tkr.kiel Geschrieben April 24, 2008 Share Geschrieben April 24, 2008 (bearbeitet) Hallo liebe Forumsgemeinde,haltet ihr es für möglich bzw. ist es Rechtlich erlaubt ein Wett- und ein Glücksspielportal mit Echtgeld der "Kunden" zu betreiben ohne dafür belangt werden zu können, wenn die Auszahlung zum Beispiel nicht durch Auszahlung von "Guthaben", sondern durch Sachpreise, die sich der Kunde entsprechend aussuchen oder ggf. bei einem bestimmten Händler seiner Wahl bestellen kann, zu betreiben?Reicht da ein Gewerbeschein und eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Amt?GrußThomas bearbeitet April 24, 2008 von tkr.kiel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sachse Geschrieben April 24, 2008 Share Geschrieben April 24, 2008 Das nennt man Lotterie, wenn es um Sachpreise geht.Der Erlös einer Lotterie muss nach Abzug der Betriebskosten und eines vertretbaren Gewinns, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden(Lotteriegesetz). Das Beamten- und Politikerpack hat alles so geregelt, dass man keine Chance hat.Selbst das Ausweichen in private Clubs ist im gesamten Glücksspielbereich verboten.sachse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tkr.kiel Geschrieben April 25, 2008 Autor Share Geschrieben April 25, 2008 Das nennt man Lotterie, wenn es um Sachpreise geht.Der Erlös einer Lotterie muss nach Abzug der Betriebskosten und eines vertretbaren Gewinns, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden(Lotteriegesetz). Das Beamten- und Politikerpack hat alles so geregelt, dass man keine Chance hat.Selbst das Ausweichen in private Clubs ist im gesamten Glücksspielbereich verboten.sachseOK vielen Dank, ich glaub da ist schon eine Menge mit beantwortet.GrußThomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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