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Versteuern der Gewinne


marcDE

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Der Sachse hat keine Steuern dafür gezahlt.

Ja man behält größere Gewinne wenn man arbeitet normalerweise auch in bar, mit ruckzuckzock werde ich nciht diskutieren, da er immer nur das Gegenteil meiner Meinung darstellt. So klugscheißer eine Chance haste, ich möchte dann mal bitte alle Urteile aus den Verzeichnissen hier verlinkt haben. Ansonsten bleibts so, gewinne aus ner Spielbank sind steuerfrei!

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"...Zur Gründung meines ersten Geschäfts, stellte die Dame fest:

" Sie gibt es ja überhaupt nicht " :spocht_2: ..."

Tja, Ruckzuckzock :spocht_2: das erging mir ähnlich.

Als ich von USA/Südamerika zurückkam und keinen Wohnsitz in Deutschland hatte,

eröffnete ich ein Gewerbe in Deutschland.

Da ich ständig flächendeckend in Spielbanken unterwegs war,

wäre für mich ein "normaler" Wohnsitz völliger Blödsinn gewesen.

Das Problem ist ja, dass der Wohnsitz die Erreichbarkeit beinhalten soll.

Wie die genau auszusehen hat, ist übrigens gesetzlich gar nicht geregelt.

Da gibt es von Gericht zu Gericht unterschiedliche Auffassungen.

Damals löste ich das Problem, dass ich mich auf der Basis des Mietvertrags eines der Gewerbesitze bediente,

um mich "...ordnungsgemäß..." anzumelden.

Der Mietvertag war in einigen Bundesländern die Voraussetzung, sich überhaupt irgendwo anmelden zu können.

Diesen "Wohnsitz" über eines der angemieteten Gerbeobjekte behielt ich bis zum Ablauf des seinerzeit gültigen Personalausweises.

Die Firma existierte zwar schon lang nicht mehr, aber die Bestimmungen der Deutschen Bundespost liessen die Lösung per Nachsendeantrag zu.

Die Post liess ich mir dahin nachsenden, wo ich jeweils war - und das war bei mir recht wechselhaft.

Heute, wo die staatliche Monopolstellung der Post aufgehoben ist, wird das -glaube ich- in einem Umfang erschwert,

dass man organisatorisch schlecht bei allen privaten Zustellern ständig wechselnde Anschriften bewerkstelligen kann.

Ich weiss nicht, ob diese von mir damals betriebene Konstellation verschiedener Firmen

in dieser lockeren Form überhaupt noch möglich ist.

Zumindest war die Registrierung meiner Person seinerzeit gewährleistet und die steuerlichen Abwicklungen möglich.

Später ging das nicht mehr.

In Berlin wurde mir das Gesetz hinsichtlich zweckentfremdeten Wohnraums,

das die Ausübung von Gewerbebetrieben Ende der 90iger Jahre erheblich einschränkte,

zum Verhängnis.

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Bis zu meinem letzten Herzinfarkt 2006 existierte ich ebenfalls nicht :spocht_2: ...

"...Klärung der Herkunft des Betriebskapitals.

Wahrheitsgemäss gab ich Spielgewinne an.

Antwort hierauf:

" Spielbankgewinne sind unmöglich! " :spocht_2:

Logische Konsequenz, es muss sich also um zu versteuernde Einkünfte handeln.

Welche das hätten seien sollen, konnte sie auch nicht benennen, nur das es keine Spielgewinne sind, wusste sie :spocht_2: ..."

Genau in diese Situation geriet ich, als ich nach meinem Infarkt arbeitsunfähig wurde.

Allerdings hinsichtlich meiner nun aktuell notwendigen Krankenversicherung,

da ein Klinikaufenthalt dem anderen folgte.

"...damals blieb den Betroffenen nichts anderes übrig, als sich arbeitslos zu melden, um krankenversichert zu sein!

Wenn sie aber nicht erwerbsfähig auf Grund ihrer Krankheit waren, bekamen sie keine Leistungen!

Dann waren sie trotz ihrer schweren Erkrankung (gesetzlich vorgeschrieben!!) nicht versicherungsfähig.

Unter diesen sozialen Missstand hat Angela Merkel einen historischen Schlussstrich gesetzt.

Dass ich zuerst alle meine (nicht unerheblichen) Reserven aufzubrauchen hatte,

damit ich (ohne erwerbsfähig zu sein) über die Arbeitsagentur (!) soziale Leistungen erhielt,

war nicht selbstverständlich.

Denn ohne Vermittlungsfähigkeit war es vor der Gesundheitsreform eine Ermessensfrage der Sachbearbeiter,

die Antragsteller als Leistungsempfänger zu übernehmen - oder nicht..."

Da ich keine Krankenversicherung hatte, meldete ich mich arbeitslos, um überhaupt behördlich geführt zu werden.

Während sie mich zuvor "...aus gesetzlichen Gründen nicht versichern durften...", machten sie mir nun zum Vorwurf,

ich wolle mich "...ohne jemals Leistungen in die Kasse eingebracht zu haben, einseitig der Leistungen bedienen..." :hammer2:

Da fragten sie dann auch wovon ich denn gelebt und

-genau wie bei Dir, Ruckzuckzock- von welchem Geld ich die ganzen Firmen aufgemacht hatte,

da die versteuerten Gewinne der Firmen nur einen Bruchteil der Jahr für jahr hinzukommenden Firmenvermögen/Abschreibungen ausmachte,

und das Personal in einigen Betrieben von meinen halbjährlichen Kapitaleinlagen bezahlt wurde.

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Heute bin ich unter anderem auch deshalb hoch verschuldet, weil sie meine meine Erklärung nicht akzeptieren:

" Spielbankgewinne sind unmöglich! " :spocht_2:

Aber nun kommt das Paradoxe:

Nach einem Spielbankbesuch wurde ich damals festgenommen, weil sie mich bezichtigten, keine Versorgungsgelder zu zahlen.

Sie hatten einen Hinweis über meinen regelmäßigen Spielbankstandort erhalten.

Seit dem Millenium hatte ich mich schwerpunktmäßig in Berlin aufgehalten.

Darüber hatte ihnen jemand einen Hinweis gegeben.

Ich spielte damals über Monate dort das Breitbandspiel.

Da kommen bei überlagerten "Stückgrößen" von fünfzig und hundert Mark

innerhalb weniger Stunden einige hunderttausend Mark Tischauflage eines Einzelspielers zustande,

was allein an der breiten Auslegung und der dieser Setzweise eigenen Rücklaufquote liegt.

-> siehe Breitbandspiel.

Das Geld wurde konfisziert und ich wurde inhaftiert.

Meine Assistentin, die sie ebenfalls festsetzten, wurde wieder frei gelassen.

Während bei der Steuer von der Unmöglichkeit ausgegangen wurde, Gewinne zu erwirtschaften,

ist man bei den Ermittlungen, die bei den Kommunalbehörden betrieben wurden, auf einen registrierten Gewinn in Hamburg gestoßen.

Im Besitz von einer halben Mio. Euro sei ich zur Zahlung

von Versorgungsgeldern und Unterhaltszahlungen verpflichtet gewesen.

Aber Hallo?

:spocht_2:

Wie passt das zusammen?

.

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Diesen Umstand habe ich dann Jahre später den Steuerbehörden, die wieder mal bei mir anfragten,

vorgebracht.

Da schilderte ich denen den Umstand und man erklärte mir treuherzig,

dass die Registrierung von Gewinnen seitens der Casinos nicht relevant seien.

Es habe sich bei den Ermittelnden um kommunale Behörden gehandelt,

die eine andere Rechtsgrundlage haben mögen;

die Steuerbehörde sei eine Bundesbehörde, die nach anderen Richtlinien urteile.

Zudem sei das Urteil rechtskräftig und unterliege nicht mehr dem Prüfungsvorbehalt

- es sei nach der verstrichenen Zeit auch nicht mehr rechtlich anfechtbar.

Verhöhnenderweise wiesen sie mich auch noch auf datenschutzrechtliche Belange hin,

dass sie seinerzeit gar keinen Zugriff auf das Material kommunaler Behörden hatten.

(das stimmt sogar, die erweiternden Nachforschungen wurden erst später gesetzlich verabschiedet!)

Merkwürdig, dass der Datenschutz immer dann greift, wenn er sich gegen den Bürger richtet;

zumindest kommt mir das so vor.

Zum einen sei die Mittelherkunft durch den Beleg nicht aussagekräftig;

ich hätte theoretisch im Verlauf einer längeren Zeitspanne

mehr Geld in das Casino mitgebracht haben können, als ich anschließend als "...Gewinn..." ausweise.

Umgekehrt sei es allerdings möglich, den Verbleib von Geldern

bei einem eventuell registrierten, hohen Verlust auf diese Weise nachzuweisen;

dies gelte als glaubwürdig.

- wobei sich für die Steuerbehörden dann die Frage manifestiere, wo das Geld denn hergekommen sei.

Zum anderen belege die Registrierung der Betreiber nur einen Zeitpunkt - und nicht einen Zeitraum.

Es sei "...als erwiesen..." zu betrachten, dass Gewinnen ebensolche Verluste gegenüberstehen,

wenn ich mich als Dauerspieler gegenüber den Behörden ausgebe.

Mathematisch müssen aus Sicht der Behörde die Verluste übersteigen,

weil sonst die Existenz der Casinos gar nicht möglich sei,

da ich ja angegeben hatte, mich nur in Casinos zu verdingen.

.

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Und jetzt kommt es!

Ich wies schon im Leitartikel zum Berufsspielerthread darauf hin:

Sollte es tatsächlich so sein,

dass ich ständig die Casinos mit Renditen verlassen habe,

sei davon auszugehen,

dass ich die Tätigkeit

nicht als Zeitvertreib an einem Glücksspiel betreibe

(so formuliert es die Steuerbehörde).

Wenn es sich in meinem Fall nicht um Glück,

sondern um Geschicklichkeit handele,

sei die steuerliche Befreiung aus Gründen der Glücksspielteilnahme

nicht rechtens.

Es fiel sogar das wort "...Trickserisch..." - das muss man sich mal vorstellen!

Es
kann
nicht sein, was nicht sein
soll.

...es
soll
nicht sein, was nicht sein
kann.

...es
kann
nicht sein, was nicht sein
darf.

und was nicht sein
darf,
ist anscheinend
strafbar???

Unter der Hand steckte mir der eine Beamte,

mit dem ich anschließend vor dem Gebäude eine Zigarette rauchte, noch zu,

dass ich nicht der Erste sei,

der in diesem Amt "...Gewinne...." zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht hätte.

Aber ich sei der erste Spieler, der seit zehn Jahren nichts anderes macht, als zu spielen.

Wer dann mehrere Firmen eröffnet, ohne jemals Einkommensteuer bezahlt zu haben,

stehe automatisch vor dem Problem, dass die Nachweisführung des Geldflusses einseitig sei.

Mit dieser Darstellung des Dauerspiels "...könne sein Vorgesetzter nicht umgehen...",

weil das nicht in sein Klischeedenken passe.

Auch vor den Gerichten würde ich da schlechte Karten haben, die denken genauso.

Das war allerdings nicht so.

Zu jener Zeit hätten sie mir das noch nachweisen müssen.

Die Nachweispflicht seitens des Steuerpflichtigen

war zur Zeit des Einkommenszeitraums noch nicht rechtlich eingeführt gewesen.

Allerdings gab es damals noch die Vermögenssteuer.

Und mit der haben sie mich dann doch noch in die Zahlungsverpflichtung genommen.

So ist das detailliert abgelaufen.

:spocht_2:

Nachtfalke.

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Diesen Umstand habe ich dann Jahre später den Steuerbehörden, die wieder mal bei mir anfragten,

vorgebracht.

Da schilderte ich denen den Umstand und man erklärte mir treuherzig,

dass die Registrierung von Gewinnen seitens der Casinos nicht relevant seien.

Es habe sich bei den Ermittelnden um kommunale Behörden gehandelt,

die eine andere Rechtsgrundlage haben mögen;

die Steuerbehörde sei eine Bundesbehörde, die nach anderen Richtlinien urteile.

Zudem sei das Urteil rechtskräftig und unterliege nicht mehr dem Prüfungsvorbehalt

- es sei nach der verstrichenen Zeit auch nicht mehr rechtlich anfechtbar.

Verhöhnenderweise wiesen sie mich auch noch auf datenschutzrechtliche Belange hin,

dass sie seinerzeit gar keinen Zugriff auf das Material kommunaler Behörden hatten.

(das stimmt sogar, die erweiternden Nachforschungen wurden erst später gesetzlich verabschiedet!)

Merkwürdig, dass der Datenschutz immer dann greift, wenn er sich gegen den Bürger richtet;

zumindest kommt mir das so vor.

Zum einen sei die Mittelherkunft durch den Beleg nicht aussagekräftig;

ich hätte theoretisch im Verlauf einer längeren Zeitspanne

mehr Geld in das Casino mitgebracht haben können, als ich anschließend als "...Gewinn..." ausweise.

Umgekehrt sei es allerdings möglich, den Verbleib von Geldern

bei einem eventuell registrierten, hohen Verlust auf diese Weise nachzuweisen;

dies gelte als glaubwürdig.

- wobei sich für die Steuerbehörden dann die Frage manifestiere, wo das Geld denn hergekommen sei.

Zum anderen belege die Registrierung der Betreiber nur einen Zeitpunkt - und nicht einen Zeitraum.

Es sei "...als erwiesen..." zu betrachten, dass Gewinnen ebensolche Verluste gegenüberstehen,

wenn ich mich als Dauerspieler gegenüber den Behörden ausgebe.

Mathematisch müssen aus Sicht der Behörde die Verluste übersteigen,

weil sonst die Existenz der Casinos gar nicht möglich sei,

da ich ja angegeben hatte, mich nur in Casinos zu verdingen.

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Hallo Falke

Selbstverständlich sind alle Deine Ausführungen richtig.

Ich will nur kurz auf diese, mir selbstverständlich bekannte Argumentation eingehen, da sie wirklich eine Verarsche erster

Kajüte darstellt.

Es wird einfach unterstellt, dass Deinen Gewinnen eine mindestens gleichhohe Summe an Verlusten vorausgegangen ist,

da dies mathematisch nicht anders möglich ist.

Das ansich ist schon Unsinn.

Aber gehen wir ruhig einmal davon aus, dass der mathematische Durchschnitt, jeden gleichmässig ereilt ... auch wenns Blödsinn ist.

Dann bleibt immer noch die Unterstellung des Zeitpunktes dieses Verlustes zu klären.

Dieser Ausgleich der Gewinne, mit Verlusten, könnte sich genausogut erst in der Zukunft einstellen!

Das bedeutet ich versteuere jetzt die Gewinne ....

und trage die Verluste der Zukunft selbst, da diese nicht steuerlich geltend zu machen sind.

( Ob es ein Finanzgericht fertigbekommen würde, sich dieser Gegenargumentation zu verschliessen, was meinst Du ....

meines Wissens hat noch keiner so argumentiert. :spocht_2: )

Da wir nun soweit sind in unserer Überlegung, müsste sogar mein Kumpel Pinky begreifen was es mit dem Märchen

der Sreuerfreiheit auf sich hat.

Gemeint sind nicht die Gewinne .... "steuerfrei" sollen in erster Linie die Verluste sein ... und zwar für den Staat

Anders wäre das Unternehmen staatliche Spielbank garnicht durchführbar und rentabel.

Es macht keinen Sinn die erzielten Überschüsse an anderer Stelle zurückzuerstatten.

Und darüber müssen sich nicht nur die paar Gewinner ärgern ... sondern auch jeder der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, sein sauer verdientes Geld, in die Spielbank getragen hat.

Noch ein Wort zum mathematischen Unsinn.

Möchte man dieser Argumentation folgen, müsste man auch jeden Lottogewinn steuerplichtig machen.

Es muss dann auch hier gelten, dass der erzielte Gewinn, vorher schon eingezahlt, also verloren wurde.

LG

Ruckzuckzock

bearbeitet von ruckzuckzock
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die ham ihr n ips driver problem geht mir hsocn seit tagen so, man kanns austricksen indem man auf antworten klickt auf seite zwei dann kannst die sachen lesen die da stehen wenn du runterscrollst, ist n witz aber geht

ne dauerlösung kann das aber nicht sein liebe admins :spocht_2:

wird technisch überprüft

bearbeitet von Nachtfalke
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Der Sachse hat keine Steuern dafür gezahlt.

Ja man behält größere Gewinne wenn man arbeitet normalerweise auch in bar, mit ruckzuckzock werde ich nciht diskutieren, da er immer nur das Gegenteil meiner Meinung darstellt. So klugscheißer eine Chance haste, ich möchte dann mal bitte alle Urteile aus den Verzeichnissen hier verlinkt haben. Ansonsten bleibts so, gewinne aus ner Spielbank sind steuerfrei!

Ganz vergessen Dir zu antworten ... :spocht_2:

Was heisst n hier " Du wirst nicht mit mir diskutieren "?

Soll das hier so eine Art " Mobbing" werden ....?

:reindeer::spocht_2::hammer2::lachen::lol:

Also das kannst Du mir wirklich nicht antun. Willst Du vielleicht, dass ich depressiv werde.

Ich weiß garnicht wie ich ohne das Dazwischengeplärre, deines Halbwissens

oder was Du dir sonst noch so zusammen fantasierst,

weil Du mal wieder irgendwo, Irgendwas gehört hast ...

und der Weihnachtsmann auch der gleichen Meinung ist ...

weiterleben soll!

Bist Du der Steuerberater des Sachsen?

Mit welcher Berechtigung stellst Du solche Behauptungen in aller Öffentlichkeit in den Raum?

Er wird die Sache schon in irgendeiner Form geregelt haben.

Auf jeden Fall steht es Dir nicht zu, Dein Maul kilometerweit aufzureißen und darüber Gerüchte in die Welt zu setzen!

Ruckzuckzock

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Ich denke ich war qualifiziert genug hier Postings zu veröffentlichen. Aber ich hab wirklich keine Lust mehr meine Zeit mit Typen wie dir zu vergeuden.

Ich weis was ich kann, mir reicht das. Du wirst schon nen anderen finden den du hier weiternerven kannst. Ich werd dir sogar ne Freude machen, ich werd nicht nur mit dir hier nicht diskutieren, sondern mich komplett zurückziehen und mich aufs ab und an mal washier Lesen beschränken.

Unterhalten werd ich mich hier ausschließlich nur noch per PN.

greetz & ein vorläufiges gb the PINKY

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Ich denke ich war qualifiziert genug hier Postings zu veröffentlichen. Aber ich hab wirklich keine Lust mehr meine Zeit mit Typen wie dir zu vergeuden.

Ich weis was ich kann, mir reicht das. Du wirst schon nen anderen finden den du hier weiternerven kannst. Ich werd dir sogar ne Freude machen, ich werd nicht nur mit dir hier nicht diskutieren, sondern mich komplett zurückziehen und mich aufs ab und an mal washier Lesen beschränken.

Unterhalten werd ich mich hier ausschließlich nur noch per PN.

greetz & ein vorläufiges gb the PINKY

Pass auf Pinky ... ich habe nichts gegen Dich persönlich!

Mein schönster Tag wäre es, wenn ich Dich zum nachdenken bringen könnte und Dir irgenwann einmal Recht geben könnte.

Du hast einfach noch zu wenig Erfahrung im Leben, auch wenn Du das im Moment noch nicht begreifen kannst.

Das ist vermutlich normal ... ich musste auch, trotz guter Anleitung, viele schmerzhafte Erfahrungen machen ...

Es ist übrigens keine Schande, dass Du bei diesem Thema im Irrtum bist ... das ist ja gerade die Absicht, diesen falschen Anschein zu erwecken!

Nachdem Motto ... Die breite Masse verliert ohnehin und die restlichen Spinner bügleln wir einfach weg.

Ich wollte dies hier nur ansprechen, um Leuten die Blauäugigkeit zu nehmen, die ein eigenes Geschäft haben und eventuell

mit Gewinnen geschlagen sind.

Da ich Deinen Beiträgen entnommen habe, dass Du dich mit Beidem gedenkst zu beschäftigen, sollte Dir dies eigentlich nützen.

Nimm doch einfach einen guten Ratschlag an und lass die Besserwisserei ... das ist doch nicht böse gemeint!

Ruckzuckzock

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Hallo zusammen,

ich möchte mich in dieser Diskussion nicht einmischen, aber vielleicht antwortet der Sachse mal. Der muss es doch wissen, ob er auf seine Gewinne Steuern bezahlt hat.

Gruß

Rhodos

Er hat noch nie bezahlt und es wollte auch seit ueber 25 Jahren keiner etwas.

Allerdings bin ich auch kein richtiger Berufsspieler, denn ich war bis Ende September 2009

angestellter Geschaeftsfuehrer der Kaisan GmbH und jetzt bin ich Altersrentner.

sachse

bearbeitet von sachse
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Moin erstmal

Das mit dem Versteuern von Gewinnen, wenn jemand angibt er lebe davon und gehe keinem Beruf nach, habe ich vor längerer Zeit schon mal gehört. Weiß nur nicht mehr ob es in diesem Forum war.

Dort war ein Steuerpflichtiger vom FA gefragt worden woraus seine Einkünfte resultieren. und jener hat gesagt aus Spielbankbesuchen.

und jetzt bin ich Altersrentner.

Soweit mir bekannt, (durch Presse Funk uns Fernsehn) müssen Rentner eine jährliche Steuererklärung abgeben. :reindeer:

Gruß

hermann

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Hallo zusammen,

viel interessanter wäre die Frage, wie das Problem denn zumindest suboptimal zu lösen wäre? :reindeer:

Ohne offiziellen Job scheint man ja wohl nur Probleme zu haben. Hat man ein Gewerbe, wird man voll verarscht vom Staat, da dieser einfach unterstellt, man könne nicht gewinnen. Wenn man aber nicht gewinnen kann, dann frage ich mich, wie der Staat es erlauben kann, dass seine Bürger auf diese Weise ausgenommen und zum Spiel verleitet werden? Alles Verbrecher :lachen: Als kleiner Angestellter kann man es wohl noch am besten verschleiern, solange die Gewinne sich nur im mittleren Bereich bewegen und man seine Anschaffungen dann sozusagen cash vom Casino-Portfolio bezahlt, indem man bar die Lappen auf den Tisch knallt :lol: Obwohl dann hast Du immer das Problem, dass Dir ein anderer Gangster eine vors Maul :hammer2: gibt und man dich ausraubt :spocht_2: Verdient man aber 6- oder gar 7-stellig, ist es auch hier vorbei. Wer will schon ne Immobilie cash zahlen? :reindeer: Irgendwie fühlt man sich wie ein Mafiosi :lol: Ich frag mal so ganz unbefangen: Wozu soll ich denn dann überhaupt noch in einem deutschen Casino spielen, wenn der Staat mir anschließend den Gewinn besteuert, was ja auf keinen Fall rechtens ist?

Nachweisen kann ich es auch nicht. Das ist ja das eigentliche Dilemma bzw. der eigentliche Beschiss. Ist ja wohl voll die Verarsche. Verluste kann ich auf der anderen Seite nicht ausgleichen. Also ganz ehrlich: Wenn ich mal unterstelle, dass es tatsächlich eine Methode gibt, die funktionieren sollte, könnte ich diese auch unmittelbar an der Börse als Trader anwenden, ohne darauf nun näher eingehen zu wollen. Da gibt es weder ein Maximum, noch werde ich beschissen, sondern bezahle meinen normalen festen Steuersatz und damit hat es sich. Ich kann auch bequem von Terminals aus hantieren zu Hause oder im Büro - ganz gleich. Das ist auch nicht verboten wie Spielen im Ausland übers Internet. Dann hab ich keinerlei Probleme, dafür kann ich dort an der Börse aber mit ganz anderen Beträgen jonglieren wie in der Spielbank.

Spielbank ist somit für mich keine Alternative - außer die KG-Sachen scheinen mir noch einigermaßen i.O. zu sein. Aber ad hoc geht da auch nichts, sondern ich denke, das bedarf jahrelangen Trainings, wie ich es auch an der Börse brauchte, bis ich die mentale Stärke hatte, dort hoch einzusetzen, hoch zu verlieren, aber auch hoch zu gewinnen. Das muss man nämlich erst lernen den Umgang mit den Lappen. Nix Theorie. Da zählt nur die Praxis, denn ohne die mentale Einstellung mit bestimmten persönlichen Charaktereigenschaften ist man sonst zum Scheitern verurteilt. Aber was bringt der ganze Aufwand beim Roulette denn? An der Börse bin ich schon tätig und hab die ganzen Probleme nicht, die ich hier so lese. Will ich den Steueranteil ausblenden, setze ich dort einfach mehr Kapital beim Traden ein. Das geht bei der Spielbank aufgrund des Maximums nicht.

Kann mir als Einsteiger oder besser gesagt Interessent bitte mal jemand erklären, wieso ich dann noch Roulette spielen sollte - mal vom Spaßfaktor abgesehen? Aber ein Spaßfaktor ab und zu ist sicher auch nicht steuerbar, sondern wenn man das Roulette als Dauereinnahmequelle sprich Systemspieler betreibt. Dauerhaft ist hier wohl entscheidend. Man kommt sich ja echt vor, wie ein gerupftes Suppenhuhn. Zu gewinnen gibt es doch dabei nichts, selbst wenn man ein tolles System hätte. Oder sehe ich das jetzt total falsch?

Rainer Zufall

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Hallo Zusammen,

ich bin selbstständig und habe ein kleines ein Mann Büro. Vor ca. 1 1/2 Jahren hatte ich eine Betriebsprüfung vom Finanzamt hier. Es war soweit alles in Ordnung, bis auf zwei Sachen:

1.) In meinen Kontoauszügen tauchten auf dem Privatkonto Einnahmen aus ebay-Geschäften auf, diese wollte der Finanzbeamte als Betriebseinnahmen versteuert wissen. Erst als ich ihm an Hand einer Liste bewisen konnte, dass meine Ausgaben bei ebay höher waren als meine Einnahmen, war er ruhig.

2.) Ich hatte damals bei der SPK noch ein zweites Betriebskonto, auf dem aber durch Abbuchungen die Deckung nicht mehr gegeben war. Da aber die nächste Abbuchung ausstand, bin ich zu meiner Hauptbank, habe dort Geld abgehoben und dieses gleich auf dem anderen Konto bei der SPK eingezahlt. Der Finanzbeamte wollte mir diese Einzahlung als Einahme anrechnen damit sie versteuert wird. Erst als ich mit der Beschwerde bei seinem Vorgesetzten gedroht habe, hat er davon abgelassen.

Als Selbständiger ist man doch ganz schön benachteiligt. Spielgewinne würde ich daher nie angeben und lieber ins Kopfkissen stecken. Wenn es zuviel wird, muss man sich mal was schönes kaufen.

Viele Grüße

Papa Maus

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Moin erstmal

Das mit dem Versteuern von Gewinnen, wenn jemand angibt er lebe davon und gehe keinem Beruf nach, habe ich vor längerer Zeit schon mal gehört. Weiß nur nicht mehr ob es in diesem Forum war.

Dort war ein Steuerpflichtiger vom FA gefragt worden woraus seine Einkünfte resultieren. und jener hat gesagt aus Spielbankbesuchen.

Soweit mir bekannt, (durch Presse Funk uns Fernsehn) müssen Rentner eine jährliche Steuererklärung abgeben. :reindeer:

Gruß

hermann

Bei 289 Euro netto auch?

sachse

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Moin

@sachse

ich bin ja kein Steuerberater.

Aber wenn die Zinserträge aus deinem Privatvermögen dazukommen....... :)

Gruß

hermann

zuersteinmal ja er schreibt doch noch weil er das hier nicht mit ansehen kann.

Zinsen werden ja mittlerweile eh mit 25% Abgeltungssteuer + darauf 5,5% Soli (und was ich beim sachesn nicht annehm auch 8,9% Kirchensteuer) sofort abgegolten.

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Bei 289 Euro netto auch?

sachse

die steuererklärung ist - meines wissens nach - zu machen... bei 289 euro netto kriegst du dann wohl die nachricht, dass keine einkommenssteuer zu zahlen ist... wenn nix anderes (zinserträge, einkünfte aus land- oder forstwirtschaft (hast du ziegen? :) ) dazukommt...

gruß mauvecard :)

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die steuererklärung ist - meines wissens nach - zu machen... bei 289 euro netto kriegst du dann wohl die nachricht, dass keine einkommenssteuer zu zahlen ist... wenn nix anderes (zinserträge, einkünfte aus land- oder forstwirtschaft (hast du ziegen? :) ) dazukommt...

gruß mauvecard :)

bei 289 netto und zinseinkünften (bausparer, sparbuch, dividenden usw) auf jeden fall steuererklärung abgeben: abzugsteuer wird rückerstattet. folglich: wer nix verdient (oder so wenig verdient, dass keine einkommensteuer rauskommt) aber zinseinkünfte hat, auf rückerstattung nicht verzichten. gilt auch für sparbücher/bausparer für kinder.

ps: gilt für österreich, deutschland wird aber gleich laufen

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