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altersvorsorge

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Alle erstellten Inhalte von altersvorsorge

  1. Ich glaube, du bringst da Dinge zusammen, die miteinander herzlich wenig zu tun haben. Was ist denn mit Leuten, die sich vor der Abfahrt zur Spielbank ganz bewußt nur einen begrenzten Betrag eingesteckt und z.B. Kartengeld vernünftigerweise zu Hause gelassen haben? Dann haben sie vielleicht mal nen Lauf erwischt, sind dabei heiss gelaufen - und schon ist die limitierte Kohle futsch. Kenn ich doch aus eigener Erfahrung. Am nächsten Morgen war ich froh drum, dass ich mich selbst frühzeitig eingeschränkt hatte. Du bist also bei jedem Gespräch dabei, das ein Saalchef abseits mit einem Gast führt...? Sehr umsichtig. Na endlich kommst du mal zur Sache. Das also geht dir auf den Keks. Du willst, dass das Monopol fällt, damit du evtl. selbst ein Spielchen anbieten kannst, um deinen persönlichen Wohlstand zu mehren. Selbstverständlich handelst du dann als verantwortungsvoller Glücksspielanbieter, betreibst Suchtprävention, führst psychologisch professionelle Gespräche, ermittelst und therapierst deine Spielsüchtigen mit sicherer Hand selbst. Klar. Und Suchtgefährdete weisst du natürlich mit einem Blick von vernünftigen Menschen über 18 zu unterscheiden, die bloß mal ein bißchen über ihrer Gier um die Kohle heissgelaufen sind. Mann, ihr macht es euch aber echt leicht! In der Tat, mein Gutester, in der Tat. Tausende stehen in den Sperrlisten - und zocken munter in den Spielhallen weiter, wo es weder Zutrittskontrolle noch Sperren gibt. Gruss... in Frankenland? (wo sonst würde man "heilig" hinten mit "ch" schreiben?) Efes ← @LEXES: danke, ich habe schon lange nicht mehr so herzlich gut gelacht. Sag mal, hast du eine anarchistische Ader ?
  2. Also ich gebe Dir Recht , Ipsi. Ich kann bei den "Beiträgen" von LEXES auch nicht irgendeinen Sachbezug erkennen. @lexec: was ist denn Deiner Meinung nach der Aufgabenkreis des Saalchefs???
  3. also Dümmer gehts nimmer! Wieso soll ein Saalchef eingreifen, wenn einer "sein eigenes" Geld verzockt? Soll jetzt neben jedem Besucher der Saalchef stehen und beobachten was derjenige so macht? Gewinnt er, soll er dann auch eingreifen? He, in welcher Welt lebst Du denn? Bleib doch mit Deinem A....zuhause, wenn du keine Kohle hast, um ins Casino zu gehen. LEXEC ← @lexec: Nee, der Saalchef ist aber dazu da gem. der Spielordnung auffällige, also selbstzerstörerische Spieler vom Spiel auszuschliessen
  4. Sehr richtig ipsi. Das ist der Punkt: Man kann doch nicht nach dem Motto argumentieren: Wenn man das ANgebot annimmt, dann muss man wissen, was man tut. Suchtkranke sind ferngesteuert, weshalb ja sogar die aus der Aufklärung stammende Leitaussage, der Mensch habe einen freien Willen, von ernsthaften Menschen angezweifelt wird. Ich halte deshalb auch den Schriftsatz bei den Casinos, in dem man bestätigen muss, dass die Teilnahme am Spiel keine Gefahr für einen selbst und dritte bedeute (so die Formulierung der West Spiel Casinos) für schwachsinnig. Gruss von Altersvorsorge
  5. Hallo, heute hat Altersvorsorge folgende Frage an das Forum: Hat euch mal, während ihr in einer Spielbank zu Gast gewesen seid, jemand darum gebeten, euch Geld zu leihen, z.B. fürs Taxi, weil diese Person alles verspielt hat? Wenn ja, hat euch diese Person das Geld dann zurückgezahlt? Ich habe nach einem Besuch in einer neu eröffneten Spielbank das GEfühl, dass eine Gruppe von Leuten (hoher Ausländeranteil) darauf spezialisiert ist, so die Leute zu betrügen.
  6. Glaubst Du ernsthaft, jemand von Visa oder ein/e Bekannte/r liest Deine Mogelpackung und gibt es nicht weiter ? Privates auch beruflich nutzen, kann Dir doch nicht fremd sein ? jason ← Was für eine Mogelpackung ?? Wenn ich zum Zeitpunkt der Teilnahme am Online-Glücksspiel nichts von der Illegalität wusste, was ist daran Mogelpackung??
  7. Was hätt'ste denn gemacht, wenn Du die Kohle im Landcasino verzockt hättest, obwohl mit VISA die Chips erworben???????????? bis denne liebe Grüße D a n n y ← steht das hier zur diskussion????
  8. Kann mir vorstellen daß CC im Forum mitliest, oder vielleicht ein Visa-Mitarbeiter. Viel Erfolg ! jason ← ??? Was interessiert mich das ob der CC im Forum mitliest? Glaubst du ernsthaft, jemand von VISA liest in einem Roulette-Forum aus beruflichen Gründen??? Selbst wenn, hat das irgendeine Relevanz???
  9. Ohne Worte..................... bis denne liebe Grüße D a n n y ← wieso "ohne worte"? ich versteh das hier nicht.
  10. 1. Dativ!!! 2. Wird aus Mitleid als Faselfehler betrachtet. sachse ← 1.) "auf einem intellektuellen Niveau" ist richtig 2.) wieso mitleid? was meinst du
  11. Hallo an alle Leser dieses Threads, es war und ist nicht meine Absicht, jemanden hier zu verärgern oder zu provozieren. Die Intention war und ist, all diejenigen, denen gleiches wie mir wiederfahren ist, an meinen Überlegungen und Erkenntnissen teilhaben zu lassen, dabei hie und da mit pointierten Einlagen, da wir ja in der Freizeit sind und nicht auf der Arbeit. Da mir gegenüber aber größtenteils nur dummes Zeug entgegnet wird (und die Bezeichung Betrug ist rechtlich wirklich eindeutig dummes Zeug), dann habe ich auch keine Lust mir, hier Beiträge zu verfassen. Wer ernsthaft hier postet, spielschulden sind ehrenschulden und so etwas aus dieser ecke, der kann nicht wirklich viel im Kopf haben. Auf diese Cowboy-Mentalität habe ich keine Lust. Wer ernsthaft und pointiert, aber auf einem gewissen intellektuellen Niveau diskuttieren will, dem schreibe ich dann auch gerne zurück. Gruss, Altersvorsorge
  12. und am Ende werden wir alle eingeladen und heben einen drauf ← Zero 4-4 du bist damit eingeladen P.S. Meine Reklamation ist jetzt bei VISA International zur Prüfung.
  13. @roulettnix was für einen betrug meinst du?
  14. Hallo, ein gutgemeinter Tip für alle Spieler, die per Click2Pay in den letzten 6 wochen eingezahlt haben und um die Illegalität des Online Gamblings ohne deutsche Lizenz nicht während der Zahlung gewusst haben: Sofort der Lastschrift widersprechen!! Habe vor 2 Monaten der Lastschrift von Click2Pay über 500 euro widersprochen und gleichzeitig eine Begründung an die Hauptzentrale in München geschickt. Die haben bis heute nicht reagiert. Die wissen wohl, dass rechtsungültige Forderungen vor ordentlichen deutschen Gerichten nicht titulierfähig sind...
  15. Hi Datal, ein Chargeback ist theoretisch bis zu 6 Monaten möglich. Aber "üblich" ist die 42-Tages-Frist. Den genauen Unterschied kann ich dir leider nicht erklären, da mir die "VISA - Regularien" noch immer nicht vorliegen. D.h. bestreite einfach die Umsätze des letzten abrechnungszeitraums. Du als Spieler wirst fast immer unbeschadet aus der Sache rauskommen. Siehe meine Begründungen.
  16. @schnorrer habe 60.000 verspielt, und 39500 ausgezahlt bekommen, und jetzt aktuell schulden am a... in Höhe von 17000 eus.
  17. Hallo Datal, auch das Angebot von Party Poker ist illegal siehe mein Hinweis auf das Urteil des OLG Köln vom April 2006. Am einfachsten für dich ist es, wenn du die Autorisierung der Karteneinsätze an Eides Statt bestreitest. Dafür kannst du vor Gericht auch nicht belangt werden, denn eidesstattliche Erklärungen sind nicht gerichtsverwertbar (nicht zu verwechseln mit eidesstattlichen Versicherungen vor Gericht). Gruss von Altersvorsorge
  18. hast du auch was inhaltsschwangeres beizutragen oder bist du auch nur einer von diesen 0815 - phrasendreschern?
  19. hallo zero 4-4, du kannst meine neuen Threads zu Chargeback in Online Casinos lesen, dort stößt du dann auf meine (nachrichtendienstlich) verschleierte E-Mail-Adresse, sofern du noch interesse an einer Art Handout hast. Viele Grüsse von Altersvorsorge
  20. @waterboy habe nur eine telefonische rechtsberatung in anspruch zu nehmen die ehre gehabt. allerdings meinte der typ ich solle auf den antillen klagen, was von vornherein blödsinn ist (siehe hierzu meine begründung). ausserdem wollte er die "strafrechtliche komponente" bei mir als spieler abklopfen. habe guten kontakt zu einer anderen anwältin, die ist aber noch im urlaub, werde dann ab nächsten montag die entsprechenden kugeln - äh geschütze auffahren übrigens gibt es ein relativ neues urteil, das ihr bei interesse lesen könnt: http://www.jurpc.de/rechtspr/20060072.htm so, jetzt geh ich in die sauna, und lese in den ruhepausen das bgb
  21. und wieso nicht ? - das wäre doch nicht sinnvoll. Wir könnten uns doch damit behelfen, dass wir mühelos ein "sittenwidriges Rechtsgeschäft" vollziehen, indem Du Dir z.B. eine hotmail-Adresse zulegst mit "altersvorsorge" vor dem (at), wobei in diesem Namen einer der nicht doppelten Buchstaben fehlt. Und welcher Buchstabe das ist weiss ich, indem ich Deinen nächsten Beitrag lese und darauf achte, welcher Buchstabe darin versehentlich weggelassen wurde. konspirativ grüssend mondfahrer ← @mondfahrer Sag mal, bist du beim Verfassunsschutz oder beim BND angestellt? Klingt ja spannend, langsam macht mir die Diskussion hier Spaß p.s. ich wollte auch mal diese richtung einschlagen, leider bin ich durchs assessment center gefallen, aber pssssssssst. nicht weitersagen die mail adresse lege ich heute abend an, lieber mondfahrer. ich hoffe, du hast genau gelesen. du kannst mir ab morgen schreiben.
  22. hallo gunthos, danke, endlich mal ein intelligenter und hilfreicher Hinweis. Super! Ich habe bei der Argumention gegenüber der Bank auch primär darauf hingewiesen, dass die Verträge zwischen Kreditkartenorganisationen und OC`s (oder: Zahlungsdienstleistern für OC`s) nichtig sind, wenn deutschen Kartenkunden die Möglichkeit zur Teilnahme am Online Glücksspiel ermöglicht werden. Ich bin durch das Vertragsverhältnis mit einer kartenausgebenden Bank ausschließlich deren Kunde und stehe in keinerlei Verhältnis zur vertraglichen Gestaltung im Innenverhältnis zwischen der Kartenorganisation und dem "Händler". Denn dieses Vertragsverhältnis ist bereits (.......) rechtswidrig. Egal ob die Zahlung direkt an das OC gegangen ist oder an einen zwischengeschalteten Händler - die Kennzeichnung nach dem MCC-Code ist verpflichtend für VErtragspartner der Kreditkartenorganisationen, wenn es sich um "Casino GAming Chips" handelt. Somit hat die Kartenorganisation ungültige Verträge mit dem Händler abgeschlossen und rechtsungültige Forderungen aufgekauft. Die von der Bank zitierten Kreditkarten-Kundenbedingungen können nur für Forderungen gelten, die aufgrund von rechtsgültigen Verträgen begründet wurden. Ein Vertrag, der gegen § 284 StGB verstößt, ist gem. § 134 BGB von Anfang an nichtig. Die kartenausgebende Bank ist zur Einleitung der Rückbelastungen verpflichtet, da sie ansonsten an der Rechtswidrigkeit mitwirkt. @mondfahrer würde dir gerne meine email-ad geben, weiss nur nicht ob das hier freigeschaltet wird.
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