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Roulette Forum

Ropro

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Alle erstellten Inhalte von Ropro

  1. Du bist zu doof zum Scheißen Ein Rechtsbegriff ist qua nomen ein geschützter Begriff und darf nicht mißbräuchlich benutzt werden! Jetzt komm nicht und sag auf dem Spielplatz gibt es auch ne Spielbank.
  2. Du bist so eine Hxxxxxxxe, daß es nciht zu glauben ist: In anderen Ländern sind die Glücksspielgesetze ganz anders formuliert: siehe dich mal im Europäischen Raum um. Jedes Land kocht seine eigene Suppe. In D sogar jedes Bundesland. Dein Beispiel ist so wie : Das Wasser ist überall nass. gib endlichd auf, du hast deine Blödheit jetzt genug unter Beweis gestellt. Keiner glaubt dir hier mehr irgendwas. Verzieh dich!
  3. Spielbank ist ein Rechtsbegriff siehe Spielbankgesetz, dot ist "Spielbank" auch klar definiert mit Warum, wie, was und was nicht.
  4. es sei denn es wird durch einen Türsteher.... Für was hältst Du eine Ausweiskontrolle mit folgender Kontrolle ob die Vereinbarungen anerkannt wurden? Eine Spielbank ist eine private GmbH, die Eigentümer oder Kontrolleure der Gesellschaft verändern nicht die Art einer "privaten Gesellschaft" du muss auch noch unterscheiden zwischen: offenen Räumen öffentlichen Räumen (Parks etc) öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Gericht...) öffentlich rechtlichen Gebäuden und Firmen (Rundfunk, Stadtwerke GmbH, GEZ GmbH u.a.Schulen) alles andere sind Private Gebäude die z.T. der öffentlichen Nutzung angeboten werden (unter Auflagen: siehe Hausordnung, Spielbankordnung)
  5. Ein Casino ist kein öffentlicher Raum! Dann gib doch mal §§ wo da nachlesbar ist, daß Casinos öffentlicher Raum sind und kein "Hausverbot ohne Begründung" erteilen dürfen.
  6. Du Penner unterscheide erstmal zwischem Österreichischem Recht (Fall Sachse) und Deutschem Recht. Und die Klausel mit dem "Hausverbot ohne Begründung" ist rechtsgültig und zugelassen. Versuch jetzt nicht zu modellieren daß zehntausende Rechtsanwälte Staatsanwälte und richter die Gesetze nicht richtig interpretieren und lesen könnten. In Deutschland ist selbst ein Vertrag per Handschlag oder per anerkennung durch Stillschweigen gültig. die AGB werden nur dann zu Rate gezogen, wenn unklar ist, welches Ziel beide Vertragsparteien bei Abschluss im Auge hatten. Geurteilt wird dann nach dem Rechtsgrundsatz: Wie ist trotz verschiedener Auslegung das angestrebte Ziel zu erreichen.
  7. Hoffentlich müssen wir uns nicht auf ein Schwennliches Gesetzbuch SCHWGB vorbereiten. Auslegung je nach Stimmungslage, Bedarf und Ziel (auf jeden Fall recht behalten)
  8. Eine Klage gegen eine Spielbank aufgrund der AGB oder des Hausverbotes oder des Ausschlusses vom Spielbetrieb ist noch nie gewonnen worden. Einzig bekannter Fall: Sachse gegen die Austria-Spielbanken. Aber rein darf er immer noch nicht.
  9. Viele wünschen sich das auch von Dir.
  10. Und warum hat er dann auch noch verloren? So lockt man doch keine Kunden an!
  11. Die Revolution hat Zeit! Nichts treibt uns! Man muss auch mal was sacken lassen können und später wieder mit Abstand neu betrachten.
  12. @elementaar und @wiensschlechtester Ihr habt ja während der letzten 14 Tage einiges an Auswertungen und Statistikbetrachtungen erstellt. Ich habe einige Tage gebraucht, um das alles zu erfassen und einzuordnen. Um diesen theoretischen Thread-Teil des VdW nicht zu unterbrechen oder abzubrechen, werde ich einen Spielvorschlag in einem neuen Thread vorstellen. Die Überlegungen dazu sind folgende: @elementaar In deinen Auswertungen ist eine Tabelle Und an anderer Stelle eine Grafik über die (Ungleich-)Verteilung der arithmetischen Folgen, die ich im mom nicht wiederfinde. Die beiden Tabellen sollten verknüpft werden, ob die Ungleichverteilung Auswirkungen auf die Trefferbilanz hat. Es nutzt ja nix, wenn von den 512, die Hälfte gewinnt, aber daran nur 6,25% verteilte Folgen daran beteiligt sind. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Das zweite ist: Wenn ich eine Coupfolge betrachte (verfolge) und sie entwickelt sich 1 1 dann gilt ja Satz auf 1. a) wenn 1 1 1 eintritt, hätte ich gewonnen, würde aber eine evtl. 2. arithmetische folge nicht mehr angreifen. b) wenn 1 1 2 eintritt hingegen, verfolge ich die Coupfolge weiter und versuche die "1." AF zu finden und anzugreifen. zu a) die zweite arithmetische Folge wäre z.B. erst 1 1 1 danach 1 1 1, Ergebnis 2 Treffer. wir übersehen dabei aber die folge 1 1 1 die hier steckt 1 (1 1 1) 1 1 und die Folge, die hier steckt 1 1 (1 1 1) 1 zu b) hier können wir verfahren wie oben beschrieben, da wir wissen, daß mindestens eine arithm. Folge erscheinen wird. Es wäre also zudem interessant zu wissen, wieviele der 512 möglichen folgen nur 1, 2 oder gar mehr Folgen enthält. In der Folge 111 111 111 sind ja alle 16 möglichen Folgen enthalten, das wäre als Auswertungstiefe natürlich zu mikro.
  13. Und Konfus kommt von Konfuzius?
  14. Sagt derjenige, der nur Haller zitieren kann.
  15. Das könnte Wort für Wort auch von @sachse an Dich gerichtet sein.
  16. Gleichfalls!
  17. Noch nen Schwenni
  18. So jetzt hab ich alle Aggros abgebaut und keine Lust mehr.
  19. Erster Satz: totale Ansammlung von Sinnlosigkeit. Zweiter Satz: Behauptung ohne Hinterlegung von Begründung und Beweis. Nur abträgliches Geschwafel. Solche Idioten erwachen hier jeden Tag einmal neu und versinken irgendwann, weil der Dummsinn überhand nimmt.
  20. daß es nicht nur meine Meinung ist, daß deine Angaben falsch sind. Logik fehlt Dir also auch. Wie kann man ohne Logik im Roulette was schaffen?
  21. nicht nur, wie Römer bewiesen hat.
  22. Im Roulette kann nicht sein, sonst würdest Du nicht solche falschen Angaben machen und Dein Spielweise veröffentlichen. Sonst ist alles nur Schall und Rauch und Klugscheißen.
  23. Wer weiss. Auf jeden Fall im Klugscheißen.
  24. Empfinde Dich als ausgelacht. Leerhülsenfetischist
  25. Du forderst von mir Beweise. Darf ich dann auch von dir Beweise fordern? Wahrscheinlich nicht. wie ich dich Schaumschläger kenne, versteckst du dich auch wieder hinter irgendwelcher Geheimhaltung oder ähnlichem Geschwafel.
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