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Warum wurde Blondie verurteilt?


betandlose

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hu :) hu altersvorsorge !

Wie kommst Du darauf, dass ich Kontakte zum BKA pflege?

Darauf bist DU selbst gekommen ...

ZITAT(mondfahrer @ 15 Dec 2007, 12:38 ) post_snapback.gif- Existiert schon eine Datei mit den Namen Deiner Amtskollegen im BKA ?

ich hätte statt dessen auch dies hier schreiben können :

"Existiert im BKA schon eine Datei mit den Namen Deiner Amtskollegen ?" ...

Die MOSTA hat ein Verfahren gegen Dich übrigens wieder aufgenommen, nachdem sie es vorläufig eingestellt hatte ( wie ich soeben erfuhr). Grund : neue tatsächliche Anhaltspunkte.

Ausserdem soll gegen RABE ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. wegen illegalen Bandenspiels eingeleitet worden sein. Genaueres weiss ich allerdings noch nicht.

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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hu :) hu Wenke !

Deine Nachricht erreichte den Mond mit geringfügiger Verspätung ( die also unbeachtlich ist)

Irgend jemand wird die Kosten übernehmen müssen.

ja natürlich -Wozu gibt es weltweit fette Kühe, die man melken kann ?

In Bayern soll allerdings nach dem mutmaßlichen kollektiven Willen aller bayerischen Rindviecher in Zukunft ersatzweise das Melken von Ochsen erlaubt sein, sofern UNBEKANNT.1 es schaffen sollte, Bürgermeister zu werden.

Im Übrigen hat die MOSTA inzwischen ermittelt, dass UNBEKANNT.1 Bürgermeister werden will, um weltweit den Verzehr von McDonalds-Hamburgern ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht (Deutschland) hat UNBEKANNT.1 hierzu keine behördliche Erlaubnis erteilt, es hat Maßnahmen solcher Art , wie UNBEKANNT.1 es nach den Erkenntnissen der mondischen Gedankenpolizei wünscht, nicht gebilligt. Die Beteiligung am Konsum von McDonalds-Hamburgern, die ohne behördliche Erlaubnis hergestellt wurden , soll nach dem Willen von UNBEKANNT.1 mit Haftstrafe von 2 Monaten ohne Bewährung pro Beteiligung bestraft werden. Mit Hilfe dieser energischen Maßnahme mochte sich UNBEKANNT.1 als vehementer Umweltpolitiker profilieren, der auf diese Weise das BSE-Problem endgültig lösen will. BSE soll es nach Verabschiedung des geplanten Gesetzes zur Vermeidung unerwüschter BSE-Fälle in Bayern nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der BSE-Regulierungsbehörde geben. Die Regulierungsbehörde soll nach dem Willen von UNBEKANNT.1 unter der Aufsicht eines unabhängigen BSE-Experten tätig werden, sofern UNBEKANNT.1 in jedem ausdrücklich zu genehmigenden Einzelfall damit einverstanden ist.

Diese Situation birgt allerdings einen Interessenkonflikt, insbesondere wenn zu Zwecken einer Altersvorsorge im Interesse einer Entlastung der bayerischen Staatskasse spezifisch wirkende teleologische Auslegungsmethoden angewendet werden , die mit den erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Deutschland) zur verfassungsemäßen Auslegung des Art. 103 GG bzw. des § 1 STGB nicht vereinbar sind : Eine teleologische Auslegung im genannten Sinne ergibt nämlich, dass sich im Falle der Verabschiedung eines solchen Gesetzes zur maßgeregelten Erhöhung des BSE-Aufkommens in Bayern (=bayersiches BSE-Ertrags-Erhöhungsgesetz , BayBSE-EG)jeder Deutsche strafbar macht, der während eines USA-Urlaubs, z.B. in Detroit, dort McDonalds-Hamburger verzehrt ohne dass zuvor die bayerische Regulierungsbehörde der betreffenden McDonalds-Produktionsstätte in den USA (z.B. in Detroit) erlaubt hat, dort McDonalds-Hamburger herzustellen und an Deutsche zu verkaufen, die sie dort während ihres Urlaubs konsumieren...

Mehr noch : Dieser Konflikt wird sich erheblich verschärfen, wenn nach der zur Zeit von UNBEKANNT.1 geplanten Verordnung zur Begriffssubstituion in Bayern (Bayerische Begriffs-Substitutionsverordnung BSE) der Begriff "USA" weltweit durch den Begriff "Bayern" zu ersetzen ist, mit der Folge, dass McDonalds-Hamburger nach erfolgter Substitution nur noch in Bayern hergestellt werden können, so dass bereits das Anklicken der Abbildung einer McDonalds-Reklame eines in Detroit befindlichen Untermehmens auf einem in Bayern (=USA) befindlichen PC nach teleologischer Auslegung strafbar ist und mit 2 Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung geahndet werden kann, sofern UNBEKANNT.1 nicht rechtzeitig verurteilt wird, demzufolge für das Bürgermeisteramt kandidieren kann, demzufolge nach dem kollektiven Willen aller bayerischen Rindviecher gewählt wird, das Gesetz verabschiedet usw.

Da nun die Zeit sehr drängt , diesen Interessenkonflikt zu lösen, wird - wie bereits erwähnt - das Verfahren gegen UNBEKANNT.1 beschleunigt durchgeführt und am Heiligen Abend (24.12.07) wird dann die Bescherung in Gestalt eines Mondurteils die Menschheit erfreuen , insbesondere wird es alle USA-Urlauber, die an den Weihnachtsfeiertagen ausserhalb jeden bayerischen Verlieses einen McDonalds-Hamburger verspeisen möchten, erfreuen ...

die armen, ausgepressten Erdbewohner dürfen nicht weiter belastet werden.

hmmmm ... dies scheint mir aber eher mit den Vorstellungen des Angeklagten UNBEKANNT. 1 konform zu gehen, wünscht er doch, dass verhungernde Erdbewohner ihren Magen nicht weiter belasten ...

in Falle einer Verurteilung bzw Nichtverurteilung bzw Teilfreispruches

alle Kosten des Rechtstreites und des Erholungsurlaubes übernehmen.

Dabei ist zu beachten, dass Urlaubern ein angemessenes Urlaubsgeld zusteht.

die MOSTA 1 wird sich bemühen, eine für alle ausgepressten Erdlinge erfreuliche Bescherung herbeizuführen ...

hu :) hu !

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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Der Schock sitzt:

die MOSTA 1 wird sich bemühen, eine für alle ausgepressten Erdlinge erfreuliche Bescherung herbeizuführen ...

Frei übersetzt heißt das doch:

Ist uns schei... egal

Langsam gewinnt das Gerücht:

Die MOSTA 1 wurde von der bayerischen Staatsregierung gegründet, um treuen Staatdienern, ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst, zu ermöglichen

an Glaubwürdigkeit.

Erbitte um Aufklärung.

Beste Grüße

Wenke :)

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"Mahlzeit" :) Wenke,

das hier:

Langsam gewinnt das Gerücht:

Die MOSTA 1 wurde von der bayerischen Staatsregierung gegründet, um treuen Staatdienern, ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst, zu ermöglichen

an Glaubwürdigkeit.

verstehe ich nicht. Sind einige Gerüchte an mir vorbei gegangen?

Im Auftrag der Kommission RABE bitte ich um prägnante Erläuterung des Gerüchtsinhalts.

Mit bestem Dank im Voraus

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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Ergänzende Pressemitteilung der RABE:

Auf vielfachen Wunsch besorgter Teilnehmer an Online-Glücksspielen verweist die RABE

nachfolgend auf die Ausführungen zum § 284 StGB im Rahmen einer Gerichtsentscheidung des OLG Hamburg (Az.

3 U 218/01 v. 10.01.2002), in welcher ebenfalls auf den Normzweck (Sinn und Zweck) abgestellt wurde.

Die RABE tut dies, um gleichsam den Willen des historischen Gesetzgebers noch deutlicher zu machen,

als dies offenbar in der verkürzten Pressemitteilung zum Ausdruck gekommen ist.

"§ 284 StGB ist (...) Ausdruck eines sittlich-rechtlichen Gebotes, das dem Schutz der Allgemeinheit dient und

sittlich-rechtliche Wertvorstellungen umsetzt, wie sie sich bei wertender Beurteilung ihres Schutzzwecks und

ihrer Funktion ergibt. (...) Hauptzweck ist es, einen ordnungsgemäßen Spielablauf unter staatlicher Kontrolle

zu gewährleisten und auf diese Weise die Bevölkerung davor zu bewahren, daß ihre natürliche Spielleidenschaft

ausufert und zu privaten oder gewerblichen Zwecken ausgenutzt wird. Deshalb soll die Erlaubnispflicht eine

übermäßige Anregung der Nachfrage nach Glücksspielen unterbinden. So wird verhindert, daß eine menschliche

Schwäche, die Spielleidenschaft, Existenzen gefährdet und zum Gegenstand ungesteuerten Gewinnstrebens

gemacht wird, das diese Schwäche sozialschädlich ausbeutet. "

Die RABE ist - wie schon skizziert - der Auffassung, dass durch den Begriff "ohne behördliche Erlaubnis" sämliche

Veranstalter aus sog. Drittstaaten umfasst werden.

gez. RABE-G

Im Auftrag

Altersvorsorge

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Weiterhin heisst es in den Entscheidungsgründen:

"Der Gesetzgeber ist bei der Reform der §§ 284 ff. StGB von einem weiten Veranstaltungsbegriff ausgegangen. Es genügt, daß beispielsweise durch die Zusendung von Teilnahmescheinen an deutsche Teilnehmer unmittelbar die Beteiligung Deutscher an dem Glücksspiel ermöglicht wird (...) Wer (...) Glücksspiele im Ausland veranstaltet, und diese potentiellen Spielteilnehmern in Deutschland anbietet, soll bestraft werden, weil er damit sein

Vertriebsgebiet ohne behördliche Erlaubnis nach Deutschland ausweitet. Der deutsche Gesetzgeber behält sich

die Regelungsbefugnis für die Erteilung von Glücksspielgenehmigungen und für die Verstöße gegen das

Glücksspielgenehmigungsgebot auf dem eigenen Territorium damit ausdrücklich vor. Nach dem Willen des

Gesetzgebers reicht für die Strafbarkeit (...), daß der Täter eine Beteiligung ermöglicht.

Ebensowenig (...) kommt es (...) darauf an, ob von einem im Inland veranstalteten ausländischen Glücksspiel dann

nicht auszugehen wäre, wenn sich das Angebot nicht gezielt an Inländer wenden würde und diese nur aufgrund

der unbegrenzten Möglichkeiten, die das Internet bietet, Zugriff auf den Dienst haben.

(...) Ist die Veranstaltung der Dienste (Anm. der Redaktion: des Glücksspiels) (auch) in Deutschland erfolgt,

liegt hier ein Handlungsort (...)."

Im Auftrag von RABE-G

Altersvorsorge

P.S. Die RABE weist ausdrücklich darauf hin, dass die o. g. Information sowie sonstige Informationen der RABE keine Rechtsberatung darstellt !

bearbeitet von altersvorsorge
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hu :) hu Wenke !

Der Schock sitzt:

Frei übersetzt heißt das doch:

Ist uns schei... egal

da hast Du Recht, genau das - "ist uns schei...egal" - ist die Aussage der RABE , nicht aber der MOSTA 1 , denn...

Langsam gewinnt das Gerücht:

Die MOSTA 1 wurde von der bayerischen Staatsregierung gegründet, um treuen Staatdienern, ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst, zu ermöglichen

an Glaubwürdigkeit.

dies Gerücht existiert in der Tat. Grund : RABE hat sich wieder einmal im Versuch einer Gehirnwäsche unter Anwendung der verbotenen Substitutionsmethode versucht . Vorliegend wurde "MOSTA 1" durch

"RABE" substituiert, um für RABE rechtswidrige Vermögensvorteile zu erwirtschaften ...

Erbitte um Aufklärung.

eine ausführlichere Aufklärung wird sicherlich als Weihnachtsbescherung erfolgen. Hinweis des Mondgerichts : Die aus Hamburg kommenden Entscheidungsgründe zu einer Entscheidung betr. die richtige Anwendung des § 284 STGB wurde selbstverständlich bei der Computeranalyse mit Hilfe des mondischen Boole´schen Computers in vollem Umfang berücksichtigt. Diese aus Hamburg kommende Entscheidung ist keinesfalls geeignet, um die Gründung der RABE zu "rechtfertigen" , die nach den Erkenntnissen der mondischen Gedankenpolizei ausschliesslich zu dem Zweck gegründet wurde, um treuen Staatsdienern ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst zu ermöglichen ...

in Kürze wird eine weitere Entscheidung der MOSTA veröffentlicht werden.

Der RABE wird im übrigen vorläufig KEINE Akteneinsicht gewährt werden , so die MOSTA 1 in einer Presseerklärung. Der von altersvorsorge im Auftrag der RABE per PM gestellte Antrag auf Akteneinsicht in die Beiakte 2 wurde abgelehnt.

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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Hinweis des Mondgerichts : Die aus Hamburg kommenden Entscheidungsgründe zu einer Entscheidung betr. die richtige Anwendung des § 284 STGB wurde selbstverständlich bei der Computeranalyse mit Hilfe des mondischen Boole´schen Computers in vollem Umfang berücksichtigt. Diese aus Hamburg kommende Entscheidung ist keinesfalls geeignet, um die Gründung der RABE zu rechtfertigen , die nach den Erkenntnissen der mondischen Gedankenpolizei ausschliesslich zu dem Zweck gegründet wurde, um treuen Staatsdienern ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst zu ermöglichen ...

Die RABE bezieht sich übrigens mit dem Hinweis auf das Urteil des OLG Hamburg auf das Blondie-Urteil, da die Mondbewohner sowie die MOSTA1 dieses in massiver Weise hinsichtlich des Glücksspiel-Teils in Zweifel gezogen haben.

Die RABE sieht sich in der Funktion eines rechtskundigen Kommentators, nicht als irgendeine Verteidigung.

Wie kommt die MOSTA1 dazu, anlässlich eines Kommentars hinsichtlich des Blondie-Urteils die RABE massiv zu beschuldigen- dazu noch andeutungsweise in der Öffentlichkeit?

Durch ein Amtshilfeverfahren bestätigte RABE-H nach seiner Umbettung in die Abt. AP/AS, dass die MOSTA1 sich nach einem qualifizierten Gutachten der Abt. AP/AS (das Gutachten hat einer Eilprüfung durch die Abt. Innenrevision standgehalten) dem Vorwurf der vorsätzlichen Gehirnwäsche schuldig gemacht hat.

gez. RABE-G

Im Auftrag

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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hu :):hand::hand: hu altersvorsorge !

Zitat :

Durch ein Amtshilfeverfahren bestätigte RABE-H nach seiner Umbettung in die Abt. AP/AS, dass die MOSTA1 sich dem Vorwurf der vorsätzlichen Gehirnwäsche schuldig gemacht hat.

die MOSTA 1 hat in einer weiteren Presseerklärung deutlich gemacht, dass auch das obige Zitat Ausdruck einer unerlaubten Substitution sein muss, da ein ordnungsgemäß durchgeführtes Amtshilfeverfahren -Amtshilfe mit behördlicher Erlaubnis - nicht zu der obigen - falschen - Aussage führen durfte.

Ausserdem teilt die MOSTA 1 mit, dass seitens der MOSTSA 1 keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der erwähnten Entscheidung des OLG Hamburg bestehen. Lediglich der einem Betrugsversuch aquivalente Versuch, dem Leser eine verbotene Substitution bei der "Auslegung" der rechtsfehlerfreien Gerichtsentscheidung des OLG Hamburg nahezulegen - und zwar unter Missachtung der für alle Gerichte rechtsbindenden Entscheidungen des BverfG ( Deutschland) - ist rechtswidrig, nicht hingegen die zitierte Rsp. des OLG Hamburg im erwähnten Urteil.

Damit hat sich der gegen altersvorsorge bestehende Betrugsverdacht erheblich erhärtet, so die MOSTA 1 in ihrer Presseerklärung.

Die MOSTA hat aber ihre Emittlungen noch nicht abgeschlossen und sieht daher vorerst von der Erhebung einer Anklage gegen altersvorsorge ab.

mondfahrer

mondfahrer

p.s. @Wenke : Wie schon vor längerer Zeit bekannt wurde, lieben Paroli-Forenmitglieder Rätsel ( S1,S2 ... etc) .Mit einer Auflösung des vorliegenden Rätsels ist nicht vor dem 24.12.07 zu rechnen, so dass bis zu diesem Stichtag keine vollständige Aufklärung erfolgen kann...

bearbeitet von mondfahrer
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Lediglich der einem Betrugsversuch aquivalente Versuch, dem Leser eine verbotene Substitution bei der "Auslegung" der rechtsfehlerfreien Gerichtsentscheidung des OLG Hamburg nahezulegen - und zwar unter Missachtung der für alle Gerichte rechtsbindenden Entscheidungen des BverfG ( Deutschland) - ist rechtswidrig.

???????????????????????????????

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hu :):hand::) altersvorsorge !

hier noch die bereits angekündigte Einstellungsverfügung der MOSTA vom 13.12.2007 :

Auszug aus der Beiakte 1

...

EINSTELLUNGSVERFÜGUNG v. 13.12.2007 :

Das strafrechtliche extraterritoriale Ermittlungsverfahren gegen UNBEKANNT.1 wegen des Verdachts der Rechtsbeugung wird eingestellt.

Gründe :

Dem Beschuldigten lag zur Last , entsprechend dem in Deutschland geltenden Recht das Recht gebeugt zu haben, indem er vorsätzlich das Gesetz verletzt hätte unter Begehung eines vorsätzlichen Delikts nach § 263 MOSGB (weitgehend entsprechend § 263 STGB) .

Darauf, ob UNBEKANNT.1 schuldig ist im Sinne einer Verletzung des § 263 STGB kommt es vorliegend nicht an, da die Ermittlungen der MOSTA ergaben, dass sich UNBEKANNT.1 im Zeitpunkt der Tat in B aufgehalten hat. Bei der Subsumption sind daher gem. § 444 STGB Wertmaßstäbe zu berücksichtigen, wie sie in der Justiz in B. üblich sind, insbesondere insoweit sie von den Wertmaßstäben Deutschlands in der Rechtssprechung in B. abweichen. Dies ergibt sich daraus, dass entsprechend § 666 MOSTGB bei der Subsumption unter den Straftatbestand "Rechtsbeugung" analog der Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG (Deutschland) in den folgenden beiden Entscheidungen vorzugehen ist , wobei Bezug genommen wird auf die nachfolgend zitierten Kernaussagen in diesen beiden Entscheidungen. Diese Entscheidungen betrafen die Rechtsfrage, ob es regelmäßig als "Rechtsbeugung" gilt, wenn ein Richter in der DDR in einer gerichtlichen Abstimmung für ein Todesurteil stimmt.

a)

BGH, Urteil vom 16. 11. 1995 - 5 StR 747/ 94; LG Berlin

b)

BVerfG, Beschluss vom 12. 5. 1998 - 2 BvR 61/ 96

Zitat 1 (BGH) :

Ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege kann dabei, nicht zuletzt mit Rücksicht auf den im Rechtsstaatsprinzip und speziell auch in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nur bei offensichtlichen Willkürakten seitens der DDR-Justiz bejaht werden. Die Entscheidung des Amtsträgers muß sich - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen von Einzelexzessen - bei Zugrundelegen des für die Beurteilung maßgeblichen Rechts der DDR und unter Berücksichtigung der im SED-Staat herrschenden, von rechtsstaatlichen Grundsätzen abweichenden Wertvorstellungen als unerträgliche Menschenrechtsverletzung darstellen. Als notwendige Konsequenz aus der speziellen Regelung für eine eingeschränkte strafrechtliche Verantwortung ist auch Richtern der DDR die "Sperrwirkung" des Rechtsbeugungstatbestandes zuzubilligen.

Das Recht der DDR darf mit Rücksicht auf das Prinzip des Vertrauensschutzes, auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG, nicht nach einer am Grundgesetz orientierten Auslegung interpretiert werden; sonst würde das Handeln eines Täters an ihm fremden Maßstäben, nämlich denen eines Rechtsstaats und seiner Wertordnung, gemessen werden

Zitat 2 (BVerfG) :

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 244 StGB/ DDR führt durch die einschränkende Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes dazu, daß die dienstliche Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR nur dann von der Strafvorschrift erfaßt wird, wenn im Einzelfall allgemein anerkannte Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet wurden (vgl. BVerfG a. a. O., Umdruck S. 13 f.). Bei einer Rechtsbeugung in der Form grausamen und überhöhten Strafens handelt es sich um eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung. Dies kann auch für die Zeit vor dem Beitritt der DDR zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) vom 19. Dezember 1966 nicht zweifelhaft sein. Das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen ist bereits in Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung enthalten. Wenn der Bundesgerichtshof annimmt, daß der Erklärung jedenfalls insofern ein hohes Maß an rechtlicher Bedeutung zukomme, als sie den Willen der Völkergemeinschaft, Menschenrechte zu verwirklichen, und den ungefähren Inhalt dieser Menschenrechte zum Ausdruck bringe (vgl. BGHSt 40, 241 [246 ff.]), ist dies nicht zu beanstanden.

Unter Berücksichtigung dieser Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG(Deutschland) musste das Verhalten des Beschuldigten UNBEKANNT.1 nach bayerischen Maßstäben beurteilt werden, d.h. nach solchen Maßstäben, wie sie auch in B, üblich sind und im Mondarchiv aktenkundig sind. So kommt es beispielsweise nach der auf dem Mond aktenkundigen Aussage eines in einem größeren südbayerischen Gericht amtierenden Richters "hier jede Woche vor", dass Rechtsfehler einer bestimmten Qualität , wie beispielsweise der Rechtsfehler , dass ein Richter vorsätzlich entgegen der Zivilprozessordnung sein eigenes Urteil nach erfolgter Urteilsverkündung selbst wieder aufhebt und den Fehler im vollstreckbaren Titel vorsätzlich rechtswidrig als "Schreibfehler" deklariert, nachdem er feststellte , dass er grob fahrlässig ein rechtsfehlerhaftes Urteil erlassen hatte, das nach den gerichtsbekannten Vorschriften der ZPO nur nach Einlegung eines Rechtsmittels wie Einspruch oder Berufung aufgehoben werden darf. Und zwar darf er dies nach den der MOSTA vorliegenden Akten, sofern ansonsten entweder er selber oder der Staat für die finanziellen Folgen seines Fehlurteils haften müsste, d.h. entweder die Staatskasse oder seine Privatkasse andernfalls unerwünscht finanziell belastet würde. Eine vorsätzliche Verletzung der ZPO ist in solchen Fällen erkennbar praktisch, um den durch den Richter verursachten finanziellen Schaden auf eine Partei abzuwälzen und damit entweder die Staatskasse oder die Privatkasse des Richters zu entlasten. Es ist aus all dem sowie aus statistischen Überlegungen der MOSTA zu schliessen, dass ein Richter in B. mit Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft zu solchen Zwecken auch täuschenn und lügen darf ohne dadurch eine Rechtsbeugung zu begehen.

Da UNBEKANNT.1 an solchen für B. geltenden Wertmaßstäben zu messen ist - die ähnlich wie die Wertmaßstäbe in der DDR deutlich von den Wertmaßstäben in einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland abweichen - musste das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingestellt werden.

Es ist hervorzuheben, dass eine mutmaßliche - also noch nicht erwiesene - Trickserische Verurteilung Blondies zu einer Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe in keinem Falle eine Grausamkeit im Sinne der oben zitierten Rspr. des BGH bzw. des BVerfG darstellt und dass mit Rücksicht auf die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen der MOSTA davon ausgegangen werden muss, dass UNBEKANNT.1 nach in B. üblichen Wertmaßstäben gemessen nicht im Sinne einer Rechtsbeugung entschieden hat. Um eine Rechtsbeugung im Sinne des MOSTG i.V.m der MOSTPO zu begehen, hätte UNBEKANNT.1 Blondie mindestens zum Tode verurteilen müssen. Dies ist nach den Erkenntnissen der MOSTA 1 keineswegs der Fall.

gez.

MOSTA 1

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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hu :) hu altersvorsorge !

neues von der mondischen Justiz :

Im Zusammenhang mit der Klärung verschiedener Fragen, die im Zusammenhang mit der Frage zu sehen sind, warum Blondie verurteilt wurde, gibt Dir die mondische Gedankenpolizei Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die mondische Gedankenpolizei wünscht, dass Du zu folgendem Text , den der Deutsche Bundestag veröffentlicht hat, Stellung nimmst :

Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages: Vorsorge für Altersbezüge

Eingereicht durch: Diana Neumann am Mittwoch, 28. November 2007

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Zukunft für ihre Altersbezüge selbst Vorsorge treffen müssen.

Begründung:

Angesichts der wachsenden Unsicherheit zukünftige Rentenzahlungen betreffend, klingt es beinahe zynisch, wenn die Abgeordneten ihre Altersbezüge jetzt bereits nach einem Jahr als Abgeordnete erhalten. Die andauernde Aufforderung der Politiker an das Volk, für das Alter selbst Vorsorge zu treffen, lässt in der Bevölkerung den gerechtfertigten Wunsch entstehen, dass ihre Staatsführung mit gutem Beispiel vorangeht. Das monatliche Grundeinkommen eines Politikers sollte unantastbar bleiben, wenn es nebenbei keinerlei Verdienstmöglichkeiten gäbe ( z.B. Posten in versch. Aufsichtsräten). Ist das nicht der Fall, sollten die vom Volke gewählten Personen nicht eben dieses Volk auch noch schröpfen, in dem sie sich aus Steuergeldern einen schnellen schönen Lebensabend finanzieren lassen. Erhält man jetzt bereits nach einem Jahr, statt früher nach acht Jahren als Abgeordneter die vollen Bezüge, könnte der Verdacht aufkommen, dass der vorgebliche Einsatz für Deutschland, nur und ausschließlich der Bereicherung der eigenen Taschen dient. Um dem vorzubeugen, sollten die Damen und Herren Abgeordneten der Bevölkerung ein Beispiel geben und fortan ihre Altersvorsorge selbst finanzieren.

Quelle : www.bundestag.de

mondfahrer

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Ich begrüße diese Regelung grundsätzlich.

Allerdings bin ich auch dafür, den Abgeordneten, insbesondere "Fach" leute für Gesundheits- oder Finanzpolitik besser zu entlohnen entgegen der Axel-Springer-herrschenden Meinung, dass sich die Abgeordneten dumm und dämlich verdienen. Bei den jetzigen mittelmäßigen Abgeordneten mag die Bezahlung in der Tat zu hoch zu sein.

Aber ich meine: Wenn man wirklich gute Leute ins Parlament holen will, dann muss man die Verdienstausfallzeit für Spitzenleute schon attraktiver sein als jetzt. Sonst lässt die Pharma-Lobby "ihre" Leute wieder an ihren Fäden tanzen.

Leider bin ich übrigens kein Abgeordneter und kann also nur einen kleinen Betrag pro Monat verzocken ::!::

Altersvorsorge

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@Altersvorsorge,

Glücksgefühle entstehen nur beim Gewinnen - nicht beim Verzocken!

Lach Junge, Roulette ist eine Geldmaschine, keine Zockermaschine!

Volker7777. ::!::

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Leider bin ich übrigens kein Abgeordneter und kann also nur einen kleinen Betrag pro Monat verzocken ::!::

Altersvorsorge

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Huhu ::!::

Blondie-Urteil hin oder her, und 's Mondgekrakel hab' ich nicht gelesen, weil zu anstrengend. Aber dazwischen d'rin sei mir mal 'ne ernsthafte Frage gestattet, die hier ganz gut passt:

Nehmen wir an, die Online-Zockerei in den karibischen OCs ist zwar illegal, aber ich spiel' dort trotzdem um Kohle, hab' aber gar keine eingezahlt. Sprichwort Geburtstags-Bonus im CC, ich schau' heut' mal spasseshalber nach, in der Tat, fuffzig Teuronen sind als Bonus gutgeschrieben.................

Darf ich dann mit der Kohle spielen oder nicht???????????????????????

Verfallen lassen kann ich den Bonus ja schlecht, ausserdem sind ja keine Teuronen auf unbewohnte Inseln transferiert worden, dafür aber vielleicht welche von dem OC, nach freispielen des Bonusses, auf mein Konto. In Form von Mehrwertsteuer schieb' ich dann ja sogar beim Schuhe kaufen ::!:: 'n Teil davon der BRD in den Rachen. Also kann das doch eigentlich nicht illegal sein, wenn doch, muss mer sich dann ernsthaft überlegen, ob die Mehrwertsteuer vielleicht verfassungswidrig ist???????????????

bis denne

liebe Grüße

D a n n y :wink:

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hu ::!:: hu D a n n y

20 Dec 2007, 23:42

das war ja schon fast 5 vor 12 !

und 's Mondgekrakel hab' ich nicht gelesen

s´ Mondgekrakel sollt´ ´mer aber schon lesen, wenn ´mer nicht am Geburtstag verhaftet werden will !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

mal 'ne ernsthafte Frage gestattet, die hier ganz gut passt:

ja , ausnahmsweise , weil heute der 20.12. is , jedenfalls auf´m Mond ...

Nehmen wir an, die Online-Zockerei in den karibischen OCs ist zwar illegal, aber ich spiel' dort trotzdem um Kohle, hab' aber gar keine eingezahlt. Sprichwort Geburtstags-Bonus im CC, ich schau' heut' mal spasseshalber nach, in der Tat, fuffzig Teuronen sind als Bonus gutgeschrieben.................

tja, jetzt wird´s kompliziert, weil´s Erdgekrakel vom Gesetzgeber eben kompliziert is `

Also ´mer muss das Geburtstagsproblem theoretisch mondrechtlich angehn, und das funktioniert so :

1.

Wenn die Online-Zockerei in den akribischen OC´s illegal ist, kannste gar nicht spielen, denn es kommt kein Vertrag zustande, weil alles sittenwidrig und jede Vereinbarung deswegen unwirksam ist also gar nicht existiert. Weil deswegen gar kein Vertrag da ist, haste auch am Geburtstag nicht gespielt und kannst also nicht wegen Spiels am Geburtstag verurteilt werden. Weil´s Spiel gar nicht existiert, spielts auch keine Rolle ob das nicht existierende Spiel ein legal nicht existierendes oder ein illegal nicht existierendes Spiel is ... denn ein nicht existierendes Spiel is garnix, also weder legal noch illegal. ´Ne Bratpfannenschwingung ist ja auch kein Spiel am Geburtstag , also ist ´ne Bratpfanne kein illegales Glücksspiel. Du kannst also auch nicht wegen illegalen Spiels verurteilt werden, wenn Du eine Pfanne schwingst. Ausser Du haust die Pfanne ´´nem UNBEKANNT.1 über die Rübe ... Da Du gar nicht gespietl hast, haste auch nicht mit Kohle geschwungen, gebraten oder gespielt, d.h. die Kohle bzw. der Bonus gehört Dir überhaupt nicht. Wenn Du später doch Kohle auf dem Konto hast, dann ist das in Wirklichkeit ein Geschenk , das von Ausländern auf Dein Konto, den Fundort, eingezahlt wurde.Und die Verlierer der Fundsache können nun versuchen, wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" einen Chargeback durchzuführen, wenn ´se nachträglich der Meinung werden, dasse das Geburtstagsgeschenk doch lieber wieder zurück haben wollen...

Darf ich dann mit der Kohle spielen oder nicht???????????????????????

2.

Wenn das OC-Spiel illegal is´, was Du ja voraussetzt, kannste gar nicht spielen, weil ja alles nur virtuell ist , Es geht also gar nicht darum, ob Du mit der Kohle spielen darfst, sondern ob Du die Kohle verheizen darfst ......

´s virtuelle Spielen ist übrigens nicht verboten,da der Gesetzgeber nirgendwo geschrieben hat, dass sowas verboten ist.Schliesslich hat der Gesetzgeber ja auch nicht verboten, dass Du Geburtstagsgeschenke annimmst ...

3.

´s Rätsel ist aber jetzt immer noch, warum Blondie verurteilt wurde, obwohl mer wegen legalem Spiel nicht verurteilt werden kann und wegen nicht existierendem illegalem ebenfalls nicht ..................................

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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Hallo Danny,

Was ist legal oder illegal? Ich denke die Casinos haben alle Rechte, gewinne ich zuviel

und zu konstant, werde ich gesperrt. Verliert der Mensch im Casino sein Hab und Gut

ist er herzlich willkommen. Ist das seriös oder legal? Ich denke, es ist Menschenverachtend

und unter jeder Würde.

Diese Woche wurde ich in 2 Casinos gesperrt, natürlich ohne Angabe von Gründen.

Tatsache ist, ich habe im Jahr 2007 in diesen beiden Casinos relativ viel gewonnen.

Zur gleichen Zeit wurde ein Euromillionenverlierer zu Sekt und Brötchen eingeladen, diesen

Mann kenne ich persönlich, er hatte eine große Computerfirma usw, er verspielte pro Casinobesuch durchschnittlich € 200.000,00 – Die meisten meiner Bekannten waren

große Verlierer und sind bereits am Friedhof, ab und zu besuche ich diese Gräber und

denke über das Leben nach, warum eigentlich der ganze Zirkus? Nur ein Freund hat überlebt,

der Geldverleiher, schnelles Geld für 20% Zinsen!

Die Casinos wurden geschaffen, um den dummen Leuten das Geld aus den Taschen zu ziehen. Jeder Staat und jedes Casino weiß, 99,9% aller Spieler verlieren konstant, nur 0.1%

gewinnt und diese werden gesperrt.

Tatsache ist, in jedem Casino ist KONSTANTES GEWINNEN VERBOTEN!!!!!!

Volker7777

D a n n y ::!::

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Hallo Volker,

ich glaube, da irrst Du.

Wer sein Hab und Gut verliert wird ebenfalls gesperrt - aus Spielerschutzgründen.

sachse

Aha, und woran wollen die fachkundigen Casinos das erkennen?

Ich kenne (oberflächlich) Spieler, die hatten fast ernst-jünger-hafte, aristokratische Züge, die haben

trotz solcher Verluste Haltung bewahrt. Die kann man nicht erkennen.

Außerdem ist es dem Casino in der Tat egal, Volker muss ich recht geben.

Gruss,

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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hu ::!:: hu D a n n y !

also heute Nacht war´s mir doch etwas zu spät, um noch weiter auf die erlaubte Verwendung von Geburtstagsgeschenken einzugehen, und im Schlaf wirste Dein gestriges Geburtstagsgeschenk ja wohl nicht verzockt haben ...

Sprichwort Geburtstags-Bonus im CC, ich schau' heut' mal spasseshalber nach, in der Tat, fuffzig Teuronen sind als Bonus gutgeschrieben.................

Darf ich dann mit der Kohle spielen oder nicht???????????????????????

also ich nehm´mal an, dass Du die gestrige Geburtstagskohle bis jetzt noch nicht verbraten hast . Deswegen zur Beruhigung - vielleicht nutzt´s ja was - hier noch ´nen kleinen Kommentar, was der BGH zur Verwendung von Geburtstagsgeschenken, verbotenem Glücksspiel usw. sagt .

Laut BGH sollste bestraft werden, wenn ´mer Deine Glücksspielsucht illegal ausnutzt, um Dir Kohle wegzunehmen und wenn Du Dich an diesem illegalen Glücksspiel beteiligst. Ein Geburtstagsgeschenk ist aber keine Kohle, die ´mer Dir wegnehmen kann, bevor ´se Dir gehört. Was anderes wäre der Fall, wenn Du das Geburtstagsgeschenk abholst, dann verkaufst , dafür Kohle bekommst, die Du nicht zum kaufen ´nes Handtäschchens verwendest sondern wenn Du dann die aus dem Verkauf resultierende Kohle benutzt, um Dich an einem illegalen Glücksspiel zu beteiligen. Wenn Dir diese Kohle - die ´mer Dir vorher geschenkt hat - unter Ausnutzung ´ner Spielsucht illegal entzogen wird, dann bist Du natürlich ausgenutzt. Also wär´s vielleicht das Beste, sich lieber Handtäschchen von der Kohle zu kaufen ...

Verfallen lassen kann ich den Bonus ja schlecht

Sich ein Handtäschchen vom geschenkten Geburtstagsgeld zu kaufen, ::!:: wär´wohl besser, es sei denn ´mer mag keine Handtäschchen ...

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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Hi D a n n y ::!::

Darf ich dann mit der Kohle spielen oder nicht???????????????????????

Tendenziell kann es keinen Unterschied machen, ob Du mit einem Bonus spielst oder

mit "Echtgeldeinsatz".

Durch den Zugriff auf das Bonusgeld nimmst Du konkludent an Glücksspielen außerhalb

der Eu-Zone teil, die nicht konzessionsmäßig erfasst ist und damit vom Tatbestand

des § 285 StGB erfasst wird.

Mit der Bonusvergabe verfolgt das Casino den Zweck, dass Du an ihren Casino

Spielen mit Echtgeld teilnimmst.

Sobald Du (z.B. durch 15 fachen Umsatz des Bonusses) durch Eigentumsübertragung

des Geldes über dieses verfügen kannst, nimmst Du mit Deinem Geld an einem

nicht konzessionierten Glücksspiel teil. Spätestens dann ist es "illegal".

D.h. auch wenn das Casino, wenn Du den Bonus noch nicht freigespielt hast, im Besitz

des Geldes ist, geht das Eigentum auf dich über (Abstraktionsprinzip).

Gruss,

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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hu ::!:: hu D a n n y !

lass Dir von altervorsorge Dein Handtäschchen nicht klauen !!!!!!!!!!!!!!!

er ist nur neidisch , weil er nicht so schlau war wie Du , sich kostenlos eins zu besorgen !!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Du willst, dass Dir keiner Dein Handtäschchen klaut ,das Dir ein lieber Onkel geschenkt hat, dann hör´ lieber auf Onkel BGH als auf Onkel UNBEKANNT !

mondfahrer

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hu ::!:: hu D a n n y !

lass Dir von altervorsorge Dein Handtäschchen nicht klauen !!!!!!!!!!!!!!!

er ist nur neidisch , weil er nicht so schlau war wie Du , sich kostenlos eins zu besorgen !!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Du willst, dass Dir keiner Dein Handtäschchen klaut ,das Dir ein lieber Onkel geschenkt hat, dann hör´ lieber auf Onkel BGH als auf Onkel UNBEKANNT !

mondfahrer

Hallo :wink:

die Handtasche ist leider aus einer unerlaubten Handlung finanziert worden

und müsste dem Staat übereignet werdne. ::!::

Viele Grüße,

Euer

Altersvorsorge

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