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Roulette Forum

starwind

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Alle erstellten Inhalte von starwind

  1. Man stelle sich vor, im Privatbereich müsste ein Hausverbot tatsächlich begründet werden. Ein qualifizierter Querulant könnte jeden Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen. Starwind
  2. Was ist denn das für ein gedankliches Durcheinander ? Die ganze Zeit beschäftigst Du dich mit vermeintlichen Ansprüchen gegen angebliches öffentlich-rechtliches Handeln. Jetzt kommen völlig aus dem Zusammenhang gerissene Beispiele, wo es ausschließlich um österreichisches Zivilrecht geht. Hast Du noch ein paar Beispiele, wie man z.B. in Nepal darüber denkt ? Starwind
  3. Hallo Wolfi, ich treibe den ganzen langweiligen Schrott hier lediglich, damit sich nicht bei denen, die sich nicht etwas vertiefend selbst damit befasst haben, etwa ein "Eindruck" festsetzen könnte, dass -weil unwidersprochen- an diesen Phantasieprodukten vielleicht doch ein Körnchen Richtigkeit dran sein könnte. Starwind
  4. Zivilrechtsklage !!!! Nicht Verwaltungsrechtsklage !!! Zudem ist in Sachse's Fall auch nicht entgegen der Spielordnung entschieden worden !!! Starwind
  5. Mensch, Sven, das wird ja immer abstruser. Ein Spielcasino ist keine öffentlich-rechtliche Institution, in der durch irgend eine Art des Verwaltungshandelns (wobei der Verwaltungsakt nur einen Teilausschnitt davon darstellt) seitens des Betreibers agiert wird ! Bis auf Bayern erfolgt der Casinobetrieb durch Private, denen Verwaltungshandeln gar nicht zusteht mangels jeglicher gesetzlichen Grundlage. In Bayern werden die Casinos zwar in der Rechtsform einer Behörde betrieben (zugeordnet zum Lotto Bayern), in gewissem Rahmen dürfen öffentlich-rechtliche Institutionen sich aber am privaten Geschäftsverkehr beteiligen (soweit dadurch keine Wettbewerbsverzerrung ausgelöst wird). Dann handeln sie auch wie Private und die Rechtsbeziehungen werden durch Verträge (wozu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Spielordnungen und vieles andere mehr gehören) geregelt. In diesem Rahmen spielen gewährende Leistungsbescheide (wo eine Leistung zugesprochen wird) und Verpflichtungsbescheide (wo eine Handlung oder Zahlung vom Bürger gefordert wird) keinerlei Rolle. Gar keine ! Und eben in diesem Rahmen arbeiten die bayerischen Spielbanken (zwar von der öffentlichen Hand betrieben, aber in rein privatrechtlicher Ausgestaltung). Das hat mit Hausverboten in öffentlich-rechtlichen Behörden (Arbeitsamt, Finanzamt usw.) rein gar nichts zu tun. Ein bayerisches Casino hat die Rechtsform einer Behörde, betreibt aber keinerlei Verwaltungshandeln. Das darf es auch nicht, weil dafür jede gesetzliche Grundlage fehlt. Die anderen deutschen Casinos haben außer der Konzession, die sie beantragen und inhaltlich einhalten müssen, ohnehin rein gar nichts mit öffentlichem Handeln zu tun. Starwind
  6. Deine der freien Phantasie entsprungenen Behauptungen haben schon was. In allen Bundesländern außer Bayern werden die LC's von privaten Unternehmern/Unternehmen betrieben, die lediglich einer staatlichen Konzession bedürfen. Hierzu hatte dir 4-4Zack bereits die Spielordnung zur Verfügung gestellt, Diese Tatsache ignorierst Du mal lieber, da sie nicht zu deiner Phantasie passt. Lediglich in Bayern werden die LC's in der Rechtsform einer Behörde , zugehörig zum Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat betrieben. Führt dies zu einem Unterschied ? N E I N Hierzu der spezielle Auszug aus der Spielordnung, die in Bayern gilt: § 5 Zutrittsverbot (1) Die Spielbank ist berechtigt, zur Einhaltung der Spielverbote den Zutritt zu verwehren oder die Zutrittsberechtigung zu entziehen. (2) Die Befugnis der Spielbank, auf Grund des Hausrechts den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren oder Personen zum Verlassen der Spielbank aufzufordern, bleibt unberührt. Laß' mich raten, das wirst Du für ungültig erklären ? Das gilt nur für Verwaltungsakte, nicht aber für das Hausverbot. Laß' mich raten, Du wirst jetzt das Hausverbot selbst in Bayern zum Verwaltungsakt erklären ? Klar, klagen kannst'e immer. Da Dir jegliche Anspruchsgrundlage (Phantastereien zählen juristisch nicht dazu) fehlt, steht das Ergebnis aber von vornherein fest: Klageabweisung ! Schnick Schnack, siehe Verhalten in Deutschland z.B. gegenüber Sachse. Starwind
  7. Auch das ist grottenfalsch ! Kein Casino müsste irgend einen Grund "erfinden", um jemanden nicht mehr in ihre Räumlichkeiten zu lassen oder ihn rauszuwerfen. Jeglichem Casino steht das Hausrecht zu, welches allein schon die Berechtigung beinhaltet selbst zu entscheiden, mit wem man in Vertrags- (Spiel-)beziehungen tritt oder nicht. Die einzige Grenze liegt im Diskreminierungsverbot, über das wir hier nicht sprechen. Ebenso wie ich jeden anderen unbegründet von meinem Grundstück jagen kann (warum auch immer), solange er keine Betretungsberechtigung besitzt (z.B. Polizei mit Durchsuchungsbefehl vom Richter, Erstzugriff bei begründetem Tatverdacht, Gerichtsvollzieher usw.), kann jeder Eigentümer bzw. seine Bevollmächtigten/Beauftragten entscheiden, mit wem sie in irgendwelche Beziehungen treten oder nicht. Auf eine Begründung gibt es keinerlei Anspruch. Du hast nicht einmal einen Anspruch darauf, dass Dir in der nächsten Rewe-Filiale irgend etwas verkauft werden muss. Starwind
  8. Ja, aber mit welchen Folgen. Als Schutzmaßnahme für die Bevölkerung wird Portomaso gerade evakuiert. Starwind
  9. Das wäre ja wirklich nur 'ne Notausstattung, insbesondere dieses Spielkapital. Wahrscheinlich hörst Du jetzt aber lange nichts von den zwei beiden, weil dazu auf ludografisch hochwissenschaftlicher Basis erst mal von ihnen über einige Jährchen goldene Regeln zum sinnvollsten Einsatz dieses Equipments entwickelt werden müssen. Starwind
  10. Na dann mal in Zukunft fröhliches Setzen bei EC auf blau, gelb und uv. Starwind
  11. Diese Mathematiker sind völlig normal, da sie zwischen "möglich" und den Wahrscheinlichkeitsgraden durchaus differenzieren können, eben anders als viele andere, die dazu nur "höchst persönliche Vorstellungen" haben. Starwind
  12. Nö, das ist nicht die Meinung "eines Schreibers", noch nie hat einer von denen, die sich ernsthaft zum Roulette geäußert haben, dies anders definiert. Deswegen kommt es auch nicht auf meine Meinung dazu an. Würde ich in Zukunft für "Rotor" die Bezechnung "Möhrenschredder" verwenden, würde ich mich lediglich in den Kreis derer einsortieren müssen, die einfach vor sich hin fabulieren. Starwind
  13. Du scheinst da eine sehr individuelle Definition zum "Bandenspiel" zu haben, die nicht dem üblichen Terminus entspricht. Um mir jetzt keinen verbal abzubrechen, mache ich es mir einfach und zitiere einfach aus PB: Starwind
  14. Moin, Roemer, jau, das erklärt mir den partiellen Einsatz von proportional betting verständlich. Da ich den Bewegungsradius eines Bierdeckels bevorzuge, wäre ich da in der Tat nicht drauf gekommen. Starwind
  15. Ich unterstelle mal zu Gunsten von Nachtfalke, dass er dies durchaus wusste. Es ging aber weder bei seinem Breitbandspiel noch bei der Vorgehensweise der "Französischen Liga" um überhaupt ein Bandenspiel zur Überwindung der Satzlimits.
  16. Hi Roemer, aus der Startphase bist Du doch schon lange raus. Wozu brauchst Du noch den Einsatz von proportional betting ? Bei positivem Erwartungswert kommst Du doch im Gleichsatz effektiver aus Zwischenverlusten heraus als über pr.bet. . Starwind
  17. Dies hatte aber nichts mit seinem hier angepriesenen Breitbandspiel zu tun. Dort war er angestellter Schreiber und Setzer, der nicht zum Kern der Spieler, die das Geld für die Einsätze zur Verfügung stellten und eventuelle Gewinne unter sich aufteilten, zu tun. Dort glaubte er zwar, sich etwas abgeguckt zu haben, ob das aber überhaupt etwas mit seinem Breitbandspiel zu tun hatte, blieb völlig ungeklärt. Jede Sachfrage dazu hatte er mit ellenlangen bunten Tapeten beantwortet, denen aber immer das Wesentliche fehlte, nämlich auch nur das kleinste nachvollziehbare Detail. Starwind
  18. Wenn für das von ihm episch umschwurbelte Breitbandspiel eine "Bande" erforderlich gewesen wäre, hätte es aber von Anfang an einen offenkundigen Widerspruch dargestellt, dass er seine "Casinotour", mit der er voll gegen die Wand geklatscht ist, als Alleinentertainer gestartet hat und auch niemals etwas anderes von ihm vorgesehen war. Starwind
  19. Absolut richtig, aber unvollständig. Ohne Rotorgeschwindigkeit kann der Schlüssel nicht passen. Starwind
  20. Bei OC's, die keine Live-Übertragungen bieten, wo sich die Tätigkeit auf das pure Kugelschubsen beschränkt, mag dies denkbar sein. In Bezug auf echte Croupiers stellt sich bei Deinen daher phantasierten Behauptungen schon die mitfühlend gemeinte Frage, ob Du bei deren Absonderung keinerlei Schmerzen verspürst ? Starwind
  21. Möglich, dass da mehrere aus dem Familienumkreis mit Roulette beschäftigt waren. Derjenige, auf den ich mich bezog, trug jedenfalls eindeutig ebenfalls den Familiennamen Kamin. Er hat übrigens "Das Schwarzbuch der Kesselgucker" verfasst (allerdings unter dem Pseudonym "Mitch Minkos-Saranini"), strikt limitierte Auflage von 20 Stück, ich habe die No. 7/20 davon -nee, er hat mir kein Geld dafür abgenommen- (für Dritte: bitte keine Nachfragen danach, erstens spiele ich keine der darin beschriebenen Methoden, zweitens mache ich keine Vervielfältigungs-Schweinereien). Starwind
  22. Weißt Du, ob sein Sohn noch beim Roulette aktiv ist ? Seine Internetseiten und sonstigen Angebote hat er schon vor Jahren geschlossen, wir hatten uns mal getroffen und gut verstanden, dann aber aus den Augen verloren. Starwind
  23. Klar doch, die Casinos beschäftigen jetzt Monty Python und nutzen deren wunderbare Welt der Schwerkraft. https://www.youtube.com/watch?v=HWs-i4qig1c Starwind
  24. Du unterschätzt die Tresorknacker. Starwind
  25. Hallo Christian, ich habe Deine beiden Beiträge zu Danny mit großer Freude gelesen. Sollte es noch weitere Kontakte zwischen euch geben, wäre ich Dir dankbar, wenn Du sie ganz herzlich von mir grüßen würdest, verbunden mit dem Hinweis, dass ich sie immer gemocht und geschätzt habe und ihr das Allerbeste wünsche. Starwind
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