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Neu – einmalig – nur in der Spielbank Wiesbaden!


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08.03.2007

Presseinfomation vom Casino Wiesbaden

Neu – einmalig – nur in der Spielbank Wiesbaden!

Mit dem „Wiesbadener Joker Jack“ BlackJack-Gewinne verdoppeln

Mit dem „Wiesbadener Joker Jack“ helfen wir Ihrem BlackJack-Glück jetzt besonders intensiv auf die Sprünge. Eine Joker-Karte beschert hierbei ihrem Besitzer im Falle eines Gewinns die doppelte Auszahlung. Und das ganz ohne zusätzlichen Einsatz. Diese Spielvariante ist einmalig in der Casinolandschaft, wir haben sie beim Deutschen Patentamt schützen lassen.

joker-jack-wiesbaden.gif

Und so funktioniert’s: An den BlackJack-Tischen wird jedem Schlitten ein Joker beigemischt. Der Joker zählt nicht zu den regulären BlackJack-Karten und ist wertfrei. Landet der Joker auf einer Box und gewinnt diese Box, wird der reguläre Gewinn in doppelter Höhe ausbezahlt. Soweit die „Normalversion“.

Aber jetzt kommt’s noch besser: Sollte der Joker bei der Bank landen, freut sich nicht nur eine Box, sondern der ganze Tisch. Dann heißt es „Lucky Dealer“, und das geht so:

Ist der Joker die erste Karte der Bank, werden für dieses Spiel keine weiteren Karten mehr gezogen und alle Einsätze werden bezahlt – einfach so.

Kommt der Joker als zweite oder weitere Karte zur Bank, bekommen alle noch aktiven Boxen ein „Upgrade“:

• Wer verloren hätte, wird wie „Egalité“ behandelt

• Wer Egalité hat, wird „wie gewonnen“ bezahlt

• Wer gewinnt, wird doppelt bezahlt

Der „Wiesbadener Joker Jack“ ist damit eine von mehreren Möglichkeiten, das Glück in der Wiesbadener Spielbank gleich doppelt zu genießen. So etwa auch beim „Wiesbadener Super-Roulette“, bei dem sich sogar das bis zu Fünffache des normalen Gewinns erzielen lässt – ebenfalls ganz ohne zusätzlichen Einsatz.

Quelle: Kerstin Peterson, Spielbank Wiesbaden

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Dann würde ich gerne mal wissen, ob die Jokerkarte jedes Spiel mitspielt, oder nur in 4/7 = 57,14 % der Spiele, da in Wiesbaden ja 3 Decks von den 7 gestochen werden. Wahrscheinlich letzteres.

Dann würde die Jokerkarte also nur ca. jeden zweiten Schlitten mitspielen. Elfriede muss mal rechnen...

Beste Grüße, Elfriede :topp:

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wir haben sie beim Deutschen Patentamt schützen lassen.

Eine Spielvariante ist im EU-Raum ebenso wie jegliche andere Spieltechnologie nicht patentierbar.

Es ist lediglich möglich, den Namen des Spiels oder das Geschmacksmuster des Tableaus, der Jokerkarte oder des Tisches schützen zu lassen.

In den USA ist es dagegen möglich, ein Spiel zu patentieren.

sachse

bearbeitet von sachse
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  • 2 weeks later...

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