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win2day.at - das einzige legale Internet Glücksspielangebot in Österreich

win2day.at ist das einzige Internetangebot für Lotterie- und Casinospiele, das von Österreich aus legal genutzt werden kann. Die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist gesetzlich untersagt. Wer dennoch von anderen Angeboten Gebrauch macht, muss mit nachteiligen Auswirkungen rechnen: Bei der Überweisung erzielter Gewinne kann man leicht ins Visier der Finanzbehörden geraten, da die Banken aufgrund der Bestimmungen gegen Geldwäsche zur Meldung verpflichtet sind. Für den Gewinner bedeutet dies ein Verwaltungsstrafverfahren mit Strafen bis zu 7.500,- Euro.

Sollte sich ein Anbieter als unseriös erweisen und erzielte Gewinne nicht auszahlen, ist für den Spielteilnehmer auch der Rechtsweg de facto ausgeschlossen, da durch eine Klage die österreichische Glücksspielaufsicht auf die illegale Spielteilnahme aufmerksam gemacht wird.

win2day.at hingegen garantiert den Spielteilnehmern einen seriösen, sicheren und transparenten Spielablauf und im Gewinnfall eine korrekte Auszahlung.

Die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria handeln stets im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft im Allgemeinen und den Spielteilnehmern im Besonderen. "Glücksspiel mit Verantwortung" ist oberstes Gebot, und damit das Spiel mit dem Glück spielerisch bleibt, fühlen sich die Österreichischen Lotterien und Casinos Austria verpflichtet, den Spielteilnehmern durch Selbstbeschränkungen eine maßvolle Nutzung zu ermöglichen.

Einzig die Österreichischen Lotterien haben die Konzession zur Durchführung elektronischer Glücksspiele in Österreich und bieten gemeinsam mit Casinos Austria über die Spieleplattform win2day.at eine breite Palette derartiger Spiele an. Gemäß dem Glücksspielgesetz ist die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus gesetzlich untersagt - win2day.at ist damit das einzige Internet Glücksspielangebot, an dem man sich in Österreich legal beteiligen darf.

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Hi!

können auch "Ausländer" dort an dem Spiel teilnehmen ?

JA, ist möglich. Es ist nur ein Konto in Österreich nötig.

Geht leicht z.B. über www.easybank.at

Noch einfacher: Wer einen Freund in Ö hat, kann ihn ja u.U. um seine Kontonummer bitten. Es ist für den Freund völlig risikolos, da eine Abhebung zur Einzahlung auf w2d nicht möglich ist.

LG

DanDocPeppy :hammer:

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  • 8 months later...

Ich kann nur sagen, ich finde win2day.at sehr sehr dubios.

Was da oftmals für Perioden im Roulette kommen, ist schon merkwürdig.

Bei mir kam vier mal hintereinander die selbe Zahl, oder 12 mal die selbe Farbe... und versuchen mit einem Dreh mal einen etwas höheren Gewinn zu erzielen sollte man lieber gleich vergessen. Das geht meist in's Auge.

Ich hab' jedes Spiel mitgeschrieben. Oft sehr interessant.

Also... mit meinem Geld weiß ich besseres anzufangen.

Grüße,

Manu

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@D a n n y

Landcasinos

gefällt mir. Ich suche schon lange nach einer gescheiten und möglichst kurzen Unterscheidung zwischen Online-Casinos und analogen Casinos.

Real-Casino z.B. ist zwar schön kurz aber auch unschön daneben.

@all

Weiß evtl. jemand, was sich bei den Juristen eingebürgert hat?

Gruß

rigor

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Hi! :sleep:

Ich habe eine EC-PP von mittlerweile knapp 10.000 W2D-Coups und der Verlauf ist völlig unauffällig.

Zahlenwiederholungen findest du real genauso, 3fach-Wiederholungen sind da und dort selten, kommen aber vor.

Serien auf den EC von 12 und mehr sehe ich fast täglich, das ist absolut nicht ungewöhnlich. Sogar bei meinen wenigen Besuchen (~5x) im Landcasino habe ich das beobachtet.

LG

DanDocPeppy

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hi dandoc,

wie ich bis jetzt wohl rausgehört habe zockst du so wie ich auch fast nur bei win2day.

spielst du american oder french?

wie ist dein mitgliedsname bei w2d? wie spielst du und wie bist du insgesamt zufrieden? sind dir die häufigen rot bzw schwarz serien positiv zur geltung gekommen?

greets susch :sleep:

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darf ich als Deutscher im GPC, Antigua online spielen ?`

Als Auslanddeutscher (vom Ausland aus) darfst Du es. Es soll ja ca. 20 Mio. deutschstämmige, nicht in Deutschland lebende Personen geben. Als Deutscher dürftest Du es vom Ausland aus, also von unterwegs aus. Von Deutschland aus darfst Du es eigentlich nicht, aber es gibt seit Bestehen der Online Casinos (1996) keinen bekannten Fall, dass ein deutscher Spieler Ärger bekommen hatte.

Wo sollte man offiziell nachfragen? Eine rechtsverbindliche Auskunft wird man wohl kaum bekommen.

:sleep:

Bonus-Hai

bearbeitet von Bonus-Hai
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Hi,

nochmal ich....... :sleep:

Bei mir kam vier mal hintereinander die selbe Zahl, oder 12 mal die selbe Farbe...

Diese Phänomene treten natürlich nur dann auf, wenn Du sowieso am Verlieren bist. Geht mir jedenfalls so, nur dass, wenn ich ECs bespiel', solche Serien gewinn'........

Bei derselben Zahl hintereinander sieht's natürlich anders aus, aber die kommen auch dann, wenn ich am Verlieren bin und ich's natürlich am wenigsten gebrauchen kann.......

Gestern im GPC: 20, 20, 31, 31, 4, 4!!!! Alle drei Zahlen nicht gesetzt, war 'ne reine Katastrophe.........

und versuchen mit einem Dreh mal einen etwas höheren Gewinn zu erzielen sollte man lieber gleich vergessen. Das geht meist in's Auge.

Ja, das stimmt..........

darf ich als Deutscher im GPC, Antigua online spielen ?

Ob man/frau's darf, weiß ich gar nicht. Ich mach's halt, mal seh'n, wann sich jemand beschwert.........

take care

D a n n y :sleep:

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  • 3 months later...

Viele behaupten ja, dass OC-Zocken in Deutschland verboten sei, ohne aber rechtliche Grundlagen zu nennen. Einige verweisen aufs StGB und ein paar ganz Schlaue nennen sogar § 284-285.

Ich bin mir gar nicht sicher, ob das StGB hier überhaupt greift, da es sich ja bis auf ganz wenige Ausnahmen auf das Inland beschränkt. § 285 allein würde wohl zutreffen, aber dieser bezieht sich ausdrücklich auf § 284. Und dass deutsche Behörden für die Zulassung von OCs in aller Welt zuständig sind, kann ich mir nicht so richtig vorstellen...

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hallo !

Viele behaupten ja, dass OC-Zocken in Deutschland verboten sei, ohne aber rechtliche Grundlagen zu nennen.

kannst Du haben : BGH Urt. v. 1.4.2004 -1ZR 317/01

Darin wird ausgeführt : Das ausländische Unternehmen (z.B. in Salzburg) benötigt eine Erlaubnis einer inländischen (=deutschen) Behörde. Was zählt ist nicht der "Erfolgsort" sondern der Tatort .

gruß :

mondfahrer

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Sehr interessant!

Auch das

BGH-Urteil des I. Zivilsenats vom 14.3.2002 - I ZR 279/99

behandelt das Thema etwas ausführlicher.

Bleibt nur zu hoffen, dass das ganze irgendwann gelockert wird im Zuge der EU-Anpassung. Oder im Ernstfall ganz plump die "exotische" behördliche Erlaubnis des OCs als billige Ausrede benutzen und behaupten, dass man darauf vertraut und daher keine weitere rechtliche Prüfung unternommen habe... :lachen:

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Macht Euch mal alle nicht so ins Hemd. Zum Thema OCs gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und was ihr in Euren eigenen vier Wänden an Eurem PC den lieben langen Tag so treibt, weiß auch kein Mensch - es sei denn man schaut Euch direkt in dem Moment (!!!) über die Schulter. Also immer gut vorher die Haustür abschließen. :engel: Und wer dann immer noch Bedenken hat, kann ja regelmäßig die Festplatte auswechseln und die alte im Wald vergraben oder in der Nordsee versenken ... :lachen:

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hallo Chartist ,

Macht Euch mal alle nicht so ins Hemd. Zum Thema OCs gilt immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und was ihr in Euren eigenen vier Wänden an Eurem PC den lieben langen Tag so treibt, weiß auch kein Mensch - es sei denn man schaut Euch direkt in dem Moment (!!!) über die Schulter. Also immer gut vorher die Haustür abschließen.  :engel:  Und wer dann immer noch Bedenken hat, kann ja regelmäßig die Festplatte auswechseln und die alte im Wald vergraben oder in der Nordsee versenken ...  :lachen:

Informiere Dich mal irgendwo und frische Deinen Kenntnisstand auf ... ich zweifle natürlich nicht , dass es gut gemeint war , was Du hier schreibst und dass Du in Unkenntnis über die amtlichen Möglichkeiten hier im Land und die Gesetzeslage dachtest , anderen Leuten mit Deinem Beitrag nützlich sein zu können. Der Orwell-Staat ist aber längst auf Deiner Festplatte und in anderen Speichern integriert, so dass es Dir im Falle eines Falles gar nichts nutzt, sie zu vergraben oder zu verbrennen. Überall wurden Datenschutz-Schlupflöcher eingerichtet um unter dem Vorwand der "Verfolgungspflicht" den Datenschutz zu unterlaufen und an privateste Daten des Bürgers heranzukommen. Es ist wie mit der Waffenproduktion : Was produziert wird, wird früher oder später auch mal eingesetzt. Was Du geschrieben hast,ist öffentlich, und der Urheber Deiner Texte kann bei entsprechendem "Bedarf" jederzeit auch nach Zerstörung Deiner Festplatte amtlich festgestellt werden, z.B. unter Mitwirkung des BKA oder anderer Behörden, ohne dass Du überhaupt was davon merkst. Dies ist "von Amts wegen" so organisiert. "Wo kein Kläger, da kein Richter", haben schon viele gedacht, und sich nachher gewundert, dass es dann anders war. Es kann Dir übrigens - je nach aktueller willkürlicher Laune potentieller Ermittler - im Sinne der §§ 284,285 STGB als Anstiftung bzw. "Werbung" ausgelegt werden, was Du geschrieben hast. Also schon deswegen : Wer sich entschlossen hat, sein Geld durch Online-Roulette -Systemspiel zu verlieren , möge keine Werbung für Straftaten machen und es lieber auf eine Weise verlieren, die nicht strafbar ist , wo es nach ausländischem und deutschem Recht also erlaubt ist. Also lieber etwas mehr Geld für Urlaubsfahrten ausgeben ... Andernfalls ist es nach der derzeit geltenden Gesetzeslage ein stetiges Spiel mit dem Feuer, und irgendwann kommt dann der "Platzer". Vielleicht bilden sich ja irgendwann legale Fahrgemeinschaften , damit wenigstens diese Art von Platzer nicht eintritt.

Gruß :

mondfahrer

p.s.ich selber würde sowieso nie Online-Roulette spielen, da es andere wirksamere - und legale - Möglichkeiten gibt, durch Spielen Geld zu verdienen, gönne es aber jeder Bank - auch Online - wenn sie verliert.

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hallo Oli !

Jo genau!

Und mit meinem prallen Sparbuch und den Kontoauszügen mach ich dann am besten dasselbe... :lachen:

Im Wald vergraben ist doch zu altmodisch ! In der Nordseee versenken könnte einen Umweltschaden verursachen . Da Hexenverbrennungen inzwischen verboten sind, sollten wir es jetzt mal mit Geldverbrennungen versuchen . Also endlich auf den Scheiterhaufen mit dem Geld !

mondfahrer

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@ Mondfahrer

hast schon recht - mir war nicht bewußt, daß hier jeder lockere Kommentar derart bierernst genommen wird wie Du das offenbar tust. Deshalb füge ich nachträglich den Hinweis "Achtung Satire!" zu meinem heutigen Beitrag von 10:18 Uhr hinzu - und schon ist auch dem letzten Fliegenbeinzähler klar wie es gemeint war ... :lachen:

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hallo Chartist !

@ Mondfahrer

hast schon recht - mir war nicht bewußt, daß hier jeder lockere Kommentar derart bierernst genommen wird wie Du das offenbar tust. Deshalb füge ich nachträglich den Hinweis "Achtung Satire!" zu meinem heutigen Beitrag von 10:18 Uhr hinzu - und schon ist auch dem letzten Fliegenbeinzähler klar wie es gemeint war ... :lachen:

Deinen strafenden Kommentar vor meinem geistigen Auge erblickend hatte ich ja auch höchst vorsorglich als Maßnahme wider den bierischen Ernst eine Papierverbrennung statt einer Hexenverbrennung vorgeschlagen.

mondfahrer

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@ Mondfahrer

stimmt - also hast Du doch Humor! :engel:

Nur Llanos macht mir Sorgen. Der DROHT hier mit seinen Links nämlich dem Admin und mir zumindest indirekt mit Abnahmungen. Und spätestens bei solchen bewußt (!) repressiven "Beiträgen" hören die flapsig-lockeren Kommentare auch für mich auf ...... :lachen:

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