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Roulettgewinn und Finanzamt.


cctop

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Nun hab ich das Kaspertheater,

hab einen größeren geldbetrag in meine firma gesteckt,nu will das finanzamt wissen wo die kohle herkommt.

ich hab gesagt gewonnen, nu wollen die einen nachweis das ich gewonnen hab.

bei größeren beträgen. die hab ich mir überweisen lassen,daß konnt ich nachweisen.

aber die kleineren gewinne?das läppert sich ja auch. hab den meine dauerkarte gezeigt.

hat die sachbearbeiterinn nur gegrinst.

nun meine steuererklärungen hab ich selbst gemacht seit 25 jahren ohne probleme.

wer kennt sich aus??? bevor ich anfange literatur zu wälzen.

©by cctop :schuettel:

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Hallo dazlight,

der Sachse hat um 1990 herum fleißig und in voller Höhe Vermögenssteuer bezahlt aber keine Einkommenssteuer. Daraufhin wollte das Finanzamt Buchholz in der Nordheide wissen, woher das Geld stammt. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass mein gesamtes Vermögen aus Casinogewinnen der letzten Jahre herrührt. Das haben sie schriftlich akzeptiert.

Anmerken muss ich dazu, ich hatte zu diesem Zeitpunkt weder eine Firma noch eine Lohnsteuerkarte.

Ehe jetzt jemand fragt, warum ich freiwillig Vermögenssteuer bezahlt habe: Ich hatte mir in Hittfeld ein Haus in einer Siedlung gekauft. Die Verkäuferin hat allen Nachbarn gleich erzählt, dass es ohne Kredit war. Dann stand ein BMW vor dem Haus und in der Garage ein Lamborghini.

Was glaubt Ihr denn, wieviel anonyme Anzeigen und Anfragen da beim Finanzamt zusammenkommen?

Steuern zahlen ist der Preis für einen ruhigen Nachtschlaf.

sachse

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mach doch eine eidesstattliche erklärung und erkläre zur glaubhaftmachung den ursprung deiner gewinne an eides statt. so etwas wird auch bei gerichten akzeptiert. wenn du ne bl... sachbearbeiterin hast, dann nehmen die dich doch so oder so aufs korn. gerade jetzt, wo der staat völlig pleite ist. dieser tipp ist keine rechtsberatung sondern allgemein verfügbares wissen.

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der Sachse hat um 1990 herum fleißig und in voller Höhe Vermögenssteuer bezahlt aber keine Einkommenssteuer.

Warum nur 1990?

Jetzt nicht mehr?

Und davor?

Sags besser nicht, wir wollen keien schlafenden Hunde wecken...

Obwohl Steuerhinterziehung glaub nach 10 Jahren verjährt ist (Hörensagen!).

bearbeitet von dazligth
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Warum nur 1990?

Jetzt nicht mehr?

Und davor?

Sags besser nicht, wir wollen keien schlafenden Hunde wecken...

Obwohl Steuerhinterziehung glaub nach 10 Jahren verjährt ist (Hörensagen!).

Das war nicht nur 1990 sondern so ab etwa 1985/86 bis zur Steichung der Steuer in den frühen 90ern.

Krimineller Mord verjährt nach 20 Jahren. Das weiß ich.

Steuerbetrug erst nach 30. Das habe ich gehört.

sachse

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Hallo D.C.,

die Verjährung betrifft immer nur Täter, gegen die nicht bereits ein Verfahren läuft. Sollte Einer im Ausland seine Zeit abwarten während gegen ihn ermittelt und die Akte nicht geschlossen ist, gibt es keine Verjährung.

Wenn Du aber nach über 20 Jahren einen Mord gestehst, obwohl Du nie im Verfahren warst, passiert Dir nichts.

Kriegsverbrechen und Völkermord verjähren nicht.

sachse

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@Sachse

die Verjährung betrifft immer nur Täter, gegen die nicht bereits ein Verfahren läuft.

Stimmt!

Sollte Einer im Ausland seine Zeit abwarten während gegen ihn ermittelt und die Akte nicht geschlossen ist, gibt es keine Verjährung.

Stimmt auch!

Wenn Du aber nach über 20 Jahren einen Mord gestehst, obwohl Du nie im Verfahren warst, passiert Dir nichts.

Protest, da sich in meinem StGB folgendes steht, was eindeutig zeigt, dass Mord nie verjährt.

In meinem StGB findet sich folgendes:

§ 78 Verjährungsfrist(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.

(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist

  1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,

  2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,

  3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,

  4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,

  5. drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.

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So ich muss latzen ans Finanzamt,

man lernt halt nie aus im Leben.

Wenn man nicht 100%tig nachweisen kann wo das Geld herstammt ,ist man drann.

Ich weiß nur eins ,der alte Sparstrumpf währe die beste lösung gewesen.

von wegen man braucht von Gewinn keine Steuer bezahlen,wenn man sich den Gewinn nicht Quiittieren lässt und man kann nicht nachweisen woher das Geld stammt ist man verspflichtet Steuer zu zahlen.

Nu kann ich für den Gewinn und für die Zinsen latzen .

Das sagen einem die Sachbearbeiter mit einem grinsen im Gesicht,da bekommt man einen dicken Hals.

Falls mir das Glück weiterhin zur seite steht,na da weiss ich was ich mache.

© by cctop

:schock::schuettel::sleep:

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So ich muss latzen ans Finanzamt,

Ich weiß nur eins ,der alte Sparstrumpf währe die beste lösung gewesen.

@cctop

mein Beileid.

Mein Tipp an Dich. Verwende Deine Spielgewinne für den Alltag, so sammelt

sich das Geld auf den Konten und es gibt keine Probleme mit dem Nachweis.

Und falls Dich dann ein Sachbearbeiter dumm fragt , wovon leben sie?

"Kannst Du ihm genüßlich antworten, "ich bin sehr sparsam, was man von

ihrem Chef nicht behaupten kann".

:sleep::schuettel::schock:

Gruß

ideenmichel

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@all

Grundsätzlich wird vom Finanzamt die Finanzierung einer Immobilie

geprüft. Bei grossem Eigenkapital (ab ca.100000,-€ ) ist ein Nachweiss

über das eingesetzte Kapital zu erbringen . Das FA schreibt einen dazu an.

Letzte Woche hat in Kiel einer 75000,- € gewonnen . Beim Eintauschen

der Jetons kam der diensthabene Finanzbeamte(in) und notierte

sich Name und Adresse .

Aufrund des Geldwäschegesetzes hat dies immer ab 15000,--€ Einwechselung!!!

zu erfolgen.

Ecart

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So ich muss latzen ans Finanzamt,

Ich weiß nur eins ,der alte Sparstrumpf währe die beste lösung gewesen.

@cctop

mein Beileid.

Mein Tipp an Dich. Verwende Deine Spielgewinne für den Alltag, so sammelt

sich das Geld auf den Konten und es gibt keine Probleme mit dem Nachweis.

Und falls Dich dann ein Sachbearbeiter dumm fragt , wovon leben sie?

"Kannst Du ihm genüßlich antworten, "ich bin sehr sparsam, was man von

ihrem Chef nicht behaupten kann".

:schock::crazy::sauf:

Gruß

ideenmichel

mmmmh mal ne dämliche frage,

beteiligt sich das finanzamt auch an verlusten. :bye2:

wenn ich mal welche mache im casino beteilige ich die daran. :sleep:

wenn die zinsen und steuern haben wollen ,muss es anders rum auch gehen. :crazy:

na ja sehr witzig ,ich übertreff mich selbst.

© by cctop :bye2::sauf::schuettel:

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moin,

Glückspiel-Gewinne sind steuerfrei!!

Kapital-Erträge aus Diesen nicht !!!

(wenn sie den Freibetrag überschreiten)

Verluste sind nur mit Firmen-+sonst.

Einkommen nachweisbar zu verrechnen.

;)

;) !!!Keine Rechtsberatung!!!

hörensagen!!!!!

Daten aufnehmen beim Glückssp. ist

unüblich!

Eigene Erfahrung ( H-H +Westerland )

cool bleiben Ihr Alle ;)

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beteiligt sich das finanzamt auch an verlusten. 

wenn ich mal welche mache im casino beteilige ich die daran. 

wenn die zinsen und steuern haben wollen ,muss es anders rum auch gehen. 

na ja sehr witzig ,ich übertreff mich selbst.

Nein cctop, das ist kein Witz. Der Grund für die Steuerfreiheit ist eben, dass nicht nur Gewinne beim Finanzamt berechnet werden sondern auch die Verluste. Wenn es diesen Grundsatz nicht gäbe, würden sie uns erbarmungslos abwackeln.

sachse

bearbeitet von sachse
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mmmmh mal ne dämliche frage,

beteiligt sich das finanzamt auch an verlusten. ;)

wenn ich mal welche mache im casino beteilige ich die daran. ;)

wenn die zinsen und steuern haben wollen ,muss es anders rum auch gehen. ;)

na ja sehr witzig ,ich übertreff mich selbst.

© by cctop ;)  ;)  ;)

@cctop

im Prinzip schon, aber in deinem speziellen Fall hast Du keine

Chance. Das Finanzamt hat Dir dein Roulettegewinn nicht

anerkannt, denn sonst müßtest Du dafür keine Steuern zahlen !!!

Da Du kein Gewinn aus dem Glückspiel erzielt hast, kannst Du

auch keine Verluste daraus in Zukunft gegenrechnen.

Auf jeden Fall solltest Du Widerspruch gegen den Steuerbescheid

erheben und darauf bestehen, dass das Geld aus Roulettegewinnen

stammt.

Ansonsten, könnte deine Bereitschaft zu zahlen als Zustimmung

gewertet werden, dass das Geld aus Schwarzgeldgewinnen stammt.

Ein findiges Finanzamt könnte dann ja noch auf die Idee kommen

den gesamten Betrag zu beschlagnahmen und dir noch eine Strafe

aufbrummen.

Die modernen Raubritter kannst Du nur mit Ihren eigenen Waffen

schlagen, indem Du sie zwingst, den Nachweis liefern zu müssen, dass

Deine Behauptungen falsch sind.

Solltest deinen Steuerberater wechseln, denn die Nase hätte wissen

müssen, was da jetzt passiert.

Eine mögliche Lösung habe ich noch, die schicke ich dir aber per

mail, ansonsten würde ich mich wegen unerlaubter Rechtsberatung

strafbar machen.

Gruß

ideenmichel

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Da kann doch echt nicht angehen oder?!!!

Hast du doch teilweise Begründen können

bei größeren beträgen. die hab ich mir überweisen lassen,daß konnt ich nachweisen.

aber die kleineren gewinne?das läppert sich ja auch. hab den meine dauerkarte gezeigt.

Vielleicht kann auch auch einer/die Croupiers bestätigen das du überwiegend gewonnen hast, sofern die das überhaupt mitbekommen haben.

Oder den Mann an der Kasse kann bezeugen das du die meisten Abende mehr Auszahlen hast lassen, als du Eingetauscht hast?

Alf jeden Fall ne ordentliche Rechtsberatung suchen und wie ideenmichel schreibt Einspruch erheben!

bearbeitet von dazligth
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  • 2 months later...

:reindeer: Hi all,

hier mal noch eine frage zu dem thema. Wie kann ich am besten meine evtl. gewinne vor vor dieser ekligen FINANZEICHEL verbergen wenn sie auf den antillichen inseln im O-casino entstanden sind? Wie ich gehört habe sind solche gewinne ja schon von haus aus strafbar. :drink2:

Gruß zocko

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> Wenn man nicht 100%tig nachweisen kann wo das Geld herstammt ,ist man drann.

Das wage ich zu bezweifeln.

Es gibt jedes Jahr in Deutschland über 100 neue Lottomillionäre und die Gewinne kann man annonym kassieren, es reicht die Vorlage des Spielscheines, dann kriegt man den Scheck, womit man dann gleich in die Schweiz, Österreich etc. oder andere Anlegerfreundliche Länder reisen sollte - ganz legal.

Ich selber hatte mal Bargeld bei einer Lottozentrale bekommen, das Schreiben hatten die behalten, da ich davon keine Kopie gemacht hatte, kann ich heute niemanden mehr nachweisen, wie ich an das Geld kam.

> Ich weiß nur eins ,der alte Sparstrumpf währe die beste lösung gewesen.

Manchmal scheint es so.

>von wegen man braucht von Gewinn keine Steuer bezahlen,wenn man sich den Gewinn nicht

> Quiittieren lässt

> und man kann nicht nachweisen woher das Geld stammt ist man verspflichtet Steuer zu zahlen.

Vor Jahren hatte ich mal jemanden kennengelernt, der besaß eine Menge Geld, es war besser, dass ich ihn nicht gefragt hatte, woher.

Da er nun soviel Geld hatte, verlieh er das Geld in seiner ganzen Bekanntschaft und Verwandschaft.

Und die Leute haben im das auch zurückbezahlt, allerdings ohne Zinsen, es waren ja Freunde.

Nun kam das Finanzamt an und wollte von ihm Steuer auf die ganze Rückzahlung der Darlehn haben.

Er hatte sogar eine eidesstattliche Erklärung, dass er keine Zinsen kassiert hatte.

Das interessierte das Finanzamt nicht, die wollten schlicht und einfach die ganze Rückzahlung als Einkommen werten. Vollkommen absurd der Fall.

Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht.

>Die modernen Raubritter kannst Du nur mit Ihren eigenen Waffen

>schlagen, indem Du sie zwingst, den Nachweis liefern zu müssen, dass

>Deine Behauptungen falsch sind.

In solch einem Fall hilft nur ein extrem integranter Steuerberater oder Anwalt.

Es reicht hier nicht aus, dass man Recht hat.

Wenn das Finanzamt einfach unterstellt, dass vorhandenes Vermögen, aus Glückspiel oder woher auch immer unversteuert ist und die nicht einmal den Nachweis führen muss, dass die Behauptungen falsch sind, dann ist es an der Zeit, diesen Staat zu verlassen.

Gehe mit Brachialgewalt gegen das Finanzamt vor, gleich mit einer Klage wegen Unterstellung einer Straftat.

Es gibt ja nun wirklich die Fälle, dasds man in Las Vegas oder Macao mal einen Jackpot abräumt, das Geld nicht nach Deutschland anlegt und später vom Finanzamt unterstellt bekommt, man hätte jahrelang Steuerhinterziehung betrieben.

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