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altersvorsorge

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Alle erstellten Inhalte von altersvorsorge

  1. Ich denke, dass diese karibischen Spielbuden im allgemeinen von Kriminellen geleitet werden. Wir sollten uns in Deutschland wieder mehr abschotten von der Globalisierung.
  2. Meine rechtliche Einschätzung aufgrund von Rechtsauskünften und fundierten Recherchen ist wie folgt: Durch Auslösung der Kartenzahlungen an die XXXXXXXXXXX erfolgten Teilnahmen am Online-Glücksspiel des Online-Casinos XXXXXXXX mit Sitz in XXXXXXXXX Die XXXXXXXXXXXX richtet sich mit ihrer Website XXXXXXXXXXXX durch deutsche Sprache und eine quartalsmäßig erscheinende deutschsprachige Zeitschrift, deren Druck in XXXXXX und deren Versand in XXXXXXXX erfolgt, gezielt an deutsche Staatsbürger. Die Spielergebnisse für das Online-Casino werden von einem Zufallsgenerator der Fa. XXXXXXXXXX in XXXXXXXXX ermittelt. Die Verteilung der in XXXXXXXX erzeugten Zufallszahlen erfolgt auf einem Server, der sich in XXXXXXXXXX befindet. Der Handlungsort der Glücksspiele befindet sich insofern in XXXXXXXXXX. Da sich aber die Website des Online-Casinos sowie die Software des Online-Casinos durch die oben beschriebene unzulässige deutschsprachige Bewerbung gezielt an deutsche Staatsbürger richtet, wurde die Domain XXXXXXXXXX bestimmungsgemäß von einem Personal Computer auf deutschem Staatsgebiet abgerufen. Der Erfolgsort der Glücksspiele befindet sich vor diesem Hintergrund nach einhelliger Rechtsauffassung in der Bundesrepublik Deutschland. Damit findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Bewerben eines Online-Casinos, das nicht über eine deutsche Konzession zur Veranstaltung von Glücksspielen verfügt und folglich das Veranstalten solcher Glücksspiele selbst mit Erfolgsort auf deutschem Staatsgebiet ist sittenwidrig i.S.d. § 138 BGB und wettbewerbs¬widrig i.S.d. §§ 1, 4 Nr. 11 UWG. Rechtsgeschäfte, die auf unerlaubtem Glücksspiel fußen, sind nichtig, da sie gegen Verbotsnormen verstoßen (§§ 134, 138 BGB i.V.m. §§ 284 ff. StGB, vgl. hierzu u.a. OLG Hamburg, MMR 2000, S. 92; OLG Hamburg, MMR 2002, S. 471). Mithin entfällt aufgrund der §§ 134, 138 BGB die Zahlungsverpflichtung an das Online-Casino. Zahlungen, die ohne Rechtsgrund an Online-Casinos geleistet wurden, sind daher auf Grundlage der §§ 812 ff., 817 S. 1 BGB zurückzugewähren.
  3. Moin, also ich wundere mich schon sehr über manche Beiträge hier. 1.) Der Vergleich mit dem Trinker: Jede Sucht ist anders. Wenn dem Trinker angeboten wird, seine Leber zu behandeln, dann wird er dies auch nicht ablehnen, auch wenn dadurch seine psychische Sucht nicht geheilt wird. Im Falle des Spielers wird es schon helfen, wenn er seine verlorenen Einsätze zurückholen kann. 2.) Hermann, was deinen Satz betrifft "Keiner der mir bekannten Spieler hat auch nur die kleinste Chance, mit irgendwelchen Argumenten, das verspielte Geld zurückzufordern".... Bitte hör doch auf, solche STandardsätze zu dreschen, sondern gehe wenn überhaupt auf das hier diskuttierte Problem ein. Ich glaube , hier sind einerseits viele gute Beiträge, aber es gibt auch viele selbstverliebte Beiträge ohne jeden Inhalt - und tut mir leid, dazu gehören auch - jedenfalls was dieses Forum betrifft - die Beiträge von Sachse
  4. war gestern in Duisburg, diesmal wars interessant, gegen 3 uhr nachts kam so n typ der setzte bei 3 -4 tischen gleichzeitig maximum auf ec und auf einige plein. ich glaube, der hatte eine ausgeprägte profilneurose
  5. wo ist denn das Problem??? Schalt den Rechner ab und wenn die Kohle da ist wieder an. Reiß dich zusammen Kerl Beste Grüße Wenke ← Hallo Wenke, wenn das so einfach wäre, dann wären wir hier alle mehrfache millionäre.
  6. hallo blue dolphin, habe nur ec gespielt und dutzende und kolonnen. Hatte eine Gewinnserie damals wie noch nie zuvor. Aber summa summarum ist das nur ein unbedeutender Sachverhaltsausschnitt in einer Zockergeschichte, deren Essenz ich als Verlust zu bezeichnen pflege.
  7. Ich bin der Auffassung, dass ich die Fakten, auf die ich mich stütze, bereits hier im Forum genannt habe. Mir ist allerdings bewusst, dass ich mit einer Kanone auf einen mächtigen, hoffentlich nicht übermächtigen Gegener schiesse, daher ist auch das in gewisser Weise Zockerei. Wenn die Zockergeschichte durch diese andere Art des Zockens beendet werden sollte, wäre das die Ironie des Schicksals. Aber ich werde mich am Dienstag definitiv an einen Rechtsanwalt wenden, und ihm die Sache übergeben. Hierzu bin ich fest entschlossen, habe auch schon einen Tipp von einer Insiderin erhalten, wer dafür geeignet sein könnte. Was die Sache in der Tat kompliziert macht, ist der Fakt, dass ich die Autorisierung der Umsätze zugegeben habe - DESHALB BIN ICH AUCH KEIN BETRÜGER !!! Bis auf weiteres, altersvorsorge
  8. ich werde jetzt alle geschütze auffahren die ich noch ausfindig machen kann, da ich ohnehin nichts mehr zu verlieren habe. "Drum Sturm brich los"
  9. Mamma mia, WestSpiel = WestLB = halbstaatliche Organisation, was willst du von denen denn erwarten??
  10. Eben weil die Banken kein Interesse an einem Präzedenzfall haben, werden sie nach meiner Einschätzung keine Motivation für einen Rechtsstreit haben - insbesondere da die REchtsprechung hierzu noch in den Kinderschuhen steckt. Bei Interesse kann die anonymisierte Version meines Schreibens hier mal posten
  11. Ja, zero 4 - 4, um es "mal zu sehen" lohnt es sich - da es vom "Design / Architektur" so ganz anders daherkommt als andere konventionelle Spielbanken. Allerdings nichts für Freunde des Franz. Roulette - denn es gibt nur Amerikanische Tische und dementsprechend schnell ist die Spielabfolge (und meist der Verlust ). Ausserdem gibt es da hübsche Croupier - Damen. Was aber wirklich interessant war zuzuschauen, waren die Poker-Tische. In anderen Casinos ist das ein streng abgeschotteter Bereich, nicht hier.. Grüsse, Altersvorsorge
  12. P.S. Vielleicht kann ich auch noch über die normale Widerspruchsfrist hinaus zurückbelasten lassen, das könnte möglich sein, weil die Kreditkartenorganisation einen Vertrag mit dem Händler hat, und die Bank durch die Ignorierung des "M5" - Schlüssels auch deutschen Staatsbürgern indirekt den Zugang zu Online Gambling ermöglicht. Deshalb macht sich die Bank haftbar.
  13. ganz deiner meinung, zero 4-4. habe noch ein gutes rheinisches altbier im keller, das ich mir gleich genehmigen werden. wenn das klappen sollte mit den chargebacks, was ich für mich sehr hoffe, sonst ist alles kaputt, dann fahre ich erstmal in den urlaub. und wenn das casino ein illegales inkasso beauftragt (so was wie moskau - inkasso) dann seh ich natürlich alt aus - weil meine zähne will ich schon behalten
  14. bluedolphin, ich habe es von 499 euro auf 39500 euro geschafft - auch "intuitiv". Aber das kommt alle 20 Jahre mal vor.....glaubst du das geht so weiter?
  15. wieviel willst Du denn von ihnen als Altersvorsorge dafür bekommen , dass Du tust was sie wollen ? 60.000, 80.000, 100.000 ...? mondfahrer ← na die 60.000 sonst gibts für die Probleme, das müssten die doch einsehen.
  16. Ausserdem ist mir ein Anwalt zu teuer. Wenn man sich die Gebührenordnung der Anwälte mal ansieht, wird einem schlecht.
  17. Hi altersvorsorge, ich bin auch schon ein paar mal in Duisburg gewesen. In einem anderen Beitrag habe ich mich schon über die Kleiderordnung und ähnliches ausgelassen. Den ersten Schock habe ich nun überwunden und fahre mittlerweile ganz gerne hin, da ich finde, dass die Mitarbeiter dort ganz ausgesprochen freundlich und sehr bemüht sind. Die Würfe der schwarzen Amazone habe ich leider noch nicht erlebt, ich werde aber beim nächsten mal auf sie achten Viele Grüsse Lemmi ← So von Aussehen her finde ich sie ziemlich süss
  18. Nach welchem REcht will sich denn das Casino wehren?? Nach dem REcht der Holländischen ANtillen? Das ist doch totaler quatsch. Inkasso in Deutschland ist ausgeschlossen. Und wofür benötige ich einen Rechtsanwalt, wenn ich die Begründungen bereits alle kenne? O,K. im FAlle eines GErichtsprozesses natürlich schon, aber so weit wird es wohl nicht kommen. Ich bin allerdings fest entschlossen, alles zu backchargen. Ich werde der BAnk einen Deal anbieten. Ich hab einfach ein grosses Ego, dagegen kommt kein Bank an
  19. alsoich finde das schon kurios. ihr nicht?
  20. ich meine, das casino steht sich ja eigentlich so, als ob ich nie mitgespielt hätte. und eigentlich ist ja kraft Gesetz auch keine rechtswirksame Zahlung geflossen. Ich denke, das weiss das Casino auch. Solche Unternehmen haben doch dafür Rücklagen gebildet.
  21. immer maximum einzahlungen von 1000 euro. manchmal habe ich auch abgeräumt . aber das spielt ja hier keine rolle. die bank hätte die "m5"-einsätze blockieren müssen.
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