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Warum wurde Blondie verurteilt?


betandlose

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Hallo,

ich nachfolgenden Beitrag in einem anderen Forum bereits gepostet. Dort wurde er leider kommentarlos zensiert.

:lachen:

Bestimmt haben viele von euch den Fall von Blondie mitbekommen, die nach eigenen Aussagen wegen illegalen Online-Glücksspiels zu 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt wurde. Ich schenkte ihren Ausführungen Glauben und ging davon aus, dass nun in Deutschland bzw. speziell in Bayern verschärft gegen Online-Gambler vorgegangen wird. Wie überrascht war ich, als ich folgende Presseartikel im Web fand:

Neue Presse

Falls der Link entfernt wird, dann bitte mit folgenden Suchbegriff googeln (WICHTIG! Anführungszeichen verwenden)

"neue presse" "kredite im internet verzockt"

Nun stellt sich die Frage, warum Blondie wirklich verurteilt wurde: wegen Kreditbetrugs in Zusammenhang mit Online-Glücksspiels oder ausschließlich wegen illegalem Online-Glücksspiels. Ich denke, in den nächsten Wochen wird die Urteilsbegründung im Internet auftauchen und dann wissen wir mehr.

Eins möchte ich an dieser Stelle gerne klarstellen. Was Blondie privat macht, wie sie lebt und ob sie nun wirklich Kreditbetrug begangen hat, interessiert mich persönlich überhaupt nicht. Ich hoffe, wir können uns alle darauf beschränken, die Diskussion ausschließlich auf die Urteilsbegründung zu begrenzen. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr persönliche Angriffe gegen Blondie unterlassen würdet. Vielen Dank dafür und im Voraus schon meinen :smile:

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@betandlose

Ich schenkte ihren Ausführungen Glauben und ging davon aus, dass nun in Deutschland bzw. speziell in Bayern verschärft gegen Online-Gambler vorgegangen wird.

Den Ausführungen (dass es speziell um Vorgehen gegen Online-Gambler geht) habe ich schon damals nicht geglaubt und deshalb wurde die Sache in diesem Forum nicht thematisiert.

Zitate aus der Pressemeldung.

Wie die 48-jährige Angeklagte aus Coburg am Donnerstag einräumte, nahm sie bei einer Bank in Coburg einen Kredit in Höhe von rund 30 000 Euro auf. In einem anderen Fall vereinbarte sie mit ihrer Schwägerin, dass diese sich einen Kredit über 20 000 Euro gewähren lasse.
Denn laut Staatsanwalt Dr. Michael Koch hat die 48-Jährige ihrer Spielsucht bei einem zwar auf der Karibikinsel Antigua, jedoch nicht in Deutschland zugelassenen Online-Anbieter gefrönt. Immerhin 41 000 US-Dollar soll die Frau erspielt haben. Das wiederum brachte sie in Konflikt mit dem Jobcenter Coburg Stadt. Denn weder beim Erst- noch beim Folgeantrag auf Arbeitslosengeld II hatte sie dieses für die Behörde „sonstige Einkommen“ angegeben. Unter dem Strich hat sie daher zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von 15 000 Euro bezogen.

:lachen:

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Hi betandloose,

gehe einfach davon aus, daß diejenigen, die den Fall verfolgt haben, auch den Presseartikel kennen.

Was mir nicht klar ist, ist was Dich so beschäftigt.

Online-Glücksspiel ist eindeutig verboten in Deutschland. (juristisch nicht korrekt formuliert, aber die Quintessenz für Otto-Normalverbraucher)

Daß in diesem Fall nicht eindeutig erkennbar ist, wie hart das Online-Glücksspiel bestraft wurde, liegt an der Art der "Gesamtstrafbemessung".

Der Antrag der Staatsanwaltschaft von 2 Monaten für jeden nachgewiesenen Online-Casinobesuch heißt ja auch nicht, daß er zig Jahre Haft gefordert hat.

Wenn jemand 20 Einbrüche macht und pro Bruch stehen 2 Jahre an, kommt er ja auch nicht 40 Jahre in den Bau, sondern es wird auf eine "angemessene Gesamtstrafe" erkannt.

Zusammenfassend also: Blondie wurde "auch" für die Teilnahme an verbotenen Gkücksspiel verurteilt. Der Rest ist ihre Privatsache.

gruss

winkel

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In Bayern wird mit Sicherheit nicht "verschärft" gegen Online-Gambler vorgegangen. Das ist doch völliger Schwachsinn. Gerichte sind ja schliesslich unabhängig.

Ja, ich glaube wohl dass (Amtsrichter) ne "kleine" Strafe vergeben - es steht ja immerhin so im Strafgesetzbuch.

Bloss, deutsches Recht in allen Ehren, WHO und EU sind anderer Auffassung.

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Hallo local,

ich zitiere mal die Signatur deines Alter Egos "winkel":

"Wenn uns die Freiheit, frei zu sprechen, genommen ist, können wir, stumpf und schweigend wie Schafe, zur Schlachtbank geführt werden.", George Washington

Darum geht es mir. Eine offene Diskussion bzgl. der Urteilsbegründung. Ich betone es noch einmal, mir geht es nicht um die Person Blondie und Ihren vermeintlichen Taten. Die interessieren mich nicht!

Ich denke, jeder aktive bzw. zukünftige Online-Gambler hat Interesse daran, ob seine mögliches Internet-Spiel bestraft wird. Hiermit meine ich nicht die im Moment noch widersprüchliche Gesetzeslage (WHO und EU sind anderer Auffassung bzgl. Online Glücksspiel als der deutsche Gesetzgeber), sondern die aktuelle Rechtsprechung. Und in diesem Zusammenhang ist es durchaus von Interesse, ob Blondie nur wegen Ihres Online-Glücksspiels oder aber im Zusammenhang mit einem Kreditbetrug verurteilt wurdel. Wenn es dich nicht interessiert - nicht mein Problem :lachen:

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hu :lachen: hu betandlose !

ich begrüße Deinen Beitrag ausdrücklich ! Auch ich möchte nämlich den wahren Grund wissen, warum Blondie verurteilt wurde. Leider teilt uns der Artikel das Aktenzeichen nicht mit, so dass wir nach wie vor nichts in der Hand haben und also nach wie vor nicht wissen, wie das Urteil begründet wurde.

Wird es im Urteil etwa heissen "Der Leser muss sich selbst schlau machen, warum Blondie verurteilt wurde" ???

Hallo,

ich nachfolgenden Beitrag in einem anderen Forum bereits gepostet. Dort wurde er leider kommentarlos zensiert.

Das ist natürlich ein enormer Fehler, sowas zu zensieren. Aber man sieht mal wieder den Unterschied zu gewissen anderen "Informations"-Foren : hier in diesem Forum wird eben nichts zensiert und man kann sich frei äussern, auch wenn das manchen nicht passt. Ich finde es übrigens vollkommen unmöglich, dass sich Blondie ausgerechnet jetzt "zurückgezogen " hat , wie sie es nennt. Und dass in dem anderen Forum das Thema dicht gemacht wurde - kaum ist das Urteil in der Welt - gerade jetzt, wo es also eigentlich erst richtig interessant wird , finde ich noch unmöglicher...

Wir wollten doch nach 2-jähriger Wartezeit auf das Urteil jetzt endlich wissen, mit Hilfe welcher Ausreden das Gericht eine strafrechtliche Verurteilung wegen angeblich verbotenem OC-Spiel im Ausland "begründet" - obwohl dadurch ja schliesslich - entgegen einem Gerücht - kein Straftatbestand verwriklicht werden kann . Oder wussten die bayerischen Richter etwa nicht - sind sie doch studierte Herren - dass das nichts Illegales ist ? - Falls sie es nicht wussten : Dann hätten sie sich eben schlau machen müssen und bei Kollegen aus dem deutschen Ausland Nachhilfeunterricht nehmen müssen !!! Wenn man 2 Jahre lang ermitteln konnte , dann war das Zeit genug, um sich in den Rouletteforen schlau zu machen und sich von Spielern erklären zu lassen bzw. nachzulesen, warum OC-Spiel im Ausland nicht strafbar sein kann. Denn nach einem Urteil des LG Koblenz und nach einer gleichlautenden BGH-Entscheidung sind Beamte - also auch Richter und Staatsanwälte - grundsätzlich verpflichtet, das Gesetz fehlerfrei zu beherrschen und sich notfalls schlau zu machen, wenn die eigenen Kenntnisse lückenhaft sind. Andernfalls haften sie aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung gem. Art. 34 GG, so dass man den Staat später dafür haftbar machen kann. SO EINFACH IST DAS !

Dies wird wohl auch der Grund sein, warum in anderen Bundesländern wegen OC-Spiel im Ausland keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen OC-Zocker eingeleitet werden. Wäre es strafbar, dann wäre es für die Coburger Justiz ein Leichtes, für Zucht und Ordnung auch im deutschen Ausland zu sorgen und "ausländische" deutsche Staatsanwalten zu zwingen, diese "Straftaten" zu verfolgen. Einfach eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften einreichen, und schon würden alle Forenmitgleider , die sich seit Jahren öffentlich in Foren darüber unterhalten, dass sie OC-Zocker sind, über ihre IP´s identifiziert , strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet und dann jeder OC-Spieler pro OC-Besuch zu 2 Monaten Haft verurteilt !

Man müsste sich ja sogar überlegen, ob sich etwa alle nicht-bayerischen Staatsanwalten , die bisher das OC-Spiel geduldet haben, der Strafvereitelung im Amt schuldig machen würden, wenn das OC-Spieöl tatsächlich einen bisher nicht verfolgten Straftatbestand erfüllen würde ...

Bestimmt haben viele von euch den Fall von Blondie mitbekommen, die nach eigenen Aussagen wegen illegalen Online-Glücksspiels zu 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt wurde.

Was den von Dir zitierten Artikel betrifft : Du scheinst noch keine persönlichen Erfahrung mit Journalisten zu haben. Wenn Du schon mal mit Bild-Reportern zu tun gehabt hättest, wüsstest Du, wovon ich rede ... Bei Journalisten mit Bildzeitungs-Niveau kann es schon mal vorkommen, dass Dinge einfach "zusammengereimt" werden, wobei der naive Leser dann denkt, der Journalist hat das , was er als "Tatsache" behauptet , selbst recherchiert, d.h. dass der naive Leser in der Regel nicht merkt, dass teilweise lediglich Vermutungen wie Tatsachen geäussert werden , die mit wirklichen Tatsachen vermischt sind. Was mich besonders stört : Im Artikel fehlt die Angabe des AZ ...Mich beeindruckt dieser Artikel trotz der enthaltene Aussage über den "Hartz-IV-Betrug" auch nicht , denn es war ja ein Artikel in diesem Stil zu erwarten, nach allem, was Blondie öffentlich enthüllt hat bzw. was "prophezeit" wurde. Es war ja schon vor längerer Zeit die Rede davon, dass nach der bisherigen Erfolglosigkeit der "Bemühungen" jetzt "gesucht" werde, ob nicht irgendwelche anderen Straftatbestände statt Geldwäsche vorliegen könnten.

Durch die in dem Artikel aufgestellten Behauptungen wird Blondies Glaubwürdigkeit nicht in Frage gestellt.

In dem eingescannten und veröffentlichten Durchsuchungsbeschluss, der von einer Richterin am Landgericht gezeichnet ist und mit mehreren Stempeln versehen ist, ist übrigens nicht von Durchsuchungen der 3-Quadratmeter- Spelunke einer Hartz-IV-Empfängerin mit angeknabberten Fingernägeln die Rede sondern von Geschäftsräumen . Letzteres deckt sich mit den Selbstdarstellungen Blondies. Blondie dürfte wohl kaum den veröffentlichten Durchsuchungsbeschluss von vor 2 Jahren "gefälscht" haben um damit etwas in einer Hartz-IV-Angelegenheit zu erreichen .... Auch die Anklageschrift - in der mit keinem Wort von einer Hartz-IV-Angelegenheit die Rede ist - dürfte sie wohl kaum gefälscht haben. Und den von der bayerischen Justiz geäusserten Verdacht des "illegalen Glücksspiels" dürfte sie wohl auch nicht erfunden haben. Auch ist der von ihr behauptete Aufmarsch von 7 Polizisten in ihren Geschäftsräumen nichts Unglaubwürdiges, wenn man bedenkt, dass auch zur "Befreiung" von abzuschiebenden Asylanten aus dem Kirchenasyl Polizistentrupps in dieser Stärke eingesetzt werden, beispielsweise um lediglich ein abzuschiebendes Ehepaar nebst zwei Kindern aus dem Kirchenasyl zu "befreien" , wie ich von einem katholischen Priester erfuhr, der es auch seinen Gläubigen während des sonntäglichen Gottesdienstes von der Kanzel aus mitteilte. Es besteht also kein Anlass an der Darstellung Blondies zu zweifeln, da solche Absurditäten heutzutage normal sind.

Bemerkenswert finde ich auch, dass die Justiz 2 Jahre Zeit benötigte, massenweise Zeugen bestellte und Blondie die Kosten dafür aufbrummte, nur um einen angeblich "plumpen" Hartz-IV-Betrug zu ahnden...

Bedauerlicherweise hat sich Blondie allerdings jetzt "zurückgezogen" , so dass man sie nicht fragen kann, was es nun mit dieser "Hartz-IV-Version" auf sich hat. Im Gegensatz zu Dir würde mich das schon interessieren. Es interessiert mich einfach, ob man jetzt wieder rinmal mit dieser bekannten Sozialbetrugsmasche kommt um von eigenen Fehlleistungen abzulenken. Mir fallen in diesem Zusammenhang 2 Fälle bayerisch-krummer Justiz betreffend angeblichen Sozialbetrug / Sozialbetrugsverdacht ein, in denen mit Hilfe dieser Masche von einem Behörden-Versagen abgelenkt werden sollte . In beiden Fällen handelte es sich um Studenten, die angeblich Sozialhilfe "erschlichen" haben sollten, da Studenten - angeblich - keine Sozialhilfe zusteht. Einer der beiden Studenten wurde zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, nachdem er sich wegen Krankheit zunächst erfolglos an das für ihn zuständige Sozialamt gewandt hatte und danach , d.h. nachdem ihm das für ihn zuständige Sozialamt unter Hinweis auf seinen Studentenstatus die Sozialhilfe abgelehnt hatte, erfolgreich an ein anderes. Dem anderen Sozialamt verschwieg dieser Student alleredings seinen Studentenstatus und erreichte dadurch "in Trickserischer Weise" , dass ihm nun dieses eigentlich nicht für ihn zustündige andere Sozialamt Sozialhilfe gewährte. Nachdem letzteres herauskam, wurde ein Strafverfahren eingeleitet mit dem Ergebnis, dass dieser Student zu 6 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Sozialbetrugs verurteilt wurde. In dem anderen Fall ging ein Student geschickter vor : Er wandte sich nach Ablehnung in Bayern an ein hessisches Sozialamt und legte diesem den rechtswidrigen Ablehnungsbescheid des bayerischen Sozialamtes vor. Er kannte den Fall des anderen Studenten und verlangte deswegen unter Hinweis auf die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung des bayerischen Sozialamtes, trotzdem versorgt zu werden, insbesondere eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung zu ermöglichen, die ihm das bayerische Sozialamt wegen seines Studentenstatus verweigert hatte. Das hessische Sozialamt stellte den bayerischen Fehler fest, erklärte aber,es würde gegen das bayerische Sozialamt nicht vorgehen, insbesondere kein Geld im Sinne eines Schadensersatzes zurückfordern da der Aufwand hierfür zu groß sei. Sie hätten zwar einen Amtsjuristen, der theoretisch für solche Fälle zuständig sei, aber der Aufwand sei eben zu groß. Lieber zahlten sie die "bayerischen Schulden" ...

Ich schenkte ihren Ausführungen Glauben und ging davon aus, dass nun in Deutschland bzw. speziell in Bayern verschärft gegen Online-Gambler vorgegangen wird. Wie überrascht war ich, als ich folgende Presseartikel im Web fand:

Neue Presse

Falls der Link entfernt wird, dann bitte mit folgenden Suchbegriff googeln (WICHTIG! Anführungszeichen verwenden)

"neue presse" "kredite im internet verzockt"

Blondie hatte schon öfters mit Leuten Probleme, die über ein beschränktes Vorstellungsvermögen verfügen und denen wegen dieser Beschränktheit keine Erklärungen für Sachverhalte einfallen , die "ganz natürlich" erklärbar sind, d.h. ohne die Annahme, dass Blondie gelogen hätte. Die Angaben in dem Artikel sind viel zu dünn, um daraus schliessen zu können, dass Blondie tatsächlich einen Hartz-IV-Betrug begangen hätte. Um zu wissen, was vorlag, müssten wir wohl Blondie selbst fragen ...

mondfahrer

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Nun stellt sich die Frage, warum Blondie wirklich verurteilt wurde: wegen Kreditbetrugs in Zusammenhang mit Online-Glücksspiels oder ausschließlich wegen illegalem Online-Glücksspiels.

Kann man überhaupt jemanden trotz nachgewiesener Spielsucht, starker Eingenommenheit vom Glücksspiel, zugleich mit Verantwortung für eine Familie überhaupt uneingeschränkt wegen Kreditbetrugs verurteilen? Mit Kreditbetrug verstehe ich zunächst, unter den üblichen Nachweisen (Lohnnachweis, Schufa) ein Darlehen aufzunehmen, obwohl der Zweck des Darlehens von vornherein die Verausgabung des geliehenen Geldes beim Glücksspiel ist. Allein dies erschiene mir zumindest nicht unstrittig. Mit Bezug auf den Zeitungsbericht erscheint ein Erschwernis für Blondie, dass Sie sich vermeintlich unter falschen Papieren Darlehen erschlichen haben soll...

Ich denke, in den nächsten Wochen wird die Urteilsbegründung im Internet auftauchen und dann wissen wir mehr.

Das wäre wünschenswert - erscheint es aber wahrscheinlich aufgrund der von @mondfahrer in den Forumsraum gestellten These, dass sich Blondie (zum eigenen Schutz?) aus der schreibeneden Öffentlichkeit zurückgezogen hat?

Online-Glücksspiel ist eindeutig verboten in Deutschland. (juristisch nicht korrekt formuliert, aber die Quintessenz für Otto-Normalverbraucher)

Mich würde aber die juristisch korrekte Formulierung (der Judikative) interessieren :lachen: (und nichts anderes)

Der Antrag der Staatsanwaltschaft von 2 Monaten für jeden nachgewiesenen Online-Casinobesuch heißt ja auch nicht, daß er zig Jahre Haft gefordert hat. Wenn jemand 20 Einbrüche macht und pro Bruch stehen 2 Jahre an, kommt er ja auch nicht 40 Jahre in den Bau, sondern es wird auf eine "angemessene Gesamtstrafe" erkannt.

Und das ist auch gut so ! :smile: Sonst wäre das halbe Forum im Knast und Paroli müsste hier den Alleinunterhalter spielen.

In Bayern wird mit Sicherheit nicht "verschärft" gegen Online-Gambler vorgegangen. Das ist doch völliger Schwachsinn. Gerichte sind ja schliesslich unabhängig.

Würde ich auch so sehen.

(...) es steht ja immerhin so im Strafgesetzbuch.

Wenn es so einfach wäre.....

Bloss, deutsches Recht in allen Ehren, WHO und EU sind anderer Auffassung.

1. Die WHO ist kein Gericht, sondern eine markthuldigende Organisation.

2. Ob die EU anderer Auffassung ist, spielt für die BRepD auch keine alleinentscheidende Rolle. Mir fällt hier in ganz anderem Zusammenhang (Grundrechteschutz) ein markanter Satz aus einer Entscheidung des BVerfG ein:

"Das Grundgesetz (....) verzichtet aber nicht auf die in dem letzten Wort der deutschen Verfassung liegende Souveränität"

[bVerfG, 2 BvR 1481/04 v. 14.10.2004]

Auch hier ging es - zwar in wiegesagt anderem Sachzusammenhang - um die Konkurrenz zwischen EU und Nationalstaat. Das oberste deutsche Gericht vertritt hier bspw. eine sehr konservative Rechtsauffassung.

(...) obwohl ja schliesslich - entgegen einem Gerücht - kein Straftatbestand verwriklicht werden kann . Oder wussten die bayerischen Richter etwa nicht - sind sie doch studierte Herren - dass das nichts Illegales ist ? - Falls sie es nicht wussten : Dann hätten sie sich eben schlau machen müssen und bei Kollegen aus dem deutschen Ausland Nachhilfeunterricht nehmen müssen !!!

Kannst Du Deine These auch belegen??? Wenn ja, warum tust es dann nicht sondern wirst derart emotional??

Wenn man 2 Jahre lang ermitteln konnte , dann war das Zeit genug, um sich in den Rouletteforen schlau zu machen und sich von Spielern erklären zu lassen bzw. nachzulesen, warum OC-Spiel im Ausland nicht strafbar sein kann. Denn nach einem Urteil des LG Koblenz und nach einer gleichlautenden BGH-Entscheidung sind Beamte - also auch Richter und Staatsanwälte - grundsätzlich verpflichtet, das Gesetz fehlerfrei zu beherrschen und sich notfalls schlau zu machen, wenn die eigenen Kenntnisse lückenhaft sind. Andernfalls haften sie aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung gem. Art. 34 GG, so dass man den Staat später dafür haftbar machen kann. SO EINFACH IST DAS !

Reine Umgehungsrhetorik ! Natürlich stimmt Dein Hinweis auf Art. 34 GG formal, aber glaubst Du ernsthaft, dass sich die Staatsgewalt auch bei anonymen Hinweisen (Anzeige) aufgrund von Beiträgen in einem Glücksspiel-Forum "schlau macht"?

Wäre es strafbar, dann wäre es für die Coburger Justiz ein Leichtes, für Zucht und Ordnung auch im deutschen Ausland zu sorgen und "ausländische" deutsche Staatsanwalten zu zwingen, diese "Straftaten" zu verfolgen. Einfach eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften einreichen, und schon würden alle Forenmitgleider , die sich seit Jahren öffentlich in Foren darüber unterhalten, dass sie OC-Zocker sind, über ihre IP´s identifiziert , strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet und dann jeder OC-Spieler pro OC-Besuch zu 2 Monaten Haft verurteilt !

Also entschuldigung, aber das halte ich mit Verlaub gesagt, für Unfug. Ich kann mich auch jeden Tag nach der Arbeit ne Viertel Stunde ins Internet Cafe begeben, und ein paar Beiträge in einem Glücksspielforum schreiben. Soll dann der Internet-Cafe-Betreiber wegen Teilname am illegalen Glücksspiel eingeknastet werden?

@Mondfahrer, ist es nicht vielmehr so, dass bisher noch kein schlüssiger Präzedenzfall abgehandelt wurde? Bringt diese Frage nicht etwas mehr Licht als das, was Du geschrieben hast? Wenn schon Urteile anderer Bundesländer zu diesem Thema vorliegen, ob zivil- oder strafrechtlicher Natur, dann nenne bitte die Stellen, mir und vermutlich vielen anderen im Forum sind solche Urteile oder ähnliches nicht bekannt!

Grüsse,

Altersvorsorge

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Es gibt in dieser angelegenheit keinen präzedenzfall und dieser ist auch keiner, da eine bewusste verurteilung wegen teilnahme am online glücksspiel nicht statt fand.

ein jahr und 9 monate auf bewährung klingt für mich eher nach einem urteil wegen betrugs, in welcher form auch immer...

Grüße water

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hu :lachen: hu sachse !

seit wann haben denn Hartz-IV Empfänger "Geschäftsräume"?

sachse

tja, das ist ja eben, es ist so eine Sache mit diesen Begriffsfälschungen in diesem Land der Fälschungen schlechthin. ...

Was das Niveau ihrer "Fälschungen" betrifft, so ist Blondie wahrscheinlich nur eine "ganz kleine" Fälscherin. Denn was sind ihre "Fälschungen" schon verglichen mit einer Gesetzesfälschung , ausgeführt von verbeamteten Juristen ?

Ich weiss es natürlich auch nicht , seit wann sie es dort so praktizieren, vermute aber, dass es diese spzielle Sprachpraxis in Bayern schon seit dem Mittelalter gab - ganz einfach, weil man es wohl als irgendwie "praktisch" angesehen hat. Um Genaues zu erfahren müsste man einen Historiker befragen, und ausserdem würde ein spezieller Justizsprache-Compiler benötigt, um das bayerische Juristenbayerisch überhaupt ins Deutsche übersetzen zu können. Vermutlich verstehen Bayerns Juristen unter "Geschäftsräume" eben alles Mögliche , wie z.B. auch die Kanalisation, ein Klo, einen Darm, einen Dachsbau, ein trockenes Plätzchen unter der Brücke usw. , kurzum jede Örtlichkeit, an oder in welcher irgendetwas produziert wird, egal was . Bayerische Juristen machen das erfahrungsgemäß mit allen möglichen anderen Begriffen genauso. Ausländer verstehen das meist nicht so schnell ... Man hat mir gesagt, dass man in gewissen Gegenden Bayerns unter einem "Obdach" z.B. auch einen Kanaldeckel versteht, Hauptsache , der bayerische Bürger hat etwas über dem Kopf und das Sozialamt muss nichts zahlen.

Ich warte im Übrigen nach wie vor mit großer Spannung auf das Urteil und seine geheimnisvolle Begründung.

Es ist auch für ganz Deutschland wichtig, dass dieses Urteil jetzt so schnell wie möglich vollumfänglich veröffentlicht wird, denn viele ausländische OC-Zocker, die z.B. von einem bayerischen Hotelzimmer aus legal und unter Berufung auf das Grundgesetz über die Hotel-Telefonleitung ihre Anweisungen für ihre Spielaufträge im Ausland weiterleiten möchten, benötigen ja dieses Urteil, um die Durchsetzung ihrer Persönlichkeitsrechte gerichtlich erzwingen zu können , d.h. um bei den örtlichen Amtsgerichten einstweilige Verfügungen gegen die Hotelbesitzer erwirken zu können und/ oder Feststellungsklagen erheben zu können wegen der seit dem Urteil lauernden Gefahr, dass die bayerischen Hotelbesitzer ihre Telelfonleitungen nicht freigeben , um solche geschäftlich :smile: wichtigen Telefonate ins Ausland zu ermöglichen ...

huhu !

mondfahrer

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Was das Niveau ihrer "Fälschungen" betrifft, so ist Blondie wahrscheinlich nur eine "ganz kleine" Fälscherin. Denn was sind ihre "Fälschungen" schon verglichen mit einer Gesetzesfälschung , ausgeführt von verbeamteten Juristen ?

:smile: ey mondfahrer, kommst du aus der "Branche" - redest also aus Erfahrung :bye1: ? :lachen:

ausserdem würde ein spezieller Justizsprache-Compiler benötigt, um das bayerische Juristenbayerisch überhaupt ins Deutsche übersetzen zu können. Vermutlich verstehen Bayerns Juristen unter "Geschäftsräume" eben alles Mögliche , wie z.B. auch die Kanalisation, ein Klo, einen Darm, einen Dachsbau, ein trockenes Plätzchen unter der Brücke usw. , kurzum jede Örtlichkeit, an oder in welcher irgendetwas produziert wird, egal was . Bayerische Juristen machen das erfahrungsgemäß mit allen möglichen anderen Begriffen genauso. Ausländer verstehen das meist nicht so schnell ... Man hat mir gesagt, dass man in gewissen Gegenden Bayerns unter einem "Obdach" z.B. auch einen Kanaldeckel versteht, Hauptsache , der bayerische Bürger hat etwas über dem Kopf und das Sozialamt muss nichts zahlen.

Hey, woher kommt diese offensichtliche Haßliebe zu Bayern?

P.S. Sooooo geheimnisvoll dürfte das Urteil ja auch nich sein, wenn die Blondine Papiere gefälscht hat, um an frisches Geld zu kommen; aber mal sehen nicht wahr ?!

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An alle Panzerknacker :smile:

Wie ist denn momentan die Lage:

1. Es steht nirgends geschrieben, daß die Teilnahme vom Inland an ausländischen, staatl. genehmigten Glücksspielen mittels Internet, Telefon, Telefax oder wie auch immer verboten ist. Lotto Liechtenstein, ein seriöser Anbieter schreibt selbst, das nach deren Auffassung eine Teilnahme erlaubt ist. Wenn ich aber in Liechtensstein spielen kann, kann ich mir auch einen beliebigen anderen Anbieter aussuchen, der über ein staatliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen verfügt.

2. Das höchste deutsche Gericht hat festgestellt, daß das derzeitige, vorhandene staatliche Monopol rechtswidrig ist. Deshalb wird ja der Staatsvertrag entwickelt, um die für die Monopolisten derzeit ungünstige Situation zu heilen.

3. Was will die Politik, die Innenminister ? Sie wollen das Monopol behalten, die Einnahmen weiterhin in die Sportförderung und sonstige soziale Zwecke leiten und sie wollen die Probleme und Gesetzesübertretungen/Verbrechen verhindern, die durch unkontrolliertes Glückspiel entstehen. Sie wollen aber nicht den Teil der Bürgerschaft kriminalisieren, der nur seinen "Glücksspieltrieb" befriedigt aber sonst nix weiter macht. Wegen "Geringfügkeiten" wird außerdem niemand verfolgt, da wäre der Aufwand vielzu hoch. Das ist schon wesentlich effizienter die Geldtransaktionen durch entsprechende Vorschriften an die Banken zu unterbinden und diesbezügliche Internetseiten zu sperren, letzteres aber wahrscheinlich verfassungswidrig ist (Zensur).

Soweit mein "Senf" dazu. :bye1:

Gruss Gunthos :lachen:

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  • 4 weeks later...
Es ist auch für ganz Deutschland wichtig, dass dieses Urteil jetzt so schnell wie möglich vollumfänglich veröffentlicht wird

@mondfahrer

hast du - mit deinem speziellen Faible für die Arbeit der bayerischen Judikative - ne Ahnung, ob das urteil schon

veröffentlicht wurde?

gruss,

altersvorsorge

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Gott sei Dank, geben die Banken noch großzügige Kredite, denn sonst wären die

meisten Spielbanken geschlossen! Blondie ist nur ein Fall unter Tausenden, die täglich in Online Casinos mit Krediten spielen und massenweise Ihr Geld in den Sand setzen. Casinos und Spieler wird es immer geben, kein Richter kann es verhindern, es ist ein gutes Geschäft für die Spielbankinhaber und für den jeweiligen

Staat.

Volker7777. :shades:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

ZITAT

Wie die 48-jährige Angeklagte aus Coburg am Donnerstag einräumte, nahm sie bei einer Bank in Coburg einen Kredit in Höhe von rund 30 000 Euro auf.

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Gott sei Dank, geben die Banken noch großzügige Kredite, denn sonst wären die

meisten Spielbanken geschlossen!

Hallo Volker,

die Groszügigkeit, die sich aus den angloamerikanisch geprägten Bankengeschäftspraktiken

speist, wird vermutlich durch die Auswirkungen der Immobilien-Krise in den USA

etwas abflachen.

Bei den Amis scheint es (nach allem was man liest) weniger ehrenrührig zu sein, auf seinen

Haus-Kredit noch mal einen Kredit z.B. für die nächste Las-Vegas-Reise aufzusatteln.

So long,

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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hu :shades: hu Volker7777 !

ZITAT

Wie die 48-jährige Angeklagte aus Coburg am Donnerstag einräumte, nahm sie bei einer Bank in Coburg einen Kredit in Höhe von rund 30 000 Euro auf.

na UND ??????????????????? - hat die Angeklagte mit obiger "Aussage" denn etwa ein "Geständnis" abgelegt, zu welchen Zwecken / in welcher Absicht sie den Kredit aufnahm ???????????????

mondfahrer

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@Mondfahrer,

es gibt kein Geld mit MASCHERL!!!!

Weltweit gibt es Millionen Blondies, ist für mich nur eine Lachnummer!

Solange die Casinos meine Gewinne auszahlen bin ich zufrieden.

Mfg Volker7777

Solche I C H menschen wie du Volker sind es, die unsere Gesellschaft kaputt machen. Nur du bist wichtig, alle anderen wie z. Bsp. die Millionen Blondies dienen dir zur Belustigung.

Ich wünsche dir nich dass du einmal zur Lachnummer wirst, aber einen gewaltigen Anstoss zur Besinnung, den gönne ich dir.

Euer Rotznase

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Fliege, Krawattenschleife, Mascherl (österr.)

Es gibt in Austria eine “Geld-hat-kein-Mascherl”-Argumentation. Ein bestimmter Geldbetrag an Einkommen - egal ob unselbständig oder selbständig verdient, gestohlen oder geraubt - hat kein Mascherl (hier Ansehen), nur das mühsam erworbene Vermögen hat es, nur gedanklich zumindest.

Euer Rotznase

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hu :shades: hu R O T Z N A S E !

Solche I C H menschen wie du Volker sind es, die unsere Gesellschaft kaputt machen. Nur du bist wichtig, alle anderen wie z. Bsp. die Millionen Blondies dienen dir zur Belustigung.

Ich wünsche dir nich dass du einmal zur Lachnummer wirst

er ist es ja längst - Du , R O T Z N A S E, bist neu hier, lies einfach mal ein paar Beiträge der Nummer 7777 ( von dieser Nummer gibt´s weltweit Tausende) , und Du hast eine Lachnummer nach der anderen. Eine besondere Meisterleistung der Nummer 7777 übrigens : Ihr Beitrag zum Thema "lügende Spieler" ...

Viel Vergnügen bei der Lektüre !

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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:shades: Erotische Frauen und Roulette haben ähnliche Schwingungen, Beide können mich befriedigen!

Tausende Tage saß ich am Roulettetisch,und dachte schlußendlich nur an wunderschöne erotische Frauen,diese ich gerne mit meinen Gewinnen ünterstützte!

Ist sicher besser,als der Caritas zu spenden! Viele Stücke wünscht Euch der Glückspilz Volker7777. :shades::shades::shades:

Reicht das????

Gruss,

Altersvorsorge

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