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Die Wahrheit über die Binomialformel - 2. Anlauf
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Danke, Du hast mir die Arbeit durch Deine Zusammenfassung abgenommen, die Detailerkenntnisse aus Deinem 1. Anlauf selbst exerpieren zu müssen. Dein Fazit ist identisch mit dem, zu welchem ich seinerzeit gelangt bin, als ich auf diesen Gesichtspunkt durch Basieux aufmerksam wurde. Ich hatte es lediglich viel oberflächlicher überprüft über eine "Blutprobe" an Hand von Permanenzen, die mir aber auch schnell offenbarte, so ist kein Krümel aus den Casinos zu tragen. Wären meine "Feststellungen" noch für den Spielerkreis von Interesse, der das Spiel einzelsitzungsbezogen (tagesbezogen) betrachtet, so gehen Deine Überprüfungen weiter und müssten eigentlich auch Dauerspieler, z. B. über die viel schnelleren Satzmöglichkeiten in OC's, überzeugen. Starwind -
Danke, ich habe das wegen des Zeitablaufes nicht mehr auf die Reihe gebracht. Sind beide keine Freunde von mir, als am selben Tisch K.... mal pampig wurde, stand er kurz davor, dass ich ihm eine physische Belehrung verabreicht hätte. Dazu muss man bei mir schon erheblichste Vorleistungen erbringen. Starwind
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Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Auch dies ist völlig falsch. Weder ein Zivilgericht noch ein Strafgericht haben irgendeine Berechtigung ein eingebrachtes Gutachten "zuzulassen" oder "zurück zu weisen". Das ist im Zivilrecht Parteivortrag, im Strafverfahren Vortrag der Verteidigung, der berücksichtigt werden muss, da gibt es keinerlei Ermessensspielräume oder Ähnliches. Würde ein Gericht dagegen verstoßen (was keinem Profi passieren würde), gäbe es sofort einen Befangenheitsantrag, über den nicht die erkennenden Richter entscheiden. Dieser ginge 100 prozentig erfolgreich durch und Einzelrichter, Kammer oder Senat wären raus aus dem Verfahren. Eine Peinlichkeit, die sich niemand an den Hals hängen würde. Na, entweder hat man sauber juristisch vorgeprüft, ob man realistische Erfolgsaussichten hat oder nicht. Wer diese Aussichten nicht hat und nur auf seiner querulatorischen Rechthaberei verharrt, bekommt halt auf die Rübe, ebenso wie beim Roulette. Dasselbe gilt doch auch für die sonstigen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Ansonsten könnte jeder Querulant das Rechtssystem durch närrische Klagen und krankhafte "Rechtsvorstellungen" lahm legen. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Es handelt sich in der Regel um Freiberufler, die lediglich zusätzlich einen Eintrag als "gerichtlich zugelassener Gutachter" bekommen haben. Ihre Aufträge bekommen sie sowohl auf dem freien Markt als auch über Gerichtsaufträge. Zudem kann sie jemand, der in ein Gerichtsverfahren involviert ist, auch für ein Gutachten beauftragen, welches er selbst dann in das Verfahren einbringt. Schnick Schnack, erst mal muss zwischen Zivilgerichtsverfahren (ferner Verwaltungsgerichtsverfahren, Familiengerichtssachen, Freiwillige Gerichtsbarkeit und so weiter und so fort) und Strafverfahren sauberst unterschieden werden. Im Zivilverfahren zahlt der Unterlegene auch die Gutachterkosten. Im Strafverfahren kommt es darauf an, wofür das Gutachten benötigt wird, in den meisten Fällen gehören die Gutachterkosten zu den Gerichtsverfahrenskosten, die der Angeklagte zu bezahlen hat, so er verurteilt wird. Wird er freigesprochen, so trägt diese Kosten die Landeskasse. Auch das ist grob falsch. In Zivilsachen kommen diese Kosten durch den Unterlegenen regelmäßig rein, wenn er rechtsschutzversichert ist, gehören diese Kosten sogar zum Versicherungsumfang. Ernsthafte Risiken, solche Gutachterkosten nicht zurück zu holen, bestehen primär in Strafverfahren gegen Knackis. Wenn der vermeintlich "Benachteiligte" so dämlich sein sollte (und zusätzlich noch sein Prozeßbevollmächtigter oder Verteidiger) ein falsches Gutachten nicht durch ein privat in Auftrag gegebenes Gegengutachten zu entkräften, dann kann man einem solchen Dussel, der die Zivilprozeßordnung bzw. die Strafprozeßordnung nicht beherrscht halt nicht helfen. Dummheit ist nicht a priori strafbar, aber nichts schützt den Betroffenen vor deren Folgen und das ist wirklich gut so. Das ist keine Frage der Rechtsprechung (die sind nämlich an die Gesetze gebunden), sondern der Gesetzgebung. Die deutschen Gesetze bieten keinen Anhaltspunkt insoweit zu ernsthafter Kritik. Wer nicht weiss, wie man mit Gegengutachten arbeitet, ist halt dumm dran, die Ursache liegt dann aber in seinem leeren Kopf und nicht an Gesetzen oder Richtern. Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten ist übrigens unter keinem Rechtsgesichtspunkt höher wertig als ein privat in Auftrag gegebenes und ins Verfahren eingebrachtes Gutachten. Starwind -
Die flogen früher häufig gemeinsam aus Frankfurt nach Berlin ein und spielten immer, wenn ich sie zumindest gesehen habe, am 5er. K...... hatte dort regelmäßig schon im voraus Sitzplatz 1 reserviert. Die beiden fielen eigentlich immer durch ihr proletenhaftes Benehmen auf, kaum zu glauben, dass einer von ihnen Zahnarzt war. Starwind
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Die Wahrheit über die Binomialformel
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Platzer schätze ich natürlich auch gar nicht, deshalb habe ich mich im klassischen Bereich zum Spiel auf EC entschieden. Durch den Marsch (der nur der Spielstruktur dient, allein aber meiner Beurteilung nach nie zur "Überlegenheit" führen kann) plus der Spieltechnik (die schon im Gleichsatz zur Überlegenheit führen muss, sonst nutzt meiner Beurteilung nach auch keinerlei Progression) kann man erreichen auf EC sich um den Nullpunkt der Kurve herum zu bewegen, so dass man auch zuweilen in den Tages-Plus Bereich kommt. Ein solches Spiel ist auf wenige Gewinnstücke ausgerichtet, die es über ihre Stückgröße bringen müssen. Ich wende zusätzlich noch ein gestückeltes Paroli an, um in geeigneten Situationen den Gewinn hoch zu treiben. Dies aber nicht kontinuierlich und stur. Wenn es nicht klappt, müssen wenige Stücke über den Gleichsatz als Tagesergebnis reichen. Auf diese Weise tritt der brutale Inhalt des Begriffes Platzer bei mir überhaupt nicht auf. Also Vermeidung hoher Schwankungen und in keinem Falle Verlustprogressionen. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Einige werden es schon noch praktisch spielen. Sich über Inhalte von Spielweisen auszutauschen erweist sich meinem Eindruck nach aber selbst in einem Roulette-Forum als schwierig. Jeder spielt es anders und "lebt" dadurch geprägt in seiner eigenen "Gedankenwelt", wodurch das Eingehen auf andere offenkundig erschwert wird. Ich hatte es ja auch mal probiert (wenn mein Auslösereiz primär auch nur der war, seinerzeit dem Irrsinn des Rapido-Threads eine Alternative entgegen zu stellen) und habe nach ganz kurzer Zeit "frustriert" abgebrochen. Inhalte zerfasern sich hier blitzartig mäanderartig, ohne dass ich darin irgendeinen bösen Willen erblicke. Dann wird unter Benutzung derselben Worte, aber der Beiordnung völlig anderer Inhaltsbedeutungen aneinander vorbei geschrieben, dass die Heide wackelt. Dies tritt permanent auf. Auch mit der nun überwiegend angewandten Tendenz, wenn jemand eine Spieltechnik hat, so müsse diese in eine programmierbare Langtestreihe umsetztbar sein, sonst fehle der prüfbare Beweis und das sei alles Quatsch, tue ich mich zumindest schwer. Für eine Anwendung im OC sehe ich da noch eine höhere Nützlichkeit als in LC's. Ich z.B. "mag" nur Spieltechniken, die am konkreten Spielabend mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Plus führen. Da liegt meine "Obergrenze" maximal so bei 200 Coups. Ein "erfolgreiches" Spiel, welches über 100.000 Coups Vorteile generieren würde, aber Durststrecken beinhaltet, die auch mal über 500 Coups laufen, würde ich im LC nicht anfassen mögen; ich möchte nicht jeden Abend ins Casino, sondern nur hin und wieder mal nach Lust und Laune. Ich will damit sagen, die Denkansätze gehen hier in vielen Hinsichten schon weit auseinander. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
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Den durfte man aber malträtieren und wenn er einem auf den Sack ging auch sedieren. Oh tempora oh mores. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Hättste das doch gleich geschrieben, hätte ich mir den vorstehenden Sermon ersparen können. Also Du hast den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen Deinen Anwalt verloren, weil dieses Zivilgericht meinte, dass zwei Instanzen des Gerichtszuges, in dem dein Anwalt tätig war, rechtliche Scheiße gebaut hätten. Das ist keinesfalls eine Umschreibung von "Rechtsbeugung" sondern kurzum eine andere Rechtsansicht. Wer da nun Recht haben mag ist so nicht zu beurteilen, dazu bräuchte man die Gerichtsakten aller drei Verfahrensgänge. Mit zivilrechtlichen Ansprüchen gegen die Richter läuft da ebenso wenig etwas wie mit einer Restitutionsklage. Da steckt nicht ein Hauch von "Rechtsbeugung" drin. Juristische Dämlichkeit könnte man vielleicht in Betracht ziehen, aber auch dafür bräuchte man die Akten. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Letztlich das höchste dafür zuständige Instanzgericht. Unterschätze die mal nicht. Mit Zuständigkeiten können die schon umgehen. Sollten theoretisch dabei Fehler gemacht werden, gibt es zudem für die Verfahrensbeteiligten Prozeßvertreter und Verteidiger, die ebenfalls (jedenfalls die guten ) in der Lage sind, das richtig zu stellen. Kein Gerichtspräsident der Bundesrepublik verfügt über eine Anweisungsbefugnis gegenüber einem Richter, der seinem Gericht zugeordnet ist. Gerade dies steckt hinter dem Begriff "richterliche Unabhängigkeit". Was ist ein falsches Urteil ? Ein solches mit dem der Betroffene nicht zufrieden ist ? Dann wären ca. 50 % aller Urteile falsch, es "verliert" ja meist einer. Das ist also nicht der Beurteilungsmaßstab. Es muss juristisch korrekt sein, nur darauf kommt es an. Für die Leitlinien haben die odersten deutschen Gerichte die Maßstäbe vorgegeben in Anwendung der Gesetze. Letztlich kann sogar das jeweils zuständige höchste deutsche Gericht angerufen werden, wenn solchen Entscheidungen zuwider entschieden würde. Die von Dir angesprochene Rechtsbeugung müsste sich also durch den ganzen Instanzenzug hindurch gezogen haben, da wären nicht nur ein Einzelrichter sowie ein Gerichtspräsident involviert (um in Deinem Gedankengang zu bleiben). Diese "Rechtsbeugung" ist kaum praxisrelevant. Würde einer Schrott bauen, würde ihn die nächste Instanz aufheben oder spätestens der jeweilige Bundesgerichtshof. Eine Restitutionsklage ist nun wieder etwas völlig anderes, da geht es nämlich nicht um den von Dir angesprochenen Schadensersatz sondern um die seltenen Fälle einer Wiederaufnahmemöglichkeit eines bereits abgeschlossenen Verfahrens. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. In der Regel sitzen die Instanzen gar nicht im selben Hause. In jedem Fall ist der Präsident eines Amtsgerichts ein anderer als der Präsident des Landgerichts, der ist wieder ein anderer als der Präsident des Oberlandesgerichtes und der ist wieder ein anderer als der Präsident des zugeordneten Bundesgerichtshofes. Jeder von denen würde auch nur einen Anweisungsversuch sofort aktenkundig machen und in diese Akte sind Verfahrensbevollmächtigte, bzw. Strafverteidiger einsichtsbefugt. Hälst Du die allesamt für irre ? Deine Information ist grundsätzlich richtig. Allerdings würde sich ein zivilrechtlicher aus Amtshaftung abgeleiteter Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber (Landesbehörde oder Bundesbehörde) richten müssen, da Richter meist sich im Beamtenstatus befinden und der Dienstherr seine Beamten-um sie handlungsfähig zu halten- von Schadensersatzansprüchen frei stellt. Letztlich gelten für beide aber die gleichen Anspruchsvoraussetzungen (also für Richter wie Arbeitgeber). Unzufriedenheit des Betroffenen reicht nicht, es muss sich um eine tatsächliche vorsätzliche Rechtsbeugung handeln. Die Beweislast trägt der Kläger. Der subjektiv erforderliche Bestandteil dieser Straftat ist extrem schwer nachzuweisen. Ein Rechtsirrtum der Richter durch alle Instanzen betrachtet (mal extrem hypothetisch) würde nicht reichen. Wer z.B. in erster Instanz zivilrechtlich verliert (oder strafrechtlich verurteilt wird) und es zur Korrektur verabsäumt/unterlässt die nächste Überprüfungsinstanz anzurufen, begibt sich z.B. eigenverschuldet seiner weiteren Rechte und kann dann nicht mehr erfolgreich über "Rechtsbeugung" argumentieren. Selbst damit würde sich ein Profi niemals begnügen, weil die Darstellung einer Seite (sei es als Betroffener oder vom Hören-Sagen) selten eine vernünftige objektive Beurteilung zulässt. Praktisch läuft das so, dass man Akteneinsicht beantragen und nehmen muss, erst dadurch bekommt man ein "rundes" Bild des Falles und die ;Möglichkeiten einer vernünftigen Würdigung. Wenn zwei "Streitende" ihre Sicht der Dinge darlegen ist das selten etwas Verwertbares. Aufgabe von Richtern ist es unter anderem ja gerade, zu checken, was davon objektiv überprüfbar ist. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Hallo Sachse, vom angloamerikanischen Rechtssystem war ich insbesondere durch frühere Zusammenarbeit mit Kollegen, die in den U.S.A. tätig waren, schon immer entsetzt. Man kann es auf den Punkt gebracht so formulieren: wer über die größere Geldmenge verfügt kann den Ärmeren im Prozeß platt machen. Da gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die dort als völlig legal bewertet werden, die dem finanziell Schwächeren keinerlei Chance belassen. Nun lief tief in der Nacht vor einigen Tagen in einem der Spartenkanäle der Öffentlich-Rechtlichen eine Doku, wenn ich mich recht entsinne hieß das Ding "U.S.A. - die gekaufte Demokratie ?". An den darin enthaltenen Recherchen gibt es für mich keinen Grund zu zweifeln, da das gut belegt und aufgearbeitet war. War ich bisher ein starker Kritiker dieses vermeintlichen Rechtssystems, so würde ich nunmehr darüber nachdenken müssen, ob ich zum Terroristen mutieren würde, wenn ich in diesem Staat leben müsste. Staatsanwälte und Richter deren Erfolg = Reputation auf Karrieregeilheit -verbunden mit dem dadurch einzufahrenden Vermögen- basiert statt auf korrekter Rechtsanwendung (unabhängig von der Frage, was dann rechtlich richtig letztlich heraus kommt) genießen meine hohe Verachtung. Starwind -
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Das ist eine andere -mögliche- Variante, in der Dir die Entscheidungsmöglichkeit überlassen wurde. Seitens der einzelnen Strafgerichte gibt es Listen mit Verwendungsmöglichkeiten für i.d.R. gemeinnützige Organisationen, denen Bußen zugewandt werden können. Die sollen eigentlich gleichmäßig abgearbeitet werden -soweit der "Kunde" keine eigenen Vorstellungen äußert-, leider wird das aber nicht in gebotenem Maße kontrolliert. Ähnliches passiert hinsichtlich der Verwendung eingezogener Tatwerkzeuge (Pkw's, geklaute Gegenstände, deren Eigentümer nicht ermittelt werden kann u.s.w.). Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Nur damit keine Mißinterpretationen auftreten können. Ich vertraue keinem -auch unserem- Staat, weder blind noch sehenden Auges. Von der Ausgangslage her ist mir unserer lediglich der Erträglichste (von den Grundspielregeln her, nicht von wechselnden verantwortlichen Personen). Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Das muss ich einräumen, ich auch nicht. Ich werde es mir noch mal ansehen. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Ja, bekannt. Das Problem ist lediglich, wie dies unter Beachtung der Varianz spieltechnisch praktisch ausschlachten ? Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Und wenn Du an eine der Futterkrippen kämest, würdest Du wahrscheinlich zum Ober-Sumpfhuhn werden. Ich sehe den Ausgangspunkt dieser weltweit verbreiteten Handlungsweisen nicht in irgendwelchen Staatsexzessen (Rechtsordnungen können nur Kontrollmechanismen schaffen), sondern -viel übler- in der Genetik der Menschen selbst. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Das ist ein sehr berechtigter Einwand. Ich würde es als positive Entwicklung bewerten, wenn dieser Entscheidungsteil aus der Zuständigkeit der Strafrichter ausgegliedert würde und einer wirklich unabhängigen anderen Abteilung desselben Gerichtes zugeordnet würde. Hier muss der Ablehnungsaspekt wegen Befangenheit besser überwacht werden, hoffentlich hat das ZDF durch seinen Beitrag darüber einen Impuls gesetzt. Für die bereits erfolgten Zuwendungen im anrüchigen Dunstkreis sollten die zuständigen Gerichtspräsidenten den betroffenen Richtern die Löffel lang ziehen. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Du wirfst hier das gesamte deutsche Rechtssystem in einen Topf, rührst gedanklich kräftig alles durcheinander und kommst dementsprechend zu abwegigen Schlußfolgerungen. Wenn der Vorwurf der Rechtsbeugung tatsächlich richtig wäre, könntest Du dich nicht strafbar machen, weil Du dann ja die Richtigkeit Deiner Behauptung nachweisen könntest. Lediglich wenn Deine Schlußfolgerungen auf abwegigen Rechtsansichten beruhen würden, die zu unserem Rechtssystem nicht kompatibel sind, könntest Du dich strafbar machen. Hier quirlst Du Zivilrecht und Strafrecht mal munter völlig durcheinander. Einem Geschädigten steht zivilrechtlicher Schadensersatz zu, wenn der Schädiger den für die Tatbestandsverwirklichung notwendigen Fahrlässigkeitsgrad erfüllt hat, ggf. sogar den Vorsatz. Mit einer Strafbarkeit hat dies hingegen erst mal nichts zu tun. Erst wenn zusätzlich die schadensverursachende Handlung weiterhin einen Straftatbestand erfüllt, kommt das Strafrecht zusätzlich in die Betrachtung. Deine Behauptung "zumeist auch zusätzlich strafbar" offenbart, dass Du zwischen Zivilrecht und Strafrecht nicht unterscheidest. Um bei einer Fehlentscheidung (so es wirklich eine wäre) den Bürgern Schutz zu gewähren, gibt es die übergeordneten Instanzen, die angerufen werden können, um die Vorinstanz zu überprüfen. Das ist nun völliger Unsinn. Wäre der Richter z.B. beim Amtsgericht für Zivilsachen oder beim Verwaltungsgericht beschäftigt, so könnte ihn ein solches Gericht gar nicht wegen Rechtsbeugung verurteilen, weil die Zuständigkeit zur Beurteilung solcher Vorgänge ausschließlich den Strafgerichten zugewiesen ist. Du kannst einen Schaden, den Dir beispielsweise ein anderer Verkehrsteilnehmer zugefügt hat schließlich auch nicht vor einem Familiengericht einklagen. Pure Phantasie ohne jegliche Grundlage in unseren Gesetzen. Welches Gericht tatsächlich zuständig wäre ergibt sich aus der zur Anklage gebrachten Straftat im Einzelfall und dem Ort der Tatverwirklichung hinsichtlich der Zuständigkeit. Der Grundsatz der Befangenheit gewährleistet, dass in der Folgebeurteilung niemand beteiligt wird, der in engerer Verbindung zum Angeschuldigten oder dessen Arbeitsbereich steht. Über diese Unabhängigkeit der Richter solltest Du dich freuen, wird darüber doch zumindest weitestgehend gewährleistet, dass sie über politische Einflußnahmen auf ihre Arbeit ganz überwiegend energisch zurückweisend reagieren werden. Richter und Chemiker sind hier nicht vergleichbar, oder kennst Du eine Anspruchsgrundlage, wonach die Entscheidung eines Chemikers mit der Berufung oder Revision angefochten werden kann ? Weiterer bemerkenswerter Humbug. Zunächst stehen demjenigen, der anderer Rechtsmeinung als die erste Instanz ist, je nach Gerichtsart unterschiedlich, die höheren Instanzen zur Überprüfung frei. Dir hier auseinander zu setzen, wie sich Vorsatz, bedingter Vorsatz oder ganz einfach Rechtsirrtum bei der Tatbestandsverwirklichung sowie bei den Folgen unterscheiden, ist mir zu aufwändig. Selbst wenn ein Richter zuweilen nicht persönlich in Haftung genommen werden kann, gibt es daneben noch die Haftung der Anstellungsbehörde, in der Regel die Justizverwaltung des betroffenen Landes. Wenn also der Direktzugriff auf den Richter nicht möglich sein sollte, ist der rechtssuchende Bürger noch lange nicht rechtlos gestellt. Wenn er allerdings alles durcheinander bringt, um daraus staatsverdrossene Polemik zu inszenieren, ist ihm wirklich nicht zu helfen, dann handelt es sich aber auch nicht mehr um juristische Probleme. Entschuldigung, aber hier lache ich mich schlapp. Richtig, für gehobene Positionen müssen sich in einigen Bundesstaaten der U.S.A. die Richter nicht nur einer Wahl stellen, sie müssen sogar Wahlkampf betreiben. (Dies gilt sogar für den Sheriff.) Dieser kostet richtig Geld und dabei müssen Richter ihre Zeit damit vertrödeln, Wahlkampfspenden einzusammeln, statt sich der Rechtsprechung zu widmen. Wer ihnen besonders viel Wahlkampfspenden zuwendet, der kann sich bestimmt sicher sein, wenn z.B. seine Firmeninteressen Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, dass solche Richter dann wirklich völlig unabhängig -zunächst unter dem Gesichtspunkt "eine Hand wäscht die andere" und dann schon mal so im Vorblick auf den nächsten Wahltermin und die Folgespenden, an denen der Fortbestand ihrer Amtsinhaberschaft sowie über deren Gesamtdauer ihre Pensionshöhe hängt- entscheiden. Ein tolles Vorbild für echte Vetternwirtschaft. Ich bin jedenfalls heilfroh, dass unsere Verfassung für einen solchen Scheiß keine Grundlage liefert. Z.B. über die Zuständigkeiten des Bundesjustizministers sowie des ihm nachgeordneten Ministeriums hast Du dir noch niemals Gedanken gemacht ? So, an dieser Stelle reicht mir die Tapete. Das ist alles derart laienhaft gequirlt, dass ich mich wirklich frage, wie an einem Akademiker das Leben so vorüber gerauscht sein kann. Ist wirklich kurzum entsetzlich und tief unter dem Bildzeitungs-Niveau, was schon unerträglich ist. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Der Filmemacher sebst beschreibt es so: " Lolas Schrei ist ein wahnsinniger, wilder, hysterischer Ausdruck von Verzweiflung und dem Versuch, der scheinbar größten Hoffnungslosigkeit und Panik mit Energie entgegenzutreten und die Dinge in Bewegung zu setzen." Dieser Wahnsinn und die Hysterie, die tatsächlich rein gar nichts in Bewegung setzen (demolierte Gläser nehme ich nicht ernst), ist bei einigen auch hier zu spüren. Das Leben straft zuweilen die Richtigen. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Mt Verlaub, mit der Darstellung von Phantasievorstellungen als vermeintliche Realität, verlässt Du jeglichen Bereich der Glaubwürdigkeit. Wir leben hier weder in der Türkei noch -in dazu abgewandelter Form- in den U.S.A., und das ist wirklich gut so. Würde ein Gerichtspräsident derartiges mal versuchen, würden Einzelrichter, Senat oder Kammer sich vor Lachen auf dem Boden wälzen und anschließend darüber einen Aktenvermerk fertigen und zwar in der Akte, die zu dem konkreten Fall angelegt wurde. Praktisch läuft das völlig anders. Politisch wird schon dumpfbackig versucht, solche Einflußnahmen zu versuchen. Da wird in der Regel der zuständige Staatssekretär losgeschickt, um mal den politischen Wunsch beim Gerichtspräsidenten anzubringen. Das tut dieser politische Beamte dann auch eilfertig. Der Gerichtspräsident wird sich das auch anhören, und mit ernster Miene eine Worthülse absondern, dass er mal sehen werde, was sich da machen lasse. Anschließend sitzen der Gerichtspräsident und das betroffene Gerichtsorgan (Einzelrichter, Kammer, Senat) zusammen und lachen sich wie vor geschildert gemeinsam krumm. Du hast vielleicht Wahnvorstellungen. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Moin, Spielkamerad, das käme darauf an, wie in das Spiel eingegriffen würde. Z.B. RRS würde lupenreine Zufallszahlen generieren, da träten hinsichtlich der Sigma-Grenzen keine Auffälligkeiten auf. Nur KG'er würden leiden, da dürfte sich aber auch kein verwertbarer Schwerpunkt mehr bilden. Das kommt darauf an, über welchen Zeitraum dies passieren würde. Ist der rot-Spieler nach kurzer Zeit mause und das "Gegensteuern" hört auf, wäre das noch nicht besonders auffällig. Im Rahmen der Sigma-Betrachtung muss die Mathematik ja immer interpretiert werden. Auch eine isoliert betrachtete z.B. 12 Serie auf schwarz erweckt einen unzutreffenden Eindruck, solange man sie allein ins Auge fasst, wird sie z.B. in eine Spielstrecke von 100 Coups eingeordnet, wird sich diese Auffälligkeit sofort relativieren. Würden sie betrügerisch lange schwarz-Serien einstreuen, so lägest Du richtig. Würden sie es nicht so offenkundig treiben, so würde der individuelle Marsch eine Rolle spielen, wie sich dieses Verhalten auf den einzelnen Spieler auswirkt (für einen reinen rot-Spieler selbstverständlich übel). Damit dies nicht fehlinterpretiert wird: Über jegliche Art von Marsch ist nach meiner festen Überzeugung rein gar nichts zu gewinnen, der kann nicht mehr erfüllen, als Struktur ins eigene Spiel zu bringen, dann muss aber mehr hinzu kommen. Ich erwähne ihn nur, weil die Auswirkungen kurz- bis mittelfristig bei unterschiedlichem Marsch auch unterschiedlich ausfallen würden. Ansonsten ist es meines Erachtens wenig zielführend darüber zu spekulieren, wenn man vorher nicht klar definiert, wie die Algorithmen der Betrugshandlungen ausgestaltet sein sollen, weil es ansonsten viel zu viele unterschiedliche Auswirkungsmöglichkeiten gibt, je nachdem, wie ein Betrug ausgestaltet wäre. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Da mutmaßt Du etwas Unzutreffendes. Individuelle Gewinne sind ebensowenig wie freundliches Personal taugliche Indikatoren. Erst recht nicht individuelle Verluste. Staatlicher Betrieb oder staatliche Konzessionen haben hingegen schon eine andere Qualität wegen der Folgen, wenn ein Betrug auffliegt. Die eindeutigen Hinweise hingegen auf korrektes Spiel leite ich aus ganz anderen Tatsachen ab. Beim KG müsste es generelle Auffälligkeiten bei der Schwerpunktaufzeichnung geben, wenn durchgängig z.B. RRS eingesetzt würde oder auch nur in Einzelcoups. Habe ich noch nie erlebt. Im klassischen Bereich im LC habe ich auch noch niemals Störungen der üblichen Musterbildungen des Zufalls erlebt. Mit OC gebe ich mich nicht ab. Wo ich keine konkreten Anhaltspunkte für Betrug habe, sehe ich auch keinen Sinn darin, darüber Mutmaßungen anzustellen. Dies ist übrigens auch ein Grundsatz eines Rechtsstaates, in welchem die Unschuldsvermutung gilt, solange der exakte Straftatnachweis nicht erbracht ist. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Ich wünsche Dir viel Erfolg. In Baden-Baden war ich einige Male vor langer Zeit, als ich vom KG noch nichts wusste. Es hätte mir auch nichts genutzt, da sie seinerzeit dort mit kleineren Elfenbeinkugeln spielten. Es war (und ist es hoffentlich noch) ein angenehmes Casino, an das ich mich gerne erinnere. Starwind -
Die Wahrheit über die Binomialformel
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Statistik, Abkürzungen, Phänomene, Mathematik
Nach dem endlosen Geschwurbel von Theoretikern, die offenkundig noch keinen "offenen" Kessel (also einen, aus dem der Rotor herausgehoben wurde) in ihrem Leben gesehen haben, sollten doch mal, um wieder den Boden der Realität zu berühren, zwei sich aufdrängende Folgefragen beantwortet werden: 1. In welchen Casinos wird konkret welche Betrugsmethode angewandt ? 2. Wie gedenken die "Jeglicher Beschiss ist möglich und muss daher auch berücksichtigt werden" Vertreter darauf praktisch zu reagieren ? Oder geht es womöglich gar nicht um praktisches Roulettespiel, sondern nur um den Suchtfaktor einiger bezüglich des puren Phantasierens ? Starwind