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Caligula ist letztlich durch die Prätorianergarde eingesetzt worden (also das Militär). Das würde die Bundeswehr bei uns nicht hinbekommen. Dass sich manches leider tatsächlich nicht geändert hat und wohl auch nicht ändern wird, liegt wohl in den Menschen selbst begründet (und gerade dies stimmt nicht hoffnungsfroh). Es sind nicht nur die "bösen" Politiker, die riesige Mehrheit der Menschen ist es selbst, die die Probleme schafft. Ich kenne sehr viele (zu viele), die ursprünglich mal militante "Gerechtigkeitsfanatiker", "Gutmenschen" und "Gleichbehandler" waren, dann bekamen sie ihre erste Chance im Leben durch eine Sauerei selbst an richtiges Geld zu kommen und von einer auf die andere Sekunde standen sie auf der bisher kritisierten und verachteten Seite und hatten dafür auch sofort eine (sie zumindest selbst überzeugende) Begründung. Starwind
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Caligula hatte zwar schwer einen an der Waffel, dass er plante Incitatus zum Konsul mit ständigem Sitz im römischen Senat zu ernennen ist überliefert, dass er mit dem Pferd das Bett teilte hingegen nicht. Starwind
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Nicht in 1000 kalten Winternächten, es gibt Grenzen. Wenn die sich dann wälzen, pfeife ich auf dem letzten Loch. Sie haben zwar keinen Wecker, aber eine "innere Uhr". Das schöne bis zum Mittag pennen könnte ich dann in die Röhre schreiben. "Morgentliche" Grüße Starwind
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Nee, Verlustvortrag geht auch nicht so einfach, wenn das FA von Liebhaberei ausgehen muss. Das könnte man, sofern sich spätere Gewinne real abzeichnen eher über eine Vorläufigkeitserklärung von Steuerbescheiden lösen. Aber leide ich unter buchhalterischen Anfällen. Bei mir wird es aus diesem Bereich nie zu Gewinnen kommen, also halte ich mir jeden Papierkram insoweit vom Halse. Starwind
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Doch, "Gewerbebetrieb" -mit allen zu erfüllenden Bestimmungen- wäre es, auch die Berufsgenossenschaft stände sofort auf der Matte, lediglich rein steuerlich würde der Gewerbebetrieb wegen Liebhaberei nicht vom Finanzamt berücksichtigt werden dürfen. Folge: alle Kosten, keine Abzugsmöglichkeit. Ich hatte mich vorher da selbst unsauber -und damit mißverständlich- ausgedrückt. Es ist ja nicht verboten, ein Gewerbe zu betreiben, welches nur rote Zahlen schreibt. Lediglich die Allgemeinheit (Summe der Steuerzahler) darf daran nicht beteiligt werden. Starwind
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Beide Alternativen kommen für mich nicht in Betracht, ich verkaufe keine Familienangehörigen. Natürlich würden alle sonstigen gesetzlichen Vorgaben zu beachten sein, lediglich die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit wäre über das Stichwort Liebhaberei nicht gegeben. Starwind
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Und der wahre Grund, mein Viehzeug bekomme ich nicht in einen Gewerbebetrieb (Liebhaberei), also keine Betriebsausgaben. Selbst die fremde Vormittagsversorgung (damit wir nicht vor High Noon aufstehen müssen) darf ich aus der Privatschatulle löhnen. Alter Reiterspruch: Wer Pferde hat, hat nie Geld. Schluchtz ! Starwind
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Die rufen immer nur beim Tierschutzverein an, wenn ich nicht genügend Leckerli in der Tasche habe. Starwind
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Die wären jetzt bestimmt krank geschrieben, weil sie tatsächlich auf die Schnauze gefallen wären. Starwind
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Ja, ja, die Jahreszeiten, war gerade zur Nachtkontrolle im Stall, natürlich das Wasser eingefroren bei der Ar...kälte. Dann mit zwei 40 ltr. Kanistern mit warmen Wasser noch mal rüber und auf dem Eis rumschliddernd fast ein paar mal auf die Schnauze gefallen. Es gibt eine Jahreszeit, die ich besonders "liebe". Starwind
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Hmmmm, in die Ketzergasse, ich würde vom "Fisch des Tages" die Seezunge nehmen. Starwind
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Hallo Käpt'n das von Dir erwähnte Tool habe ich. Das für mich Entscheidende ist in der Tat, dass die Kugelgeschwindigkeit je nach Einstellung gleich bleibt. Da ich weder mit Kreuzmustern, noch mit KZB'en noch mit Referenzrauten "arbeite", würde solches Üben meine Taktung gar nicht "anzeigen". Ganz im Gegenteil, es gibt das, was ich beobachten muss, überhaupt nicht her. Damit zu üben würde mich völlig aus dem realen Takt bringen, den eine echt laufende Kugel hergibt, aber ganz anders. Daran können wir jetzt beide erkennen, dass wir mit absoluter Sicherheit etwas völlig Unterschiedliches beobachten. Aber jeder nach seinem "Geschmack". Gruß Starwind
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Dachte schon, nur ich bin zu blöde. Hat bei mir auch nicht funktioniert. Das Ding konnte ich daher nicht "testen", die Tools die ich sonst kenne haben alle denselben Katastrophenfehler, dass die Kugelgeschwindigkeit zwar einstellbar ist, auf dem eingestellten Wert dann aber immer gleich bleibt. Damit üben zu wollen ist nicht nur blanker Unsinn, sondern darüber hinaus gehend sogar schädlich. Der Blick für das, was die Kugel real so treibt, wird dadurch nicht etwa geschärft, sondern total verstellt. Als Folge gibt es dann Unsinns-Relationswerte. Starwind
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Du trinkst nicht . Ich hatte hier irgendwo gelesen, dass Du in der Gegend des ältesten und tiefsten Süßwassersees der Erde, des Baikalsees, lebst. Ich habe noch niemals einen Russen getroffen, der nicht gesoffen hat. Man lernt nie aus. Das mit der Grippe oder Erkältung hat bestimmt auch damit zu tun, wie vielen Gefahrenquellen man ausgesetzt ist (große Menschenansammlungen, häufig benutzte Türklinken usw.). Daneben spielt sicher auch die Abhärtung eine Rolle, sonst wären ja auch alle Ärzte, in deren Wartezimmern gehustet und geschnieft wird, ständig krank. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Mit deinen Beiträgen passiert zuweilen Außergewöhnliches. Ich sehe sie in meinen Benachrichtigungen, sie erscheinen dann im Forum aber an viel früherer Stelle ?????? Antwort: Keine Allergie, lediglich hoch entwickelte Geschmacks- und Geruchsorgane. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Aber anschließend darf man den Wodka doch hoffentlich trinken ? Starwind -
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Sorry, 4-4Zack, einige meiner "Beiträge" sind nichts weiter als Spontan-Blödelei des puren Spasses wegen. Da gibt es keine Chance der Verifizierung. Starwind -
Hallo Eddi, ich kann mich nicht entsinnen, dass so etwas auf meinen Eintrittskarten stand/steht. Wird wahrscheinlich von Casino zu Casino anders gehandhabt werden. Ist letztlich aber ohne Bedeutung, da regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Spielbedingungen) ausgehängt sind und darüber derselbe Effekt erzielt wird. Der Unterschied zwischen Hausverbot, Spielsperre und Störersperre wurde ja schon anderweitig angerissen. Deine Grundidee verstehe ich dahingehend, dass dies mal den Gerichten zugeführt werden sollte, um so eine höchstrichterliche Entscheidung dazu zu bewirken. Zunächst ist nach deutschem Recht eine Popularklage kurzum unzulässig. Unzulässig bedeutet (anders als unbegründet), dass ein Gericht sich gar nicht inhaltlich damit befassen darf, weil eine sogenannte Sachurteilsvoraussetzung fehlt. Dies bedeutet praktisch, dass nicht einfach von irgendjemandem geklagt werden darf, mit einem Antrag z.B. die Aufdrucke auf der Eintrittskarte (dein Beispiel) oder Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam zu erklären. Hinter diesem gesetzgeberischen Grundprinzip stehe ich voll, ansonsten würden die Gerichte von jedem, dessen individuelle Gerechtigkeitsbeurteilung gerade verletzt erscheint, zugeschüttet werden und funktionsunfähig werden. Also bräuchte man jemanden, der tatsächlich ein Hausverbot (ich nehme mal diesen Teilausschnitt aus deinen Gedankengängen) erhalten hat. Der könnte dann eine zulässige Individualklage (als tatsächlich Betroffener) erheben, womit aber noch nichts über die Begründetheit einer solchen Klage ausgesagt ist. Der Themenkreis findet Wirkungen sowohl im Zivil-, wie auch im Verwaltungsrecht. Gleichgültig, ob nun der Bundesgerichtshof in Zivilsachen oder das Bundesverwaltungsgericht als oberste deutsche Instanz zuständig wäre, wage ich mal die Prognose, dass der Vorgang letztinstanzlich gar nicht angenommen würde, mit der hierzu üblichen Begründung, dass all die hierzu zu beurteilenden Rechtsfragen bereits höchstrichterlich entschieden sind und es sich daher nicht um einen Fall der Rechtsfortbildung oder einen erforderlicher ergänzender Rechtsauslegung handelt. So, und jetzt verlassen wir mal den Bereich juristischer Erwägungen und denken mal ganz praktisch. Sachse hat doch schon echte Gerichtserfahrungen gesammelt und hier geschildert. Er hat doch seinerzeit gegen Casino Austria geklagt und gewonnen. Was nutzt ihm das Zutrittsrecht, wenn er dann aufgefordert wird, ausschließlich vor Abwurf zu setzen. Nichts. Nun verlassen wir diesen Sonderfall des KG und betrachten den klassischen Spieler. Auch hier gibt es Unterschiede. Da setzen auch recht viele nach Abwurf. Für diese gälte dasselbe wie für einen KG. Der größere Teil der Klassiker wäre hingegen zufrieden, wenn er nur wieder reinkommt. Aber welcher Klassiker hat denn je Hausverbot bekommen, ausschließlich, weil er gewonnen hat. Wer kann denn erst mal einen solchen konkreten Fall benennen, in dem Suchtsperre (durch Eigenantrag oder Casinoentscheidung oder durch Dritte) oder Störersperre definitiv keinerlei Rolle gespielt haben ? Sperrt ein Betreiber einen Spieler tatsächlich, so kann er die Sperre unproblematisch für alle seine Etablissements erteilen. Der Grund ist ja gleichartig. Diese Informationen werden weiter gereicht. Schließen sich andere Betreiber an, so führt das dazu, dass der Spieler ggf. mehrere Klagen führen muss. So, zur Vermeidung einer Tapete, nur noch ein weiterer Aspekt. Grundspielregel eines jeden Rechtsstreits ist, dass die gerichtliche Entscheidung nur inter partes (also zwischen den unmittelbar am Verfahren Beteiligten) gilt. Man kann aus den Urteilsbegründungen (insbesondere der höchsten Gerichte) zwar bereits entschiedene Rechtsgrundsätze exerpieren, damit wird aber gern und viel Schindluder getrieben, weil es wohl allzu menschlich ist, dass jeder aus geschriebenen Worten immer gerade das herauslesen will, was seine Meinung zu bestätigen scheint, auch wenn es so nicht stimmt. "Meine Puppe ist in den Brunnen gefallen, ich will aber meine Puppe haben." So läuft das juristisch aber keineswegs mit Erfolgsaussicht ab. Wie soll denn ein sinnvoller Klageantrag danach nun aussehen, damit damit etwa gar generalisierend etwas anzufangen wäre ? "Das am ................... gegen Herrn/Frau .................. ausgesprochene Hausverbot durch den Betreiber .......................aufzuheben." Unterstellen wir, der Kläger gewinnt auch letztinstanzlich. Was können andere, die dann auch Hausverbote erhalten damit anfangen ? Sie könnten es nur nutzen, wenn ihre Fälle vollkommen gleichartig zum "Erstkläger" gelagert sind. Was macht das Casino in den Fällen 2 und weitere nun praktisch, es lässt sich eine neue Begründung einfallen. Also nix da mit der erstrebten generellen Klärung dieses Problems für alle. Starwind
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Wenn Du es so betrachten willst, Nico, o.k. Ich glaube, dass deinem Beitrag sodann Folgende steht mehr in einem größeren Zusammenhang. Was hälst Du davon, dies einfach abzuhaken und in den Mülleimer der Geschichte zu werfen ? Starwind
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Niemand kann und wird von dir erwarten, dass Du etwas verrätst, was Du für dich behalten willst. Das Forum ist voll von Andeutungen von "Dauergewinnern", die exakt diese Argumentation benutzen. Darum geht es aber doch offenkundig gar nicht. Du schreibst hier doch um zu unterschiedlichen Dingen etwas mitzuteilen außerhalb deines Geheimnisses. Warum es dann "Selbstverrat" sein sollte, dies allgemein verständlich auszudrücken, erschließt sich mir nicht im geringsten. Starwind
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Hey Nico, komm' runter Alter. Niemand wollte oder will dich "in den Dreck stoßen". Bedenke bitte aber auch mal die folgenden Aspekte: Du hast doch sicher selbst mitbekommen, dass viele Dir häufig nicht folgen konnten. Wäre es da nicht angeraten, mal auch in der eigenen Truhe zu kramen und sich zu überlegen, wie Du dich selbst verständlicher ausdrücken kannst, damit solche Irritationen im allseitigen Interesse vermieden werden ? Allzu kurz Stichworte (die andere dann falsch oder gar nicht verstehen) helfen häufig ebenso wenig wie das Reinkopieren von Links aus Wikipedia (seht selber und macht daraus was ihr wollt) oder gar das ellenlange Hineinkopieren von Wikipedia - Passagen (solche Tapeten liest kaum jemand). Mit beidseitigem Verständnis für einander sollte so etwas doch weitgehend lösbar sein. Starwind
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Siehst Du, 4-4Zack, Deine Zusammenstellung war nicht vollständig. Starwind -
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topic antwortete auf starwind's DA320 in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
Keine Frage, allesauf16, Dein Geschmack liegt im mainstream. Aber bei mir geht nichts unter dem Riechkolben durch, was stark müffelt. "Glücksgefühle" durch Gouda, wahrscheinlich Histamin-Intoleranz. Starwind -
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Nicht nur für die, auch für Europäer, deren Geschmacksknospen noch nicht völlig abgestorben sind. Starwind -
Hallo Käpt'n, das ist mir jetzt aber peinlich. Weil ich spöttisch mal "geplant" hatte, einen Devotionalienhandel aufzumachen, steckt in mir selbst nun absolut nichts von einer "Ikone". Nico's auslösender Beitrag hatte mich auch nicht besonders auf die Palme gebracht, meine Hände hatten sich nur kurz zum schüttelnden Würgegriff geformt, um nach einer abstrakten Möglichkeit zu suchen, sein Gehirn einzuschalten und dann war das auch schon vergessen. Und so kommen darf man mir auch, da gibt es keinerlei Unterschied zwischen Dir und mir. Ich habe deinen Beitrag auch nicht so gewertet, wie andere. Ich war lange Zeit mal mit einer Eishockey-Truppe unterwegs (obwohl ich das Spiel selbst nie ernsthaft versucht habe) und war (natürlich weitgehend unbeteiligt ) dabei, wie diverse Kneipen zu Sommerlauben umgestaltet wurden. Vorher kannte ich sowas nur aus Wildwest-Filmen. Nicht nur durch dieses Umfeld mit geprägt bin ich nicht besonders zart besaitet, das hätte ich da sonst auch nicht lange überlebt. Tacheless reden und handeln liegt mir näher als diffuses rumeiern und Sensibelchen passen nicht in mein Umfeld. Lieben Gruß Starwind