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Grünes Licht für Online-Zocker in Niedersachsen


Jessman

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Der Eröffnung des ersten niedersächsischen Internet-Casinos unter staatlicher Aufsicht durch die Spielbanken GmbH steht nichts mehr im Wege. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg habe am Donnerstag bestätigt, dass ein Verbot des geplanten Casinos durch das Land nicht rechtens ist, teilte das Unternehmen in Hannover mit.

Man wolle „unverzüglich“ Startvorbereitungen treffen. Die vom Land angestrebte Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover ließen die Lüneburger Richter nicht zu. Dem zuständigen Finanzministerium lag die Entscheidung am Donnerstag noch nicht vor. Eine Sprecherin kündigte an, den Beschluss prüfen zu wollen.

Das Land Niedersachsen hatte - entgegen früheren vertraglichen Zusagen - die Einrichtung des geplanten Internet-Casinos im Februar 2007 untersagt und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berufen. Die Karlsruher Richter hatten in der sogenannten „Sportwetten-Entscheidung“ im März 2006 den Staat aufgefordert, die Spielsucht konsequenter zu bekämpfen. Ansonsten sei das staatliche Wettmonopol nicht aufrechtzuerhalten.

Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil beinhalte aber kein generelles Verbot von Online-Casinos jeglicher Ausgestaltung, lautete die Argumentation der Verwaltungsrichter in Hannover. Die Spielbanken Niedersachsen hätten glaubhaft gemacht, dass sie bei ihrem startfertigen Internet-Casino ausreichend Vorkehrungen in den Bereichen Sicherheit, Jugendschutz und Suchtprävention treffen werden. Bisher betreibt in Deutschland nur die Spielbank Wiesbaden in Hessen ein Online-Casino unter staatlicher Aufsicht.

Quelle: www.neuepresse.de

Da ich aus Niedersachse komme finde ich es natürlich gut!!

Was meint Ihr??

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... Bisher betreibt in Deutschland nur die Spielbank Wiesbaden in Hessen ein Online-Casino unter staatlicher Aufsicht.

Von wann stammt denn diese Meldung?

Wiesbaden hat am 31.12.2007 das OC geschlossen.

Originalzitat von der Webseite der Spielbank Wiesbaden:

Wegen gesetzlicher Vorgaben sind wir leider gezwungen, unser Online-Angebot nach dem 31.12.07 bis auf Weiteres einzustellen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

bearbeitet von ergo
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Moin sachse,

warten wir doch mal ab, was sich tut.

In Niedersachsen liegt Herr W. in trockenen Tüchern, in Hessen wird

mit dem Löffel gekämpft, da hat man weder Kraft noch Mut für solche

Entscheidungen.

Grüße, Monopolis.

Müsste noch mal nachsehen aber m.M. nach verbietet der "Glücksspielstaatsvertrag" Onlinecasinos,

weshalb Wiesbaden dichtmachen musste.

Das genannte Urteil hat wohl eher mit der ursprünglichen Zusage Niedersachsens zu tun,

den Käufern der Casinos das Onlinespiel zu genehmigen.

sachse

Nachtrag:

Ganz frisch (bei www.neuepresse.de beim Suchen "online casino" gefunden:

Zitat:

"BGH: Online-Roulette auch ohne Limit nicht sittenwidrig

Spielschulden beim Online-Roulette müssen auch dann beglichen werden, wenn Spieler bei der Anmeldung bei der Spielbank entgegen dem Gesetz nicht ein Limit für ihre Einsätze bestimmen müssen.

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Spielschulden beim Online-Roulette müssen auch dann beglichen werden, wenn Spieler bei der Anmeldung bei der Spielbank entgegen dem Gesetz nicht ein Limit für ihre Einsätze bestimmen müssen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und verurteilte einen Online-Spieler zur Begleichung verlorener Wetteinsätze in Höhe von 4000 Euro. Laut Urteil ist die Eingabe eines Limits zwar zwingend vorgeschrieben, weil jeder Spieler vor den Gefahren der Spielsucht geschützt werden soll. Doch solch ein Limit sei nicht so wirksam wie der Ausschluss eines Spielers zum Schutz vor sich selbst. (AZ: III ZR 190/07)

Spielverträge ohne zuvor festgesetztes Limit sind nach dem Urteil der Richter deshalb nicht sittenwidrig. Wetteinsätze könnten entsprechend nicht zurückverlangt werden. Im aktuellen Fall hatte sich der Kläger beim Spiel-Casino in Wiesbaden angemeldet und per Kreditkarte 4000 Euro auf sein Spielerdepot überwiesen. Nachdem das Geld verzockt war, ließ der Kläger die Überweisung rückgängig machen und vertrat die Ansicht, dass die Spielverträge nichtig seien, weil er bei seiner Online-Registrierung kein Limit festsetzen musste.

Laut Urteil ist es bei spielsüchtigen Nutzern aber fraglich, ob sie vor Spielbeginn überhaupt "unbefangen und realistisch einschätzen können, in welchem finanziellen Rahmen sie vertretbar spielen können". Gegen die Effektivität eines generellen Limits spreche auch, dass der Spieler dessen Höhe frei wählen kann und das Limit nicht seinen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst sein muss. Außerdem könne er ein einmal gesetztes Limit schon nach 24 Stunden beliebig erhöhen. Damit sei eine zu Beginn des Spiels noch gegebene Schutzfunktion entwertet.

Veröffentlicht am 03.04.2008 14:59 Uhr

Zuletzt aktualisiert am 05.04.2008 07:00 Uhr"

bearbeitet von Monopolis
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http://www.welt.de/welt_print/article18655...el-Vertrag.html

Deutschland hat mehr Zeit erhalten, seinen umstrittenen neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel bei der EU-Kommission zu verteidigen.

Die Frist sei bis zum 2. Juni verlängert worden.

Eigentlich hätte die Bundesregierung bis Anfang dieser Woche auf die rechtlichen Vorwürfe der EU antworten müssen.

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat ein kritisches Auge auf verschiedene Beschränkungen in dem Staatsvertrag geworfen,

etwa das Verbot von Internet-Wetten.

Die EU-Behörde hatte ein formelles Verfahren eingeleitet, weil diese Vorgaben europäisches Binnenmarktrecht verletzen könnten.

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Hallo,

ich lebe auch in Niedersachsen und habe einen gewissen Einblick in das geplante Casino.

Man sollte keine zu großen Hoffnungen hegen, dies wäre mit einem Landcasino oder mit dem geschlossenen Online-Casino in Wiesbaden zu vergleichen.

Es wird sehr große Beschränkungen geben, die sich auf begrenzte wöchentliche Einzahlungen beziehen, auf Satzbeschränkungen bei allen Chancen, so daß bsp. ein Martingale-Spiel auf einfache Chancen nur sehr begrenzt möglich ist.

Wenn es denn mal soweit ist, muß jeder für sich entscheiden, ob sich ein Spiel hier wirklich lohnt. Ich habe erhebliche Zweifel.

Ein Niedersache

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