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BGH weist Klage eines Spielsüchtigen zurück


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hallo jason ,

Wenn du dich mal mit erstens unterhältst, kann sich zweitens gründlich ändern. :shades:

das kann ich mir vorstellen. Bezüglich des Suchtproblems glaube ich übrigens, dass es zwei Suchtvarianten gibt : a) eine Sucht im eher herkömmlichen Sinne, d.h.es geht mehr um´s Gewinnen an und für sich, nicht so sehr ums Geld, b) es wird gespielt, weil man finanziell unter Druck steht und erhofft - in einigen wenigen Fällen erfolgreich - durch genügend Ausdauer das finanzielle Problem in der Griff zu bekommen. In diesem Fall wäre es aus Sicht des Spielers eine Art "Psychoarbeit", eine unbequeme frustrierende Tätigkeit, die man eigentlich nicht will, sondern zu der man sich regelrecht aufraffen muss, die man immer wieder aufwenden muss, um den Frust auszuhalten in der Erwartung, dass man es irgendwann "geschafft" hat und danach von seinen wirtschaftlichen und sozialen Problemen "befreit" ist. In Einzelfällen kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Erfolg dann wirklich eingtritt, so dass man rückwirkend dann sogar sagen muss, dass das Ausleben der "Sucht" genau die richtige Therapie für den betreffenden Fall ist, da sie im Gegensatz zur erfolglosen Tätigkeit des Sozialamtes , eine objektive Lösung des Sozialproblems bewirken kann. Diese Heilwirkung der "Spielsucht" wird natürlich der Staat niemals zugeben, weder ein Politiker noch ein Richter wird es jemals zugeben.Ich habe mal an einer Bushaltestelle direkt vor der Spielbank Gespräche über diese Art "selbstverordneter" Therapie mitbekommen, so etwa in dem Stil : "Scheisse, heute hätte ich 1000 gewinnen müssen, weil ich die Miete noch bezahlen muss..." - Wie soll man einem "Süchtigen", der nur deswegen in die Spielbank rennt, weil z.B. das Sozialamt wieder mal versagt hat , erklären, dass sein Selbsthilfeversuch nicht zu empfehlen ist ? Aus demselben Grund kann man natürlich auch Lotte spielen oder was auch immer.

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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hallo jason ,

.... - Wie soll man einem "Süchtigen", der nur deswegen in die Spielbank rennt, weil z.B. das Sozialamt wieder mal versagt hat , erklären, dass sein Selbsthilfeversuch nicht zu empfehlen ist ? Aus demselben Grund kann man natürlich auch Lotte spielen oder was auch immer.

mondfahrer

Guten Abend mondfahrer,

Wie kommst du zu der Annahme, dass das Sozialamt wieder einmal versagt hat?

Euer Rotznase

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Wie kommst du zu der Annahme, dass das Sozialamt wieder einmal versagt hat?

Hallo Rotznase (toller Nick :shades: )

Mondfahrer plädiert vermutlich dafür, neue Umverteilungszuständigkeiten zu installieren

und die Staatsquote noch höher zu treiben.

Ich selbst möchte als ehem. ARGE-Intimkenner nur mal leise darauf hinweisen, dass sich

die sog. "Hartz IV" - Leistungen im Durchschnitt erhöht haben gegenüber den früheren

Sozialhilfe-Leistungen. Lediglich für die ehem. sog. Arbeitslosenhilfe-Empfänger gibt

es Einbußen.

Grüsse,

Altersvorsorge

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hu :shades: hu R O T Z N A S E !

Guten Abend mondfahrer,

Mahlzeit , besser R O T Z N A S E als K O T Z N A S E ...

Wie kommst du zu der Annahme, dass das Sozialamt wieder einmal versagt hat?

diese Frage möchte ich im Laufe der Zeit etwas ausführlicher beantworten, da ich der Meinung bin, dass dieses von mir festgestellte Phänomen sehr viele Spieler betrifft und deswegen auch in einem Rouletteforum ausführlich erörtert werden sollte. Ich möchte diese Annahme übrigens noch erweitern : Nicht nur das Sozialamt "wieder einmal" sondern auch die Kontrollinstanzen "wieder einmal", d.h. z.B. Sozialgericht, Verwaltungsgericht usw., was es alles so gibt an Einrichtungen, die eigentlich dem Zweck dienen sollten, soziale Misstände unter Anwendung des geltenden Rechts zu beseitigen. Da ich aus dem Ablauf zahlreicher Verfahren, die im Laufe der Zeit über meinen Schreibtisch gegangen sind - die Sammlung wird immer größer - den Schluss ziehen muss, dass diese staatlich vorgesehene soziale Kontrolle in Wirklichkeit nicht funktioniert, insbesondere teileweise dieses Versagen für den vom Sozialgeiz Betroffenen lebensbedrohliche Formen bzw. dokumentierte tödliche Formen annimt - siehe Speyer und München (OB der LH München : SPD- Christian Ude, Ministerpräsident Rheinland-Pfalz : SPD-Beck) - rate ich Hartz IV-Empfängern, einen Teil der Zuwendungen dazu zu verwenden, um in eigener Regie eine Selbsthilfe zu versuchen, d.h. in eine Spielbank zu gehen und zu versuchen, diese Kohle zu vermehren , letztlich auf Kosten derjenigen, die zuviel davon haben, d.h. auf Kosten von z.B. spielsüchtigen Firmenbesitzern, die Systeme ausprobieren, weil sie glauben, mit Hilfe von Systemen noch mehr Kohle ergaunern zu können als schon im normalen Geschäftsleben üblich ist. Dabei ist zwar klar, dass ungefähr die Hälfte, vielleicht auch mehr solcher Hartz-IV-Selbsthilfe-Versuche , durch gesetzlich erlaubtes Glücksspiel die soziale Notlage zu beseitigen, aus mathematischen Gründen scheitern wird, aber man muss ja nicht als Hartz-IV- Empfänger die Hartz-IV-Kohle Komplett in die Spielbank tragen. Solche Selbsthilfe-Versuche hätten auch noch einen anderen Vorteil : Wenn man dann vor Hunger in der Spielbank zusammenklappt, dann können Politiker wie Ude oder Beck nicht als Ausrede behaupten, man habe nichts davon gewusst, der Patient habe wegen psychischer Probleme "nicht rufen" können , usw. - denn in einer Spielbank sind immer genug Personen, mitunter auch Ärzte, die es dann sehen, und die später nicht behaupten können, nichts gesehen zu haben. (Genauer gesagt : Behaupten könnten sie es zwar, aber man würde es ihnen nicht gauben)

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch das Urteil gegen Blondie als Ausdruck eines völligen staatlichen Versagens ansehe, denn es wurde - wie bereits aus dem Urteil des LG Koblenz zu schliessen ist - ohne Vorliegen eines Straftatbestands ein Strafurteil wegen angeblich unerlaubtem Glücksspiel gegen Blondie erlassen. Was Blondie betrifft, so vermute ich, dass die Verurteilung wegen angeblichen Betrugs ebenfalls rechtswidrig erfolgte, und dass mit dem Urteil ein politischer Zweck verfolgt wurde, nämlich Hartz-IV-Empfänger einen Schrecken einzujagen, damit diese nicht im OC zocken. Ich vermute sogar, das Blondie gar keine Hartz-IV-Empfängerin ist, sondern dass es sich bei dieser Behauptung um ein Gerücht handelt, das von der Presse oder dem Gericht in die Welt gesetzt wurde, um von dem eigentlichen Skandal abzulenken. Solche Ablenkungsversuche hat es in ähnlich gelagerten Fällen schon gegeben, und sie waren erfolgreich. Das Opfer wird erst mal "aus dem Verkehr gezogen" und ist dann erst mal mit sich selbst beschäftigt, und die Öffentlichkeit wird den eigentlichen Skandal derweil bald vergessen oder ihn gar nicht erst bemerken. Die offenen Fragen im Fall Blondie würde uns wahrscheinlich nur Blondie selbst beantworten können - vielleicht rafft sie sich ja doch irgendwann einmal auf, das zu tun - auch wenn sie ihr eigener Fall vermutlich längst ankotzt.

Der politische Zweck, und was entscheidend ist : der ohne gesetzliche Ermächtigung verfolgte Zweck des Blondie -Urteils liegt im Übrigen auf der Hand : Man will die Hartz-IV-Empfänger nicht in der Spielbank sehen und auch nicht im OC. Denn das würde dazu führen, dass der Staat mehr Geld für diese "unerwünschten Gestalten" ausgeben müsste. Mit Hilfe des Blondie-Urteils sollten Hartz-IV-Empfänger eingeschüchtert werden und dazu gebracht werden, dass sie die Kröte des sozialen Missstandes aus Angst vor einer rechtswidrigen Strafverfolgung nach dem Schema Coburg schlucken.

Mondfahrer plädiert vermutlich dafür, neue Umverteilungszuständigkeiten zu installieren

und die Staatsquote noch höher zu treiben.

so ist es, altersvorsorge.

Ich selbst möchte als ehem. ARGE-Intimkenner nur mal leise darauf hinweisen, dass sich

die sog. "Hartz IV" - Leistungen im Durchschnitt erhöht haben gegenüber den früheren

Sozialhilfe-Leistungen. Lediglich für die ehem. sog. Arbeitslosenhilfe-Empfänger gibt

es Einbußen.

das hört sich ja so an, als ob Du selber ein ARGE-Mitarbeiter oder ehemaliger ARGE -Mitarbeiter wärst... Mich interessieren aber solche statistischen "Argumente" nicht sondern die sogenannten "Einzelfälle", die bei einer solchen Argumentationsweise ignoriert werden.

mondfahrer

p.s. @ altersvorsorge : zu Deiner Frage, ob das Urteil bereits "veröffentlicht" ist . Davon - d.h. so wie Du es wohl meinst - ist mir bisher nichts bekannt. Ein Amtsgerichtsurteil wird normalerweise nicht veröffentlicht, weil es zu unwichtig ist. Man muss es unter Angabe des AZ beim Amtsgericht anfordern. Eine solche Anforderung ist vom Mond aus wegen ein paar technischer Schwierigekeiten problematisch, d.h. mir liegt das Urteil noch nicht vor. Ich erwarte aber, dass es irgendwann auf dem Mond eintrúdelt. Die bisherigen Aussagen zum Urteil sind ohne Kenntnis des Urteilstexts möglich, weil seit dem Zeitpunkt der Verkündung der Tenor des Urteils bekannt ist und dieser mit dem Gesetz nicht in Einlang gebracht werden kann.

bearbeitet von mondfahrer
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@Mondfahrer

diese Frage möchte ich im Laufe der Zeit etwas ausführlicher beantworten, da ich der Meinung bin, dass dieses von mir festgestellte Phänomen sehr viele Spieler betrifft und deswegen auch in einem Rouletteforum ausführlich erörtert werden sollte.

ich bitte darum denn ich bin schon jetzt freudig gespannt auf die sicherlich wie immer erheiternde Antwort :shades:

Der politische Zweck, und was entscheidend ist : der ohne gesetzliche Ermächtigung verfolgte Zweck des Blondie -Urteils liegt im Übrigen auf der Hand : Man will die Hartz-IV-Empfänger nicht in der Spielbank sehen und auch nicht im OC. Denn das würde dazu führen, dass der Staat mehr Geld für diese "unerwünschten Gestalten" ausgeben müsste. Mit Hilfe des Blondie-Urteils sollten Hartz-IV-Empfänger eingeschüchtert werden und dazu gebracht werden, dass sie die Kröte des sozialen Missstandes aus Angst vor einer rechtswidrigen Strafverfolgung nach dem Schema Coburg schlucken.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch das Urteil gegen Blondie als Ausdruck eines völligen staatlichen Versagens ansehe, denn es wurde - wie bereits aus dem Urteil des LG Koblenz zu schliessen ist - ohne Vorliegen eines Straftatbestands ein Strafurteil wegen angeblich unerlaubtem Glücksspiel gegen Blondie erlassen. Was Blondie betrifft, so vermute ich, dass die Verurteilung wegen angeblichen Betrugs ebenfalls rechtswidrig erfolgte, und dass mit dem Urteil ein politischer Zweck verfolgt wurde, nämlich Hartz-IV-Empfänger einen Schrecken einzujagen, damit diese nicht im OC zocken.

wenn ein/e (blonde/r) ALG-II-Empfänger/in durch gezielte Täuschung (gefälschter Lohn-/Einkommensnachweis, falsche Bürgschaften o.ä.) von einer / ggf. von mehreren Banken einen / ggf. mehrere ob seiner Summe als nicht unerheblich zu bezeichnende(n) Kreditvertrag(e) abschließt, dann wird er wohl eines Tages dafür strafrechtlich belangt werden können. Das wirst auch Du nicht bestreiten wollen. Der Auslöser (nicht im ALG-II-Antrag angegebene Gewinne aus einer ausländischen Internetspielbank) war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die entscheidende Grundlage für das Strafmaß ?!- sondern die Erschleichung von Krediten. Und das ALG-II-Empfänger/innen nicht in öffentlichen Spielbanken erwünscht sind, musste nicht durch einen Coburger Richter zementiert werden, sondern dass ist meines Wissens in der jeweiligen Hausordnung vorgeschrieben. Und das ALG-II-Empfänger sämtliches Vermögen anzugeben in der Pflicht sind, ist zunächst mal so, das hat nichts mit Online-Casinos zu tun. Im Sozialministerium, in welchem die tollen Gesetzesvorlagen (sie werden immer länger und länger...) ausgearbeitet werden, denkt man beim SGB I-XIII sicher nicht primär an die Online-Gambling-Community :shades: .

(...)Da ich aus dem Ablauf zahlreicher Verfahren, die im Laufe der Zeit über meinen Schreibtisch gegangen sind - die Sammlung wird immer größer -(...)

Also gehörst du wohl zur Zunft der "Rechtsverdreher" ?

(...)rate ich Hartz IV-Empfängern, einen Teil der Zuwendungen dazu zu verwenden, um in eigener Regie eine Selbsthilfe zu versuchen, d.h. in eine Spielbank zu gehen und zu versuchen, diese Kohle zu vermehren

gute idee :shades:

Unter Zuhilfenahme einer exterritorialgesteuerten Bombe oder wie? Oder gibts schon was Neues am Markt,

das auch für den Einsatz mit ambivalenten Persönlichkeiten taugt?

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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Hallo altersvorsorge!

beim thema lotto ging es doch um die verhältnismäßigkeit. während in nrw einige arbeitsplätze bei einem bestimmten

unternehmen in gefahr sind, weil das land unentwegt auf die grossen gefahren der lottosucht hinweist, kann man in den westspielcasinos ganze existenzen ruinieren, ohne das die politik dauernd auf die gefahren hinweist.

In diesem Fall möchte ich die Spielbanken etwas in Schutz nehmen. Immer wenn der Lotto-Jackpot eine etwas höhere Summe erreicht hat, wird sowohl im Fernsehen, als auch in Nachrichten sehr viel Werbung für das Lotto-Spiel gemacht, wodurch auch Personen zum Spielen angeregt werden, welche sonst nicht spielen.

Bei der hohen Jackpot-Gewinnsumme ist es durchaus vorstellbar, dass einige(oder mehrere) Spieler 3 oder 4stellige Summen für Vollsysteme beim Lotto ausgeben. Man kann also nicht sagen, dass beim Lotto keinen Existenzen ruiniert werden können.

ohne das die politik dauernd auf die gefahren hinweist.

Das hängt mit den Richtlinien des neuen Glücksspielvertrages zusammen. Um das Glücksspielmonopol aufrecht zu erhalten, soll man ein striktes Werbeverbot einhalten.

Mal ganz davon abgesehen spielen die meisten Süchtigen in Spielhallen beim Automaten und nicht in Spielbanken. Es gibt natürlich auch in Spielbanken den Automatenbereich, allerdings verpflichten sich ja jetzt alle Spielbanken dazu, eine Ausweiskontrolle auch beim kleinen Spiel einzuführen.

In einem Punkt möchte ich die Spielbanken lobend erwähnen. Bei Spielbanken ist es zumindest möglich sich sperren zu lassen. In mehreren Fällen spielten diese Spieler zwar im Automatenbereich weiter, aber immerhin gab es viele Fälle in denen die Spielbanken die Verluste zurückgezahlt haben.

Mit freundlichen Grüßen

AdlibOPL3

P.S:Hoffentlich wird mein Casino freundlicher Bericht nicht übel genommen. Ich bin schon der Meinung, dass dort Menschen Haus und Hof verspielen können, allerdings können sie das auch beim Lotto oder in den Spielhallen und von daher sollte man die Casinos nicht als Hauptverursacher der Glücksspielsucht darstellen.

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hab heut morgen in der zeitung gelesen, dass lotto eine persönliche Karte herausgibt, da werden dann alle Lottospiele o.ä. registriert.

gibt dann auch ne querverbindung zwischen spielbanken und lotto gemäß glücksspielvertrag, d.h. sperre in spielbank = sperre bei lotto.

altersvorsorge

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hu :pfanne: hu altersvorsorge !

ich bitte darum denn ich bin schon jetzt freudig gespannt auf die sicherlich wie immer erheiternde Antwort :shades:

Noch ist nicht Weihnachten. Geduld ist die Mutter der Vernunft !

wenn
o.ä.)
/ ggf.
ggf.

uns auf dem Monde interessiert nicht "wenn","oä","ggf." ...usw. sondern "ob" oder "ob nicht", denn der Mond kennt nur KALT oder HEISS nicht aber LAU !

ein/e (blonde/r) ALG-II-Empfänger/in durch gezielte Täuschung (gefälschter Lohn-/Einkommensnachweis, falsche Bürgschaften o.ä.) von einer / ggf. von mehreren Banken einen / ggf. mehrere ob seiner Summe als nicht unerheblich zu bezeichnende(n) Kreditvertrag(e) abschließt, dann wird er wohl eines Tages dafür strafrechtlich belangt werden können. Das wirst auch Du nicht bestreiten wollen.

tja, wieder einmal auf dem Holzweg ..., denn ob ich will oder nicht will, hängt von den sog. "Bedingungen des Einzelfalls" ab, vorliegend von der Frage, welche Personen vorliegend etwas gefälscht haben.... Diese Tatfrage wäre übrigens eine vom Gericht aufzuklärende Frage gewesen. Hat das Gericht diese Frage aufgeklärt - JA oder NEIN ??? - Wir werden abwarten müssen, was zu dieser Frage im Urteil steht ...

musste nicht durch einen Coburger Richter zementiert werden, sondern dass ist meines Wissens in der jeweiligen Hausordnung vorgeschrieben.

Deines Wissens ? - na, dann offenbare mal schnell die Quelle Deines Wissens - d.h. bitte eine Liste der betreffenden Casinos nebst Kopien der jeweiligen Hausordnungen einstellen, durch die Hartz-IV -Empfänger nach Deiner kenntnis vom Glücksspiel ausgeschlossen werden.

(gefälschter Lohn-/Einkommensnachweis, falsche Bürgschaften o.ä.)

und da wir gerade mal beim Thema Fälschungen sind, hier mal eine "Begriffsbestimmung", was wir auf dem Mond unter gelungener "Fälschung von Einkommensnachweisen" verstehen :

Eine gelungene Fälschung liegt vor, wenn unter der Aufsicht von Staatsdienern Abrechnungen zu Gunsten der Staatskasse gefälscht werden (um Sozialabgaben hinterziehen zu können ) und die Staatsanwaltschaft dies nicht verfolgt...

Also gehörst du wohl zur Zunft der "Rechtsverdreher" ?

tja, da hasste Duch wieder mal vertippt ... Ich bin - wie aus Obigem ersichtlich - "mondisch beauftragter Rechtsverdreher-Enthüller" ...

Unter Zuhilfenahme einer exterritorialgesteuerten Bombe oder wie? Oder gibts schon was Neues am Markt,

das auch für den Einsatz mit ambivalenten Persönlichkeiten taugt?

ich habe gestern ein Telegramm erhalten vom Mondschutz ( dazu später mehr), so dass ich Dir zu dieser Frage momentan nicht alles offenbaren kann.

Solltest Du mit "Bombe" etwa die Mondbombe meinen, so muss ich Dich auf folgendes verweisen :

Die Mondbombe ist keine Bombe im herkömmlichen Sinne, d.h. sie enthält keinen chemischen Sprengstoff sondern ihre Wirkung beruht auf geheimen geistigen ud elektronischen Kräften ( also nicht PSI !) , die kein Erdling jemals enträtseln kann. Mit Rücksicht auf den Inhalt des Telegramm vom Mondschutz haben wir damit begonnen, eine Mondbombe (Mondbombe-AP) herzustellen speziell für ambivaltente Persönlichkeiten, wie beispielsweise wortbrüchige Staatsdiener, Beamte , sonstwie unzuverlässige Leute, usw. Diese Herstellung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wie lange es dauert , kann ich noch nicht sagen. Eines aber steht jetzt schon fest : Wir werden diese Mondbomben ambivalenten Persönlichkeiten nur unter ganz speziellen , von uns bestimmten Bedingungen bzw. Auflagen zur Verfügung stellen. UND ZWAR :

a) die erste ambivalente Persönlichkeit, der wir die Mondbombe-AP zur Verfügung stellen, erhält die Mondbombe nur, wenn sie zuvor ein spezielles Spendenkonto , und zwar als Sperrkonto zu Gunsten der Sternenbrücke Hamburg , erröffnet hat und die Spendenkontonummer öffentlich bekannt gegeben hat, so dass jeder Bundesbürger auf dieses Konto einzahlen kann ( unabhängig von den eingehenden Mondbombenspielerträgen)

b) ambivaltente Persönlichkeiten müssen 80% des Reingewinns (MBBSE) auf das Sperrkonto zu Gunsten der Sternenbrücke Hamburg abführen, wobei wir dies sehr sorgfältig überwachen.

Sperrkonto zu Gunsten der Sternenbrücke Hamburg :

Wir begrüßen die durch Monopolis und rambospike zu Gunsten der Sternenbrücke Hamburg eingehenden Spenden ausdrücklich.

Das Geld , das auf das Mondbomben-Sperr-Spenden-Konto eingezahlt wird, wird der Sternenbrücke jedoch nur zu bestimmten Zwecken zur Verfügung stehen. Wir haben nämlich festgestellt, dass das Projekt Sternenbrücke zwar sehr zu begrüßen ist, dass aber der Sicherheitsaspekt der Patienten vernachlässigt wurde, genauer gesagt, es wurden bisher keine wirkungsvollen technischen Lebensversicherungen nach mondischem Vorbild für die von der Sternenbrücke betreuten meist lebensgefährlich erkrankten Patienten abgeschlossen. Möglicherweise wurde der Abschluss solcher Versicherungen unterlassen, weil solche Versicherungsabschlüsse zu teuer sind, möglicherweise auch aus anderen Gründen, aber das wollen wir hier nicht klären. Das auf dem Sperr-Spendenkonto eingehende Geld darf ausschliesslich für die Realisierung wirksamer Lebensversicherungen nach unseren mondischen Vorstellungen verwendet werden. Wir haben dabei bedacht, dass die Sternenbrücke Hamburg geographisch günstig liegt , weil sie ihren Sitz nicht in Bayern hat , und ausserdem wegen ihrer Nähe zu dem Uniklinikum Hamburg-Eppendorf . Dieses Klinikum verfügt neuerdings - einzig in Deutschland - über Spezialpersonal mit Spezial-Ausbildung , um solche technischen Lebensversicherungen , wie sie auf dem Mond längst üblich sind , näherungsweise realisieren zu können. Wir wünschen, dass das Klinikum Eppendorf im Aufbaustadium des Projekts Mondbrücke ( das ist unser interne Bezeichnung für dieses Projekt) der Sternenbrücke im Bedarfsfall einen OP nebst den erforderlichen Laborgeräten zur Verfügung stellt, um unsere Art von Lebensversicherung den Patienten zu ermöglichen. Später soll dann von den weiteren Spenden ein eigener OP speziell für die Patienten der Sternenbrücke gebaut werden, ferner bauliche Einrichtungen, die den Versicherten auch in der Zukunft einen menschenwürdigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Solange solche Einrichtigungen noch nicht existieren, sollen die betroffenen Patienten nach Detroit ausgeflogen werden, damit die Versicherung auch funktioniert ...

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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Du, @mondfahrer,

ich kapituliere nicht vor Deinem überspitzten und zweckgebundenen Intellektualismus.

Altersvorsorge

:pfanne:

P.S. Sachantworten folgen.

Gute Nacht Deutschland!

"Gute Nacht" Mond!

"Von Jugend auf ist mir Anarchie verdriesslicher gewesen als der Tod."

Johann Wolfgang von Goethe

bearbeitet von altersvorsorge
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Hallo altersvorsorge,

...persönliche Karte ... da werden dann alle Lottospiele o.ä. registriert.

gibt dann auch ne querverbindung zwischen spielbanken und lotto gemäß glücksspielvertrag, d.h. sperre in spielbank = sperre bei lotto.

Das ist richtig - mit einer Ausnahme, einem Irrtum, dem wir wohl alle hier (ich inbegriffen) aufgesessen sind: Lottospielen ist von den genannten Restriktionen ausgenommen. Es geht im Staatsvertrag nur um Spiele mit höherer Ereignisfrequenz, also allen Spielen, die mindestens tägliche Spielergebnisse generieren. Dazu gehören Keno und Sportwetten und selbstverständlich alle Spiele, die in konzessionierten Spielbanken gespielt werden. Lotto als Spiel mit zwei Ziehungen pro Woche ist trotz seines relativ hohen Jackpot-Anreizes nicht Bestandteil der Registrierungs-, Spielsucht- und Sperr-Einschränkungen.

Durch massiv betriebenen Lobbyismus ist es der gewerblichen Aufstellerszene gelungen, ihr Spielangebot ("Unterhaltungsspiel mit Gewinnmöglichkeit") so zu verharmlosen, dass sie ebenfalls nicht vom Staatsvertrag betroffen sind.

Noch nicht.

efes

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Lieber Mondfahrer,

Noch ist nicht Weihnachten. Geduld ist die Mutter der Vernunft !

Hoffentlich ist es bald soweit - bin schon ganz ungeduldig.

Ich weiss nicht, wie es auf dem Mond ist, aber ich nenne es das Problem der objektiv nicht messbaren, mithin wohl imaginären, aber magischen Differenz zwischen astronomisch messbarer Zeit und der Schicksalszeit - manche Tage vergehen ruhig und langweilig und sorgsam aufgeteilt und manche Tage sind so aufgeregt wie die Wellenlinie eines Nadelstiftes, der ein Erdbeben verzeichnet.

So gespannt bin ich nun auf Deine Ausführungen :smilie2:

Deines Wissens ? - na, dann offenbare mal schnell die Quelle Deines Wissens - d.h. bitte eine Liste der betreffenden Casinos nebst Kopien der jeweiligen Hausordnungen einstellen, durch die Hartz-IV -Empfänger nach Deiner kenntnis vom Glücksspiel ausgeschlossen werden.

Hier muss ich passen. Denn ich habe vor Jahren in Hagen-Hohensyburg, das muss aber vor 2003 gewesen sein, einen Aushang gelesen, das muss die Hausordnung gewesen sein, dort stand sinngemäß: Leistungsempfänger nach dem (damals noch) Bundessozialhilfegesetz ist der Zutritt nicht gestattet. Belegen kann ichs Dir aber nicht mehr, jedenfalls nicht so ohne Aufwand, denn nur durchs Googeln gehts nicht :smilie2:

Später soll dann von den weiteren Spenden ein eigener OP speziell für die Patienten der Sternenbrücke gebaut werden, ferner bauliche Einrichtungen, die den Versicherten auch in der Zukunft einen menschenwürdigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Solange solche Einrichtigungen noch nicht existieren, sollen die betroffenen Patienten nach Detroit ausgeflogen werden, damit die Versicherung auch funktioniert ...

mondfahrer

Verstehe kein Wort. Muss wohl erst zum Verfassungschutz um das mal zu untersuchen :spocht_2:

Altersvorsorge

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hu :smilie2: hu altersvorsorge !

So gespannt bin ich nun auf Deine Ausführungen :spocht_2:

diese Folter wirst Du noch eine Weile ertragen müssen. Auf dem Mond muss immer alles in der richtigen Reihenfolge geschehen. Bevor das Blondie-Urteil hier erscheint, wirst Du weiter in Spannung verharren müssen. Ich hoffe Du wirst nicht zwischenzeitlich verhaftet ...

mondfahrer

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hallo altersvorsorge !

Nö, Schweden ist Ausland, wenn dann, BND. :spocht_2:

ein weiteres Telegramm hat mich erreicht. Diesmal vom MND !

Ich bin mir im Übrigen sicher, dass das BGH-Urteil korrekt ist. Wo kämen wir denn da hin, wenn alle Spieler demnächst auch inländisch "Chargeback" spielen würden ...

mondfahrer

p.s. hast Du Deinen neuesten Spielertrag schon eingezahlt, um damit die erste Rate Deiner Chargeback-Schulden zu bezahlen ?

bearbeitet von mondfahrer
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