SultansFinest Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Weil der Thread ebenso wie Du Bestandteil meiner Therapie ist.Dann lege vor: Ungefähr 5 Jahre Gesamtaufenthalt in ca. 85 Ländern seit 1981.sachseMein Haus, mein Auto, meine Frau...Wann willst du mich besuchen um unsere Penislänge zu vergleichen?
altersvorsorge Geschrieben Februar 12, 2008 Autor Geschrieben Februar 12, 2008 Ich werde Euch eines Tages beweisen, dass ich etwas richtig Grosses kann.Ich bin wer, und ich weiss das. Mein Roman ist in Vorbereitung und es ist das Werk meines Lebens. Dann lacht hier keiner mehr über mich, auch nichtDu.altersvorsorge
roulettnix Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Deshalb ist das Wort "erwirtschaftet" sehr passend.Durch Betrug ergaunert trifft es besser!
jason Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Mein Roman ist in Vorbereitung und es ist das Werk meines Lebens.CHARGEBACK BIBEL
Gunthos Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Ich werde Euch eines Tages beweisen, dass ich etwas richtig Grosses kann. Mein Roman ist in Vorbereitung und es ist das Werk meines Lebens Ha ha, dazu muß Du aber erst einen Verlag finden, der DAS abdruckt. Das dürfte schwierig werden, zumal der Inhalt potentiell rechtswidrig ist. Und....immer an die Leser denken..., die Leser erwarten, daß der Roman gut ausgeht, und das ist hier wohl kaum der Fall . Gunthos
altersvorsorge Geschrieben Februar 12, 2008 Autor Geschrieben Februar 12, 2008 Guten Abend Gunthos Ha ha, dazu muß Du aber erst einen Verlag finden, der DAS abdruckt. Das dürfte schwierig werden, zumal der Inhalt potentiell rechtswidrig ist. Und....immer an die Leser denken..., die Leser erwarten, daß der Roman gut ausgeht, und das ist hier wohl kaum der Fall .Da Chargeback nur ein Sympton eines viel größeren Motivs ist, muss ich Dir sagen: Nein.Nein, es geht um Liebe, Verrat, Leidenschaft bis in den Tod und das hochbegabte Individuumim Spannungsfeld zwischen progressivem und reaktionärem Lebensgefühl, exemplifiziertam Beispiel eines ehrgeizigen Protagonisten..........Auf Wunsch werde ich die Skizzen meinesVorhabens gern vorstellen. Aber nicht unter diesen Bedingungen.altersvorsorge
Gunthos Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Die Bedingungen sind gut. Kritiker sind in ausreichend großer Zahl vorhanden .Auch Sachse hat mit seiner Roulettebibel so einiges einstecken müssen. Also nichts wie los. Gruss Gunthos
mondfahrer Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 (bearbeitet) hu hu jason !CHARGEBACK BIBEL das könnte aber zu einem Urheberrechtsstreit führen ! Wie wäre es mit "Die Chargeback-Lüge" oder ähnlich ?Als Oberlehrer könnten sachse und ich das Werk zunächst korrigieren und später die nicht verkauften Bibeln in av´s Kamin verheizen. Damit die Leser nicht enttäuscht werden und das Ganze ein gutes Ende nimmt, darf der Chargeback-Held am Schluss Urlaub auf dem Mond machen. sachse und ich heizen ein und av entweicht in leidenschaftlicher Fahrt in einem Monopolis-Sarg durch den Schornstein in Richtung Mond.mondfahrer bearbeitet Februar 12, 2008 von mondfahrer
altersvorsorge Geschrieben Februar 12, 2008 Autor Geschrieben Februar 12, 2008 (bearbeitet) der Chargeback-HeldBist Du eigentlich nicht nur über die Physik (wobei der Sachse ja nur ein autodidaktischer Pseudophysiker ist), sondern auch darüber hinaus mit dem Sachsen verbandelt? Eieiei, immer das mit dem Chargeback... oder hast Du als Medizinerschon so schlechte Erfahrungen gemacht mit unbezahlten Rechnungen? Ist ja ein Chargebacktrauma, das ihr habt. Aber ihr könnte euch ja mal wieder treffen, über Physik schwätzen, über Literatur hat`s aber keinen Zweck, jedenfalls kann ich das für den Sachsen sagen.Darf ich Dir trotzdem ein Exemplar meines Buches (Dauer noch schätzungsweise 2 Jahre) auf den "Mond" bzw. nach Rotterdam schiessen?altersvorsorgeP.S. Du warst gar nicht auf dem Mond, Du Mondfahrer Noch nie war ein Mensch auf dem Mond !! Ich bin aufgeklärt bearbeitet Februar 12, 2008 von altersvorsorge
altersvorsorge Geschrieben Februar 12, 2008 Autor Geschrieben Februar 12, 2008 Zurück zum Thema: @SultansFinest: Wie ich von Dir über ICQ erfuhr, gibst Du mir bald einen ausvon Deinen Chargeback-Gewinnen?Grüssle,Altersvorsorge
hermann Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Geht der Roman niveaumäßig in Richtung Jerry Cotton , oder Clark Gable und Omar Sharif Gruß hermann
mondfahrer Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 hu hu altersvorsorge !Ich bin aufgeklärt so,so ...P.S. Du warst gar nicht auf dem Mond, Du Mondfahrer Diese Aussage muss noch von der MOSTA geprüft werden !Aber : Du bist gar kein Schrifsteller sondern ein ganz gewöhnlicher Zeitungsleser und weisst ja noch nicht mal, was ich mit Deinen Streichhölchen vohabe ... jedermann biedermann biedermann jedermann huhu !mondfahrer
altersvorsorge Geschrieben Februar 12, 2008 Autor Geschrieben Februar 12, 2008 jedermann biedermann biedermann jedermann Hallo Mondfahrer,"rhetorisch" brilliante retourkutsche.tut mir weh!!!!!!!!! will kein biedermann , kein jedermann sein .hilfe!av
sachse Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Wann willst du mich besuchen um unsere Penislänge zu vergleichen?Quantität willst Du vergleichen?Du bist schon wieder beim "LCD" statt "Plasma".sachse
sachse Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Ich werde Euch eines Tages beweisen, dass ich etwas richtig Grosses kann.Ich bin wer, und ich weiss das. Mein Roman ist in VorbereitungEs gab jede Menge verkannter Genies, die als Literaten groß wurden.Dazu könntest Du auch gehören aber es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen früher und heute: Kein Schwein liest mehr.Du kannst noch mit einem Comic groß rauskommen oder mit einer Soap aber doch nicht mehr mit Literatur. Ein kleines Fünkchen Hoffnung bleibt allerdings: - Der Trend zum Zweitbuch ist auch in Deutschland kaum noch zu bremsen.sachse
D a n n y Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 Huhu Ist ja ein Chargebacktrauma, das ihr habt.Wie kommste denn auf sowas????????????????? Wenn ich diese Mammutsch...........Da ich über einen längeren Zeitraum gespielt habe, hatte ich auch Auszahlungen mit Gewinnen. Da ich nur Einzahlungen Zurückgebucht habe, bleiben diese Gewinne auf meinem Konto. Deshalb ist das Wort "erwirtschaftet" sehr passend..........hier les', dann rollen sich mir die Füssnägel auf. Erst einzahlen, dann Gewinne auszahlen, wenn dann 'n Verlust entsteht, 'n Chargeback. So 'n Vogel hat nicht alle Tassen in 'nem nicht näher definierten Schrank..........................Und wir Spieler/innen, die so frei sind, um das in's OC einzuzahlen, was wir bereit sind zu verlieren, sind hinterher die Blöden, weil wir durch solche Vögel an keinen Bonus-Aktionen mehr teilnehmen dürfen, keine Comp-Points mehr bekommen usw....................Wegen solchen Affen dürfen wir womöglich auch im Landcasino bald nicht mehr per Kreditkarte einzahlen. Ich weiß, dass das sowieso keine gute Idee ist, aber ich hab' mir für's Spielcasino extra 'n Konto mit eigener Kreditkarte bei meiner Bank eingerichtet, die Kreditkarte hat 'n tägliches und 'n monatliches Limit bei Zahlungen! Alle and'ren Kreditkarten bleiben beim Casino-Besuch bei Runter vom Sofa, der passt gut d'rauf auf, an Bargeld hab' ich nur das dabei, was ich für Eintritt und Getränke brauch'...............Also ich find's armselg, was ihr da treibt (sofern 's überhaupt stimmt, was ihr da erzählt.....................). Jede/r, die/der Kohle in 'n Casino schleift (egal ob OC oder Landcasino...........)weiß, dass mer die Kohle auch verlieren kann............)................... bis denneliebe GrüßeD a n n y
jason Geschrieben Februar 12, 2008 Geschrieben Februar 12, 2008 (bearbeitet) Nein, es geht um Liebe, Verrat, Leidenschaft bis in den Tod und das hochbegabte Individuum....................Aha, also über Wendor ? :smile: :smile:Wie @sachse ihn mit der Roulette Bibel beschissen hat ? bearbeitet Februar 13, 2008 von jason
strolchiii Geschrieben Februar 13, 2008 Geschrieben Februar 13, 2008 © by DannyAlso ich find's armselg, was ihr da treibt (sofern 's überhaupt stimmt, was ihr da erzählt.....................). Jede/r, die/der Kohle in 'n Casino schleift (egal ob OC oder Landcasino...........)weiß, dass mer die Kohle auch verlieren kann............)...................xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxMensch Danny Mangel-Aufmerksamkeits-Syndrom bei der Krähe ? aber Krähen sind noch nützlichStrolchiKolkraben schlau
SultansFinest Geschrieben Februar 14, 2008 Geschrieben Februar 14, 2008 Allgemeine Informationen über Chargeback1. Rückbuchungen - Dazu kommt es, wenn ein Kunde, der keinen Kreditkartenzahlungsbeleg unterschrieben hat, sein Kreditkartenunternehmen über eine angeblich nicht autorisierte Belastung seiner Kreditkarte informiert. Der Kunde kann jederzeit eine solche Rückbuchung veranlassen, indem er seinem Kreditkartenunternehmen schriftlich eine „unzulässige Kreditkartenbelastung“ meldet. Wenn der Kunde – wie bei Internet-Transaktionen üblich – keinen Kreditkartenbeleg unterschrieben hat, wird das Kreditkartenunternehmen seiner Bitte folge leisten und den eingezogenen Betrag zuzüglich einer Gebühr von $ 25 von Ihnen zurückbuchen. Diese Vorgang wird deshalb als Rückbuchung bezeichnet. Sie erhalten jeweils eine kurze Frist (in der Regel eine Woche), um einen unterzeichneten Kreditkartenbeleg als Nachweis dafür vorzulegen, dass die Belastung der Kreditkarte vom betreffenden Kunden mit seiner Unterschrift autorisiert wurde. Viele Rückbuchungen erfolgen übrigens allein aufgrund der Tatsache, dass der Kunde sich nicht mehr an den jeweiligen Online-Einkauf erinnert oder ihm der Anbietername auf seiner monatlichen Kreditkartenabrechnung unbekannt vorkommt. Wenn Sie keinen unterzeichneten Kreditkartenbeleg vorweisen können, sind jedoch auch andere Dokumente (zum Beispiel ein unterschriebener Auftrag oder eine unterzeichnete Zulieferer-Empfangsbestätigung) zulässig, die nachweisen können, dass der Auftrag vom Käufer autorisiert wurde. In derartigen Fällen zieht der Kunde seinen Einwand in der Regel rasch zurück, und die Rückbuchung wird storniert. WENN der Kunde aber dennoch auf der angeblich nicht autorisierten Belastung seiner Kreditkarte besteht, haben Sie ohne einen von ihm unterzeichneten Kreditkartenbeleg KEINEN Nachweis in der Hand, der die drohende Rückbuchung verhindern kann (zum Beispiel gegenüber dem Kreditkartenunternehmen, der zuständigen Bank oder dem ausführenden Zahlungsdienstleister). In einem solchen Fall verlieren Sie nicht nur die komplette Bezahlung für Ihre Leistungen, sondern zahlen auch noch die besagte Rückbuchungsgebühr. Wenn es sich um größere Summen handelt und Sie anderweitige Kaufbelege vorweisen können, kann sich die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens gegen den Kunden unter bestimmten Umständen für Sie lohnen. Sie werden den Prozess jedoch nicht gewinnen, wenn die Waren an eine andere Person als den Karteninhaber geliefert wurden (zum Beispiel an den Ehepartner des Karteninhabers), und zwar auch dann, wenn Sie anhand von Lieferdokumenten nachweisen können, dass der Kunde die Waren vertragsgemäß erhalten hat. In den meisten derartigen Fällen – selbst wenn Kunde und Anbieter im selben Land ansässig sind – übersteigen die Gerichtskosten oft bei weitem den sinnvollen Rahmen, so dass die Waren im Endeffekt als Verlust abgeschrieben werden müssen.Aber auch für Dienstleistungsanbieter haben Rückbuchungen die gleichen negativen Folgen. Normalerweise dauert es drei bis sechs Monate, bis sich eine Rückbuchung durch das System bis zu Ihnen durchgearbeitet hat. Das bedeutet, Sie könnten jemandem bereits sechs Monate lang Dienstleistungen bereitgestellt haben, bevor sie feststellen, dass er seine Kreditkartenzahlungen zurückbuchen lassen will.Bitte beachten Sie, dass selbst ein vor der Kreditkartenbelastung vom Kreditkartenunternehmen erteilter Autorisierungscode Sie NICHT vor einer späteren Rückbuchung bewahrt. Der Autorisierungscode des Kreditkartenunternehmens garantiert lediglich, dass die Karte gültig ist und nicht als verloren, gestohlen oder ungültig gemeldet bzw. eingestuft wurde. Dieser Code bietet Ihnen also KEINE Garantie dafür, dass der Karteninhaber keine Rückbuchung veranlassen kann. NUR ein vom Karteninhaber unterzeichneter Kreditkartenbeleg bewahrt Sie vor einer unberechtigten Rückbuchung. Leider wissen das auch viele Kreditkarteninhaber, denn in bestimmten Bereichen wie beim Blumenversandhandel, bei dem Blumen im Internet von Person X für Person Y bestellt werden, beträgt die Rückbuchungsquote 20% - das heißt (für dieses Beispiel), dass jeder fünfte Kunde einfach nicht bezahlt.Zusammenfassend gesagt ist es also unerlässlich, dass Ihr Internet-Transaktionssystem die Einzelheiten einer Kreditkartentransaktion so aufzeichnet, dass Sie diese im Falle einer Rückbuchung ausdrucken und an das Kreditkartenunternehmen senden könnten. Das hilft Ihnen bereits bei allen Rückbuchungen, bei denen sich der Kunde nicht mehr an seinen Online-Einkauf erinnert oder den Anbieternamen auf seiner monatlichen Kreditkartenabrechnung nicht wiedererkennt. Leider hilft ein solches System Ihnen jedoch nicht bei Kunden, die weiter auf einer Rückbuchung bestehen oder im Falle eines vorsätzlichen Kreditkartenmissbrauchs.Aber es gibt eine Möglichkeit, um eine unberechtigte Rückbuchung abzuwehren. Senden Sie Ihrem Kunden einfach eine gedruckte Einverständniserklärung für die Belastung seiner Kreditkarte. Diese kann für einen einmaligen Betrag, einen regelmäßigen wiederkehrenden (gleich hohen) Betrag oder einen regelmäßig wiederkehrenden (aber jeweils unterschiedlich hohen) Betrag ausgestellt werden. Bitten Sie Ihren Kunden, seine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnet und vorzugsweise per Post zurückzusenden (per Fax ist jedoch ebenfalls rechtsgültig). Dieses Dokument wird Ihr Kreditkartenunternehmen in den meisten Fällen zufrieden stellen und eine versuchte Rückbuchung verhindern.2. Missbrauch - viele Kreditkartennummern nebst sämtlicher Daten ihrer Inhaber zirkulieren frei zugänglich in der Öffentlichkeit, ohne dass die Besitzer etwas davon ahnen. Wenn Sie einen (normalerweise drei Tage lang gültigen) Autorisierungscode vom Kreditkartenunternehmen erhalten haben, übernimmt das Kreditkartenunternehmen im Falle einer als gestohlen gemeldeten Kreditkarte bei einer eventuellen Rückbuchung für sämtliche Kosten. Wenn Sie jedoch in Ihrem Laden oder Verkaufsbüro eine Kreditkarte manuell oder über ein Onlinesystem belasten, ohne zuvor für jede Transaktion den Autorisierungscode vom zuständigen Kreditkartenunternehmen einzuholen, tragen Sie im Falle eines Missbrauchs sämtliche Kosten.Wenn Sie eine Kreditkarte über ein Zahlungsportal mit sofortiger Kartenüberprüfung belasten, sollten Sie vorab mit den Portalbetreibern abklären, wer im Falle einer unter Missbrauchsumständen ausgeführten Transaktion für den entstandenen Schaden eintreten muss.Ein gesundes Maß an Wachsamkeit kann das Ausmaß der erfolgreichen Kreditkartenbetrugsfälle deutlich verringern. Wenn die Ortsvorwahl mit der Postanschrift übereinstimmt, rufen Sie den Karteninhaber im Zweifelsfall an. Und falls keine Telefonnummer angegeben wurde, schreiben Sie dem Kunden eine E-Mail und überprüfen dabei folgendes:- Macht die E-Mail-Adresse Sinn? Wenn der Karteninhaber in Texas wohnt, sollte der Domain-Name in seiner E-Mail-Adresse eigentlich nicht auf ein Unternehmen aus Brasilien oder West-Samoa lauten. Seien Sie vor allem bei hotmail.com und allen anderen kostenlosen E-Mail-Adressen misstrauisch. - Wenn die Adresse des Kreditkarteninhabers beispielsweise in Deutschland liegt, beherrscht der Kunde auch die Landessprache? Viele KreditkartenTrickser stammen aus Ostasien und Teilen der früheren Sowjetunion und beherrschen ausschließlich Englisch als Zweitsprache.- Wenn die Adresse des Kreditkarteninhabers in einem englischsprachigen Land liegt und der Karteninhaber einen typischen Namen aus diesem Sprachraum trägt, fällt die sprachliche Formulierung seiner E-Mails für diesen Sprachkreis angemessen aus? Gibt der Kunde beim normalen Bestellvorgang seinen vollen Vor- und Nachnamen an?Falls Sie auch nur in einem dieser Punkte auf einen Zweifel stoßen, führen Sie den Auftrag vorerst nicht aus. Ein echter Kunde wird sich an Sie wenden und nach dem Bearbeitungsstand seiner Bestellung fragen.
Pleinflüsterer Geschrieben Februar 14, 2008 Geschrieben Februar 14, 2008 Der Beitrag bestätigt die Meinung der hier vertretenen redlichen Mitglieder, es handelt sich eindeutig um Kreditkartenbetrugsfälle von euch Eierdieben.Um solchen Tricksern eben das Handwerk zu legen sind umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen, wie beschrieben nötig.Da ihr skrupellos seid, werdet ihr auch mit Handtaschenräubern gleich zu setzen sein.Deshalb heute keine Grüße.
Prinzipal Geschrieben Februar 15, 2008 Geschrieben Februar 15, 2008 Eierdiebe, Strauchdiebe, Trickser und Verbrecher. So langsam sollten die entsprechenden Personen wissen, was einige User von ihnen halten. Die Diskussion hier scheint wirklich eine "never ending story" zu sein und wir werden dies bezüglich niemals auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Das Thema lautet "Chargeback in Online-Casions" und darüber sollte meiner Meinung nach hier diskutiert werden. Jeder "Charege-Backer" hat seine individuellen Gründe, der eine zu Recht, der andere auch wohl zu Unrecht...aber das können und werden wir hier nie klären können. Allerdings ist es möglich, über die "Sache" an sich zu diskutieren. Welche Arten es gibt? Wie stehen die Erfolgschancen? Usw.?Ich wünsche euch ALLEN ein tolles WE und lasst das Spielen sein, denn am Ende gewinnt immer die Bank
altersvorsorge Geschrieben Februar 18, 2008 Autor Geschrieben Februar 18, 2008 Hallo,habe nie Chargeback begangen.Haftbefehl der MOSTA muss aufgehoben werden.altersvorsorge
Prinzipal Geschrieben Februar 19, 2008 Geschrieben Februar 19, 2008 Hallo,habe nie Chargeback begangen.Haftbefehl der MOSTA muss aufgehoben werden.altersvorsorgeSo langsam werde ich aus deinen Beiträgen hier nicht mehr schlau....
cruemak Geschrieben Februar 25, 2008 Geschrieben Februar 25, 2008 Falls ein Chargeback so einfach durchführbar ist, wie es hier dargestellt wird, wäre ein Betrug kinderleicht. Beispiel: Ein Mensch mit Trickserischen Absichten, überweist 1000€ per Click&Buy auf sein Konto bei einem Online Casino. Diesen Geldbetrag lässt er sich wieder auszahlen, am nächsten Tag überweist er die nächsten 1000€ auf sein Konto, auch dieses Geld lässt er sich wieder auszahlen. Diese Prozedur dauert nun 6 Wochen an. Nach 6 Wochen hat der Trickser die Möglichkeit ganze 42 000€ Zurückzubuchen, er muss nur die Einsätze bestreiten...Demnach könnte ich mich Arbeitslos melden und vom Chargeback leben
altersvorsorge Geschrieben Februar 25, 2008 Autor Geschrieben Februar 25, 2008 Nein, du müsstest irgendwann einen 1-Euro-Job annehmen, weil Dir natürlich nach einem Chargeback der Account gesperrt wird. altersvorsorge
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