Albert Einstein Geschrieben Oktober 26, 2017 Share Geschrieben Oktober 26, 2017 Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Nämlich dann, wenn die Tätigkeit nicht als reines Glücksspiel bewertet wird. Ist dann auch die Umsatzsteuer fällig? Informationen zu der neuesten Rechtssprechung hier: http://www.n-tv.de/ratgeber/Umsatzsteuer-auf-Pokergewinne-article20101366.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suchender Geschrieben Oktober 26, 2017 Share Geschrieben Oktober 26, 2017 wenn Umsatzsteuerpflichtig, dann muß aber auch Vorsteuerabzug möglich sein, das heißt, Verlierer bekommen vom Finanzamt die Vorsteuer rückvergütet. SUPER Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Albert Einstein Geschrieben Oktober 26, 2017 Autor Share Geschrieben Oktober 26, 2017 vor 5 Stunden schrieb suchender: wenn Umsatzsteuerpflichtig, dann muß aber auch Vorsteuerabzug möglich sein, das heißt, Verlierer bekommen vom Finanzamt die Vorsteuer rückvergütet. SUPER Ja, das kann für das Finanzamt schnell zum Eigentor führen, insbesondere dann wenn der Spieler plötzlich keine Gewinne mehr erzielt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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