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Chargeback-Quote  

46 Stimmen

  1. 1. Wer hat schon mal einen Chargeback durchgeführt?

    • Ja, ich habe bereits erfolgreich einen Chargeback durchgeführt.
      8
    • Ja, ich habe einen Chargeback bei meiner Bank beantragt, aber das Ansinnen wurde vollumfänglich abgewiesen.
      4
    • Nein, ich habe noch keinen Chargeback durchführen lassen, spiele aber mit dem Gedanken.
      9
    • Nein, ich habe noch keinen Chargeback durchführen lassen und würde das auch niemals machen.
      25


Recommended Posts

  • 4 months later...
Geschrieben

Ein Chargeback ist und bleibt nach deutschem Recht ein Betrug - strafrechtlich relevant.

Dazu heißt es im StGB § 263:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Inwieweit sich das von einem OC aus umsetzen läßt, ist fraglich. Jedenfalls solange, bis die Kreditkartenfirma den Spieß umdreht... :smilie2:

Gruß

snuggle

Geschrieben (bearbeitet)
Inwieweit sich das von einem OC aus umsetzen läßt, ist fraglich. Jedenfalls solange, bis die Kreditkartenfirma den Spieß umdreht...

...und bis zu drei Jahre Vollpension, falls eine Bank geschädigt wird:

§ 266b StGB (Mißbrauch von Kreditkarten):

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da muß mer' schon tief durchatmen.... :smilie2:

bearbeitet von Gunthos
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Gunthos !

Da muß mer' schon tief durchatmen.... ::!::

Ich muss übrigens auch mal wieder sportlich anziehen, damit

der Puls runtergeht.

aber was meinst du eigentlich damit:

(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Kartenaussteller wird übrigens nicht geschädigt. Und schon gar nicht die Kreditkartenorganisation weil diese an jedem vertretbaren Chargeback von geschädigten Spielern auf deutschem Staatsboden mitverdient. Denn das Casino muss an die Kreditkartenorganisation Gebühren bezahlen, und häufige

Chargebacks können zum Ausschluß des Casinos am Kreditkartenverfahren führen. Momentan gibt`s allerdings Probleme, weil einige finanzkräftige Casinos Schlägertrupps (z.T. türkischer Herkunft) für den Einsatz auf detuschem Staatsboden beauftragt haben. Zum Schutz von Leib und Leben wird diese Sache wohl insbesondere wegen der sitten- und stilwidrigen Umstände - bald auch politisch aufstossen.

bearbeitet von altersvorsorge
Geschrieben

Ich empfehle, die Chargebacker (hört sich ja fast an wie die berühmten "barebacker" ::!:: ) einfach links liegen zu lassen. Eine Diskussion mit ebenjenen verbraucht nur unnötige Energie in den falschen Motoren...

Gruß

snuggle

Geschrieben (bearbeitet)

@Altersvorsorge

Ist jetzt der Pseudogutmensch wieder gefragt ? Du legst ein unglaublich schnöselhaftes Verhalten an den Tag und wunderst Dich, daß die Forumsmitglieder zurecht immer agressiver werden. Bald wird Dir hier keiner mehr antworten.

Du wirst Angst haben müssen vor den Banken. Die von Dir genannten, möglicherweise existierenden, ausländischen Schlägertrupps, kommen der Politik im Moment vermutlich gerade recht. Denn es ist Wahlkampf !

Was die Banken betrifft, Blondie wurde von ihrer eigenen Bank "gemeldet". Das wurde ihr zum Verhängnis.

Deine einzige Chance ist es, Dich schnellstmöglich in eine therapeutische Behandlung mit gleichzeitiger Ordnung der Vermögensverhältnisse zu begeben.

Gruss Gunthos

bearbeitet von Gunthos
Geschrieben
Momentan gibt`s allerdings Probleme, weil einige finanzkräftige Casinos Schlägertrupps (z.T. türkischer Herkunft) für den Einsatz auf detuschem Staatsboden beauftragt haben.

Wenn´s den stimmt, gut so!

  • 3 weeks later...
Geschrieben

Guten Morgen zusammen,

mich würde an dieser Stelle mal interessieren, weshalb manche User Erfolg mit einem Chargeback hatten und andere wiederum nicht. Entweder es geht oder es geht nicht?

Besten Gruß,

Prizipal

  • 2 weeks later...
Geschrieben
Guten Morgen zusammen,

mich würde an dieser Stelle mal interessieren, weshalb manche User Erfolg mit einem Chargeback hatten und andere wiederum nicht. Entweder es geht oder es geht nicht?

Besten Gruß,

Prizipal

Stelle meine Frage noch mal? Evtl. kann ja jemand was dazu schreiben?

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