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Roulette Forum

Westostfale

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Alle erstellten Inhalte von Westostfale

  1. Das erinnert mich an den Spruch "Das Opfer hatte noch Glück im Unglück, nur einer der 30 Einschüsse war tödlich". Nix für ungut. Wenn es denn tatsächlich klappen sollte, umso besser für Dich.
  2. Genau, der Käpt'n isses in schuld
  3. Hmmmm...Marokko...Lamm-Couscous, Tajine, Bastilla und nicht zuletzt Seffa... :anbet2: Ömm, ach so, ja...ceterum censeo Zielwerfen geht nich (puh, gerade nochmal back to topic)...
  4. Sorry, bei 100% hast Du nur Mandelpulver (falls Du den Mandelanteil gemeint hast) und keine pâte d'amande. Das mit dem Bunyols ist aber keine schlechte Idee. Was auch nett ist: Honigmelone mit einem Muscat de Beaumes-de-Venise (ok, ok, für Dich ohne Serranoschinken).
  5. Doch, ist es. Aber das holen sich die Salzburger eher in Lübeck als die Lübecker in Salzburg. Aber was streite ich mich hier...mag das Zeug doch gar nicht...
  6. Die Rede war von Marzipan- und nicht Mozartkugeln. In Sachen Marzipan kann Salzburg sich nicht mit Lübeck messen.
  7. Nico, bisherige Reinkarnationen zählen nicht mit!
  8. Wie jetzt, Krawattenzwang für Dackel?
  9. Ich meine auch, dass der Mindesteinsatz bei zero nicht geteilt wird, selbst wenn er einen Betrag darstellt, der rein rechnerisch geteilt werden könnte. Soll heißen, wenn das Tischminimum 10 € ist und es kommt die null, gehen (beim American Roullette) die ganzen 10 € verloren und man bekommt nicht etwa 5 € zurück.
  10. Na dann hab ich auch noch zwei: Treffen sich zwei Beamte auf dem Behördenflur: "Na, kannste auch nicht schlafen?" Beamte werden nicht versetzt. Sie werden umgebettet.
  11. Hast Du nicht das Buchcover gesehen? Seit wann haben Atheisten Heiligenscheine?
  12. Nachtrag: Egal wäre es so oder so bei denen, die nach Abwurf setzen. Denn sie haben das gleiche Risiko, ob der Croupier nun einen Zielwurf versucht oder nicht.
  13. Hallo Starwind, würde ich auch so sehen. Skeptisch bin ich noch bei der abstrakt gewählten Zahl. Allerdings muss ja irgend eine Zahl erscheinen (anders als bei Manipulationen, bei denen niemand mehr gewinnen kann), so dass eine Gewinnchance (bei zufällig gewählter Zahl) noch besteht. Kleine Anmerkung noch: Der Croupier, der jemanden gezielt "wegdreht", wäre selbst Täter dieses Betrugs und nicht Erfüllungsgehilfe. Da warst Du glaube ich schon bei der zivilrechtlichen Haftung (des Casinos), da spielt das auch meiner Ansicht nach eine Rolle. Und da es sich eh nicht beweisen lässt, sollten wir es dabei belassen. Die Frage finde ich jedoch interessant (und hätte sie definitiv NICHT im Examen haben wollen).
  14. Nochmal: Es wäre der Croupier, der sich strafbar macht. Er nimmt den Einsatz an, er vertritt das Casino bei diesem durch konkludentes (stillschweigendes) Handeln geschlossenen Vertrag mit dem Spieler. Das kann er, auch wenn davon nichts im Arbeitsvertrag steht. Der gilt ja nur im Innenverhältnis und nicht gegenüber dem Kunden. Und dass Croupiers zur Entgegennahme von Einsätzen bevollmächtigt sind, ergibt sich ebenfalls aus der Natur ihrer Tätigkeit. Oder lässt Du Dir bei jedem Einkauf die Vollmachtsurkunde der Kassiererin zeigen? Der Croupier suggeriert Dir bei Entgegennahme des Einsatzes ebenfalls stillschweigend, dass Du an einem Glücksspiel teilnimmst, dessen Ausgang allein vom Zufall bestimmt wird. Wenn das falsch ist, weil der Croupier von vorneherein vorhat, das Ergebnis zu beeinflussen, täuscht er Dich. Diese Täuschung ruft bei Dir auch einen entsprechenden Irrtum hervor, der dazu führt, dass Du einen oder mehrere Jetons setzt (Vermögensverfügung). Sind die verloren, hast Du einen stoffgleichen Vermögensschaden erlitten. Der Croupier handelte in diesem Fall vorsätzlich und mit der Absicht, einen Dritten (die Spielbank/bzw. das Land) rechtswidrig zu bereichern. Er muss sich nicht selbst bereichern wollen! Und, ja, nach dieser Lesart beginge ein Croupier, der gezielt zugunsten eines bestimmten Spielers wirft, einen Betrug zulasten aller anderen Spieler. Der Vermögensschaden aller Spieler liegt in dem Verlust der GewinnCHANCE (ohne, dass sie hätten gewinnen müssen). Allerdings wäre das in der Tat wohl unmöglich zu beweisen (es sei denn, der Croupier wäre so blöd, damit vor Dritten anzugeben und das Gericht würde die Story vom zielwerfenden Croupier glauben). Das wäre allerdings mal was für ein Referendargutachten...
  15. Da bin ich mir nicht so sicher. Zielwerfen oder Wegdrehen (mal unterstellt, es ginge tatsächlich) zulasten der Spieler könnte ein Betrug sein. Denn dem Spieler wird suggeriert, dass er an einem reinen Glücksspiel teilnimmt, obwohl das Ergebnis tatsächlich vom Croupier bestimmt wird. Damit wird der Spieler um seine Gewinnchance gebracht, wenn der Croupier "gegen ihn wirft". In dem Fall dürfte das den Staatswanwlt schon interessieren. Und wenn man sich manche EInsätze (und vor allem auf Plein des zu erwartenden Gewinn) ansieht, wäre da im Falle einer Verurteilung schon einiges gefällig. Welcher Croupier wird so dämlich sein, so ein Risiko einzugehen? Vor allem, wenn es ihm persönlich überhaupt nicht nützt? Im Gegenteil verdient er doch hauptsächlich am Tronc. Den speisen aber nur Gewinne der Spieler. Wieso sollte der Croupier also einen Betrug zugunsten seines Arbeitgebers begehen, für den er am Ende - höchstwahrscheinlich - allein den Kopf hinhalten müsste und von dem er nicht profitiert?
  16. Wobei es doch - wenn ich das richtig verstanden habe - eigentlich unmöglich ist, einen KGler "wegzudrehen", da er immmer - möglichst spät - nach Abwurf setzt (nämlich dann, wenn er zu wissen glaubt, wo die Kugel einschlägt. Zielwerfen würde demnach nur gegen klassische Spieler helfen, die vor Abwurf setzen, oder?
  17. Och, bei Krawatten reicht die Schere.
  18. An der Stelle muss ich widersprechen. Der Anwalt muss seinen Mandanten umfassend beraten und ihn insbesondere über die Erfolgsaussichten und Risiken aufklären. Dass er gegenüber Dritten den Anspruch seines Mandanten so gut und überzeugend wie möglich zu vertreten, ist klar. Dafür wird er in der Tat bezahlt, nicht aber dafür, seinen Mandanten in einen völlig aussichtslosen Prozess zu quatschen. Tut er es doch und es geht schief, darf er seine Berufshaftpflichtversicherung anrufen.
  19. Wissen Deine Eltern, dass Du den ganzen Nachmittag am Computer sitzt und Dich in einem Roulette-Forum rumtreibst? Entschuldige, aber bei dem was Du teilweise schreibst, tippe ich darauf, dass Du nicht älter als 14 bist.
  20. Was sind denn "Migrantenanwälte"?
  21. Zumindest sind die da unten noch unversehrt...Haie fressen keine Artgenossen...
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