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Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Hans Dampf:

Beim Falschparken kannst du dich schließlich auch nicht damit herausreden, dass andere ebenfalls falsch parken.

Ich kann aber verlangen, dass die Ordnungshüter an alle ein Knöllchen verteilen und nicht nur an mich.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Sven-DC:

Ich kann aber verlangen, dass die Ordnungshüter an alle ein Knöllchen verteilen und nicht nur an mich.

 

KI-Modus:

 

Nicht ganz. Du kannst nicht verlangen, dass die Ordnungskräfte allen anderen ebenfalls ein Knöllchen geben. Du kannst aber verlangen bzw. anregen, dass gleich gelagerte Verstöße nach denselben Maßstäben behandelt werden.

Entscheidend ist:

  • Wenn andere Fahrzeuge unter denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ebenfalls falsch parken, kannst du auf diese Verstöße hinweisen.
  • Die Behörde hat bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich einen gewissen Ermessensspielraum. In Hannover wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die Verfolgung eines angezeigten Parkverstoßes nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird.
  • Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgt aber nicht automatisch: „Wenn andere nicht bestraft wurden, darf ich auch nicht bestraft werden.“ Das OVG Niedersachsen betont hierzu den Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. 
  • Umgekehrt kann eine willkürliche oder sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung rechtlich problematisch sein. Der Gleichheitssatz verlangt grundsätzlich, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln. 

Praktisch: Wenn du beispielsweise ein Knöllchen bekommen hast, obwohl in derselben Straße gleichzeitig zehn andere Autos exakt gleichartig falsch standen, kannst du das gegenüber der Behörde durchaus ansprechen. Das ist ein gutes Argument für eine konsequente bzw. gleichmäßige Überwachung, aber kein Anspruch darauf, dass die Behörde nun zwingend zehn weitere Knöllchen verteilen muss.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Hans Dampf:

 

Ja,-3 !

 

Es ist zu vergleichen mit einem Spiel auf zwei Dutzende,aber Einsatz nur ein Stück.

 

Du setzt also nur das letzte Dutzend nach, richtig?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Feuerstein:

 

Du setzt also nur das letzte Dutzend nach, richtig?

 

Ja und wenn ein Treffer dann lass ich das 3er- Päckchen fiktiv auslaufen,also keine Mehrfachtreffer.

bearbeitet von Hans Dampf
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Hans Dampf:

Ja und wenn ein Treffer dann lass ich das 3er- Päckchen fiktiv auslaufen,also keine Mehrfachtreffer.

 

Weißt du schon ob es was verändert, wenn du nach Treffer direkt das neue Trio startest? Oder einen vierten nur fiktiven Coup einfügst?

 

Oder dies von irgend einem weiteren Kriterium entscheiden lässt?

 

 

bearbeitet von Feuerstein
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Hans Dampf:

 

KI-Modus:

 

Nicht ganz. Du kannst nicht verlangen, dass die Ordnungskräfte allen anderen ebenfalls ein Knöllchen geben. Du kannst aber verlangen bzw. anregen, dass gleich gelagerte Verstöße nach denselben Maßstäben behandelt werden.

Entscheidend ist:

  • Wenn andere Fahrzeuge unter denselben tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ebenfalls falsch parken, kannst du auf diese Verstöße hinweisen.
  • Die Behörde hat bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich einen gewissen Ermessensspielraum. In Hannover wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass über die Verfolgung eines angezeigten Parkverstoßes nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird.
  • Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) folgt aber nicht automatisch: „Wenn andere nicht bestraft wurden, darf ich auch nicht bestraft werden.“ Das OVG Niedersachsen betont hierzu den Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. 
  • Umgekehrt kann eine willkürliche oder sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung rechtlich problematisch sein. Der Gleichheitssatz verlangt grundsätzlich, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln. 

Praktisch: Wenn du beispielsweise ein Knöllchen bekommen hast, obwohl in derselben Straße gleichzeitig zehn andere Autos exakt gleichartig falsch standen, kannst du das gegenüber der Behörde durchaus ansprechen. Das ist ein gutes Argument für eine konsequente bzw. gleichmäßige Überwachung, aber kein Anspruch darauf, dass die Behörde nun zwingend zehn weitere Knöllchen verteilen muss.

 

Ich habe schon ein Recht drauf,  dass alle die im Halte-oder Parkverbot stehen ein Strafzettel bekommen,  sofern ich auch einen bekomme, da ist kein Handlungsspielraum der Polizisten /Ordnungsamt, wer einen bekommt und wer nicht.

Das ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, welcher wie folgt lautet :

 

 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, und Ungleichbehandlungen sind nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen zulässig.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Sven-DC:

ch habe schon ein Recht drauf, 

 

Meine Güte, es ist doch immer dasselbe mit dieser verquasten linken Bazille.

 

SEINE Wahnweltlogik geht also so:

  1. Ich bringe keine Leute um, aber nur, wenn alle anderen auch keine Leute ermorden.
  2. Ich bin kein Mauerschütze, aber nur, wenn alle anderen es auch nicht sind.
  3. Ich bin kein ekelerregend sadistischer Menschenschinder, aber nur, wenn alle anderen das auch nicht sind.
  4. Ich vergase keine Juden, aber nur, wenn alle anderen das auch nicht tun.
  5. Ich bin immer höflich, aber nur, wenn alle anderen auch höflich sind. (Was "höflich" ist, bestimme selbstverständlich ich.)

Wie praktisch, denn diese Konditionen werden buchstäblich nie Wirklichkeit werden - also kann ER SICH hemmungslos SEINEM unterirdischen Barbarentum hingeben, was ja sowieso die Absicht  SEINER Logik ist.

 

Daß Höflichkeit, menschlicher Anstand, Manieren zu allererst eine Frage der persönlichen Ehre und der Selbstdisziplinierung sind, ganz unabhängig davon, was andere machen, hat man IHM also weder beigebracht, noch ist ER im Laufe SEINES Lebens selbst drauf gekommen. Echt super.

 

Es gibt ganz einfach Dinge, die tut man nicht!

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb elementaar:

 

Meine Güte, es ist doch immer dasselbe mit dieser verquasten linken Bazille.

 

SEINE Wahnweltlogik geht also so:

  1. Ich bringe keine Leute um, aber nur, wenn alle anderen auch keine Leute ermorden.
  2. Ich bin kein Mauerschütze, aber nur, wenn alle anderen es auch nicht sind.
  3. Ich bin kein ekelerregend sadistischer Menschenschinder, aber nur, wenn alle anderen das auch nicht sind.
  4. Ich vergase keine Juden, aber nur, wenn alle anderen das auch nicht tun.
  5. Ich bin immer höflich, aber nur, wenn alle anderen auch höflich sind. (Was "höflich" ist, bestimme selbstverständlich ich.)

Wie praktisch, denn diese Konditionen werden buchstäblich nie Wirklichkeit werden - also kann ER SICH hemmungslos SEINEM unterirdischen Barbarentum hingeben, was ja sowieso die Absicht  SEINER Logik ist.

 

Daß Höflichkeit, menschlicher Anstand, Manieren zu allererst eine Frage der persönlichen Ehre und der Selbstdisziplinierung sind, ganz unabhängig davon, was andere machen, hat man IHM also weder beigebracht, noch ist ER im Laufe SEINES Lebens selbst drauf gekommen. Echt super.

 

Es gibt ganz einfach Dinge, die tut man nicht!

 

 

Leicht am Thema vorbei.

Es ging eigentlich darum, wenn H.D sich hier gestört fühlt, dann sollte oder muss er schon alle Verursacher benennen und zur Ordnung mahnen, oder er lässt es ganz sein.

Was du dir hier wieder mal blumig schildert, hat ja nichts damit zu tun.

Den Gleichheitsgrundsatz hast du aber gelesen, also es darf keiner wegen seiner politischen  Gesinnung benachteitigt und schon gar nicht beleidigt werden.

Nur mal als Hinweis für dich.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Sven-DC:

Leicht am Thema vorbei.

 

vor 6 Minuten schrieb Sven-DC:

hat ja nichts damit zu tun.

 

Falsch.

Näher beim Thema kann man nicht sein:

 

vor 6 Minuten schrieb Sven-DC:

wenn H.D sich hier gestört fühlt, dann sollte oder muss er schon alle Verursacher benennen und zur Ordnung mahnen, oder er lässt es ganz sein.

 

s.o.

Ist wohl zu komplex für SEIN hemmungslos unterirdisches Barbarentum.

 

 

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