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altersvorsorge

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  1. Diese Werbung für illegales Glücksspiel (vgl. OLG Hamburg, Az. 3 U 218/01 v. 10.01.2002): sollte das betreffende Casino mehr als 10 Euro kosten. Empfehlung der RABE: 50 Euro Kaution an jeden Forumsteilnehmer zur freien Verwendung. Altersvorsorge
  2. ???????????????????????????????
  3. Die RABE bezieht sich übrigens mit dem Hinweis auf das Urteil des OLG Hamburg auf das Blondie-Urteil, da die Mondbewohner sowie die MOSTA1 dieses in massiver Weise hinsichtlich des Glücksspiel-Teils in Zweifel gezogen haben. Die RABE sieht sich in der Funktion eines rechtskundigen Kommentators, nicht als irgendeine Verteidigung. Wie kommt die MOSTA1 dazu, anlässlich eines Kommentars hinsichtlich des Blondie-Urteils die RABE massiv zu beschuldigen- dazu noch andeutungsweise in der Öffentlichkeit? Durch ein Amtshilfeverfahren bestätigte RABE-H nach seiner Umbettung in die Abt. AP/AS, dass die MOSTA1 sich nach einem qualifizierten Gutachten der Abt. AP/AS (das Gutachten hat einer Eilprüfung durch die Abt. Innenrevision standgehalten) dem Vorwurf der vorsätzlichen Gehirnwäsche schuldig gemacht hat. gez. RABE-G Im Auftrag Altersvorsorge
  4. Weiterhin heisst es in den Entscheidungsgründen: "Der Gesetzgeber ist bei der Reform der §§ 284 ff. StGB von einem weiten Veranstaltungsbegriff ausgegangen. Es genügt, daß beispielsweise durch die Zusendung von Teilnahmescheinen an deutsche Teilnehmer unmittelbar die Beteiligung Deutscher an dem Glücksspiel ermöglicht wird (...) Wer (...) Glücksspiele im Ausland veranstaltet, und diese potentiellen Spielteilnehmern in Deutschland anbietet, soll bestraft werden, weil er damit sein Vertriebsgebiet ohne behördliche Erlaubnis nach Deutschland ausweitet. Der deutsche Gesetzgeber behält sich die Regelungsbefugnis für die Erteilung von Glücksspielgenehmigungen und für die Verstöße gegen das Glücksspielgenehmigungsgebot auf dem eigenen Territorium damit ausdrücklich vor. Nach dem Willen des Gesetzgebers reicht für die Strafbarkeit (...), daß der Täter eine Beteiligung ermöglicht. Ebensowenig (...) kommt es (...) darauf an, ob von einem im Inland veranstalteten ausländischen Glücksspiel dann nicht auszugehen wäre, wenn sich das Angebot nicht gezielt an Inländer wenden würde und diese nur aufgrund der unbegrenzten Möglichkeiten, die das Internet bietet, Zugriff auf den Dienst haben. (...) Ist die Veranstaltung der Dienste (Anm. der Redaktion: des Glücksspiels) (auch) in Deutschland erfolgt, liegt hier ein Handlungsort (...)." Im Auftrag von RABE-G Altersvorsorge P.S. Die RABE weist ausdrücklich darauf hin, dass die o. g. Information sowie sonstige Informationen der RABE keine Rechtsberatung darstellt !
  5. Ergänzende Pressemitteilung der RABE: Auf vielfachen Wunsch besorgter Teilnehmer an Online-Glücksspielen verweist die RABE nachfolgend auf die Ausführungen zum § 284 StGB im Rahmen einer Gerichtsentscheidung des OLG Hamburg (Az. 3 U 218/01 v. 10.01.2002), in welcher ebenfalls auf den Normzweck (Sinn und Zweck) abgestellt wurde. Die RABE tut dies, um gleichsam den Willen des historischen Gesetzgebers noch deutlicher zu machen, als dies offenbar in der verkürzten Pressemitteilung zum Ausdruck gekommen ist. "§ 284 StGB ist (...) Ausdruck eines sittlich-rechtlichen Gebotes, das dem Schutz der Allgemeinheit dient und sittlich-rechtliche Wertvorstellungen umsetzt, wie sie sich bei wertender Beurteilung ihres Schutzzwecks und ihrer Funktion ergibt. (...) Hauptzweck ist es, einen ordnungsgemäßen Spielablauf unter staatlicher Kontrolle zu gewährleisten und auf diese Weise die Bevölkerung davor zu bewahren, daß ihre natürliche Spielleidenschaft ausufert und zu privaten oder gewerblichen Zwecken ausgenutzt wird. Deshalb soll die Erlaubnispflicht eine übermäßige Anregung der Nachfrage nach Glücksspielen unterbinden. So wird verhindert, daß eine menschliche Schwäche, die Spielleidenschaft, Existenzen gefährdet und zum Gegenstand ungesteuerten Gewinnstrebens gemacht wird, das diese Schwäche sozialschädlich ausbeutet. " Die RABE ist - wie schon skizziert - der Auffassung, dass durch den Begriff "ohne behördliche Erlaubnis" sämliche Veranstalter aus sog. Drittstaaten umfasst werden. gez. RABE-G Im Auftrag Altersvorsorge
  6. "Mahlzeit" Wenke, das hier: verstehe ich nicht. Sind einige Gerüchte an mir vorbei gegangen? Im Auftrag der Kommission RABE bitte ich um prägnante Erläuterung des Gerüchtsinhalts. Mit bestem Dank im Voraus Altersvorsorge
  7. Kleiner Einwand: Der Thread mag auch so verstanden werden, dass das Vorhandensein einer Strategie, die es erlaubt, damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, als gegeben vorausgesetzt wird. Insofern würde auf dieser nicht mehr diskussions- bedürftigen Grundlage ein Austausch stattfinden über das Pro und Contra eines Lebens als Berufsspieler. Denn über Strategien austauschen, die es ernsthaft erlauben, seinen Lebens- unterhalt zu verdienen, ist doch ohnehin eher illusorisch. Es wäre zwar zweckdienlicher, den Ansatz der Strategie zu klassifizieren, aber eine notwendige Voraussetzung zur Diskussionsteilnahme ist es nach meiner persönlichen Meinung nicht. LG, Altersvorsorge P.S. Ob es sich bei einem Diskussionsteilnehmer um einen ernsthaften Strategen oder einen Spinner handelt, lässt sich dann eher sowieso nicht herausfinden (Ausnahme: offensichtlicher Nonsens) - meine pers. Meinung! - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
  8. Aha, ....aber Moment mal ! Ist das etwa eine Replik auf die Kommssionsergebnisse der RABE?? Wohl nicht ! Prozesstaktik vollumfänglich durchschaubar. Ganz schön viel, denn käufliche Frauen sind teuer Wie kommst Du darauf, dass ich Kontakte zum BKA pflege? Aber ich kann mich mal bei der RABE erkundigen, ggf. weiss RABE-G Näheres.... Altersvorsorge
  9. Schöne Guten Morgen Mondfahrer ! Ich fürchte, Dir ist die Lektüre der Kommissionsergebnisse der RABE in Deinem bayerischen Verlies nicht bekommen. Denn durch eine Videokonferenzschaltung nach Bad Glück, dem Wohnsitz des neuen 1. Vorsitzenden der RABE (RABE-G) erfuhr ich nach dem heutigen Frühstück in frischfrisierter Form, dass: I. An der Strafbarkeit der Teilnahme an OC`s kein Rechtszweifel besteht. Der 1. Vorsitzende bedauert im Übrigen, dass im Pressebericht die grammatikalische Methode nicht ausreichend thematisiert worden ist, da der zuständige Stenograf (eine Leihgabe des Deutschen Bundestages) kurzfristig erkrankt und eine anderweitige Wiedergabe der in schnellem Tempo vorgetragenen Ergebnisse des Gutachtens an dieser Stelle nicht erfolgt ist. II. Verträge mit OC`s sind nichtig, da sie gegen ein Verbot verstossen. Verträge mit Dritten, die wiederum Rahmenverträge mit OC`s geschlossen sind ebenfalls nichtig, da letztgenannte Vertragsverhältnisse gegen das AGB-Gesetz verstossen. Über die Nichtigkeit von Salvatorischen Klauseln in diesem Zusammenhang wird in Kürze ein neues Gutachten erstellt. III. Die RABE vertritt die Auffassung, dass sich ab dem Jahre 1997 bis zum Ablauf des 31.12.2007 jedwede Spieler, die in einem OC gespielt haben, sich bzgl. der Zf. I + II. auf Verbotsirrtum berufen können, da durch die bis dato unver- ständliche (rechts-) öffentliche Diskussion insbesondere vor dem Hintergrund täglicher internationaler zivilrechtlicher Fragestellungen durch die Nutzung von Web 1.0, Web 2.0 eine Informationsasymmetrie entstanden ist. Auf die Kenntnis irgendeines verletzten Gesetzes kommt es dabei dem Grunde nach nicht an. Nach Vorliegen des Urteilsspruchs durch kompetente Rechtsprechung im Rechts- und Freistaat Bayern ist nun schlüssig, dass OC`s illegal sind. Weitere Erläuterungen auf Anfrage Freundliche Grüße von der RABE Im Auftrag Altersvorsorge P.S. Vor weiteren Äußerungen zu Anschuldigungen durch die mondische Staatsanwaltschaft empfiehlt die RABE, sich die Vita des ermittelnden Staatsanwalts offen legen zu lassen.
  10. Da der Anwendungsbereich des StGB eindeutig geregelt ist und der Ort der Handlung eindeutig geregelt ist, ist für mich nicht ganz klar, was Du meinst: "ohne behördliche Erlaubnis" = In Deutschland Prinzipiell egal ob es sich um Hütchenspieler handelt oder um den Abruf von ("Pseudo")Zufallszahlen aus dem Ausland vor dem Heim-PC ? Der Grundsatz Euro-Recht bricht Nat-Recht trifft nicht zu.
  11. Servus Mondfahrer ! Aha, im Umkehrschluss hast Du eine andere Methode in petto oder wie??!! Wie würdest Du es denn machen???????????????????? Altersvorsorge P.S. Übrigens steht noch eine Frage von @AdogBlue im Raume, was Du eigentlich beruflich so machst. Du wolltest Dich noch dazu äußern.................................................
  12. Pressemitteilung: über die Ergebnisse der Tagung der unabhängigen Experten-Kommission RABE (Anm. der Redaktion: RABE = Rechtskundige Auserwählte Beamten Elite) zur aktuellen rechtspolitischen Debatte über die Zulässigkeit der Teilnahme von bundesdeutschen Bürgern an "Online-Casinos", deren Konzessionen weder auf dem Staatsboden der Bundesrepublik Detuschland noch auf dem Staatsboden des Staatenverbundes sui generis - genannt EU - erteilt wurden. Im Windschatten des laufenden Ermittlungsverfahrens der MOSTA 1 und der noch während der Tagung erfolgten Anklageschrift (die mit großer Erregung aufgenommen wurde) sowie zugleich im Vorgriff auf den in Bälde zu erwartenden Urteilsspruch gegen Unbekannt1 und Unbekannt2 tagte im alt-ehrwürdigen Senatssaal des Rathauses zu Roulettenburg die Kommission RABE. Vor Beginn der durch eine strenge Tagesordnung organisierten, insgesamt 3-tägigen Sitzung erklung feierlich die deutsche Nationalhymne, bevor die Satzung der RABE in der auf der letzen Sitzung vorgeschlagenen Änderungsform einstimmig verabschiedet wurde. Die nun überholte Satzung kann auf schriftlichen Wunsch und unter Beifügung eines frankierten Rückumschlages bei der RABE angefordert werden. Gleichzeitig wurde für das Protokoll verkündet, dass das Umbettungsverfahren für den höheren Beamten und bisherigen 1. Vorsitzenden RABE-H in die Abteilung Gehirnwäscheprävention - genannt Organisation AP/AS (Anti-Persil/Anti-Scientology) - bewilligt und erfolgreich vollzogen wurde. Zum neuen 1. Vorsitzenden wurde der Beamte RABE-G berufen, der sich durch Verwaltungsexzellenz und trockene Analysen auf dem Gebiet des Glücksspielrechts auf breiter Basis verdient gemacht hat. Nach einer kurzen Erholungspause wurde die Kommission aktiv und erarbeitete ein Gutachten. Nach insgesamt 3 Tagen, das waren 31 Stunden konstruktive Kommissionsarbeit , wurde die Empfehlung unter dem Beisein und unter spannender Erwartung der Presse verkündet. Da die RABE wegen diverser Eklats den Kontakt zum Mond abgebrochen hat, hat der 1. Vorsitzende darum gebeten, die Empfehlung über bestimmte Internet-Kanäle bekannt zu geben. Ergebnisse des Gutachtens (verkürzt): Tenor: Die Rechtsauffassung der MOSTA 1 wird nicht geteilt. Die Anklage wird mithin teilweise für sachlich falsch gehalten. Nach der überwiegenden Rechtsauffassung der RABE macht sich derjenige strafbar, der mithilfe seines Personal Computers (PC) an kostenpflichtigen Glücksspielen im Internet teilnimmt, sofern der Veranstalter keine gültige Lizenz zum Veranstalten von Glücksspielen in der Bundesrepublik Deutschland oder im Staatenverbund sui generis - genannt EU - hat und sich der Personal Computer (PC) zum Zeitpunkt der Teilnahme auf dem Staatsboden der Bundesrepublik Deutschland befunden hat. Die anderen Anklagepunkte (Gehirnwäsche) sind für die RABE irrelevant. Begründung: I. Die Ausführungen der MOSTA 1 zu den Verfassungsnormen der Artt. 103 f. GG sind dem Grunde nach richtig, allerdings wurde übereinstimmend vorgeschlagen, über ein interstellares Schiedsgericht zu beantragen, dem betreffenden Staatsanwalt des Mondes die erteilten Staatsexamina wegen vermuteter Inkompetenz rückwirkend zu entziehen. Für solche Fälle braucht weder das Verbot der echten noch das Verbot der unechten Rückführung beachtet zu werden, da in der Vergangenheit mehrfach auf interstellaren Druck mondischen Staatsanwälten die Berufserlaubnis u.a. wegen ungebührlicher Prozesstaktik und versuchter Mond-Gehrinwäsche entzogen wurde. Mithin würde auch im vorliegenden Fall ein Entzug der Staatsexamina auf Vorschlag der RABE als gewohnheitsrechtlicher Anspruch durchgesetzt werden können. Die RABE hat nämlich den Willen des historischen Gesetzgebers zu den §§ 284 ff. StGB erforscht, und ist zu dem stringenten Ergebnis gekommen, dass die natürliche Spielleidenschaft unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in geordnete Bahnen gelenkt und Betrug zum Nachteile des Spielers vermieden werden soll (Inhalt und Zweck der Ermächtigung). Für die Beurteilung des Ausmaßes der Ermächtigung kommt dem Richter eine Einschätzungsprärogative zu. Da weder die grammatikalische, die gesetzessystematische noch sonstige Auslegungsmethoden bei den betreffenden Straftatbeständen §§ 284 ff. StGB zu einem schlüssigen Ergebnis führen, wird nach dem teleologischen Ansatz (Sinn und Zweck) übereinstimmend festgestellt, dass der Staat für seine Bürger eine Schutzfunktion von dergestalt einzunehmen hat, dass der potentielle Teilnehmer an Glücksspielen vor übermäßigen Einflüssen geschützt werden muss. Im Unterschied zu anderen Betätigungsfeldern wie besonders spekulativen Formen des Wertpapierhandels wie Optionsscheinen, Bonds und Futures ist empirisch nachgewiesen, dass die Spielleidenschaft u.U. starke kriminelle Handlungen wie Banküberfällen o.ä. mit sich zieht, was bei den angesprochenen Börsengeschäften nicht empirisch festgestellt werden konnte. Bei Abwägung der zwei Rechtsgüter Schutz und Freiheit kam die RABE zu dem Ergebnis, dass es insbesondere vor dem Hintergrund der Einflüsse der Globalisierung der Erde und der damit einhergehenden Asymmetrie der Informationen indiziert ist, den normal denkenden und normal handelnden Bürger angemessen zu schützen. Makro-Teleologisch: Der neuronale Multiplikator-Effekt im Zuge der Geschwindigkeit der Globalisierung in den Schwellenländern sorgt künftig für ein Intelligenzungleichgewicht einerseits (die Auswirkungen z. B. auf den ventromedialen präfrontalen Cortex sind noch gar nicht erforscht !) und andererseits sorgt der ungebremste globale Finanzstrom für ein perverses Wohlstandsgefälle. Mit Bezug auf diesen globalen Trend vertritt die RABE mit juristischem Querverweis auf die konservative Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in anderen Konkurrenzrechtsabgrenzungsfragen (Stichwort Souveränität) einhellig die Auffassung, dass eine gemäßigt isolationistisch teleologische Auslegung der unbestimmten Tatbestandsmerkmale der §§ 284 ff. StGB hinsichtlich der Berührung der Bürger mit Offshore-Casinos indiziert und mithin die Teilnahme an Offshore-Casinos rechtspolitisch als logische organische Fortführung des vom historischen Gesetzgeber verfolgten Zwecks strafbar ist, weil damit den schutzwürdigen Interessen der Spieler im Jahr 2007 ff. gebührend Rechnung getragen wird. II. Eingedenk Zf. I. ist die Teilnahme an einem Offshore-Online-Casino strafbar. Fraglich war für die RABE jedoch, an welchem Ort die strafbare Handlung begangen wurde. Hintergrund war die - zumeist von bösen Casino-Besitzern im Ausland verbreitete Auffassung, dass die Teilnahme an einem Offshore-Online-Casino rechtlich gesehen wie ein Las-Vegas-Urlaubs-Besuch mit Glücksspielteilnahme eines deutschen Touristen sei, der dann auch nicht bestraft werden könne, wenn er in einem Casino spiele, dass keine DEUTSCHE Konzession habe. Diese Auffassung wird für falsch erachtet. Begründung der RABE: Es wurde vor dem Hintergrund von Zf. I eine offensive Ausdehnung des deliktischen Begriffs des Erfolgsorts favorisiert, d.h. rein technisch findet die Handlung, d.h. die Verteilung der Pseudozufallszahlen auf die Spieltische auf einem Server statt, der im Offshore-Staat steht. Der bestimmungsgemäße Abruf der Pseudozufallszahlen vor dem heimischen PC erfolgt im Übrigen - wie schon oft festgestellt - durch unzulässiges Bewerben der Casinos in Deutschland. D.h. der Erfolg der im Ausland begangenen Tat tritt in Deutschland ein. Aufgrund des mathematischen Nachteils des Glücksspiels wird im Übrigen aus dem Erfolgsort ein nicht unerheblicher Verlustort. Von der RABE wurde zudem betont, dass KG oder KF in OC`s gar nicht möglich sei, so dass der - beim Roulette - erwiesenermaßen vorhandenene mathematische Zeronachteil voll zur Geltung kommt. Dass die Spieler ungeschützt in ihren Wohn- und (im Falle von W-Lan) in ihren Schlafzimmern spielen und damit ihre 4-Wände zu einem eklatanten Verlustort machen, kann die RABE vor dem Hintergrund des gem. Zf. I. aufgestellten global-teleologischen Theorems nicht akzeptieren. Erst-Recht-Schluss: Diese Auffassung gilt nach Auffassung der RABE erst recht, wenn die Tatbegehung nicht im inländischen Wohn- oder Schlafzimmer, sondern auf einem ausländischen Offshore-Server bzw. auf Offshore-Staatsgebiet erfolgt wäre. Denn § 9 Abs. 2 Satz 2 StGB bestimmt, dass für den Teilnehmer, welcher an einer Auslandstat im inland gehandelt hat, deutsches Strafrecht gilt, auch wenn die Tat im Ausland nicht mit Strafe bedroht ist. III. Die Kommission RABE erfuhr überdies, dass die MOSTA die aggressiv betriebene Werbung von sogennanten Roulettecomputern trotz mehrfacher Hinweise des interstellaren Schiedsgerichts nicht unter Anklage gestellt hat. Deshalb wird im Sicherheitsrat der Vereinten Milchstraße vorgeschlagen, Sanktionen gegen den Mond und seine Bewohner zu verhängen, als ultima ratio behält sich die MOSTA ferner auch den Vorschlag vor, unter Einbeziehung von Verbündeten Druck auszuüben, insbesondere behalten sich die Bündnispartner den Einsatz der Dunklen Bombe, die gerade indirekt am Teilchenforschungslabor Cern getestet wird, vor. Da die RABE ihre Kommssion schon seit Jahren von den letzten Pazifisten befreit hat, steht der internen Durchsetzung des Antrags beim Sicherheitsrat der Vereinten Milchstraße nichts im Wege. Altersvorsorge (im Auftrag der RABE-Presseagentur - "kam gerade frisch aus dem Newsticker" )
  13. @kallebo, Für Dein Geld hättest Du auch ein oder gar mehrere Kategorien höher speisen können als bei Mc XXXXX. Altersvorsorge
  14. Hallo Spammer äh ... molu ! "Bei Zufall" ist mir gerade auch eine prima Idee gekommen: Du als Vertreter des Casino kannst uns die 10,- Euro auch direkt überweisen. Das hätte für beide Seiten erhebliche Vorteile: I. Du könntest, je nachdem in welchem Rechtsgebiet du dich gewöhnlich aufhälst, deine Schenkungen von der Steuer absetzen, sofern in dem Rechtsgebiet, in dem du dich gewöhnlich aufhälst, Steuerrecht gilt. II. Die Forumsmitglieder könnten die 10,- Euro in einem legalen Casino einsetzen. III. Du hättest Dich mit dieser Kaution von strafrechtlichen Vorwürfen erleichtert. Wie stehst du dazu?????????? Altersvorsorge
  15. Kannst Du mir Deinen SQL-Exploit als FTP:/ zur Verfügung stellen? Altersvorsorge
  16. Mein Kommentar war natürlich auch zynisch gemeint, weil mir Dein Beitrag ausnahmsweise gut gefallen hat. Weder Schnorrer2k noch Du haben es gemerkt. Altersvorsorge
  17. Guten Abend Schnorrer2k Danke, das reicht. Du hast konkludent für illegales Glücksspiel geworben. Das reicht für eine Anklage. Altersvorsorge
  18. Missverständnis Sachse !
  19. Über Anstand lässt sich trefflich streiten, aber Ehrlichkeit? Wie meinst Du das Sachse? Altersvorsorge
  20. Hallo Fritzl ! Alles Heuchler, Henker und Halunken !!!!! Altersvorsorge
  21. Guten Abend ! Meine Erfahrung ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Leute, die stets betonen, wie stark Sie gegen etwas engagiert sind, was gemeinhin als verwerflich gilt, sind manchmal selbst nicht "besser" Begründung: In meiner Schulklasse war eine gern gehörte Argumentation: "Ich hab`ja nichts gegen Ausländer, aber..." Das Aber hatte es dann in sich. So ähnlich verhält es sich wohl auch zum Thema Zensur: "...obwohl ich strikt gegen Zensur bin..." Was dann kommt, verheisst nichts Gutes. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Altersvorsorge
  22. Rechtlich sauber sind nicht mal ehemalige Bundeskanzler. Diese beiden Firmen ... haben by the way auch ein sauberes Vertragsverhältnis mit extraterritorialen Internet-Spielbanken bar jedweder Lizenz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und deren Erfüllungsgehilfen. Diese beiden Firmen mit Sitz auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sind Erfüllungsgehilfen für den rechtswidrigen Abzug von deutschem Azubi -, Angestellten und Beamten- Kapital in das jeweilige Staatsgebiet von Offshore-Staaten. Diese beiden Firmen interessiert es nicht, ob ihr Kunde ein Idiot ist, ein Spielsüchtiger, ein Profilneurotiker, ein Straftäter, ein Egomane, ein Looser oder alles zusammen. Ich prognostiziere: Diese beiden Firmen gehen schweren Zeiten entgegen. Tut mir ja leid. Aber es ist so. Was will man machen? Das globale Geschäft ist hart. Im Unterschied zu den Managern ist es nur so, dass in diesem Fall die andere Seite - die Spieler - saftige Abfindungen kassieren können. Bisher ungestraft. Echt unglaubllich! Wann werden die Heuschrecken zurückschlagen???????????????????????????? Altersvorsorge "Terminus provocativus"
  23. Hallo, zunächst empfehle ich Dir, Dein Spielverhalten zu überdenken. Wenn es Dich zu sehr beschäftigt, solltest Du entweder aus eigener Kraft die Notbremse ziehen oder nötigenfalls fremde Hilfe (z.B. eine Suchtberatungsstelle) in Anspruch nehmen - kostet auch nichts und ist nichts Ehrenrühriges. Ich habe selbst diesen Schritt unternommen. Erst parallel hierzu, nicht als singuläre Maßnahme, kannst Du die Lastschriften bei Deiner Bank wegen Widerspruchs zurückgeben. Erst im Zweiklang mit dem Erstgenannten kannst Du Dir einen größeren finanziellen Schaden bewahren. Es ist nun - stark abkürzend gesagt - so, zu 100 % "sicher" ist so etwas nie. Es ist zwar die überwiegend vorherrschende (und im Übrigen auch meine) Rechtsauffassung (vgl. auch das aktuelle Urteil des AG Coburg, googel mal unter Blondie und Roulette Board), dass das Zocken in OC`s illegal ist, aber - wie sagt man so schön - vor Gericht und auf hoher See ist man nur mit Gott allein. Ich selbst bin mit solchen Firmen einen knallharten Kurs gefahren und lag genau richtig. Unter normalen Umständen kann Dir zivilrechtlich nicht viel passieren, denn: 1. aufgrund der Rechtslage - bestärkt übrigens durch das Urteil vom AG Coburg - werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder C& B noch C2P das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. 2. Inkasso wird in der Tat eingeschaltet, aber das solltest vor dem Hintergrund von Punkt 1) locker nehmen. Strafrechtlich wird Dir vermutlich auch überhaupt nichts passieren, ausser du wärst so "blöd" und würdest dich selbst anzeigen. Altersvorsorge
  24. war ja auch nicht wirklich ernst gemeint Sie haben besseres zu tun. Um diese Zeit wird zum Bleistift erstma Mittach gemacht. (Gerne erinnere ich mich an meine Münchner Zeit, als ich am Viktualienmarkt meinen Gaumenfreuden frönte..) Die Staatsanwaltschaft übrigens auch (als sich mit "mir" zu beschäftigen ). Mondfahrer, bevor ich heute abend auf Dein Posting antworte, würde ich noch ganz gern wissen, wieso du im Laufe der Zeit deine Meinung in so frappierend anmutender Weise geändert hast. Im Chargeback-Thread sowie im Zusammenhang mit hier thematisierten Fällen von Zahlungsverzug bei verschiedenen Dienstleistern hast Du anfangs mich und später @ralfrichter eher bestärkt, eine Rückabwicklung durchzuführen. Das wird ja wohl nicht am zivilrechtlichen Differenzierungspotential zwischen 1.) einer formal unwiderruflichen Weisung via Kreditkarte und 2.) Zahlungen an einen zwischengeschalteten E-Payment- Anbieter liegen.(?), welches auszuschöpfen du wohl de iure als bedeutungslos erachtest. Altersvorsorge
  25. Hallo Pleinflüsterer, grüss Dich ! Und was sagen Die von Dir "ins Spiel" gebrachten Instanzen? Gruss Altersvorsorge
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