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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Philippo:

Mein Opa wurde über 20 Jahre von den Stasi Schweinen überwacht, er durfte als einzigster Techniker im Interhotel Magdeburg arbeiten, wenn Honecker und Co in Magdeburg waren, und warum, weil er nicht in die SED eintreten wollte

Klingt aber nicht wirklich schlüssig was du schreibst, wenn er als einziger da Arbeiten durfte, wenn die SED-Spitze im Hotel war, dann haben sie in doch als vetrauenswürdig eingestuft und seine nicht Mietgliedschaft nicht überbewertet.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sven-DC:

Was jammerst du hier rum, du hast gegen das Gesetz verstoßen und die haben dich dafür bestraft.

Willst du jetzt nach 40Jahren oder mehr darüber richten ob das Gesetz außer deiner Sicht gerecht war oder nicht.

Passiert dir so, überall auf der Welt.

Glückspiel war verboten, passta. In einigen Ländern gibt es vielleicht auch die Todestrafe fürs illegale Zockerei ?

Ist es deshalb ein Unrechtsstaat ? Aus der Sicht des Glückspielers vielleicht. Aus der Sicht der Leute die mit Glückspiel die ganze Famile ins Elend treiben ein segen.

Was Recht und Unrecht ist, ist auch immer eine Frage des Standpunktes.

Das staatliche Organe, wie  Beamte, Richter, Polizei, deals mit Straftätern machen ist eher normal als die Ausnahme.

Wenn ein Staat eine Mauer baut, um seine Bürger zu behalten, dann ist das für mich Unrecht. Jeder Mensch hat ein Recht seine Freiheit zu genießen. Mir ist nicht bekannt, das es die Todesstrafe für verbotenes Zocken gibt habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Was Richter betrifft kann ich als ehemaliger Schöffe sagen, das es Gang und Gebe im Gerichtssaal ist Strafen auszuhandeln , das nennt sich Rechtsgespräch. Weis nicht ob du das damit gemeint hast.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb Spielkamerad:

Es war unerwünscht! Passta!

Und für das unerwünschte gab es gleich mal einen Paragraphen ?

Wer in der DDR keine regelmäßige Arbeit nach ging und nicht eindeutig erklären konnte wovon er seinen Lebens unterhalt bestreitet, macht sich automatisch des illegalen Gelderwerbs verdächtig, wofür es dann auch Strafttatbestände gab.

Wer dann Glücksspiel zwecks Gelderwerb betreibt, hat die Grenze vom unerwünschten zum Straftatbestand überschritten.

Abgesehen war illegalles Glückspiel auch in der DDR strafbar, auch wenn man Nachweisen konnte, das es nicht  als Haupterwerbseinnahmequelle diente. 

Dein Vater musste also rechnen das er dafür in den Knast wandert.

 

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Sven-DC:

Klingt aber nicht wirklich schlüssig was du schreibst, wenn er als einziger da Arbeiten durfte, wenn die SED-Spitze im Hotel war, dann haben sie in doch als vetrauenswürdig eingestuft und seine nicht Mietgliedschaft nicht überbewertet.

Er durfte Ständig antanzen, und musste sich Rechtfertigen wieso weshalb. In den Akten stand nichts davon ob er Vertrauenswürdig war, weil die Namen der Stasi Mitarbeitern, alle geschwärzt wurden

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Philippo:

Was Richter betrifft kann ich als ehemaliger Schöffe sagen, das es Gang und Gebe im Gerichtssaal ist Strafen auszuhandeln , das nennt sich Rechtsgespräch. Weis nicht ob du das damit gemeint hast.

Ja das meinte ich schon, aber solche Deals, was der bessere Begriff als Rechtsgespräch dafür ist , werden nicht nur im Gerichtssal gemacht. Auch schon im Vorfeld bei der Strafverfolgung, wird verhandelt. Sowas hat mit   Rechtstaat-Unrechtstaat eigentlich nichts zu tun, es ist eine Art mittel zum Zweck, mit Hilfe von Kompromisse zum Ziel zu gelangen.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Sven-DC:

Das du da nicht wie wild alles kopieren durftet scheint mitr eher normal, als unnormal.

Aber wieso, Gesetzestexte und Bücher waren doch eigentlich frei zugänglich und käuflich auch.

Die DDR die du beschreibst ist nicht die gleiche, in der ich lebte.

Es ist eher wie die aus der Schönwetterwerbung, ohne "verschwunden Gelassene", ohne Stasimorde und -Folter im In- und Ausland, ohne Willkür, selbst ohne Sticheleien gegen jeden der nicht 100% konform mit lief. Eine FDJ Reise, selbst nur nach Russland, hätte ich niemals vor der Rente zugesprochen bekommen. Bei mir war offensichtlich, das ich nicht mitlaufe, selbst wenn ich nie einen konkreten Anlass lieferte.

 

Rechtsstaat, phuhhh...   ...da wird mir schlecht...

 

 

bearbeitet von Feuerstein
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Philippo:

 weil die Namen der Stasi Mitarbeitern, alle geschwärzt wurden

 

"Schwarze Liste" ? :lachen::lachen::lachen:

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Feuerstein:

Die DDR in der du beschreibst ist nicht die gleiche, in der ich lebte.

Es ist wie die aus der Werbung.

Rechtsstaat, phuhhh...   ...da wird mir schlecht...

Hast schon Recht, kommt ja auch immer darauf an auf welcher Seite des Ufer man angelt, das die Fische beißen.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sven-DC:

Und für das unerwünschte gab es gleich mal einen Paragraphen ?

Wer in der DDR keine regelmäßige Arbeit nach ging und nicht eindeutig erklären konnte wovon er seinen Lebens unterhalt bestreitet, macht sich automatisch des illegalen Gelderwerbs verdächtig, wofür es dann auch Strafttatbestände gab.

Wer dann Glücksspiel zwecks Gelderwerb betreibt, hat die Grenze vom unerwünschten zum Straftatbestand überschritten.

 

Ehrlich, geh mir nicht auf den Sack, nur weil du zu faul bist, es herauszusuchen.

Die Aussage war, Glücksspiel war verboten! Passta!

 

Der Paragraf 248 oder 249 betraf asoziales Verhalten. Dann wurdest du deswegen verurteilt, aber nicht, weil du dein Geld durch Glücksspiel erworben hattest.

Ich weiß ja nicht, wenn man dir schon das Heimatland erklären muss, brauchen wir doch über die Welt, erst recht nicht zu reden.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Philippo:

Er durfte Ständig antanzen, und musste sich Rechtfertigen wieso weshalb.

Das  sehe ich für gar nicht so ungewöhnlich an, wenn sich Staatsbesuch angekündigt.

In den 80er  Jahren war der koranische Staatspräsident KIM Il SUNG auf dem Schiff und fuhr etwas die Elbe hoch und runter, da wurde Tage zu vor alles von links auf rechts gedreht, wir bekammen neues Geschirr, Kleidung. Es wurden Speisen und Getränke angeliefert , da kannte ich nicht noch mal den Namen davon, ich hatte zwei Leute an der Backe, die erklärten mir, das sie ab sofort die Chefs sind, und das gemacht wird was sie sagen.

Ich sah und sehe das als mormal an, der Staat wollte sich eben von der besten Seite zeigen, nach dem der Spuk vorrüber war verschwanden die 2 Bosse wieder, das edle  Geschirr und die Dienstkleidung wurde wieder mitgenommen, die Reste der Speisen und Getränke blieb für uns.

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sven-DC:

Abgesehen war illegalles Glückspiel auch in der DDR strafbar, auch wenn man Nachweisen konnte, das es nicht  als Haupterwerbseinnahmequelle diente. 

Dein Vater musste also rechnen das er dafür in den Knast wandert.

 

Wenn deine bildungsferne nicht so offensichtlich wäre, müsste man es dir noch mal erklären.

So belassen wir es mal dabei.

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb jason:

 

"Schwarze Liste" ? 

vor 9 Stunden schrieb Sven-DC:

Ja das meinte ich schon, aber solche Deals, was der bessere Begriff als Rechtsgespräch dafür ist , werden nicht nur im Gerichtssal gemacht. Auch schon im Vorfeld bei der Strafverfolgung, wird verhandelt. Sowas hat mit   Rechtstaat-Unrechtstaat eigentlich nichts zu tun, es ist eine Art mittel zum Zweck, mit Hilfe von Kompromisse zum Ziel zu gelangen.

Ich nenne sowas Verfahrensbeschleunigung 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb jason:

 

"Schwarze Liste" ? :lachen::lachen::lachen:

Wenn man es so sieht :lol: nee es war sehr viel geschwärzt, auch die Namen von Kollegen usw. Das ist aber ein normaler Vorgang, weil bevor du die Akte bekommen hast, wurde die durch die Mitarbeiter der BSTU erstmal durchgelesen. Also es hat damals fast 3,5 Jahre gedauert vom Antrag bis zur Akteneinsicht. :hut:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sven-DC:

Glückspiel war verboten, passta.

 

Dümmlich und rotverbohrt wie immer.

Das Strafrecht der DDR wurde als Sozialistisches Strafrecht 1968 neu gefasst.

In dieser Neufassung wurde u.a. auch der Glücksspielparagraf gestrichen.

Glücksspiel war also nicht verboten und auch im sogenannten Sozialismus galt,

was nicht ausdrücklich verboten wurde, ist erlaubt.

Natürlich habe ich mir das damals(1972) in einer kostenlosen Richtersprechstunde

bestätigen lassen und wusste nun offiziell, dass Glücksspiel erlaubt war.

Daraufhin begann ich.

P.S. 

Auch wenn es den Roten Sven nach eigenen Angaben nicht  betrifft:

§ 175(Homosexualität unter Männern) wurde ebenso wie der Glücksspielparagraf

gestrichen, weil er "ebenso wie das Glücksspiel das sozialistische Leben nicht gefährdet".

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sachse:

Das Strafrecht der DDR wurde als Sozialistisches Strafrecht 1968 neu gefasst.

wie ich ja bereits schrieb, es war verboten. bis wann schrieb ich  ja nicht dazu.

Danach hat man hilfweise den § 249 angewendet um den illegalen Zockern das Handwerk zu legen, was ja in deinem Fall vollumfänglich Anwendung fand.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb sachse:

§ 175(Homosexualität unter Männern) wurde ebenso wie der Glücksspielparagraf

gestrichen, weil er "ebenso wie das Glücksspiel das sozialistische Leben nicht gefährdet".

Homosexualität war in der DDR bis 1989 und in der BRD bis 1994 strafbar habe ich gelesen

Im Internet gibt es aber widersprüchliche Angaben, das der 175 er bereits 1968 abgeschafft wurde steht auch da, keine Ahnung was stimmt.

Ich glaub man machte Unterschiede was gleichgeschlechtlichen Sex mit jugendlichen betrifft.

Im nachhinein betrachtet verletzten all diese Verbote, die Menschen- und Grundrechte, was man ja auch später erkannte und dann zurück gerudert ist, Urteile teilweise aufgehoben hat und Entschädigungszahlungen geleistet hat.

In 66 Ländern ist Homosexualität weiterhin verboten, in 12 Ländern steht die Todesstrafe drauf

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb sachse:

 

Ich würde eher auf DaNiederbayer wetten.

Warum?

Er spielt klein-klein, damit er noch lange im Plus bleibt.

Busert dagegen muss schon noch bisschen klotzen,

wenn er vorbeiziehen möchte.

Risiko!!!

Ja, noch spiel ich mit kleinen Beträgen. Wenn er mir zu nahe kommt, kommen die großen Einsätze. Danke nochmal, dass du auf mich wetten würdest. Bist ja doch ein richtig Netter :anstoss:

Geschrieben
2 hours ago, Sven-DC said:

Homosexualität war in der DDR bis 1989 und in der BRD bis 1994 strafbar habe ich gelesen

Im Internet gibt es aber widersprüchliche Angaben, das der 175 er bereits 1968 abgeschafft wurde steht auch da, keine Ahnung was stimmt.

Ich glaub man machte Unterschiede was gleichgeschlechtlichen Sex mit jugendlichen betrifft.

Im nachhinein betrachtet verletzten all diese Verbote, die Menschen- und Grundrechte, was man ja auch später erkannte und dann zurück gerudert ist, Urteile teilweise aufgehoben hat und Entschädigungszahlungen geleistet hat.

In 66 Ländern ist Homosexualität weiterhin verboten, in 12 Ländern steht die Todesstrafe drauf

Zu dem angeblichen Rechtsstaat DDR habe ich zum Thema Schießbefehl folgendes gefunden ; Ein Blick auf eine fototechnisch hervorgehobene Passage in einer Akte der Stasi-Unterlagenbehörde Magdeburg, zeigt den bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge an der deutsch-deutschen Grenze .   fsl-ddr-5-DW-Politik-Magdeburg-jpg.jpg

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb DaNiederbayer:

 Bist ja doch ein richtig Netter :anstoss:

 

Zuviel der Ehre.

Du siehst doch, wie ich auskeile, wenn ich Dummheit sehe.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

wie ich ja bereits schrieb, es war verboten. bis wann schrieb ich  ja nicht dazu.

 

Nachdem du in guter sozialistischer Drecksmanier versuchst, dich wieder raus zu winden,

werde ich mich einem der Vorschreiber anschließen.

Ab jetzt bist du für mich der RoteSvenWC.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

mehrfach

 

vor 2 Stunden schrieb Sven-DC:

doppelt

 

bearbeitet von sachse
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Lutscher2:

Zu dem angeblichen Rechtsstaat DDR habe ich zum Thema Schießbefehl folgendes gefunden ; Ein Blick auf eine fototechnisch hervorgehobene Passage in einer Akte der Stasi-Unterlagenbehörde Magdeburg, zeigt den bedingungsloser Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge an der deutsch-deutschen Grenze .   fsl-ddr-5-DW-Politik-Magdeburg-jpg.jpg

Keiner hat den Schießbefehl in Frage gestellt . Bei Verletzung der Gesetze wird von der Schußwaffe gebrauch gemacht, passiert so in jedem Land der Erde, bei welchen Delikt auch immer.

Jeder BRD-Grenzsoldat/Polizist hat auch formal das Recht von der Schießwaffe gebraucht zu machen, wenn sich einer der Kontrolle entzieht, gelten natürlich bestimmte Vorrausetzungen, es gab auch meines wissens einen Fall wo ein Einreisender beim illegalen Grenzübetritt abgeknallt wurde. Ist die BRD ein Unrechtstaat deshalb ?

Die Frage ist doch eher, war es Menschrechtsverletzung eine Mauer zu bauen und die Leute darin zu hindern in eine bestimmte Richtung das Land zu verlassen, zu mal es legale Möglichkeiten gab.

Mit ca. 140 Toten an der Grenze in ca. 40 Jahren ( also ca. 3 bis 4 im Jahr), ist die Zahl relativ niedrig, im Vergleich zu anderen Todesfallstatisken.

Keine Frage, ich will das nicht verharmlosen, jeder Toter ist einer zuviel und bei allen respekt vor dem hinterbliebenen. Aber Vergleiche darf man schon anstellen um die ganze Sache auch zahlen mäßig ein zu ordnen

Viele Länder schützen ihre Grenzen, und es herrscht Schießbefehl bei illegalen übertritt, eventuell ist dort die Zahl um ein vielfaches höher.

Dank des Waffengesetzes in einigen USA-Staaten, ist es möglich legal, Jugendliche abzuknallen, die sich nachts aus der Garage des Nachbarn das Bier klauen, wie jüngst geschehen, wenn man bei einer Vekehrskontrolle paar dumme Bewegungen macht, wird im ungünstigsten Fall auch von der Schußwaffe gebraucht gemacht.

Wer weiß das an der Grenze geschossen wird, sollte tunlichst vermeiden sich dieser zu nähern, sofern er nicht sein Leben riskieren will.

Egal ob der Schießbefehl mit den Menschenrechten vereinbar war .

Wer Ausreisen wollte, hatte die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, viele konnten somit auf legalen Wege das Land verlassen, keiner war gezwungen das Risiko einzugehen, bei der Flucht erschossen zu werden.

Übrigens erkannte die DDR-Führung selbst, das der sogenannte Schießbefehl an der Mauer, nicht Rechtens war und hob ihn im April 1989  von selbst auf, leider zu einem sehr späten Zeitpunkt, als sie bereits erkannten das das System nicht mehr zu halten war

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Sven-DC:

Keiner hat den Schießbefehl in Frage gestellt . Bei Verletzung der Gesetze wird von der Schußwaffe gebrauch gemacht, passiert so in jedem Land der Erde, bei welchen Delikt auch immer.

 

Lies das Bild noch mal, was ich dir letzte Nacht geschickt habe.

Du bist einfach irre! Vielleicht wäre eine medizinische Untersuchung angebracht.

Pillen sind allemal besser als das hier.

Geschrieben (bearbeitet)

 

 

Hab da noch mal was gefunden zum Thema Schießbefehl, das gleiche oder so ähnlich könnte auch von Mielke umd co. so stammen, nur in diesen Fall von einen AfD- Landesvorsitzenden Nachtrag, 31.01.2016: Beatrix von Storch MdEP, Landesvorsitzende AfD Berlin

 

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, „können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen.“ (§ 11 UZwG).

Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.

 

Anmerkung ( § 11 UZwG, regelt die Anwendung von Schußwaffen im Grenzdienst) 

 

Ich will damit nicht die Mauertoten rechtfertigen, es soll nur die Verhältnsimäßigkeit aufzeigen, das jeder Staat seine Grenze schützt, auch mit Waffengewalt und das allein kein Maßstab sein kann, ob es ein  Rechtsstaat oder Unrechtsstaat ist.

Was Recht ist wird auch immer von den jeweiligen Gesetzen im Land festgelegt, diese gehen auch nicht immer mit den Menschenrechte zusammen

 

bearbeitet von Sven-DC
Geschrieben

RoterSvenWC,

deine komplette Rechtfertigung der DDR Verhältnisse ist derart unterirdisch,

dass es wirklich nur eine Erklärung dafür gibt. Du warst als Genosse der SED

und williger Helfer der Staatssicherheit ein Nutznießer des Verbrechersystems.

Du bist sogar wie ein Prototyp des Stasispitzels(IM=Informeller Mitarbeiter),

denn bei deinem miserablen Bildungsgrad wärest du als Hauptamtlicher nicht

infrage gekommen. An deiner Stelle hätte ich Angst, angespuckt zu werden.

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