sachse Geschrieben September 11, 2020 Geschrieben September 11, 2020 (bearbeitet) vor 10 Minuten schrieb Albatros: Der hat ein Attest: Die Hasenscharte muss frei liegen. bearbeitet September 11, 2020 von sachse
Café Geschrieben September 11, 2020 Geschrieben September 11, 2020 vor 8 Stunden schrieb Albatros: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591 Masken sind toll. Einfach noch einmal zur Sicherheit unten. Café a-1174-6591.pdf
Verlierer2 Geschrieben September 12, 2020 Geschrieben September 12, 2020 vor 9 Stunden schrieb Albatros: Die Schweinegrippe :-) Muss das nicht fachgerecht entsorgt werden?
allesauf16 Geschrieben September 12, 2020 Geschrieben September 12, 2020 Am 11.9.2020 um 11:50 schrieb pokerstar61: Ui Davon habe ich aber auch noch nie was gehört. Und das meine ich im wahrste Sinne des Wortes, denn ich finde im Internet kein Bundesbestattungsmasken-Dezernat. Nicht mal ein Bundesbestattungs-Dezernat...nur einen Bundesverband deutscher Bestatter. Und dort finde ich nur Hinweise für die Bestatter und die Angehörigen (Masken tragen und Abstand halten) aber nicht, dass Verstorbene eine Maske tragen müssen und dass sie biologisch abbaubar sein muss. Zu dem Teil mit den Verstorbene sind weiterhin strafmündig habe ich tatsächlich einen Fall gefunden. Wo jemand zwei Monate nach seinem Tot noch wegen einer kleinen Sache verurteilt wurde - im Gericht, nicht auf dem Friedhof; ) Da heißt es sogar weiter, dass die Angehörigen dies noch anfechten können... Ist das Ironie gewesen? Wenn ja, finde ich sie sehr gut Ja, also, da steh ich auch vor einem Rätsel ! Ein Bekannter von mir (Amtsrat) hatte mir dies glaubhaft so erklärt. Bei Beamten im höheren Dienst gehe ich grundsätzlich davon aus, dass sie die Wahrheit erzählen. Da bin jetzt auch überrascht. Ich kann ihn derzeit auch nicht erreichen, da er an einem Fortbildungslehrgang teilnimmt zum Thema : "Büroschlaf für Fortgeschrittene - mit praktischen Übungen" Mit der Strafverfolgung ist das auch so eine Sache. Hier wenden die Ämter gerne das "Beweis-Umkehr-Prinzip" an. Das bedeutet : Der Verblichene muss beweisen, dass es mit seiner Vitalität mau aussieht. Gelingt ihm das nicht, unterstellen die Ämter dann eine "vorsätzlich und fahrlässige Rest-Vitalität". Damit haben die Strafverfolgungsbehörden weiterhin freie Hand und können mit aller Härte vorgehen. Ich werde da nochmal genauer recherchieren und berichte dann ...
sachse Geschrieben September 12, 2020 Geschrieben September 12, 2020 Wer es jetzt noch nicht geschnallt hat...........................................
Samyganzprivat Geschrieben September 12, 2020 Geschrieben September 12, 2020 Sorry, hab´s vergessen RKI: Bundesland Elektronisch übermittelte Fälle Anzahl Differenz zum Vortag Fälle in den letzten 7 Tagen 7-Tage- Inzidenz Todesfälle Baden-Württemberg 44.903 +285 1.440 13,0 1.867 Bayern 61.561 +403 2.415 18,5 2.645 Berlin 12.216 +126 529 14,1 226 Brandenburg 4.003 +19 66 2,6 169 Bremen 2.117 +8 61 8,9 58 Hamburg 6.770 +71 266 14,4 267 Hessen 16.714 +111 663 10,6 538 Mecklenburg- Vorpommern 1.055 +9 30 1,9 20 Niedersachsen 17.783 +138 524 6,6 667 Nordrhein-Westfalen 61.820 +315 1.619 9,0 1.828 Rheinland-Pfalz 9.649 +26 323 7,9 246 Saarland 3.225 +3 32 3,2 175 Sachsen 6.351 +69 202 5,0 226 Sachsen-Anhalt 2.330 +16 49 2,2 66 Schleswig-Holstein 4.218 +11 99 3,4 161 Thüringen 3.765 +20 79 3,7 188 Gesamt 258.480 +1.630 8.397 10,1 9.347 7-Tage-Schnitt 1.354
Café Geschrieben September 12, 2020 Geschrieben September 12, 2020 (bearbeitet) vor 42 Minuten schrieb Samyganzprivat: Todesfälle 9.347 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9347 = 9.337.653 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9347 = 3.452.504,8 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9347 Tote * 6 % = 560,82 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 560,82 Toten seit Beginn der Zählung. bearbeitet September 12, 2020 von Café
Café Geschrieben September 13, 2020 Geschrieben September 13, 2020 "Anticoagulation medicines are used to reduce the risk of blood clot formation in the blood vessels. Blood clots that form in blood vessels can travel in the blood vessels and block the blood flow to body organs. Anticoagulation medicines can be given in lower doses to prevent blood clot formation, or higher doses to treat blood clots that have already formed. Anticoagulation drugs are used to prevent the risk of blood clot formation in patients in the hospital due to COVID-19 infection, but the optimal dose of the anticoagulation drugs is not known. (...)" https://clinicaltrials.med.nyu.edu/clinicaltrial/1201/randomized-trial-anticoagulation-strategies/ Deutsch: "Antikoagulationsmedikamente werden dazu verwendet, um die Risiken der Bildung von Blutgerinseln in den Blutgefäßen zu senken. Blutgerinsel, die sich in Blutgefäßen bilden können durch die Blutgefäße wandern und den Blutfluß in Körperorganen stoppen. Antikoagulationsmedikamente können in geringer Dosis gegeben werden, um die Bildung von Blutgerinseln zu verhindern, oder in höheren Dosen um Blutgerinsel zu behandeln, die sich bereits gebildet haben. Anticoagulationspharmazien werden dazu verwendet, um das Risiko der Bildung von Blutgerinseln bei Patienten im Krankenhaus mit einer COVID-19-Infektion zu senken. Eine optimale Dosis für Antikoagulationsmedikamente ist nicht bekannt. (...)" Aus diesem Auszug aus einer Studienzusammenfassung läßt sich erkennen, daß die Prophylaxe vorteilhafter ist als die Behandlung selbst, da bei bereits gebildeten Blutgerinseln stärkere Antikoagulationsmedikamente gegeben werden müssen. In extremen Fälle wie dem Schlagfall kann das tatsächlich dann lebensgefährlich werden, weil diese Medikamente bei einem solcher Diagnose entsprechend aggressiver sind. Hinzu kommt ganz unabhängig von dieser Studie, daß Medikamente - so der ehemalige Chefarzt Dr. Gerd Reuther - in höherem Alter schlechter von den Nieren ausgeschieden werden. Heißt: Im Alter bräuchte man WOHL kleinere Dosen und je nach Schwere des Falles öftere Dosen entsprechend der Fähigkeit der Nieren die Medikamente auszuscheiden. Café
Café Geschrieben September 13, 2020 Geschrieben September 13, 2020 Am 11.9.2020 um 06:23 schrieb Albatros: https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-1174-6591 Masken sind toll. https://www.klinikum-ffb.de/fachbereiche/klinikhygiene/hygieneteam/kurzportrait-kappstein/
Samyganzprivat Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 RKI von gestern, Sonntag 13.9. (ich war ausser Haus) Bundesland Elektronisch übermittelte Fälle Anzahl Differenz zum Vortag Fälle in den letzten 7 Tagen 7-Tage- Inzidenz Todesfälle Baden-Württemberg 45.070 +167 1.341 12,1 1.867 Bayern 61.705 +144 2.255 17,2 2.645 Berlin 12.254 +38 520 13,9 226 Brandenburg 4.005 +2 64 2,5 169 Bremen 2.130 +13 63 9,2 58 Hamburg 6.814 +44 275 14,9 268 Hessen 16.808 +94 682 10,9 539 Mecklenburg- Vorpommern 1.055 0 25 1,6 20 Niedersachsen 17.844 +61 520 6,5 667 Nordrhein-Westfalen 62.079 +259 1.666 9,3 1.828 Rheinland-Pfalz 9.717 +68 344 8,4 246 Saarland 3.243 +18 43 4,3 175 Sachsen 6.365 +14 206 5,1 226 Sachsen-Anhalt 2.337 +7 53 2,4 66 Schleswig-Holstein 4.222 +4 95 3,3 161 Thüringen 3.780 +15 90 4,2 188 Gesamt 259.428 +948 8.242 9,9 9.349 7-Tage-Schnitt 1.349
Café Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 vor 3 Stunden schrieb Samyganzprivat: Todesfälle 9.349 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9349 = 9.339.651 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9349 = 3.453.243,5 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9349 Tote * 6 % = 560,94 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 560,94 Toten seit Beginn der Zählung.
pokerstar61 Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 Am 12.9.2020 um 12:42 schrieb allesauf16: Ja, also, da steh ich auch vor einem Rätsel ! Ein Bekannter von mir (Amtsrat) hatte mir dies glaubhaft so erklärt. Bei Beamten im höheren Dienst gehe ich grundsätzlich davon aus, dass sie die Wahrheit erzählen. Da bin jetzt auch überrascht. Ich kann ihn derzeit auch nicht erreichen, da er an einem Fortbildungslehrgang teilnimmt zum Thema : "Büroschlaf für Fortgeschrittene - mit praktischen Übungen" Mit der Strafverfolgung ist das auch so eine Sache. Hier wenden die Ämter gerne das "Beweis-Umkehr-Prinzip" an. Das bedeutet : Der Verblichene muss beweisen, dass es mit seiner Vitalität mau aussieht. Gelingt ihm das nicht, unterstellen die Ämter dann eine "vorsätzlich und fahrlässige Rest-Vitalität". Damit haben die Strafverfolgungsbehörden weiterhin freie Hand und können mit aller Härte vorgehen. Ich werde da nochmal genauer recherchieren und berichte dann ... Ist das so mit der Strafverfolgung? auch danach habe ich mal recherchiert und habe einen Blogeintrag eines Juristen gelesen, wo er erzählt sein letzter Mandant sei vor Kurzem verstorben. Gegen den Mandant lief noch eine Anklage. Er sagt, diese Anklage habe sich nun erledigt, da der Tod in der Justiz als Verfahrenshindernis angesehen wird, welches (zudem) unbehebbar ist. Und bei so einem Hindernis müsse das Gericht nach § 206a StPO den Prozess einstellen, selbst wohl, wenn die Aufklärung des Falles von höchstem Interesse wäre. So würde die Wahrheit über Schuld oder Unschuld strafrechtlich für immer offen bleiben. Ich bin gespannt über deine Recherche
Samyganzprivat Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 RKI Montag 14.9. Bundesland Elektronisch übermittelte Fälle Anzahl Differenz zum Vortag Fälle in den letzten 7 Tagen 7-Tage- Inzidenz Todesfälle Baden-Württemberg 45.254 +184 1.423 12,9 1.867 Bayern 61.974 +269 2.328 17,8 2.645 Berlin 12.269 +15 532 14,2 226 Brandenburg 4.006 +1 65 2,6 169 Bremen 2.135 +5 65 9,5 58 Hamburg 6.825 +11 254 13,8 268 Hessen 16.877 +69 696 11,1 539 Mecklenburg- Vorpommern* 1.055 0 24 1,5 20 Niedersachsen 17.911 +67 557 7,0 667 Nordrhein-Westfalen 62.261 +182 1.738 9,7 1.829 Rheinland-Pfalz 9.764 +47 363 8,9 246 Saarland 3.245 +2 44 4,4 175 Sachsen 6.403 +38 241 5,9 226 Sachsen-Anhalt 2.355 +18 67 3,0 66 Schleswig-Holstein 4.231 +9 100 3,5 161 Thüringen 3.790 +10 93 4,3 188 Gesamt 260.355 +927 8.590 10,3 9.350 7-Tage-Schnitt 1.365
Café Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 (bearbeitet) vor 32 Minuten schrieb Samyganzprivat: Todesfälle 9.350 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9350 = 9.340.650 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9350 = 3.453.612,9 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9350 Tote * 6 % = 561 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 561 Toten seit Beginn der Zählung. bearbeitet September 14, 2020 von Café
Café Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 Gräf, Dennis; Hennig, Martin Die Verengung der Welt. Zur medialen Konstruktion Deutschlands unter SARS-CoV-2 und Covid-19 anhand der Formate "ARD Extra" und "ZDF Spezial" https://www.researchgate.net/profile/Dennis_Graef3/publication/342438331_Die_Verengung_der_Welt_Zur_medialen_Konstruktion_Deutschlands_unter_SARS-CoV-2_und_Covid-19_anhand_der_Formate_ARD_Extra_und_ZDF_Spezial/links/5ef471db92851c35353fcb9f/Die-Verengung-der-Welt-Zur-medialen-Konstruktion-Deutschlands-unter-SARS-CoV-2-und-Covid-19-anhand-der-Formate-ARD-Extra-und-ZDF-Spezial.pdf PD Dr. Dennis Gräf und Dr. Martin Hennig https://www.uni-passau.de/bereiche/presse/pressemeldungen/meldung/detail/die-verengung-der-welt-passauer-studie-ueber-corona-berichterstattung-von-ard-und-zdf-sorgt-fuer-leb/ Café
Das Kuckuck Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 "Es gibt keine Akte!" https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-coronavirus-ausgangsbeschraenkungen-klage-1.5027566 "Die Eingriffe in Grundrechte im Rahmen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wurden und werden von vielen als drastisch empfunden. Gerade die Einschränkung der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit – das Berliner Demonstrationsverbot lässt grüßen – steht immer wieder besonders im Zentrum der Kritik. Dabei stellt sich regelmäßig auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Grundrechte sind in Deutschland nämlich verfassungsrechtlich verbrieft. Juristisch ist dies gegenüber sogenannten einfachen Gesetzen noch einmal eine ganz besondere Hürde. Die Einschränkung von Grundrechten darf daher – wenn überhaupt – nur unter ganz bestimmten Bedingungen geschehen. Und genau hier kommt die Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Lässt sich diese nämlich nicht begründen, steht letzten Endes auch die Rechtmäßigkeit einer Anordnung in Zweifel." https://deutsch.rt.com/inland/106661-entscheidungen-zu-corona-massnahmen-in-bayern-nicht-aktenkundig/ "Die Antwort dürfte jeden überraschen, der einmal mit Verwaltung zu tun gehabt habt: Es gibt keine Akte. Die Begründung hierfür lieferte das Ministerium nach Informationen von sueddeutsche.de in einem Schreiben an den VGH. Demnach sei es nicht möglich, eine "Behördenakte vorzulegen, die ein umfassendes Bild über die Erkenntnisse liefern könnte, welche bei der Meinungs- und Willensbildung der Staatsregierung (...) Berücksichtigung fanden"."
Café Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb Das Kuckuck: "Es gibt keine Akte!" https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-coronavirus-ausgangsbeschraenkungen-klage-1.5027566 Das bedeutet, daß das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Aktenlosigkeit der Niedersächsischen Regierung deckte, nachdem das Verwaltungsgericht der 1. Instanz ja auch neugierig geworden ist. Da das Ganze ja sowieso vom Weltwirtschaftsforum stammt, wundert es einen nicht, wenn die Regierungen "ohne Belege" arbeiten. Die Ironie will es, daß das papierne Geld abgeschafft werden soll. Wo es keinen Beleg für einen Wertinhalt gibt, wird der Wert an sich beliebig. Man macht sich offensichtlich auch in einer papierlosen Verwaltung nicht einmal die Mühe einen fiktiven Vorgang im elektronischen Speicher zu kreieren, um zumindest den stattgefundenen Vorgang mit Legitimität zu simulieren. Sowohl offen Seehofer als auch verdeckter Dreyer haben öffentlich die Macht der Pharmaindustrie angedeutet. Offensichtlich hat der Druck der Straße jetzt dazu geführt, daß es zumindest bei ARTE zu einer entsprechenden Resonanz kam: https://www.arte.tv/de/videos/085428-000-A/big-pharma/ Da ja alle in Konkurrenz zueinanderstehen, ist es so gut wie unmöglich, offen über die von der Pharmaindustrie angewandten Methoden zu diskutieren, um deren Macht auf ein angemessenes Maß zurückzustutzen. Denn: die Gesundheitsbranche ist ja auch nur eine von vielen Branchen. "Für Jessica Hamed ist es 'unfassbar, zweifelhaft und skandalös', dass es in Humls Haus keine Akten oder anderen Dokumente über die Erkenntnisse der Staatsregierung geben soll, die zu den massiven Ausgangsbeschränkungen führten." https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-coronavirus-ausgangsbeschraenkungen-klage-1.5027566 Rechtsanwältin Hamed hat jetzt die einmalige Chance, sich in die Feinheiten höherer Regierungsarbeit einzuarbeiten. Es zeugt von Respektlosigkeit der Regierenden ihren Arbeitgebern gegenüber, wenn Entscheidungsfindungen lediglich auf informeller mündlicher Basis zustandekamen. Das widerspricht wiederum der geltenden Rechtslage, wonach nicht der Bürger sich für seine Grundrechte rechtzufertigen hat, sondern die Regierenden sich für die Einschränkung der Grundrechte ihrer Arbeitgeber rechtfertigen müssen. Diese Rechtfertigung ist bisher nicht erfolgt. Und wenn man sich den Sachverhalt um die "Maske" anschaut, dann fehlt bis heute diese Rechtfertigung und das angesichts der Tatsache, daß sie belästigt, krank macht und hautnah sich aufdrängt. Wenn aber die Regierungen "ohne Belege" arbeiten, dann läßt sich auch ein direktes Hineinregieren der Pharmabranche in die Verwaltung nachvollziehen. Wie anders kann es sein, daß KEINE Obduktionen vorgenommen werden sollten? Wie anders kann es sein, daß - nachdem das RKI keine Masken empfahl - das RKI dann wieder Masken empfahl - und zwar ohne sachliche Begründung? Ähnliches gilt für die Weltgesundheitsorganisation? Und Melinda Gates empfahl der Bevölkerung auf die Regierungen zu hören, die ja "keine Akten" dafür anlegten. Wie anders ist es erklärbar, wegen eines Grippevirus die ganze Wirtschaft lahmzulegen? Und zwar weltweit. Ohne das Weltwirtschaftsforum ist das nicht erklärbar. Besonders Bündnis90/Die Grünen sind bei der "Verteidigung" der Grundrechte aufgefallen. Für Artikel 16 Grundgesetz - der aufhebbar ist - gehen sie auf die Straße. Für die Artikel 1 bis 10 Grundgesetz für die eigene Bevölkerung heulen sie mit den Wölfen. Café bearbeitet September 14, 2020 von Café
allesauf16 Geschrieben September 14, 2020 Geschrieben September 14, 2020 vor 15 Stunden schrieb pokerstar61: Ist das so mit der Strafverfolgung? auch danach habe ich mal recherchiert und habe einen Blogeintrag eines Juristen gelesen, wo er erzählt sein letzter Mandant sei vor Kurzem verstorben. Gegen den Mandant lief noch eine Anklage. Er sagt, diese Anklage habe sich nun erledigt, da der Tod in der Justiz als Verfahrenshindernis angesehen wird, welches (zudem) unbehebbar ist. Und bei so einem Hindernis müsse das Gericht nach § 206a StPO den Prozess einstellen, selbst wohl, wenn die Aufklärung des Falles von höchstem Interesse wäre. So würde die Wahrheit über Schuld oder Unschuld strafrechtlich für immer offen bleiben. Das deutsche Recht ist ein recht schwieriges Kapitel. Es kommt nicht immer darauf an, was Fakt ist, sondern wie es die Gesetze und Behörden interpretieren. Das sind oft 2 Paar Schuhe. Mal einige Beispiele : Ich erhielt mal einen Strafzettel. Begründung war : Das Parken war dort nicht verboten, aber auch nicht erlaubt. War tatsächlich so. Da ich gerne Strafzettel zahle, habe ich auch diesen bezahlt. In meinen Spitzenzeiten waren es derer 10 im Monat. Da kam aber bei mir die Frage auf : Es gibt ja jede Menge Fußgänger, welche einfach mal so eine Straße überqueren. Verboten ist das nicht, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt ! Somit begehen, vom Grundsatz her, Millionen Bürger täglich eine Ordnungswidrigkeit. Das sollte doch etwas schärfer verfolgt und bestraft werden ! Anderes Beispiel für Verwaltungs-Idiotie : In manchen Gemeinden und Städten gibt es eine sogenannte "Nicht-Benutzungs-Gebühr" von Leichenhallen. Ja, gibts wirklich ! Das bedeutet : Ist Opa Wilhelm verblichen, sollte er in der Leichenhalle entsprechend aufgebahrt werden. Manche Verwandte kommen jedoch auf die Idee, dass man Opa Wilhelm direkt zum Bestattungsinstitut karrt. Da spielen einige Kommunen jedoch nicht mit ! Einfach mal so die städtisch betriebene Leichenhalle umgehen, so läuft das nicht. Daher ist trotzdem eine Gebühr fällig. Begründet meist mit : Die städtische Leichenhalle ist extra dafür gedacht, um Verblichene aufzubahren. Daher sind auch sogenannte "Bereitstellungskosten" vorhanden. Bei nicht in Anspruchnahme sind deshalb und trotzdem auch Gebühren zu zahlen. Die Verwandten hätten ja den bereitgestellten Service in Anspruch nehmen können. Wenn nicht, ist dies ihr Problem und es muss totzdem gezahlt werden ! Merke : Gesetze und Verordnungen sollten grundsätzlich ein harmonisches Miteinander der Bürger sicherstellen. In Deutschland ist das jedoch nicht so. Im Wust der Gesetze suchen Beamte immer nach Möglichkeiten : "Wie mache ich dem steuerzahlenden Bürger das Leben möglichst schwer". Wie meinte Tacitus, römischer Senator und Historiker, vor ca. 2000 Jahren schon : "Im verkommensten Staat gibt es die meisten Gesetze" Ach ja, in Deutschland haben wir die meisten Gesetze ...
Café Geschrieben September 15, 2020 Geschrieben September 15, 2020 (bearbeitet) vor 8 Stunden schrieb allesauf16: Wie meinte Tacitus, römischer Senator und Historiker, vor ca. 2000 Jahren schon : "Im verkommensten Staat gibt es die meisten Gesetze" "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er." - Annalen III, 27 (Original lat.: "Corruptissima re publica plurimae leges.") Publius Cornelius Tacitus (um 55 bis nach 115) https://de.wikiquote.org/wiki/Tacitus Dazu passend: https://www.welt.de/gesundheit/plus213976928/Julia-Kloeckner-verordnet-Hundehaltern-Gassigehpflicht.html "(1) Einem Hund ist 1. mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers sowie 2. mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren." https://www.vdh.de/fileadmin/media/news/2020/E_VO_zur_A__nd_HundeVO_Transport_VO_Stand_25-6-2020.pdf Interessant ist der Begriff "gewähren". Demnach ist das ein einklagbarer Rechtsanspruch. Fragt sich, ob das Ganze dann vor dem Verwaltungsgericht oder dem Betreuungsgericht landet. Café P.S.: "Tacitus war ein scharfer Kritiker der von Augustus begründeten staatlichen Ordnung des Prinzipats. Als Anhänger der alten Republik (und der damit assoziierten Freiheit aus der Perspektive der senatorisch-republikanischen Oberschicht) kritisierte er die Alleinherrschaft, die er als ursächlich für den Verfall von Gerechtigkeit und virtus ansah. Zugleich war er Realist genug, um die faktische Unvermeidbarkeit der Monarchie anzuerkennen." ( https://de.wikipedia.org/wiki/Tacitus ) bearbeitet September 15, 2020 von Café
Samyganzprivat Geschrieben September 15, 2020 Geschrieben September 15, 2020 RKI Bundesland Elektronisch übermittelte Fälle Anzahl Differenz zum Vortag Fälle in den letzten 7 Tagen 7-Tage- Inzidenz Todesfälle Baden-Württemberg 45.323 +69 1.269 11,5 1.868 Bayern 62.401 +427 2.324 17,8 2.647 Berlin 12.354 +85 486 13,0 226 Brandenburg 4.016 +10 63 2,5 169 Bremen 2.137 +2 64 9,4 59 Hamburg 6.846 +21 253 13,7 268 Hessen 16.985 +108 677 10,8 540 Mecklenburg- Vorpommern 1.064 +9 28 1,7 20 Niedersachsen 18.023 +112 557 7,0 667 Nordrhein-Westfalen 62.725 +464 1.982 11,1 1.834 Rheinland-Pfalz 9.795 +31 326 8,0 247 Saarland 3.234 -11* 46 4,6 175 Sachsen 6.430 +27 243 6,0 226 Sachsen-Anhalt 2.359 +4 70 3,2 66 Schleswig-Holstein 4.255 +24 104 3,6 161 Thüringen 3.815 +25 114 5,3 189 Gesamt 261.762 +1.407 8.606 10,4 9.362 7-Tage-Schnitt 1.352
Café Geschrieben September 15, 2020 Geschrieben September 15, 2020 vor 9 Minuten schrieb Samyganzprivat: Todesfälle 9.362 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9362 = 9.352.638 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9362 = 3.458.045,4 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9362 Tote * 6 % = 561,72 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 561,72 Toten seit Beginn der Zählung.
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