mondfahrer Geschrieben Februar 25, 2008 Geschrieben Februar 25, 2008 (bearbeitet) hu hu altersvorsorge !Nein, du müsstest irgendwann einen 1-Euro-Job annehmen, weil Dir natürlich nach einem Chargeback der Account gesperrt wird. also Du müsstest doch nun wirklich wissen wie er sich vor dem 1-Euro-Job drückt : Alternative 1 :Nach Auszahlung der 42.000 zahlt er davon 20.000 bei einem anderen Casino ein, 6 Wochen das Ganze hin und her, macht 42*20.000= 840.000.Wenn er bescheidener lebt als Du kann er damit eine Weile auskommen ...Alternative 2 :er leiht sich von Dir 10.000. Nach 6 Wochen sind es 420.000. Die Hälfte kassierst Du, für Dich also 210.000. Von den 210.000 verleihst Du 100.000 an 10 andere Mitspieler. Nach 6 Wochen sind es 4.200.000. Damit kannst Du eine Weile leben und Dich womöglich sogar aus Zelle 703 freikaufen.mondfahrerp.s. wie haben denn heute Brot , Wasser + Kaffeesatz geschmeckt ? bearbeitet Februar 25, 2008 von mondfahrer
altersvorsorge Geschrieben Februar 25, 2008 Autor Geschrieben Februar 25, 2008 @mondfahrerdanke, die von Dir aufgeführten Lebensmittel wurden heute von 09:00 Uhr - 10:30 Uhr sozialistisch gemeinschaftlich unter den Werktätigen eingenommen.altersvorsorge
R O T Z N A S E Geschrieben Februar 25, 2008 Geschrieben Februar 25, 2008 Falls ein Chargeback so einfach durchführbar ist, wie es hier dargestellt wird, wäre ein Betrug kinderleicht. Beispiel: Ein Mensch mit Trickserischen Absichten, überweist 1000€ per Click&Buy auf sein Konto bei einem Online Casino. Diesen Geldbetrag lässt er sich wieder auszahlen, am nächsten Tag überweist er die nächsten 1000€ auf sein Konto, auch dieses Geld lässt er sich wieder auszahlen. Diese Prozedur dauert nun 6 Wochen an. Nach 6 Wochen hat der Trickser die Möglichkeit ganze 42 000€ Zurückzubuchen, er muss nur die Einsätze bestreiten...Demnach könnte ich mich Arbeitslos melden und vom Chargeback leben Mach's nicht, Altersversager kennt sich aus und sitzt!Nein, du müsstest irgendwann einen 1-Euro-Job annehmen, weil Dir natürlich nach einem Chargeback der Account gesperrt wird. altersvorsorgeEuer Rotznase
altersvorsorge Geschrieben Februar 25, 2008 Autor Geschrieben Februar 25, 2008 Zur Komplettierung fehlt jetzt nur noch die Nr. 7777 .altersvorsorge
R O T Z N A S E Geschrieben Februar 25, 2008 Geschrieben Februar 25, 2008 Mach's nicht, Altersversager kennt sich aus und sitzt!Euer RotznaseDie Forensoftware schafft es nicht, deinen vorkontrollierten Beitrag zeitlich zuzuordnen.Zur Komplettierung fehlt jetzt nur noch die Nr. 7777 .altersvorsorgeEuer Rotznase
brummer2204 Geschrieben April 4, 2008 Geschrieben April 4, 2008 Hier eine Pressemitteilung zu einem gestern entschiedenen BGH-Fall. Aus dieser lässt sich der Umkehrschluss ziehen, dass Spielverträge mit "karibischen Spielbuden" wie z.B. dem CC - wie erwartet - nach Auffassung jedenfalls nach § 134 BGB i.V.m. § 284 StGB nichtig sind, da diese über keine in Deutschland gültige Genehmigung verfügen. Im entschiedenen Fall klagte die Spielbank Wiesbaden, die (zumindest) bei Abschluss der Spielverträge eine Lizenz des Landes Hessen auch für den Betrieb eines OCs innehatte, weshalb der BGH im konkreten Fall die Nichtigkeit nach § 134 BGB verneinte. Die weiter vom BGH behandelten Fragen hinsichtlich § 138 BGB sind für Spielverträge mit karibischen OCs, die über keine deutsche Genehmigung - und nicht einmal über diejenige eines EU-Mitgliedes verfügen - irrelevant. "Nr. 67/2008 Online-Roulette-Spielverträge auch ohne Limit nicht sittenwidrig Die Klägerin betreibt in Wiesbaden eine zugelassene Spielbank und bot im Internet die Möglichkeit an, online an einem Roulette teilzunehmen. Sie nimmt den Beklagten auf Begleichung verlorener Wetteinsätze aus einem solchen Online-Spiel in Anspruch. Nach der für das Internet-Spielangebot der Klägerin erteilten Spielbankerlaubnis sind teilnahmeberechtigt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur Personen ab 21 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben oder sich zum Zeitpunkt der Spielteilnahme in Hessen aufhalten. Weiterhin gibt die Spielbankerlaubnis vor, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches, wöchentliches oder monatliches Limit bestimmt. Nachträgliche Erhöhungen dieses Limits sind erst nach einem Ablauf von 24 Stunden, Verminderungen sofort zulässig. Eine entsprechende Regelung findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin. Im Rahmen der erforderlichen Registrierung auf der Webseite der Klägerin bestimmte der Beklagte kein wirksames Limit. Zu diesem Zeitpunkt war in der Maske des Registrierungsprogramms die Option "Ich möchte kein Limit setzen" voreingestellt. Wenn der Nutzer kein Limit einsetzte oder ein Limit ohne Auswahl aus den Optionen "pro Tag, pro Woche und pro Monat" angab, konnte er die Registrierung fortsetzen und nach Abschluss des Rahmenvertrages ohne betragsmäßige Begrenzung am Spiel teilnehmen. Der Beklagte meldete sich von seinem Wohnsitz in Koblenz aus zur Teilnahme am Online-Spiel bei der Klägerin an, wobei er eine Adresse in Hessen als aktuellen Aufenthaltsort angab und die zu dieser Adresse gehörige Festnetztelefonnummer eines Bekannten nannte. Dieser gab die ihm von der Klägerin mitgeteilten Daten zur Aufnahme des Spiels an den Beklagten weiter. Per Kreditkarte überwies der Beklagte auf sein bei der Klägerin geführtes Spielerdepot insgesamt 4.000 €. Die Einsätze und die zwischenzeitlich erzielten Gewinne verspielte der Beklagte aufgrund von 186 einzelnen Spielverträgen. Später ließ er die Belastungen seiner Kreditkarte rückgängig machen. Der Beklagte hält die mit der Klägerin abgeschlossenen Spielverträge wegen der Ausgestaltung der Limiteingabe bei der Registrierung für nichtig. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin hin stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat die (zugelassene) Revision des Beklagten zurückgewiesen. Der Senat hat eine Nichtigkeit der Spielgeschäfte gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot verneint. Der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB ist in Anbetracht der das Internet-Spiel umfassenden Spielbankerlaubnis nicht erfüllt. Ein Gesetzesverstoß ergibt sich auch nicht daraus, dass der Beklagte entgegen den Vorgaben der Spielbankerlaubnis am Online-Roulette mitspielte, obwohl er zur Zeit der Spielteilnahme weder seinen Hauptwohnsitz in Hessen hatte noch sich dort aufhielt. Der Beklagte unterlief die ordnungsgemäße Zulassungspraxis der Klägerin, indem er sich durch die unrichtige Angabe eines Aufenthaltsorts in Hessen und unter Einschaltung eines Mittelsmannes die Teilnahme an dem Online-Spiel erschlich. Auch der Umstand, dass die Klägerin abweichend von § 5 Nr. 1 der Spielbankerlaubnis in ihrem Registrierungsprogramm eine Teilnahme an dem Online-Glücksspiel ohne Setzen eines wirksamen Limits ermöglichte, führt nicht zu einer Gesetzeswidrigkeit der Spielverträge. Die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein Limit bestimmt, stellt kein Verbotsgesetz dar, sondern lediglich eine mit der Zulassung des Online-Spiels verknüpfte Auflage. Der Verstoß gegen diese Auflage macht die Spielverträge auch nicht wegen Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Zwar kann die Eingabe eines Limits dem Nutzer nicht freigestellt werden kann, sondern ist zwingend vorzuschreiben. Diese Vorgabe dient dem Spielerschutz. Jeder Teilnehmer soll sich schon vor Aufnahme des ersten Spiels überlegen, welchen Geldbetrag er maximal beim Glücksspiel einsetzen kann und will. Bei dieser Einschätzung bietet die Möglichkeit, vor Spielbeginn ein Limit zu setzen, eine sinnvolle Hilfestellung. Indes vermag die Bestimmung eines Limits nicht wirksam vor der jedem Glücksspiel immanenten Gefahr der Sucht zu schützen. Suchtkranke oder gefährdete Spieler können durch einen überwachten Ausschluss vom Glücksspiel geschützt werden. Daher bieten Spielbanken – so auch die Klägerin für das Internet-Spiel die Möglichkeit an, gegen potentielle Spieler auf Antrag eine Spielsperre zu verhängen. Der Sinn einer solchen Spielsperre besteht im Schutz des Spielers vor sich selbst. Die Spielbank ist daher verpflichtet, das Zustandekommen von Spielverträgen mit dem gesperrten Spieler zu verhindern, um ihn vor den aufgrund seiner Spielsucht zu befürchtenden wirtschaftlichen Schäden zu bewahren. Eine vergleichbare Schutzfunktion kann der Voreinstellung eines Limits nicht zukommen. Bei spielsüchtigen Nutzern erscheint es schon fraglich, ob sie vor der Spielteilnahme noch unbefangen und realistisch einschätzen können, in welchem finanziellen Rahmen sie vertretbar spielen können. Gegen die Effektivität eines generellen Limits das beim Glücksspiel in Spielcasinos nicht üblich ist spricht auch, dass die Höhe des Limits vom Nutzer frei gewählt werden kann und nicht seinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst sein muss. Außerdem kann ein einmal gesetztes Limit schon nach Ablauf von 24 Stunden beliebig erhöht werden. Damit kann eine zu Beginn des Spiels noch gegebene Schutzfunktion alsbald entwertet werden. III ZR 190/07 – Urteil vom 3. April 2008 Amtsgericht Koblenz - Urteil vom 28. November 2006 – 131C 726/06 Landgericht Koblenz - Urteil vom 26. Juni 2007 – 6 S 342/06 Karlsruhe, den 3. April 2008." Was speziell die karibische Spielbude CC betrifft, sei auch die Lektüre eines Urteils des OLG Hamburg empfohlen:http://www.juraforum.de/urteile/urteil/olg...z-3-u-8505.html.So steht nun mehr denn je zu hoffen, dass in absehbarer Zeit auch Rechtsprechung folgen wird, welche z.B. auch Kreditkartenunternehmen, die mit webdollar und ähnlichen Helfern der nach deutschem Recht kriminellen karibischen OCs kooperieren, zur Rückzahlung an Spieler wegen Nichtigkeit der Spielverträge verurteilt werden. Nur so kann dieses illegale Treiben wirksam beendet werden... Um vorab eines klarzustellen: Mein Beitrag soll keinesfalls als Aufforderung zu von vornherein mit der Absicht eines chargebacks getätigten Einzahlungen missverstanden werden, sondern nur all denen Mut machen, die durch das kriminelle Handeln der illegalen OC-Buden in die Spielsucht und eine ernste finanzielle Krise getrieben wurden, und nun nachträglich ihr gutes Recht auf Rückzahlung geleisteter Einzahlungen einfordern wollen. Zudem: Auf die zu erwartende Moraldiskussion nach dem Motto "Spielschulden = Ehrenschulden" werde ich nicht eingehen.Diejenigen, welche verantwortungsvoll zu spielen verstehen, sollen sich glücklich schätzen, dass die Spielsucht sie (noch?)nicht gepackt hat...brummer
altersvorsorge Geschrieben Juni 20, 2008 Autor Geschrieben Juni 20, 2008 Hallo Brummer,wie ist der Stand des Rechtsstreits?Gruss,altersvorsorge
Nachtfalke Geschrieben April 27, 2010 Geschrieben April 27, 2010 .24 Beiträge wurden umplatziert in das ThemaRoulette-Verliererfond - paroli.de-Diskussion, Das Leben ist wie eine Schachtel PralinenNachtfalke..
rotationsrunner Geschrieben Mai 6, 2010 Geschrieben Mai 6, 2010 (bearbeitet) weil Dir natürlich nach einem Chargeback der Account gesperrt wird.altersvorsorgeDas ist eigentlich kein Argument. Man kann doch jederzeit einen neuen Account eröffnen. Was hindert einen daran?Runner bearbeitet Mai 6, 2010 von rotationsrunner
schach Geschrieben Mai 14, 2010 Geschrieben Mai 14, 2010 hiMan kann doch jederzeit einen neuen Account eröffnen. Was hindert einen daran?Runnervilleicht hintert einen die kittchen daran zu oeffnen ein acount,wenn man sitzt in ein kittchen. schach
Bernhardt Geschrieben Mai 15, 2010 Geschrieben Mai 15, 2010 Na einsperren werden die einen nicht, wenn man sich sein Geld rücküberweisen lassen hat :shock:
Alkoxy Geschrieben Juni 16, 2010 Geschrieben Juni 16, 2010 Sagt mal, die Wettanbieter können doch anhand der IP sehen, dass die Kreditkarteneinzahlungen von der selben IP getätigt wurden, wie die, die zum Einloggen in das Wettkonto benutzt wurde oder. Ein Beispiel: Ein Spieler loggt sich in sein Wettaccount ein, tätigt Zahlungen und weil er alles verloren hat, erzählt er dem Wettanbieter, dass sein Account missbraucht wurde. Der Anbieter bittet den Spieler sich in seinen Account einzuloggen und auf Selbstsperre zu klicken. Die Falle schnappt zu, auch beim letzten Einloggen in das Konto war die IP dieselbe wie bei den Kreditkarteneinzahlungen. Also kann doch nur der Spieler selbst die Einzahlungen getätigt haben.Was meint ihr, würde man in einen solchen fall ein Chargeback durchführen? Auch wenn der Wettanbieter in Malta sitzt?
nodronn Geschrieben Juni 16, 2010 Geschrieben Juni 16, 2010 @AlkoxyErneuere doch einfach deine IP-Adresse, bevor du dich einloggst. Aber warum solltest du dich nach einem chargeback deines Kreditkartenherausgebers nochmal auf das Spielerkonto des (betrogenen) Wettanbieters einloggen? Um erneut zu betrügen? Schätze mal, nach deinem ersten chargeback wird dein Spielerkonto samt Dateninhalt (Kreditkartennummer Adresse etc) sowieso auf die blacklist des onlinecasinos gesetzt.
Alkoxy Geschrieben Juni 16, 2010 Geschrieben Juni 16, 2010 Weil der Wettanbieter den Spieler auffordert, sich in sein Konto einzuloggen und es selbst zu sperren, nachdem der Spieler dem Wettanbieter mitgeteilt hat, dass sein Account wohl missbraucht wurde, was er ja in Wirklichkeit nicht wurde, da der Spieler sein Geld verzockt hat. Mit dem Trick haben Sie die IP-Adresse des Account-Inhabers und wenn die die selbe ist, wie die 1 Stunde zuvor mit der IP getätigten Kreditkarteneinzahlungen, dann sieht es doch düster aus oder? Der Account-nutzer hat vergessen, seine IP zu ändern.
nodronn Geschrieben Juni 16, 2010 Geschrieben Juni 16, 2010 Weil der Wettanbieter den Spieler auffordert, sich in sein Konto einzuloggen und es selbst zu sperren, nachdem der Spieler dem Wettanbieter mitgeteilt hat, dass sein Account wohl missbraucht wurde, was er ja in Wirklichkeit nicht wurde, da der Spieler sein Geld verzockt hat. Mit dem Trick haben Sie die IP-Adresse des Account-Inhabers und wenn die die selbe ist, wie die 1 Stunde zuvor mit der IP getätigten Kreditkarteneinzahlungen, dann sieht es doch düster aus oder? Der Account-nutzer hat vergessen, seine IP zu ändern.Erstens musst du eine Stufe früher ansetzen und unterschiedliche IP-Adressen für a) Einzahlen per Kreditkarte und für b) Verzocken benutzen. Relativ unwahrscheinlich ist doch, dass der vermeintliche Hacker sowohl deine Kreditkartendaten als auch deine Zugangsdaten zum Spielerkonto gleichzeitig hat.Zweitens nochmal die Frage, warum willst du denn der Aufforderung des oc nachkommen und dich nochmal auf deinem Spielerkonto, welches du zuvor selber missbraucht hast, einloggen? Im Zweifel hast du deine Zugangsdaten verlegt oder? IP-Adresse ändern = googeln!
Alkoxy Geschrieben Juni 16, 2010 Geschrieben Juni 16, 2010 Erstens musst du eine Stufe früher ansetzen und unterschiedliche IP-Adressen für a) Einzahlen per Kreditkarte und für b) Verzocken benutzen. Relativ unwahrscheinlich ist doch, dass der vermeintliche Hacker sowohl deine Kreditkartendaten als auch deine Zugangsdaten zum Spielerkonto gleichzeitig hat.Zweitens nochmal die Frage, warum willst du denn der Aufforderung des oc nachkommen und dich nochmal auf deinem Spielerkonto, welches du zuvor selber missbraucht hast, einloggen? Im Zweifel hast du deine Zugangsdaten verlegt oder? IP-Adresse ändern = googeln!Nun, wie gesagt, leider wurden keine unterschiedlichen IP-Adressen für a) und b) benutzt. Wie man die IP Adresse ändert ist klar.Der Aufforderung zum nochmaligen einloggen auf dem Spielerkonto mit leider immer noch der selben IP wurde gemacht, weil dem OC vom Besitzer des Wettkontos gemeldet wurde, dass das Wettkonto missbraucht wurde. Das OC antwortete, dass ein erneuter Login zur Sperrung des Kontos erforderlich sei. Natürlich geschah das immer noch mit nicht geänderter IP.Ja es ist sehr unwahrscheilich, dass der vermeintliche Hacker gleichzeitig die Zugangsdaten zum Spielerkonto hat und die Kreditkartendaten.Also IP erster Login = IP Kreditkarteneinzahlungen = IP Login nach Meldung eines vermeintlichen Betrugversuches.Wie wird der Chargeback ausgehen? Was meint ihr?
nodronn Geschrieben Juni 17, 2010 Geschrieben Juni 17, 2010 Kriminellenmeeting?sachseVerehrter Mitforist,sollte mir mit diesem Post unterstellt werden, dass ich ein Krimineller sein soll, dann verbitte ich mir genau dies.Zur Klarstellung:Chargeback nach Verlust im onlinecasino lässt mich, unabhängig von der moralischen Veranlagung, an der geistigen Reife des Chargebackers zweifeln. Solche Leute haben ihr Spielverhalten nicht unter Kontrolle und suchen die Schuld für ihre finanzielle Misere nach Verlust natürlich beim bösen OC. Das kann man verwerflich finden, wird aber immer wieder durchgeführt. Was mich an der Sache jedoch erregt, wie blöd sich diejenigen dabei anstellen, ihre nichtlegale Absicht in die Tat umzusetzen. Und natürlich sind das dann auch die Ersten, die schreien, wenn tatsächlich gewonnen wurde aber das OC sich mit der Auszahlung Zeit lässt. Hier verweise ich auch wieder auf mangelnde geistige Reife. Und ja, auch ich habe im OC schon den einen oder anderen Euro verloren, dass aber als Verlust abgeschrieben. Nur einmal und ohne meine Veranlassung hat sich mein Kreditkartenherausgeber von sich aus geweigert, umgerechnet 40 Euro auf einen account bei einem Online-Pokerroom einzuzahlen. Danach war mein Spielerkonto sofort gesperrt. So what.
sachse Geschrieben Juni 17, 2010 Geschrieben Juni 17, 2010 Verehrter Mitforist,sollte mir mit diesem Post unterstellt werden, dass ich ein Krimineller sein soll, dann verbitte ich mir genau dies.Warum beteiligst Du Dich dann an einer Diskussion über kriminelle Praktiken?sachse
nodronn Geschrieben Juni 17, 2010 Geschrieben Juni 17, 2010 2009 gab es 4.154 Verkehrstote und dennoch soll es Leute geben, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Über eine Sache zu sprechen, bedeutet nicht gleichzeitig, sie auch gut zu finden.nodronn
sachse Geschrieben Juni 17, 2010 Geschrieben Juni 17, 2010 Über eine Sache zu sprechen, bedeutet nicht gleichzeitig, sie auch gut zu finden.nodronnDann entschuldige bitte, dass ich Dich falsch verstanden habe aber ich hatte zuerst den Eindruck, Du wolltest noch "die Leiter halten".sachse
zero-2-2 Geschrieben Juni 19, 2010 Geschrieben Juni 19, 2010 Hallo Nodronn, hallo Sachse, hallo OC-Spieler, besonders: Hallo OC-Kritiker!wie blöd sich diejenigen dabei anstellen, ihre nichtlegale Absicht in die Tat umzusetzen. Und natürlich sind das dann auch die Ersten, die schreien, wenn tatsächlich gewonnen wurde aber das OC sich mit der Auszahlung Zeit lässt.Genau dies lässt so manche Artikel hier im Forum die tatsächliche Situation in ganz anderem Licht erscheinen. So gesehen sind die OCs nämlich genauso schutzlos wie die Spieler, die immer jammern.Nur sehe ich das so, dass das Interesse der Spieler viel größer sein könnte, die OCs zu betrügen als umgekehrt. Auf der anderen Seite können die OCs nicht an Unregelmäßigkeiten interessiert sein, weil sonst keiner mehr da Geld einzahlt.Hier im Saarland ist mal eine Studie gefertigt worden von Studenten. Dabei wurde festgestellt, dass die kriminelle Energie pathologisch spielender Patienten enorm ist. Viele sind vorbestraft wegen der Geldbeschaffung fürs Glücksspiel. Da sind die OCs geradezu mit Einladungskarten versehen, dort mit hohen Beträgen zu zocken und im Verlustfall das Geld rückzubuchen und in anderen OCs mit demselben Geldbetrag weiterzuspielen. Wir hatten hier einen Haftinsassen, der das wohl unzählige Male durchzog und bis zu dem Zeitpunkt seiner Inhaftierung nie dafür belangt werden konnte. Der prahlte sogar damit herum, mit ein und demselben Geldbetrag in fünfstelliger Höhe immer wieder gespielt und die Onlineanbieter gnadenlos um ein Vielfaches abgezockt zu haben.Uns ist dann klar geworden, dass die gesetzliche Situation eine solche Gangart begünstigt, da gesperrten und dadurch oft gefährdeten Spielern kein anderer Weg für ihre Suchtbefriedigung bleibt, als ins Internet auszuweichen. Und hier ist ihnen durch die Rückbuchungsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet, weil sie sich in nahezu rechtsfreiem Raum bewegen.Das ist der Grund für die vielen Kontrollen vor Auszahlung der Gelder an OC-Casinogewinner, weil hier Querverweise der gespeicherten Daten stattfinden. Gar mancher Spieler spielt in einem OC mit Betrugsgeld aus einem anderen OC. Und da die Initiatoren dieses Vorgehens keine rechtlichen Schritte zu befürchten brauchen, sprechen sie oft auch ganz offen darüber.Wenn hier in einem Krankenhaus schon mehrere solcher Fälle bekannt sind und die Zocker sich damit brüsten, dass man aus zehntausend Euro so ganz leicht hunderttausend Euro machen kann, dann frage ich mich, wie hoch der Schaden für die OCs sein muss. Das uns übermittelte Prinzip ist ganz einfach. Man spielt mit zehntausend Euro, bis man den Betrag verdoppelt oder verdreifacht hat und lässt ihn sich auszahlen. In den Casinos, in denen man sie verliert lässt man die Rückbuchung vornehmen. Das machen die bereits organisiert mit mehreren Personen und zum Teil mit abgeschriebenen Daten aus Personalausweisen und mit Adressen von Freundinnen und Verwandten, die selbst garnicht wissen, dass sie als Spieler auf den Plattformen gesperrt sind, weil auf ihren Namen da Rückbuchungen in enormer Höhe stattgefunden haben. Im Fall von Gewinnen werden die gesplittet und dann auf noch mehr neue OC-Anmeldungen unter dem Namen ahnungsloser "Mitspielender" verteilt. Und so werden hohe Beträge erwirtschaftet und zugleich die Spielsucht befriedigt.Aufgeflogen ist das hier nicht nur einmal in Saarbrücken, weil die Betroffenen das nicht auf das Glücksspiel beschränkt haben, sondern gestohlene Ausweise auch für andere Aktionen einsetzten, was der Grund für inhaftierung war. Nur konnten sich die Richter die hohen Beträge nicht erklären, die in keiner Relation zu den abgeräumten Konten standen, wegen denen die Betroffenen verurteilt werden sollten. Aus Selbstschutz vor hohen Strafen haben die Angeklagten dann diese Aussagen gemacht (und wurden dafür nicht belangt). Auf dem Vollmachtskonto eines Verurteilten befanden sich 1,2 Millionen Euro. Drei Jahre vorher war der noch Hartz-4-Empfänger. Verurteilt wurde er wegen eines Kreditkartenbetrugs in Gesamthöhe von 60000 Euro.Soviel zu Rückbuchungen in Onlinecasinos.Zero-2-2
bratmaxe1979 Geschrieben Juni 19, 2010 Geschrieben Juni 19, 2010 hi leutzhi zerowenn die leutz keine kohle haben (ich , zeitarbeit-vertrag 1300 netto cash )dann zokkt man halt schnell^^ wie oft konnte ich schon miete nicht blechen so what ? f*** off online-casinosmax
schach Geschrieben Juni 19, 2010 Geschrieben Juni 19, 2010 hidanke für den hinweis "saarbrücken"schach
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