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Basisstrategie und (fast) niemand spielt danach
topic antwortete auf starwind's EC-Zocker in: Blackjack, Poker, Sportwetten
entfernt, FSK. Starwind -
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Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Überzeugt mich gar nicht. Beim Lotto ist der "Hebel" noch viel größer. Dennoch werde ich keinen Cent dafür verschwenden. Es gibt da nämlich noch ein paar andere zu bedenkende Entscheidungskriterien, z.B. die Ausschüttungsquote. Und was nutzt die 35fache Auszahlung auf Plein bei entsprechend geringerer mittlerer Gewinnwahrscheinlichkeit/Trefferwahrscheinlichkeit gegenüber EC ? Gar nichts. Stell' den entsprechenden 35fachen Einsatz einfach auf EC und Du bist viel schneller am Ziel (wegen geringerer Schwankungsbreite) und prozentual leicht bevorteilt, vorausgesetzt, Dein Spiel weist einen positiven Erwartungswert auf. Ist letzteres nicht der Fall, lieferst Du über Plein mehr ab und hast auch noch einen langen Zeitaufwand (Zeitverschwendung) in Deinem Spiel. Triffst Du dann wirklich auch mal, freust Du dich wie ein Schneekönig und bejubelst einen "Hebel", der tatsächlich ein reines Phantasieprodukt ist. Starwind -
Dazu habe ich eine ganz deutliche Eigenbewertung: Wenn von Dreck, Dreck angeboten wird, so ist dies zwar noch nicht strafbar, die gesuchten Opfer haben aber eine ganz einfache Entscheidungsmöglichkeit: Dreck meiden ! Lasst sie sich doch im eigenen virtuellen Sumpf suhlen, mögen sie mit sich selbst spielen und sich auch selbst bezahlen. Starwind
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Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Hä, auf welchem Sparbuch gibt es zur Zeit eine Verzinsung von 1,35 % p.a. ? EC Spieler setzt 100 € bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 48,648 %. Plein Spieler setzt 5,555 € auf eine Plein bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 2,702 %. Die Zahlen lediglich, um eine echte leicht nachvollziehbare Vergleichbarkeit herzustellen, natürlich gibt es keine Jetons im LC a 5,555 €. Wo liegt der Vorteil des Plein-Spielers ? Wenn Du die Realität für "Deko" erachtest, ist das schon bemerkenswert. Galoppierende Phantasie, nichts weiter. Starwind -
Erstens wird die Kugel in der Laufrinne des Kessels abgedrückt und nicht auf dem Tableau, wo die Jetons liegen, zweitens kann kein Croupier einen tatsächlich gesetzten Sektor wirklich treffen, dann müsste er nämlich eine Meise haben, wenn er länger Croupier bliebe, drittens setzen KG erst nach Kugelabwurf, solch "zielwerfender" Croupier müsste also auch noch Hellseher sein. Tut es wirklich nicht weh, solch einen Schwachsinn abzusondern ? Starwind
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Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Moinsen, H.D., 45 ist o.k.. La Partage war ja Prämisse, also 9 über La Partage (EC) zurück plus 35 plus Einsatzstück auf Zero = 45. Grundsätzlich geht aber über Zero noch ein Stück für den Tronc flöten. Gruß Starwind -
Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Klar doch, aber nach dem Casinobesuch gleich wieder schön brav zurück in die Klapse. Starwind -
Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Na, EC ! Das muss Dir Sven beantworten. Starwind -
Pleinspiel auf Grundlage des 2/3 Gesetzes vom Berufspieler E.Mann
topic antwortete auf starwind's Sven-DC in: Grundsatzdiskussionen
Welches Casino zahlt auf Zero 53 Stücke (Einsatz auf Zero zurück minus Tronc) aus ? Starwind -
Die Foren verlieren ihre aktiven Mitglieder!
topic antwortete auf starwind's Ropro in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Wurf(Streu/Lauf)weitenveränderung durch erhöhte Transpiration und/oder Temperaturerhöhung gehäuft anwesender Biomasse. Ob das wohl momentbezogen zusätzlich kalkulierbar ist ? Starwind -
Ich hätte es vorhersehen müssen. Du engst den Alltagssprachgebrauch zum Begriff "Spaß" doch sehr individuell signifikant ein. Starwind
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Richtig, wirkt seltsam, passt aber dennoch. Früher, als ich viel weniger Zeit hatte, habe ich vieles über "Personal" erledigen lassen müssen. Es ergab sich sozialverträglich, dass sie älter wurden und körperlich nicht mehr alles schafften. In die Lücke sind meine Frau und ich dann gern getreten, ohne hierfür neues Personal zu engagieren. Vor 13 Uhr (früher stehe ich selten auf) wird alles weniger Anstrengende weiter fremd erledigt, Pferdefütterung, Pferde auf die Weide lassen usw. Danach übernehmen wir und genau das macht uns Spaß und ist Ausdruck davon, unsere Freiheit so zu nutzen, wie es unseren Interessen entspricht. Gegen 23 Uhr gehen wir üblicherweise jeweils letzmalig rüber zur Stallkontrolle, dies passt mit meinen Casinozeiten überhaupt nicht zusammen. In der Regel führt das sogar zu meiner Entscheidung, ich habe in der Nacht lieber noch mal Spass mit unseren Pferden, als ins Casino zu fahren, dann behalten sie ihre Knete eben vorübergehend noch ein paar Tage länger. Starwind
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Sieh' mir bitte nach, dass ich Deinem Vorschlag nicht folgen werde. Ein fast ganzes Berufsleben in mehreren Bereichen machte es erforderlich, eben solchen "Erwachsenen" raus hängen zu lassen, anders hätten meine Umfelder dies nicht -wie von mir insoweit angestrebt- angemessen genug honoriert. Dieser Zeitrahmen einer zumindest begrenzten Anpassung finde ich reicht. Jetzt gilt wieder, was davor schon für mich galt, und absolut nichts wird mich daran behindern dürfen, dies auszuleben und auszukosten. Starwind
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Suchst Du unverdaulichen Ärger ? N E I N Außerdem arbeite ich ohnehin nur noch mit dem Windchill - Alter, also gefühlte höchstens 39. Starwind
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Dort war ich in der Tat selten, ausschließlich wenn ich anderweitig beruflich ohnehin in den Bereichen war. Ich habe Dr. Leimbach in der Regel zusammen mit Dr. Kastrovic erlebt und jedes mal waren sie für mein Verständnis unangenehm auffällig. Rotwein und sonstiger Alkohol sind jedenfalls für mich keine Entschuldigung. Ein gebildeter oder wenigstens wohlerzogener Mensch hat sich im Griff zu haben, auch wenn er reichlich "etwas im Tee" hat. Wo Du recht hast, hast Du recht ! Da sind wir völlig anderer Ansicht. Auch wo man Millionen "investiert" hat, hat man sich zu benehmen, selbstverständlich auf "gleicher Ebene" und erst recht gegenüber "Subalternen". Das ist übrigens kein Kodex, der Akademikern vorbehalten ist, das erwarte ich allgemein (dass meine Erwartungen häufig enttäuscht werden, wird mich nicht von meinen Grundsätzen abbringen). Starwind
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Woher stammen denn diese Erkenntnisse ??????? Hast Du mit dem Typen jemals zusammen an einem Tisch gespielt ? Hast Du sein Gepöbel jemals von den Nachbartischen her auch nur zur Kenntnis nehmen müssen ? Hast Du je sein Verhalten gegenüber dem Personal live erlebt, wenn die Kugel nicht in den von ihm gewünschten Bereich fiel ? Der hatte niemals eine "geringe Frustrationstoleranz", sondern hat exakt das Gegenteil permanent davon ausgehustet, auch wenn er nur coupbezogen nicht gewonnen hat. Entweder verwechselst Du die Person oder Deine Phantasie geht mit Dir durch. Was man den Spielbanken allenfalls insoweit vorwerfen muss, ist dass sie solche Typen nicht sofort rausschmeißen, damit sie ihre Stillosigkeiten (ich wähle absichtlich diese sehr sanfte Formulierung) wenigstens unter ihres Gleichen ausleben müssen. Starwind
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Warum auch sollten amerikanische Zocker auf der nach oben offenen Dämlichkeitsskala eine Ausnahme bilden ? Die Touries, die z.B. Las Vegas besuchen, sind aber auch nicht klüger. Starwind
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Nee, der ist nicht in den letzten Jahren mutiert, der ist schon so geboren worden. Mit der Übernahme durch das Gesindel hast Du vollkommen recht. Starwind
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Ich habe die beiden mal am PP erlebt (liegt ein paar Jährchen zurück), als sie nachträglich kamen und am selben Franzosen spielten, den ich mir schon ausgesucht hatte. Sie hatten vorgebucht, jedenfalls waren zwei Sitzplätze bereits für sie reserviert. Wie die "Axt im Walde" haben sie sich immer benommen, also auch an diesem Abend. Zur Trefferquote: Hast Du dir mal Gedanken über einen besonderen Tilt gemacht, als Du sie beobachtet hast ? In meinem Falle war dies der Grund, warum ich den Tisch ausgesucht hatte. Nee, wat'n Zufall. Zu den anderen -von mir nicht zitierten- von Dir angesprochenen Aspekten bin ich anderer Meinung, ist aber gleichgültig. Starwind
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Das ist in unterschiedlichen Ausgestaltungen möglich. Meist wird der Betreiber (Konzessionär) gleichzeitig das Casino und dessen Gastronomie betreiben, dann gibt es ein einheitliches Hausrecht. Ist der Gastronomiebereich an einen weiteren selbständigen Unternehmer vermietet, trennt sich das Hausrecht in zwei selbständige Hausrechte auf, die auch unterschiedlich ausgeübt werden können (z.B. Casino Hausverbot, Gastronomie freier Zugang). Selbst bei den bayerischen Staatsbetrieben kann man das von Spielstätte zu Spielstätte unterschiedlich ausgestalten (einheitlicher Staatsbetrieb oder zwei Staatsbetriebe). Wie die Bayern das praktisch ausgestalten, weiß ich nicht. Starwind
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Hi, FavRad, wenn einem Konzessionär nachgewiesen werden könnte, dass er bei ihm beschäftigte Croupiers zum Zielwurf anhält oder auch nur eigenmächtiges Handeln von denen kennt und stillschweigend duldet, so wäre dies durchaus ein Grund (es würde sich schließlich um Betrug handeln) zum Konzessionsentzug oder zur Nichtberücksichtigung bei einer Neuvergabe/Verlängerung einer Konzession. Den Aspekt "Glücksspiel" allein halte ich gar nicht für so besonders bedeutsam. Im Glücksspielstaatsvertrag vom 01.07.2012 heisst es unter anderem: § 1 Ziele des Staatsvertrages .............................................. 4.sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden Das waren eigentlich die Gesichtspunkte, mal abgesehen von den Staatseinnahmen, über die man sich primär einig war. Wer dagegen verstößt riskiert natürlich seine Konzession. Die Definition zum Glücksspiel wird dann wie folgt vorgenommen: § 3 Begriffsbestimmungen (1) 1Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Man nimmt da bewusst die Einschränkung vor, dass auch "überwiegend vom Zufall abhängig" ausreichend sein soll. Zielwurf wäre mit Sicherheit nicht mehr überwiegend vom Zufall abhängig, also konzessionsbedrohlich. Abdrehen oder Wegdrehen gegen Kesselgucker führt zwar nicht zum "ursprünglichen" Ergebnis, aber dennoch zu einem Zufallsergebnis, also glücksspielkonform. Dies gilt auch für RRS. Kesselgucken ist keine Angelegenheit des Konzessionärs. Da Kesselgucken zu leichten prozentualen Vorteilen führen kann, jedoch eine überwiegende punktgenaue Landung nicht ermöglicht, könnte man sich hier trefflichst im Sinne der vorstehenden Definition darum streiten, ob hier noch überwiegend der Zufall herrscht oder nicht mehr. Dies betrifft aber nicht mehr Deine Frage. Um die Antwort aber ganz deutlich zu geben: Ja, Zielwerfen könnte Auswirkungen auf die Konzession haben. Wenn er darum wüsste, müsste der Konzessionär (gleichgültig ob natürliche Person oder irgendeine gesellschaftsrechtliche Gestaltung) es sofort unterbinden. LG Starwind
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Nee, Psi, in meinem Berliner Beispiel hat die Senatsverwaltung für Finanzen nur zwei Interessenlagen. Zum einen geht es um die Gewährleistung der Vereinnahmung der Konzessionsabgaben (eigentlich gar keine Abgabe, sondern eine Steuer, aber lassen wir das Detaillierte), zum anderen um die Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Suchtprävention. Beides hat nichts mit dem Schrott zu tun, den man völlig unabhängig zusätzlich über die Spielordnung über die Spieler ausgekippt hat. Das ordne ich dem Bereich geistiger Defizite zu. Starwind
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Hi, FavRad, um Deine Fragen sinnvoll zu beantworten, muss man die Gedankengänge in mehrere Stufen zerlegen. 1. Würden Croupiers dies wiederholbar demonstrieren können und es auch tun, so wäre dadurch der Beweis erbracht, dass Zielwerfen (in welcher Erscheinungsform auch immer, einzelne Zahl, irgendein Sektor) abstrakt funktioniert. 2. Gegen ein bestimmtes Casino könntest Du sodann nur vorgehen, wenn Du den weiteren Beweis erbringen könntest, dass dort dieses Zielwerfen auch konkret angewandt wurde während Du dort gespielt hast und dass es sich konkret auf Dich ausgewirkt hat. Die Anspruchstellerin trifft zivilrechtlich (ich habe jetzt zunächst nur den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch im Blick) die uneingeschränkte Beweislast für alle Bestandteile des ihr zugefügten Schadens. 3. Jeglicher Schaden muss zunächst dem Grunde nach und sodann der Höhe nach gegliedert werden. Könntest Du also dem Grunde nach die Voraussetzungen gemäß 2. erfüllen, würde sich die weitere Frage stellen, in welcher betraglichen Höhe Dir individuell ein Schaden zugefügt wurde. Hier werden die Dich treffenden Beweisanforderungen noch extremer. Es müßte dargetan werden, welche Sätze von Dir (jeweilige Jetonhöhe) weggezielt wurden und dies für jeden Einzelfall. Weiter käme hinzu, "wegdrehen" allein reicht ja nicht. Damit Dir ein Schaden entsteht, müsstest Du ja ansonsten getroffen haben. Diesen hypothetisch anderen Ablauf zu beweisen, beurteile ich als praktisch gar nicht möglich. Dies müsste für jeden einzelnen betroffenen Coup durch Dich erfolgen. 4. Was würde tatsächlich passieren ? Niemand könnte diese Beweisanforderungen erfüllen, also würde es im worst case zu einer Klageabweisung durch das zuständige Gericht kommen. Deine Erfolgsaussichten würde ich mit unzweifelhaft Null werten. 5. Es bliebe lediglich die strafrechtliche Ebene, auf der die Erfolgsaussichten besser wären. Das oder die Verfahren würden sich gegen die praktisch zielwerfenden Croupiers in bestimmten Casinos richten müssen, die Verfahren würden nach Privatanzeige/n durch die zuständige Staats- oder Amtsanwaltschaft betrieben werden müssen. Dort würde grundsätzlich der Nachweis reichen, dass überhaupt betrogen wurde. Der Betreiber (Konzessionär als Individualperson) würde nur zusätzlich mit ins Verfahren kommen, wenn weiterhin nachgewiesen werden könnte, dass er dies angewiesen hat oder zumindest davon wusste (billigende Duldung reicht). Die weitere Frage, welcher Schaden (gegenüber einer Vielzahl von Spielern und Spielerinnen) über die Zeit dadurch angerichtet wurde, wäre von Bedeutung für die Höhe des Strafmaßes und wieder hinsichtlich der tatsächlichen Auswirkungen höchst schwierig aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft treffen da ähnliche Beweisprobleme im Strafverfahren, wie sie Dich im Zivilverfahren ereilen würden. Dass es aber überhaupt sodann zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen würde ist deutlich wahrscheinlicher. Aber eine strafrechtliche Verurteilung (weil betrügerisch Schaden zugefügt wurde) bedeutet nicht, dass der/die Einzelne auch Schadensersatz beanspruchen kann, wegen der oben dargestellten notwendigen Individualbeweise. LG Starwind