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  1. Sehe ich nicht so. Es geht auch nicht darum starwind zu überzeugen. Es geht darum, was ich meinte, als ich schrieb, daß das Bundesverfassungsgericht in "gewissen" Maße neue Gesetze schafft. Der Gesetzgeber - nämlich das Parlament - schafft ein Gesetz. Dabei wird um jede Bestimmung gefeilscht, je nachdem welche Interessen dahinterstecken. Und da wird jede Bestimmung eben miteinanderabgewogen, wie sie in der Praxis wirken könnte. Wie kommentierte Lafontaine den Vermittlungsausschuß zwischen Bundestag und Bundesrat einmal? "Basar". Wenn den Händlern Details so wichtig sind, daß dann "das" gegen "das" getauscht werden, dann wird eben auch klar, daß einzelne Bestimmungen sehr wohl einen Unterschied für das Ganze machen. Warum regt sich "starwind" denn über Details auf? Eben nicht. Denn es fehlt ja genau dieser gestrichene Sachverhalt, der im Gesamtzusammenhang seine Bedeutung hat und dessen Bedeutung nach Streichung für das Ganze fehlt. Ich habe es ja nicht für ihn geschrieben. Mal nimmt er an einer Diskussion teil, und mal nicht. Ich weiß ja nicht, wann es ihm passt an der Diskussion teilzunehmen. Jetzt hat er sich entschlossen, sich zu äußern. Wenn Du Dir Rechtskommentare durchliest, dann wird ständig hin- und herverwiesen. Dann wiederum tauchen Verweise auf irgendwelche Aufsätze auf und "jedes" (pardon: "fast jedes") Wort wird haarklein in seiner Bedeutung im Gesamtzusammenhang diskutiert. Am besten noch mit irgendwelchen Urteilen belegt. Und dann kommt noch hinzu, daß in unterschiedlichen Rechtsbereichen dieselben Worte eine andere Bedeutung bekommen können. Das liegt daran, daß diese selben Worte natürlich jeweils in einem anderen Zusammenhang zu sehen sind. Das Interessante dabei: Bei all diesen Diskussionen um "Recht" können die Richter dann wiederum ganz anders als die "herrschende Meinung" urteilen. Und dennoch wird bei der Argumentation vor Gericht eben doch mit günstigen Teilen aus Rechtskommentaren gearbeitet, weil sie wichtige Vorarbeit leisten. Café
  2. Für mich nicht. Änderst Du ein Gesetz, in dem Du eine Bestimmung rausnimmst, bekommt der Rest eine andere Bedeutung. Das Ganze hat sich verändert. Und damit ist ein neues Gesetz geschaffen worden. Genau das habe ich gemeint. Wie wäre es denn mit Zitaten aus den Landesverfassungen für die Landesgesetze? Café
  3. Na, da hast Du es. Der Bund. Aber auch auf Bundesebene gilt, daß das Bundesverfassungsgericht einzelne Rechtsbestimmungen rauspicken kann und damit dann Gesetze verändert. Café
  4. https://www.uni-due.de/germanistik/litdid/wolbring.php Dr. Fabian Wolbrings Lehr- und Forschungsschwerpunkte sind Lyriktheorie, Gegenwartsliteratur und literarische Urteilsbildung. https://www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com/themen-entdecken/literatur-sprach-und-kulturwissenschaften/germanistik/germanistische-linguistik/28434/die-poetik-des-deutschsprachigen-rap Café
  5. https://www.abebooks.de/servlet/BookDetailsPL?bi=30264221822&cm_mmc=aff-_-ir-_-kvk-_-30264221822 http://www.worldcat.org/oclc/458541773 https://de.wikipedia.org/wiki/Jules_Arnous_de_Rivière#:~:text=Personendaten NAME ,11. September 1905 1 more rows Café
  6. 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9789 = 9.779.211 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9789 = 3.615.766,5 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9789 Tote * 6 % = 587,34 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 586,62 Toten seit Beginn der Zählung.
  7. Naja, ein Zusammenhang, in dem Juristen stecken, ist, daß Streit zum Alltag von Juristen gehört. Und da stoßen eben die Ansichten aufeinander. Ohne Streit keine Juristerei. Das ist eben so. Ist nicht schön, aber ist so. Es ist jedoch nicht so, daß die Veränderbarkeit in anderen Rechtsbereichen durchgängig angewandt wird. Aber es kommt vor. Es ist also nicht so, daß man sich durchgängig auf das Recht verlassen kann, unabhängig davon das Recht nicht angewandt wird. Café
  8. Durch den Eingriff in die Gesetze ändert das Bundesverfassungsgericht die Gesetze - das ist sozusagen das "Gewisse". Wenn Du aber einen Teil der Gesetze für ungültig erklärst, veränderst Du das Gesamtgefüge innerhalb der Gesetze selber. Das ist eben das Privileg des Bundesverfassungsgerichts. Wenn der Gesetzgeber dann nichts mehr macht, dann hat das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz geschaffen. Neu deshalb, weil der Gesetzgeber ja einen anderen Gesamtzusammenhang wollte. Warum diese Aufgeregtheit? Das ist ja das, was Papier eben Sorgen macht. Daß die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung nicht mehr eingehalten wird. Wenn Postdemokratie sich immer mehr durchsetzt, dann ist auch die Gewaltenteilung perdu. Postdemokratie ist ein Phänomen, das sich nicht nur in Deutschland entwickelt. Aber als ehemalige Propagandistin eines autokratischen Systems greift sie sehr wohl auf ihre Jugenderinnerungen zurück. Die Lehrveranstaltungen einer Universität vermitteln die Theorie. Also ein Soll-Zustand. Mit der Praxis muß jeder Jurist selbst klarkommen. Wenn zunehmend Politiker in das Gremium des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden, dann ist das eben auch der postdemokratischen Entwicklung zuzuschreiben. Ist das Bundesgesetzblatt heilig? Materielles Recht wird nicht nur in Form von Gesetzen geschaffen. Café
  9. SuperGau könnte es geben. Das wäre dann supergrößter. Es ist ein wenig wie mit dem spanischen "muchisimo". Auch ein merkwürdiger Begriff, der trotzdem angewandt wird. Er soll sinnbildlich rüberbringen, daß der Unfall noch größer als größt sein soll. Quasi unvorstellbar groß. Und die Rechnungslegung dieser Geschichte wird ja erst kommen. Die Amerikaner haben schon eine Rechnung vorgelegt. Und die ist unvorstellbar groß. Also zumindest kann ich mir kaum diese Zahl vorstellen. Jenseits meiner Vorstellungskraft - so groß ist die Zahl. Da sie außerhalb meiner Vorstellungskraft ist, die sich ja immerhin eine größtmögliche Zahl deshalb vorstellen kann, weil jenseits dieser Zahl die Größmöglichkeit aufhört, bedeutet also die größte Größtmöglichkeit eine Zahl jenseits dieser Grenze. Bei der Rechnungslegung der Amerikaner wird zwar auch eine Zahl genannt, sodaß die Zahlenmenge auch die Zahl beinhaltet, aber die jeweils persönliche Vorstellungskraft solcher Zahlen ist eben doch begrenzter Natur. Also bedeutet die größte Größtmöglichkeit eine Möglichkeit außerhalb der Vorstellungskraft. Damit steht die größte Größtmöglichkeit symbolisch.dafür, daß die Vorstellungskraft darüber begrenzt ist. Café
  10. Der Richter schafft ja keine neuen Gesetze - mit einer gewissen Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts. Wohl aber kontrolliert er die Rechtsanwendung von Gesetzen. Und dabei soll er unabhängig arbeiten können. Und deshalb ist er frei in seiner Beurteilung. Aber mir oder Dir das passt, ist eine ganz andere Sache. So funktioniert das systemisch. Im Idealfall. Das stimmt nicht. Auch Richter werden in ihrer Rechtsanwendung beurteilt. Dienstrechtlich. Dann kann wiederum Widerspruch gegen das Urteil erteilt werden, was dazu führt, daß seine Arbeit durch höhere Instanzen beurteilt wird. Es gibt dann auch einzelne Richter, die sich anders verhalten. Dementsprechend werden sie ausgegrenzt. Dann wiederum werden Richter durch die Arbeitslast kontrolliert, z.B. durch die Anzahl der Fälle, die sie abarbeiten müssen. Auch gibt es Richtergremien, die u.U. auch gegen Richter vorgehen, wenn sie sich ständig grobe Schnitzer bei der Rechtsanwendung leisten. Also: auch ein unabhängiger Richter kann zur Raison gebracht werden - wie überall. Nur soll er eben im einzelnen Fall unabhängig arbeiten können - wegen dem Neutralitätsversprechen des Staates bei der Kontrolle von sich selbst. Du hast mich nicht verstanden. Die neuen Verordnungen werden indirekt angewandt, weil durch die Aufhebung von alten Rechtsbestimmungen Tatbestände nicht mehr materiell sind. Wenn jetzt starwind meint, daß zum Verwirklichungszeitpunkt der Tatbestand der alten Rechtsverordnung gültig ist, mag das zwar so sein, aber der Richter wird auf die neue Rechtsverordnung schauen. Und wenn die neue Rechtsverordnung den alten Tatbestand nicht mehr hat, stellt sich doch die Frage, warum der alte Tatbestand aufgehoben wurde. Es geht eben auch um Arbeitseffizienz des Richters - wo doch die deutschen Richter an demselben Fall im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen im Ausland am längsten zu arbeiten hat. Wer etwas dagegen hat, kann ja dann Einspruch erheben. Das liegt sicherlich auch an den Gesetzen. Und Verordnungen sind nun einmal meistens materielles Exekutivrecht. Das artet noch mehr aus, als bei parlamentarischen Gesetzen, die ohne seit Jahrzehnten in der Kritik der Gesetzgebungslehre stehen. Tja, und deshalb gibt es ja auch die Verwaltungsgerichte, wo Du Deine Kraft und Muße lassen kannst. Sind bei Schadensersatz nicht die Zivilgerichte zuständig? Das deutsche Schadensersatzrecht ist eine Katastrophe. Wie bereits erwähnt, systemisch ist eine Klärung möglich. Und Du kannst Deinen Enthusiasmus in diese Sache stecken und gemeinnützig aktiv werden. Café
  11. 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9777 = 9.767.223 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9777 = 3.611.334,1 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9777 Tote * 6 % = 586,62 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 586,62 Toten seit Beginn der Zählung.
  12. Naja, der Begriff GAU ist der Atomgeschichte - nicht der Zeitgeschichte - entlehnt. Im Verlauf der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg - nehmen wir mal die alliierten Sonderrechte aus - hat es eigentlich noch nie solche massiven Grundrechtseingriffe gegeben. Also stellt sich die Frage: Welche Qualität muß ein Ereignis mit sich bringen, um derartige Eingriffe zu rechtfertigen? Es müßte schon ein wenig heavier sein als der Kalte Krieg, denn zumindest in Westdeutschland gab es eben solche Einschränkungen nicht. Von der Ostseite aus betrachtet, sieht das natürlich ganz anders aus. Die Kolonialisierung des Ostens führte aber dazu, daß Weststandards die Norm wurden. Und ich bin unfähig zu erkennen, was solche Eingriffe jetzt rechtfertigen. Die Begründung kannst Du aus den vielen Beiträgen von mir oben entnehmen. Ich bin allerdings der Meinung, daß für die Risikogruppen eine andere Einschätzung gilt. Wenn Risikogruppen ins Risiko gehen, kann man das nicht ändern, aber man kann staatlicherseits alles tun, um diese speziell zu schützen bzw. ihn einen Rechtsanspruch auf Schutz einzuräumen. Ansonsten bin ich Anhänger des schwedischen Modells. Café
  13. Denke mal an die Ausfallzeiten beim Rentenrecht. Die hatten zum Zeitpunkt der Ausfallzeit den Verwirklichungszeitpunkt und eine entsprechende rentenrechtliche Bewertung. Die Bewertung dieser Ausfallzeiten wurde aber im Nachhinein sozialrechtlich verändert. Zudem: Warum glaubst Du wohl, warum es mittlerweile soviele Fachanwälte gibt? Es gibt nicht mehr DEN Universaljuristen, der in allen Rechtsgebieten fit ist. Das Problem: Die einzelnen Rechtsgebiete entwickeln ihr Eigenleben. Und nur wenn das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde zuläßt, können diese Eigenentwicklungen in den einzelnen Rechtsgebieten wieder zusammengeführt werden. Und das Bundesverfassungsgericht wiederum fängt an, sich durch Bezug auf das Europarecht selbst zu beschränken. Wenn man sich das Buch von Papier aufmerksam durchliest, dann bestätigt er ja Auflösungstendenzen des Rechtsstaats, die einzudämmen sind. Café
  14. Das ändert doch nichts daran, daß durch die ständigen Änderungen der Rechtsverordnungen die Richter damit beschäftigt sind, zu prüfen, was zu welchem Zeitpunkt in welchem rechtlichen Zusammenhang jeweils gültig ist. Und dann kommt es eben vor, daß dann Tatbestände nicht mehr Tatbestände sind, weil sich die Rechtsverordnung mal wieder so verändert hat, daß Teile der alten Rechtsverordnung in der neuen Rechtsverordnung nicht mehr gültig sind, denn die Rechtsverordnungen werden ja nicht komplett neu geschrieben, sondern werden verändert und die Veränderung wird dann als neue Rechtsverordnung in Umlauf gebracht. Und so kann es dann kommen, daß durch Veränderung von Rechtsbestimmungen der Kontext der gesamten neuen Rechtsverordnung neu gedeutet wird. Und da das Ganze noch nicht von den Oberverwaltungsgerichten und Bundesverwaltungsgericht überprüft wurde, hat man dann keine gefestigte Rechtsprechung, mit deren Zustand dann aber die Richter der unteren Gerichte klarkommen müssen. Und das wohlgemerkt in dem größten GAU seit dem Zweiten Weltkrieg. Keine leichte Aufgabe, die eben dann Rechtsunsicherheit schafft. Café
  15. Das gilt für das Strafrecht, nicht aber für andere Rechtsbereiche. Café
  16. Könnte was dran sein. Da kommt voll die Juristerei zum Tragen. Zum einen sind die Richter jeweils unabhängig. Es gibt kein Fallrecht wie im angelsächsischen Bereich. Methodisch hat ein Richter sein Beurteilungsprivileg nach einer bestimmten Struktur abzuarbeiten. Innerhalb dieser Struktur ist er aber frei. Die Verwaltung hat beispielsweise unterschiedliche Grade des Ermessens. Freies Ermessen - gesetzlich vorgegeben - hat den größtmöglichen Freiheitsgrad beim Verwaltungshandeln. Aber selbst dieses freie Ermessen ist an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden. Der Richter ist entsprechend der beschriebenen Struktur und entsprechend gestellter Rechtsanträge frei, welchen Weg im Urteil zum Ausdruck kommt. Wer unzufrieden mit dem Urteil ist, muß in die nächste Instanz. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht. Erst die höheren Gerichte ab dem Oberlandesgericht schaffen "gefestigte Rechtsprechung", mit der man durchaus auch in der ersten Instanz argumentieren kann. Insofern.... Das Problem ist doch, daß die Verordnungen ständig verändert werden und damit die alten Fassungen ungültig werden. Davon werden dann laufende Verfahren betroffen. Café
  17. 1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9767 = 9.757.233 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9767 = 3.607.640,4 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020 Bei weiteren Überlegungen meinerseits habe ich noch einmal über den Beitrag von Albatros ( https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=436539 ) den Schluß gezogen, trotz der Empfehlungen des Bundesministeriums des Inneren, von den Diskussionen um die Sterblichkeitsrate wegzukommen, daß es sinnvoll sein könnte, die Relevanz des Krönungsvirus innerhalb des Virusbioms im einzelnen Menschen für ein Todesrisiko zu ermitteln. Daraus ergibt sich folgende Formel: 9767 Tote * 6 % = 586,02 Tote Damit gibt - wenn man die 6 % der amerikanischen CDC (Äquivalent zum RKI) auf die deutsche Situation übertragen würde - es ein Todesrisiko, das ausschließlich durch COVID-19 verursacht wäre, von bisher 586,02 Toten seit Beginn der Zählung.
  18. Naja, ich glaube - auch ich glaube - Sachse meint das ein wenig ironisch. Es gibt ja tatsächlich Leute, die im Auto allein Maske tragen. Und wenn man nun einmal eine andere Einstellung zur Maske hat, kann man eben ein wenig ironisch werden - wegen der subjektiv empfundenen Übertreibung. Eine Wahrnehmung, die sich übrigens auch mit meiner deckt. Es war also anscheinend ein Witz. Mit Humor kann eben manches besser ertragen. Café
  19. Das Problem ist die Teleskopierung. Was früher in Jahren erforscht wurde, wurde heute teleskopartig zusammengeschoben. Ich persönlich kann das nicht gutheißen. Das wird man erst hinterher wissen. Kritisch sehe ich die sogenannten RNS(RNA)-Impfstoffe, bei denen eine Gensequenz in die Erbinformation der Ribosomen außerhalb des Zellkern in die Zelle eingeschleust wird. Diese Gensequenz soll dann als Antikörper-Fabrik im eigenen Körper dienen. Problematisch ist das deshalb, weil unbekannt ist, wie diese Einzelveränderung in der ganz persönlichen Erbsubstanz der Ribosomen auf das Gesamtgefüge einer Zelle wirkt. Es gibt nämlich einen Informationsaustausch zwischen der Erbsubstanz der Ribosomen - nämlich der einsträngigen RNS (RNA) - und der Erbsubstanz des Zellkerns - nämlich der dortigen Doppelhelix DNS (DNA). Im Raum steht also die Langzeitwirkung dieser Veränderung auf das Gesamtgefüge der Zelle sowie der einzelnen Körperzelle auf den Gesamtorganismus, die sich in Form einer Zunahme von Autoimmunerkrankungen sowie Krebsepidemien äußern WIRD. Da es sich nicht um eine bewährte Impfmethode handelt, müßten eigentlich längere Erprobungszeiträume eingehalten werden, die aber durch die Teleskopierung ausgeschaltet werden. Bei der Grippeimpfung handelt es sich um eine bewährte Impfmethode, bei der lediglich die Viren ausgetauscht werden. Auch ist das Influenza-Virus für solcher Art Methode gut geeignet. Ob sie erfolgreich wirken, das ist eine andere Sache. Bei der RNS-Impfung verweist man methodisch auf Tiere. Nur: Nutztiere haben einen anderen Lebensziklus. Mich erinnert das politische Vorgehen an das Vorgehen der Mobilfunkindustrie. Café P.S.: An Schneckchen: Erst einmal: Du hast es ja wohl hinter Dich gebracht. Und wenn es ein zweites Mal würde, dann stellt sich doch die Frage, ob Du es auch ein drittes Mal bekommen würdest. Aber unabhängig davon: Weiter oben habe ich eine wissenschaftliche Studie aufgeführt, die Besonderheiten der tödlichen Fälle geprüft hat. Danach gibt es WOHL genetische Besonderheiten bei den tödlichen Fällen. Also nicht die Problematik rund um Hydrochloroquin, sondern eine eigenständige Problematik. Methodisch kannst Du so vorgehen, indem Du Dich über die genetische Besonderheit schlau machst und versuchst einen entsprechenden Gentest bei Dir zu machen, um festzustellen, ob diese genetische Besonderheit bei Dir vorliegt. Wenn nicht, solltest Du Dir gut überlegen, ob Du Dich impfen läßt oder nicht. Bei den Betroffenen ist das natürlich eine andere Geschichte. Die haben zwischen dem Risiko durch die Impfung und dem Todesrisiko durch das Virus abzuwägen.
  20. Das Problem ist doch Verläßlichkeit. Alle sind unsicher. Weshalb sie unsicher sind, brauchen wir hier nicht mehr zu erläutern. Der Effekt ist aber, daß aufgrund der allgemeinen Unsicherheit das "Offizielle" in seiner Bedeutung umso größer wird. Jetzt ist es aber so, daß auch aus den Fehlern der Vergangenheit anscheinend nicht gelernt wurde. Die Unsicherheit bleibt aber. Wenn nun plötzlich von einem R-Wert von 1,41 die Rede ist, dann ist es doch eigentlich nachvollziehbar, wenn es Bürger gibt, die versuchen, das nachzuvollziehen. Immerhin werden dem Bürger ja seine Grundrechte zumindest teilweise entzogen. Es geht um das Erlangen von Einsichtigkeit aufgrund von Fakten. Diese werden aber nicht - wie in New York oder in Rheinland-Pfalz großenteils - vom Robert-Koch-Institut offengelegt. Übrigens, ein angemahntes Manko, daß eine junge Frau - anscheinend Krankenschwester - bei "Hart aber fair" in der ARD ebenfalls forderte. Wenn nun auf der einen Seite - quasi politisch - neue Zahlen eingeführt werden, ohne daß diese auf der "wissenschaftlichen" Seite beim Robert-Koch-Institut erscheinen und sogar eingestellt werden, dann erzeugt das doch noch mehr Unsicherheit. Und das trotz angeblicher wissenschaftsgeleiteter politischer Entscheidungen, was den Verdacht nährt, daß es eben umgekehrt läuft. Und wenn das Bedürfnis nach Information - trotz der friedlichen Million auf der Straße des 17. Juni - einfach ignoriert wird: Was soll man mit so einem Verhalten dann anfangen? Ich finde schon, daß es wichtig ist, die wenigen offiziellen Zahlen auf eine verläßliche Basis zu stellen. Immerhin orientieren sich viele an diesen Zahlen. Und wenn die plötzlich weg sind, dann ist das Ergebnis eben Mißtrauen. Ein Mißtrauen, daß dadurch noch genährt wird, daß der Tierarzt Wieler sich jetzt plötzlich vorstellen kann, Städte abzuriegeln. Warum kann er sich das vorstellen? Das ist doch nichts anderes als eine mediale Vorbereitung eben dieser Abriegelungen aufgrund fiktiver Werte 35 und 50 pro 100.000 Einwohner. Café
  21. "WHO geht von global 10% Infizierten aus und flutet den digitalen Raum 12. 10. 2020 | Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass inzwischen rund 10% der Weltbevölkerung mit Covd-19 infiziert waren. Das könnte eine Infektionssterblichkeit in gleicher Größenordnung wie der Grippe bedeuten. Allerdings ist Vorsicht bei dieser Schlussfolgerung angebracht. Auf diese mögliche Folgerung aus den WHO-Zahlen weist Kit Knightly in einem Artikel auf Off-Guardian hin, mit Link zu der einschlägigen WHO-Seite mit dem Video (Session 1 bei 1:01:33) mit dem Vortrag von Dr. Michael Ryan, dem Leiter der Abteilung Emergencies (Notlagen) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Er berichtete am 5. Oktober dem 34-köpfigen Vorstand (Executive Board) der WHO. Bei einer Weltbevölkerung von rund 7,8 Milliarden Menschen wären 10% etwa 780 Mio. Bei etwas über einer Million Todesfällen wäre das eine Infektionssterblichkeit von unter 0,2 Prozent, die gleiche Größenordnung wie die der saisonalen Grippe. Um es klar zu stellen, diese Feststellung kommt nicht von der WHO selbst, aber sie drängt sich irgendwie auf, zumal ja die Anzahl der Todesfälle in einem Jahr mit schwerer Grippe wie 2018 zum Beispiel in Deutschland höher war als bei der diesjährigen Corona-Infektionswelle. Allerdings ist die Anzahl der Corona-Todesfälle ein offizieller Wert, während die Anzahl der Infizierten ein geschätzter Wert einschließlich einer hohen Dunkelziffer ist. Es gibt auch eine Dunkelziffer von Corona-Toten, die nicht als solche erfasst wurden. Wenn sie hoch ist, wäre die Infektionssterblichkeit entsprechend höher anzusetzen. Andererseits werden alle als Corona-Opfer gezählt, die zum Todeszeitpunkt als infiziert galten. Bei der Grippe dürfte das anders praktiziert werden, wenn hohes Alter, eine Grippe und andere schwere Krankheiten oder Organschwächen zusammenkommen. (...) https://norberthaering.de/news/who-10-prozent/ Hier die Sitzung: https://www.who.int/news-room/events/detail/2020/10/05/default-calendar/executive-board-special-session-on-the-covid19-response Café
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