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hu hu Palu ! also sowas ist mir da zwar noch nicht passiert, aber ich finde auch, dass es in Seefeld wesentlich angenehmer ist. Ausserdem gefällt mir der Spielsaal in G. nicht. Was ich mich allerdings frage . Wie konnte denn der Täter so schnell flüchten ? - er muss doch erst mal die Treppe runter, an der Garderobe vorbei durch ein paar Türen . Und ich hätte doch erwartet, dass jede Garderobenfrau einen eigenen Colt bei sich hat für den Ernstfall. Die Sicherheitsbestimmungen scheinen in diesem Casino sehr locker zu sein . was meinst Du damit - sie haben Dir Jetons geklaut , d.h. sich selbst mit "Trinkgeld" bedient ????? ach, das weisst Du nicht ? - Also es handelt sich natürlich nicht um einen Bekannten, aber ich vermutete, es könnte ein Amtsrichter oder Staatsanwalt gewesen sein- da auf dem Mond zur Zeit gegen verschiedene Richter und Staatsanwälte ermittlet wird. Es heisst ja, dass der Täter maskiert gewesen sein soll. @altersvorsorge : wenn es der Richter war, dann hätte er aber wissen müssen, dass mondbomben nicht ohne behördliche Erlaubnis gezündet werden dürfen. Im Übrigen : ich habe ihm keine Zünderlaubnis erteilt ! mondfahrer
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hu hu ! für heute : 52 Stücke auf ROT 39 Stücke auf IMPAIR 26 Stücke auf PASSE 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
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hu hu Palu ! nun, das haben wir auf dem Mond ja schon immer gewusst ... bedauerlicherweise ist der Pressebericht recht wortkarg. Warst Du dabei und kannst nähere Angaben machen , Kleidung des Täters usw. ? - könnte der Täter möglicherweise ein maskierter Amtsträger gewesen sein und aus Coburg kommen ? - Wurde jemand verletzt, bzw. - was für die Spielbank bedeutsamer wäre - : Wurde der abgebildete Kessel verletzt, so dass mit kesselfehlern zu rechnen ist ? mondfahrer
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Berufsspieler — eine zweifelhafte Karriere
topic antwortete auf mondfahrer's Nachtfalke in: Intuition, Chart-Technik, PSI, RC
hu hu sachse ! möglicherweise bist Du nicht mehr ganz auf dem Laufenden (Arbeitsüberlastung ?) ! Wir haben beobachtet, dass das Thema Klimakatastrophe bereits überholt ist. KERNENERGIE ist das aktuelle Thema auf Erden. Wir auf dem Mond sind natürlich - wie immer - schon weiter. Es werden der Einfluss des Blondie-Skandalurteils auf das Weltklima sim Sinne der Chaostheorie ( Schmetterlings-Effekt) sowie die inneren Zusammenhänge zwischen dem Roulettespiel und dem Weltklima diskutiert unter besonderer Berücksichtigung der behördlichen Erlaubnis für den unsererseits geplanten Einsatz sogenannter "schwimmender - Bio-Mikro-Mondbomben". Wir beabsichtigen, solche Bio-Mikro-Mondbomben unter Mitwirkung genetisch veränderter Algen und Bakterien herzustellen und mit behördlicher Erlaubnis einzusetzen. Die Algen und Bakterien sollen sich in den Weltmeeren explosionsartig vermehren und dort aus Kohlendioxid und anderen Substanzen mit Hilfe der Photosynthese spezielle schwerflüchtige wasserunlösliche Öle synthetisieren, die die Verdampfungsgeschwindigkeit der Ozeane reduzieren und im Übrigen das Sonnenlicht reflektieren, um so die erhitzten Ozeane allmählich wieder abzukühlen. Hintergrund für unsere Bemühungen ist folgendes : Man munkelt, dass Blondies Richter Bürgermeister werden möchte um a) die Errichtung neuer Kernkraftwerke anzuordnen, b) die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf anzuordnen um dort durch kurzfristige Umstellunug dieser Anlage auf eine Produktionsstätte für kernwaffenfähiges Plutonium die technischen Voraussetzungen für die Herstellung von Atombomben zu schaffen, c) nach Herstellung einer Atombome anzuordnen, dass in die Zugspitze eine Höhle gegraben werde , sodann eine Atombombe in dieser Höhle vergraben werde , und dass sie anschliessend unteridrisch gezündet werde, damit ein künstlicher Vulkan entstehe, der eine Aschenwolke produziert, welche um den Globus kreist und dabei das Sonnenlicht absorbiert und damit die Erde verdunkelt. Wir halten solche Pläne für äusserst bedenklich , weil wir sie für groben Unfug halten. Der "Sinn" des mutmaßlichen Vorhabens soll nämlich - wie man munkelt - darin bestehen, die Erde abzukühlen, damit man Kernkraftwerke bauen kann, die ansonsten die Atmosphäre aufheizen würden und bewirken würden, dass sich die derzeitige Klimakatastrophe noch verstärkt. Unsere thermodynamischen Betrachtungen führen aus folgendem Gründen zum Ergebnis, dass nicht nur die Zündung einer Atombombe in der Zugspitze zu Zwecken der Erzeugung eines künstlichen Vulkans grober Unfug wäre, sondern dass es sich bereits bei den Überlegungen betreffend die Errichtung neuer Kernkraftwerke im Hinblick auf die bestehende Klimakatastrophe um groben Unfug handelt. Beachtlich ist hierbei, dass es in Bayern seit ca. 30 Jahren bekannt ist, namentlich im Institut für Anorganische Chemie der LMU München, dass die Errichtung von Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen grober Unfug sind, um eine Klimakatastrophe zu verhindern. Es ist in diesen Kreisen bekannt, dass es sinnvoll ist zur Lösung des Klimaproblems thermodynamische Überlegungen folgender Art anzustellen : 1. Die Weltmeere wirken wegen ihrer enormen Wäremkapazität wie ein riesiger Kalorien-Kondensator. Dieser Kondensator wird durch Verdampfung des Wassers in die Atmosphäre teilweise entladen, d.h. die Weltmeere kühlen sich während der Verdampfung etwas ab, da zur Verdampfung die Verdampfungsenergie aufgebracht werden muss, die aus der inneren Energie der flüssigen Phase des Wassers (= Weltmeere) stammt. Das verdampfte Wasser wird dann unter dem Einfluss des Zufalls als Wolke auf das Festland transprotiert, wo es kondensiert und dort die gespeicherte Verdampfungswärme bei der Kondensation als Kondensationswärme wieder abgibt. Dadurch wird das Festland zusätzlich erwärmt. 2. Bei der Verdampfung des Kühlwassers in Kernkraftwerken wird Wärme im Wasserdampf gespechert, die nach Kondensation das Umland sowie die Atmosphäre aufheizt. 3. Wenn sich das Meer im Sommer wegen erhöhter Wärmeabsorption ( als Folge des Treibhauseffekts) mehr aufheizt als es sich im Winter abkühlen kann, dann steigt dadurch nicht nur die innere Energie der Weltmeere, sondern auch die Verdampfungsgeschwindigkeit des in den Weltmeeren enthaltenen Wassers , dadurch entstehen mehr Wolken und in Bayern und Baden-Württemberg gibt es mehr Überschwemmungen, weil es mehr regnet und weniger schneit. In Bayern wird letzteres von allen Rindviechern begrüßt, weil dadurch in bayerischen Almen mehr Gras wächst und weil es im Übrigen dazu führt, dass es im Schwarzwald nicht mehr schneit und die Skifahrer deswegen in höhere Regionen, nämlich nach Bayern, ausweichen und dadurch die Fremdenverkehrs-Einnahmen des Freistaats Bayern erhöhen. Diese Einahmen können dann für den Bau neuer Kernkraftwerke sowie den Bau von Atombomben verwendet werden sowie für den Bau von Neutronenstrahlquellen in Garching. 4 Wir vom Mond halten es für umweltfreundlicher, wenn die Verdampfungsrate der Weltmeere künstlich gesenkt wird, so dass weniger Kondensationswärme auf die erhitzten Länder herabregnet, so dass sich diese erhitzten Länder allmählich wieder abkühlen können. Um im Sinne einer Sperrflüssigkeit die Weltmeere mit einer schützenden Ölschicht bedecken zu können , wären allerdings über 1 Milliarde Tonnen organischer Substanzen nötig, die von der chemischen Industrie bereitgestellt werden müssten. Es wäre mehr Kohlenstoff für die Synthese nötig als pro Jahr als Kohlendioxid in die Atmosphäre entweicht. Die Herstellung kann also nur durch genetisch veränderte Organismen erfolgen, die sich schnell vermehren und im Laufe der Zeit maßgeschneiderte ungiftige Öle in ausreichender Menge herstellen. 5. Zur Zeit hat uns Blondies Richter keine behördliche Erlaubnis erteilt, um über der Nordsee oder über dem Bodensee oder über dem schwarzen Meer biologische Testmondbomben abzuwerfen, um in kleinem Maßstab die Wirkung solcher Bio-Mondbomben zu testen. Er steht auf dem Standpunkt , dass auch dann, wenn uns seitens der Niederlande eine behördliche Erlaubnis für solche Versuche über der Nordsee erteilen würden , der Abwurf solcher Bio-Mondbomben in Deutschland strafbar wäre, d.h. auch wenn der Abwurf nicht über deutschem Territorium erfolgt. Um diesen Standpunkt zu begründen, hat er sich der verbotenten Substitutionsmethode im Rahmen seiner Gehirnwäscheaktivitäten bedient : Nach seiner Aussage wäre der Abwurf einer Bio-Mondbombe über dem scharzen Meer auf bayerischem Territirum erfolgt, weil das schwarze Meer der Ammersee wäre. Der Starnberger See wäre nach seiner Aussage das Tote Meer und die Nordsse wäre ein Baggersee auf bayerischem Territorium. mondfahrer -
hu hu altersvorsorge ! jetzt hast Du Dich verplappert ! mondfahrer
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hu hu altersvorsorge ! Wie ich "es" machen würde ??? Das erste wäre - bevor überhaupt irgendetwas "rückabgewickelt" wird - aufzuklären, ob ein Zurückholen der Kohle überhaupt legal wäre. Um das zu klären , muss erst mal aufgeklärt werden, ob es sich bei dem in Rede stehenden OC-Spiel im betreffenden Einzelfall um ein vollständig im Ausland durchgeführtes Spiel gehandelt hat , das von einer ausländischen Behörde genehmigt wurde , d.h. ein Spiel im Ausland, das keiner Genehmigung durch eine deutsche Behörde bedurfte , oder ob es sich um ein OC-Spiel im Inland gehandelt hat, das somit gem. § 284 STGB genehmigungspflichtig ist, weil es auf deutschem Territorium veranstaltet wurde. Dabei ist der Vorgehensweise des OLG Hamburg und anderer Gerichte zu folgen, die sich an die Rechtssprechung des BVerfG gehalten haben, und die demzufolge unterschieden haben zwischen Spiel im Ausland und Spiel im Inland.Das OLG Hamburg hat nicht erklärt, dass eine Straftat nach § 285 STGB vorläge, wenn der Spieler nicht im Inland spielt sondern lediglich einen PC benutzt, um aktiv ein Spiel im Ausland zu veranlassen, das naturgemäß von keiner deutschen Behörde genehmigt wurde - aber statt dessen von der jeweiligen ausländischen Behörde gemehmigt ist. Ein solcher Vorgang ist nach seit Jahrzehnten geltendem deutschem Recht , insbesondere nach dem Wortlaut des Gesetzes - nicht strafbar, worauf übrigens der Gesetzgeber für das Land Hessen kürzlich selber - wenn auch nur am Rande und in nicht besonders auffälliger Form - hingewiesen hat. (Erläuterungen zum Staatsvertrag). Insoweit kann ich niemandem empfehlen, wenn er sich an solchem OC-Spiel legal beteiligt haben sollte, einen Chargeback durchzuführen, denn dann ist die Durchführung eines Chargeback Betrug. die Antwort lautet, dass ich aus den bereits angedeuteten Gründen keine Daten bekanntgebe, die zusammen mit anderen Daten Rückschlüsse auf eine identifizierungsfähige "vita" erlauben würden ... Allerdings fordere ich Dich hiermit auf, Deine eigene Identität bekannt zu geben. Nachdem Du erklärt hast, davon überzeugt zu sein, Du habest Dich weder durch Teilnahme am illegalen Glücksspiel noch durch Betrug eines OC strafbar gemacht, besteht kein Anlass, auf eine Bekanntgabe Deiner Identität im Forum zu verzichten - im Gegenteil , eine Bekanntgabe wäre erforderlich, damit Du als Beamter tatkräftiger denn je dazu beitragen kannst, gefährdete Spieler zu schützen. Nenne also aus Glaubwürdigkeitsgründen unverzüglich Deinen Namen, Deinen Beruf und Deine Adresse. mondfahrer
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hu hu Wenke ! Falsch falsch falsch !!! Runter hatte überhaupt keine Angst vor dem Grünzeug sondern hat sich meine 13 Grünen - mit mondbehördlicher Erlaubnis - zu meiner vollsten Zufriedenheit geschnappt und sich schmecken lassen. Damit hat er wunschgemäß zur BSE-Zunahme beigetragen . Runter ist nicht nur brav sondern verfügt zugleich über eine ungewöhnliche Intelligenz, die ihm genau sagt, was schmecken darf und was nicht. mondfahrer mondfahrer
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hu hu altersvorsorge ! Zitat : die MOSTA 1 hat in einer weiteren Presseerklärung deutlich gemacht, dass auch das obige Zitat Ausdruck einer unerlaubten Substitution sein muss, da ein ordnungsgemäß durchgeführtes Amtshilfeverfahren -Amtshilfe mit behördlicher Erlaubnis - nicht zu der obigen - falschen - Aussage führen durfte. Ausserdem teilt die MOSTA 1 mit, dass seitens der MOSTSA 1 keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der erwähnten Entscheidung des OLG Hamburg bestehen. Lediglich der einem Betrugsversuch aquivalente Versuch, dem Leser eine verbotene Substitution bei der "Auslegung" der rechtsfehlerfreien Gerichtsentscheidung des OLG Hamburg nahezulegen - und zwar unter Missachtung der für alle Gerichte rechtsbindenden Entscheidungen des BverfG ( Deutschland) - ist rechtswidrig, nicht hingegen die zitierte Rsp. des OLG Hamburg im erwähnten Urteil. Damit hat sich der gegen altersvorsorge bestehende Betrugsverdacht erheblich erhärtet, so die MOSTA 1 in ihrer Presseerklärung. Die MOSTA hat aber ihre Emittlungen noch nicht abgeschlossen und sieht daher vorerst von der Erhebung einer Anklage gegen altersvorsorge ab. mondfahrer mondfahrer p.s. @Wenke : Wie schon vor längerer Zeit bekannt wurde, lieben Paroli-Forenmitglieder Rätsel ( S1,S2 ... etc) .Mit einer Auflösung des vorliegenden Rätsels ist nicht vor dem 24.12.07 zu rechnen, so dass bis zu diesem Stichtag keine vollständige Aufklärung erfolgen kann...
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hu hu Wenke ! da hast Du Recht, genau das - "ist uns schei...egal" - ist die Aussage der RABE , nicht aber der MOSTA 1 , denn... dies Gerücht existiert in der Tat. Grund : RABE hat sich wieder einmal im Versuch einer Gehirnwäsche unter Anwendung der verbotenen Substitutionsmethode versucht . Vorliegend wurde "MOSTA 1" durch "RABE" substituiert, um für RABE rechtswidrige Vermögensvorteile zu erwirtschaften ... eine ausführlichere Aufklärung wird sicherlich als Weihnachtsbescherung erfolgen. Hinweis des Mondgerichts : Die aus Hamburg kommenden Entscheidungsgründe zu einer Entscheidung betr. die richtige Anwendung des § 284 STGB wurde selbstverständlich bei der Computeranalyse mit Hilfe des mondischen Boole´schen Computers in vollem Umfang berücksichtigt. Diese aus Hamburg kommende Entscheidung ist keinesfalls geeignet, um die Gründung der RABE zu "rechtfertigen" , die nach den Erkenntnissen der mondischen Gedankenpolizei ausschliesslich zu dem Zweck gegründet wurde, um treuen Staatsdienern ein auskömmliches Leben nach dem Staatsdienst zu ermöglichen ... in Kürze wird eine weitere Entscheidung der MOSTA veröffentlicht werden. Der RABE wird im übrigen vorläufig KEINE Akteneinsicht gewährt werden , so die MOSTA 1 in einer Presseerklärung. Der von altersvorsorge im Auftrag der RABE per PM gestellte Antrag auf Akteneinsicht in die Beiakte 2 wurde abgelehnt. mondfahrer
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hu hu Wenke ! für heute : 91 Stücke auf ROT 13 Stücke ZERO BSE möge zunehmen ! mondfahrer
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hu hu Wenke ! Deine Nachricht erreichte den Mond mit geringfügiger Verspätung ( die also unbeachtlich ist) ja natürlich -Wozu gibt es weltweit fette Kühe, die man melken kann ? In Bayern soll allerdings nach dem mutmaßlichen kollektiven Willen aller bayerischen Rindviecher in Zukunft ersatzweise das Melken von Ochsen erlaubt sein, sofern UNBEKANNT.1 es schaffen sollte, Bürgermeister zu werden. Im Übrigen hat die MOSTA inzwischen ermittelt, dass UNBEKANNT.1 Bürgermeister werden will, um weltweit den Verzehr von McDonalds-Hamburgern ohne behördliche Erlaubnis zu verbieten. Das Bundesverfassungsgericht (Deutschland) hat UNBEKANNT.1 hierzu keine behördliche Erlaubnis erteilt, es hat Maßnahmen solcher Art , wie UNBEKANNT.1 es nach den Erkenntnissen der mondischen Gedankenpolizei wünscht, nicht gebilligt. Die Beteiligung am Konsum von McDonalds-Hamburgern, die ohne behördliche Erlaubnis hergestellt wurden , soll nach dem Willen von UNBEKANNT.1 mit Haftstrafe von 2 Monaten ohne Bewährung pro Beteiligung bestraft werden. Mit Hilfe dieser energischen Maßnahme mochte sich UNBEKANNT.1 als vehementer Umweltpolitiker profilieren, der auf diese Weise das BSE-Problem endgültig lösen will. BSE soll es nach Verabschiedung des geplanten Gesetzes zur Vermeidung unerwüschter BSE-Fälle in Bayern nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der BSE-Regulierungsbehörde geben. Die Regulierungsbehörde soll nach dem Willen von UNBEKANNT.1 unter der Aufsicht eines unabhängigen BSE-Experten tätig werden, sofern UNBEKANNT.1 in jedem ausdrücklich zu genehmigenden Einzelfall damit einverstanden ist. Diese Situation birgt allerdings einen Interessenkonflikt, insbesondere wenn zu Zwecken einer Altersvorsorge im Interesse einer Entlastung der bayerischen Staatskasse spezifisch wirkende teleologische Auslegungsmethoden angewendet werden , die mit den erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Deutschland) zur verfassungsemäßen Auslegung des Art. 103 GG bzw. des § 1 STGB nicht vereinbar sind : Eine teleologische Auslegung im genannten Sinne ergibt nämlich, dass sich im Falle der Verabschiedung eines solchen Gesetzes zur maßgeregelten Erhöhung des BSE-Aufkommens in Bayern (=bayersiches BSE-Ertrags-Erhöhungsgesetz , BayBSE-EG)jeder Deutsche strafbar macht, der während eines USA-Urlaubs, z.B. in Detroit, dort McDonalds-Hamburger verzehrt ohne dass zuvor die bayerische Regulierungsbehörde der betreffenden McDonalds-Produktionsstätte in den USA (z.B. in Detroit) erlaubt hat, dort McDonalds-Hamburger herzustellen und an Deutsche zu verkaufen, die sie dort während ihres Urlaubs konsumieren... Mehr noch : Dieser Konflikt wird sich erheblich verschärfen, wenn nach der zur Zeit von UNBEKANNT.1 geplanten Verordnung zur Begriffssubstituion in Bayern (Bayerische Begriffs-Substitutionsverordnung BSE) der Begriff "USA" weltweit durch den Begriff "Bayern" zu ersetzen ist, mit der Folge, dass McDonalds-Hamburger nach erfolgter Substitution nur noch in Bayern hergestellt werden können, so dass bereits das Anklicken der Abbildung einer McDonalds-Reklame eines in Detroit befindlichen Untermehmens auf einem in Bayern (=USA) befindlichen PC nach teleologischer Auslegung strafbar ist und mit 2 Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung geahndet werden kann, sofern UNBEKANNT.1 nicht rechtzeitig verurteilt wird, demzufolge für das Bürgermeisteramt kandidieren kann, demzufolge nach dem kollektiven Willen aller bayerischen Rindviecher gewählt wird, das Gesetz verabschiedet usw. Da nun die Zeit sehr drängt , diesen Interessenkonflikt zu lösen, wird - wie bereits erwähnt - das Verfahren gegen UNBEKANNT.1 beschleunigt durchgeführt und am Heiligen Abend (24.12.07) wird dann die Bescherung in Gestalt eines Mondurteils die Menschheit erfreuen , insbesondere wird es alle USA-Urlauber, die an den Weihnachtsfeiertagen ausserhalb jeden bayerischen Verlieses einen McDonalds-Hamburger verspeisen möchten, erfreuen ... hmmmm ... dies scheint mir aber eher mit den Vorstellungen des Angeklagten UNBEKANNT. 1 konform zu gehen, wünscht er doch, dass verhungernde Erdbewohner ihren Magen nicht weiter belasten ... die MOSTA 1 wird sich bemühen, eine für alle ausgepressten Erdlinge erfreuliche Bescherung herbeizuführen ... hu hu ! mondfahrer
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hu hu altersvorsorge ! Darauf bist DU selbst gekommen ... ich hätte statt dessen auch dies hier schreiben können : "Existiert im BKA schon eine Datei mit den Namen Deiner Amtskollegen ?" ... Die MOSTA hat ein Verfahren gegen Dich übrigens wieder aufgenommen, nachdem sie es vorläufig eingestellt hatte ( wie ich soeben erfuhr). Grund : neue tatsächliche Anhaltspunkte. Ausserdem soll gegen RABE ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung bzw. wegen illegalen Bandenspiels eingeleitet worden sein. Genaueres weiss ich allerdings noch nicht. mondfahrer
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hu hu für heute : 52 Stücke auf ROT 13 Stücke auf IMPAIR 26 Stücke auf PASSE 6 Stücke auf ZERO mondfahrer
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hu hu altersvorsorge ! keine Sorge, denn erstens halte ich mich nicht in Bayern auf, zweitens hat mich die Lektüre erfreut, weil dadurch das Ermittlungsverfahren zielführend beschleunigt werden konnte. Im übrigen : Nur weiter so. Mal sehen, was Dir sonst noch alles so einfällt an Ausreden , um Dich zu "verteidigen" und Dich dabei immer tiefer zu verstricken . Du strampelst ja schon ganz schön ... mondfahrer p.s. es geht nicht um "Verbotsirrtum" sondern um "Wahndelikt" und "untauglichen Versuch" , besonders, wenn der Täter ein Beamter ist ... p.p.s. Wieviele "Kollegen" hast Du übrigens in Deinem Amt, wieviel Kohle wurde denn im Rahmen der unversteuerten "Nebenbeschäftigung" erwirtschaftet ? - Existiert schon eine Datei mit den Namen Deiner Amtskollegen im BKA ?
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hu hu altersvorsorge ! tut mir Leid für Dich,aber die mondische Gedankenpolizei hat festgestellt, dass Du nur eines im Sinn hast : Nämlich jetzt Deine eigene Haut zu retten, weil Dir bewusst wurde, dass nicht mehr hinweggedacht werden kann, dass Du als Beamter ein Straftäter bist. Dir sind bei Deinen bisherigen Täuschungsversuchen Rechenfehler unterlaufen, die Dich enttarnen. Du hast Dich selbst als Straftäter beschuldigt und - um von Deiner eigenen Unsauberkeit abzulenken - Forenmitglieder, die sauber sind, als Straftäter hingestellt. Aus Sicht Unerfahrener wäre lediglich noch zu klären, welche Delikte Dir vorgeworfen werden müssen. Es ist eben eine Lebenserfahrung , dass, wenn es um Strafverfolgung geht , der Grundsatz gilt : ALLE SIND GLEICH, ABER RICHTER, SOLDATEN , POLITIKER UND SOLDATEN SIND GLEICHER ALS GLEICH. mondfahrer p.s. Deine Interpretation von "ohne behördliche Erlaubnis" als Ausrede kannst Du vergessen. Aber warum, das verrate ich Dir jetzt noch nicht. Es ist viel besser, wenn ich Dir vorher noch mehr Geständnisse entlocke. Damit mir letzteres leichter gelingt, ist es übrigens zweckmässig, dass Du meinen Beruf nicht erfährst.
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hu hu waterboy ! mal im Ernst : bin mir nicht ganz sicher, ob Dir klar ist, dass das BVerfG genau diese "teleologische " Schwadroniererei im Stil eines altersvorsorge ausgeschlossen hat. Mal eine Begründung in einem Satz für die Schwachsinnigkeit des Blondie-Falls auf Normaldeutsch : Es ist für keinen normalen Bürger nachvollziehbar, warum ein "Unterschied" bestehen soll, ob man in Wiesbaden oder in einem im Ausland behördlich zugelassenen OC spielt, denn in beiden Fällen ist das OC gleich "sicher" und der Spieler wird in genau gleicher Weise vor Spielsucht nicht geschützt. Anmerkung : Der Gesetzgeber hat im Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes überhaupt nicht einkalkuliert, dass man von D aus ein Spiel im Ausland organisieren kann. Hätte der (jetzige) Gesetzgeber es nicht dulden wollen, dann hätte ein einziger Satz im neuen Staatsvertrag genügt, um das klarzustellen, etwa " OC-Spiel ist im Ausland verboten, das nähere regelt der Glücksspiel-Index. Auf dem Index stehen CC ..........." Einhellige Mondmeinung : Blondie zu verurteilen war eine der bescheurtsten jurstischen "Leistungen" aller Zeiten. bitte um Antwort, ob das jetzt kapierbar war mondfahrer p.s. nochmal : Führt erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines Verhaltens, so kann dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen. das ist Originalton Bundesverfassungsgericht,wortwörtlich. Also nix mit "teleologischer Auslegung" ...
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hu hu altersvorsorge ! so, hier ist die Anklage : Zitat : ANKLAGE : Die mondische Staatsanwaltschaft (MOSTA) erhebt in dem extraterritorialen mondstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren "Blondie" gem. § 111, Abs. 1 Satz 3 MOSTPO Anklage gegen den Erdrichter UNBEKANNT.1 wegen Prozessbetrugs i.S. des geltenden Mondstrafrechts (MOSTGB 263 f) sowie wegen Gehirnwäsche gem. § 1 a , mondisches Gehinrwäschegesetz (MOGWGE). Es wird beantragt, UNBEKANNT.1 zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe zu 4 Jahren ohne Bewährung wegen Prozessbetruges in Tateinheit mit Gehirnwäsche . Gründe : a) der Beschuldigte ist Richter in B. in U.1 ( Codierung gem. MOSTPO § 22a) und hat ein erdrechtliches Urteil gegen BLONDIE wegen angeblicher Beteiligung an illegalem Glücksspiel erlassen . Da sich der hinreichend genau bestimmte Tatort im mondextraterritorialem Gebiet(Erde, BRD, B.) befindet, ist auf geltendes Erdrecht abzustellen gem. § 313 MOSTPO. Gem. § 219 MOSTPO i.V. m § 263 f MOSTGB war angesichts der auf dem Mond bekannt gewordenen tatsächlichen Anhaltspunkte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gem. § 1263 f MOSTGB und wegen des Verdachts des Betruges nach § 263 f MOSTGB einzuleiten. (tatsächliche Anhaltspunkte siehe Beiakte 2) Die Ermittlungen ergaben, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gem. Verfügung vom 13.11.2007 einzustellen war. (Begründung : siehe Einstellungsverfügung , anliegende Beiakte 1). b) Gem. § 22a MOSTPO ist die Identität des Beschuldigten zu codieren. Es wurde in Übereinstimmung mit den technischen Bestimmungen der Mondregisterverordnung der Code "UNBEKANNT.1" gewählt. c) Dem Beschuldigten liegt zur Last , unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in einem Strafprozss gegen Blondie eine rechtswidrige Vermögensverfügung zu Lasten Blondies vorsätzlich bewirkt zu haben. Inbesondere lag ihm zur Last, ein Vorliegen sogenannter "innerer Tatsachen" vorgespiegelt zu haben, die in Wirklichkeit nicht vorlagen , die aber in dem Blondie-Verfahren vortäuschen sollten, er habe sich eine rechtmäßige Begründung in dem Blondie-Urteil vorgestellt und auf diese Begründung seine Entscheidung gestützt, Blondie wegen illegalen Glücksspiels zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Die MOSTA hat unter Rückgriff auf das Mondarchiv , insbesondere unter Rückgriff auf die unten genannten in Kopie vorliegende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Erde, Deutschland) sowie des BGH(Erde, Deutschland) , umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, um die Frage zu klären, welche inneren Tatsachen bei dem Beschuldigten tatsächlich vorlagen. Die mondische Gedankenpolizei wurde um Amtshilfe ersucht, soweit die MOSTA die Ermittlungen nicht eigenständig durchführen konnte. Im Rahmen der Ermittlungen wurde zu Beweiszwecken eine elektronische Informationsanalyse aller deutschen Gesetze und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt , und zwar mit Hilfe des mondisch-boole´schen Computers , um die Frage zu klären, ob es nach deutschem Recht möglich sein könnte, dass Blondies Verhalten, in einem ausländischen Casino zu zocken, das sich nicht in Deutschland befindet, tatsächlich strafbar ist. Die Computeranalyse verneint dies . Gemäß den gerichtsbekannten Beweisregeln ( § 77 MOSTPO ff.) ist damit der Beweis erbracht, dass Blondie nicht verurteilt werden durfte. Daraus wiederum ist der zwingende Schluss zu ziehen, dass der Beschuldigte lediglich vorgetäuscht hat, eine Rechtfertigung für Blondies Verurteilung zu kennen, denn wenn eine Rechtfertigung gar nicht existiert, kann man sie sich auch nicht vorstellen. Damit ergibt sich gem. § 77 MOSTPO der mondrechtlich zwingende Beweis, dass der Richter die innere Tatsache, er habe sich eine rechtmäßige Begründung seines Blondie-Urteils jemals vorgestellt, vorgetäuscht haben muss. Zu dem selben Ergebnis kommt auch eine gesonderte Untersuchung der mondischen Gedankenpolizei ( siehe Beiakte 4) d) Erfüllung des Tatbestands der Gehirnwäsche : um dies zu begründen wird Bezug genommen auf die Beiakte in dem Verfahren gegen UNBEKANNT.2 wegen Untreue und Parteiverrats, insbesondere auf das Protokoll der elektronischen Vernehmung des elektronischen Zeugen UNFUG , der sich zur Tatzeit des Beschuldigten UNBEKANNT.2 im Zeugenzimmer aufhielt und Zeuge wurde, wie der Beschuldigte UNBEKANNT.2 eine Bankangestellte dahingehend beeinflusste, nicht zu Gunsten seiner Mandantin auszusagen, obwohl er wusste, dass durch eine Aussage dieser Zeugin Blondie vollständig hätte entlastet werden können. e) Bezug auf beigezogenes Aktenmaterial aus dem Mondarchiv : Die MOSTA nimmt Bezug auf die folgenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu §1 STGB i.v.m. Art. 103 ,104 GG zur Frage des Bestimmtheitsgebots bei Vergehen, die mit Freiheitsstrafe bedroht sind (Deutschland) nebst nachfolgend aufgeführten Zitaten aus diesen Entscheidungen : 1. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1978, BVERGE 47,109 2. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1962 ,BVERFGE 14,245 Zitate zu 1. : Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit, die Art und das Maß der Strafe so bestimmt zu umschreiben, daß der Normadressat anhand des gesetzlichen Tatbestandes voraussehen kann, ob ein Verhalten strafbar ist. Für die Frage, ob dies der Fall ist, ist in erster Linie der Wortlaut des Straftatbestandes maßgebend. Ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, hat demnach der Gesetzgeber, nicht der Richter zu bestimmen. Zwar steht der Gesetzgeber auch im Strafrecht vor der Notwendigkeit, der Vielgestalt des Lebens Rechnung zu tragen, so daß sich nicht darauf verzichten läßt, Begriffe zu verwenden, die in besonderem Maße der Deutung durch den Richter bedürfen (BVerfGE 4, 352 [358]; 28, 175 [183], std.Rspr.); davon abgesehen ist es schon wegen der Allgemeinheit und Abstraktheit von Strafnormen unvermeidlich, daß in Grenzfällen zweifelhaft werden kann, ob ein Verhalten noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt oder nicht. Aber der Normadressat muß jedenfalls im Regelfall anhand der gesetzlichen Regelung voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist; in Grenzfällen geht er dann für ihn erkennbar das Risiko einer Bestrafung ein. Beides ist nur möglich, wenn in erster Linie der für den Adressaten verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Straftatbestandes maßgebend ist. Führt erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines Verhaltens, so kann dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen. Art. 103 II GG schützt nicht gegen sachlich mißglückte Strafbestimmungen; er besagt vielmehr, daß der Gesetzgeber sich beim Wort nehmen lassen muß. Den Gerichten ist es verwehrt, ihn zu korrigieren. Sie müssen in Fällen, die vom Wortlaut des .....StGB nicht mehr gedeckt sind, zu einem Freispruch gelangen. Es ist Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob er die sich daraus ergebende Lage bestehen lassen oder ob er die Regelung durch eine bessere ersetzen will (vgl. auch BVerfGE 22, 322 [329]). Zitat zu 2 (betr. "Spielverkehrsrecht) : Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 3. Juli 1962 - 2 BvR 15/62 - entschieden hat, kann eine Strafe nach Art. 103 Abs. 2 GG nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes oder einer Rechtsverordnung verhängt werden, die im Rahmen einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß derart bestimmten gesetzlichen Ermächtigung ergangen ist, daß die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus der Ermächtigung und nicht erst aus der auf sie gestützten Verordnung voraussehbar sind (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG). Nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG hat der Gesetzgeber beim Erlaß einer Strafvorschrift, die Freiheitsstrafe androht, mit hinreichender Deutlichkeit selbst zu bestimmen, was strafbar sein soll, und Art und Maß der Freiheitsstrafe im förmlichen Gesetz festzulegen. Dem Verordnunggeber kann er aber die Spezifizierung des Straftatbestandes überlassen. Dies ist besonders dann gerechtfertigt, wenn wechselnde und mannigfaltige Einzelregelungen erforderlich werden können, wie dies im Straßenverkehrsrecht der Fall ist. Was strafbar sein soll, muß allerdings nach Art. 103 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 und - soweit Freiheitsstrafe angedroht wird - nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG vom Gesetzgeber so deutlich bestimmt werden, daß die möglichen Fälle der Strafbarkeit schon auf Grund des Gesetzes und nicht erst auf Grund einer Rechtsverordnung vorausgesehen werden können. Wird daher der Straftatbestand eines Blankettstrafgesetzes durch ein anderes Gesetz ergänzt, dann kann es der Gesetzgeber des Blankettstrafgesetzes bei einer Verweisung auf die ausfüllende Norm bewenden lassen. Erfolgt die Ergänzung eines Blankettstrafgesetzes jedoch durch eine Rechtsverordnung, so genügt eine derartige Verweisung allein nicht; vielmehr müssen zugleich die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe im Blankettstrafgesetz selbst oder in einer anderen gesetzlichen Vorschrift, auf die das Blankettstrafgesetz Bezug nimmt, hinreichend deutlich umschrieben werden. gez.MOSTA.1, MOSTA huhu ! mondfahrer
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hu hu ! für heute : 13 Stücke auf SCHWARZ 26 Stücke auf PAIR 39 Stücke auf PASSE 6 Stücke auf ZERO mondfahrer
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hu hu Wenke ! seit wann ist die 6 ROT ????????????? mondfahrer
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für heute : 39 Stücke auf ROT 39 Stücke auf PAIR 39 Stücke auf MANQUE 6 Stücke auf 13 7 Stücke auf ZERO mondfahrer
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hallo kallebo ! das macht die Sache natürlich nicht leichter, Du steckst jetzt in einer Zwickmühle, zumal Dir wahrscheinlich klar ist, dass Du in Foren keine Rechtsberatung erwarten kannst. Ob Altersvorsorge Dich rechtlich beraten kann und darf, wage ich zu bezweifeln (vielleicht ist es deshalb gar nicht so schlecht, dass die email-Adresse gelöscht wurde...) Selbstverständlich kannst Du auch von mir keine Rechtsberatung erwarten. Aber ich kann Dir schildern ,wie ich mich mal aus einer komplizierten Zwickmühle befreien konnte als ich mich noch nicht auskannte und kein Geld hatte um einen entsprechend qualifizierten Anwalt zu bezahlen: Da ich in meiner entfernteren Verwandtschaft einen BGH-Richter kannte, rief ich ihn an und schilderte ihm meine Situation . Er erklärte mir daraufhin, dass ich zwar keine Rechtsberatung von ihm erwarten könnte, dass wir aber ein Gespräch führen könnten, in welchem er mir einige Geschichten erzählt, über die ich mir dann Gedanken machen könnte , Geschichten, in denen irgendetwas passiert ist, wenn sich irgendjemand irgendwie verhalten hat ... Frage 1: hast Du nicht irgendjemand in Deiner Verwandtschaft, der Dir gegen lau "Geschichten" erzählen kann oder Fragen stellen kann - es muss ja nicht gleich ein BGH-Richter sein ? Natürlich kann Dich niemand daran hindern, auch auf andere Weise Geschichten kennenzulernen, z.B. hier im Forum oder indem Du Dich an einen Seelsorger wendest, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Frage 2: Was würde Deiner Meinung nach passieren, wenn Du - ohne Kohle - einen Anwalt oder eine Sucht-Beratungsstelle kontaktieren würdest , um Dich dort nach den Möglichkeiten für eine kostenlose Rechtsberatung zu erkundigen ? Geschichte (in Gestalt einer Rahmenerzählung) : Es war einmal ...ein Gedankenexperiment : Was wäre, wenn Altersvorsorge in irgendeinem Ministerium Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst wäre und Kollegen hätte, die sich irgendwann auf einer Party getroffen hätten, sich besoffen hätten , und dann wäre einer von ihnen auf die Idee gekommen, zu fragen : " ist OC-Spiel eigentlich strafbar ?" Er fragt einen nach dem anderen in der Runde : "Hast Du eine Ahnung, ob das eigentlich strafbar ist ? " - und erhält jedesmal dieselbe Antwort : "Nee, keine Ahnung". Dann sagt einer : " das müsste man eigentlich mal klären, aber wenn es keiner weiss, könnte man ja eigentlich risikolos Kohle schaufeln, wisst Ihr auch wie ? " In der Folgezeit nach dieser Party beschliesst man, das mal zu klären, aber es gelingt keine Klärung, da keine Gesetzestexte aufgefunden werden, die das OC-Spiel eindeutig erlauben oder eindeutig verbieten. Daraufhin überlegt man sich, dass man also gefahrlos spielen könnte, da es eben nicht zu klären ist, ob es nun erlaubt oder verboten ist und man sich somit im Zweifelsfalle darauf berufen könne - falls ein Gericht die Frage der Strafbarkeit irgendwann einmal klären würde - es liege ein Verbotsirrtum vor. Denn wenn nicht einmal Beamte im gehobenen Verwaltungsdienst fähig sind, eine Rechtsvorschrift zu finden, die das Spiel in einem ausländischen OC eindeutiog verbietet, dann kann auch sonst keiner wissen, ob es verboten ist oder nicht, also lässt sich im Falle der Strafbarkeit ein Irrtum nicht vermeiden. Damit würde man im Falle eines Falles straffrei ausgehen, falls ein Gericht entscheiden würde, dass OC-Spiel im Ausland strafbar wäre. Und nun der Umkehrschluss : Man könnte nun - mit der vorsorglichen Schutzbehauptung "Verbotsirrtum" als Sicherheit im Hinterfrund - einfach anfangen wild drauf los zu zocken, und zwar als Gruppe, d.h. möglichst viele Beamte müssten sich finden, die im OC zocken, und ausserdem müsste sich ein Richter finden, der sich bestechen lässt, dass er ein Urteil dahingehend fällt, dass OC-Spiel im Ausland strafbar sei, Und der Rest ist dann nur noch knallhart kalkulierte Mathematik : Klar ist, dass für den Fall, dass alle einfach wild drauf los zocken, einige die fette Kohle machen, andere nicht. Es wird vereinbart, dass einfach wild weitergezockt wird , bis ungefähr die Hälfte der Spieler zusammengenommen ein paar Millionen Gewinn gemacht hat, der dann auf alle Mitspieler gleichmäßig aufgeteilt wird, so dass unterm Strich nur die paar Minus-Prozente Bankvorteil als Minussaldo für die Spieler-Bande verbleiben. Danach wartet man ab, bis der bestochene Richter das Urteil berkündet , durch welches er das OC-Spiel im Ausland für strafbar erklärt , so dass danach diejenigen Spieler, die verloren haben , durch Chargeback zuschlagen können. Der Gewinn wird dann wieder auf alle Spieler der "Party" gleichmäßig aufgeteilt , so dass am Schluss ein fetter positiver Saldo für alle zurückbleibt... Was nun aber, wenn in einem solchen Fall aufflöge, dass der Richter bestochen gewesen wäre und sich herausstellen würde, dass OC-Spiel im Ausland entgegen der richterlichen Entscheidung doch nicht strafbar wäre ? - die Spieler der Spielerbande müssten dann wegen Betruges verurteilt werden, da sie - nicht wissend, ob das Glücksspiel illegal war oder nicht - zumindest billigend in Kauf nahmen, dass es illegal sein k ö n n t e und daher auch die Rückabwicklung illegal sein k ö n n t e. Frage 3: Angenommen, Du würdest ohne Anwalt einen Chargeback durchführen, und ein paar Wochen später würde sich ein solches Szenario, wie oben beschrieben, als Realität entpuppen . Was würdest Du dann machen ? Frage 4: Was hältst Du von folgender Idee : sich bei einem Anwalt zu erkundigen , ob er 1. Beratungshilfe beantragen kann, 2. eventuell Prozesskostenhilfe für eine Feststellungsklage, die klärt, ob jemand wie Du (kein Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst) einen Chargeback durchführen darf ohne sich dabei strafbar zu machen. Frage 5: Falls Du doch vorhast, mal wieder in einem OC zu spielen : Was hältst Du von der Idee, gerichtlich feststellen zu lassen, unter welchen Bedingungen es erlaubt wäre ? mondfahrer
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hu hu altersvorsorge , DU selbsternannter Straftäter ! interessant, für eine Anklage auf dem Mond würde das aber noch nicht ausreichen, da nach den Mondgesetzen unter den für diesen Einzelfall geltenden Bedingungen der Grundsatz gilt "in dubio pro reo". Um auf dem Mond angeklagt werden zu können, muss man sich schon wesentlich mehr geleistet haben als sowas ! mondfahrer p.s. ( falls die Handschellen schon geklickt haben, d.h. Du vorläufig nicht mehr antworten kannst, wünsche ich Dir eine gute Zeit ...)
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hu hu Schnorrer ! das war mir klar, bevor ich den Beitrag geschrieben habe, der selbstverständlich zynisch gemeint war. Selbstverständlich bin ich NICHT der Meinung, dass Du Werbung für illegales Glücksspiel gemacht hast ! Doppelmoral : aber altersvorsorge hat sich selbst definitiv als Straftäter bezichtigt. Denn entweder trifft es - nach seiner eigenen Aussage - zu, dass er illegal gespielt hat (Verbotsirrtum ist nach dem Blondie-Urteil ausgeschlossen, wie der Richter in dem Blondie-Verfahren ja damit begründete, dass man sich schlau machen muss) , oder er müsste das Casino betrogen haben, oder sogar beides. Da er ferner angab, Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst zu sein, hat er sich damit selbst bezichtigt, als Beamter Straftaten begangen zu haben. Und bei dieser "Moral" soll man so einem Beamten , der ausserdem noch die Admins im hiesigen Forum zu Straftätern erklärt, dann glauben, dass ihm nicht ein bayerischer Richter die Leiter gehalten hat, damit er sich "reinwaschen" kann - zumindest partiell reinwaschen - und obendrein verbunden mit einem finanziellen Vorteil ? Auf einem ganz anderen Blatt steht, ob man legal einen Chargeback durchführen kann, wenn man sich - ohne es zu wissen - an einem illegalen Glücksspiel beteiligt hat. Solche Unwissenheit kann möglich sein, z.B. weil man sich nachlässigerweise nicht schlau gemacht hat.Ist die Unwissenheit aber nur vorgetäuscht, um durch einen Trickserischen Chargeback Kohle zurückzuschaufeln, dann ist man mehrfacher Straftäter. mondfahrer
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hu hu Gunthos ! macht nix, kommentieren kann ´mer aber auch Quatsch. Was ist heutzutage schon Quatsch ? des is´Gsetz´. - richtierliche Unabhängigkeit nennt sich das. Selbstverständlich darf ein Richter jederzeit seine Meinung äussern und ist unabhängig. Ausser vom Gesetz. Von dem ist er abhängig. Und jetzt kommts ( ich hatte Dir ja versprochen, dass es nicht langweilig wird) : Ausser in Bayern, da funktioniert das anders. Denn nach einer mir vorgelegten aktenkundigen Entscheidung , die schon einige Jahre zurückliegt, darf ein Richter laut örtlich zuständiger Staatsanwaltschaft in Südbayern vorsätzlich das Gesetz verletzen, wenn er es für zweckmäßig hält, um dadurch eine rechtwidrige Vermögensverschiebung zu Gunsten der Staatskasse und zu Lasten einer Partei im Zivilprozess zu erreichen. Letztere - so die örtliche Staatsanwaltschaft - könne ihre daraus möglicherweise resultierenden Ersatzansprüche gegen den Staat zivilrechtlich geltend machen. Vorausgegangen war die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Rechtsbeugung durch eine nichtbayerische Staatsanwaltschaft, die aus Zuständigkeitsgründen das Ermittlungsverfahren an die örtlich zuständige bayerische Staatsanwaltschaft abgeben musste. Der beschuldigte Richter hatte ein von ihm selbst unterschriebenes und bereits verkündetes Urteil nachträglich selbst aufgehoben und in einer öffentlichen Sitzung in einem Zivilprozess in Gegenwart mehrerer Anwälte ( mindestens 3) sowie in Gegenwart von mindestens 8 weiteren Zeugen eine Partei diesbezüglich angelogen und dabei erklärt "Sowas kommt hier jede Woche vor". - Jede Woche , na dann ist´s wohl Gewohnheitsrecht, und es wundert einen NIX mehr. mondfahrer
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hu hu kallebo ! prima. Ich hab´gerade mal ein paar andere Mondbewohner befragt, was sie in einer solchen Situation machen würden. Einer hat mir geantwortet, er würde zu einem Anwalt gehen , um sich beraten zu lassen bzw. um den Anwalt zu beauftragen die Kohle zurückholen zu lassen - unter Berufung auf das Blondie-Urteil. Wenn der Anwalt dann erklären würde, dass das Blondie-Urteil falsch ist, würde er den Richter verklagen auf Schadensersatz wegen der Anwaltsgebühren, die ohne Erfolg entstanden sind. Was hältst Du von dieser Idee ? mondfahrer