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Barex Inkasso


ralfrichter

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Sie können sich jederzeit bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung über den aktuellen Sachverhalt informieren.

;-)

Hallo Sladsky, so in etwa sehe ich das auch. Diese Inkasso-Firma macht sich im Grunde lächerlich.

Aber die haben in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung bestimmt schon einen großen Posten

Abschreibung von Glücksspielforderungen

die sich hoffentlich mindernd auf das Eigenkapital in der Bilanz auswirkt

:rofl2:

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  • 2 weeks later...

hu :schuettel: hu verlierkönig !

hey,

gibts hier was neues?

klar gibt´s was Neues ! ´s Rouletteproblem 2. Art is´erfunden worden, ´mer kann´s auch Rätsel nennen ( wurd´ja auch wieder mal Zeit fü´n Rätsel ). ´s weiss ja keiner, ob es nun strafbar ist /war/gewesen wäre /hätte gewesen sein können/ oder nicht - je nachdem, ob das Landgericht Koblenz oder die Bayerische Staatsregierung die Frage der Strafbarkeit entschieden gehabt haben würde, sind die Wünsche, ob es strafbar sein soll /sein könnte/gewesen wäre oder nicht, eben verschieden ... Und was machen wir jetzt ? - Vielleicht eine Konstruktion mit Hilfe einer Anfechtung einer Willenserklärung eine funktionierende Lösung ? (Beispiel : " Ich hab´nur zum Spass gespielt, denn meine durch Klicks abgegebene Willenserklärung, einen Spielvertrag abzuschliessen konnte nicht ernstlich gemeint gewesen sein , da man zu diesem Zeitpunkt in deutschen Landen noch von der Verkehrssitte auszugehen hatte, dass ein deutscher OC-Spieler möglicherweise eine ernsthaft gemeinte Willenserklärung für strafbar gehalten hätte , da er der Meinung gewesen sein konnte, dass OC Spiel in nicht-deutschen OC´s strafbar sein könnte ...")

Wir dürfen gespannt sein, ob das Rouletteproblem 2. Art jemals digital gelöst werden wird. Irgendwie wird die Lösung von digitalen Signalen abhängen. Mein Vorschlag : Senf der Bayerischen Staatsregierung= Signal 1, Senf des LG Koblenz= Signal 2, STGB= 0-Signal.

mondfahrer

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(...) strafbar (...)

Es geht ja um (internationales) Zivilrecht, weniger bis gar nicht um Strafrecht bzw. nur am Rande, z.B. im Rahmen des § 134 BGB.

Es gibt in der Literatur kaum Aussagen zu diesem Themenbereich. Bei eingesammeltem Kapital müsste man es mal auf eine Klage ankommen lassen,

dann wüsste die "Gambling Community" Bescheid.

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hu :schuettel: hu altersvorsorge !

Es geht ja um (internationales) Zivilrecht, weniger bis gar nicht um Strafrecht bzw. nur am Rande, z.B. im Rahmen des § 134 BGB.

Es gibt in der Literatur kaum Aussagen zu diesem Themenbereich. Bei eingesammeltem Kapital müsste man es mal auf eine Klage ankommen lassen,

dann wüsste die "Gambling Community" Bescheid.

und im Rahmen des Zivilrechts geht´s z.B. um § 133 BGB. Schliesse mich i.ü. Deiner Meinung an. Meiner Auffassung nach muss nichts gezahlt werden. Ich würde jedenfalls nicht zahlen , da ich grundsätzlich keine wirksamen Spielverträge mit OC´s abschliesse.Etwas anderes würde gelten, wenn ich einen Vertrag wirksam abschliessen würde.

mit freundlichem HUHU !

mondfahrer

bearbeitet von mondfahrer
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  • 3 months later...

@ mondfahrer:

Schliesse mich i.ü. Deiner Meinung an. Meiner Auffassung nach muss nichts gezahlt werden. Ich würde jedenfalls nicht zahlen , da ich grundsätzlich keine wirksamen Spielverträge mit OC´s abschliesse.Etwas anderes würde gelten, wenn ich einen Vertrag wirksam abschliessen würde.

mit freundlichem HUHU !

mondfahrer

Wegen solcher Äußerungen nehme ich Dich übrigens nicht (mehr) ernst: Schon damals hättest Du nach Deiner ganz speziellen Auffassung von Betrug etc. auf diesem Standpunkt stehen müssen.

Du weisst, dass aufgrund der Rechtslage keine wirksamen Spielverträge mit Online Casinos abgeschlossen werden können, wenn diese keine Lizenz hier haben.

Denn meine Auffassung zum Thema Chargeback war schon damals bekannt.

Der Anlass ist ja durchaus befremdlich: Weil ich angeblich Äußerungen aus einer PM bekannt gegeben haben soll,

bist Du so verbal ausgeflippt - im Übrigen waren Diese Fragen schon vorher bekannt.

Altersvorsorge

bearbeitet von altersvorsorge
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hu ::!:: hu altersvorsorge !

selbst am Sonntag im Büro ? ...

sehe sehr , sehr schwarz für Dich am nächsten Aschermittwoch ...

Wegen solcher Äußerungen nehme ich Dich übrigens nicht (mehr) ernst: Schon damals hättest Du nach Deiner ganz speziellen Auffassung von Betrug etc. auf diesem Standpunkt stehen müssen.

lies Du erst mal einen Text genau, bevor Du Schlüsse daraus ziehst und solche Äusserungen tätigst ...

Du weisst, dass aufgrund der Rechtslage keine wirksamen Spielverträge mit Online Casinos abgeschlossen werden können, wenn diese keine Lizenz hier haben.

die nächste falsche Aussage, denn :

Es können wirksame Spielverträge mit Online Casinos abgeschlossen werden in Fällen, in denen diese keine Linzenz hier haben. Weder das BVerfG noch der BGH noch das OLG Hamburg bestreiten dies, ganz im Gegenteil ...

Man kann sich in Detroit auch einen McDonalds-Hamburger kaufen und aufessen, wenn die Filiale, in der man ihn kauft und aufisst keine Lizenz zum Verkaufen hier hat. So einfach ist das...

Es ist lediglich Dein Wunschdenken, dass dem so sei wie Du es behauptest ...

mondfahrer

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Man kann sich in Detroit auch einen McDonalds-Hamburger kaufen und aufessen, wenn die Filiale, in der man ihn kauft und aufisst keine Lizenz zum Verkaufen hier hat. So einfach ist das...

Dümmer gehts wirklich nicht !

Ist Dir Dein Beispiel nicht selbst peinlich, sei mal ehrlich....

Altersvorsorge

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