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starwind

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Alle erstellten Inhalte von starwind

  1. Nur mal zum Teilaspekt "kleine Dreher". Ich weiss nicht, ob das irgend jemand so gemeint hat. Ich ganz bestimmt nicht. Das sind Menschen wie "Du" und "ich". Da gibt es richtig nette und interessante, ebenso wie richtige "Stinker". Da gibt es richtig intelligente, ebenso wie "Vorurteilssammelsurien". Jede/r muss einzeln beurteilt werden. Niemals alles über einen Kamm scheren. Starwind
  2. Hallo Westostfale, mal ohne Zitierfunktion, damit nicht alles mehrfach erscheint. Mit dem Durchgriff auf den Croupier (konkludent handelnder Erfüllungsgehilfe) kann ich mich anfreunden. Aber wer ist der Geschädigte ? Der Spieler, der konkret "weggedreht" wird: ja Zielt der Croupier auf ein unbelegtes Feld: alle Setzer: ja Zielt er irgendwo hin auf eine abstrakt gewählte Zahl: keiner ist geschädigt, weil alle dieselbe originäre Chance behalten: nein Ob abstrakte Vermögensgefährdung reicht ? Da müsste ich jetzt in die Kommentare oder in Juris rein. Wenn's nicht wirklich von eminenter Bedeutung ist, würde ich mir das gern ersparen. Und wirklich wichtig kann's eigentlich nicht sein, da -wie Du zutreffend erwähnst- es ohnehin an der Beweisbarkeit scheitern wird. Gruß Starwind
  3. Ja, so ist das richtig. Die Betreiber könnten sich strafbar machen, wenn zum Nachteil des/der Spieler zielgeworfen würde. Aber noch das Folgende: Putzig würde eine solche Konstellation, wenn zum Vorteil eines Spielers geworfen würde. Dann würde ja gleichzeitig zugunsten von dessen "Vermögen" gehandelt, während gleichzeitig zuungunsten der Vermögen aller anderer Setzer gehandelt würde. Wären letztere jetzt betrogen worden? Auch nur dann, wenn statt der croupiersbedingten Fallzahl eine andere Zahl getroffen worden wäre, auf die ein anderer Spieler tatsächlich gesetzt hat. Wie soll dieser hypothetische Ablauf bewiesen werden ? Betrogen könnten auch nur die Spieler sein, die tatsächlich ansonsten getroffen hätten. Die, die ohnehin verloren hätten (mit und ohne zielwerfenden Croupier) hätten ja gar keinen Vermögensschaden. Hier lassen sich die abstrusesten Fallkonstellationen zusammen basteln. Falls ich mal ganz fies drauf bin, quäle ich vielleicht mal Referendare und lasse eine Arbeit darüber schreiben. Jetzt bitte aber keine weiteren Fallerfindungen. Über derartiges hat bisher kein Gericht hier entscheiden müssen und ich hoffe nachdringlich, dass das auch so bleibt. By the way: Damit mir niemand einen Meinungswechsel unterstellt: Zielwerfen klappt nicht. Starwind
  4. Lassen wir mal die Problematik des Strengbeweises, der geführt werden müsste, außen vor. Welche " falsche Tatsache wird vorgespiegelt" durch den "zielwerfenden Croupier" ? Kommt doch nur die "Teilnahme an einem Glücksspiel" in Betracht. Dies ist aber eine Lizenzvoraussetzung für das Casino. Der Glücksspielvertrag wird aber nicht durch den einzelnen Croupier abgeschlossen. In seinem Arbeitsvertrag steht dazu auch nichts (behaupte ich jetzt nicht, ich kenne definitiv mehrere Anstellungsverträge von Croupiers, da ich damit beruflich zu tun hatte). Der Croupier selbst ist also kein Garant des Glücksspiels selbst. Da gibt es auch keine automatische Durchschlagsfunktion vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer. Also kann der Croupier selbst keinen derartigen "Irrtum erregen", sondern höchstens die Betreiber desselben. Die anderen Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB kommen eh nicht in Betracht. Daraus kann man lediglich den Rückschluss ziehen, würde der Betreiber einen zielwerfenden Croupier bemerken, müsste er diesem dies eigentlich im Rahmen des Arbeitgeber-Direktionsrechtes untersagen, um nicht selbst in den Focus zu geraten. Mehr aber auch nicht. Starwind
  5. Abgesehen davon, dass ich -stur wie ich nun mal bin- an den zielwerfenden Croupier nach wie vor nicht glaube, dazu Folgendes: "Wegdrehen" erfüllt keinen Straftatbestand. Also dürfen sich Staatsanwälte und Gerichte mangels Zuständigkeit gar nicht darum kümmern. Ein völlig anderer Gesichtspunkt ist die Konzessionsvergabe, die an die Glücksspielvoraussetzung gebunden ist. Z.B. im Land Berlin ist das Land je nach dem Jahresergebnis des Casinos zwischen 80 % und 92 % an den Gewinnen beteiligt. Deswegen sind auch die Finanzbeamten anwesend, die dies überprüfen und sogar für die regelmäßige Zwischenabführung zuständig sind. Hier wartet das Land nicht bis zum Jahresende. Über diese mindestens 80 % Überschussanteil sind die Interessen von Casino und Land eng verbunden. Das Land würde am "Wegdreher" sogar primär partizipieren. Glaubt auf dieser Basis jemand ernsthaft, dass das konzessionsverteilende Land dagegen vorgehen würde ? Abgesehen davon wäre mir das herzlich schnuppe. Auch wenn jemand tatsächlich "wegdrehen" (wobei die Art des "Wegdrehens eigentlich noch detailliert zu unterscheiden wäre, aber das lasse ich jetzt mal) könnte, wäre das in meine Beobachtung integriert, würde mich also gar nicht interessieren, soweit es um den "Zielwurf" geht. Fazit: Selbst wenn es öffentlich gemacht würde (Nachweis sehr sehr schwierig), würde sich wahrscheinlich niemand darum kümmern. Die meisten betroffenen klasssischen Spieler würden sich ärgern, wären letztlich aber hilflos. Weil sie nicht anders können, würden sie aber weiter Geld abliefern. Die große Öffentlichkeit in Deutschland würde es unter dem Aspekt abbuchen, da bekommen die Zocker halt, was sie verdienen. Starwind
  6. Nicht "wenn", sondern "falls". Und das tritt bei einer normalen Kombination nicht ein. Starwind
  7. Endlich mal jemand mit Durchblick. :laugh2: Starwind
  8. Fein, dass wenigstens Du noch gucken kannst. Ich hatte -wegen dem, was anschließend folgen müsste- keine Lust, das zu vertiefen. Ein albernes Fake-Video. Gruß Starwind
  9. Von alterfahrenen Croupiers wurde mir durchaus erzählt, dass nach Casinoschluss (wenn alle Gäste raus sind und die Finanzbeamten weg sind, weil ohnehin alle Jetons sowie der Tronc aus dem Umlauf sind) schon zuweilen aus Jux "Zielwerfen" (auch um Lagen) praktiziert wurde. Auf meine weitere Frage, ob es einer oder gar mehrere beherrschen würde/n, erhielt ich immer eine verneinende Antwort verbunden mit dem ziemlich inhaltsgleichen Zusatz: "Glauben Sie wirklich, dass ich oder der betreffende Kollege dann noch hier arbeiten müssten ?". Starwind
  10. Gute Besserung. :fun2: Starwind
  11. War noch bei meinem üblichen Chinesen am Kudamm, wo Stammkunde. Das ging zz (ziemlich zügig). Fahrzeit plus Fußweg von der Tiefgarage zum Casino keine 20 min. Bin aber dennoch etwa 10 min. zu spät gewesen. Starwind
  12. Da muss man ganz klare und völlig objektive Grundvorstellungen haben. Bloß keine Komplikationen - wie beim Roulette. Gerechtigkeit ist gewährleistet, wenn ich recht habe. Basta. Starwind
  13. Das funktioniert aber nur bei weiblichen Spruchkörpern. Starwind
  14. Sei nicht unfair gegenüber der erstgenannten Gruppe, indem Du sie mit PoBe in einem Zusammenhang erwähnst. Starwind
  15. Tja, die Krawatte für die Außendarstellung. Im Inneren ist der "Kampf" aber längst entschieden. Starwind
  16. Kommt jetzt zwar überraschend, aber eigentlich mag ich es genau so, bin sowieso schon im Nadelstreifen. Bin noch bis 19.30 Uhr im Büro und will dann noch ein Freßchen reinschieben. Abendtermine habe ich abgesagt. Also, ich kann um 20.30 im Casino am Potsdamer Platz sein. o.k. ? Erkennungsmerkmal: dunkelblauer Nadelstreifen mit Krawatte mit Delfinen am Tisch 5. Starwind
  17. Ach, Du teilst meine Abneigung gegenüber dem Regierenden Bürgermeister von Berlin ? Starwind
  18. Hast Du dir Tullius Destructivus aus "Streit um Asterix" als Vorbild erkoren ? Starwind
  19. Na, dann sieht ja jetzt wenigstens die Tonne gut. Starwind
  20. Mach' ich anders. Weiss schon, was Du inhaltlich meinst. Ich gehe zur Rotorzeitbestimmung taktend über Raute/Zahl/selbe Zahl. Die Kugelzeit kommt erst danach. Das sehe (und ein wenig hat es auch mit Hören zu tun) ich, ab wann ich mich dann darum kümmern muss. Starwind
  21. Weich und wabbelig turnt mich eher ab. Starwind
  22. Zu diesem Thema hatte früher schon Kelly geschrieben. Es interessiert mich zunächst dem Grunde nach, ob man mit dem Laufgeräusch zusätzlich etwas anfangen kann. Ich gehe bisher nämlich von einer Verneinung der Frage aus. Ich hatte mir vor langer Zeit mal den Ton aus den Gordon-DVD's in einem Video Bearbeitungsprogramm im Time-Modus näher angesehen und ihn gestreckt. Dabei wurde in der Tonkurve sichtbar, dass es beim Lösen von der Rinne zwar einen deutlichen Übergang gibt, dass dieser sich ohne signifikante Spitze aber über ca. eine halbe Sekunde verteilte. Also konnte ich nichts damit anfangen. Nosti meint dagegen ja einen zeitlich davor liegenden "Sprung", um den ich mich bisher nicht gekümmert habe. Die Anwendbarkeit ist dann eine Folgeangelegenheit (natürlich das einzig wirklich Interessante). Wenn dies in einem nicht einsehbaren Teil des Kessels passiert, dann heisst das tote Hose für diesen Coup. Werd' mal in Ruhe schauen. Das Laufgeräusch hört man (jetzt in Gänze gemeint) ja sehr deutlich, selbst wenn Lärm in Casino herrscht. Unterscheidungen gibt es da schon. Meine Lauscher funktionieren noch ganz ordentlich, so dass ich neben dem Kessel stehend jeder zeit angeben könnte, ob sich die Kugel gerade auf mich zu bewegt oder von mir weg. Ist aber alles brotlose Kunst, wenn es nicht wirklich einen zeitlich ganz kurzen Übergangsmoment geben sollte. Starwind
  23. Das höre ich mir mal an, wenn ich wieder bei meinem Kessel bin. Starwind
  24. Na, wenn du dann vielleicht auch ein gutes Gehör besitzen solltest, stelle ich dir mal folgende Frage (weil Nosti das gerade in einem anderen Thread angesprochen hat). Den gestreckten Übergang des Kugellaufgeräusches beim Verlassen der Laufrinne kann ja jeder hören, aber kannst Du das als ganz kurze Änderung des Laufgeräusches wahrnehmen ? Starwind P.S.: Korrektur, da Nosti sich gerade dazu erläuternd geäußert hat. Es soll sich um einen Geräuschsprung zeitlich davor handeln.
  25. Soll dieses "Sprunggeräusch" durch das endgültige Lösen der Kugel von der Laufrinne entstehen ? Starwind
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