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Hei soweit ich weiß, muß du den Gewinn nur versteuern, wenn du davon (ausschließlich) lebst. Sonst nicht (z.B. wenn du einen anderen Beruf hast). Gruß Mike32
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Witzany - Sein zweites System
topic antwortete auf Mike32's Roulettist in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
@ all Und gibt es Erfahrungen mit dem System oder kann jemand darüber was schreiben? :kotz: gruß Mike32 -
@ Baerliner 1. Nehmen wir an, ich habe schon lange gespielt und ca. 4.000 St. Plus eingefahren und verliere dann, dann ist es nicht so wichtig den Verlust wieder reinzuholen. 2. Nehmen wir an ich verliere gleich am Anfang und habe daher 1.023 St. verloren. Wenn ich nun ca. 0,5 St. je gesetzen Coup mache, dann benötige ich logischerweise ca. 2.046 Coups, um den Verlust reinzuholen. Dies ist eine Menge Arbeit, ABER wenn man nur jede 20er-Intermittenzserie und höher (und diese auch nur, wenn sie mit der "Gegenseite" begonnen wurde) und aller 20er-Schwarzserien (und höher) verliere, so werde ich nach der Wahrscheinlichkeitberechnung nicht nur den Verlust nach 2.046 Coups wieder reingeholt haben, sondern danach noch Gewinn machen. Also: müsste das System ziemlich positiv verlaufen. Gruß Mike32
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@ Carlo Gern geschehen! Tja, SOLLTE man mal verlieren, so muß man halt ein paar Coups spielen, um den Verlust wieder reinzuholen. Es gibt aber Systeme (auch hier im Forum u.a. vorgestellt), die benötigen sogar bis zu 5.000 St. Kapital und haben eine ungefähr gleich große Rückholkraft, so dass man in diesem Fall viel länger setzen muss. Von daher geht es. Bei diesem System hast du ca. eine Rückholkraft von ca. 0,5 St/Coup. Wenn du also mal verlieren solltest (die Wahrscheinlihkeit ist sehr!!! gering), kann es dir also aufgrund der vorherigen Gewinne ggf. egal sein oder du musst halt ca. 2000 Coups spielen. Statistisch gesehen klappt das auf jeden Fall!!! @Baerliner Ich buche die Zero immer als Verlust und streiche die halbe Zurückzahlung (ich spiele OC) ein. So bin ich immer auf der sicheren Seite. Gruß Mike32
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@dazligth Denke ich auch! Wollte nur mal fragen, ob man eher den Strang beenden oder verteilen sollte bzw. ob man es einfach bis zur 20er-Serie "riskiert". @ Carlo 1023 St. @ Baerliner Hast Recht! Hab ich übersehen. Gruß Mike32
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@ all habe eine kleine "Schwäche" bei dem System entdeckt. Wenn eine lange Schwarz-Serie kommt, dann geht die Progression bei der Spalte "Rot" massiv in die Höhe. Ich hatte gestern eine 18er-Schwarz-Serie. Ich musste da ganz schön hoch setzen, um zu gewinnen! Ich denke, das ist die einzige "tödliche" Variante hierfür! Was meint ihr, sollte man so hoch gehen (wenn man bis 512 geht, kann man eine 20er-Serie besiegen) oder sollte man lieber den Strang/Spalte z.B. bei 32 abbrechen und die Partie einfach als Verlust buchen? Gruß Mike32
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Achse 2 - Roulette System Die Achse 2
topic antwortete auf Mike32's cweiss in: Untere Schublade mit Roulette Smalltalk und Stammtischen
@GMark und Arndt Wie sehen bei euch die Erfahrungen aus? Noch immer positiv? Ist die L.'s Roulettesystem ein satzarmes System ? DANKE, für eure Antworten!!! Gruß Mike32 -
@Llanos Danke, ich werde deine Vorschläge umsetzen. Ich denke sie sind sehr gut! Danke!! Gruß Mike32
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@Llanos, das Problme ist nur, dass ich nicht weiß wie ich die Zuverlässigkeit einer offiziellen Permanenz prüfen soll. Gruß Mike32
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Tabellen einfügen
topic antwortete auf Mike32's Shotgun in: Testforum für Roulette Themen und Kommentare
@ shotgun Auch frohe Pfingsten!! Thanks, das mit dem einmaligen Vorlauf habe ich ebenso gesehen, aber ich habe deine Erklärung zu der Beispielpartie falsch verstanden. Sorry! Meien Auswertung war: erst einmal abgewartet, bis nur noch 1 TVP ausgeblieben ist, dann fortlaufende Angriffe gem. deinen Regeln. Also wie du es auch getan hast. Noch eine Frage: meine Berechnung deiner Beispielpartie war doch richtig oder? Gruß Mike32 -
@ Llanos SCHADE!! Ich finde den Namen daher wichtig, da ich z.B. Teile der Permanenzen nehme, Routinen programmiere und und eine Auswertung fahre. Wenn also schon das Grundmaterial nicht stimmt, verfälschte es deutlich die Ergebnisse!!! Von daher wäre es schon sehr hilfreich!!!!!! Gruß Mike32
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Ich habe mich auch mal mit der rechtl. Würdigung dieser Sache beschäftigt. Man muß zwei Dinge unterscheiden: 1. Das Betreiben eines (Online-)Casinos und 2. das Spielen in einem (Online-)Casino Zu 1. Die Rechtslage war bis vor Kurzem recht klar. Ohne behördl. Genehmigung verstieß man gegen § 284 des StGB. Durch Beschluß des EuGH (Europäischen Gerichtshofs) wurde jedoch einem Kläger aus Österreich Recht gegeben, der die österreichische Genehmigung für sein Online-Casino (wer könnte es wohl gewesen sein? ) als rechtsgültig für die übrigen EU-Staaten wissen wollte. D.h. liegt eine behördliche Genehmigung eines EU-Staates für eine Online-Casino/Casino vor, welches im Geltungsbereich dieses Staates betrieben wird, so gilt diese Genehmigung auch für Deutschland. Die Folge hiervon ist, dass ein Spieler sich demnach NICHT strafbar gem. § 285 StGB macht! Eine behördliche Genehmigung eines Nicht-EU-Staates ist erst einmal nicht hiervon betroffen. ALLERDINGS gibt es ja noch Kommentare hierzu. So sagt Schönkel/Schröder "Strafgesetzbuch" Kommentar 26. Auflage, Verlag C.H. Beck RZ 25a zu § 284: "Genehmigungsakte ausländische Behörden stellen eine "behördliche Erlaubnis" iSd Abs. 1 dar, sofern sie am Veranstaltungsort des Spiels rechtswirksam sind (Hoyer aaO)." D.h. jegliche ausländische Genehmigung führt dazu, dass man sich als Spieler nicht strafbar macht. Hierzu noch ein Kommentar aus der gl. "Quelle" Rz 4 zu §285 "Durch die behördliche Erlaubnis wird nicht erst die Rechtswidrigkeit, sondern bereits die Tatbestandsmäßigkeit ausgeschlossen ... ." D.h. man erfüllt als Spieler somit erst gar nicht die Strafnorm des §285 StGB. Man kann also ohne rechtl. Problem im Ausland in einem behördlich zugelassenen Casino spielen bzw. in einem ausl. Online-Casino mit behördlicher Genehmigung spielen, solange die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Zu 2. Hinzu zu dem oben Gesagten kommt ja noch der Vorsatz (Wissen + Wollen). Erst wenn dieser erfüllt ist, kann ggf. ein Spieler nach § 285 StGB bestraft werden. Auch hierzu aus "Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar", 10. Auflage, Verlag Walter de Gruyter; RZ 5 zu §285 "Der Vorsatz muss auch hier die Kenntnis von der Öffentlichkeit des Spiels, von dessen Eigenschaft als Glücksspiel (vgl. 3, 4 zu § 284) und VOM FEHLEN DER BEHÖRDLICHEN ERLAUBNIS UMFASSEN". Da diese aber nach unserer Meinung vorliegt (s.o.), handeln wir nicht mit Vorsatz! In einem Rechtsstreit könnte uns höchstens der Richter (was ich aber nicht glaube) darauf hinweisen, dass diese Meinung ein sog. Verbotsirrtum wäre. In diesem Fall jedoch wäre auch dies so gut wie strafbefreiend. S. gl. "Quelle" RZ 23 zu § 284 "Nimmt jemand irrtümlich an, dass Spiele an einem bestimmten Automaten keine Glücksspiele sind, so kommt es je nach den Umständen tatbestands- oder Subsumtionsirrtum in Betracht; ersteres insbes. dann, wenn der Veranstalter glaubt, der Spieler könnte durch seine Geschicklichkeit den Spielausgang beeinflussen, oder wenn er irrig annimmt, eine behördlich Erlaubnis zu haben... ." Wenn jemand also fest überzeugt ist, dass er mit seinem System gewinnt, so dass hier kein Glücksspiel mehr vorliegt oder/und wenn er der Meinung ist, dass der Betreiber eine behördliche Erlaubnis (z.B. von den Antillen) hat (s.o.), dann kann er keinen Vorsatz gehabt haben! Und nun noch was Grundsätzliches zu § 285 StGB aus "Strafgesetztbuch Leipziger Kommentar", 10. Auflage, Verlag Walter de Gruyter; RZ 1 "Die Legitimation des Tatbestands ist, selbst wenn man als geschütztes Rechtsgut auch öffentliche Interessen ansieht (vgl. 1 zu §284), fraglich (zutr. NK-Wohlers 2ff; NK-Kindhäuser LPK 2 vor § 284)." D.h. selbst wenn da oben Gesagte alles nicht gelten würde, so ist schon diese Rechtsnorm fragwürdig, da der Staat letztendlich ja einem mündigen/geschäftsfähigen Bürger nicht verbieten kann sein Geld zu verspielen. Von daher ist ggf. eine Rechtsnormklage vor dem BVG ggf. möglich. Noch eine Anmerkung in eigener Sache. Ich habe dies oben Gesagt nach besten Wissen und Gewissen niedergeschrieben ohne JEGLICHE GEWÄHR! Also, kein Rumgemosere, keine Haftung meinerseits, keine Rechtsberatung durch mich oder was auch immer!! Gruß Mike32 :wavey:
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Stimmt nur bedingt. Global Player kann man auch downladen (Textdatei). Übrigend, welches Casino war denn nun gemeint? Gruß Mike32
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Da lacht der Zocker
topic antwortete auf Mike32's Alpenschreck in: Sonstiges zum Thema Roulette oder Artverwandtes
@Netzmeister KLASSE!!!! -
GENAU!! Herzlich Willkommen! Gruß Mike32
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@ Denker naja, so klasse fand ich deinen "Einfall" auch wieder nicht. Gruß Mike32
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@ Cosmos von mir aus kannst du das System für dich behalten. Ich denke nur, dass die vorherigen Generationen mit SIcherheit dein System ebenfalls schon durchgetestet und diskutiert (und ggf. verworfen) haben. Von daher könnte ein Reinstellen deiner Theorie sicherlich dir viel Arbeit ersparen. Gruß Mike32
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Kann mir jemand sagen, was die letzten Beiträge mit dem Thread zu tun haben? Gruß Mike32
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@ Michi7 Variante 1 +3 sehen sehr gut aus. Der Unterschied bei Variante 3 ist ja nur, dass man hier vorsichtiger ist und nur 1 x C setzt. Jedoch Variante 2 ist mir doch etwas "heiß". Es erinnert mich etwas an das Gießkannen-Prinzip. Es wird unabhängig der gekommenen TVp (und damit der damit verbundenen sehr geringen Wahrscheinlichkeit der Wiederholung) einfach gegen eine TVp (im Rotationssystem) gesetzt Wie sehen expliziet bei dieser Variante denn deine ERfahrungen aus? Gruß Mike32
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Casino Buster
topic antwortete auf Mike32's paragon in: Kommerzielle Roulette Systeme und sonstige gewerbliche Angebote
@ Aasgeier, ich kann meinen vorherigen "Rednern" nur zustimmen! Auch die 100% Garantie sagt überhaupt nichts aus. Es kommt immer auf das Kleingedruckte dort an. Und selbst, wenn es stimmen sollte, ist es immer noch die Frage, ob man das Geld wiederbekommt oder ob es überhaupt gerichtlich durchsetzbar ist!! Gruß Mike32 -
@ RCEC Wenn man nach A-C (bei Verlust) erneut 1x (!!) C setzt, bringt das über ca. 850000 Coups nochmals ca. 13.300 St. Plus! Gruß Mike32
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Hier die Auswertung, es kommt noch schlimmer Ausgewertete Coups: 782044 Partien: 65535 Davon gewonnen (insgesamt): 23174 = 35,36 % Davon verloren (insgesamt): 42361 = 64,64 % Gewonnen beim 1. Angriff (also sofort danach): 8801 = 13,43% (aller Partien) Gewonnen beim 2. Angriff: 7713 = 11,77% (aller Partien) Gewonnen beim 3. Angriff: 6660 = 10,16% (aller Partien) Ergibt insgesamt ein Saldo von: -12601146 (bei Anwendung der Prog.stufen 88,99 und 110) Gruß Mike32 P.S. Ich denke auch, dass B gestorben sein sollte.
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Hier die Auswertung von B. Leider ist mir ein Denkfehler unterlaufen. Ich habe Passe-Treffer ebenfalls als Treffer gewertet. Von daher habe ich eben die Routine geändert und das richtige Ergebnis dürfte ggf. heute Nachmittag fertig sein. Dennoch möchte ich das fertige Ergebnis nicht vorenthalten. Getestete Coups: 710757 B-Partien: 65535 Gewonen (incl. Pase-Treffer): 61962 Verloren: 3573 Und so sah das aufgeschlüsselte Ergebnis aus. Angriff TV Passe 1 8782 31843 2 3389 12037 3 1270 4641 D.h. z.B. 8782 ist sofort 7-9 bzw.0/1 gekommen und 31843 Mal kam nach Satz nach B sofort Passe. Ausgerechnet ergibt das eine Gesamtergebnis von -962608 St. Da jedoch schon ein Passtreffer von der Routine als Gewinn gewertet wurde und der Angriff abgebrochen wurde, sind die o.g. Ergebnisse nur bedingt zu verwenden. Gruß Mike32
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@ Michi7 Die Frage ist, ob man überhaupt B benötigt? Gruß Mike32