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Der Tronc ist doch eine absolut clevere und strategische Meisterleistung

und zwar in puncto "Verarscherei der Kundschaft" !

Letztendlich ist dies mit allen Trinkgeld-Abgaben so.

Als Unternehmer zahle ich möglichst wenig Gehalt, allermöglichst noch weniger.

Warum ? Mein Cayenne fährt auch nicht mit Leitungswasser und meine

bescheidene 300 qm Hütte braucht im Winter etwas mehr an Heizkosten.

Außerdem wollen die Privat-Internatsbetreiber meiner Nachkommenschaft

pünktlich den Monatsscheck.

So dick hab ichs also auch nicht !

Somit weis die Kundschaft, dass meine armen Angestellten wirklich ärmlich

entlohnt werden. Die Gründe sind ja schon genannt. Das versteht auch jeder.

Deshalb ist es althergebrachte Sitte, einfach mal Trinkgeld zu geben:

Beim Friseur, beim Taxifahrer, bei der Bedienung und was weis ich noch.

Da lach ich mir doch als Unternehmer ins Fäustchen :

Schau, die machen das, die sind so blöd und stocken für mich die Gehälter auf,

mit ihrem Geld. Einfach traumhaft ...

Aufs Roulette bezogen müßte man nach jedem Verlust-Satz zum Saal-Chef gehen

und die Paddel aufhalten :

"Na, was is, hab verloren, wo ist "mein Stück für den Verlierer" ???

Oder noch bessere Idee :

Von Haus zu Haus ziehen, klingeln und los gehts :

"Die Roulette-Spieler wünschen frohe Weihnachten" und natürlich die Hand auf halten.

Bei den Müllmännern klappt das doch auch ....

Weg mit allen Trinkgeldern !!!

bearbeitet von allesauf16
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In welchen Ländern ist er denn verboten? Ich kenne mich da nicht so aus.

Café :kaffeepc:

In Großbritannien wurde das Trinkgeldverbot vor etwa 10 Jahren aufgehoben.

In Australien bestand es zu meiner aktiven Zeit dort auf jeden Fall noch bis 2000.

Das Verbot bezog sich sogar auf die Hostessen, die mich am Flughafen abholten, weil

sie wie die Dealer "lizensiert" waren. Dem Chauffeur durfte ich aber etwas geben.

sachse

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Weg mit allen Trinkgeldern !!!

Es kann ja jeder sein Leben gestalten, so wie er es möchte.

In Deutschland betrachte ich den Tronc im Casino als traditionelle Selbstverständlichkeit und gebe ihn gern.

Auch ansonsten gebe ich gern Trinkgeld.

Das führt häufig zu sehr angenehmen Folgen. Was meinst Du wohl, welcher Kunde in Überlastungszeiten des Dienstleisters/Lieferanten als erster bedient wird, wenn die Warteliste lang ist ?

Ich schätze es außerordentlich, wenn irgend etwas an meinem Blecheimer repariert werden muss, dass mir Wagen und Schlüssel schon auf dem Hof abgenommen werden und ich zusehen darf, wie mein Wagen in die Halle gefahren wird, während im Wartesaal die "Sparsamen" ihre Zeit vergeuden müssen, bis sie an die Reihe kommen.

Zudem gibt es Menschen, die ich aus unterschiedlichsten Gründen einfach mag, z.B. weil sie überdurchschnittliche Leistungen erbringen. Dies gesondert zu honorieren (belohnen) bereitet mir sogar echte Freude in Zeiten, wo alles über einen Kamm geschoren wird und die gleichmachende Anspruchshaltung "möglichst für nass" (aber pronto und in Spitzenqualität) in den Vordergrund gerückt ist. :patsch:

Starwind

bearbeitet von starwind
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Auch ansonsten gebe ich gern Trinkgeld.

ich auch. es ist erstaunlich wie die stimmung steigt wenn die leute das gefühl haben, dass ihre leistung gewürdigt, anerkannt, respektiert wird, durch eine kleine geste. (darf auch ein wenig mehr sein beim pizzaservice). ansonsten 10 %, alte schule.

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ich auch. es ist erstaunlich wie die stimmung steigt wenn die leute das gefühl haben, dass ihre leistung gewürdigt, anerkannt, respektiert wird, durch eine kleine geste. (darf auch ein wenig mehr sein beim pizzaservice). ansonsten 10 %, alte schule.

da kommen wir doch bei unserem lieblingsspiel richtig gut weg.

natürlich hast du mit den 10% recht. ;-)

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Es kann ja jeder sein Leben gestalten, so wie er es möchte.

In Deutschland betrachte ich den Tronc im Casino als traditionelle Selbstverständlichkeit und gebe ihn gern.

Auch ansonsten gebe ich gern Trinkgeld.

Das führt häufig zu sehr angenehmen Folgen.

Starwind

Völlig d´accord !

Die Trinkgeldbüchsen an den Spielcasinokassen dagegen sind unverschämt.

Hat so einen Bettelgeschmack.

Guten Start in die Woche ,

KKP

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Völlig d´accord !

Die Trinkgeldbüchsen an den Spielcasinokassen dagegen sind unverschämt.

Hat so einen Bettelgeschmack.

Guten Start in die Woche ,

KKP

Diese berechtigte Einschränkung habe ich auch immer so bewertet. In die Büchsen an der Garderobe und bei den Kassierern habe ich auch noch nie was Ernsthaftes reingeworfen (höchstens eine Aufrundung beim Bezahlen direkt an der Garderobe).

Hintergrund der Büchsen u.a. bei den Kassierern ist übrigens, dass nach den Arbeitsverträgen der "Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH und Co. KG" die Kassierer -anders als bei vielen anderen Spielbankbetreibern- weder am Tronc des technischen Spielpersonals noch an dem des nichttechnischen Spielpersonals beteiligt sind. Sie versuchen so -unter Billigung des Aufstellens dieser Büchsen durch ihren Arbeitgeber-, sich den Konditionen anderer Casinobetreiber "anzugleichen".

Ach für Dich eine tolle neue Woche

Starwind

bearbeitet von starwind
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ich auch. es ist erstaunlich wie die stimmung steigt wenn die leute das gefühl haben, dass ihre leistung gewürdigt, anerkannt, respektiert wird, durch eine kleine geste. (darf auch ein wenig mehr sein beim pizzaservice). ansonsten 10 %, alte schule.

Da es ja mit dem Staplerfahren nicht klappte, bist du jetzt Pizzabote? :lachen::lachen::lachen:

bearbeitet von Antipodus
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Er lässt sich nur das eigene Essen liefern.

Vorzugsweise in den ersten Tagen des Monats.

sachse

sachse ich muss dich berichtigen. auch wenn man mal voll am boden war, heißt das nicht, dass man sich nicht wieder raufwurschteln kann. ich kann nur sagen, ich habs geschafft, und die pizza bestell ich nie nur für mich, sondern auch für meine freundin, die mir sehr geholfen hat und ich ihr.

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nein starwind, du weißt doch, ich wohne in einer vergammelten hütte am waldrand, rauche nicht mehr sondern dampfe und fahre bmw :winki1:

War ja auch nur eine völlig abstrakte Assoziation.

Falls ich dem Typen da oben eine Hand reichen müsste, würde ich sofort meine Finger nachzählen.

Starwind :hand:

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In Deutschland betrachte ich den Tronc im Casino als traditionelle Selbstverständlichkeit und gebe ihn gern.

Starwind

http://www.iww.de/lgp/archiv/bfh-entscheidung-tronc-einnahmen-von-spielbankmitarbeitern-sind-keine-steuerfreien-trinkgelder-f402

06.03.2009 | BFH-Entscheidung Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern sind keine steuerfreien „Trinkgelder“

Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Mitarbeiter einer Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG. Das hat der BFH jetzt klargestellt.

Was sind steuerfreie Trinkgelder?

Seit 2002 sind Trinkgelder steuerfrei, „die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist“ (§ 3 Nr. 51 EStG).

Trinkgeld im Sinne des § 3 Nr. 51 EStG ist daher eine dem betreffenden Arbeitnehmer vom Kunden oder Gast gewährte zusätzliche Vergütung, die ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Kunden voraussetzt. Es handelt sich um eine freiwillige und typischerweise persönliche Zuwendung in Form eines kleinen Geldgeschenks an den Arbeitnehmer für die von ihm erbrachte Dienstleistung. Trinkgeld ist Ausdruck der Zufriedenheit mit der Qualität der erbrachten Dienstleistung, und ist an die Person des Arbeitnehmers gebunden.

Auszahlung der Tronc-Einnahmen an Spielbankmitarbeiter

Im Urteilsfall arbeitete der Arbeitnehmer bei einer Spielbank als Kassierer (Croupier) im Bereich des Automatenspiels. Für ihn galt der zwischen der Spielbank und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Gehaltstarifvertrag „Automatenspiel“. Als Mitarbeiter der Automatenspielbank erhielt er ein Festgehalt. Außerdem wurde er entsprechend am Trinkgeldaufkommen beteiligt, das ausschließlich zugunsten der unmittelbar im Automatenspiel beschäftigten Arbeitnehmer verwendet wurde. Der Tarifvertrag bestimmte, dass bei Krankheit der Trinkgeldanteil für den betreffenden Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit entfällt.

Das Trinkgeldaufkommen in der Automatenspielbank kommt zustande, indem die Besucher der Spielbank ihr Trinkgeld in Gestalt von Jetons in die für diesen Zweck aufgestellten Behälter geben. Das in den Behältern eingehende Geld (Jetons) bildet den Tronc der Automatenspielbank.

Tronc-Einnahmen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Das Finanzamt hat die Zahlungen aus dem Tronc zu Recht als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandelt, entschied der BFH (Urteil vom 18.12.2008, Az: VI R 49/06; Abruf-Nr. 090315). In einem vorangegangenen AdV-Verfahren hatte der BFH dem Arbeitnehmer noch vorläufig Recht gegeben (Beschluss vom 18.8.2005, Az: VI B 40/05; Abruf-Nr.053358; Ausgabe 1/2006, Seite 13).

Begründung des BFH

Der BFH begründete seine Entscheidung wie folgt: Bei dem anonymen Gang des Geldes über den Tronc fehlt es an der für die Steuerbefreiung erforderlichen persönlichen Beziehung zwischen dem einzelnen Spielbankbesucher und dem einzelnen Angestellten.

Zudem setzt § 3 Nr. 51 EStG voraus, dass die „Trinkgelder dem Arbeitnehmer von Dritten“ gegeben werden. Wenn der Arbeitgeber aber selbst Gelder tatsächlich und von Rechts wegen annehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss, handelt es sich aus Sicht des Arbeitnehmers nicht um von dritten Personen gegebene Trinkgelder.

Damit unterscheidet sich der Spielbankmitarbeiter von Fällen in denen eine „Poolung von Einnahmen“ vorliegt - das Trinkgeld also in eine gemeinsame Kasse eingezahlt und anschließend aufgeteilt wird (zum Beispiel im Friseurgewerbe oder Gaststättenbereich bei zentraler Kasse).

In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer das Trinkgeld zwar ebenfalls nicht unmittelbar vom Kunden, sondern über einen gemeinsamen Topf. Nach Auffassung des BFH haben die Arbeitnehmer in diesen Fällen aber anders als bei den Tronc-Einnahmen der Spielbankmitarbeiter einen unmittelbaren, originären Rechtsanspruch auf die Trinkgelder bzw. gegen den Arbeitgeber auf Herausgabe dieser Trinkgelder.

Beachten Sie: Dass der Weg über den Tronc von den Spielbanken nur gewählt wurde, weil den Spielbankangestellten persönlich nach Landesgesetzen die Annahme von Trinkgeld verboten ist, ist einkommensteuerlich unbeachtlich und kann kein für die Angestellten der Spielbank günstigeres Ergebnis begründen. Die Spielbankmitarbeiter werden dadurch auch nicht im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern - die Trinkgelder steuerfrei erhalten - verfassungswidrig „ungleich“ behandelt, so der BFH.

BFH bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 51 EStG

Der BFH äußerte außerdem „erhebliche Zweifel“, ob die Regelung des § 3 Nr. 51 EStG - die ja in unbegrenzter Höhe steuerfreien Arbeitslohn gewährt - überhaupt verfassungskonform ist. Arbeitnehmer, die keine Trinkgelder erhalten, müssen ihren Arbeitslohn schließlich voll versteuern.

Die Frage konnte aber im Urteilsfall offen bleiben, weil der Spielbankmitarbeiter die Voraussetzungen der Steuerbefreiung ja ohnehin nicht erfüllte. Es erscheint aber nicht ausgeschlossen, dass der BFH in anderen Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 3 Nr. 51 EStG erfüllt wären, eventuell die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgreifen wird.

QUELLE: AUSGABE 03 / 2009 | SEITE 45 | ID 125270
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In Deutschland betrachte ich den Tronc im Casino als traditionelle Selbstverständlichkeit und gebe ihn gern.

;-)

Sachse hatte mal beschrieben, wie er den Tronc zu seinem eigenen Vorteil instrumentalisierte, was sogar zur Illoyalität der Croupiers gegenüber ihrem Arbeitgeber (Hitfeld) führte. :wow:

Diese Möglichkeit der Umkehrung des durch den Tronc entstehenden Auszahlungsnachteils in einen Auszahlungsvorteil ist, jedenfalls aus Sicht der Spieler, die einzige Daseinsberechtigung des Troncs.

Leider betrifft dies nicht auch die Spieler mit klassischer Spielweise.

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Hallo Café,

wie ich schon mal erwähnt hatte, habe ich an diesem Gerichtsverfahren maßgeblich mitgewirkt. Nachdem der BFH in einer vorangegangenen Entscheidung noch erhebliche Mißverständlichkeiten hinsichtlich der Arbeitsaufteilungen in Spielbanken hatte, ist durch dieses Verfahren, genau wie es bei seriöser Prognose unter Anwendung der hierfür gültigen Gesetze vorhersehbar war, zutreffend entschieden worden, dass der aus dem Tronc gespeiste Einkommensanteil der Beschäftigten ebenfalls der Einkommensteuerpflicht unterliegt.

Wenn ich also Tronc gebe, weiss ich, dass dieses Geld erst einmal in einen gemeinsamen Topf fliesst, den der Arbeitgeber (in Berlin sogar entsprechend tarifvertraglicher Vereinbarungen, auf die in den einzelnen Arbeitsverträgen Bezug genommen wird), zu verteilen hat. Den Arbeitgeber trifft dabei die Verwaltungs- und Abrechnungsverpflichtung, Möglichkeiten zu willkürlicher Handhabung verbleiben ihm nicht.

Im steuerlichen Sinne erfüllt der Tronc nicht die Begrifflichkeit des "Trinkgelds" (was dort nämlich steuerfrei wäre).

Im klaren Bewusstsein, wie das sodann alles steuerlich zu behandeln ist, gebe ich dennoch den Tronc.

In meinen vorangegangenen Beiträgen hatte ich den in "natürlicher Sprache" regelmäßig verwandten Begriff "Trinkgeld" lediglich verallgemeinernd gebraucht, um es möglichst unkompliziert auszudrücken.

Dein Hinweis ist aber völlig richtig, wenn man den steuerlichen Aspekt mit einbezieht, dann ist es dort kein Trinkgeld, sondern ein für die Endempfänger zu versteuerndes Einkommen.

Starwind

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Ich war mal einige Jahre im Bereich der Landesverteidigung

und Erhaltung der demokratischen Grundordnung tätig.

Wie man sieht : Hat gut funktioniert, wir sind immer noch ein freies Land.

Wieso habe ich nie Trinkgeld bekommen ?

Ach so, dass ist selbstverständlich oder wie ?

Bestimmte Berufs- oder Tätigkeitsgruppen sind jedoch mit Trinkgeld

abzufüttern, damit man eine anständige Leistung bekommt oder diese honoriert.

"Hallo Herr Ober, bitte den Daumen nicht in die Suppe stecken,

gibt nachher auch ein gutes Trinkgeld"

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