Sven-DC Geschrieben Dienstag um 19:29 Geschrieben Dienstag um 19:29 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Hans Dampf: Copilot: Nur für bestimmte Fahrten erlaubt: Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen Probefahrten Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV Keine Alltagsnutzung! Der Copilot ist genau so Unwissend, wie du. Erstmal gibt es 2 Arten von roten Kennzeichen, das Händlerkennzeichen, was hier mit DD-06 beginnt, und das Oldtimer- Probefahrt - Überführungskennzeichen, was hier mit DD-07 beginnt, jeweils gefolgt mit 2 weiteren Ziffern. Richtig ist, das für beide keine Alltagsnutzung damit erlaubt ist. Bei dem Oldtimer- Probefahrt, welches für Fahrzeuge ab 20 Jahre verwendet werden darf ,sind zusätzlich Fahrten zu Anregung der allgemeinen Kauflust erlaubt, wie auch immer das aussieht, so steht es jedenfalls im Zulassungsschein. Für alle beiden roten Kennzeichen ist jeweils in einem extra speziellen Fahrtenbuch, welche man von der Zulassungsstelle erhält ein Fahrtennachweis zu führen. Beim roten Händler-Kennzeichen, ist jeweils vor der Fahrt neben dem Eintrag im Fahrtenbuch, ein Zulassungsschein für das Fahrzeug aus zu füllen, welche es im voraus auch blanko bei der Zulassungsstelle gibt und auch wieder abgegeben werden müssen, somit haben die auch Kontrolle, was bewegt wird und wie oft. Im Gegensatz zum 07-Kennzeichen, gibt es einmalig einen Zulassungsschein für das Schmuckstück, dieses muss auch vorher eine TÜV - Prüfung bestehen, welche aber dann für 5 Jahre gilt, weil man ja davon ausgeht, das wenig gefahren wird damit. Fahrzeuge mit roter 06- Händlernummer brauchen keinen TÜV- Prüfung um zu fahren. Das ganze bitte nicht verwechseln mit dem H Kennzeichen, hier ist ein Fahrzeugalter ab 30 Jahre Vorrausetzung, 2 Jahre TÜV, und keine Nutzungseinschränkung. Um es komplett zu machen, gibt es noch die Kurzkennzeichen, mit befristeter Zulassung, meisten 5 Tage, hier kein TÜV nötig, nur Haftpflicht. Hier auch eingeschränkte Nutzung, Überführung, Werkstatt, Zulassung. Was kaum einer weiß, zur Zulassungsstelle oder Werkstatt kann man auch mit abgemeldeten, entstempelten Nummernschild fahren, sofern man einen Haftpflichtnachweis in Form einer schriftl Vorabzusage - Doppelkarte hieß das vor Jahren noch, heute nur noch EVB-elektronische Versicherungsbestätigung Alles Klar ? Was der Fußgänger so alles weiß aber auch. Somit sollte auch klar sein, sofern man es nicht übertreibt, ist es schwer bis gar nicht nach zu weisen, welchen Zweck nun die Fahrt hat, Probefahrt oder Fahrten zur Anregung der Kauflust, ist ja vielseitig anwendbar. Ich habe das 07er Kennzeichen schon mehr als 25 Jahre, damals war da auch für die Polizei Neuland, ich fuhr da gerne noch den roten " Hausfrauen-Porsche" 924er, (wie auf den Bild ) bei Verkehrskontrollen welche ich öfter auf Grund des ungewöhnlichen Kennzeichen hatte, musste ich erstmal die Polizei aufklären, was ein 07er eigentlich ist. Letztendlich haben die ihre Wissenslücke auch schnell geschlossen. Anfangs wurde ich schon öfter mal auf die Polizei bestellt um das 07er Fahrtenbuch vor zu legen, in den letzten Jahren nicht mehr. Das gleiche Probleme gab es mit dem Bertone Tagra Fiat X 1/9, eine schöne flache Flunder, welcher auch ohne roten Nummerschild auffälig genug ist bearbeitet Dienstag um 19:44 von Sven-DC
Sven-DC Geschrieben Dienstag um 19:50 Geschrieben Dienstag um 19:50 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Hans Dampf: Ist ja gut und schön,aber warum musst du solche Strecken zurücklegen? I Ich muss der Großmutter Kuchen und Wein bringen. oder ich könnte auch schreiben, das geht keinen was an. Aber das erste ist witziger. Und nein, ich fahre kein Fahrzeugteile oder was auch immer mit der Bahn durch die Gegend. Es gibt neben berufl. Gründe auch noch privates, wo man eben mit der Bahn einfach schneller durch die Stadt ist. So schwer kann das eigentlich auch bei mäßiger Begabung nicht zu verstehen sein. bearbeitet Dienstag um 20:02 von Sven-DC
sachse Geschrieben Dienstag um 20:39 Geschrieben Dienstag um 20:39 vor 2 Stunden schrieb Juan del Mar: Tatsächlich! Das nichtssagende Blabla ist das Hilfs-Vehikel, wenn man erwischt wird. Merke: Erfolgreiche Lügner müssen ein kolossales Gedächtnis haben.
Juan del Mar Geschrieben Dienstag um 21:13 Geschrieben Dienstag um 21:13 vor 1 Stunde schrieb sachse: Sehr merkwürdig: Das "Armenhauscasino" in Peralada beglückt und dann weiter nach Barcelona und Valencia. Aber das reiche Casino in Lloret de Mar, das am Wege liegt, nicht mit dem A.rsch angeguckt. Naja, Großgewinner mit Immobilienbesitz in der Ukraine leben eben in einer anderen Welt. Peralada ist für dich ein Armenhauscasino, das "reiche" Casino in Lloret (!) ist eine Daddelhalle....es kann jedermann mit zwei Mausklicks erkennen, wie wenig Ahnung hinter deinen Ferndiagnosen steckt. Lloret im November, mit 50% geschlossenen Hotels und Restaurants wäre aber für dich genau das Richtige. Ist genauso trostlos wie Leipzig mit Regenschirm und Pfützen, aber riecht weniger nach nassem Hund. Am besten nimmst du Mein-Plein mit, dann hast du auch gleich noch eine Bratwurst im Notvorrat dabei und eine Flachzange im Gepäck....vorausgesetzt ihr dürft ausreisen.
sachse Geschrieben Dienstag um 22:03 Geschrieben Dienstag um 22:03 Hurra getroffen!!! Ach, ist das schön, von den guten alten Zeiten zu schwärmen, ohne lügen zu müssen wie einige der Protagonisten hier. Jetzt als alter Sack und nur noch selten geil muss ich nicht jeden Tag wie unser spanischer Stier den großen Macker raushängen lassen. Das Forum wird immer mehr zur Bühne für Laienselbstdarsteller. Ok, der Kleinreisende(zum Weltreisenden hat er es noch nicht gebracht) steht in der Hackordnung immer noch knapp über dem Autoschrotthändler aus dem Tal der Ahnungslosen und den ostelbischen Gurkensümpfen. Allerdings ist jener in seinen Verlautbarungen oft kreativer(auch wenn er das Wort erst googeln muss). Schade, dass es IHM nicht gelungen ist, SEINE Autobilder auf dem Kopf stehend zu präsentieren. Der Maler Georg Baselitz hätte IHM da sicherlich einige gute Ratschläge mitgeben können. Nun kann ich getrost "im Bette" gehn.
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 07:53 Geschrieben Mittwoch um 07:53 vor 12 Stunden schrieb Sven-DC: Der Copilot ist genau so Unwissend, wie du Copilot: Sven beschreibt die roten Kennzeichen größtenteils korrekt, aber es gibt kleinere Ungenauigkeiten und Ergänzungen, die wichtig sind. Hier ist eine präzise Bewertung seiner Aussagen: Was stimmt: Zwei Arten roter Kennzeichen: Richtig. Es gibt das 06er-Kennzeichen für Händler und das 07er-Kennzeichen für Oldtimer. Keine Alltagsnutzung erlaubt: Richtig. Beide Kennzeichen dürfen nur für bestimmte Fahrten genutzt werden – etwa Probefahrten, Werkstattfahrten oder Fahrten zur Kauflustanregung (beim 07er). Fahrtenbuchpflicht: Richtig. Für beide Kennzeichenarten muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Zulassungsschein beim 06er: Richtig. Beim Händlerkennzeichen (06) muss für jede Fahrt ein Fahrzeugschein ausgefüllt werden. TÜV beim 07er-Kennzeichen: Richtig. Fahrzeuge mit 07er-Kennzeichen müssen eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) haben, die für bis zu 5 Jahre gilt. Kein TÜV beim 06er-Kennzeichen: Richtig. Fahrzeuge mit Händlerkennzeichen benötigen keine gültige HU, da sie nicht dauerhaft zugelassen sind. Unterschied zum H-Kennzeichen: Richtig. Das H-Kennzeichen ist für Oldtimer ab 30 Jahren und erlaubt uneingeschränkte Nutzung im Alltag. Kurzzeitkennzeichen: Richtig. Diese gelten meist für 5 Tage und sind für Überführungen oder Werkstattfahrten gedacht. Es reicht eine Haftpflichtversicherung, TÜV ist nicht zwingend nötig. Was ungenau oder ergänzungsbedürftig ist: „Fahrten zur Anregung der Kauflust“ beim 07er-Kennzeichen: Teilweise richtig. Diese Formulierung stammt aus älteren Regelungen. Heute ist die Nutzung klarer definiert: Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Probefahrten und Werkstattfahrten sind erlaubt. Die „Kauflust“-Formulierung ist nicht mehr offiziell. „Einmaliger Zulassungsschein“ beim 07er: Unklar formuliert. Es gibt keine „einmalige Zulassung“ im klassischen Sinn. Das Fahrzeug muss in einer Liste bei der Zulassungsstelle geführt sein, und es gibt eine spezielle Genehmigung für das Kennzeichen – aber keinen klassischen Fahrzeugschein wie beim 06er. Fahrt mit abgemeldetem Fahrzeug zur Werkstatt oder Zulassungsstelle: Richtig, aber mit Einschränkungen. Das ist nur erlaubt, wenn eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorliegt und die Fahrt direkt zur Zulassungsstelle oder Werkstatt führt.
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 08:22 Geschrieben Mittwoch um 08:22 vor 28 Minuten schrieb Hans Dampf: Fahrten zur Anregung der Kauflust“ beim 07er-Kennzeichen: Teilweise richtig. Diese Formulierung stammt aus älteren Regelungen. Heute ist die Nutzung klarer definiert: Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, Probefahrten und Werkstattfahrten sind erlaubt. Die „Kauflust“-Formulierung ist nicht mehr offiziell. Ich habe die 07er schon ewig und 3 Tage, wie es aktuell formuliert ist, weiß ich demzufolge nicht, bei mir steht es so drin wie bereits beschrieben
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 08:35 Geschrieben Mittwoch um 08:35 vor 12 Minuten schrieb Sven-DC: Ich habe die 07er schon ewig und 3 Tage, wie es aktuell formuliert ist, weiß ich demzufolge nicht, bei mir steht es so drin wie bereits beschrieben Dann lass es bitte ändern,so geht das nicht!
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 08:46 Geschrieben Mittwoch um 08:46 vor 30 Minuten schrieb Hans Dampf: Einmaliger Zulassungsschein“ beim 07er: Unklar formuliert. Es gibt keine „einmalige Zulassung“ im klassischen Sinn. Das Fahrzeug muss in einer Liste bei der Zulassungsstelle geführt sein, und es gibt eine spezielle Genehmigung für das Kennzeichen – aber keinen klassischen Fahrzeugschein wie beim 06er. Gut, hier habe ich etwas ungenau formuliert, die 07er Fahrzeuge haben im herkömmlichen Sinne keine Zulassung, sie sind aber bei der Zulassungsstelle registriert, aber vermutlich in einem gesonderten Status. Der Werdegang um einen 07er ( roten Fahrzeugschein) zu bekommen, ist ja, das man mit dem guten Stück zuerst zum TÜV muss, dort wird eine Hauptuntersuchung gemacht, danach bekommt man einen sogenannten Oldtimer- Pass, wo die KFZ- Daten stehen, und ein Foto eingeklebt ist. danach bekommt man bei der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein, wo die Daten des KFZ eingetragen sind, wenn es das erste ist, auch das rote O7er Kennzeichen gleich mit, bei dem 2. oder jeden weiteren, ist das erste Nummernschild gültig, also ein Wechselkennzeichen. Bei Haftplicht Versicherung gibt es für 07er ( und auch 06er) spezielle Tarife, . erstaunlicher Weise sind die Tarife, gemessen an der Anzahl der Fahrzeuge, welche bewegt werden können nicht wesentlich höher, als ein Normaltarif, was ja auch logisch ist, die Unfallhäufigkeit mit roten Kennzeichen wird geringer sein, weil auch jeder mit seinem Schmuckstück besonders aufpasst und Fahranfänger fahren sowas in der Regel auch nicht. Händler mit 06er passen auch auf, wollen sie ihr gekauftes Auto ja weiter verkaufen und nicht zum Schrottplatz bringen.
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 08:51 Geschrieben Mittwoch um 08:51 (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb Hans Dampf: Dann lass es bitte ändern,so geht das nicht! Spinner, da muss gar nichts geändert werden. Es gilt Bestandschutz denke ich mal. Weiterhin ist das so schwammig formuliert, das es in der Praxis, ohnehin nicht kontrollierbar ist und keiner da Wert legt eine Formulierung zu ändern. Wie bitte will der Polizist bei einer Verkehrskontrolle, beweisen, das ich nicht auf einer Probefahrt bin, zu einer Werkstatt fahre, das Fahrzeug zu einem Kaufinteressenten Überführe oder eine Fahrt zu Anregung der Schaulust mache. Deshalb fragt da auch keiner mehr nach, was der Zweck der Fahrt ist, wichtig ist nur ob man Fahrzeugschein hat und ob beim 06 der auch ausgefüllt ist. bearbeitet Mittwoch um 08:58 von Sven-DC
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 08:53 Geschrieben Mittwoch um 08:53 vor 2 Minuten schrieb Sven-DC: Spinner, da muss gar nichts geändert werden. Es gilt Bestandschutz denke ich mal Copilot: Einschränkungen und Empfehlungen Bestandsschutz bedeutet nicht völlige Immunität: Die Zulassungsbehörde kann bei einem konkreten Anlass (z. B. Kontrolle, Missbrauchsverdacht) eine Aktualisierung verlangen. Empfehlung bei Unsicherheit: Wer Zweifel hat, ob seine Unterlagen noch dem aktuellen Stand entsprechen, sollte sich unverbindlich bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Oft genügt ein kurzer Hinweis, dass die Genehmigung älter ist und bisher nie beanstandet wurde.
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 09:04 Geschrieben Mittwoch um 09:04 (bearbeitet) . bearbeitet Mittwoch um 09:14 von Sven-DC
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 09:08 Geschrieben Mittwoch um 09:08 vor einer Stunde schrieb Hans Dampf: Fahrt mit abgemeldetem Fahrzeug zur Werkstatt oder Zulassungsstelle: Richtig, aber mit Einschränkungen. Das ist nur erlaubt, wenn eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vorliegt und die Fahrt direkt zur Zulassungsstelle oder Werkstatt führt. Genau das schrieb ich bereits
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 09:15 Geschrieben Mittwoch um 09:15 (bearbeitet) vor 30 Minuten schrieb Hans Dampf: Copilot: Einschränkungen und Empfehlungen Bestandsschutz bedeutet nicht völlige Immunität: Die Zulassungsbehörde kann bei einem konkreten Anlass (z. B. Kontrolle, Missbrauchsverdacht) eine Aktualisierung verlangen. Empfehlung bei Unsicherheit: Wer Zweifel hat, ob seine Unterlagen noch dem aktuellen Stand entsprechen, sollte sich unverbindlich bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen. Oft genügt ein kurzer Hinweis, dass die Genehmigung älter ist und bisher nie beanstandet wurde. Praxisferner Bullshit, und teilweise auch falsch, was der Copilot hier schreibt, wenn die Behörden was geändert haben wollen, schreiben die schon. Es besteht keine Pflicht zur Selbstanzeige genauso wenig wie man sich bei einer Straftat, selbst belasten muss, man kann schweigen. Bei Missbrauch bezüglich der Verwendung der KFZ- Kennzeichen, bedarf es erstmal einer Beweislast seitens der Behörde, bevor überhaupt was verlangt werden kann. bearbeitet Mittwoch um 09:24 von Sven-DC
Feuerstein Geschrieben Mittwoch um 09:33 Geschrieben Mittwoch um 09:33 "Bestandsschutz" bei Formulierungen Zulassungsrechtlicher Fragen, JaNaaSchonKlar...
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 09:34 Geschrieben Mittwoch um 09:34 vor 18 Minuten schrieb Sven-DC: Praxisferner Bullshit, und teilweise auch falsch, was der Copilot hier schreibt, wenn die Behörden was geändert haben wollen, schreiben die schon Bewertung Sven hat in der Praxis nicht unrecht: Tatsächlich ist es so, dass Behörden bei Änderungen oder Verdachtsmomenten aktiv werden. Es besteht keine generelle Pflicht, alte Formulierungen proaktiv zu ändern. Aber seine Aussage ist zu pauschal: Es gibt Fälle, in denen eine veraltete Formulierung zu Missverständnissen führen kann – etwa bei Verkehrskontrollen oder bei Neubeantragung. Daher ist mein Hinweis auf eine freiwillige Rücksprache mit der Zulassungsstelle nicht falsch, sondern eine sinnvolle Empfehlung.
sachse Geschrieben Mittwoch um 09:34 Geschrieben Mittwoch um 09:34 SEINE heutigen Texte machen den Anschein, als ob jemand anderer sie verfasst hätte. Obwohl, Fehler sind trotzdem ausreichend vorhanden. Hat ER etwa einen Werkstatthelfer? Oder ist ER gar der Helfer? Fragen über Fragen.
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 09:36 Geschrieben Mittwoch um 09:36 vor 1 Minute schrieb Feuerstein: "Bestandsschutz" bei Formulierungen Zulassungsrechtlicher Fragen, JaNaaSchonKlar... Haste meine PN bekommen?
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 09:37 Geschrieben Mittwoch um 09:37 vor 1 Minute schrieb sachse: SEINE heutigen Texte machen den Anschein, als ob jemand anderer sie verfasst hätte. Obwohl, Fehler sind trotzdem ausreichend vorhanden. Hat ER etwa einen Werkstatthelfer? Oder ist ER gar der Helfer? Fragen über Fragen. Die Kopie des Führerscheins fehlt auch noch.
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 10:03 Geschrieben Mittwoch um 10:03 vor 25 Minuten schrieb Hans Dampf: Die Kopie des Führerscheins fehlt auch noch. Was hier fehlt oder nicht, lege ich fest.
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 10:03 Geschrieben Mittwoch um 10:03 (bearbeitet) vor 49 Minuten schrieb Sven-DC: Praxisferner Bullshit, Copilot: „Sven, mal ehrlich – als erfolgreicher Unternehmer mit Fuhrpark, 07er-Kennzeichen und offenbar endlosem Fachwissen: Woher nimmst du eigentlich die Zeit, hier tausende Beiträge rauszuhauen? bearbeitet Mittwoch um 10:05 von Hans Dampf
sachse Geschrieben Mittwoch um 10:05 Geschrieben Mittwoch um 10:05 vor 23 Minuten schrieb Hans Dampf: Die Kopie des Führerscheins fehlt auch noch. Die wird ER niemals liefern. ER will unbedingt anonym bleiben. Was hat ER wohl zu verheimlichen? Könnte man eventuell über SEINEN Namen erfahren, was ER tatsächlich in der DDR getrieben hat?
Hans Dampf Geschrieben Mittwoch um 10:06 Geschrieben Mittwoch um 10:06 Oder läuft dein Betrieb so schlecht, dass dir langweilig ist und du hier den ganzen Tag Stammtisch machen kannst?“
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 10:15 Geschrieben Mittwoch um 10:15 (bearbeitet) vor 43 Minuten schrieb Feuerstein: "Bestandsschutz" bei Formulierungen Zulassungsrechtlicher Fragen, JaNaaSchonKlar... Ja, das gibt es. z.b. wurde das Fahrzeugalter für die Beantragung eines 07er Kennzeichen von ursprünglich 20 Jahre auf 30 Jahre rauf gesetzt. Diese Fahrzeuge, wofür noch 20 Jahre gültig war, haben Bestandsschutz, Ihnen wird also nicht rückwirkend der Status entzogen JaNaaSchonKlar... Wollte hier einer bei völliger Ahnungslosigkeit, einen auf Schlaumeier machen ? bearbeitet Mittwoch um 10:18 von Sven-DC
Sven-DC Geschrieben Mittwoch um 10:26 Geschrieben Mittwoch um 10:26 vor 18 Minuten schrieb Hans Dampf: Oder läuft dein Betrieb so schlecht, dass dir langweilig ist und du hier den ganzen Tag Stammtisch machen kannst?“ Nein, genau das Gegenteil ist der Fall, es läuft so gut, das ich auch Zeit für andere Dinge habe.
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