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Online-Casino Webseiten


Daj

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vor 8 Stunden schrieb sachse:

 

Das ist richtig aber es ist bisher noch nie jemand bestraft worden.

Über die Websites sagt Dir Google mehr.

 

Leider bist Du im Irrtum. Die Wirklichkeit sieht so aus ...

 

Zitat

 

AG München verurteilt Online-Black-Jack-Spieler wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel


6. Januar 2015 Von Felix Hilgert
Das Amtsgericht München hat einen Deutschen wegen Beteiligung am unerlaubten Glückspiel gemäß § 285 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in dem Online-Casino einer in Gibraltar ansässigen Holding einen sechsstelligen Betrag beim Black Jack gewonnen. Da die Holding in Deutschland über keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Glückspielen verfügt, und der § 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ohnehin dem Glücksspiel im Internet einen Riegel vorschiebt, musste der Spieler nun zahlen – und darf auch den Gewinn nicht behalten.

 

 

[gekürzt, Urheberrecht beachten]

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Diverse Onlinecasinos, in denen die Forumsmitglieder spielen, sind hier erwähnt: https://www.roulette-forum.de/forum/1-online-casinos/

Wichtig ist, dass es sich um eine nicht zu unbekannte Internetseite handelt, weil du ja darauf trauen möchtest, dass Auszahlungen auch bearbeitet werden. Einen guten Überblick bekommt man zum Beispiel auf: sportwettentest PUNKT net.

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vor 2 Stunden schrieb ruckzuckzock:

 

Leider bist Du im Irrtum. Die Wirklichkeit sieht so aus ...

 

 

Zur Wirklichkeit gehört auch die 2.Instanz dieses Beispiels:

 

https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=8915

 

Zitat

Anfang 2015 verurteilte das Amtsgericht München einen Internet-Zocker zu einer Geldstrafe, weil er bei einem ausländischen Anbieter "Black Jack" gespielt hatte. Sein Gewinn von mehr als 60.000 Euro wurde einbehalten, weil das Online-Casino für Deutschland keine Lizenz hatte. Doch es kam anders: Das Landgericht München hob das Urteil wieder auf. Das deutsche Strafrecht sei in diesem Fall nicht anwendbar, entschieden die Richter.

 

 

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vor 2 Stunden schrieb ruckzuckzock:

AG München verurteilt Online-Black-Jack-Spieler wegen Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel

 

Es müssen schon besondere Umstände vorliegen, weswegen die Behörden wegen Glücksspiel im Internet tätig werden. Der hier skizzierte Fall ist nur möglich gewesen, weil bei dem betroffenen Spieler (wahrscheinlich wegen Steuerhinterziehung) eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat und dabei große Mengen Bargeld gefunden wurden:

http://spielerecht.de/ag-muenchen-verurteilt-online-black-jack-spieler-wegen-teilnahme-an-unerlaubtem-gluecksspiel/#comments

Die zwei Millionen Deutschen, die an Glücksspielen im Internet teilnehmen, sind also normalerweise nicht gefährdet, dafür belangt zu werden.

 

bearbeitet von Goliath
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vor 27 Minuten schrieb Paroli:

 

Zur Wirklichkeit gehört auch die 2.Instanz dieses Beispiels:

 

https://www.uni-muenster.de/news/view.php?cmdid=8915

 

 

 

Sehr interessant, mir war nur das 2015 Urteil bekannt. Danke für den Hinweis.

Bleibt zu hoffen, dass es keine weiteren Instanzen, mit eventuell anderen Entscheidungen mehr gibt.

 

Ruckzuckzock

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Auch ob es ausländischen Anbietern von Glückspielen im Internet,  nun erlaubt oder verboten ist, darüber streiten sich noch die Gerichte.

Hier trifft deutsche Rechtssprechung auf internationale Rechtsordnungen.

Zumindest scheint es ja so zu sein, das es die deutschen Gesetze, welche es verbieten, sich nicht gegen internationales Recht durchsetzen können.

Sonst hätten sie ja schon längst alle  ausländischen Glückspielportale für Deutschland abgeschaltet bzw. den Zugang von Deutschland aus gesperrt.

 

bearbeitet von Sven-DC
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vor 26 Minuten schrieb Albatros:

Dr.Duesberg sieht aus, als würde er selber gerne zocken.

 

Das hätte er besser nicht auch im Rahmen seiner Dissertation ausleben sollen.

 

Zitat:

" In seiner Dissertation gelangt Erik Duesberg zu der allgemein verbindlichen Erkenntnis, dass eine Tat als zusammengehöriger Tatsachenkomplex zu verstehen ist. Demnach wären beim Online-Glücksspiel beispielsweise die Werbung, das Angebot sowie mögliche Betrugsdelikte keine Einzeltaten, sondern mehrere Aspekte einer einzigen Tat. Sobald es einen inländischen Tatort gibt (zum Beispiel Werbung für ein Glücksspiel in Deutschland), ist es nach Auslegung von Erik Duesberg rechtens, wenn deutsche Behörden den Fall komplett erfassen – auch wenn der Anbieter aus dem Ausland agiert. "

 

Das ist so "allgemein verbindlich" wie die Erde eine Scheibe ist.

 

Zudem weist jede Tat "mehrere Aspekte" auf, deswegen muss es noch lange keine "einzige Tat" sein, dieser komplexe Sachverhalt kann durchaus mehrere Straftatbestände gleichzeitig verwirklichen, die gesondert abzuarbeiten und zu würdigen sind.

 

Ist ja noch jung der Herr Doktor, er hat ja noch Zeit zum Hinzulernen. :wacko:

 

Starwind

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Am 28.03.2018 um 23:11 schrieb Daj:

Hallo zusammen!

Auf welchen Webseiten spielt ihr Online-Casino? Die sind in Deutschland doch verboten?

Ich kann bestimmt zu sagen, dass vom Gesichtspunkt der höchsten 
rechtlichen Instanzen Russlands und der Ukraine sind Online-Casinos 
ungesetzlich, und Personen, die sie schaffen und werben (sogar indirekt) 
- sind Verbrecher. 

Am 8. Februar erzählte Nebensja 
https://de.wikipedia.org/wiki/Wassili_Alexejewitsch_Nebensja
in der VN, dass die Terroristen 
https://en.wikipedia.org/wiki/Islamic_State_of_Iraq_and_the_Levant
statt Öl zu verkaufen, erstellen sie jetzt Online Casinos und 
das erworbene Geld investieren 
dann ins "westliche" Business.

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