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Roulette Forum

starwind

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Alle erstellten Inhalte von starwind

  1. Zurückgezogen, da vorstehend gerade im Text beantwortet. Starwind
  2. Dein Umweltbewusstsein ist beispielhaft. Nur mit dem Tee bleibe ich stur. Ich und Lieschen saufen dieselbe Sorte von derselben Firma und exakt nach derselben Zubereitung. Dies habe ich nicht abgekupfert, sondern erst gelesen, nachdem ich mich schon jahrelang so entschieden hatte. Zwei so respektable Persönlichkeiten können einfach nicht irren. (Hallo maybe, ich kenne die alte Elvis-Verarsche: "Esst Sch....., 500 Millionen Fliegen können nicht irren !). Starwind
  3. Danke für den Tip. Welche Informationsvielfalt im Roulette-Forum. Nehme jetzt mal Bennos Smiley: Muss häufiger nach Cottbus. Nee, nee, nicht wegen Energie. Bevor die Berliner Stadtautobahn angeschlossen war, musste man ja immer durchs Adlergestell. Jetzt ist es aber auch kein nennenswerter Umweg. Rotbuschtee entsetzt mich aber wieder ein wenig. Ein Snob, der zeitlebens nur zwei Sorten- und Firmenreine Tees akzeptiert hat, hat damit so seine Probleme. Starwind
  4. Ja, Chemie und Pharmazie. In der Apotheke gibt es nicht nur vergällten, sondern auch reinen Allohol. Ca. 60 € der Liter. Unbedingt erforderlich für Aufgesetzten, solchen ohne Zeitvergeudung. Heineken , es gibt doch Pilsener Urquell. Starwind
  5. Sowas mag ich ja auch nicht. Man steht und fährt anständiger weise hinter mir, nicht neben mir. Ist real aber kein Problem. Beim Automatik ist die linke Hand und das linke Bein weitestgehend frei. Dort folge ich per ganz bestimmtem Klopfreiz einfach den doppelten Signalen des Thumbers (Vibration plus akustisches Signal), damit der Takt dann im Casino auch wieder sitzt. Vibrator ist zudem besser als gar kein Sex. Immer nur diese laschen Abtast-Kontrollen auf den Flughäfen stellen mich einfach nicht zufrieden. Starwind
  6. Ja dachtest Du, bevor das Thema auf den Thumber rüber rutschte, dass ich Smarties im Visier hatte ? Starwind
  7. Nicht der Thumber allein. Der hilft mir nur, dass meine Taktung auf die zehntel Sekunde genau sitzt. Wie das weiter gehend funktioniert, ist nur durch eigenes Nachdenken heraus zu bekommen. Starwind
  8. Um den möglichst exakten Beobachtungszeitpunkt zu bestimmen. Starwind
  9. Mensch Käpt'n Blaubär, weck' hier mal keine Hoffnungen bei Unbedarften, die so unerfüllt bleiben werden. Starwind
  10. Hast völlig recht, damit hier nicht wieder etwa eine sozialneidische Dumpfbacke daraus unterschwellig die falschen Schlüsse ziehen will. Im Casino selbstverständlich ohne. Allerdings takte ich mich nach wie vor auf der Hinfahrt mit einem Thumber ein. Starwind
  11. Da sieht man mal wieder, was die modernen Hilfsmittel so alles bewirken können. Starwind
  12. Hallo 333, es geht mir nicht darum, recht haben zu wollen, aber hier geht es zum Teil um eindeutige gesetzliche Vorgaben, des weiteren um durch die höchstrichterliche Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung geklärte Grundsätze, an denen sich seit Jahrzehnten nichts verändert hat. 1. Man darf hier nicht alles in einen Topf werfen und als gleich zu behandeln erklären (auch wie beim Roulette). Bei Immobilienverkäufen ist der beurkundende Notar verpflichtet, der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes eine formalisierte Mitteilung zu machen, ferner erhält der F/E - Platz des zuständigen Finanzamtes eine gleichartige Mitteilung. Also völlig anderer Sachverhalt und anderes Thema. 2. Dein konkreter Sachverhalt ist hier unbekannt, wäre wohl auch zu intim, daher betraf das vorige die allgemeinen Grundsätze. Einen Unterschied macht es schon, ob Du über ein normales Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren, ein Stundungs-, ein Erlaß- oder ein Strafverfahren redest. Wahrscheinlich meinst Du das Veranlagungsverfahren. Dann kommt es darauf an, ob Du ungeklärte Zuflüsse oder Ausgaben nachzuweisen hattest. Falls das Erstere zutreffen sollte und dafür Deine Eintrittskarten als ausreichend beurteilt wurden, hast Du echtes Schwein gehabt, weil die Bearbeiter einen Anfängerfehler begangen haben. Sowas ist im Einzelfalle denkbar, dies darf aber niemand dahingehend verallgemeinern, dass sich derartiges bei anderen Sachbearbeitern wiederholen wird, dies ist höchst unwahrscheinlich. In diesem Falle müsste von den Vorgesetzten den für Dich Zuständigen dringendst mindestens eine Nachschulung spendiert werden. 3. Gewinnen ist selbstverständlich nicht verboten. Bei einem Zufluss auf einem Konto gibt es aber auch einen Überweisenden, der erkennbar ist. Eine Überweisung durch ein Casino wäre o.k., das ist ja viel mehr als nur die Eintrittskarte. Eine Überweisung durch Dritte oder durch Dich selbst löst weiteren Aufklärungsbedarf aus. 4. Habe auch noch nie gesehen, dass eine Quittung gefordert oder erteilt wurde. Konto bei Casino oder entgeltliche Überweisung durch Casino geht, letzteres habe ich selbst schon in Anspruch genommen, um nicht in der Nacht mit allzu viel Geld in der Tasche rumzulaufen. Um die Frage der Zerlegung in Tranchen geht es nicht. 5. Natürlich sind Spielgewinne steuerfrei. Aber nicht ungeklärte Geldzuflüsse. Das sind zwei unterschiedliche Themen. 6. Es kommt nicht auf das Jahr 2011 an. Das ist eindeutig geklärt, und zwar unverändert seit Jahrzehnten. Aber wie oben gesagt, vielleicht hast Du im Einzelfall durch eine fehlerhafte Bearbeitung einfach Glück gehabt. 7. Hier geht jetzt alles durcheinander, jetzt bist Du plötzlich beim Steuerstrafverfahren. Da gelten nun wieder andere Verfahrensregeln als im Besteuerungsverfahren. Wenn ich das auch noch aufdrösele, schlafe ich ein. 8. Halte Dir die Daumen. Starwind
  13. Nee, was habt ihr für realitätsfremde Phantasien. Wenn ihr solche Vorstellungen beim Roulette einsetzt, werdet ihr die Lieblinge der Casinos. Wenn die Bank nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist, dem Finanzamt eine Mitteilung zu machen (z.B. bei Barabhebungen ab 20.000,-- €, größeren Geldtransfers aus dem Ausland ins Inland und umgekehrt), so führt daran kein Weg vorbei. Die Bank ruft niemals in irgendeinem Casino an, sondern erteilt diese Mitteilung schriftlich. Ebenfalls falsch. Die "Investition" ist zunächst dem Finanzamt gar nicht bekannt. Das kommt erst in den Blickwinkel, wenn der Steuerpflichtige dies zum Erzielen von Steuervorteilen (in der Regel Betriebsausgaben) selbst in seiner Steuererklärung angibt oder bei ihm eine Außenprüfung angesetzt wird. In aller Regel (ebenso nach dem Geldwäschegesetz) geht es dann um ungeklärte Zuflüsse. Diese Zuflüsse mit Spielbankgewinnen erklären zu wollen, wird beim Finanzamt höchstens einen Lachkrampf auslösen. Was sollen Eintrittskarten oder Auszahlungsquittungen denn für sich genommen belegen ? Rein gar nichts. Weil damit nämlich völlig ungeklärt bleibt, mit wieviel Kohle der Spieler das Casino jeweils betreten hat. Geht er mit 100.000 hin und tauscht diese fünf Stunden später als Jetons zurück und bekommt eine Quittung über eine Auszahlung von 100.000, was besagt dies dann über seinen vermeintlichen Gewinn ????? "Was wollen die sonst machen": Ganz einfach, der Haupteinkunftsart des Steuerpflichtigen hinzurechnen und das wird dann versteuert. Fazit: Eintrittskarten belegen, dass jemand im Casino war und nichts weiter. Auch die Behauptung, dass das Casino dem Finanzamt keine Auskunft gäbe, ist grottenfalsch. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 93 der Abgabenordnung. Selbstverständlich gibt ein angefragtes Casino dann Auskunft. Warum soll es sich Ärger an Land ziehen (Zwangsgeld, im schlimmsten Falle Schadensersatz) wegen eines "Geschäftsvorfalles", der das Casino überhaupt nicht betrifft und interessiert. Gruß Starwind
  14. Das Ding wiegt über 60 Kg (Kessel und Rotor, ohne Gestell) und ist beim Tragen wirklich als unhandlich zu bezeichnen. Hilfst Du mir beim Tragen K.H. ? Jawoll, nix Hut, dafür Ekel. Wenn sie aber dennoch nicht bespielbar wären, müsstest Du ja wohl auch Dein "Heimcasino" wechseln. Beiläufig, Dein Heimcasino: Sin to Hus ....für ole Lüüt de beste Stuv. Bestimmt nicht, es wird dunkel bleiben. Was mich beruhigt, ist die Tatsache, dass Du die Glühlampen nicht anknipsen wirst. Gruß Starwind
  15. Klar doch, berittene Gebirgsmarine (mal abgesehen davon, dass ich Seewasser am liebsten mag, wenn der Rumpf eines Motorbootes mit starkem Motor zwischen uns ist und ich einen leckeren Longdrink in der einen und das Steuerrad in der anderen Hand habe). Allein die abstrakte Vorstellung, ein zeitlebens unangepasster Individualist als Zwangsmitglied bei Y - Reisen . Die hätten nach einer Woche nicht nur die Wehrpflicht abgeschafft, sondern wären freiwillig ins neutrale Ausland emigriert. Starwind
  16. Na, na, na, das ist doch hoffentlich kein Anflug von Ausländerfeindlichkeit oder gar von Rassenvorurteil. Starwind
  17. Die Eröffnung derartig vieler inhaltsgleicher Anpreisungs-Threads deutet darauf hin, dass die Anzahl von Torfnasen, die auf derartiges noch hereinfallen, recht klein zu sein scheint. Hoffentlich exakt Null. Sollte doch noch Hoffnung bestehen ? Starwind
  18. Nee, da maybe das Thema erwartungsgemäß vertieft hat, eine ehrliche Antwort. Sachse hat es mit "Rumbalotte" (vor den verruchten Nächten) genau getroffen. Starwind
  19. Da übertragbar, ist das wahrscheinlich der Grund, warum es immer weniger Kannibalen gibt. Meinerseits genug geblödelt, ich geh' jetzt ins Bettchen. Starwind
  20. Zu Ziffer 3. ist das ja wohl ein vollidiotischer Artikel (trotz der Einschränkungen dort). Dass es vom 40. Lebensjahr an "bergab" gehen soll, kann nur aus der Vorurteilssammlung von Postembryonen stammen. Was sind denn die erfreulichsten Dinge im Leben (nach dem Sex) in exakt aufsteigender Wertigkeit: 1. Wochenenden, 2. Urlaube, 3. Pension/Rente. Letzteres (3.) erreicht man in beachtlicher Höhe natürlich fast ausnahmslos erst nach 40. Und das soll "bergab" bedeuten. Schwachsinn3. Starwind
  21. So, und jetzt bist Du dran, Nico. Affirmation = "wiederholter Glaubenssatz" ist mir in dieser Bedeutung nicht geläufig (und durch meinen Spruch auch nicht inhaltlich gemeint). Nach Duden bedeutet Affirmation Bejahung, Zustimmung. Obwohl ich in ausgeprägtester Bescheidenheit fast ausnahmslos dazu neige, meinen Ausführungen und Sprüchen durchaus bejahend zuzustimmen, woran sich andere durchaus ein Beispiel nehmen könnten , soll das aber folgendes ausdrücken: In Abwandlung des berühmten Spruches von Friedrich dem Großen "Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott" meine ich es dahingehend, wenn man nicht aus gefestigter eigener Position heraus handelt und reagiert, wird einem dauerhaft nichts und niemand helfen. Das Original habe ich absichtlich nicht verwandt, weil der dortige Gottesbezug nicht identisch ist mit meinen Überzeugungen. Auf seinem Schwert stand noch "König von Gottes Gnaden" (und das war Absicht und hatte gravierende Folgewirkungen), während auf meinem Schwert derartiges nicht steht . Starwind
  22. Hallo maybe, wir zwei beiden wussten offenkundig nicht, dass man wie von Dreher freundlicher weise beschrieben, über "Meine Einstellungen", "Profil", "Signatur" ganz einfach eine solche erstellen muss. Sie wird dann automatisch beim Hochladen des eigenen Textes dazu gefügt. Keine Farbwahl dabei, keine Textgröße. Wird nicht akzeptiert, es erscheint der sinngemäße Hinweis, zu viele Textzeichen. Meine alte vorangestellte Punktzeile geht auch nicht, kommt wieder die Verweigerung wegen zu vieler Textzeichen, obwohl dort eigentlich steht, es könnten beliebig viele Zeilen erstellt werden. Gruß Starwind
  23. Danke für die Erklärung , aber wie fügt man die erstellte Signatur dann hier in den Text ein (abgesehen davon, dass meine "Punktzeile" nicht akzeptiert wird, weil das angeblich zu lang sei ? Gruß Starwind P.S. Sehe schon beim "Beitrag speichern", was ich hier noch korrigieren muss.
  24. Und was er zusätzlich als Wesentlichstes verwendet: Gehirn ! Starwind ......................................................................................... Das Glück hilft denen nicht, die sich nicht selbst helfen.
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