestellt hast, ist seit eh und jeh die einfachste und sicherste Spielmethode für einfache Chancen.

Sehr einfach zu handeln und leicht zu beherrschen, auch auf allen drei Doppelchancen.

 

Gruß Chris

Feuerstein.zip 8.28 kB · 2 downloads

 

Moin Chris,

 

Ich meine es gibt drei Phasen, Gleichlauf-Phase →-Wechsel-Phase - Chaos-Phase,die ersten beiden sind "einfach"aber wie setzen wenn die Chaos-Phase 

auftritt?

 

Wartecoups,bis das Gewitter vorbeigezogen ist?

 

Gruß aus Kiel,

 

Hans

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb zippel:

Ich muss leider den rechtlichen weg gehen...

 

Zitat copilot:

Was jemand in so einer Lage grundsätzlich tun kann

Ohne auf den Einzelfall einzugehen, lassen sich ein paar übergeordnete Schritte nennen, die Vermieter typischerweise in Betracht ziehen:

1. Alles dokumentieren

  • Mietrückstände

  • Schriftverkehr

  • Verhalten der Mieter

  • Zustand des Hauses

Dokumentation ist später vor Gericht wichtig.

2. Juristisch saubere Schritte einleiten

Das bedeutet im Allgemeinen:

  • Fristlose oder ordentliche Kündigung (je nach Situation)

  • Räumungsklage, wenn die Mieter nicht ausziehen

  • Eventuell das Berliner Räumungsmodell, um Kosten zu reduzieren

Das ist der „rechtliche Weg“, den zippel im Thread meint.

3. Keine Selbsthilfe

Dazu gehören:

  • Wasser oder Strom abstellen

  • Schlösser austauschen

  • Einschüchterung

  • „Kumpel vorbeischicken“

Das wäre rechtswidrig und kann für den Vermieter selbst strafbar werden. Genau deshalb lehnt zippel im Thread den Vorschlag ab.

4. Unterstützung holen

Viele Vermieter wenden sich an:

  • einen Fachanwalt für Mietrecht

  • den Haus- und Grundbesitzerverein

  • einen Gerichtsvollzieher, sobald ein Titel vorliegt

Das hilft, Fehler zu vermeiden.

bearbeitet von Hans Dampf
Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb zippel:

Eine sache habe ich mir noch überlegt, einfach das Wasser nicht mehr bezahlen,

 

Zitat Copilot:

 Warum das ein großes rechtliches Risiko ist

In Deutschland gehört Wasser zur Grundversorgung. Vermieter dürfen diese Versorgung nicht eigenmächtig unterbrechen, auch nicht indirekt durch „Nichtbezahlen“, wenn dadurch die Versorgung eingestellt würde.

Typische rechtliche Folgen können sein:

1. Verbotene Eigenmacht

Das Abstellen von Wasser wird rechtlich oft als verbotene Eigenmacht gewertet. Das bedeutet: Der Vermieter greift unzulässig in den Besitz des Mieters ein.

2. Schadensersatzansprüche

Mieter könnten Ersatz verlangen für:

  • Hotelkosten

  • Schäden an Geräten

  • gesundheitliche Beeinträchtigungen

  • sonstige Folgekosten

3. Unterlassungsanspruch / einstweilige Verfügung

Mieter können beim Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Vermieter verpflichtet, die Versorgung sofort wiederherzustellen. Das kann innerhalb weniger Tage passieren.

4. Strafrechtliche Risiken

Je nach Situation kann es als:

  • Nötigung

  • versuchte Erpressung

  • oder sogar Körperverletzung (z. B. bei gesundheitlichen Folgen) gewertet werden.

5. Vertragsverletzung

Der Vermieter verletzt seine Pflicht zur Gebrauchsgewährung (§ 535 BGB). Das kann zu:

  • Mietminderung

  • Gegenansprüchen

  • weiteren Klagen führen.

bearbeitet von Hans Dampf
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Hans Dampf:

Das hilft, Fehler zu vermeiden.

 

Leider hilft das nicht, die horrenden Kosten zu vermeiden.

Die Drecksäcke werden Deine Kosten sicher nicht begleichen.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Hans Dampf:

 

Moin Chris,

 

Ich meine es gibt drei Phasen, Gleichlauf-Phase →-Wechsel-Phase - Chaos-Phase,die ersten beiden sind "einfach"aber wie setzen wenn die Chaos-Phase 

auftritt?

 

Wartecoups,bis das Gewitter vorbeigezogen ist?

 

Gruß aus Kiel,

 

Hans

Moin Hans,

 

Das "Gewitter" beschert dir immer nur einen Einschlag.

Danach beginnt man immer wieder nach neuen Sequenzmustern.

Eine bestimmte Marschfolge musst du dir natürlich zulegen und einhalten.

 

Gruß aus der "saukalten" Heide

 

Chris

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Hans Dampf:

 

Zitat Copilot:

 Warum das ein großes rechtliches Risiko ist

In Deutschland gehört Wasser zur Grundversorgung. Vermieter dürfen diese Versorgung nicht eigenmächtig unterbrechen, auch nicht indirekt durch „Nichtbezahlen“, wenn dadurch die Versorgung eingestellt würde.

Typische rechtliche Folgen können sein:

1. Verbotene Eigenmacht

Das Abstellen von Wasser wird rechtlich oft als verbotene Eigenmacht gewertet. Das bedeutet: Der Vermieter greift unzulässig in den Besitz des Mieters ein.

2. Schadensersatzansprüche

Mieter könnten Ersatz verlangen für:

  • Hotelkosten

  • Schäden an Geräten

  • gesundheitliche Beeinträchtigungen

  • sonstige Folgekosten

3. Unterlassungsanspruch / einstweilige Verfügung

Mieter können beim Gericht sehr schnell eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Vermieter verpflichtet, die Versorgung sofort wiederherzustellen. Das kann innerhalb weniger Tage passieren.

4. Strafrechtliche Risiken

Je nach Situation kann es als:

  • Nötigung

  • versuchte Erpressung

  • oder sogar Körperverletzung (z. B. bei gesundheitlichen Folgen) gewertet werden.

5. Vertragsverletzung

Der Vermieter verletzt seine Pflicht zur Gebrauchsgewährung (§ 535 BGB). Das kann zu:

  • Mietminderung

  • Gegenansprüchen

  • weiteren Klagen führen.

Das ist leider so nicht ganz richtig.

Die Versorgungssperre mit Wasser/ Heizung ist auch möglich, sofern die Miete ausbleibt, weil in der Miete ist ja auch der der Betriebskostenanteil mit drin.

Wer keine Miete zahlt, zahlt auch keine BK, demzufolge kann der Vermieter die Versorgung einstellen.

Der Gebrauch der Mietsache bleibt davon ja  unberührt.

Ähnlich ist es ja auch, wenn der Strom nicht bezahlt wird, stellt der Versorger ab und man kann sich auch nicht auf sein Grundrecht berufen, das die Mietsache nur eingeschränkt nutzbar ist.

Wer nicht zahlt hat keinen rechtsmäßigen Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen.

Also Wasser/Heizung abstellen, ist erst mal ein wirksames Mittel, um den Mieter vielleicht doch dazu bewegen zu zahlen.

Am Ende bleibt der Vermieter auf den Wasser und Heizkosten sitzen, das kann so nicht im Sinne des Grundgesetz sein, das Zahlungsunwillige Mieter, sich auf Kosten des Vermieters Leben.

Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr  2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können.  Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst.

 

Sie auch hier:

https://www.haufe.de/id/beitrag/versorgungssperre-im-mietverhaeltnis-12-einstellung-der-wasser-undoder-energieversorgung-durch-den-vermieter-bei-zahlungsverzug-des-mieters-HI2084064.html

 

Zurückbehaltungsrecht/Besitzstörung

Zwischen dem Anspruch des Vermieters auf die Miete und dem Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Wasser und Energie besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Was gilt, wenn der Mieter nicht zahlt? Darf der Vermieter die Versorgungsleistungen dann gem. § 320 BGB einstellen?

Besitz an der Mietsache und deren Gebrauch

Der BGH unterscheidet zwischen dem Besitz an der Mietsache und der Möglichkeit, diese ungestört zu gebrauchen. Eine Versorgungssperre lässt nach Ansicht des BGH den Besitz als solchen unberührt, weil sich der Mieter weiterhin in den Räumen aufhalten kann. Durch die Versorgungssperre wird zwar der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt; dieser ist aber nicht nach § 858 BGB geschützt. Auch eine vertragliche Gebrauchsgewährungspflicht besteht laut dieser Entscheidung des BGH nicht mehr.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Sven-DC:

Das ist leider so nicht ganz richtig.

Die Versorgungssperre mit Wasser/ Heizung ist auch möglich, sofern die Miete ausbleibt, weil in der Miete ist ja auch der der Betriebskostenanteil mit drin.

Wer keine Miete zahlt, zahlt auch keine BK, demzufolge kann der Vermieter die Versorgung einstellen.

Der Gebrauch der Mietsache bleibt davon ja  unberührt.

Ähnlich ist es ja auch, wenn der Strom nicht bezahlt wird, stellt der Versorger ab und man kann sich auch nicht auf sein Grundrecht berufen, das die Mietsache nur eingeschränkt nutzbar ist.

Wer nicht zahlt hat keinen rechtsmäßigen Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen.

Also Wasser/Heizung abstellen, ist erst mal ein wirksames Mittel, um den Mieter vielleicht doch dazu bewegen zu zahlen.

Am Ende bleibt der Vermieter auf den Wasser und Heizkosten sitzen, das kann so nicht im Sinne des Grundgesetz sein, das Zahlungsunwillige Mieter, sich auf Kosten des Vermieters Leben.

Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr  2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können.  Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst.

 

Sie auch hier:

https://www.haufe.de/id/beitrag/versorgungssperre-im-mietverhaeltnis-12-einstellung-der-wasser-undoder-energieversorgung-durch-den-vermieter-bei-zahlungsverzug-des-mieters-HI2084064.html

 

Zurückbehaltungsrecht/Besitzstörung

Zwischen dem Anspruch des Vermieters auf die Miete und dem Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Wasser und Energie besteht ein unmittelbarer Zusammenhang. Was gilt, wenn der Mieter nicht zahlt? Darf der Vermieter die Versorgungsleistungen dann gem. § 320 BGB einstellen?

Besitz an der Mietsache und deren Gebrauch

Der BGH unterscheidet zwischen dem Besitz an der Mietsache und der Möglichkeit, diese ungestört zu gebrauchen. Eine Versorgungssperre lässt nach Ansicht des BGH den Besitz als solchen unberührt, weil sich der Mieter weiterhin in den Räumen aufhalten kann. Durch die Versorgungssperre wird zwar der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt; dieser ist aber nicht nach § 858 BGB geschützt. Auch eine vertragliche Gebrauchsgewährungspflicht besteht laut dieser Entscheidung des BGH nicht mehr.

Auch interessant, aber ich denke vielleicht kann starwind was dazu sagen. der ist vom Fach. Mir würde eine Vorlage für eine Räumungsklage fürs Amtsgericht reichen (Berliner Modell) den Rest werde ich wohl eh abschreiben müssen und wir werden schauen ob wir durch mutwillige Sachbeschädigung noch was machen können, da es nicht in die Privat Insolvenz geht (unerlaubte Handlung). Hauptsache das Gesindel ist weg. Zu erwähnen währer noch das Haus wurde durch ne Flüssiggasheizung beheizt, die Gebühren für den Tank wurden von den Mietern nicht bezahlt und dadurch wurde natürlich der Tank abgeholt. Wer kommt jetzt für Frostschäden auf ? Die Versicherung wird keine Cent bezahlen, Die Heizen jetzt mit Strom. Heizungsanlage wird jetzt wohl Schrott sein.  Was ist wenn die jetzt nen Polnischen machen und die Wasserleitungen nehmen schaden??? Versicherung bezahlt keienen Cent dafür? Kann ich mir das von dennen hohlen? Wenn der Supergau eintrifft, die Wasserleitungen platzen, Frostbedingt, Wer Bezahlt? Die Versicherung auf keinen.. Was noch zu erwähnen währe ist ein Fachwerkhaus, bei einem Frostbedingten Wasserschaden kannst die Bude wegschieben.

bearbeitet von zippel
Geschrieben

Hallo chris,

 

sehe ich das richtig?

Die rechts stehende Ziffer 1 bezeichnet die tatsächlich

getätigten Sätze ?

 

Gruß raro  :hut:

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb zippel:

Auch interessant, aber ich denke vielleicht kann starwind was dazu sagen. der ist vom Fach.

Ich schicke Dir eine PN.

 

Starwind

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

Auch der lange Gerichtsweg für Räumungsklagen, sollte reformiert werden, wer mehr  2 Monate im Rückstand, der sollte sofort stehendes Fußes geräumt werden können.  Damit wäre das ganze Mietnomadenproblem gelöst.

völliger Bullshit!

 

Nur mal kurz eine Zusammenfassung wie es tatsächlich laufen muss:

 

"Das eigenmächtige Ausbauen von Fenstern oder Türen, weil Mieter nicht zahlen (sog. „kalte Räumung“ oder verbotene Eigenmacht), ist

in Deutschland illegal und strafbar. 

Rechtliche Konsequenzen für Sie als Vermieter:

Strafbarkeit: Dies kann als Nötigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch gewertet werden.

Schadensersatz: Der Mieter kann Schadensersatz fordern und die Polizei rufen.

Gefahren: Durch fehlende Fenster wird die Wohnung unbewohnbar, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann (Schimmel, Kälte), für die Sie haften. 

Rechtlich korrekte Vorgehensweise bei Mietausfall:

Abmahnung: Fordern Sie den Mieter schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.

Fristlose Kündigung: Bei Zahlungsverzug von zwei aufeinanderfolgenden Mieten (oder einem Rückstand von mehr als einer Monatsmiete) ist eine fristlose Kündigung möglich.

Räumungsklage: Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, müssen Sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen.

Zwangsräumung: Nach einem Gerichtsurteil erfolgt die Räumung durch den Gerichtsvollzieher. 

Setzen Sie keine Fenster aus, sondern gehen Sie den Weg über das Gericht, um nicht selbst strafrechtlich verfolgt zu werden."

 

Starwind

bearbeitet von starwind

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