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Roulette Forum

Mike32

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Alle erstellten Inhalte von Mike32

  1. @ Rouletteanalytiker, ich habe schon so einige Figuren getestet. Im Langzeittest waren sie alle negativ. Ich denke (wie meine Vorredner), dass bei deinem Programm irgendwo ein Fehler ist. Gruß Mike32 P.S. Die einzige Figur, die zu 98% immer funktionierte, war die INAUDI-Figur. Von daher echt Klasse. Leider kommt sie so (extrem) selten.
  2. @ all Es war leider noch ein kl. Fehler bei der Coup-Anzeige drinnen. Hier die neue Version. Gruß Mike32 Gutenbrod081.exe
  3. @ David Cooper Sorry, hab ich irgendwie übersehen. Gruß Mike32
  4. @ all Hier die Datei incl. der Installationsanleitung (als Exe gezippt, da es anders nicht geklappt hat). Gruß Mike32 Anm.: Datei wurde entfernt (s. neue Version)
  5. @ all Die Datei findet sich im Testforum. Wenn einer nicht so tief in Excel "drinnen" steckt, dann sollte er vorher die Installationsanleitung lesen und entsprechend verfahren. Die Anzahl der Stufen incl. deren Höhe ergibt sich, indem man einfach untereinander (ab Zelle U3) die Werte eingibt. Das Programm erkennt beim Starten der Maske automatisch dann wieviele Stufen (und in welcher Höhe) existieren. Gruß Mike32
  6. @mathias Ich denke du meintest, dass man auch hiermit nicht an den Platzern vorbeikommt - oder? Hattest du schon mal einen? Wenn ja, nach der wievielten Stufe? @Revanchist O.k. hab mich "breitschlagen" lassen. Ich habe heute morgen das System programmiert. Müsste laufen. Man kann mit diesem u.a. bis zu 50 Progressionsstufen in individueller Höhe vorgeben. Rest bekannt. Ich werde es heute Nachmittag hier hochladen (geht nicht vorher). Gruß Mike32
  7. @Rouletteanalytiker Hört sich gut an. Kannst die Figur ja mal reinstellen. Inwieweit die Regel im Echtbetrieb umsetzbar ist, müsste dann mal geschaut werden. Gruß Mike32
  8. @sigurd Danke für die Regeln! So sind sie nochmals kompakt da. Zur Zeit habe ich mir eine kl. Exceltabelle gemacht und trage die Werte einfach per Hand ein. Das geht sehr schnell und ist echt einfach. Meinst du wirklich, dass man hierfür überhaupt ein Programm benötigt? @ all Bitte nicht mißverstehen, aber (wie ich schon sagte) bin ich noch mit etwas anderem beschäftigt. Von daher kann es noch etwas dauern. Sobald ich dann aber Luft habe, werde ich mich hierum kümmern. Grüße Mike32
  9. @ David Cooper, wenn ich ein anderes System fertig programmiert habe, werde ich mich mal um die Gutenbrod-Prog. kümmern. Sie wird dann auch als Download selbstverständlich zur Verfügung stehen. Meine Excel-Programme sehen aber anders, als deine, aus. Die Tabelle dient nur als Dokumentation/Aufzeichnung. Bei mir wird einen Maske aufgerufen und in der findet man alle Informationen, z. B.: Saldo, Coupanzahl, was zu setzen, in welcher Höhe Geht das in Ordnung? Gruß Mike32
  10. @sigurd @REVANCHIST Könntest du bitte die AKTUELLEN Regeln netterweise nochmals komplett! darstellen? DANKE! Gruß Mike32
  11. Hei soweit ich weiß, muß du den Gewinn nur versteuern, wenn du davon (ausschließlich) lebst. Sonst nicht (z.B. wenn du einen anderen Beruf hast). Gruß Mike32
  12. @ all Und gibt es Erfahrungen mit dem System oder kann jemand darüber was schreiben? :kotz: gruß Mike32
  13. @ Baerliner 1. Nehmen wir an, ich habe schon lange gespielt und ca. 4.000 St. Plus eingefahren und verliere dann, dann ist es nicht so wichtig den Verlust wieder reinzuholen. 2. Nehmen wir an ich verliere gleich am Anfang und habe daher 1.023 St. verloren. Wenn ich nun ca. 0,5 St. je gesetzen Coup mache, dann benötige ich logischerweise ca. 2.046 Coups, um den Verlust reinzuholen. Dies ist eine Menge Arbeit, ABER wenn man nur jede 20er-Intermittenzserie und höher (und diese auch nur, wenn sie mit der "Gegenseite" begonnen wurde) und aller 20er-Schwarzserien (und höher) verliere, so werde ich nach der Wahrscheinlichkeitberechnung nicht nur den Verlust nach 2.046 Coups wieder reingeholt haben, sondern danach noch Gewinn machen. Also: müsste das System ziemlich positiv verlaufen. Gruß Mike32
  14. @ Carlo Gern geschehen! Tja, SOLLTE man mal verlieren, so muß man halt ein paar Coups spielen, um den Verlust wieder reinzuholen. Es gibt aber Systeme (auch hier im Forum u.a. vorgestellt), die benötigen sogar bis zu 5.000 St. Kapital und haben eine ungefähr gleich große Rückholkraft, so dass man in diesem Fall viel länger setzen muss. Von daher geht es. Bei diesem System hast du ca. eine Rückholkraft von ca. 0,5 St/Coup. Wenn du also mal verlieren solltest (die Wahrscheinlihkeit ist sehr!!! gering), kann es dir also aufgrund der vorherigen Gewinne ggf. egal sein oder du musst halt ca. 2000 Coups spielen. Statistisch gesehen klappt das auf jeden Fall!!! @Baerliner Ich buche die Zero immer als Verlust und streiche die halbe Zurückzahlung (ich spiele OC) ein. So bin ich immer auf der sicheren Seite. Gruß Mike32
  15. @dazligth Denke ich auch! Wollte nur mal fragen, ob man eher den Strang beenden oder verteilen sollte bzw. ob man es einfach bis zur 20er-Serie "riskiert". @ Carlo 1023 St. @ Baerliner Hast Recht! Hab ich übersehen. Gruß Mike32
  16. @ all habe eine kleine "Schwäche" bei dem System entdeckt. Wenn eine lange Schwarz-Serie kommt, dann geht die Progression bei der Spalte "Rot" massiv in die Höhe. Ich hatte gestern eine 18er-Schwarz-Serie. Ich musste da ganz schön hoch setzen, um zu gewinnen! Ich denke, das ist die einzige "tödliche" Variante hierfür! Was meint ihr, sollte man so hoch gehen (wenn man bis 512 geht, kann man eine 20er-Serie besiegen) oder sollte man lieber den Strang/Spalte z.B. bei 32 abbrechen und die Partie einfach als Verlust buchen? Gruß Mike32
  17. Mike32

    Online-Casinos

    @Llanos Danke, ich werde deine Vorschläge umsetzen. Ich denke sie sind sehr gut! Danke!! Gruß Mike32
  18. Mike32

    Online-Casinos

    @Llanos, das Problme ist nur, dass ich nicht weiß wie ich die Zuverlässigkeit einer offiziellen Permanenz prüfen soll. Gruß Mike32
  19. @ shotgun Auch frohe Pfingsten!! Thanks, das mit dem einmaligen Vorlauf habe ich ebenso gesehen, aber ich habe deine Erklärung zu der Beispielpartie falsch verstanden. Sorry! Meien Auswertung war: erst einmal abgewartet, bis nur noch 1 TVP ausgeblieben ist, dann fortlaufende Angriffe gem. deinen Regeln. Also wie du es auch getan hast. Noch eine Frage: meine Berechnung deiner Beispielpartie war doch richtig oder? Gruß Mike32
  20. Mike32

    Online-Casinos

    @ Llanos SCHADE!! Ich finde den Namen daher wichtig, da ich z.B. Teile der Permanenzen nehme, Routinen programmiere und und eine Auswertung fahre. Wenn also schon das Grundmaterial nicht stimmt, verfälschte es deutlich die Ergebnisse!!! Von daher wäre es schon sehr hilfreich!!!!!! Gruß Mike32
  21. Ich habe mich auch mal mit der rechtl. Würdigung dieser Sache beschäftigt. Man muß zwei Dinge unterscheiden: 1. Das Betreiben eines (Online-)Casinos und 2. das Spielen in einem (Online-)Casino Zu 1. Die Rechtslage war bis vor Kurzem recht klar. Ohne behördl. Genehmigung verstieß man gegen § 284 des StGB. Durch Beschluß des EuGH (Europäischen Gerichtshofs) wurde jedoch einem Kläger aus Österreich Recht gegeben, der die österreichische Genehmigung für sein Online-Casino (wer könnte es wohl gewesen sein? ) als rechtsgültig für die übrigen EU-Staaten wissen wollte. D.h. liegt eine behördliche Genehmigung eines EU-Staates für eine Online-Casino/Casino vor, welches im Geltungsbereich dieses Staates betrieben wird, so gilt diese Genehmigung auch für Deutschland. Die Folge hiervon ist, dass ein Spieler sich demnach NICHT strafbar gem. § 285 StGB macht! Eine behördliche Genehmigung eines Nicht-EU-Staates ist erst einmal nicht hiervon betroffen. ALLERDINGS gibt es ja noch Kommentare hierzu. So sagt Schönkel/Schröder "Strafgesetzbuch" Kommentar 26. Auflage, Verlag C.H. Beck RZ 25a zu § 284: "Genehmigungsakte ausländische Behörden stellen eine "behördliche Erlaubnis" iSd Abs. 1 dar, sofern sie am Veranstaltungsort des Spiels rechtswirksam sind (Hoyer aaO)." D.h. jegliche ausländische Genehmigung führt dazu, dass man sich als Spieler nicht strafbar macht. Hierzu noch ein Kommentar aus der gl. "Quelle" Rz 4 zu §285 "Durch die behördliche Erlaubnis wird nicht erst die Rechtswidrigkeit, sondern bereits die Tatbestandsmäßigkeit ausgeschlossen ... ." D.h. man erfüllt als Spieler somit erst gar nicht die Strafnorm des §285 StGB. Man kann also ohne rechtl. Problem im Ausland in einem behördlich zugelassenen Casino spielen bzw. in einem ausl. Online-Casino mit behördlicher Genehmigung spielen, solange die o.g. Bedingungen erfüllt sind. Zu 2. Hinzu zu dem oben Gesagten kommt ja noch der Vorsatz (Wissen + Wollen). Erst wenn dieser erfüllt ist, kann ggf. ein Spieler nach § 285 StGB bestraft werden. Auch hierzu aus "Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar", 10. Auflage, Verlag Walter de Gruyter; RZ 5 zu §285 "Der Vorsatz muss auch hier die Kenntnis von der Öffentlichkeit des Spiels, von dessen Eigenschaft als Glücksspiel (vgl. 3, 4 zu § 284) und VOM FEHLEN DER BEHÖRDLICHEN ERLAUBNIS UMFASSEN". Da diese aber nach unserer Meinung vorliegt (s.o.), handeln wir nicht mit Vorsatz! In einem Rechtsstreit könnte uns höchstens der Richter (was ich aber nicht glaube) darauf hinweisen, dass diese Meinung ein sog. Verbotsirrtum wäre. In diesem Fall jedoch wäre auch dies so gut wie strafbefreiend. S. gl. "Quelle" RZ 23 zu § 284 "Nimmt jemand irrtümlich an, dass Spiele an einem bestimmten Automaten keine Glücksspiele sind, so kommt es je nach den Umständen tatbestands- oder Subsumtionsirrtum in Betracht; ersteres insbes. dann, wenn der Veranstalter glaubt, der Spieler könnte durch seine Geschicklichkeit den Spielausgang beeinflussen, oder wenn er irrig annimmt, eine behördlich Erlaubnis zu haben... ." Wenn jemand also fest überzeugt ist, dass er mit seinem System gewinnt, so dass hier kein Glücksspiel mehr vorliegt oder/und wenn er der Meinung ist, dass der Betreiber eine behördliche Erlaubnis (z.B. von den Antillen) hat (s.o.), dann kann er keinen Vorsatz gehabt haben! Und nun noch was Grundsätzliches zu § 285 StGB aus "Strafgesetztbuch Leipziger Kommentar", 10. Auflage, Verlag Walter de Gruyter; RZ 1 "Die Legitimation des Tatbestands ist, selbst wenn man als geschütztes Rechtsgut auch öffentliche Interessen ansieht (vgl. 1 zu §284), fraglich (zutr. NK-Wohlers 2ff; NK-Kindhäuser LPK 2 vor § 284)." D.h. selbst wenn da oben Gesagte alles nicht gelten würde, so ist schon diese Rechtsnorm fragwürdig, da der Staat letztendlich ja einem mündigen/geschäftsfähigen Bürger nicht verbieten kann sein Geld zu verspielen. Von daher ist ggf. eine Rechtsnormklage vor dem BVG ggf. möglich. Noch eine Anmerkung in eigener Sache. Ich habe dies oben Gesagt nach besten Wissen und Gewissen niedergeschrieben ohne JEGLICHE GEWÄHR! Also, kein Rumgemosere, keine Haftung meinerseits, keine Rechtsberatung durch mich oder was auch immer!! Gruß Mike32 :wavey:
  22. Mike32

    Online-Casinos

    Stimmt nur bedingt. Global Player kann man auch downladen (Textdatei). Übrigend, welches Casino war denn nun gemeint? Gruß Mike32
  23. GENAU!! Herzlich Willkommen! Gruß Mike32
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