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Roulette Forum

starwind

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Alle erstellten Inhalte von starwind

  1. Ey Nosti, dein zweitbester Freund ist auch schon da. :de-flagge: :fun2: Starwind
  2. Ey, geht ja hier wieder ab wie in alten Zeiten. Ich hol' schon mal mein Ballistol-Fläschchen, um den Peacemaker zu ölen. :fun2: Starwind
  3. Selbst die Viecher, alles Stuten. Danke für Dein Verständnis, wenigstens einer, der mein schweres Los begreift . Starwind
  4. vom Verfasser gelöscht.
  5. Hallo Westostfale, da gehen wir zu 100 Prozent konform. Die von Dir zitierte Äußerung von mir war lediglich bezogen auf das Verhältnis "Innendarstellung" zu "Außendarstellung" gemeint (Habe mich aber auf Stichworte beschränkt, um keine Tapete zu produzieren). Im Innenverhältnis muss bei seriöser Beratung selbstverständlich so gearbeitet werden, wie von Dir völlig zutreffend erläutert. Nun gibt es aber häufig auch risikobehaftete Fälle, wie den, der Gegenstand dieses Threads ist. Wenn der Anwalt hier seinen Mandanten zutreffend beraten hat, so zwingt schon die wirtschaftliche Auswirkung für den Mandanten dazu, dass das durchgestritten werden muss. Dies haben Anwalt und Spieler sicher auch gemeinsam erörtert und entschieden. Dieser Fall hat ja "Breitenwirkung", also kommen die Äußerungen des Anwaltes zusätzlich auch gegenüber der Öffentlichkeit mit ins Spiel. Die werden kaum gleichartig zu dem Mandantengespräch ausfallen, weil es einfach taktisch unklug wäre. Gegenüber der Öffentlichkeit ist es sinnvoller, sich auf die für den Verfahrensausgang ausschließlich positiven Argumente, die zugunsten des Mandanten wirken, zu beschränken. Weil damit taktisch nach außen ein gewisser Teil der entscheidungserheblichen Argumente aber entweder meist weggelassen oder zumindest etwas geschönt dargestellt wird, habe ich die Formulierung dahin gehend gewählt, dass die Bewertung dieser Außenäußerung durch die Hörer oder Leser lieber mit Vorsicht erfolgen sollte. Starwind
  6. Das hat grundsätzlich mehrere allgemeineTeilaspekte (individuell ggf. mögliche Gestaltungen geben noch viel mehr Möglichkeiten her): - Kapitalerträgnisse auf Anlagen Da gehe ich mal davon aus, dass er sie (so er welche erzielt hat) in seinen Steuererklärungen natürlich versteuert haben wird. - als Teilaspekt davon Zinserträgnisse vor Einführung der Abgeltungssteuer wird er auch diese ggf. erklärt und versteuert haben nach Einführung der Abgeltungssteuer sind sie oberhalb des zulässigen Freistellungsauftrages (wenn in Anspruch genommen) ohnehin gleich von der Bank einbehalten und abgeführt worden. Daher würde dem FA ein "hellhörig werden" nichts nutzen. Für das Weitere, was über Hinzuschätzungen laufen würde, hätte das FA die uneingeschränkte Feststellungslast (=Beweislast). So etwas läuft über generelle Kontoabfragen. Da gehe ich bei ihm davon aus, dass alles korrekt gehandhabt wurde. Der Vermögenstamm resultiert höchst wahrscheinlich ohnehin aus so lange zurück liegenden Zeiten, dass dessen Erwerb aus Verjährungsgründen keine Rolle mehr spielen kann. Der Umstand, mehr auszugeben als die Rente hergibt ist recht normal, man darf ja seinen Vermögensstamm langsam aufzehren. Wie zuvor gesagt, da geht es nur um die Kapitalerträgnisse, die man natürlich ordnungsgemäß versteuern muss, wenn man Ärger vermeiden will. Starwind
  7. Ich schreib mal rot in Deinen Text rein. Starwind
  8. Sorry mibo, aber das ist wirres Durcheinander. 1. Ich habe niemals geschrieben (oder gemeint), dass das FA immer recht hat. Aber wenn das FA Fehler macht (rechtswidrig handelt), dann gibt es als Rechtsschutz für die Steuerpflichtigen dahinter die Finanzgerichte und darüber wieder den Bundesfinanzhof, wo Fehler in aller Regel (Ausnahmen gibt es überall, nobody is perfect) korrigiert werden können. 2. Nach unserer Verfassung haben wir unabhängige Gerichte. Deine Verquickung von Staat(sinteressen) und Gerichtsbarkeit existiert ganz besonders bei der Finanzgerichtsbarkeit nicht. Bitte nicht alles über einen Kamm scheren. 3. Poker in der heutigen Fassung ist kein Glücksspiel, sondern primär ein Geschicklichkeitsspiel. Habe ich je was anderes geschrieben ? Was soll das mit der abwegigen "Paradoxie", die nur Du ins Spiel bringst und kein anderer. 4. Nicht alle außer mir sind Laien, aber durchaus die meisten. Die Unterscheidung ist am Inhalt der Posts festzumachen. Was nun auch keineswegs bedeutet, dass Laien sich hier nicht äußern sollten. Solche arrogante Haltung vertrete ich nicht. Nur wenn jemand völlig daneben liegt, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, wie die tatsächlich bestehende Rechtslage aussieht. Ob das dann vom Ergebnis gefällt oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Aber für die Nichtakzeptanz des bestehenden Rechts haben wir doch in "Michael Koolhaas" ein warnendes Beispiel. Starwind
  9. Hallo Psi, sehr schöne (und jedenfalls für mich) interessante Zusammenstellung. Hat aber alles nichts mit der Grundfrage dieses Threads -Steuern auf Pokergewinne ?- zu tun. Bei den dort erörterten Fragen zur Abgrenzung Glücksspiel ./. Geschicklichkeitsspiel geht es um andere Rechtsaspekte, nämlich der strafbaren unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen nach § 284 StGB, wer Konzessionen beantragen kann und welche Voraussetzungen und Auflagen er als Betreiber erfüllen muss, sowie Ausführungsvorschriften für den Spielbetrieb (§ 3 GewO, Glücksspielstaatsvertrag u.ä.). Starwind
  10. Begriffe wie "regelmäßige Einnahmen" (was ist denn, wenn die Ausgaben die regelmäßigen Einnahmen übersteigen ?) "Profi" (wie sieht es denn beim erfolglosen Profi aus ?) oder "Hobbyspieler" (wie sieht es denn beim Hobbymenschen aus, der neben seinem Beruf Millionengewinne beim Poker einfährt ?) . sind steuerrechtlich irrelevant, also Humbug. Das zutreffende Stichwort dazu heisst Gewinnerzielungsabsicht. Diese wiederum wird nicht danach beurteilt, wie es der pure Wortsinn nahe zu legen scheint, was der einzelne subjektiv beabsichtigt, sondern dieser Begriff wird an Hand objektiver Kriterien und Nachweismittel beurteilt. Aber es mag hier jeder laienhaft plaudern, wie er es halt versteht; wenn jedenfalls der Fall "Miboman ./. die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" zur Entscheidung anstehen wird, ist das abzusehende Ergebnis völlig eindeutig: Miboman verliert. Starwind
  11. Sorry, da muss ich den Besserwisser raushängen lassen. "miboman: da gibts juristisch nichts zu unterscheiden. auch poker gilt als glückspiel. die argumentation der finanzämter weicht nur in einzelfällen ab, mit der begründung das es eben bei regelmässigen einnahmen kein glückspiel mehr sei." Da der Bundesfinanzhof selbst (und nur dieser ist zur Rechtsfortbildung auch der bereits bestehenden Gesetze berufen) diese Unterscheidung vornimmt gibt es da sehr wohl etwas zu unterscheiden, auf Deine oder meine Meinung kommt es nicht an. Poker gilt danach eben nicht in allen Fällen als Glücksspiel. Kann man alles nachlesen, aber ich will hier nicht langweilen. Auch die Bemerkung "die Argumentation der Finanzämter weicht nur in Einzelfällen ab" stimmt so nicht. Finanzämter sind weisungsgebundene Behörden. Die Richtlinien werden in der Kette Gesetz/Verordnung/Bundesministerium der Finanzen/oberste Landefinanzsbehörden/Finanzämter von oben nach unten durchgesetzt mit nur geringen Spielräumen der Finanzämter. Die hierzu die Finanzämter bindenden Weisungen orientieren sich immer an der höchstrichterlichen Rechtsprechung, hier des Bundesfinanzhofes. Alles andere wäre auch unsinnig, da ein Kläger bei abweichender Handhabung seinen Fall nur zum BFH treiben müsste, um dort genau wieder das zu erreichen, was der BFH bereits entschieden hat. Und der Themenkreis Roulette bzw. Poker hat eine jahrzehntelange unveränderte Grundlage in der Rechtsprechung dieses höchsten deutschen Gerichtes (in diesem Rechtszweig). Der Aspekt der "regelmäßigen Einnahmen" spielt dabei überhaupt keine Rolle. Vielleicht nur noch zur Vervollständigung, wenn jetzt ein ganz Kluger auf die Idee kommen sollte, na dann kann ich ja auch meine Verluste absetzen. Pustekuchen. Dazu gelten die ebenfalls rechtlich geklärten Grundsätze zum Thema "Liebhaberei". Starwind
  12. Schnick schnack, seine früheren Gewinne unterliegen der Festsetzungsverjährung (maximal denkbarer Zeitraum 10 Jahre). Ansonsten kann man nur jedem raten, hinsichtlich aktuellerer Gewinne keine öffentlich zugänglichen Zahlen selbst zu veröffentlichen, z.B. hier im Forum. Die Feststellungslast für Schätzungen liegt beim Finanzamt. Der deutsche Pokerspieler, um den es in diesem Thread geht, war so unvorsichtig, selbst zu viel geplaudert zu haben und damit dem Finanzamt die Schätzungsgrundlagen selbst geliefert zu haben. Ein Sonderproblem ist die Teilnahme an öffentlichen Turnieren; an solche Ergebnisse kommt das Finanzamt leichter heran. Dabei immer schön die Unterscheidung zwischen Poker und Roulette im Auge behalten, beide Spiele unterliegen unterschiedlichen juristischen Beurteilungen. Bisher stellt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes seit langer Zeit darauf ab, dass Roulette uneingeschränkt als Glücksspiel zu beurteilen sei, jedenfalls hinsichtlich der möglichen steuerlichen Auswirkungen, die den Spieler betreffen können. In den ergangenen Entscheidungen wurde vom Bundesfinanzhof mehrfach betont, dass dies z.B. nicht für Poker gelte. Hier könnten individuelle professionelle Erfahrung und daraus resultierende Spielgeschicklichkeit dazu führen, dass Einzelne die Ebene des Glücksspiels verlassen und es als Geschicklichkeitsspiel betreiben können. In diesen Fällen besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Steuerpflicht eintritt. Starwind
  13. Wenn es denn eine gute Frage gewesen sein sollte, so fehlt aber immer noch eine verständliche Antwort. Du erweckst den Anschein, als ob du zwischen Wendor und Sachse nicht zu unterscheiden weisst. Nun zum verhökern von Schrott: Ich habe Sachses Buch gelesen und ich habe Ebillmos erstes Buch mit dem hochtrabenden Titel gelesen. Sachse hat niemals behauptet, ein System verkaufen zu wollen oder gar seine KG-Spielmethode zu veröffentlichen. Was von seinem Buch zu erwarten war hat er zuvor auch in diesem Forum deutlich herausgestellt. Ebillmos erstes Buch sollte Inhalte zum Spiel hergeben. Sachses Buch war unterhaltsam und für jemanden, der die Spielerszene etwas kennt, sogar köstlich. Ebillmos erstes Buch ließe sich auf knapp einer DinA4 Seite zusammen fassen. Damit kann spieltechnisch kein Mensch etwas anfangen, unterhaltsam oder köstlich war es auch nicht. Ebillmo wird hier nicht "zerrissen", sondern muss sich den berechtigten Einwänden stellen, die jemand förmlich provoziert, der stringent behauptet, klassisch spielend in jeder Sitzung als Sieger vom Platz zu gehen. Über Ebillmos "Ansatz" kann hier niemand mit Ernsthaftigkeit diskutieren, da er noch nicht mal die Grundbegriffe zutreffend verwendet und daher nur Verwirrung stiftet. Wenn Du aber anderen vorwirfst, dass sie Ebillmo nicht verstehen, dann muß das denklogisch ja beinhalten, dass Du Ebillmo verstehst. Dann fasse für uns Unwissende doch mal bitte in verständlicher Terminologie zusammen, was Du meinst verstanden zu haben und bringe uns das näher. Da bin ich aber wirklich gespannt. Nun noch etwas zum Stil: Sachse als Lügner darzustellen, was Du aus seiner Körpersprache abzuleiten suchst, ist nichts weiter als eine inhaltsleere Frechheit. Wenn Du beanspruchen solltest, ernst genommen werden zu wollen, so stelle bitte eine klar formulierte Lüge hier dar und beweise sie, flüchte dich aber nicht wieder in inhaltsleere Wortblasen. Sachse mit irgendwelchen DDR-Dogmen in Verbindung bringen zu wollen ist nun wirklich ein schäbiger unterschwellig eingebrachter Diskreditierungsversuch, der sich selbst als untauglicher Versuch entlarvt. Wer heute noch mit Ossi - Wessi Gegensätzen ernsthaft Stimmung zu machen versucht, handelt -allgemein gesprochen- gesellschaftsschädlich oder braucht ein Ventil für seine ureigensten Minderwertigkeitskomplexe. Du musst hier unbedingt noch lernen, zwischen unterhaltsamen Geflachse und Tiefschlagversuchen zu unterscheiden. Starwind
  14. Jo mei, sag' das doch gleich. Wenn jemand in fremden Texten längere Passagen färbt, erweckt das regelmäßig den Anschein, als ob dies die Kommentierung des Antwortenden sei. Mea culpa, bist voll entlastet, hast was Flüssiges bei mir gut. :anbet2: Starwind (der Fehlgeleitete)
  15. Sach mal, Perry, welcher Sachzusammenhang soll denn zwischen Sachse und den von Dir gleichzeitig erwähnten "dubiosen Schulungen in Düsseldorfer Bahnhof-Klos" bestehen ? Starwind
  16. Entspricht nicht meiner Einstellung, wenn ich ins Casino gehe (wozu ich viel zu selten komme). Starwind
  17. Gefällt mir. Falls das noch nicht reichen sollte, erlaube ich mir mal -nur als ergänzende Möglichkeit- Dich von anderer Stelle zu zitieren: "Tritt in die Klöten". Starwind
  18. Perry22, solltest Du nicht lieber studieren, statt hier gesetzte Herren zu verscheißern ? Starwind
  19. Maybe, jetzt fällst Du auch noch auf diesen Quatsch rein. (Hier fehlt ein Totenkopf-Smiley !!!!!!!!) "maybe: Jede Zahl jede Zahl erscheinen muss bilden sich Serien. Das Verhältnis zwischen Einzelcoups und Serien ist demanch auch 50:50. Was bedeutet, das die Hälfte aller Coups Einzelcoups sind und die andere Hälfte der Coups sich in Serien verteilen." Nein, nein und nochmals nein ! Es muss zwischen dem Verhältnis der Figuren zueinander einerseits und der Verteilung der Coups auf diese Figuren andererseits unterschieden werden (verdammt noch mal, erneuter Totenkopf). Das kommt davon, wenn hier dauernd der Begriff der "Intermittenz" mißbraucht wird, wie es gerade jedem (und bei jedem anders) in den Sinn kommt. Etwa die Hälfte der Figuren besteht aus Intermittenzen (Einercoups; sei es isoliert oder in unterschiedlich langen Intermittenzketten), etwa die andere Hälfte aus Serien unterschiedlichen Länge. Das hat aber nüscht mit der Coupverteilung zu tun. Von der Gesamtzahl der Coups stecken etwa 25 % in den Einercoups (Intermittenzen) und 75 % in den Serien unterschiedlicher Länge. Man nehme eine Tagespermanenz beliebigen Datums mit einer größeren Coupanzahl (so 350 reichen) und zähle das aus. Dazu braucht man nicht mal mathematische Grundkenntnisse, pures Auszählen am Küchentisch reicht und schon findet man näherungsweise die mathematisch errechneten Zahlen bestätigt. Zu anderen sog. "Ergebnissen" kann man nur kommen, wenn man plötzlich etwas als Intermittenz bezeichnet, das aber tatsächlich eine Serie ist, wie es Ebillmo hier permanent tut. Ja kennen die Klassiker denn nicht mal die Grundlagen ihrer eigenen Gedankenwelt ??? :cowboy: Starwind
  20. Fein, dass Du es zutreffend als den Spass aufgefasst hast, wie es auch gemeint war. Starwind
  21. perry22 Ja, bei vier Hauptfächer habe ich meinen Mund etwas zu voll genommen, zwei Hauptfächer hätten definitiv gereicht. Für manch einen scheint die Volkshochschule ganz schön überfordernd zu sein. Starwind
  22. Sorry Ebillmo, nach jeder gefallenen Zahl kann jede der vorhandenen Zahlen erscheinen, einschließlich der Letztgefallenen (anders als beim Lotto). Serien bilden sich selbst nach Deinem Verständnissinn keinesfalls "automatisch". Das Stichwort dazu lautet "Binomialverteilung". Starwind
  23. Hmm, und wie treiben es nun die ungeborenen Anwälte im Mutterleib ? Starwind
  24. Kein Wunder, wenn Du ihm gleich die zielorientiert vorbereiteten "Tatsachen" wohl selektiert präsentierst und dabei nicht vernachlässigst, die passenden getürkten Beweismittel "vorbereitet" zu haben. Starwind
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