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Sind Stechbretter mit Geldgewinnen legal?


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Neulich gab es bei einer öffentlichen Sportveranstaltung ein Gewinnspiel des veranstaltenden Vereins.

Jemand ging mit einem sogenannten Stechbrett rum. Solch Teil kannte ich bisher nicht.

Es ist ein Brett mit 1.000 kleinen Löchern, welche mit Papier verschlossen sind. In jedem Loch ist ein Los mit Nummer.

Für 1,- Euro darf man mit einem Nagel in eines der Löcher stechen und das darin befindliche Los nach unten herausdrücken.

Bestimmte Nummern (Schnapszahlen, glatte Hunderter usw.) sind dann Gewinne - und zwar ausschliesslich Geldgewinne zwischen 1,- Euro und 50,- Euro.

Man kann sowas fertig im Internet bestellen. Wenn man alle 1.000 Stiche verkauft hat, und die Gewinne ausgezahlt hat, hat man ungefähr 500,- Euro übrig.

Die Leute waren da recht wild drauf, weil es die Geldgewinne eben auch sofort ausbezahlt gab.

Ich frage mich nun, ob das legal ist. Immerhin ist es ein Glücksspiel und es geht ausschliesslich um Geldgewinne.

Wenn es legal ist, würde ich sowas auf der Jubiläumsveranstaltung unseres Vereins auch gern machen, zugunsten des Vereins.

Wer kennst sich mit dem Thema aus?

Darf man sowas? Macht es ggf. einen Unterschied, ob man es als Unternehmer, privat oder als gemeinnütziger Verein macht?

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Meiner Erinnerung nach ist so etwas erlaubt, muss aber irgendwo (Gemeinde? Finanzamt?) angemeldet werden. Vielleicht hilft dieser Link weiter:

http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/vereinsfinanzen-im-griff/tombola-und-lotterie-im-verein-sind-nicht-das-gleiche

Der Link war hilfreich - vielen Dank!

Demnach wäre es erlaubt, weil es gemeinnützigem Zweck dient und mehr als 25% der Einnahmen wieder ausgeschüttet werden.

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In Deutschland ist generell alles verboten, was grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Bei Glücksspiel sowieso.

Es gibt Gesetze und Verordnungen, da träumt man nicht mal von, dass es

so was geben könnte. Gibts aber trotzdem.

Mal ein Beispiel aus meiner Bundeswehrzeit. Da gab es zB kilometerlange

"Zentrale Dienstverordnungen". Darin war/ist alles geregelt.

Unter anderem gabs diese :

"Fällt der Soldat in tiefes Wasser, so hat er selbständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen"

Es muss ihm also nicht von einem Vorgesetzten ausdrücklich befohlen werden.

Da muss man erst mal drauf kommen.

Zurück zum Thema :

Die Engländer sind da noch kreativer.

Die nehmen kein Brett, sondern einen ganzen Acker.

Der wird dann in kleinere Quadrate aufgeteilt, jeweils mit einer Nummer.

Dann wird eine gut gefütterte Kuh losgeschickt und gewartet, bis sie

ihren Verdauungskreislauf "komplettiert".

Wers noch nicht verstanden hat, kleine Hilfe : Die Kuh hebt den Schwanz

und ...... :flush:

Wer dann auf das richtige Quadrat vorher gesetzt hat, bekommt den

Hauptpreis.

Ja, die Engländer ....

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Der Link war hilfreich - vielen Dank!

Demnach wäre es erlaubt, weil es gemeinnützigem Zweck dient und mehr als 25% der Einnahmen wieder ausgeschüttet werden.

Ja, so habe ich es auch verstanden. Mir erschließt sich nur nicht, ob diese kleinen Lotterien damit auch ohne Anmeldung veranstaltet werden dürfen. Außerdem scheint es in jedem Bundesland andere Regeln zu geben.

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Ja, so habe ich es auch verstanden. Mir erschließt sich nur nicht, ob diese kleinen Lotterien damit auch ohne Anmeldung veranstaltet werden dürfen. Außerdem scheint es in jedem Bundesland andere Regeln zu geben.

Darum kümmert sich kein Schwein, auch wenn in Deutschland alles geregelt ist.

Aber wo bleibt die Erderwärmung? Ich wohne dort wo die Anderen Urlaub machen und wir haben hier um 14.00 Uhr 12° Grad und das Ende Juni. Da hilft nur noch ein steifer Grog. :drink2:

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Darum kümmert sich kein Schwein, auch wenn in Deutschland alles geregelt ist.

Aber wo bleibt die Erderwärmung? Ich wohne dort wo die Anderen Urlaub machen und wir haben hier um 14.00 Uhr 12° Grad und das Ende Juni. Da hilft nur noch ein steifer Grog. :drink2:

Sieh's positiv. Es ist feucht, die Aussaat gedeiht prächtig.

Erderwärmung wirkt hier nur eingeschränkt, da es in unserer Gegend offenbar weniger warme Brüder gibt. :lachen: Ja,ja, ich weiss, dies gilt mittlerweilen als political incorrect.

Starwind

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In Deutschland ist generell alles verboten, was grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Bei Glücksspiel sowieso.

Es gibt Gesetze und Verordnungen, da träumt man nicht mal von, dass es

so was geben könnte. Gibts aber trotzdem.

Mal ein Beispiel aus meiner Bundeswehrzeit. Da gab es zB kilometerlange

"Zentrale Dienstverordnungen". Darin war/ist alles geregelt.

Unter anderem gabs diese :

"Fällt der Soldat in tiefes Wasser, so hat er selbständig mit Schwimmbewegungen zu beginnen"

Es muss ihm also nicht von einem Vorgesetzten ausdrücklich befohlen werden.

Da muss man erst mal drauf kommen.

Zurück zum Thema :

Die Engländer sind da noch kreativer.

Die nehmen kein Brett, sondern einen ganzen Acker.

Der wird dann in kleinere Quadrate aufgeteilt, jeweils mit einer Nummer.

Dann wird eine gut gefütterte Kuh losgeschickt und gewartet, bis sie

ihren Verdauungskreislauf "komplettiert".

Wers noch nicht verstanden hat, kleine Hilfe : Die Kuh hebt den Schwanz

und ...... :flush:

Wer dann auf das richtige Quadrat vorher gesetzt hat, bekommt den

Hauptpreis.

Ja, die Engländer ....

Hä - wieso Engländer?

Sowas ist in meiner Gegend fast normal bei irgendwelchen Dorffesten - entweder mit ner Kuh auf großem Spielfeld oder mit ner Ente auf kleinem Spielfeld.

Anschliessend wird die Ente amerikanisch versteigert.

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  • 10 months later...

Die Stechbretter sind ebenso legal, wie Röllchenlose, denn Sie enthalten nichts anderes. Grundsätzlich gilt: für die Veranstaltung einer öffentluchen Lotterie benötigen Sie zwar eine behördliche Genehmigung. Ausnahmen: eine Lotterie ist DANN nicht öffentlich, wenn sie innerhalb eines abgegrenzten Personenkreises stattfindet und der Veranstalter zu eben diesem Personenkreis gehört. Dieses ist bei einem Vereins  der Fall, wenn die Verlosung unter den Mitglieder stattfindet oder bei einem Vereinsfest: hier dürfen auch geladene Gäste mitspielen. Beispiel: Der Schützen oder Faschingsvereins feiert sein Jahresfest, die teilnehmenden Personen -Mitglieder oder geladene Gäste- sind informiert, dass die

Tombola zu Gunsten der Vereinskasse durchgeführt wird. Dann handelt es sich um eine genehmigungsfreie Tombola oder Lotterie. Mehr darüber hier:

http://kneipen-tipps.de/stechbretter.html

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