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CORONA - jetzt wird's eng für Zocker
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Logik? "Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist." https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf;jsessionid=0F130DC665ABAED82135BAE2E3C15F64.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4 https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=434919 Es geht nicht um Logik. Es geht um Hypnose. Bist Du Dir da sicher? Ich habe eher die Erfahrung gemacht, daß ich die Atemluft wieder einatme. Das liegt daran, daß die Maske zum einen hermetisch nach allen Seiten abgeschlossen ist und zum anderen ist sie absolut undurchlässig. Es gibt doch diesen Hyperventalisationstrick unter Jugendlichen. Mit der Maske funktioniert das auch sehr gut. Wann gibt es keinen Sauerstoff mehr? Sauerstoff ist doch genug da. Warum sollte sich dann die Atemfrequenz erhöhen? Verstehe ich nicht. Da sei Dir mal nicht so sicher: "Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist." https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf;jsessionid=0F130DC665ABAED82135BAE2E3C15F64.1_cid364?__blob=publicationFile&v=4 https://www.roulette-forum.de/topic/20591-corona-jetzt-wirds-eng-für-zocker/?do=findComment&comment=434919 Erinnerst Du Dich noch an das Wort "Logik"? Es gibt hier eine ganz spezielle Logik und das ist eine, die man mit Nichtlogik = Logik umschreiben könnte. Man könnte es ja auch noch umdrehen und feststellen Logik = Nichtlogik. Genau. Jetzt wissen wir, warum Klaus Schwab überhaupt dieses großes Theater aufführt. Wir sollen alle lernen, durch unsere Poren zu atmen. Also hier gilt wieder das Prinzip Logik = Nichtlogik. Wie kann Atemluft in den sich bilden Strömungskanälen verwirbeln, wenn wir durch die Poren atmen? Das verstehe ich nicht. Bist Du Dir sicher, daß da überhaupt Atemluft verwirbelt wird, wo wir doch durch die Poren atmen? Also: Wir atmen über die Poren ein und atmen über die Maske aus? Habe ich das richtig verstanden? Igitt. Das ist es mir aber lieber, über die Poren zu atmen. Naja, und was ist mit den Augen? Schleimhäute lieben die Aufnahme. Das wäre aber nichts für die Volksbanken, die machen bekanntermaßen den Weg frei. Café- 13.315 Antworten
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1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9231 = 9.221.769 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9231 = 3.409.657,8 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020- 13.315 Antworten
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Wie wäre es denn damit? Es wird doch so gern an die Kooperation des Bürgers appelliert. Die Maske ist aber Zwang. Zum einen können die Gefährdeten sich selber mit Supermasken schützen, zum anderen kann man aber auch den Spieß umdrehen: Man trägt also brav - entsprechend den Zwangsverordnungen - die Maske, sucht aber die Nähe anderer und hustet sie an. Die 1,5 m-Regel gilt ja nicht wegen der Unbestimmtheit. Café- 13.315 Antworten
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https://www.youtube.com/watch?v=eByxIINticQ Café- 13.315 Antworten
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Casinos nach Corona
topic antwortete auf Café's EC-Zocker in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Auch einem etwaigen Reichsbürger kann durch die Anwaltskanzlei Ivett Kaminski geholfen werden: https://www.youtube.com/watch?v=liiZTuom04g&feature=youtu.be Die Rechtsanwältin berät Klienten in Nordrhein-Westfalen. "Maskenpflicht, keine Mitführpflicht von Attesten, kein Einsichtsrecht in Atteste Ich möchte mich heute dem Thema Maskenpflicht und Ausnahmen von der Maskenpflicht in Lebensmittelgeschäften in Nordrhein-Westfalen widmen. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 der ab dem 15. Juli 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem Kunden in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften, auf Wochenmärkten, auf sämtlichen allgemeinen Flächen von Einkaufszentren und vergleichbaren Einrichtungen verpflichtet, eine Mundnasebedeckung zu tragen. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen gilt dies nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasebedeckung tragen können. Der Ausnahmeregelung folgend, können Kunden, die aus medizinischen Gründen den Mundnasenschutz nicht tragen können, somit ohne Mundnasenbedeckung in Lebensmittelmärkten einkaufen gehen. Nun habe ich oft gelesen, dass Supermarktinhaber aufgrund des ihnen zustehenden Hausrechts berechtigt sein sollen, Kunden, die ohne eine Mundnasenbedeckung einkaufen gehen, den Zutritt zu verweigern. Aus meiner Sicht sind die verbreiteten Informationen falsch. Zwar können nach § 2 Abs. 3 S. 5 der CoronaSchVO NRW Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung nicht beachten, von der Nutzung der Einrichtungen ausgeschlossen werden. Aber solch ein Ausschluss kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine Mundnasenbedeckung nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung ja gerade nicht. Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99. Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung ja gerade nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden. Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten. Darüber hinaus diskriminieren die Supermarktinhaber diese Kunden. Aus meiner Sicht haben Kunden, denen unberechtigt der Zugang zu Lebensmittelgeschäften, und somit zu ihrer Grundversorgung, verwehrt worden ist und wird, einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung. Ich habe, im Auftrag meiner Mandanten, einige Lebensmittelgeschäfte in Dortmund und im Umkreis angeschrieben und hierauf hingewiesen. Nun kommen wir zu der Frage, ob der Supermarktinhaber oder dessen Mitarbeiter ein Recht darauf hat/haben, ein Attest von diesen Kunden zu fordern und in dieses Attest Einsicht zu nehmen. Meine Antwort lautet klar: nein! Dieses Recht ergibt sich aus der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen nicht. Auch das Hausrecht geht nicht so weit, dass von Kunden gefordert werden kann, dass diese ihre Daten- und Patientenschutzrechte vollständig aufgeben. Solche Atteste enthalten in aller Regel personenbezogene Daten (Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht) des Patienten, Name und Adresse des behandelnden Arztes und ggf. auch eine Diagnose. Ebenso wenig besteht die Verpflichtung der Kunden, ein entsprechendes Attest mitzuführen. Eine Mitführpflicht wurde in der Verordnung nicht verankert. Nach meiner Auffassung ist es deshalb ausreichend, dass der Kunde, sofern er im Supermarkt dazu aufgefordert wird, eine „Maske“ aufzusetzen oder den Supermarkt zu verlassen, höflich auf die Ausnahmeregelung der CoronaSchVO NRW hinweist und, dass er die „Maske“ aus medizinischen Gründen nicht tragen kann. Zu „mehr“ ist der Kunde nicht verpflichtet und der Supermarktinhaber auch nicht berechtigt. Sollte diesen Kunden der Zutritt dennoch verweigert werden, so handelt der Supermarktinhaber in eklatanterwiese der Ausnahmeregelung der Coronaschutzverordnung Nordrhein-Westfalen zuwider und riskiert eine Klage wegen Diskriminierung. Da in der Verordnung keine Mitführverpflichtung von Attesten verankert ist, haben, nach meiner vorläufigen Bewertung, auch weder die Ordnungsbehörden noch die Polizeibeamten ein Recht darauf, Einsicht in die Atteste zu nehmen. Eine solche Ermächtigung ergibt sich m.E. auch nicht aus § 17 CoronaSchVO. Diese Regelung bestimmt nur, dass die nach dem Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 73 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden gehalten sind, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Da nach der Ausnahmeregelung die genannten Personen von dieser Pflicht ausdrücklich befreit sind, kann auch kein Verdacht bestehen, dass diese Kunden möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnten, die zu ahnden wäre. Die in § 2 Abs. 3 S. 2 Coronaschutzverordnung NRW genannten medizinischen Gründe sind nach meinem Dafürhalten in geeigneter Art und Weise lediglich glaubhaft zu machen. Zur Glaubhaftmachung ist keinesfalls die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Deshalb ist es m.E. völlig ausreichend, sich auf medizinische Gründe bloß zu berufen. Oft wird aber argumentiert, dass die Ordnungsbehörden/Polizei deshalb ein Recht darauf hätten, Einsicht in die Atteste zu nehmen, weil durch das Nichtragen der MNB der Verdacht der Begehung einer Ornungswidrigkeit bestünde. Dieser Ansicht kann ich nicht folgen. Denn, wenn sich der Kunde ausdrücklich auf medizinische Gründe beruft, so muss für jeden Beamten/Mitarbeiter spätestens in diesem Zeitpunkt klar sein, dass diese Person keine Ordnungswidrigkei begeht, weil sie von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen ist. Auch im Bußgeldverfahren gilt nämlich die Unschuldsvermutung. Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenen, seine Unschuld zu beweisen. Vielmehr muss die Behörde oder ggf. später Gericht die Täterschaft bzw. den Verstoß gegen die CoronaSchVO NRW des Betroffenen nachweisen. Von Ivett Kaminski|1. August 2020" https://www.afa.zone/beitraege/ivett-kaminski/maskenpflicht-keine-mitfuehrpflicht-von-attesten-kein-einsichtsrecht-in-atteste/ Anwaltsverzeichnis der Anwälte für Aufklärung: https://www.afa.zone/anwaltsverzeichnis/ Ärzte für Aufklärung https://www.xn--rzte-fr-aufklrung-pqbn68b.de/team-unterstuetzer/ Café -
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1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9225 = 9.215.775 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9225 = 3.407.441,6 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020- 13.315 Antworten
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Ingo von Münch Die Krise der Medien 29. April 2020 Verlag: Duncker & Humblot ISBN 978-3-428-18017-2 https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/ID147828287.html "Die Bedeutung der Medien für die freiheitliche demokratische Ordnung, aber auch für das tägliche Leben ist evident. Umso wichtiger ist die Glaubwürdigkeit der Medien. Seit der Kölner Silvesternacht hat das Vertrauen in die Berichterstattung von Presse und Rundfunk dramatisch abgenommen, wofür die allerdings übertriebenen Vorwürfe der »Lückenpresse« und »Lügenpresse« stehen. Es existiert eine bedenkliche Entfremdung zwischen Medien und Rezipienten, kurz eine Krise der Medien. Mit den Gründen dieser Krise befasst sich anhand zahlreicher Beispiele das vorliegende Buch. Der Autor, der renommierte emeritierte Professor für Staatsrecht und Völkerrecht, Ingo von Münch, hat sich seit vielen Jahren mit den Grundrechten der freien Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit und der Presse- und Rundfunkfreiheit in Forschung und Lehre beschäftigt, zuletzt in seinem Buch »Meinungsfreiheit gegen Political Correctness«. Das Fazit der »Krise der Medien«: ein Plädoyer für Information und gegen Bevormundung." Ingo von Münch war Justizsenator von Hamburg. https://de.wikipedia.org/wiki/Ingo_von_Münch Inhaltsverzeichnis: A. Medienkritik – altes und neues Problem B. Die Krise der Medien C. Vom engagierten Meinungsjournalismus über den belehrenden, erregten, empörten Journalismus zum Wut- und Hassjournalismus D. Übertreibungen und Untertreibungen E. Der angebliche Untergang des Rechtsstaates F. Dürftige Geschichtskenntnisse G. Das Geeiere um Ortsnamen H. Der inflationäre und damit sich abnutzende Gebrauch des Wortes »Nazi« I. »Hetze«, »Hetzer«, »Hetzjagden«: Die Karriere eines Schimpfwortes J. Der Meinungskorridor: eng und langweilig K. Verrutschte Maßstäbe L. Die Berichterstattung zum UN-Migrationspakt: Der Mainstream lässt grüßen M. Ein überdimensionierter Heißluftballon namens Kathryn Mayorga Anhang: Medien und Politik Personenregister Café- 13.315 Antworten
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Dr. Daniel Tabeling, Fachbereichsleiter des Gesundheitsamts des Landkreises Diepholz, Niedersachsen am 9. März 2020: "Landkreis Diepholz - Das gefährliche Coronavirus hält die Welt in Atem. Es scheint so, als würde sich bei vielen die Angst auch vor der eigenen Haustür ausbreiten, in einigen Diepholzer Apotheken sind derzeit die Atemschutzmasken ausverkauft. Hysterie, urteilt Daniel Tabeling, Fachdienstleiter des Gesundheitsamtes Landkreis Diepholz: 'Jeder virusbedingte Tod ist ein trauriges Schicksal, das darf man nie vergessen, aber die Krankheit ist im Wesentlichen nicht anders anzusehen als andere.' Mitverantwortlich für die Angst in der Bevölkerung seien laut Tabeling die Medien und ihre Coronavirus-Berichterstattung. Zwar würden die Fakten meistens stimmen, 'aber leider wird oft nicht sonderlich differenziert berichtet'. Laut Tabeling beruhen die Schlagzeilen zu oft auf bloßen Zahlen: 'Was man als erstes hört, ist die Anzahl der Infizierten und wie viele Todesopfer das Coronavirus fordert. Das wird bei der Grippe nicht gemacht, da gibt es jährlich weltweit Hunderttausende Todesopfer, und niemand hat Angst.' Coronavirus: Symptome ähnlich der Grippe Dadurch würden viele denken, dass es sich um ein besonders tödliches Virus handelt, weil nur die schwerwiegenden Fälle für die Öffentlichkeit relevant gemacht werden würden. Dass Krankheitsverlauf, Symptome und Behandlung fast genau wie bei einer Influenza seien, spiele für die meisten keine Rolle. Neben der Berichterstattung sei es auch das Unbekannte an dem Virus, was die Angst bei den Menschen auslöse: „Nötig ist das jedoch nicht“, so Tabeling, dafür würde die Forschung bereits große Fortschritte in Sachen Kenntnis über das Virus verzeichnen. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Bedrohung durch das Coronavirus als sehr gering ein und sieht eine deutlich größere Gefahr bei der bekannten Influenza. Pro Jahr fordert diese alleine in der Bundesrepublik 5000 bis 30.000 Todesopfer. (...)" Experte warnt vor Coronavirus-Hysterie - andere Infektion ist gefährlicher _ Diepholz.pdf- 13.315 Antworten
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"(...) Die Politik der vergangenen Jahre war dann auch für mich einer der Gründe, dieses Buch zu schreiben. Denn gerade im Musterland Deutschland haben die Herrschaft und die Durchsetzung des Rechts, wie ich darzulegen versuchte, drastische Einbußen hinnehmen müssen. Recht und Wirklichkeit sind in einem sehr kritischen Ausmaß auseinandergedriftet. (...)" Papier, Hans-Jürgen DIE WARNUNG Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird München 2019, S. 257 Café- 13.315 Antworten
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Kann man eigentlich so nicht sagen: ÖR: "P154 154 ZDFinfo Do. 13.08.20 12:16 Umweltbundesamt zu Corona: Stoßlüften, wenn jemand niest Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus in Innenräumen zu vermeiden, sollte Experten des Bundesamtes zufolge nach jedem Niesen oder Husten sofort stoßgelüftet werden. Die 'Kommission Innenraumlufthygiene' am UBA empfiehlt weiter, in Schulen in Jeder Pause 'intensiv bei weit geöffneten Fenstern' zu lüften, spätestens nach 45 Minuten Unterricht. Fenster dauerhaft gekippt zu halten, reiche dagegen in stark belegten Räumen nicht aus. Frischluft sei unabhängig von weiteren Schutzmaßnahmen notwendig. " "Der Beschluss ist unanfechtbar." https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/journalist-hat-keinen-anspruch-auf-herausgabe-der-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-190380.html Da kann man dem Journalisten nur empfehlen sich an die Klagepaten zu wenden: https://www.roulette-forum.de/topic/20990-casinos-nach-corona/?do=findComment&comment=435398 und Beschwerde gegen die Unanfechtbarkeit des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Wenn sich also eine "Kommission Innenraumlufthygiene" beim Umweltbundesamt gebildet hat, dann ist ja nicht einzusehen, warum man zum einen die Behörde "Robert-Koch-Institut" des Bundesministerium für Gesundheit justizmäßig vergöttert wird, aber das bundesunmittelbare "Umweltbundesamt" nicht. Liegt das vielleicht an der Partei? Wie sagt Söder noch einmal: "Passt scho'." Café- 13.315 Antworten
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Von Interesse ist, daß die Krönungserlasse anscheinend rechtswidrig sind, zum anderen aber die Justiz dicht macht, wenn ein Externer sie sich ansehen möchte. https://www.youtube.com/watch?v=0k851LNG3lE Kriminalhauptkommissar Michael Fritsch https://www.youtube.com/watch?v=6s0I3R4WRoU Polizist kritisiert die Regierungsmaßnahmen: Bernd Bayerlein Während Externe keinen Zugang zu den Krönungserlassen haben, haben diese Beamten als Teil der Exekutive sehr wohl Zugang zu den Erlassen gehabt. Die Justiz hat in allen ihren Urteilen auch nicht zu den amtsinternen Erlassen (Vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/journalist-hat-keinen-anspruch-auf-herausgabe-der-corona-erlasse-des-niedersachsischen-justizministeriums-190380.html ) Stellung bezogen, sondern nur zu den Verordnungen, die der Öffentlichkeit präsentiert wurden. Insofern gibt das Verhalten dieser beiden Polizisten Aufschluß über die tatsächliche Rechtmäßigkeit der internen Amtserlasse. Entsprechend ihrer Remonstrationspflicht als Beamte haben sie derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit, daß sie ihre ökonomische Sicherheit aufs Spiel setzen. Und dann auch noch zusätzlich an die Öffentlichkeit damit gehen. Die Zweifel von großen Teilen der Öffentlichkeit an der Rechtmäßigkeit dieser ganzen Maßnahmen sind also nicht unberechtigt. Ein Bonus erhält die Exekutive dadurch, daß - wenn "Gefahr im Verzug" ist - sie natürlich zu derart drastischen Maßnahmen greifen kann. Je länger diese jedoch andauern, umso mehr greifen Informationsrechte. Wenn die Justiz diese verweigert, dann untergräbt sie das Bedürfnis nach Plausibilitätserklärungen. Wie sonst sind diese Verhaltensweisen der Polizisten zu erklären? Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, daß nicht der Bürger sich für die Ausübung seiner Abwehrrechte gegen den Staat zu rechtfertigen hat, sondern der Staat hat sich für die Einschränkung der Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu rechtfertigen. " 'Legitim' bedeutet im deutschen Rechtssinn in Bezug auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip, erforderlich, geeignet und verhältnismäßig. Das Wort 'verhältnismäßig' könnte man auch durch 'angemessen' ersetzen. " https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeitsprinzip Wenn die Erforderlichkeit, Geeignetheit und die Angemessenheit von Maßnahmen nicht überprüfbar sind, warum sollte sich der Bürger diesen Maßnahmen fügen? Vier Monate sind ins Land gegangen. Zahlreiche Experten haben sich öffentlich zu dem Virus geäußert und sind zu anderen Schlüssen über die Realität gekommen, als zu der Realität, die die Exekutive vorgibt zu sein. Und es wird keine Chance gegeben, diese Meinungen in den Meinungsbildungsprozess einfließen zu lassen. Es kann doch nicht sein, daß als Legitimationsgrund für die drastischen Einschränkungen in den Bürgerrechten die "Wissenschaft" herhalten muß, aber die Exekutive sich völlig dem wissenschaftlichen Prozess von These - Antithese - Synthese verweigert. Wie rechtfertigt die Justiz ein solches Verhalten der Exekutive? Gibt es denn überhaupt noch Gewaltenteilung? Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, daß sich die Justiz inhaltlich - sowohl in Form der Beauftragung von unabhängigen Gutachten noch in Form der Annahme von wissenschaftlichen Gutachten - mit der Prüfung des Realitätsgehalts der behaupteten Gefährlichkeit des Krönungsvirus auseinandersetzt. Café- 13.315 Antworten
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1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9213 = 9.203.787 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9213 = 3.403.009,2 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020- 13.315 Antworten
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Casinos nach Corona
topic antwortete auf Café's EC-Zocker in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Ich kann ja nicht für die Klagepaten hier schreiben. Das Zitat gliedert sich nach meinem Dafürhalten in zwei Teile: Einmal: "Er behauptete, keine Maske tragen zu müssen, konnte aber keine ärztliche Bescheinigung vorlegen, heißt es." https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ohne-maske-im-supermarkt-reichsbuerger-rammt-mit-einkaufwagen-mitarbeiter-1545573.html Einmal: "Zudem habe er Paragraphen aufgelistet, die nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmten." https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/ohne-maske-im-supermarkt-reichsbuerger-rammt-mit-einkaufwagen-mitarbeiter-1545573.html Was den ersten Teil des Zitats betrifft: Er müßte in die Krönungsverordnung von NRW reinschauen, ob er die dargestellten Passus ( https://www.roulette-forum.de/topic/20990-casinos-nach-corona/?do=findComment&comment=435398 ) auch in Nordrhein-Westfalen anwenden kann. Wenn nein, müßte er sich von Klagepaten beraten lassen, wie er sein Ziel erreicht. Was den zweiten Teil des Zitats betrifft: Es ist ja unklar, welche "Paragraphen" der Autor des Zeitungsartikels überhaupt meint. Da sie "nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen" - so das Zitat - könnte man vermuten, daß es sich um "Paragraphen" handelt - falls er sich überhaupt zur Reichsbürgerszene zählt - die sich auf Gesetze der Zeit von vor 1949 beziehen. Aber da ja auch der Zeitungsartikel nur von einer mutmaßlichen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene ausgeht, kann man eine solche Assoziation natürlich nicht herstellen. Es könnte ja auch sein, daß er sein Grundstück zum eigenen Staatsgebiet erklärt hat. Es gibt ja dieses Phänomen nicht nur in Deutschland. Superreiche träumen z.B. von einem eigenen neuen Staat irgendwo auf See - mit eigenen Regeln. Wie dem auch sei, als "Ausländer" hat er sich natürlich den Gesetzen seines Gastlandes anzupassen, auch wenn er selbst meint, daß die Polizei Gast in "seinem" Land sei und sich nach "seinen" Paragraphen zu richten hätte. Ich glaube kaum, daß ein Rechtsanwalt von Klagepaten auf dieser Basis handeln würde. Die Anwälte, die öffentlich auftreten, beziehen sich auf die Gesetze und Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland. Schließlich bezieht sich ja auch ihre Zulassung auf das deutsche Rechtssystem. Ein solcher Klient wird auch nicht umhinkommen, sich im "System" zu bewegen. Auch mit Gewalt wird er nicht weiterkommen, wie er bereits selbst festgestellt hat. Warum fragst Du überhaupt? Selbst Terroristen können in einem Rechtsstaat die Vorteile des Rechtsstaats für sich nutzen. Das mag zwar manchen Unbehagen bereiten, ist aber so. Wenn es nicht so wäre, dann wäre es kein Rechtsstaat mehr. Das "System" Rechtsstaat bedeutet eben, daß das "Recht" herrscht, nicht etwa die Willkür des gegebenen Terroristen. So wird denn auch dieser gemutmaßte Reichsbürger - sofern er das überhaupt möchte - diesen Rechtsstaat für sich nutzen können. Da er aber in einer eigenen Welt lebt, wird das nicht unbedingt wahrscheinlich sein. Du kannst ja die Vermittlungsarbeit zu den Klagepaten übernehmen. Scheint Dich ja zu interessieren. Café -
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Das ist eine Frage von Angebot und Nachfrage - ganz kapitalistisch. Wenn man nichts tut, gibt es die Antwort: Tja, Ihr habt Euch ja nicht gewehrt. Tut man was, ist man im Unrecht - jedenfalls aus Sicht derjenigen, die das alles in Ordnung finden. Letztlich wird es eine Machtfrage sein, ob es einen zweiten Lockdown geben wird. Zahlreiche Politiker sind dagegen. Nur: Werden sie sich durchsetzen? Das ist völlig ungewiß. "Die innere Unabhängigkeit des Richters aber, die können weder die Verfassung noch das Gesetz garantieren. Sie ist eine dem Richter persönlich gestellte Aufgabe. Richter leben jedoch natürlich nicht in einem Vakuum. Medien beispielsweise können durch die Art und Weise ihrer Berichterstattung und Kommentierung Druck erzeugen. Dieses Recht, die Arbeit der Gerichte kritisch zu begleiten, ist in der Verfassung garantiert (Art. 5 Abs. 1 GG). Wenn auch Politiker, um dieser veröffentlichten Meinung zu entsprechen, ihre Erwartungen an die Gerichte zum Ausdruck bringen, wird dieser Druck noch verstärkt. Jeder Richter braucht also ein starkes Ethos, das ihn befähigen sollte, sich von den Erwartungen und Wünschen Dritter frei ztu machen, nicht auf den Beifall der Medien zu schielen und auch unberechtigte und zuweilen unsachliche Kritik zu erzeugen." Papier, Hans-Jürgen WARNUNG Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird München 2019, S. 195f "Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, 'dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt'." (Hans-Jürgen Papier) https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/corona-ex-verfassungsrichter-papier-sorgt-sich-um-grundrechte-16708118.html Papier sieht also sehr wohl auch - wie andere - die Gefahr, daß die Restriktionen über längere Zeit dauern könnten. Altmaier warnt vor einem Zweiten Lockdown. Laschet wünscht auch keinen zweiten Lockdown. Vorsorglich verhängt er eine Maskenpflicht in Schulen. Drosten freut sich schon auf seinen zweiten Lockdown. Entscheidungsprozesse sind nach wie vor intransparent. Kretschmann behauptet, daß er wissenschaftlich beraten wird. Von wem er beraten wird, erfährt niemand. Das Bundesministerium läßt ein Panikpapier "wissenschaftlich" erstellen - ohne wissenschaftliche Quellen, ohne Zitate, ohne Angabe der externen Autoren, die das Attribut "Wissenschaftler" erhalten, ohne Beleg. Dem Begehren des Verwaltungsgerichts in Niedersachsen nach Einsicht in die Ausführungsbestimmungen der niedersächsischen Landesregierungen für die Krönungsanordnungen ist nach wie vor nicht stattgegeben worden. Auch ein simples Verwaltungsgericht möchte gern nachvollziehen können, auf welcher Grundlage Entscheidungen zustandegekommen sind. Es ist also nicht so, daß es keinen Bedarf an juristischen Beistand geben würde. Insofern: Und da sich alles in der Öffentlichkeit abspielt, wird auch eine entsprechende Gegenleistung erfolgen. Und wenn sie erfolglos ist, ist diese Gegenleistung insofern ein Erfolg, als daß diese Gegenleistungen eben Klarheit bringen. Es gibt also nicht nur einen Rechtfertigungsdruck seitens derjenigen, die die Spende wollen, sondern die Spende erzeugt einen Rechtfertigungsdruck des Staates. Was habe ich persönlich davon, wenn sich einzelne Politiker wie Söder und Spahn mittels der Maßnahmen zu "Führern" glorifizieren können, wenn ich irgendwie das Gefühl nicht loswerde, daß ich über den Tisch gezogen werde. Solche Leute brauchen die Krise, um in ungeahnte Höhen zu gelangen, die sie ohne die Krise gar nicht erreichen könnten. Café -
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Die "Führ"ungskraft in spe will sich als CDU-Vorsitzender warmlaufen. Schäuble lobt seinen Protegé in höchsten Tönen, während Merkel mit Söder ins bayrische Versailles einen Ausflug macht, um deutlich zu machen: Söder ist der neue Parlamentarische Rat - in einer Person. Ist die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes schon passé? Allerdings muß er noch Bert Hellinger aus der Außenstelle des Reichskanzleramts rauswerfen, damit er von Bayern aus Deutschland regiert. Hat er schon einen Martin Bormann, der das für ihn erledigt? Café- 13.315 Antworten
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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt: https://klagepaten.eu/mund-nasen-masken-juristisch-betrachtet/ Es gibt also Hoffnung. Café -
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Die Gründer ÄRZTE FÜR AUFKLÄRUNG zur ENTSTEHUNGSGESCHICHTE https://www.youtube.com/watch?v=rYAL44xkwWY&feature=youtu.be Café- 13.315 Antworten
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1. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,1 % (Case Fatality Rate - Swiss Policy Research (diverse Studien: https://swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/ )) 99,9 : 0,1 = 999 999 * 9208 = 9.198.792 Infizierte 2. Mutmaßliche Ziffer der tatsächlichen Infizierten bei einer Todesrate von 0,27 % (Heinsberg, Nord-Rhein-Westfalen, repräsentative Studie Hendrik Streeck, Bonn) 99,73 : 0,27 = 369,37037 369,37037 * 9208 = 3.401.162,3 Infizierte Café P.S.: Wie sind Sie bei der Studie vorgegangen? Prof. Hendrik Streeck: „Wir orientierten uns an einem Protokoll der Weltgesundheitsorganisation WHO für solche Zwecke (https://www.who.int/publications-detail/population-based-age-stratified-seroepidemiological-investigation-protocol-for-covid-19-virus-infection). Insgesamt 600 zufällig ausgewählte Haushalte in Gangelt wurden angeschrieben und gebeten, an der Studie teilzunehmen. 405 Haushalte haben sich bereiterklärt, mitzumachen. Insgesamt 919 Teilnehmer gingen in das Endergebnis mit ein.“ https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020- 13.315 Antworten
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E-Government sind zunächst einmal elektronische Formulare. Es gibt innerhalb - völlig losgelöst von rechtlichen Normen - von Behörden der Drang Formulare für alle möglichen Rechtslagen zu formuleiren. Daran ändern auch elektronische Formulare nichts. Aber unabhängig von diesem Drang geht es ja im Kern um Rechtsnormen, die dann in Software-Programme umgewandelt werden. Die Kernaussage von Papier ist, daß der Rechtsstaat die letzte Bastion von Gemeinsamkeiten ist. Schleift man diese Bastion, bleibt nur noch Moral übrig. Und der eine mag das, der andere eben etwas ganz anderes. Schon aus Gründen der Herrschaftspraktikabilität ist es rein rational erforderlich, den Rechtsstaat hochzuhalten, um die eigene Moral zum Tragen zu bringen. Die Überregulierung hat für die Herrschenden den Vorteil, immer wieder irgendeine Rechtsnorm zu finden, um den Beherrschten in der Defensive zu halten. Wenn es aber derart unübersichtlich wird, dann artet Verhalten in Chaos aus, weil ja niemand weiß, was nun tatsächlich gilt oder nicht. Oder aber daß sich Normen gegenseitig widersprechen. Du hast ein Beispiel aus dem Baubereich gegeben. Im Baubereich haben viele Kommunen das Interesse, daß gebaut wird. Also setzt man dort alles in Bewegung, um zu rationalisieren. An der Zahl der Normen ändert sich aber faktisch nichts. Wenn man z.B. ein Gewerbe anmelden will, brauchst Du in Deutschland 10,? Tage, Kanada ist Sieger mit einem Tag. Unabhängig davon, daß durch die Zwangsversicherung bei den Krankenkassen die ökonomische Initiative im Keim erstickt wird. Während im World Justice Report Deutschland tatsächlich an 6. Stelle ist, sieht es bei der Bearbeitung von Rechtsfällen durch Richter ganz anders aus. Aufgrund der vielen Normen und Querverweise innerhalb der Normen brauchte ein deutscher Richter am längsten von um die 20 Ländern, um einen Rechtsfall zu lösen. Früher sprossen Bankpaläste in die Höhe, heute sind es die Beraterpaläste. Letztere kann man aber nur finanzieren, wenn man die Juristerei nach allen möglichen Lücken durchforstet, um Profit daraus zu schlagen. D.h. diejenigen, die sich das nicht leisten können (ab 1 Million EUR lohnt es sich) oder schlicht arm sind, werden damit dann "ungerecht" behandelt, was nicht im Sinne des Rechtsstaat sein kann. Wenn sich Rechtsanwälte spezialisieren müssen, dann zeigt das doch, daß nur noch Spezialisten ihr jeweiliges Rechtsgebiet verstehen und damit ökonomisch überleben können. Für den Rest der Bevölkerung bedeutet dies aber, daß sie gar nichts mehr blicken. Wenn man an das Steuerrecht denkt, dann hilft auch Elster nichts. Elster ist genauso unübersichtlich, wie ein Papierformular. Warum sollte man das mitmachen? Da finde ich es doch besser, sich mit dem Krönungsvirus zu infizieren. Café- 13.315 Antworten
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MRSA ist aber nicht so werbewirksam wie ein Keim mit dem Namen "Corona". Café- 13.315 Antworten
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