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Sperre im Landcasino


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An alle 15849 Mitglieder,

es ist eine große Sauerei das Du beim Eintritt in einen Landcasino mit der Eintrittskarte unterschreibst das Dich das Casino

ohne Angabe von Gründen sperren darf dann läuft ja schon die Angst mit ,wenn Du z.B einen 10er Plein zur Auszahlung bekommst eine Sperre in dem Casino und Deutschland weit zu erhalten (dies ist z.B die Angst bei den Neulingen und den ängstlichen der Fall )Es kommt auch immer wieder zu Streitereien um eine Auszahlung,MISSVERSTÄNDNISSE mit einen Croupier,oder sonstiges unangenehme,ohne das Du der Schuldige bist,

Mir geht es darum ein ordenliches Gericht zu beauftragen das diese Eintrittskarten als ungültig erklärt werden,

desweiteren dürfen Sperren wenn dies berechtigt und per Videobeweis zu erkennen ist ,nur für dieses Casino Gültigkeit

haben darf ! Aus welcher Zeit stammen den diese Eintrittserklärungen inkl. der Vertragsinhalte im Aushang !

Das ganze sollte man bis zum Bundesgerichtshof treiben,

Eddi

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An alle 15849 Mitglieder,

es ist eine große Sauerei das Du beim Eintritt in einen Landcasino mit der Eintrittskarte unterschreibst das Dich das Casino

ohne Angabe von Gründen sperren darf dann läuft ja schon die Angst mit ,wenn Du z.B einen 10er Plein zur Auszahlung bekommst eine Sperre in dem Casino und Deutschland weit zu erhalten (dies ist z.B die Angst bei den Neulingen und den ängstlichen der Fall )Es kommt auch immer wieder zu Streitereien um eine Auszahlung,MISSVERSTÄNDNISSE mit einen Croupier,oder sonstiges unangenehme,ohne das Du der Schuldige bist,

Mir geht es darum ein ordenliches Gericht zu beauftragen das diese Eintrittskarten als ungültig erklärt werden,

desweiteren dürfen Sperren wenn dies berechtigt und per Videobeweis zu erkennen ist ,nur für dieses Casino Gültigkeit

haben darf ! Aus welcher Zeit stammen den diese Eintrittserklärungen inkl. der Vertragsinhalte im Aushang !

Das ganze sollte man bis zum Bundesgerichtshof treiben,

Eddi

da liegst du nicht ganz richtig.

sperren aus dem spiel (spielsperre) heraus, verlangen einen grund. du meinst sicherlich die haussperre.

ansonsten sperrt dich kein casino, weil du einen oder mehr streitsätze hast.

es macht mehr sinn, ein gericht zu finden, welches haussperren hinterfragt.

sp.......!

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Hallo eddi,

deine Verärgerung hat meine volle Unterstützung !

Leider gibt es schon ein Urteil vom BGH. Mitte der 80er Jahre hatte da

ein Ehepaar schon geklagt, weil sie auch gesperrt wurden.

Den Infos nach hatten sie dauerhaft gewonnen. Daher die Sperre.

Natürlich wurde dies nicht mit den Gewinnen begründet, sondern ein

anderes fadenscheiniges Argument gesucht.

Das Urteil vom BGH lautete sinngemäß :

Ein Casino darf einen Spieler, ohne Angabe von Gründen, sperren ! Zack.

Das Urteil wurde auch in der Roulette Zeitschrift veröffentlicht. Irgendwo im

Keller hab ichs bestimmt noch liegen.

Da siehste eben mal, in welch dekadenter Gesellschaft wir uns befinden:

Verlierer dürfen weiter verlieren, Gewinner fliegen raus, ganz legal.

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was ist der Unterschied zwischen Spielsperre und Haussperre? Genaue Definititon?

Eine Haussperre kann auch ein Restaurantbesitzer aussprechen, brauch er da einen Grund? Ist die Haussperre mit einem Platzverweis identisch?

kesselman

da liegst du nicht ganz richtig.

sperren aus dem spiel (spielsperre) heraus, verlangen einen grund. du meinst sicherlich die haussperre.

ansonsten sperrt dich kein casino, weil du einen oder mehr streitsätze hast.

es macht mehr sinn, ein gericht zu finden, welches haussperren hinterfragt.

sp.......!

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Hallo eddi,

deine Verärgerung hat meine volle Unterstützung !

Leider gibt es schon ein Urteil vom BGH. Mitte der 80er Jahre hatte da

ein Ehepaar schon geklagt, weil sie auch gesperrt wurden.

Den Infos nach hatten sie dauerhaft gewonnen. Daher die Sperre.

Natürlich wurde dies nicht mit den Gewinnen begründet, sondern ein

anderes fadenscheiniges Argument gesucht.

Das Urteil vom BGH lautete sinngemäß :

Ein Casino darf einen Spieler, ohne Angabe von Gründen, sperren ! Zack.

Das Urteil wurde auch in der Roulette Zeitschrift veröffentlicht. Irgendwo im

Keller hab ichs bestimmt noch liegen.

Da siehste eben mal, in welch dekadenter Gesellschaft wir uns befinden:

Verlierer dürfen weiter verlieren, Gewinner fliegen raus, ganz legal.

jaaaaaaa !!!

----------------Casino-Besuch >=< Puff-Besuch----------

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es ist eine große Sauerei das Du beim Eintritt in einen Landcasino mit der Eintrittskarte unterschreibst das Dich das Casino

ohne Angabe von Gründen sperren darf dann läuft ja schon die Angst mit ,wenn Du z.B einen 10er Plein zur Auszahlung bekommst eine Sperre in dem Casino und Deutschland weit zu erhalten (dies ist z.B die Angst bei den Neulingen und den ängstlichen der Fall )Es kommt auch immer wieder zu Streitereien um eine Auszahlung,MISSVERSTÄNDNISSE mit einen Croupier,oder sonstiges unangenehme,ohne das Du der Schuldige bist,

Mir geht es darum ein ordenliches Gericht zu beauftragen das diese Eintrittskarten als ungültig erklärt werden,

desweiteren dürfen Sperren wenn dies berechtigt und per Videobeweis zu erkennen ist ,nur für dieses Casino Gültigkeit

haben darf ! Aus welcher Zeit stammen den diese Eintrittserklärungen inkl. der Vertragsinhalte im Aushang !

Das ganze sollte man bis zum Bundesgerichtshof treiben,

Eddi

Hallo Eddi,

der Punkt ist der, dass Dich das Casino ebenso sperren kann wie Dich jeder Gastronom rausschmeißen kann. Auch er darf Dich ohne Angabe von Gründen des Hauses verweisen, weil er nicht verpflichtet ist, mit Dir Geschäfte zu machen. Man nennt es juristisch einen fehlenden Kontrahierungszwang.

Streng genommen sperren die Casinos gar nicht, sondern sie erteilen Dir aufgrund ihres Hausrechtes ein Hausverbot. Ich bin nirgends z.B. gesperrt sondern mir wurde immer nur Hausverbot erteilt.

Das Urteil gegen den Kesselfehlerspieler in Travemünde habe ich zu Hause und kann demnächst mal das Aktenzeichen einstellen.

sachse

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Leider gibt es schon ein Urteil vom BGH. Mitte der 80er Jahre hatte da

ein Ehepaar schon geklagt, weil sie auch gesperrt wurden.

Den Infos nach hatten sie dauerhaft gewonnen. Daher die Sperre.

Natürlich wurde dies nicht mit den Gewinnen begründet, sondern ein

anderes fadenscheiniges Argument gesucht.

Das Urteil vom BGH lautete sinngemäß :

Ein Casino darf einen Spieler, ohne Angabe von Gründen, sperren ! Zack.

Das Urteil wurde auch in der Roulette Zeitschrift veröffentlicht. Irgendwo im

Keller hab ichs bestimmt noch liegen.

Da siehste eben mal, in welch dekadenter Gesellschaft wir uns befinden:

Verlierer dürfen weiter verlieren, Gewinner fliegen raus, ganz legal.

aber nicht erst seit gestern, sondern bereits in den 80iger Jahren

und diese Gesellschaft wird auch niemand so schnell ändern können.

kesselman

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An alle 15849 Mitglieder,

es ist eine große Sauerei das Du beim Eintritt in einen Landcasino mit der Eintrittskarte unterschreibst das Dich das Casino

ohne Angabe von Gründen sperren darf dann läuft ja schon die Angst mit ,wenn Du z.B einen 10er Plein zur Auszahlung bekommst eine Sperre in dem Casino und Deutschland weit zu erhalten (dies ist z.B die Angst bei den Neulingen und den ängstlichen der Fall )Es kommt auch immer wieder zu Streitereien um eine Auszahlung,MISSVERSTÄNDNISSE mit einen Croupier,oder sonstiges unangenehme,ohne das Du der Schuldige bist,

Mir geht es darum ein ordenliches Gericht zu beauftragen das diese Eintrittskarten als ungültig erklärt werden,

desweiteren dürfen Sperren wenn dies berechtigt und per Videobeweis zu erkennen ist ,nur für dieses Casino Gültigkeit

haben darf ! Aus welcher Zeit stammen den diese Eintrittserklärungen inkl. der Vertragsinhalte im Aushang !

Das ganze sollte man bis zum Bundesgerichtshof treiben,

Eddi

Das Problem der Spielsperren und Hausverbote in Deutschen Spielbanken ist vielschichtig.

Der wesentlichste Mangel ist der fehlende Kontrahierungszwang! Das bedeutet die Spielbank (ob Privater Konzessionär oder landeseigene Gesellschaften wie im Fall Bayern oder Baden-Württemberg) müssen nicht mit jedem einen „Vertrag“ schließen und können nach Gutdünken Spieler abweisen bzw. aussperren.

In Österreich gibt es einen Kontrahierungszwang für die Casinos!!

Mit gutem Recht! Immer wenn der Staat Monopole (auch Gebietsmonopole) verteilt ist der Bürger ja gezwungen im Rahmen dieser Monopole zu agieren.

So hat die Post einen Kontrahierungszwang, ebenso Apotheken, die KFZ Haftpflicht und viele, viele! andere mehr. Der Staat muß seinen Bürger davor schützen ausgegrenzt zu werden oder zum bloßen Spielball finanzieller Interessen zu werden. Deshalb wird die grundsätzlich unterstützenswerte Vertragsfreiheit eingeschränkt. Wo käme man denn hin wenn ein Wasserwerk sagt mir passt Deine Nase nicht .Du bekommst kein Wasser.

Eine Klage gegen diesen fehlenden Deutschen Kontrahierungszwang für Spielbanken würde ich sehr begrüßen und halte die Erfolgsaussichten für einigermaßen gut. Wobei natürlich die Berechenbarkeit von Roulette im Vergleich zu Entscheidungen Deutsche Gerichte geradezu ein Kinderspiel ist.

Man bräuchte einen versierten und engagierten Anwalt der durch die Instanzen gehen kann (Kapitalausstattung) und jemand der sich intensiv und Lobbymäßig drum kümmert (Presse etc.)

Ich hatte vor Jahren mal unter einigen Spielern welche generell die selbstherrliche Entscheidungspraxis der Casinos satt hatten angeregt eine Spielergewerkschaft zu gründen die vielerlei Aufgaben wahrnehmen könnte und das Glücksspiel in Deutschland etwas fairer machen könnte.

Aber dafür braucht es solide Strukturen einen (hauptamtlichen??) Verantwortlichen und die 50,- Euro Jahresbeitrag sind den Zockern doch schon zuviel. Ich kenn doch meine Pappenheimer: mit 10.000,- Eur ins Casino kommen aber zu geizig fürs Parkhaus!

Die gängige Praxis missliebige Spieler ohne Begründung oder mit einer konstruierten Begründung zu sperren ist in einen Rechtsstaat schwer erträglich.

Die Spielaufsicht des Fiskus( Behörde : OFD = Oberfinanzdirektion) die, was eher wenig bekannt ist, nicht nur die Aufsicht über die Zahlungströme hat und die tägliche steuerliche Veranlagung durchführt sondern auch für die Einhaltung der Spielregeln und die Einhaltung der jeweiligen Landesspielordnung verantwortlich ist.

Diese Spielaufsicht tut wenig bis gar nichts für den Spieler : immerhin ist es der originäre Auftrag eines Deutschen Beamten den Bürger im Rahmen der Regularien zu schützen.

Auch die Innenministerien tun aus eigenem Antrieb nichts.

Wenn jemand hier aus dem Forum mit einer so genannten (eventuell konstruierten) Störersperre belegt worden ist macht es durchaus Sinn sich schriftlich und ausführlich an das zuständige Innenministerium des Bundeslandes in dem das betreffende Casino seinen Sitz hat zu wenden und den Fall und die Uneinsichtigkeit des Casinos zu schildern . Ich habe einen Bekannten der mit einer (konstruierten) Störersperre belegt wurde und daraufhin bundesweit keinen Einlass in die Casinos mehr bekam .

Das Casino wollte die Sperre auch nach Jahren nicht rausnehmen.

Nach Intervention beim zuständigen Innenministerium hat dieses dann auf das Casino eingewirkt die Störersperre zurückzunehmen.

Ich habe den Schriftverkehr eingesehen das ist tatsächlich so abgelaufen!

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da liegst du nicht ganz richtig.

sperren aus dem spiel (spielsperre) heraus, verlangen einen grund. du meinst sicherlich die haussperre.

ansonsten sperrt dich kein casino, weil du einen oder mehr streitsätze hast.

es macht mehr sinn, ein gericht zu finden, welches haussperren hinterfragt.

sp.......!

Streng genommen hasst DU RECHT !?

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Das Problem der Spielsperren und Hausverbote in Deutschen Spielbanken ist vielschichtig.

Der wesentlichste Mangel ist der fehlende Kontrahierungszwang! Das bedeutet die Spielbank (ob Privater Konzessionär oder landeseigene Gesellschaften wie im Fall Bayern oder Baden-Württemberg) müssen nicht mit jedem einen „Vertrag“ schließen und können nach Gutdünken Spieler abweisen bzw. aussperren.

In Österreich gibt es einen Kontrahierungszwang für die Casinos!!

Mit gutem Recht! Immer wenn der Staat Monopole (auch Gebietsmonopole) verteilt ist der Bürger ja gezwungen im Rahmen dieser Monopole zu agieren.

So hat die Post einen Kontrahierungszwang, ebenso Apotheken, die KFZ Haftpflicht und viele, viele! andere mehr. Der Staat muß seinen Bürger davor schützen ausgegrenzt zu werden oder zum bloßen Spielball finanzieller Interessen zu werden. Deshalb wird die grundsätzlich unterstützenswerte Vertragsfreiheit eingeschränkt. Wo käme man denn hin wenn ein Wasserwerk sagt mir passt Deine Nase nicht .Du bekommst kein Wasser.

Eine Klage gegen diesen fehlenden Deutschen Kontrahierungszwang für Spielbanken würde ich sehr begrüßen und halte die Erfolgsaussichten für einigermaßen gut. Wobei natürlich die Berechenbarkeit von Roulette im Vergleich zu Entscheidungen Deutsche Gerichte geradezu ein Kinderspiel ist.

Man bräuchte einen versierten und engagierten Anwalt der durch die Instanzen gehen kann (Kapitalausstattung) und jemand der sich intensiv und Lobbymäßig drum kümmert (Presse etc.)

Ich hatte vor Jahren mal unter einigen Spielern welche generell die selbstherrliche Entscheidungspraxis der Casinos satt hatten angeregt eine Spielergewerkschaft zu gründen die vielerlei Aufgaben wahrnehmen könnte und das Glücksspiel in Deutschland etwas fairer machen könnte.

Aber dafür braucht es solide Strukturen einen (hauptamtlichen??) Verantwortlichen und die 50,- Euro Jahresbeitrag sind den Zockern doch schon zuviel. Ich kenn doch meine Pappenheimer: mit 10.000,- Eur ins Casino kommen aber zu geizig fürs Parkhaus!

Die gängige Praxis missliebige Spieler ohne Begründung oder mit einer konstruierten Begründung zu sperren ist in einen Rechtsstaat schwer erträglich.

Die Spielaufsicht des Fiskus( Behörde : OFD = Oberfinanzdirektion) die, was eher wenig bekannt ist, nicht nur die Aufsicht über die Zahlungströme hat und die tägliche steuerliche Veranlagung durchführt sondern auch für die Einhaltung der Spielregeln und die Einhaltung der jeweiligen Landesspielordnung verantwortlich ist.

Diese Spielaufsicht tut wenig bis gar nichts für den Spieler : immerhin ist es der originäre Auftrag eines Deutschen Beamten den Bürger im Rahmen der Regularien zu schützen.

Auch die Innenministerien tun aus eigenem Antrieb nichts.

Wenn jemand hier aus dem Forum mit einer so genannten (eventuell konstruierten) Störersperre belegt worden ist macht es durchaus Sinn sich schriftlich und ausführlich an das zuständige Innenministerium des Bundeslandes in dem das betreffende Casino seinen Sitz hat zu wenden und den Fall und die Uneinsichtigkeit des Casinos zu schildern . Ich habe einen Bekannten der mit einer (konstruierten) Störersperre belegt wurde und daraufhin bundesweit keinen Einlass in die Casinos mehr bekam .

Das Casino wollte die Sperre auch nach Jahren nicht rausnehmen.

Nach Intervention beim zuständigen Innenministerium hat dieses dann auf das Casino eingewirkt die Störersperre zurückzunehmen.

Ich habe den Schriftverkehr eingesehen das ist tatsächlich so abgelaufen!

wir kommen der Sache einen Schritt näher,danke

wenn Du Zeit hasst mal eine kurze Erklärung zur Störersperre

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An alle 15849 Mitglieder,

es ist eine große Sauerei das Du beim Eintritt in einen Landcasino mit der Eintrittskarte unterschreibst das Dich das Casino

ohne Angabe von Gründen sperren darf dann läuft ja schon die Angst mit ,wenn Du z.B einen 10er Plein zur Auszahlung bekommst eine Sperre in dem Casino und Deutschland weit zu erhalten (dies ist z.B die Angst bei den Neulingen und den ängstlichen der Fall )Es kommt auch immer wieder zu Streitereien um eine Auszahlung,MISSVERSTÄNDNISSE mit einen Croupier,oder sonstiges unangenehme,ohne das Du der Schuldige bist,

Mir geht es darum ein ordenliches Gericht zu beauftragen das diese Eintrittskarten als ungültig erklärt werden,

desweiteren dürfen Sperren wenn dies berechtigt und per Videobeweis zu erkennen ist ,nur für dieses Casino Gültigkeit

haben darf ! Aus welcher Zeit stammen den diese Eintrittserklärungen inkl. der Vertragsinhalte im Aushang !

Das ganze sollte man bis zum Bundesgerichtshof treiben,

Eddi

Hallo Eddi,

ich kann mich nicht entsinnen, dass so etwas auf meinen Eintrittskarten stand/steht. Wird wahrscheinlich von Casino zu Casino anders gehandhabt werden. Ist letztlich aber ohne Bedeutung, da regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Spielbedingungen) ausgehängt sind und darüber derselbe Effekt erzielt wird.

Der Unterschied zwischen Hausverbot, Spielsperre und Störersperre wurde ja schon anderweitig angerissen.

Deine Grundidee verstehe ich dahingehend, dass dies mal den Gerichten zugeführt werden sollte, um so eine höchstrichterliche Entscheidung dazu zu bewirken.

Zunächst ist nach deutschem Recht eine Popularklage kurzum unzulässig. Unzulässig bedeutet (anders als unbegründet), dass ein Gericht sich gar nicht inhaltlich damit befassen darf, weil eine sogenannte Sachurteilsvoraussetzung fehlt. Dies bedeutet praktisch, dass nicht einfach von irgendjemandem geklagt werden darf, mit einem Antrag z.B. die Aufdrucke auf der Eintrittskarte (dein Beispiel) oder Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam zu erklären.

Hinter diesem gesetzgeberischen Grundprinzip stehe ich voll, ansonsten würden die Gerichte von jedem, dessen individuelle Gerechtigkeitsbeurteilung gerade verletzt erscheint, zugeschüttet werden und funktionsunfähig werden.

Also bräuchte man jemanden, der tatsächlich ein Hausverbot (ich nehme mal diesen Teilausschnitt aus deinen Gedankengängen) erhalten hat. Der könnte dann eine zulässige Individualklage (als tatsächlich Betroffener) erheben, womit aber noch nichts über die Begründetheit einer solchen Klage ausgesagt ist.

Der Themenkreis findet Wirkungen sowohl im Zivil-, wie auch im Verwaltungsrecht.

Gleichgültig, ob nun der Bundesgerichtshof in Zivilsachen oder das Bundesverwaltungsgericht als oberste deutsche Instanz zuständig wäre, wage ich mal die Prognose, dass der Vorgang letztinstanzlich gar nicht angenommen würde, mit der hierzu üblichen Begründung, dass all die hierzu zu beurteilenden Rechtsfragen bereits höchstrichterlich entschieden sind und es sich daher nicht um einen Fall der Rechtsfortbildung oder einen erforderlicher ergänzender Rechtsauslegung handelt.

So, und jetzt verlassen wir mal den Bereich juristischer Erwägungen und denken mal ganz praktisch.

Sachse hat doch schon echte Gerichtserfahrungen gesammelt und hier geschildert. Er hat doch seinerzeit gegen Casino Austria geklagt und gewonnen. Was nutzt ihm das Zutrittsrecht, wenn er dann aufgefordert wird, ausschließlich vor Abwurf zu setzen. Nichts.

Nun verlassen wir diesen Sonderfall des KG und betrachten den klassischen Spieler. Auch hier gibt es Unterschiede. Da setzen auch recht viele nach Abwurf. Für diese gälte dasselbe wie für einen KG.

Der größere Teil der Klassiker wäre hingegen zufrieden, wenn er nur wieder reinkommt.

Aber welcher Klassiker hat denn je Hausverbot bekommen, ausschließlich, weil er gewonnen hat.

Wer kann denn erst mal einen solchen konkreten Fall benennen, in dem Suchtsperre (durch Eigenantrag oder Casinoentscheidung oder durch Dritte) oder Störersperre definitiv keinerlei Rolle gespielt haben ?

Sperrt ein Betreiber einen Spieler tatsächlich, so kann er die Sperre unproblematisch für alle seine Etablissements erteilen. Der Grund ist ja gleichartig.

Diese Informationen werden weiter gereicht. Schließen sich andere Betreiber an, so führt das dazu, dass der Spieler ggf. mehrere Klagen führen muss.

So, zur Vermeidung einer Tapete, nur noch ein weiterer Aspekt. Grundspielregel eines jeden Rechtsstreits ist, dass die gerichtliche Entscheidung nur inter partes (also zwischen den unmittelbar am Verfahren Beteiligten) gilt.

Man kann aus den Urteilsbegründungen (insbesondere der höchsten Gerichte) zwar bereits entschiedene Rechtsgrundsätze exerpieren, damit wird aber gern und viel Schindluder getrieben, weil es wohl allzu menschlich ist, dass jeder aus geschriebenen Worten immer gerade das herauslesen will, was seine Meinung zu bestätigen scheint, auch wenn es so nicht stimmt. "Meine Puppe ist in den Brunnen gefallen, ich will aber meine Puppe haben." So läuft das juristisch aber keineswegs mit Erfolgsaussicht ab.

Wie soll denn ein sinnvoller Klageantrag danach nun aussehen, damit damit etwa gar generalisierend etwas anzufangen wäre ?

"Das am ................... gegen Herrn/Frau .................. ausgesprochene Hausverbot durch den Betreiber .......................aufzuheben."

Unterstellen wir, der Kläger gewinnt auch letztinstanzlich.

Was können andere, die dann auch Hausverbote erhalten damit anfangen ?

Sie könnten es nur nutzen, wenn ihre Fälle vollkommen gleichartig zum "Erstkläger" gelagert sind.

Was macht das Casino in den Fällen 2 und weitere nun praktisch, es lässt sich eine neue Begründung einfallen. Also nix da mit der erstrebten generellen Klärung dieses Problems für alle.

Starwind

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wir kommen der Sache einen Schritt näher,danke

wenn Du Zeit hasst mal eine kurze Erklärung zur Störersperre

Mit Störersperren bewegen sich die Casinos auf dünnem Eis.

Es gibt keine einheitlichen transparenten überprüfbaren Kriterien. Was Casino A toleriert führt im Casino B zur Störersperre. Das allein läuft Rechtsstaatlichen Ansprüchen entgegen.

Ebenso wissen wir alle das der eine Gast sich Dinge (auch gravierende) erlauben kann ohne auch nur im Mindesten ermahnt zu werden und bei einem anderen führt ähnliches Verhalten zur Sperre.

Nach einem Vorfall wie zum Bsp. Verbale Entgleisungen gegenüber dem Casinopersonal und oder Gästen oder auch Tätlichkeiten entscheidet der Saalchef meist in Zusammenarbeit mit dem technischen Leiter den Gast im bundesweiten Rezeptionssystem mit einer Störersperre zu belegen.

Dies muss!! Dem Gast schriftlich mitgeteilt werden!

Andere Spielbanken Deutschlandweit sehen dies wenn der Gast bei Ihnen erscheint. Sie sehen welches Casino die Sperre ausgesprochen hat und das es sich um eine Störersperre handelt. Der genaue Grund wird nicht übermittelt.

Wenn ein Gast Jetons stielt oder anderweitig betrügt wird dies im Rezeptionssystem mit einer anderen Bezeichnung kenntlich gemacht (dies ist dann keine Störersperre), ebenso Sperren aus Spielsuchtgründen.

WICHTIG: Bei der Übermittlung der Störersperre an andere Casinos steht es in derem Ermessen diese zu beachten oder nicht. Meist werden Sie die Störersperre beachten . Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, Die Casinos sind untereinander in diesen Dingen loyal.

Bei Suchtsperren muss! diese von jedem Deutschen Casino beachtet werden!

Wenn also Casino A eine Störersperre ausspricht kann Casino B weil Sie möglicherweise den Gast langjährig kennt, die Person ohne weiteres einlassen.

Hier kann man persönlich im Casino vor Ort verhandeln.

Diese Störersperren sind so wachsweich und vorsätzlich dafür geschaffen um missliebige Gäste zu schikanieren!!

Wenn Casino A den Gast nicht haben möchte reicht ein Hausverbot!

In den Innenministerien der einzelnen Bundesländer gibt es das so genannte Referat Glücksspiel.

Man kann zuerst dort anrufen wer sich mit Landcasinos befasst (die Ministerien sind auch für Daddelhallen, Sportwetten etc zuständig)

Dann wendet man sich schriftlich an den Sachbearbeiter schildert das Anliegen am besten unter Beifügung der Kopien bisher erfolgter Korrespondenz mit dem Casino.

Antwortet das Casino nicht schreibt man trotzdem noch mindestens zweimal per Einschreiben Rückschein und stellt Fristen zur Beantwortung.

Der Umstand das das Casino die Korrespondenz einstellt bzw gar nicht führt kann sogar für den gesperrten günstig sein da das Innenministerium nach meiner Kenntnis dies nicht toleriert da dies nicht mit der geforderten Zuverlässigkeit des Betreibers in Einklang zu bringen ist.

Höflich bleiben, immer nah am Sachverhalt, keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen und vor allem wenn schon einige Zeit seit einem Vorfall vergangen ist darauf abheben das es kein „Lebenslang“ für einmalige Entgleisungen gibt.

Wen man es versteht gegenüber dem Casino und Ministerium die Presse ins Spiel zu bringen kann das, wenn es richtig und mit Fingerspitzengefühl gemacht wird, den Fortgang beschleunigen. Allerdings sind leere Drohungen und Erpressungsversuche kontraproduktiv.

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Hallo eddi,

Leider gibt es schon ein Urteil vom BGH. Mitte der 80er Jahre hatte da

ein Ehepaar schon geklagt, weil sie auch gesperrt wurden.

heißt ja nicht, dass ein anderer Richter heute das Gleiche entscheiden würde.

Ich habe schon viele Urteile gehört bei denen eine "neue Moral" Anwendung gefunden hat..

bearbeitet von C.R.E.A.M.
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"Neue Moral", dass ist gut.

Wenns um Geld geht, gibts keine Moral, ganz einfach.

Man muss einfach mal fragen : "Was ist es in sich selbst ? "

Ein Casino ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Es gibt Investoren, die wollen Gewinne sehen,

möglichst viel Gewinne. Wer viel Geld zum investieren hat, der hat auch seine Connections. Da ziehen

sich die Seilschaften bis nach Berlin. Da hat man dann schon seine Leute, die entsprechend

wohlwollend urteilen oder entscheiden.

UND : Wer diesen Gewinn schmälert, ist ein Störenfried im Sinne der Gewinnmaximierung.

Solche Elemente, respektive länger gewinnende Spieler, müssen schlichtweg "kaltgestellt" werden.

Das wird dann auch gemacht.

Meint wirklich jemand, dass das so läuft :

"Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass sie jeden Tag bei uns Gewinne mitnehmen.

Das macht uns sehr froh. Kommen Sie doch weiterhin jeden Tag. Wir haben sie wirklich lieb.

Dürfte ich Sie mal umarmen. Verzeihung, muss mir erst noch die Freudentränen abputzen,

weil sie heute wieder 8000,-- von unserer Kohle mitnehmen. Ach, ist das so schön."

Ende des Märchens.

Real siehts so aus : Sperre !!!

Zuerst wird noch im Katalog geblättert für ne schlüssige Erklärung. Man will ja nicht

unhöflich sein.

Ach, da haben wir ja schon was. Wer täglich spielt, ist vermutlich suchtgefährdet.

Da haben wir als Casino auch eine Verantwortung und müssen sie "Schützen".

Bis dann. Fangen sie an, Briefmarken zu sammeln oder sonst was. Ist auch schön.

So läuft das, und nicht anders.

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Ein Casino ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Es gibt Investoren, die wollen Gewinne sehen,

möglichst viel Gewinne. Wer viel Geld zum investieren hat, der hat auch seine Connections. Da ziehen

sich die Seilschaften bis nach Berlin. Da hat man dann schon seine Leute, die entsprechend

wohlwollend urteilen oder entscheiden.

So läuft das, und nicht anders.

Moin allesauf16,

Du scheinst da etwas durcheinanderzubringen.

Nach allgemeinem Kenntnisstand ist ein LC ein Hort des Geldumschlags, wie es kein Gasthaus oder Bäcker sein kann. Damit steht es an erster Stelle in der Observation der Finanzbehörden.

Glaub mal nicht, diese würden den Spielbetrieb sich selbst überlassen.

Mir wurde von gut unterrichteten Kreisen berichtet, dass Casinos (durchaus auch per reinem Zufall) unter mangelnder Ausschüttungsquote leiden können, da käme ein Dauergewinner sogar wie Labsal daher.

Oder warum gibt es solche Einrichtungen wie Jackpot etc?

Die Casinos sind, so weit ich weiss verpflichtet, eine gesetzliche Mindestausschüttung vom Umsatz zu gewährleisten. Und den Umsatz hat der Fiskus garantiert lückenlos im Fokus.

Also alles halb so wild...

Edit: Feinschliff

bearbeitet von Egoist
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"Neue Moral", dass ist gut.

Wenns um Geld geht, gibts keine Moral, ganz einfach.

Man muss einfach mal fragen : "Was ist es in sich selbst ? "

Ein Casino ist ein auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen. Es gibt Investoren, die wollen Gewinne sehen,

möglichst viel Gewinne. Wer viel Geld zum investieren hat, der hat auch seine Connections. Da ziehen

sich die Seilschaften bis nach Berlin. Da hat man dann schon seine Leute, die entsprechend

wohlwollend urteilen oder entscheiden.

UND : Wer diesen Gewinn schmälert, ist ein Störenfried im Sinne der Gewinnmaximierung.

Solche Elemente, respektive länger gewinnende Spieler, müssen schlichtweg "kaltgestellt" werden.

Das wird dann auch gemacht.

Meint wirklich jemand, dass das so läuft :

"Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass sie jeden Tag bei uns Gewinne mitnehmen.

Das macht uns sehr froh. Kommen Sie doch weiterhin jeden Tag. Wir haben sie wirklich lieb.

Dürfte ich Sie mal umarmen. Verzeihung, muss mir erst noch die Freudentränen abputzen,

weil sie heute wieder 8000,-- von unserer Kohle mitnehmen. Ach, ist das so schön."

Ende des Märchens.

Real siehts so aus : Sperre !!!

Zuerst wird noch im Katalog geblättert für ne schlüssige Erklärung. Man will ja nicht

unhöflich sein.

Ach, da haben wir ja schon was. Wer täglich spielt, ist vermutlich suchtgefährdet.

Da haben wir als Casino auch eine Verantwortung und müssen sie "Schützen".

Bis dann. Fangen sie an, Briefmarken zu sammeln oder sonst was. Ist auch schön.

So läuft das, und nicht anders.

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Hallo allesauf16

Mit welchem Euro Betrag sollte man das casino verlassen ohne aufzufallen? Ich selber denke auch das dass casino es nicht zulässt,

das ein Dauergewinner wenn es die gibt, jede Woche 3-4x mit mehr als 5-8000 Euro das Casino verlässt !wäre eigentlich auch eine Frage an alle ,oder wie ist eure Meinung dazu!

Gruss und viele Stücke Gewinn.

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Drehen wir den Spieß doch einfach mal um :

Jetzt sind wir die Casino-Betreiber !

Der Laden läuft, unsere lieben Ehefrauen fahren goldbehangen im Porsche Cabrio die Kinder spazieren

und die bescheidene 300 Quadratmeter-Villa mit Pool ist auch schon fast bezahlt.

Dann kommen da irgendwelche Kerle zu mir ins Casino und gewinnen laufend !

Den einen beobachte ich schon seit einem Monat. Der nimmt jeden Abend 2000,-- bescheidene Euros

mit. Das waren dann in dem Monat schon 40.000,--, die auf meinem Konto fehlen.

Was denke ich dann ?

A. Ich bin ein netter Mensch und Geld allein macht auch nicht glücklich.

B. Ich mach mir mal Gedanken, das der Kerl recht schnell die Platte putzt und nicht mehr gesehen wird.

Da wird mir schon was einfallen.

Als Casino-Betreiber tendiere ich eher zu Antwort B !!!

@egoist :

In den Landcasinos hängt meist ein gelangweilter Finanzbeamter rum. Der muss bei der Jeton-Buchführung

und Geld zählen sein Servus druntermachen und gut is. Der prüft keine Software und untersucht auch keine Kessel.

Die Jackpots sind ne schöne Sache, wurden jedoch von den Verlierern hochgefüttert.

Wenns um Geld geht, ist die Kreativität unglaublich hoch. Keiner verschenkt was. Und Lücken

sind immer zu finden.

Wo eine Wille ist, ist auch ein Weg...

Die Zeiten mit ehrlich, aufrichtig und korrekt sind (leider) schon lange vorbei.

Übrigens : Es soll Pizzerias geben, die verkaufen mal 10 Pizzen am Tag und machen

doch unglaublich hohe Jahresumsätze :tongue:

@rocco:

Anonym geht da garnichts mehr. Überall hängen Kameras. Wegen den Streitsätzen. Ha ha.....

Sobald da einer abräumt wird rangezoomt und mal genauer hingeschaut.

Dann wissen die genau, was einer so mitnimmt.

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@fünfviervier @starwind @allesauf16 natürlich kann eine Sperre einen sog. Dauergewinner auch anders für immer (7Jahre nach Hause schicken,aber die

Casinos wollen das verlorene Geld wieder zurück,den für die gilt die mathematische Überlegenheit !?

Danke für Eure Ellenlagen Ausführungen,

Auch eine Antwort zu den Gewinnern für Rocco

Eddi

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Also, Hausverbote werden wohl kaum noch erteilt in deutschen Casinos?! Im Thread werden auch die Begriffe "Störersperre" und "Suchtsperre" erwähnt. Eine "Suchtsperre" muss der Süchtige selbst beantragen. Eine Störersperre ist wohl das gleiche wie ein Hausverbot, jedoch kann ein Hausverbot für beispielsweise nur sechs Monate erteilt werden, oder für immer. Ein Jetondieb wird wohl nie wieder das Casino betreten dürfen.

Meiner Meinung nach, wurden Hausverbote öfter erteilt, vor 15-20 Jahren, als heute. Um heutzutage ein Hausverbot zu bekommen, muss der Gast sich völlig daneben benehmen, etwa andere Gäste aus Maul hauen, oder Jetons klauen. Also, eine Straftat verüben. Die Casinos können es sich einfach nicht mehr leisten, den Gästen Hausverbote wegen Lappalien zu erteilen.

Behauptungen, dass "Dauergewinner" heutzutage gesperrt worden sind, sind einfach nur Märchen..... :winki1:

Oldfuks

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Über neue Sperren kann ich im Moment nicht klagen aber einige wie z.B. von den Holland Casinos

bestehen schon seit 1991 und werden trotz Anfrage einfach nicht aufgehoben. Dabei gab es wie

überall keinen "Vorfall", sondern sie haben sich nur an eine Sperre der Casino Austria angehängt.

sachse

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@ oldfuks: Suchtsperren können auch von anderen beantragt werden! z.b. Verwandte, Arbeitgeber Gläubiger. Wenn die darlegen dass der Betroffene wirtschaftlich in Schwierigkeiten steckt führt das Casino sofort eine Suchtsperre durch.

„Eine Störersperre ist wohl das gleiche wie ein Hausverbot“

Unterschied : Hausverbot gilt nur im jeweiligen Casino. Störersperre gilt bundesweit. Wird im Rezeptionssystem eingetragen.

@ Sachse

Was bei den Sperren Dir gegenüber kaum akzeptabel ist, das man Dich nicht mal einlässt.

Ich kann mich gut an verschiedene Casinos erinnern die Dr. Leimbach zwar einließen er dort aber nach!! Abwurf der Kugel nicht spielen durfte.

Aber jemand grundsätzlich über Jahre und Jahrzehnte, der nichts Illegales getan hat, vom Casinobetrieb auszuschließen erscheint aufgrund der Rechtslage in D nicht korrekt.

Ich würde mich nicht über einen Anwalt an ein spezielles Casino wenden sondern persönlich ans Innenministerium.

Dort sieht man die Dinge anders.

Wahrscheinlich wäre der Einlass ohne nach Abwurf setzen zu können für Dich nur l'art pour l'art.

Aber es sollte ja auch möglich sein mal ein Bier dort zu trinken oder die anwesende Damenwelt zu betrachten.

Vielleicht mutierst ja du in höherem Alter noch zum Kesselfehlerspieler, da konnte man in den letzten Jahren in der Schweiz ein bischen was machen.

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