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hallo leute!

ich hab hier mal so mitbekommen, dass manch einer von euch mit BOTs (selbstspielende programme) "spielt".

...ich gehöre selbst zu denen, die solche spielsklaven programmieren und für sich arbeiten lassen :)

weiss jemand wie es mit der rechtslage ausschaut? darf man überhaupt programme bzw. skripte für sich, um echtes geld, spielen lassen???

ich meine man spiel nach den legalen mitteln, man hat durch einen bot keine vorteile gegenüber jemanden, der genau das gleiche per hand setzt.

aber vielleicht sieht das gesetz das etwas anders... ;-)

natürlich solange man schön brav verliehrt wird es den casionbetreibern völlig egal sein auf welche weise es geschiet.

aber wenn man gewinnt, vieeel gewinnt könnten die sehr schnell nachweisen, dass die spiele nicht von menschlicher hand getätigt worden sind und versuchen vor gericht "ihr" geld zurück zu verlangen.

wie schauts mit der rechtslagen in: deutschland, österreich, schweiz aus

ist das verwenden von skripten verboten und somit strafbar?

vielleicht sind hier ja paar juristen unterwegs, oder spieler die dazu was konstruktives posten könnten

grüße

zp

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Hallo ziegenpeter,

weiss jemand wie es mit der rechtslage ausschaut? darf man überhaupt programme bzw. skripte für sich, um echtes geld, spielen lassen???

Warum denn nicht ????????????? Verlieren steht ja bekanntlich auch nicht unter Strafe.

Manche sezten ein BOT nur ein, weil sie dadurch mit der zur Verfügung stehenden Zeit besser zu recht kommen. Denn 30 bis 40 Sekunden Setzzeit ist für ein streßfreies Spiel einfach zu wenig. Denn ein Spieler von Anfang an unter Zeitnot zu setzen , hat an sich nichts mit einem fairen Spiel zu tun.

Aber natürlich gibt es da wieder Leute, die da offensichtlich anderer Meinung sind.

Es gibt auch Spieler, die mit der kurzen Setzzeit ganz gut klar kommen. Das hängt im wesentlichen auch von der jeweilig angewandten Spielstrategie ab.

Gruß Fritzl

bearbeitet von Fritzl
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@strolchiii

danke für deine antwort strolchiii obwohl mir auf den ersten blick nicht gleich klar war was du meinst

dass sie unter nummern eingeloggt sind heißt nicht gleich, dass bots spielen. vielleicht sind manche von den spielern einfach zu faul um sich namen auszudenken.

@ Fritzl

nach reinen menschenverstand würde ich auch nicht wissen was dagegen sprechen sollte, aber manche gesetze sind oft unerklärlich

ich meine ich habe deshalb bedenken - ob es strafbar ist - weil ich mal einen anwalt ähnliches gefragt habe:

ich wollte mich damals bei einer firma(?) anmelden, die einem danach banner auf dem bildschirm erscheinen lässt. wenn man die anklickt bekommt man ein paar cent gutgeschrieben. und das warten auf die banner sowie das anklicken wollt ich von einem skript erledigen lassen - das wäre juristisch gesehen STRAFBAR.

deshalb weiss ich eben nicht wie es beim roulettespielen ausschaut

grüße

zp

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Manche setzen auch einen BOT ein, weil sie dann Zeit haben das Geld zu verdienen, das der Bot verliert.

:) :) ;-) du bist ja witzig. hör ich da trotzdem ein bisschen sarkasmus raus?

wer eine bekloptes system hat dem wird auch kein bot helfen. und er wird sich wundern wieso das ganze geld futsch ist.

ABER wenn jemand ein gutes(!!!) system hat und sich einen bot programmiert oder sonst wie anschafft wird seine gewinne erhöhen, mehr freizeit haben, keine fehler durch mangelnde konzentration, oder sonst irgendwas begehen und und und

gruß

zp

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hej duffyduck12

danke für deine antwort sogar mit einer genauen quellenangabe ;-) . aber ich spreche doch nicht von unerlaubten glücksspiel - das ist mir schon klar dass das strafbar ist...

ich meine das spiel bei offizielen anbietern. wo man nach dem jeweiligen landesgesetz (deutschland, ö, schweiz) legal spielen darf.

gruß

zp

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hej duffyduck12

danke für deine antwort sogar mit einer genauen quellenangabe ;-) . aber ich spreche doch nicht von unerlaubten glücksspiel - das ist mir schon klar dass das strafbar ist...

ich meine das spiel bei offizielen anbietern. wo man nach dem jeweiligen landesgesetz (deutschland, ö, schweiz) legal spielen darf.

gruß

zp

Kennst du einen in Deutschland? Das würde mich interessieren!!!

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hallo duffyduck12

Kennst du einen in Deutschland?

wenn du damit ein onlinecasino in deutschland meinst muss ich dich leider enttäuschen. ich lebe in österreich und habe mit nie dafür interessiert ob es deutsche onlinecasinos gibt. denn laut österreichischem gesetz darf ich eh nur in einem casino spielen: nämlich win2day.at ;-)

da musst du einfach mal die anderen hier fragen.

oder was hast du damit gemeint?

gruß

zp

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@ziegenpeter:

ich meine das spiel bei offizielen anbietern. wo man nach dem jeweiligen landesgesetz (deutschland, ö, schweiz) legal spielen darf.

Du hast von "offiziellen" / legalen Anbietern gesprochen. Für Deutschland sind mir keine bekannt.

Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Casino seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

Die Casinos haben keine Lizenz des jeweiligen Bundeslandes, ihr Spiel dort anzubieten.

Somit ist das Online-Spiel, egal ob mit oder ohne BOT, zumindest in Deutschland strafbar.

Und das war ja deine anfängliche Frage.

Wie die Situation bzw. Rechtslage in Österreich und der Schweiz ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bei uns gilt aber auch der Grundsatz: "Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter." ;-)

Gruss,

duffyduck

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Somit ist das Online-Spiel, egal ob mit oder ohne BOT, zumindest in Deutschland strafbar. Und das war ja deine anfängliche Frage.

nagut dann hätten wir mal geklärt das es in deutschland verboten ist.

mich interessiert aber eigentlich nur österreich, da ich nur in casinos austria spielen darf. weiss jemand wies in österreich ist?

gruß

zp

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huhu duffyduck !

Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Casino seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

Die Casinos haben keine Lizenz des jeweiligen Bundeslandes, ihr Spiel dort anzubieten.

Ausländische Casinos benötigen eine Lizenz aus Deutschland um im Ausland , also in ihrem Land ihr Spiel Inländern oder Ausländern anbieten zu dürfen ?

Dann wird Frau Merkel dem amerikanischen Präsidenten wohl bald vorschreiben, was er selber, seine Landsleute oder deutsche Urlauber in seinem Land tun dürfen oder eben auch nicht ... Ob der mit solcher Reglementierung aus Deutschland wohl einverstanden ist ??????????????

In einem Rechtsstaat gilt:

Was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt.

hmmmm ..... und wie sieht´s in Bananenrepubliken aus ? - man kann es ja nachträglich für verboten erklären auch wenn es erlaubt war ...(siehe Blondie)

mondfahrer

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Hallo Mondfahrer!

Wenn du jeden Satz für sich liest, stimmt die Aussage wieder:

Dabei ist es völlig irrelevant, ob das Casino seinen Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.

Die Casinos haben keine Lizenz des jeweiligen Bundeslandes, ihr Spiel dort anzubieten.

Da ich nur von/über Deutschland rede, ist mir doch völlig wurscht, wie es im Ausland läuft.

(sorry, @ziegenpeter, nichts gegen dich)

Gruss,

duffyduck

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hu ;-) hu duffyduck !

Wenn du jeden Satz für sich liest, stimmt die Aussage wieder:

ich weiss, dass es auf die Lesart ankommt, natürlich stimmt es. natürlich ist es nicht zu empfehlen, illegal in Deutschland zu spielen.Aber es war mindestens bis zum 1.1.2008 nicht illegal, sich im Ausland an im Ausland zugelassenem OC-Glücksspiel zu beteiligen. Deswegen ist das Urteil gegen Bliondie ja auch rechtswidrig ergangen. Die Gründe, warum Blondie ihre Rechtsverteidigung einstellte, sind für diese Feststellung ohne Bedeutung. Für die gegenwärtige Situation scheint mir der rechtliche Zustand ungeklärt, da in dem Staatsvertrag nicht nachvollziehbar bestimmt ist, ob es Deutschen ab dem 1.1.2008 verboten sein soll, unter Zwischenschaltung eines in Deutschland stationierten PC´s im Ausland zu spielen. Die Vertragstext verwendete Formulierung "Im Internet" ist mangels Eindeutigkeit keine ausreichende Bestimmung, um eine Klärung der Frage nach der richtigen Auslegung des Gesetztestexts zu ermöglichen.

mondfahrer

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@all

wollts ihr damit sagen, dass menschen mit deutscher staatsbürgerschaft von deutschem boden aus kein onlinecasino haben wo sie laut deutschem recht legal spielen dürften? ;-)

grüße

zp

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft und die Beschränkung auf Online-Casinos noch ausklammerst, hast du es erfasst!

Also nochmal die Zusammenfassung:

Die Teilnahme an Glücksspielen (online oder sonstwo) ist in Deutschland strafbar, wenn der Betreiber (dazu zählen u.a. auch Casinos und Wettanbieter)

des Glücksspiels keine Lizenz für den Aufenthaltsort des Spielers (Teilnehmers) hat. Welche Staatsbürgerschaft der Teilnehmer hat, spielt keine Rolle, er

unterliegt dem Recht des Bundeslandes, in dem er sich gerade aufhält. Welchen Sitz der Betreiber hat, spielt auch keine Rolle. Er benötigt in Deutschland

eine Lizenz für den Ort, an dem er sein Spiel anbieten möchte.

Gruss,

duffyduck

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Hallo Mondfahrer!

Ich weiss, dass die Angelegenheit aus europäischer Sicht noch um ein Vielfaches komplizierter ist.

Persönlich bin ich der Meinung, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist und nicht durch deutsche

Gesetze geregelt werden kann/darf.

Aber solange es keine eindeutige Rechtssprechung gibt und Brüssel keine klaren Vorgaben liefert,

müssen wir uns eben an das halten, was momentan aktuell ist.

Es kann nur besser werden! ;-)

Gruss,

duffyduck

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Er benötigt in Deutschland

eine Lizenz für den Ort, an dem er sein Spiel anbieten möchte.

Gruss,

Hallo Duffyduck!

Ich weiss, das Onlinespielen wird in Deutschland lediglich geduldet doch legalisiert ist es bis heute nicht.

Und trotz dem überlege ich mir, ob es in der virtuellen Welt Grenzen gibt...

Wenn ich auf der Homepage eines Anbieters aus Bermuda surfe, binn ich in diesem Moment online in Deutschland oder in Bermuda?

Real bin ich in Deutschland doch real spiele ich nicht - ich spiele virtuell, d.h online.

Die Kugel flackert nur auf dem Bildschirm.

Muss sich der Bermuda-Anbieter dem deutschen Recht beugen, weil gerade ein Deutscher seine Homepage "betritt"? Und wenn gleichzeitig mehrere Leute aus allen herren Ländern dort surfen...? Gelten dann alle Gesetze aus allen Ländern? Und wenn sie sich gegenseitig widersprechen?

Und wie ist's wenn ich als Pole dort surfe: greift dann das polnische, das deutsche, oder das Recht aus Bermuda?

Wenn ich online bin, bin ich in einer virtuellen Welt. Wenn ich für das onlinespiel bestraft werde, warum werden nicht auch Leute bestraft, die online virtuelle Menschen unbringen in irgendwelchen Ballernspielen? Menschen unbringen ist genauso strafbar wie Geldspiel ohne Lizenz. Doch beides geschieht nur virtuell.

Ich denke, das Onlinespiel wird nicht aus Grosszügigkeit geduldet sondern aus dem Grund, dass man im Falle einer rechtlichen Verfolgung sehr schnell in eine juristische Zwickmühle geraten würde.

gruss

waldek

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Hallo waldek!

Ich bin ganz deiner Meinung.

Nur unser Rechtssystem ist halt anders gestrickt.

Da besteht dringend Nachbesserungsbedarf.

Muss sich der Bermuda-Anbieter dem deutschen Recht beugen, weil gerade ein Deutscher seine Homepage "betritt"? Und wenn gleichzeitig mehrere Leute aus allen herren Ländern dort surfen...? Gelten dann alle Gesetze aus allen Ländern? Und wenn sie sich gegenseitig widersprechen?

Und wie ist's wenn ich als Pole dort surfe: greift dann das polnische, das deutsche, oder das Recht aus Bermuda?

Es gilt immer das Gesetz des Landes, in dem sich der Teilnehmer befindet.

Menschen unbringen ist genauso strafbar wie Geldspiel ohne Lizenz. Doch beides geschieht nur virtuell.

So virtuell ist das Geldspiel ja nicht, denn du gewinnst oder verlierst ECHTES GELD!

Gruss,

duffyduck

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  • 1 month later...

Hallo allerseits,

ich möchte auch mal kurz meinen Senf hier ablassen.

Das Glücksspiel im Internet ist allgemein bekannt strafbar. Man ist an die Gesetze des Landes gebunden von dem aus man das OnlineCasino betritt. Also Deutschland. Auch wenn's noch keine Fälle gab wo jemand explizit wegen online Glücksspiel verurteilt wurde, Blondie wurde ja eher wegen Sozialleistungsbetrug und Kreditbetrug angeklagt, bewegt man sich in einer Grauzone. Es gibt auch schon Anbieter die bei der Anmeldung darauf hinweisen das man sich strafbar macht mit dem spielen.

Zum Thema Bots: Laut den AGB's der Anbieter sind Bots verboten. Auch wenn nicht immer ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Sobald jemand eine größere Summe zur Auszahlung beantragt wird schon geprüft wie diese Summe erspielt wurde. Wenn dann Unregelmässigkeiten (z.Bsp. immer die gleiche Setzweise, immer die gleiche Zeit beim setzen, ect.) festgestellt werden, wird dein Geld auch zurückgehalten bis du denen versichert hast das du selber gespielt hast. Systemspiel an sich sollte nicht verwerflich sein, da wir ja wissen das es kein System auf Dauer zu was bringt. Allerdings werden sich Anbieter schon wundern wenn du 30 Std. durchgehend gespielt und gleich gesetzt hast.

Meine persönliche Meinung: Mit online Roulette kann man in kurzer Zeit sehr viel Geld machen. Man muss nur aufpassen das man nicht auffällt. Und man sollte auch mal den einen oder anderen Euro in nen Slotautomaten stecken um dem Anbieter zu zeigen das man kein Bot ist.

So, viel Senf am Abend...

gute Nacht :confused:

bearbeitet von Faustan
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Zusammenfassung:

Die Teilnahme an Glücksspielen (online oder sonstwo) ist in Deutschland strafbar, wenn der Betreiber (dazu zählen u.a. auch Casinos und Wettanbieter)

des Glücksspiels keine Lizenz für den Aufenthaltsort des Spielers (Teilnehmers) hat. Welche Staatsbürgerschaft der Teilnehmer hat, spielt keine Rolle, er

unterliegt dem Recht des Bundeslandes, in dem er sich gerade aufhält. Welchen Sitz der Betreiber hat, spielt auch keine Rolle. Er benötigt in Deutschland

eine Lizenz für den Ort, an dem er sein Spiel anbieten möchte.

@duffyduck

Du hast es nach meiner Überzeugung genau richtig erfasst.

Im Gegensatz zu einem bestimmten anderen User hier, der auf Biegen und Brechen an seinem Dogma festhält.

altersvorsorge

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Ich poste hier einfach mal einen Bericht der kürzlich in der Schweiz erschienen ist.

Gruss Daniel

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Werbung vom «CASINO-CLUB» illegal? Das müssen Sie wissenEtliche Schweizer Haushalte wurden kürzlich mit Werbung vom Online-Kasino «CASINO-CLUB» eingedeckt. Die Schweizer Spielbankenkommission ermittelt. Was Sie bei virtuellen Glücksspielen wissen müssen.

Die "Einladung", überbracht von einem "persönlichen Kurier-Dienst", ist "vertraulich", als Absender zeichnet ein "Marc West". Im Inneren steckt eine Werbung für "das schöne CASINO-CLUB Internet-Casino", wo mit Spielgeld gezockt werden kann. Vorerst. Nach einigen Versuchen kanns dann aber richtig losgehen, mit echtem Geld - im Zeitalter der Kreditkarte kein Problem. Ein Glanzprospekt mit jubelnden Gewinnern, die Einladung von Manager "Marc West" und ein A4-Blatt mit begeisterten Presseberichten sollen das nötige Vertrauen schaffen.

Was meint die Eidgenössische Spielbankenkommission? Glücksspiel um Geld, das ist doch in der Schweiz bewilligungspflichtig? Macht man sich vielleicht sogar strafbar, wenn man in einem Internet-Kasino Geld setzt? "Im Gegensatz zu Deutschland dürfen in der Schweiz wohnende Personen zwar in Online-Kasinos spielen. Verboten ist aber auch auf Schweizer Boden das Durchführen von Online-Kasino-Spielen (als Anbieter) und das Werben für Online-Kasinos", erklärt Andreas Müller, Untersuchungsbeamter der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) . Auch der Fall CASINO-CLUB ist dem Untersuchungsbeamten bestens bekannt: Keine Firma darf in der Schweiz für Online-Kasinos werben - auch wenn sie im Ausland domiziliert ist. Unter Werbung für Online-Kasinos fällt auch das Betreiben von Internet-Portalen auf Schweizer Boden, die Online-Kasinos vorstellen oder bewerten.Die ESBK leitete folgerichtig eine strafrechtliche Untersuchung gegen den CASINO-CLUB ein. Das Argument, es handle sich ja bei dieser Werbung bloss um eine Einladung zum Test-Spielen ohne eigenen finanziellen Einsatz, lässt Andreas Müller nicht gelten. Auch dies sei letztlich Werbung und werde verfolgt.

Nicht nur die Kasino-Betreiber, auch die Schweizer Internet Service Provider (ISP) stehen in der Verantwortung. Niemand darf ein Online-Kasino bei einem Schweizer ISP betreiben. Andreas Müller: "So lange ein Provider nicht wissentlich ein Online-Kasino hostet, wird er noch nicht angezeigt." Man könne die Provider nicht verurteilen, nur weil sie ganz normale Webdienste anbieten würden. Bemerke ein ISP aber, dass er ein Online-Kasino hoste, muss er sich sofort beim ESBK melden und den Account sperren, so Müller weiter. Sobald von Mitwissen ausgegangen werden kann, muss der ISP mit einer Anzeige rechnen.

Schwierigkeiten beim Strafvollzug

Von der ESBK wurden bereits Firmen verurteilt, die gegen das Schweizer Spielbankengesetz verstiessen . Dies gelingt aber nur dann schnell, wenn sich der Content-Provider (in diesem Falle der Eigentümer eines Online-Casinos) in der Schweiz befindet oder in einem Land, das Rechtshilfe gewährt oder ähnliche gesetzliche Grundlagen kennt.

Doch meistens ist der Fall komplizierter: Wie viele andere Online-Kasinos ist auch der CASINO-CLUB im Besitz einer staatlichen Lizenz der Regierung von Curaçao, die zum Betreiben eines Online-Casinos auf der ganzen Welt berechtigt. Die Server stehen in Kanada, der Firmensitz befindet sich auf Curaçao (Karibik), "Marc West" ist gebürtiger Deutscher, in Antigua (Karibik) angemeldet, die Spiel-Software-Herstellerin in Schweden, die Werbefirma in den USA, gedruckt wird in Italien und die Zugangs-Software verschicken Holländer. Die Werbeaktion wurde von der amerikanischen Werbe-Agentur des CASINO-CLUBS in Auftrag gegeben und von deren eigenem privatem Kurierdienst in der Schweiz ausgeführt.

Internationale Beteiligungs-Gesellschaften wie "Casinos International Inc.", die den CASINO-CLUB betreiben, machen ausgiebig Gebrauch von den Möglichkeiten des Internets und der globalisierten, digitalen Wirtschaft. Dazu gehört die bevorzugte Wahl von Offshore-Staaten, die sich meist durch sehr lasche Finanzgesetze auszeichnen und Online-Kasino-Betreiber mit sehr tiefen Steuern und billigen Spiel-Lizenzen anlocken. Staaten, die sich auch ganz ungeniert rühmen, mit keinem anderen Land ein Rechtshilfe-Abkommen getroffen zu haben [Link] .

Doch legal für Betreiber und Spieler?

Personen wie "Marc West" erstehen auf einem Offshore-Staat ganz legal eine Kasino-Lizenz und leiten daraus ab, dass sie ihr Angebot auf der ganzen Welt zugänglich machen dürfen. "Marc West" erklärte vor zwei Jahren in einem mit [Name entfernt] vom "Roulette-Magazin" geführten Interview : "[...] Internet-Casinos unterliegen nur den Gesetzen und Bestimmungen ihres Heimatlandes. Die Platzierung von Spieleinsätzen kann nicht illegal sein, da Einsätze unabhängig davon, wo sie ihren Ursprung haben, technisch gesehen auf Computer-Servern platziert werden, die sich in ausländischen Casinos befinden und dort ordnungsgemäss konzessioniert sind und den jeweiligen Steuergesetzen unterliegen. [...] Spielen im CASINO-CLUB Online-Casino ist also völlig legal."

Das ist nur die halbe Wahrheit. In Deutschland z.B. ist jegliche Teilnahme an Online-Gambling verboten, wenn das Angebot von einer Firma stammt, die nicht im Besitze einer staatlich genehmigten Lizenz aus Deutschland ist. Erstaunlich, dass "Roulette-Magazin" - immerhin mit Niederlassung in Berlin -, im Interview dazu nicht nachhakte. Und nicht nur in Deutschland gibts rechtliche Probleme. Laut einem Bericht der "Technology Transactions Group Morrison & Foerster" in San Francisco führte der Supreme Court von New York, (in diesem Staat ist Glücksspiel nicht erlaubt) aus, dass Glücksspiel dort vorgenommen wird, wo die Spieler handeln [Link] . Also direkt dort, wo der PC steht. Die angeklagte Firma war ein in Antigua lizenziertes Kasino und bot Glücksspiele über das Internet im Einklang mit dem Recht von Antigua an. Das Gericht hielt es für irrelevant, dass solche Aktivitäten in Antigua legal sind.

Eine Frage des Vertrauens

Unabhängig von der rechtlichen Situation ist es für den Online-Spieler aber von entscheidender Bedeutung, ob er dem Betreiber des Online-Kasinos sein Vertrauen schenken kann. Eine unabhängige Kontrolle, ob die Software manipuliert und ob überhaupt ein Gewinn ausbezahlt wird, hat der einzelne Spieler nicht. Auf der Homepage des CASINO-CLUBs ist ein Zertifikat der Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouseCoopers (PWC) Schweden einsehbar, das die angegebene Gewinnauszahlung des CASINO-CLUBs bestätigt. Tim von Törne, Leiter der Software-Firma e-dict, die für die staatlich lizenzierte deutsche Spielbank Hamburg eine Lösung für Online-Roulette erstellte, meint dazu: "Was PWC Schweden überprüft, sind nur die Log-Files der Spielbank-Software. Als e-dict die Software für die Spielbank Hamburg programmierte, prüften die Leute von PWC Deutschland jeden Source-Code-Schnipsel auf sachgerechtes Funktionieren. Das ist ein grosser Unterschied."

Seine Seriosität versucht "Marc West" in seiner "Einladung" mit Presseberichten zu untermauern, die durchgehend positiv über den CASINO-CLUB berichten. Doch bei keinem einzigen Artikel ist ersichtlich, welche Publikation ihn veröffentlicht hat. Eine Anfrage bei "Marc West" war nur mässig vertrauenserweckend: Hinter dem Pseudonym versteckt sich ein Pensionär und Manager, angeblich benötigt er den Namensschutz, weil er als ehemaliger Technischer Leiter eines realen Spielkasinos mit seinem aktuellen Karibik-Abenteuer gegen den Arbeitsvertrag seines früheren Brötchengebers verstösst. "Marc West" kann sich nicht an die Namen der zitierten Presse-Erzeugnisse erinnern.

Nicht viel besser steht es um das Erinnerungsvermögen von [Name entfernt], dem Herausgeber von "Roulette-Magazin", auf dessen Internet-Seite die CASINO-CLUB-Werbung mehrmals verweist. Auch er kann auf Anhieb keine konkreten Namen nennen. Im Zuge der Recherchen zeigte sich eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den beiden Männern: Auch W........z ist, wie "Marc West", in die Karibik übergesiedelt, früher wohnte er am rechten Zürichseeufer - im Volksmund die Goldküste. Beide verneinen auf Anfrage entschieden, Geschäftspartner zu sein.

Fazit: Wer in Online-Kasinos zockt, spielt auch in der Schweiz mit dem Feuer. Andreas Müller vom ESBK: "Ich möchte nicht alle Online-Casinos als unseriös bezeichnen. Es ist aber schon so, dass von etwa 2000 Angeboten nur ganz wenige wirklich völlig einwandfrei sind. Rechtlich gesehen befinden sich Internet-Kasino-Spieler auf sehr dünnem Eis. Im Betrugsfall ist nichts mit Aussicht auf Erfolg einklagbar."

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