-
Gesamte Inhalte
1.700 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Inhaltstyp
Profile
Forum
Kalender
Articles
Alle erstellten Inhalte von mondfahrer
-
doppelt, gelöscht
-
hu ::!:: hu D a n n y das war ja schon fast 5 vor 12 ! s´ Mondgekrakel sollt´ ´mer aber schon lesen, wenn ´mer nicht am Geburtstag verhaftet werden will !!!!!!!!!!!!!!!!!!! ja , ausnahmsweise , weil heute der 20.12. is , jedenfalls auf´m Mond ... tja, jetzt wird´s kompliziert, weil´s Erdgekrakel vom Gesetzgeber eben kompliziert is ` Also ´mer muss das Geburtstagsproblem theoretisch mondrechtlich angehn, und das funktioniert so : 1. Wenn die Online-Zockerei in den akribischen OC´s illegal ist, kannste gar nicht spielen, denn es kommt kein Vertrag zustande, weil alles sittenwidrig und jede Vereinbarung deswegen unwirksam ist also gar nicht existiert. Weil deswegen gar kein Vertrag da ist, haste auch am Geburtstag nicht gespielt und kannst also nicht wegen Spiels am Geburtstag verurteilt werden. Weil´s Spiel gar nicht existiert, spielts auch keine Rolle ob das nicht existierende Spiel ein legal nicht existierendes oder ein illegal nicht existierendes Spiel is ... denn ein nicht existierendes Spiel is garnix, also weder legal noch illegal. ´Ne Bratpfannenschwingung ist ja auch kein Spiel am Geburtstag , also ist ´ne Bratpfanne kein illegales Glücksspiel. Du kannst also auch nicht wegen illegalen Spiels verurteilt werden, wenn Du eine Pfanne schwingst. Ausser Du haust die Pfanne ´´nem UNBEKANNT.1 über die Rübe ... Da Du gar nicht gespietl hast, haste auch nicht mit Kohle geschwungen, gebraten oder gespielt, d.h. die Kohle bzw. der Bonus gehört Dir überhaupt nicht. Wenn Du später doch Kohle auf dem Konto hast, dann ist das in Wirklichkeit ein Geschenk , das von Ausländern auf Dein Konto, den Fundort, eingezahlt wurde.Und die Verlierer der Fundsache können nun versuchen, wegen "ungerechtfertigter Bereicherung" einen Chargeback durchzuführen, wenn ´se nachträglich der Meinung werden, dasse das Geburtstagsgeschenk doch lieber wieder zurück haben wollen... 2. Wenn das OC-Spiel illegal is´, was Du ja voraussetzt, kannste gar nicht spielen, weil ja alles nur virtuell ist , Es geht also gar nicht darum, ob Du mit der Kohle spielen darfst, sondern ob Du die Kohle verheizen darfst ...... ´s virtuelle Spielen ist übrigens nicht verboten,da der Gesetzgeber nirgendwo geschrieben hat, dass sowas verboten ist.Schliesslich hat der Gesetzgeber ja auch nicht verboten, dass Du Geburtstagsgeschenke annimmst ... 3. ´s Rätsel ist aber jetzt immer noch, warum Blondie verurteilt wurde, obwohl mer wegen legalem Spiel nicht verurteilt werden kann und wegen nicht existierendem illegalem ebenfalls nicht .................................. mondfahrer
-
hu ::!:: hu altersvorsorge ! also dazu kann ich jetzt nix sagen, aber wie lang haste denn da Beamtenurlaub geschoben ? - München Moosach - is´das nicht die Gegend, wo auch die ganz vielen Wohnwagen stehen mit bunten Laternen drinnen, die von ganz vielen runter vom Sofas bewacht werden ? mondfahrer p.s. ich bleib aber lieber hier oben, weil hier oben in der Kripoabteilung find´ichs viel lustiger
-
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu ::!:: hu Fritzl ! Berichtigung wird akzeptiert ! -Hatte einfach eine Zahl mit ein paar Nullen genommen, da es ja eh´nicht so genau drauf ankommt. 10 000, 1000, 100 , ist doch alles irgendwie dasselbe. (ach so, das mit den 100 000 000, jetzt fällt´s mir wieder ein, das war glaub´ich der Faktor für ´s schwach radioaktive Material im Vergleich zum Normalen ) mondfahrer p.s. für uns auf dem Mond ist es eh´egal, weil die Dinger viel zu weit weg sind von uns. -
hallo sachse ! hach, also wenn so im Durchschnitt die Hälfte der Zahlen 300-400 mal wegbleibt, dann wär ich aber ganz schnell auch dabei ... mit unfuglichem gruß mondfahrer
-
Auszahlungsverzögerung Prestige-Casino
topic antwortete auf mondfahrer's von Blenheim in: Online-Casinos
hu ::!:: hu sachse ! es könnten aber auch statt 100 ein paar mehr sein, zum Beispiel 100.000 aus der geheimen Verbrecherdatei des BKA, die av vor kurzem erwähnte. Wenn die an av weitergegeben wurde und er hat die ganzen Beschwerdemails in seiner womöglichen Funktion als "Roulette-IM" elektronisch abgefangen und anschliessend gelöscht, dann muss ´mer sich ja über nix mehr wundern, wenn nix im Casino ankommt ... mondfahrer -
hu ::!:: hu Monopolis ! also von Platz 1 war garnix die Rede ! Du hast immer von Einern gesprochen, und davon hab´ich eindeutig mehr ! -Jedenfalls gestern und heute, soviel ich weiss ... @Wenke ::!:: jaja, aber nur die faulen , die ´mer zum Wetten ausserhalb vom Mond benutzt. - hab´mich aber gefreut, dasses wenigstens einer mal gemerkt hat ... entschuldige mich ja auch sofort : die echten vom Tisch 3 behalt´ich lieber selber ... ja.- also um´s nochmal klarzustellen, ´s geht bei der Privatwette zwischen Moni und mir überhaupt nicht um ´nen Preis sondern darum, wer insgesamt die meisten Einer hat. Und das bin heute nun mal ICH ! ( 3 Einer mehr !) ja. @Moni jetzt schon ? - ich dachte, das mit der Betonhaftung geht erst am 1. Januar so richtig los . mondfahrer
-
hu ::!:: hu altersvorsorge ! es war ein projektiver Test zu Ermittlungszwecken im Auftrag der mondischen Gedankenpolizei ! mondfahrer
-
hu ::!:: hu für heute : 169 Stücke auf ROT 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
-
hu ::!:: hu altersvorsorge ! hier geht es aber nicht um können sondern um dürfen. "Dürfen" nur, sofern es nicht strafbar ist ... mondfahrer p.s. werden Deine täglichen Beiträge während der Arbeitszeit eigentlich vom Steuerzahler finanziert ?
-
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu ::!:: hu Sector ! da gibt´s unterschiedliche Auffassungen, genauso wie es z.B. auch unterschiedliche Auffassungen bzgl. des angeblichen "Restrisikos" bei Kernkraftwerken gibt, die eigentlich nur alle 100 Millionen jahre mal hochgehen können, aber Tschernobyl gibt´s dann trotzdem aus irgend´nem Grund... das ist eben streitig aus ganz bestimmten Gründen ... mondfahrer -
hu hu ! für heute : 65 Stücke auf ROT 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
-
Chargeback in Online-Casinos
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu Monopolis ! natürlich nicht !!! in der Tat ! so, jetzt muss ich aber endlich hier weg. Habe heute noch wichtige Geschäfte zu erledigen ! mondfahrer p.s. "von vornherein zum Scheitern verurteilt" wäre die Strategie ja allenfalls dann , wenn man in Zukunft nicht mehr legal in ausländischen OC´s zocken könnte. -
Chargeback in Online-Casinos
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu Monopolis ! die Frage der Rücknahme ist hochkomplex und hängt davon ab, in welchem Bundesland man wohnt und wer einen vertritt. Je nach Bundesland und Qualifikation des Rückabwickelnden sind Rückabwicklungen des Grundgesetzes nahezu unbeschränkt möglich ! Betonsarghaftung : Mangels ausreichender eigener Sachkenntnis in Betonfragen habe ich seinerzeit zur Frage der Dauer einer Betonhaftung einen Bauingenieur befragt. Dieser geht - in Abhängigkeit vom Betonvolumen - von einem mindestens ca. 1000-jährigen Beton-Bestand und damit einer dauerhaften Beton-Haftung aus, sofern der Beton während dieses Zeitraums vor Frosteinwirkung geschützt bleibt. Unter den o.g. technischen Bedingungen dürften die Reste im Beton mindestens für ein Jahrtausend haften. Dies war der Rouletteforensatz des Jahres ! mondfahrer -
hu hu altersvorsorge ! neues von der mondischen Justiz : Im Zusammenhang mit der Klärung verschiedener Fragen, die im Zusammenhang mit der Frage zu sehen sind, warum Blondie verurteilt wurde, gibt Dir die mondische Gedankenpolizei Gelegenheit zur Stellungnahme. Die mondische Gedankenpolizei wünscht, dass Du zu folgendem Text , den der Deutsche Bundestag veröffentlicht hat, Stellung nimmst : Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages: Vorsorge für Altersbezüge Eingereicht durch: Diana Neumann am Mittwoch, 28. November 2007 Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Zukunft für ihre Altersbezüge selbst Vorsorge treffen müssen. Begründung: Angesichts der wachsenden Unsicherheit zukünftige Rentenzahlungen betreffend, klingt es beinahe zynisch, wenn die Abgeordneten ihre Altersbezüge jetzt bereits nach einem Jahr als Abgeordnete erhalten. Die andauernde Aufforderung der Politiker an das Volk, für das Alter selbst Vorsorge zu treffen, lässt in der Bevölkerung den gerechtfertigten Wunsch entstehen, dass ihre Staatsführung mit gutem Beispiel vorangeht. Das monatliche Grundeinkommen eines Politikers sollte unantastbar bleiben, wenn es nebenbei keinerlei Verdienstmöglichkeiten gäbe ( z.B. Posten in versch. Aufsichtsräten). Ist das nicht der Fall, sollten die vom Volke gewählten Personen nicht eben dieses Volk auch noch schröpfen, in dem sie sich aus Steuergeldern einen schnellen schönen Lebensabend finanzieren lassen. Erhält man jetzt bereits nach einem Jahr, statt früher nach acht Jahren als Abgeordneter die vollen Bezüge, könnte der Verdacht aufkommen, dass der vorgebliche Einsatz für Deutschland, nur und ausschließlich der Bereicherung der eigenen Taschen dient. Um dem vorzubeugen, sollten die Damen und Herren Abgeordneten der Bevölkerung ein Beispiel geben und fortan ihre Altersvorsorge selbst finanzieren. Quelle : www.bundestag.de mondfahrer
-
Chargeback in Online-Casinos
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu altersvorsorge ! und wenn sie ihn oder andere Spieler lahmlegen bevor er sie lahmlegt ? kannst Du das Programm mal erläutern, damit alle Spieler abschätzen können, ob sie durch das Programm gefährdet werden ? mondfahrer -
Chargeback in Online-Casinos
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
gelöscht -
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu Sector ! die Zufallszahl muss nach der Absage ermittelt werden, denn sonst wäre es ein Geschicklichkeitsspiel : Wer den Code knackt, weiss die Zahl ! mondfahrer -
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu altersvorsorge ! guten Morgen altersvorsorge ! keineswegs, denn schliesslich bist Du kein Junghuhn. Aber hochgefährliche Rouletteverbrecher müssen im Interesse des Überlebens der internationalen Spielkultur vollumfänglich verfolgt werden . Die mondischen Ermittler sind allgegenwärtig. Du wirst ihnen nicht entkommen ! Du bist ein Verfolgter ! mondfahrer -
Chargeback in Online-Casinos
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu waterboy ! und überhaupt : alles Mögliche wird sich auf dem Papierwege vollziehen, denn statt der bisherigen Medienwerbung ist ja künftig nach den Wünschen des Gesetzgebers die Papierwerbung ( per Post) erlaubt. Wenn die dann aus dem Ausland ganz legal hereinflattert spart´s Heizkosten, weil wir alle kostenloses Brennmaterial aus dem Ausland unaufgefordert spendiert bekommen.Ausserdem wird die Post neues Personal einstellen müssen, das schafft Arbeitsplätze. Vermutlich ist dies der tiefere Sinn, warum der Gesetzgeber auch weiterhin die Möglichkleit legalen Spiels in ausländischen OC´s wünscht ( siehe Kommentar zum Staatsvertrag) mondfahrer p.s. @altersvorsorge : auch Deine Heizkostenrechnung wird voraussichtlich sinken ! mondfahrer -
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu altersvorsorge ! Die RABE steht unter dem Verdacht, eine mondverfassungswidrige Organisation zu sein, da sie das mondische Grundgesetz ignoriert. Nach dem mondischen Grundgesetz ist KG nämlich legal. Das Vorliegen des Straftatbestands "Roulettebetrug" erfordert eine Täuschungshandlung, die einen rechtswidrigen Vermögensvorteil bewirkt. Die von Mondbewohnern praktizierte Methode bewirkt keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil. Dies schon deswegen weil mondische Hellsehere keine Täuschungshandlung ist und erst recht keinen rechtswidrige Vermögensvorteil bewirken kann. ausgeschlossen , denn der Sachse ist keine Sache und kann also nicht unter Naturschutz stehen ! mondfahrer -
hu hu Gunthos ! klar, warum sollte ´mer noch hingehen, wenn sie nix auszahlen ... das stimmt allerdings , dass der Bankräuber in seiner Gier dann möglicherweise völlig ausrastet und dann das Geballere erst richtig eskaliert. Wenn da schon einer mit einem Gewehr hereinspaziert kommt ( eine etwas ungewöhnliche Waffe für einen Banküberfall), dann weiss natürlich keiner, was ihm sonst noch alles einfällt. Was mir allerdings völlig schleierhaft ist : Warum konnte er in videoüberwachten Räumlichkeiten entkommen ? In Bad Wiessee war doch z.B. zu Zeiten des alten Casinos der ganze Parkplatz und teilweise auch die Zufahrtswege videoüberwacht usw. Es gäbe doch relativ einfache technische Möglichkeiten, um solche Fluchten zu verhindern, z.B. wenn der Täter um aius dem Gebäude zu kommen durch 2 hintereinanderliegende Panzerglastüren durch muss, die man bei Bedarf automatisch verschliessen kann. (In Irrenhäusern wird das glaube ich auch so gemacht ) Dann sitzt er buchstäbölich im Glashaus bis er dort von den grünen Männchen befreit wird und die Gäste können sich dann amüsieren ... mondfahrer
-
hu altersvorsorge ! hier noch die bereits angekündigte Einstellungsverfügung der MOSTA vom 13.12.2007 : Auszug aus der Beiakte 1 ... EINSTELLUNGSVERFÜGUNG v. 13.12.2007 : Das strafrechtliche extraterritoriale Ermittlungsverfahren gegen UNBEKANNT.1 wegen des Verdachts der Rechtsbeugung wird eingestellt. Gründe : Dem Beschuldigten lag zur Last , entsprechend dem in Deutschland geltenden Recht das Recht gebeugt zu haben, indem er vorsätzlich das Gesetz verletzt hätte unter Begehung eines vorsätzlichen Delikts nach § 263 MOSGB (weitgehend entsprechend § 263 STGB) . Darauf, ob UNBEKANNT.1 schuldig ist im Sinne einer Verletzung des § 263 STGB kommt es vorliegend nicht an, da die Ermittlungen der MOSTA ergaben, dass sich UNBEKANNT.1 im Zeitpunkt der Tat in B aufgehalten hat. Bei der Subsumption sind daher gem. § 444 STGB Wertmaßstäbe zu berücksichtigen, wie sie in der Justiz in B. üblich sind, insbesondere insoweit sie von den Wertmaßstäben Deutschlands in der Rechtssprechung in B. abweichen. Dies ergibt sich daraus, dass entsprechend § 666 MOSTGB bei der Subsumption unter den Straftatbestand "Rechtsbeugung" analog der Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG (Deutschland) in den folgenden beiden Entscheidungen vorzugehen ist , wobei Bezug genommen wird auf die nachfolgend zitierten Kernaussagen in diesen beiden Entscheidungen. Diese Entscheidungen betrafen die Rechtsfrage, ob es regelmäßig als "Rechtsbeugung" gilt, wenn ein Richter in der DDR in einer gerichtlichen Abstimmung für ein Todesurteil stimmt. a) BGH, Urteil vom 16. 11. 1995 - 5 StR 747/ 94; LG Berlin b) BVerfG, Beschluss vom 12. 5. 1998 - 2 BvR 61/ 96 Zitat 1 (BGH) : Ein elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege kann dabei, nicht zuletzt mit Rücksicht auf den im Rechtsstaatsprinzip und speziell auch in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes, nur bei offensichtlichen Willkürakten seitens der DDR-Justiz bejaht werden. Die Entscheidung des Amtsträgers muß sich - abgesehen von den hier nicht in Betracht kommenden Fällen von Einzelexzessen - bei Zugrundelegen des für die Beurteilung maßgeblichen Rechts der DDR und unter Berücksichtigung der im SED-Staat herrschenden, von rechtsstaatlichen Grundsätzen abweichenden Wertvorstellungen als unerträgliche Menschenrechtsverletzung darstellen. Als notwendige Konsequenz aus der speziellen Regelung für eine eingeschränkte strafrechtliche Verantwortung ist auch Richtern der DDR die "Sperrwirkung" des Rechtsbeugungstatbestandes zuzubilligen. Das Recht der DDR darf mit Rücksicht auf das Prinzip des Vertrauensschutzes, auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG, nicht nach einer am Grundgesetz orientierten Auslegung interpretiert werden; sonst würde das Handeln eines Täters an ihm fremden Maßstäben, nämlich denen eines Rechtsstaats und seiner Wertordnung, gemessen werden Zitat 2 (BVerfG) : Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 244 StGB/ DDR führt durch die einschränkende Auslegung des Rechtsbeugungstatbestandes dazu, daß die dienstliche Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR nur dann von der Strafvorschrift erfaßt wird, wenn im Einzelfall allgemein anerkannte Menschenrechte in schwerwiegender Weise mißachtet wurden (vgl. BVerfG a. a. O., Umdruck S. 13 f.). Bei einer Rechtsbeugung in der Form grausamen und überhöhten Strafens handelt es sich um eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung. Dies kann auch für die Zeit vor dem Beitritt der DDR zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR) vom 19. Dezember 1966 nicht zweifelhaft sein. Das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafen ist bereits in Art. 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung enthalten. Wenn der Bundesgerichtshof annimmt, daß der Erklärung jedenfalls insofern ein hohes Maß an rechtlicher Bedeutung zukomme, als sie den Willen der Völkergemeinschaft, Menschenrechte zu verwirklichen, und den ungefähren Inhalt dieser Menschenrechte zum Ausdruck bringe (vgl. BGHSt 40, 241 [246 ff.]), ist dies nicht zu beanstanden. Unter Berücksichtigung dieser Rspr. des BGH (Deutschland) sowie des BVerfG(Deutschland) musste das Verhalten des Beschuldigten UNBEKANNT.1 nach bayerischen Maßstäben beurteilt werden, d.h. nach solchen Maßstäben, wie sie auch in B, üblich sind und im Mondarchiv aktenkundig sind. So kommt es beispielsweise nach der auf dem Mond aktenkundigen Aussage eines in einem größeren südbayerischen Gericht amtierenden Richters "hier jede Woche vor", dass Rechtsfehler einer bestimmten Qualität , wie beispielsweise der Rechtsfehler , dass ein Richter vorsätzlich entgegen der Zivilprozessordnung sein eigenes Urteil nach erfolgter Urteilsverkündung selbst wieder aufhebt und den Fehler im vollstreckbaren Titel vorsätzlich rechtswidrig als "Schreibfehler" deklariert, nachdem er feststellte , dass er grob fahrlässig ein rechtsfehlerhaftes Urteil erlassen hatte, das nach den gerichtsbekannten Vorschriften der ZPO nur nach Einlegung eines Rechtsmittels wie Einspruch oder Berufung aufgehoben werden darf. Und zwar darf er dies nach den der MOSTA vorliegenden Akten, sofern ansonsten entweder er selber oder der Staat für die finanziellen Folgen seines Fehlurteils haften müsste, d.h. entweder die Staatskasse oder seine Privatkasse andernfalls unerwünscht finanziell belastet würde. Eine vorsätzliche Verletzung der ZPO ist in solchen Fällen erkennbar praktisch, um den durch den Richter verursachten finanziellen Schaden auf eine Partei abzuwälzen und damit entweder die Staatskasse oder die Privatkasse des Richters zu entlasten. Es ist aus all dem sowie aus statistischen Überlegungen der MOSTA zu schliessen, dass ein Richter in B. mit Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft zu solchen Zwecken auch täuschenn und lügen darf ohne dadurch eine Rechtsbeugung zu begehen. Da UNBEKANNT.1 an solchen für B. geltenden Wertmaßstäben zu messen ist - die ähnlich wie die Wertmaßstäbe in der DDR deutlich von den Wertmaßstäben in einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland abweichen - musste das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingestellt werden. Es ist hervorzuheben, dass eine mutmaßliche - also noch nicht erwiesene - Trickserische Verurteilung Blondies zu einer Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldstrafe in keinem Falle eine Grausamkeit im Sinne der oben zitierten Rspr. des BGH bzw. des BVerfG darstellt und dass mit Rücksicht auf die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen der MOSTA davon ausgegangen werden muss, dass UNBEKANNT.1 nach in B. üblichen Wertmaßstäben gemessen nicht im Sinne einer Rechtsbeugung entschieden hat. Um eine Rechtsbeugung im Sinne des MOSTG i.V.m der MOSTPO zu begehen, hätte UNBEKANNT.1 Blondie mindestens zum Tode verurteilen müssen. Dies ist nach den Erkenntnissen der MOSTA 1 keineswegs der Fall. gez. MOSTA 1 mondfahrer
-
Neues von Click2Pay
topic antwortete auf mondfahrer's altersvorsorge in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
hu hu ipsi ! war wohl ein Schreibfehler (?) , hätte wohl "beide" heissen müssen ( oder ähnlich ) ... @ralfrichter : das wolltest Du doch auch, mit internet roulette Geld verdienen ... Aber immerhin hast Du Dich wenigstens zu einem Geständnis durchgerungen, das könnte sich strafmildernd auswirken - eine charakterliche "Leistung", die altersvorsorge wohl lebenslang nicht erbringen wird ... mondfahrer -
hu hu ipsi ! offen gesagt glaube ich nicht, dass sie irgendwelche Konsequenzen ziehen sondern dass sie es einfach fahrlässigerweise auf einen weiteren Überfall ankommen lassen. Ich werde jedenfalls so schnell nicht mehr dort spielen . Einigermaßen sicher würde ich mich erst fühlen, wenn ich wüsste, dass sie neben anderweitigen Massnahmen zumindest das Kassenpersonal anweisen, dass zur Vermeidung von Geiseldramen den Wünschen des Täters nach "Auszahlung" nachzukommen ist. mondfahrer