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Würfelspiel mit 50/50 chance, geht hier was?


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vor 21 Minuten schrieb sachse:

Das ist eine Fehlannahme. Schwennie ist überhaupt kein Spieler.

Warum? Er spielt nicht, weil er mittlerweile gemerkt hat, dass sein Spiel Schrott ist.

Was soll man dazu schreiben.

Bei eindeutigen Sachverhalten, wo er haushoch daneben liegt , z.b. Zielwerfen,oder wem gehört das Einsatzstück nach Absage, schreibt er ich weiß alles besser.

Selbst verbreitet er lügen über mich.

Du bist der allerletzte hier, welcher eine realistische Einschätzung über die Gewinntauglichkeit geben könnte. Das können nur die, welche sich ausgiebig damit beschäftigt haben und es auch selbst spielen. Und da schreibt keiner das es Schrott ist.

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Ach ja, die Jetons bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Spielbank. Sie müssen vor Verlassen der Glücksspielstätte zurückgetauscht werden.

 

Die Jetons bilden einen Gegenwert ab, den Einsatz in Geld. Dieser Einsatz bleibt bis zum Verlustfall im Eigentum des Gastes und wechselt im Verlustfall auf die Bank über. Wer und zu welcher Zeit Besitzer der Jetons ist. spielt nur eine Nebenrolle.

 

Zum Kuckuck!

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vor 4 Stunden schrieb sachse:

 

Auch beim BJ, Punto Banco, Craps, Sic Bo usw.

Der Schwachkopf weiß wie immer alles besser.

Das ändert nichts an der Richtigkeit meiner Aussage hier, das Einsatzstück gehört nach Absage rein rechtlich betrachtet der Bank, auch wenn es auf dem Tisch liegen bleibt und die Bank bei Treffer den Gewinn dazu legt, oder bei eintreffen eines Sonderfall dich entscheiden lässt was mit dem Einsatz passieren sein.

Alle die es anders betrachten, auch du gehörst dazu liegen falsch.

Mich einen Schwachkopf zu nennen, macht deine Ansicht nicht richtiger. Das "nur beim Roulett" bezieht sich auf Wetten, wo der Spieler den Einsatz virtuell nicht sehen kann.

Das bei anderen Casinosspielen der Einsatz virtuell sichtbar bleibt habe ich damit nicht ausgeschlossen.

Ich kenne diese Spiele auch überhaupt gar nicht, außer BJ, spiele das aber auch nicht.

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vor 22 Minuten schrieb Das Kuckuck:

Ach ja, die Jetons bleiben zu jeder Zeit im Eigentum der Spielbank. Sie müssen vor Verlassen der Glücksspielstätte zurückgetauscht werden.

 

Die Jetons bilden einen Gegenwert ab, den Einsatz in Geld. Dieser Einsatz bleibt bis zum Verlustfall im Eigentum des Gastes und wechselt im Verlustfall auf die Bank über. Wer und zu welcher Zeit Besitzer der Jetons ist. spielt nur eine Nebenrolle.

 

Zum Kuckuck!

Wenn schon, dann Eigentum der Bank und im Besitz des Spielers, auch wenn er die Bank und die Dinger mitnimmt änderst sich nichts daran.

Weil eine Sache kann ja nur einen Eigentümer haben. Auch wenn irgendwo steht,Jetons dürfen nicht mitgenommen werden, so ist das eher ein Hinweis, als ein wirksames Verbot mit rechtlichen Folgen, bei Zuwiederhandlung.

Die Jetons gehören dem Spieler, sie sind der Tauschwert für das Geld. Es ist demzufolge sein Eigentum und nicht nur sein Besitz.

Mit der Annahme der Wette, verliert der Spieler die Eigentumsrechte an den Jetons und nicht erst, wenn er die Wette verloren hat.

Das ist doch eine klare logische Sache.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 5 Minuten schrieb Sven-DC:

Das ändert nichts an der Richtigkeit meiner Aussage hier, das Einsatzstück gehört nach Absage rein rechtlich betrachtet der Bank, auch wenn es auf dem Tisch liegen bleibt und die Bank bei Treffer den Gewinn dazu legt

 

Also wenn da von Dir nicht mehr! kommen sollte, und ich meine damit einen echten Nachweis! für Deine Behauptung, oder zumindest einen Paragraphen, hast Du mich nicht überzeugt.

 

Zum Kuckuck!

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vor 2 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Also wenn da von Dir nicht mehr! kommen sollte, und ich meine damit einen echten Nachweis! für Deine Behauptung, oder zumindest einen Paragraphen, hast Du mich nicht überzeugt.

 

Zum Kuckuck!

Du brauchst keinen Paragraphen dazu, weil es selbsterklärend ist, das die Einsätze mit Annahme der Wette, ( das ist die Absage des Spieles) nicht mehr dem Spieler gehören.

Eventuell kann man noch in den Spielbedingungen irgendwo nachlesen, das die Einsaätze nach Absage nicht mehr verändert werden können, was ja bedeutet sie gehören nicht mehr dir, weil die Bank jetzt bestimmt was damit gemacht werden darf, nämlich bis zum Kugelfall gar nichts.

Hättest du die Eigentumsrechte noch, dann könntest du auch darüber frei verfügen und die Dinger wieder vom Tisch nehmen.

Weiterhin muss es der Bank gehören, weil sonst die Gleichung  Gewinn= Auszahlung - Einsatz nicht aufgeht. Die Bank kann nur was auszahlen, was ihr auch gehört und nicht was dem Spieler gehört.

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vor 31 Minuten schrieb Sven-DC:

Ich kenne diese Spiele auch überhaupt gar nicht, außer BJ, spiele das aber auch nicht.

 

Das verwundert mich nicht.

Du bist ein kleiner Provinzhansel, der nie über den Tellerrand hinaus kam

und da bist du noch über die Einstufung als Schwachkopf empört?

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vor 49 Minuten schrieb Sven-DC:

Was soll man dazu schreiben.

Besser nichts, weil du ohnehin nur Blabla absonderst.

Bei eindeutigen Sachverhalten, wo er haushoch daneben liegt , z.b. Zielwerfen,

Für physikalisch völlig Ungebildete wie dich ist es also ein eindeutiger Sachverhalt?

Hat dich immer noch kein Schwein gebissen?

Selbst verbreitet er lügen über mich.

Dann widerlege mich doch mal, wo du spielst.

Du bist der allerletzte hier, welcher eine realistische Einschätzung über die Gewinntauglichkeit geben könnte. Das können nur die, welche sich ausgiebig damit beschäftigt haben und es auch selbst spielen. Und da schreibt keiner das es Schrott ist.

Ich muss mich nicht mit Perpetuum Mobiles(Perpetua mobilia) befassen, um zu wissen, dass sie nicht funktionieren. 

Dazu reicht es, den 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik zu kennen.

 

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vor 2 Stunden schrieb Das Kuckuck:

 

Moin moin,

 

also nochmal, wo steht geschrieben, dass Du das Stück nach Absage nicht mehr vom Tisch nehmen darfst, bitte über schriftl. Spielregeln nachweisen!   :lesen:

Solange ist es eine sehr gewagte These! :chuckle:   

 

Moin,

 

in den Spielregeln, die ausgehängt sind, findet sich dazu rein gar nichts.

Dort muss dazu auch nichts stehen, wenn der Betreiber die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu nicht abändern möchte und das will man auch gar nicht.

 

Wie ich schon zitiert hatte, steht in & 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches Folgendes:

 

" Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, .................."

 

Die Herunternahme nach der Absage wäre ja nichts anderes als ein Zurückfordern in praktischer Handlung.

 

Wer eine Leistung erbracht hat, hat sich des Eigentums daran (bzw. richtiger des Gegenwertes der Jetons) selbst begeben. Das ist wie bei einem stinknormalen Kaufvertrag. Wenn Du das Geld auf den Tisch gelegt hast und deine Ware eingesteckt hast (hier das Wettrechtsverhältnis dadurch begründet hast), kannst Du nicht ohne weiteres das Geld zurück fordern oder nehmen (beispielsweise mit dem Hinweis, ich hab's mir halt anders überlegt).

 

Zudem steht aber etwas anderes in allen Spielbedingungen der Casinos, dass nämlich Streitfälle und sonstige Anweisungen vom Personal bindend sofort erteilt bzw. entschieden werden dürfen (nicht vom Spieler). Dies verändert das vorstehend Geschriebene nicht, es ist nur ergänzend zu berücksichtigen.

 

Also handelt es sich nicht um eine "gewagte These", sondern um eine Regelung der Bürgerlichen Gesetzbuches.

Änderungswünsche hierzu bitte ich auf dem vorgesehenen Wege in den Deutschen Bundestag einzubringen.

 

Mit unverbissenem Gruß

Starwind :)

 

 

 

bearbeitet von starwind
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vor 31 Minuten schrieb sachse:

Selbst verbreitet er lügen über mich.

Dann widerlege mich doch mal, wo du spielst.

Ich habe bereits mehrmals geschrieben wo ich spiele.

Auszahlungsbelege und Geschenkgutschein für eine Platzierung bei einem Roulettturnier, habe ich hier auch schon hochgeladen.

Das muss reichen.

Übrigens kannst du nicht hier alles mögliche über mich behaupten und dann noch in frecher und arroganter Art von mir beweise einfordern, das deine Lügen nicht stimmen.

Wenn du was über mich behauptest, dann musst du auch beweisen das es so ist. Wenn du das nicht kannst dann einfach Klappe halten

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vor einer Stunde schrieb sachse:

Bei eindeutigen Sachverhalten, wo er haushoch daneben liegt , z.b. Zielwerfen,

Für physikalisch völlig Ungebildete wie dich ist es also ein eindeutiger Sachverhalt?

Hat dich immer noch kein Schwein gebissen?

Ja Zielwerfen ist eine eindeutige physikalische Sache.

Es ist auch nicht nötig ein abgeschlossenes Physikstudium zu haben, um zu wissen das es geht.

Weil beim Zielwerfen auch eine Menge Fehlversuche möglich z.b. wenn ein Croupier in 10 Versuchen 1 x ein Segment von 6 Zahlen trifft ( das aber langfristig sicher) ist das auch Zielwerfen, weil der Spieler mit einer moderaten Progression langfristig  damit Gewinne macht.

Warum soll das mit etwas Geschick nicht möglich sen  ?

Oder wie ich schon schrieb, es muss langfristig nur ein Fach nicht getroffen werden, das reduziert die Anzahl der Fehlversuche natürlich erheblich.

Je kleiner die Fläche, welche man treffen will, desto höher die Anzahl der Fehlversuche, wenn er nur auf eine Plein abzielt,könnte er 35 x daneben liegen, wenn man progressiert auch noch viel mehr. Man denke nur an die ca. 150 stufige Pleinprogression nach Haller, wenn du einen Croup findest, welcher innerhalb 150 versuchen mit Sicherheit eine Plein trifft, hast der den Auszahlungsnachteil (mit Hilfe des Croups) überwunden und somit den Zufall ausgehebelt. Das alles kann Zielwerfen beinhalten. Und da soll es keinen geben , welcher so was nicht kann.

Das fällt wirklich schwer zu glauben.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 57 Minuten schrieb sachse:

Ich muss mich nicht mit Perpetuum Mobiles(Perpetua mobilia) befassen, um zu wissen, dass sie nicht funktionieren. 

Dazu reicht es, den 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik zu kennen.

Nein das musst du nicht, weil es geht beim Roulett nicht um Energiererhaltung oder Thermodynamik.

Es geht um Zufall und Wahrscheinlichkeiten.

Es reicht sich mit der Wahrscheinlichkeitsrechnungen und den Gesetzen des Zufalls zu befassen um zu wissen, das es Im Spiel Momente gibt, das ein Angriff  mit größerer Wahrscheinlichkeit im Gewinn als im Verlust endet.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 18 Minuten schrieb Sven-DC:

Ich habe bereits mehrmals geschrieben wo ich spiele.

Auszahlungsbelege und Geschenkgutschein für eine Platzierung bei einem Roulettturnier, habe ich hier auch schon hochgeladen.

Das muss reichen.

Ach, Werbeveranstaltungen von Alkoholherstellern zählen jetzt schon zu Rouletteturnieren?

Übrigens kannst du nicht hier alles mögliche über mich behaupten und dann noch in frecher und arroganter Art von mir beweise einfordern, das deine Lügen nicht stimmen.

Wenn du was über mich behauptest, dann musst du auch beweisen das es so ist. Wenn du das nicht kannst dann einfach Klappe halten

 

Das fällt wirklich schwer zu glauben.

Ich bin mehr für "wissen" statt glauben.

 

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vor 3 Minuten schrieb Sven-DC:

Nein das musst du nicht, weil es geht beim Roulett nicht um Energiererhaltung oder Thermodynamik.

Es geht um Zufall und Wahrscheinlichkeiten.

Es reicht sich mit der Wahrscheinlichkeitsrechnungen und den Gesetzen des Zufalls zu befassen um zu wissen,

das es Im Spiel Momente gibt, das ein Angriff  mit größerer Wahrscheinlichkeit im Gewinn als im Verlust endet.

Galoppiert deine Verblödung nun schon?

Es gibt keine Gesetze des Zufalls, weil er sonst keiner wäre.

 

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vor 4 Minuten schrieb sachse:

Ach, Werbeveranstaltungen von Alkoholherstellern zählen jetzt schon zu Rouletteturnieren?

Hier zeigt sich dein eingeschränktes Denkvermögen und Merkvermögen.

Ich schrieb, der Preis war ein Geschenkgutschein von einer Ladenkette, welche sich auf den Import von Edelerzeugnissen aus aller Welt spezialisiert hat, u. a. auch Wein.

Es war keine Werbeveranstaltung eines Weingeschäftes, es war ein Roulett- Liveturnier, der Spielbanken Sachsen in Dresden, welches jählich 2 mal stattfinet.

Das schrieb ich bereits, du kannst dir einfach nichts merken

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vor 19 Minuten schrieb sachse:

Galoppiert deine Verblödung nun schon?

Es gibt keine Gesetze des Zufalls, weil er sonst keiner wäre.

Jedesmal der gleiche Blödsinn, den du von dir gibst.

Es gibt eindeutig Gesetze des Zufalls, welche schrieb ich bereits.

Ich habe auch schon ausführlich über den Begriff Gesetz debattiert, sinngemäß bedeutet der Begriff auch,  ein Ordnungsprinzip in der Natur und genau das ist beim Zufall der Fall.

bearbeitet von Sven-DC
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vor 23 Minuten schrieb sachse:

Das fällt wirklich schwer zu glauben.

Ich bin mehr für "wissen" statt glauben.

a) Phantasie ist wichtiger als wissen, weil wissen ist begrenzt

b) der gegenwärtige Stand des Wissens, ist immer gleichzeitig der aktuelle Stand des Nichtwissens.

Deshalb würde ich mich an das Wissen nicht so klammern, weil  morgen schon falsch sein kann, was heute noch richtig ist.

bearbeitet von Sven-DC
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vor einer Stunde schrieb starwind:

 

 

Moin,

 

in den Spielregeln, die ausgehängt sind, findet sich dazu rein gar nichts.

Dort muss dazu auch nichts stehen, wenn der Betreiber die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches dazu nicht abändern möchte und das will man auch gar nicht.

 

Wie ich schon zitiert hatte, steht in & 762 des Bürgerlichen Gesetzbuches Folgendes:

 

" Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, .................."

 

Die Herunternahme nach der Absage wäre ja nichts anderes als ein Zurückfordern in praktischer Handlung.

 

Wer eine Leistung erbracht hat, hat sich des Eigentums daran (bzw. richtiger des Gegenwertes der Jetons) selbst begeben. Das ist wie bei einem stinknormalen Kaufvertrag. Wenn Du das Geld auf den Tisch gelegt hast und deine Ware eingesteckt hast (hier das Wettrechtsverhältnis dadurch begründet hast), kannst Du nicht ohne weiteres das Geld zurück fordern oder nehmen (beispielsweise mit dem Hinweis, ich hab's mir halt anders überlegt).

 

Zudem steht aber etwas anderes in allen Spielbedingungen der Casinos, dass nämlich Streitfälle und sonstige Anweisungen vom Personal bindend sofort erteilt bzw. entschieden werden dürfen (nicht vom Spieler). Dies verändert das vorstehend Geschriebene nicht, es ist nur ergänzend zu berücksichtigen.

 

Also handelt es sich nicht um eine "gewagte These", sondern um eine Regelung der Bürgerlichen Gesetzbuches.

Änderungswünsche hierzu bitte ich auf dem vorgesehenen Wege in den Deutschen Bundestag einzubringen.

 

Mit unverbissenem Gruß

Starwind :)

 

 

 

 

Ahh, ja so ist das recht, damit kann man was anfangen (ist nicht ironisch zu verstehen). Also wir halten mal fest, in den Spielbedingungen/Spielregeln steht es nicht eindeutig drin. Insoweit gilt das Bürgerrecht (BGB). Und der Paragraph ist gar nicht mal so schlecht. Nur...wann der Wetteinsatz geleistet wurde, ist nicht eindeutig definiert.

 

Ich könnte nun behaupten, nur durch Platzieren der Jetons wurde der Wetteinsatz noch nicht geleistet. Die Spielbanken hätten aber schlechte Karten, wenn sie darauf bestehen sollten, dass der Spieleinsatz mit dem Auslegen der Jetons getätigt sei. Denn dann dürften die Stücke überhaupt nicht mehr weggenommen oder verrückt werden. Ich könnte mich also auf Gewohnheitsrecht berufen, gängiges Spiel- und Setzverhalten der Gäste, welches die Spielbank nicht unterbindet.

 

Kommen wir zur Absage: Es ist einzusehen, dass für einen reibungslosen Spielbetrieb es von Nöten ist, dass nach Absage keine Hände mehr über dem Tableau rumfuchteln, soweit alles in Ordnung. Das sagt aber noch nichts zur Rechtslage aus!

Die Absage selbst ist darüber hinaus nicht konkret genug: "Bitte keine Einsätze mehr"! - Mache Spielbanken benutzen diese Formulierung tatsächlich in den öffentlichen Spielregeln!!! -

 

Der Gast kann somit nicht erkennen, wann der Einsatz als "GETÄTIGT" anzusehen ist. Sowohl aus den Spielregeln nicht, als auch aus der Absage!

 

Geht es vor den Richter, muss die Spielbank beweisen, wann der Einsatz denn getätigt wurde, da der Gast sich auf das Gewohnheitsrecht berufen kann. In Ermangelung eines Nachweises aufgrund der unzureichenden Absage und einer fehlenden Aussage hierüber in den Spielregeln, muss der Spielabschluss, welcher durch das Liegen der Kugel in einem Fach zum Tragen kommt, als nicht mehr zu widerrufender, getätigter Einsatz bewertet werden.

 

Mit verbissenem Gruß,

zum Kuckuck!

 

 

 

bearbeitet von Das Kuckuck
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vor 20 Minuten schrieb Sven-DC:
vor 34 Minuten schrieb sachse:

Galoppiert deine Verblödung nun schon?

Es gibt keine Gesetze des Zufalls, weil er sonst keiner wäre.

Jedesmal der gleiche Blödsinn, den du von dir gibst.

Es gibt eindeutig Gesetze des Zufalls, welche schrieb ich bereits.

Ich habe auch schon ausführlich über den Begriff Gesetz debattiert, sinngemäß bedeutet der Begriff auch,  ein Ordnungsprinzip in der Natur und genau das ist beim Zufall der Fall.

 

Da muss ich dem sachsen recht geben, der Zufall folgt keinem Gesetz sondern einer Wahrscheinlichkeit, das ist etwas völlig anderes. Insofern liegt auch kein Ordnungsprinzip vor, sondern Statistik!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Zum Kuckuck!

bearbeitet von Das Kuckuck
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vor 20 Minuten schrieb Das Kuckuck:

 

Ahh, ja so ist das recht, damit kann man was anfangen (ist nicht ironisch zu verstehen). Also wir halten mal fest, in den Spielbedingungen/Spielregeln steht es nicht eindeutig drin. Insoweit gilt das Bürgerrecht (BGB). Und der Paragraph ist gar nicht mal so schlecht. Nur...wann und wodurch der Wetteinsatz geleistet wurde, ist nicht eindeutig definiert.

 

Ich könnte nun behaupten, nur durch Platzieren der Jetons wurde der Wetteinsatz noch nicht geleistet. Die Spielbanken hätten aber schlechte Karten, wenn sie darauf bestehen sollten, dass der Spieleinsatz mit dem Auslegen der Jetons getätigt sei. Denn dann dürften die Stücke überhaupt nicht mehr weggenommen oder verrückt werden. Ich könnte mich also auf Gewohnheitsrecht berufen, gängiges Spiel- und Setzverhalten der Gäste, welches die Spielbank nicht unterbindet.

 

Kommen wir zur Absage: Es ist einzusehen, dass für einen reibungslosen Spielbetrieb es von Nöten ist, dass nach Absage keine Hände mehr über dem Tableau rumfuchteln, soweit alles in Ordnung. Das sagt aber noch nichts zur Rechtslage aus!

Die Absage selbst ist darüber hinaus nicht konkret genug: "Bitte keine Einsätze mehr"! - Mache Spielbanken benutzen diese Formulierung tatsächlich in den öffentlichen Spielregeln!!! -

 

Der Gast kann somit nicht erkennen, wann der Einsatz als "GETÄTIGT" anzusehen ist. Sowohl aus den Spielregeln nicht, als auch aus der Absage!

 

Geht es vor den Richter, muss die Spielbank beweisen, wann der Einsatz denn getätigt wurde, da der Gast sich auf das Gewohnheitsrecht berufen kann. In Ermangelung eines Nachweises aufgrund der unzureichenden Absage und einer fehlenden Aussage hierüber in den Spielregeln, muss der Spielabschluss, welcher durch das Liegen der Kugel in einem Fach zum Tragen kommt, als nicht mehr zu widerrufender, getätigter Einsatz bewertet werden.

 

Mit verbissenem Gruß,

zum Kuckuck!

 

 

 

Das ist doch ein großer Schmarrn, was du hier schreibst. Der Satz " Bitte keine Einsätze mehr", bedeutet das die Bank deine  bisherigen Einsätze angenommen hat  und keine mehr an nimmt und das Spiel beginnt. Auch wenn nicht jedesmal der gesamte rechtliche Rahmen vorgelesen wird, was jetzt Gültigkeit hat.

Der nicht mehr widerrufliche Einsatz, beginnt eindeutig mit der Absage des Spieles und nicht wenn die Kugel im Fach liegt.

Wenn du es nicht glaubst, dann versuche doch einfach mal nach Absage deine Stücke vom Tisch zu nehmen und wenn es dir nicht erlaubt wird, dann frage nach den Paragraphen wo es steht das es verboten ist.

Erkläre den notfalls auch das sie noch dein Eigentum sind,  bis die Kugel im Fach liegt und du damit machen kannst was du willst

Eins ist sicher, den Paragraphen wirst du nicht sehen, aber im Wiederholungsfall das Casino von außen.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 6 Minuten schrieb Sven-DC:

Das ist doch ein großer Schmarrn, was du hier schreibst. Der Satz " Bitte keine Einsätze mehr", bedeutet das die Bank deine  bisherigen Einsätze angenommen hat

 

ich weiß ja nicht, ob Du uns hier alle verarschen willst. Ich höre "Bitte keine Einsätze mehr", ich verstehe "Bitte keine Einsätze mehr"! Es geht hier um Moneten, also da verlange ich klare Ansagen!

 

Du bist ja schon wie meine Frau, die interpretiert auch gerne mal was in eine Aussage hinein "Zwischen den Zeilen lesen". Aber so kommen wir hier nicht weiter...

 

Zum Kuckuck!

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vor 10 Minuten schrieb Das Kuckuck:

also da verlange ich klare Ansagen!

Wie wäre nach deiner Meinung nach die korrekte Ansage des Croups ?

Sie können noch so lange hinlegen und wegnehmen und verschieben bis ihnen die Stücke nicht mehr gehören, warten sie bitte dazu ab, bis die Kugel im Fach liegt.

Oder wie kann man es besser formulieren um deiner Betrachtungsweise gerecht zu werden ?

bearbeitet von Sven-DC
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