dragon Geschrieben Juli 14, 2007 Share Geschrieben Juli 14, 2007 Hallo,ich spiele im CC Roulette und habe mir mein Geld über moneybookers auf mein Konto auszahlen lassen. Hat alles wunderbar geklappt, aber auf dem letzten Kontoauszug habe ich dann neben der Einzahlung den Bemerk "moneybookers limit awv-meldepflicht beachten" gefunden. Es handelte sich um 549 €. Kann mir jemand eine Auskunft geben bezüglich dieses "moneybookers limit awv-meldepflicht beachten" ?mfGdragon Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gunthos Geschrieben Juli 14, 2007 Share Geschrieben Juli 14, 2007 (bearbeitet) Ja, das betrifft alle Zahlungen ab 12.500 € oder entsprechendem Gegenwert die Du von einem Gebietsfremden, in diesem Falle das Casino, erhältst. Darunter ist keine Meldung erforderlich. Ab dem Betrag von 12.500,-- ist der Vordruck Z 4 ausfüllen, für Gewinne aus Glücksspielen muß mer' z.B. die Kennziffer 854 eintragen.Da ich einen 2 Mio-Gewinn anstrebe, muß mer sich schon mal vorab mit der Problematik beschäftigen. Gruss Gunthos bearbeitet Juli 14, 2007 von Gunthos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fritzl Geschrieben Juli 14, 2007 Share Geschrieben Juli 14, 2007 (bearbeitet) Hallo Gunthos, für Gewinne aus Glücksspielen muß mer' z.B. die Kennziffer 854 eintragen.Da ich einen 2 Mio-Gewinn anstrebe, muß mer sich schon mal vorab mit der Problematik beschäftigen.Meinst das Dir die 2 Mio. S€ für Deine Unkosten und laufenden Ausgaben reichen ? Ist das nicht ein bissel arg knapp bemessen ? Gruß Fritzl bearbeitet Juli 14, 2007 von Fritzl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gunthos Geschrieben Juli 16, 2007 Share Geschrieben Juli 16, 2007 Mehr gibt's ja nicht . Der MegaMoolah-Jackpot liegt derzeit bei 2,4 Mio, aber evtl. steigt er ja noch etwas.Der Vordruck dient übrigens nur statistischen Zwecken, sonst nichts.Gruss Gunthos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
altersvorsorge Geschrieben Juli 16, 2007 Share Geschrieben Juli 16, 2007 stimmt, der vordruck der buba dient nur statistischen zwecken - nämlich der volkswirtschaftlichen zahlungsbilanz. Außerdem ist die Nichtanmeldung nur eine Ordnungswidrigkeit , also nicht strafbar. Von daher kein Grund zur Panik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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