Jump to content

Geld auszahlen bei Dauergewinn?


Taurus2007

Recommended Posts

Hallo,

wie machen das die Dauergewinner unter euch in Deutschland, mit dem Auszahlen, wenn ihr Online spielt und Gewinnt?

Wenn man z.B. monatlich immer über Moneybookers Geld auf sein Girokonto überweist, dann fällt das der Bank doch auf? Und ist die dann nicht verpflichtet dem Finanzamt, Polizei, Steuerfahnder usw. bescheid zu sagen? Oder wie läuft das???

Würde mich echt mal interessieren ihr das macht?

Gruße Taurus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..., dann fällt das der Bank doch auf? Und ist die dann nicht verpflichtet dem Finanzamt, Polizei, Steuerfahnder usw. bescheid zu sagen?

Die Banken sind nicht nur nicht verpflichtet, dies zu melden, sondern es ist ihnen sogar untersagt, solche Informationen weiterzugeben.

Darüber hinaus weiß die Bank nicht einmal, dass das Geld von Casinos stammt, sondern sieht nur, dass der Absender Moneybookers ist.

Die Bank darf nur dann detaillierte Auskünfte erteilen, wenn bereits ein Strafverfahren gegen den Kontoinhaber eingeleitet wurde. Und das geschieht von Seiten der Steuerbehörden nur mit mindestens einem Anfangsverdacht für Steuerhinterziehung.

Da Gewinne beim Glücksspiel allerdings steuerfrei sind, werden Casino-Gewinne alleine nicht zu einem solchen Anfangsverdacht führen.

Der einzige Anlass für die Bank eine Meldung vorzunehmen ist, wenn sie dich bei größeren Geldeingängen der Geldwäsche bezichtigt. Nur bei ausreichendem Verdacht erfolgt dann eine Meldung an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden (nicht jedoch an das Finanzamt).

Dies ist aber nur bei wirklich großen Geldsummen der Fall. Derart große Summen wirst du aufgrund der geringen Tischlimite bei den Online-Casinos sowieso schwer erwirtschaften können.

Kompliziert wird es nur, wenn eine Steuerprüfung bei dir durchgeführt wird und dabei herausgefunden wird, dass du regelmäßige Casino-Gewinne erwirtschaftest, was gemäß aktueller Rechtsauffassung unmöglich ist.

Solltest du jedoch in einem seriösen Casino spielen, so kann selbst dies im schlimmsten Fall anhand der dokumentierten Wettverläufe von dir glaubhaft nachgewiesen werden.

Also besteht für Spieler an dieser Stelle gar kein Grund zur Sorge, weil

a) dieser Fall sehr unwahrscheinlich ist

und

b) der Geldfluss dokumentiert wurde und vom Spieler nachgewiesen werden kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich meine mal etwas gelesen zu haben bei meiner Hausbank, finde aber deren Stellungnahme gerade nicht. Deshalb ersatzweise mal ein Zitat eines Post aus einem anderen Forum:

"bei geldeingängen ab 12.500€ aus dem Ausland sind die Banken verpflichtet eine Meldung gemäß Geldwäschegesetz zu machen.

Im Inlandszahlungsverkehr wird nur in konkreten Verdachtsfällen gemeldet (kommt in der Praxis so gut wie nie vor).

Allgemein gilt, dass Banken sich sogenannten untypische Habenumsätze (liegt nicht im gewohnten Geschäftsgebaren des Kunden) genauer anschauen und evtl. mit dem Kunden Rücksprache halten bevor der Betrag gutgeschrieben wird."

Wie immer ohne Gewähr. Am besten mal einfach unverbindlich googlen und/oder der Bank mal anonym 'ne Frage-Mail zukommen lassen.  :klatsch01: EDIT: Kleine Schrift damit meine Falschausagen nicht so auffallen zwischen Webzocker's Aussagen.

bearbeitet von Faustan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe hier nochmal im Geldwäschegesetz nachgeschaut.

Dort steht, dass Verpflichtete -Banken,Versicherer,Finanzdienstleister...- ihre Sorgfaltspflichten -Identifizierung,Infos über Verwendungszweck ect- erfüllen müssen, wenn

"...anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn

mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert

von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

zwischen ihnen eine Verbindung besteht."

Abschnitt 2 §3 Satz3 ist auch für alle Casinobesucher interessant:

"die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, die Spielmarken im Wert von 2.000 Euro oder

mehr kaufen oder verkaufen. Der Identifizierungspflicht kann auch dadurch nachgekommen

werden, dass die Kunden bereits beim Betreten der Spielbank identifiziert werden."

Heisst wer hoch spielt wird gemeldet :klatsch01:

bearbeitet von Faustan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich meine mal etwas gelesen zu haben bei meiner Hausbank, finde aber deren Stellungnahme gerade nicht. Deshalb ersatzweise mal ein Zitat eines Post aus einem anderen Forum:

"bei geldeingängen ab 12.500€ aus dem Ausland sind die Banken verpflichtet eine Meldung gemäß Geldwäschegesetz zu machen.

Im Inlandszahlungsverkehr wird nur in konkreten Verdachtsfällen gemeldet (kommt in der Praxis so gut wie nie vor).

Allgemein gilt, dass Banken sich sogenannten untypische Habenumsätze (liegt nicht im gewohnten Geschäftsgebaren des Kunden) genauer anschauen und evtl. mit dem Kunden Rücksprache halten bevor der Betrag gutgeschrieben wird."

Wie immer ohne Gewähr. Am besten mal einfach unverbindlich googlen und/oder der Bank mal anonym 'ne Frage-Mail zukommen lassen. :klatsch01:

Die zitierte Stellungnahme ist leider nicht gründlich recherchiert und schlicht falsch!

Die Meldung gemäß § 59 der Außenwirtschaftsverordnung ab 12.500 € bei Zahlungen geht an die Deutsche Bundesbank und erfolgt primär für statistische Erhebungen.

Bei der Verhinderung zur Geldwäsche gibt es zum Teil auch Wertgrenzen (z. B. 15.000 €), doch grundsätzlich gilt hier, dass jede verantwortliche Stelle Sorgfaltspflichten einhält, d. h. unabhängig von der Betragshöhe.

Größere Beträge werden nicht automatisch gemeldet (vor allem nicht wenn kein Verdacht besteht), sondern sind allenfalls Anlaß für eine interne Prüfung; dafür werden auch kleinere Beträge gemeldet (wenn diese verdächtig erscheinen).

bearbeitet von Webzocker
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe hier nochmal im Geldwäschegesetz nachgeschaut.

Dort steht, dass Verpflichtete -Banken,Versicherer,Finanzdienstleister...- ihre Sorgfaltspflichten -Identifizierung,Infos über Verwendungszweck ect- erfüllen müssen, wenn

"...anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 Euro oder mehr; dies gilt auch, wenn

mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert

von 15.000 Euro oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

zwischen ihnen eine Verbindung besteht."

Abschnitt 2 §3 Satz3 ist auch für alle Casinobesucher interessant:

"die Pflicht zur Identifizierung von Kunden, die Spielmarken im Wert von 2.000 Euro oder

mehr kaufen oder verkaufen. Der Identifizierungspflicht kann auch dadurch nachgekommen

werden, dass die Kunden bereits beim Betreten der Spielbank identifiziert werden."

Heisst wer hoch spielt wird gemeldet :klatsch01:

hallo faustan,

vergiss das mal schnell wieder das das die banken müssen, ich würd mich nicht drauf verlassen.(Dort steht, dass Verpflichtete -Banken,Versicherer,Finanzdienstleister...- ihre Sorgfaltspflichten -Identifizierung,Infos über Verwendungszweck ect- erfüllen müssen, wenn...)

Und weist du wieso:

Erst kürzlich verkaufte ich bei ebay eine sogenannte virtuelle ware,auch guthabencard etc.genannt über paypal. Ich vertraute zu meinem bedauern leider paypal auf zahlung abgeschlossen und verkäuferschutz.pustekuchen.

Da ja paypal auch wirbt eine bank und zahlungsdienstleister zu sein hätten sie die Pflicht wie du nachgelesen hast im Geldwäschegesetzt, Ihrer sorgfaltspflicht zur Identifizierung nachzukommen.

Nun ist es so das ich nach 15 jahren ebay das erste mal hochgradig ausländischen kriminellen unverschämten Tricksern hereingefallen bin was ich in so einer form noch nicht kannte und mir der polizeikommisar nach meiner anzeige mitteilte das es sich wahrscheinlich um ausländische mafiöse banden handelt die auch alles fälschen was geht.auch kreditkartenbetrug usw.

So war es bei mir und anderen 10 ebaymitgliedern, sogar ein Gewerblicher und ein Zuhälter wurde betrogen.

Und es geht hier um millionen summen . nicht mehr um pinats.

Die werden von Paypal (auch bank) nicht verifziert bzw. überprüft. kein postidentverfahren wie z.b. bei moneybookers, jeder kann ein konto bei paypal anonym anmelden und so wie bei meinem Trickser einfach ein kreditkonto bzw. lastschriftkonto beantragen, ohne wirklich geld auf einem konto zu haben. Die können einfach so zahlen ohne etwas zu haben.

Paypal verweist einfach auf ihre agbs und damit ist der fall abgeschlossen für dene.ich hatte einen schaden von 300 euro und andere mehrere tausend. da lohnt sich das verbrechen!!! Unglaublich.

in meinem fall stellte sich heraus das vom Trickser, sein konto nicht gedeckt war, er mich noch rotzfrech verhöhnte und laut polizei mehrere falsche deutsche adressen angab.auch bei paypal.

Es ist eine Riessensauerei was momentan bei ebay und paypal abgeht und es wird nichts dagegen getan weil die noch mitverdienen an den bertrügern.

Nur mal so zum Thema banken und Ihre sorgfaltspflicht zur Identifizierung.

bearbeitet von ernstrobertos
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

wie machen das die Dauergewinner unter euch in Deutschland, mit dem Auszahlen, wenn ihr Online spielt und Gewinnt?

Wenn man z.B. monatlich immer über Moneybookers Geld auf sein Girokonto überweist, dann fällt das der Bank doch auf? Und ist die dann nicht verpflichtet dem Finanzamt, Polizei, Steuerfahnder usw. bescheid zu sagen? Oder wie läuft das???

Würde mich echt mal interessieren ihr das macht?

Gruße Taurus

hallo taurus,

das thema wurde hier auch schon mal erläutert. warum machst du aber den 2. vor dem 1.schritt?

informiere dich doch vorher mal bei denen, wie sie es machen. das scheint mir ein größere problem zu werden.

gruss sp.....!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer sind eigentlich diese Online-Dauergewinner?

Verwandte des Loch Ness Monsters oder des Yeti ...

Du könntest bestenfalls fragen was Kurzeitgewinner mit ihrem unverhofften Glücksgewinn anstellen sollen.

Die momentane deutsche Rechtsprechung, ist jedenfalls völlig klar...

von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafen, in der Grössenordnung von 7000 Euro pro Teilnahme, sprechen eine deutliche Sprache.

Zur Beweissicherung dienen, bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Computer etc.

Überweisungen aufs Konto akzeptieren die zur Not übrigens auch :klatsch01:

Na wenn das keinen Spass macht, was dann?

Ruckzuckzock

bearbeitet von ruckzuckzock
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

darf ich noch einmal auf das Thema zurückkommen? Wenn ich das recht verstehe, hat man als Deutscher kein legales Recht erspielte Gewinne einzunehmen, oder? Vielleicht kennt aber jemand einen legalen Winkelzug? Wie wäre es z. B. das Geld im Ausland zu deponieren, Webzocker? :klatsch01:

beste Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

darf ich noch einmal auf das Thema zurückkommen? Wenn ich das recht verstehe, hat man als Deutscher kein legales Recht erspielte Gewinne einzunehmen, oder? Vielleicht kennt aber jemand einen legalen Winkelzug? Wie wäre es z. B. das Geld im Ausland zu deponieren, Webzocker? :klatsch01:

beste Grüsse

hallo betzen,

schon wieder ich.

also, der legale winkelzug(wie du ihn nennen magst), lautet, nimm eine andere staatsbürgerschaft an. allerdings soll es demnächst hier eine andere spielregel geben(laut eu-bestimmung). wann die sich allerdings durchsetzt weiß keiner so genau. da kannst du im ausland deponieren was du willst, solange du in deutschland spielst ist es strafbar. aber auch für dich gilt, "mach dir mal keine gedanken um ungelegte eier!". :klatsch01:

gruss sp.....!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..., solange du in deutschland spielst ist es strafbar. aber auch für dich gilt, "mach dir mal keine gedanken um ungelegte eier!". :klatsch01:

gruss sp.....!

So ist es; wir unterliegen hier der deutschen Gesetzeslage.

Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

Es wurde noch nie ein deutscher Spieler strafrechtlich belangt, weil er in einem ausländischen Internet-Casino gespielt hat!

Dies ist auch nicht zu erwarten, weil die aktuelle Gesetzeslage das Glücksspiel bei einem von deutschen Behörden nicht genehmigten Casino zwar verbietet, die Regelungen aber alles andere als widersprüchlich sind (rechtlich und politisch) und aktuell von allen Seiten auch beanstandet wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist es; wir unterliegen hier der deutschen Gesetzeslage.

Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter!

Es wurde noch nie ein deutscher Spieler strafrechtlich belangt, weil er in einem ausländischen Internet-Casino gespielt hat!

Dies ist auch nicht zu erwarten, weil die aktuelle Gesetzeslage das Glücksspiel bei einem von deutschen Behörden nicht genehmigten Casino zwar verbietet, die Regelungen aber alles andere als widersprüchlich sind (rechtlich und politisch) und aktuell von allen Seiten auch beanstandet wird.

das stimmt wohl!

hab auch noch nie was der gleichen gehört.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja, @spüli...

es gibt doch ein Urteil, wo jemand wegen Zockens im Online-Casino verurteilt wurde.

Soviel dazu,

hab noch nie was der gleichen gehört,

Dann erzähle mal mehr darüber!

Ich kenne nur ein Urteil zu einem Fall, bei dem ein Arbeitslosengeldempfänger hohe Gewinnspieleinnahmen dem Arbeitsamt verschwiegen hat. Das ist aber ein anderer Sachverhalt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann erzähle mal mehr darüber!

Ich kenne nur ein Urteil zu einem Fall, bei dem ein Arbeitslosengeldempfänger hohe Gewinnspieleinnahmen dem Arbeitsamt verschwiegen hat. Das ist aber ein anderer Sachverhalt!

nee webi,

ich war mir nur nicht mehr sicher. rzz(glaub ich zumindest) schrieb letztens auch so etwas. es sind aber definitiv nicht so viel fälle, dass man sich sorgen machen müsste.

sp.....!

bearbeitet von Spielkamerad
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nee webi,

ich war mir nur nicht mehr sicher. rzz(glaub ich zumindest) schrieb letztens auch so etwas. es sind aber definitiv nicht so viel fälle, dass man sich sorgen machen müsste.

sp.....!

RZZ hat nur erwähnt, dass Staatsanwälte hohe Strafen fordern, aber nicht dass auch Strafen wirklich verhängt wurden.

Wenn es solche Fälle gäbe, wäre es schon interessant zu erfahren.

Wenn aber das Gesetz bald novelliert wird, dann spielt es vielleicht bald auch keine Rolle mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

tja, @spüli...

es gibt doch ein Urteil, wo jemand wegen Zockens im Online-Casino verurteilt wurde.

Soviel dazu,

hab noch nie was der gleichen gehört,

Roulette, du Schwachkopf,

bisschen umhoeren und schon koenntest du schlauer sein.

Es gibt ein Urteil aus Coburg, wo es nebenher um Internetspiele ging.

Diese wurden jedoch nicht strafrechtlich bewertet oder bestraft sondern dort ging es um Kredite,

die zum Spielen verwendet wurden.

sachse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist deine Meinung dazu?

Du kannst jetzt schreiben und dich später registrieren. Bereits registrierter Teilnehmer? Dann melde dich jetzt an, um einen Kommentar zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag wird nicht sofort sichtbar sein.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...