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Geschrieben (bearbeitet)
1. das Umsetzbare

Man kann keine einzelnen Transaktionen der KK rückgängig machen, sollte man gegen irgendwelche Buchungen Einwände haben, hat man die Option die gesamte KK-Rechnung "zurückzugeben". In folge dessen wird die KK umgehend gesperrt und man muss sich mit seiner KK-Firma ausseinandersetzem um das Problem zu klären. Bei Betrug etc. muss man lediglich eine geringe selbstbeteiligung zahlen (solange die Sicherheitslücke nicht bei der Bank lag)

2. Die rechtliche Seite

Kreditkarten haben den Zweck Auslandstransaktionen schnell, sicher und "günstig" abzuwickeln. Wenn deine Kartenfirma einer Transaktion zu einer Gamblingseite zustimmt bist Du verpflichtet, soweit nicht anders vereinbart, die Rechnung zum Ende des Monats zu begleichen. (Bei Bankeinzug ist die Rechtslage meines Wissens nicht genau geklärt)

Hallo PhilG,

aufgrund der Fülle von gleichartigen Antworten gehe ich aus meiner Sicht nicht auf Dein Posting ein, ich verweise hier auf die vorherigen Beiträge.

nur so viel zum thema kk:

leider bist Du nicht richtig informiert :engel: . Natürlich können auch einzelne Transaktionen über den Kreditkartenprozessor rückgängig gemacht werden, wenn ein Chargeback Grund vorliegt. Zum Beleg siehe folgende Internet - Seite der EU:

http://ec.europa.eu/internal_market/finser...argeback_en.pdf

Guckst du und siehst du: Chargeback Reasons :engel:

Immer dann wenn KEINE UNTERSCHRIFT UNTER EINEM BELEG existiert, dann kann der Chargeback für einzelne Buchungen durchgeführt werden (theoretisch)

bearbeitet von altersvorsorge
Geschrieben

Im Übrigen noch mals - das letzte Mal - zur Klarstellung aus meiner Sicht:

Ich fühle mich eben nicht als Trickser, weil ich die Umsätze über das OC ausdrücklich nicht bestritten habe und damit keinen Chargeback durchführen konnte.

Geschrieben
Natürlich können auch einzelne Transaktionen über den Kreditkartenprozessor rückgängig gemacht werden, wenn ein Chargeback Grund vorliegt. Zum Beleg siehe folgende Internet - Seite der EU:

http://ec.europa.eu/internal_market/finser...argeback_en.pdf

Guckst du und siehst du: Chargeback Reasons  :engel:

Immer dann wenn KEINE UNTERSCHRIFT UNTER EINEM BELEG existiert, dann kann der Chargeback für einzelne Buchungen durchgeführt werden (theoretisch)

Na das ist mir ja mal neu! Zugegeben: Ich habe nich die gesamt pdf durchgelesen. Darum noch ne Frage: Muss der Empfänger der Rückbuchung nicht zustimmen???

Im Übrigen noch mals - das letzte Mal - zur Klarstellung aus meiner Sicht:

Ich fühle mich eben nicht als Trickser, weil ich die Umsätze über das OC ausdrücklich nicht bestritten habe und damit keinen Chargeback durchführen konnte.

Aber Du hattest es vor - das ist schlimm genug!

Geschrieben
Darum noch ne Frage: Muss der Empfänger der Rückbuchung nicht zustimmen???

Die Bank oder der Kreditkartenprozessor fordert Belege beim Händler an. Wenn er innerhalb von 42 Tagen die Belege vorzeigt und sie nicht beanstandet werden können, dann wird der Chargeback abgelehnt. Wenn er Belege vorzeigt, die aber zweifelhaft sind, geht das ganze soweit ich weiß durch zwei Instanzen bis hin zum VISA-Schiedsgericht.

Aber wenn - und darum ging es bei den OC`s - keine Belege mit Unterschrift vorgezeigt werden und auf eine aufwändige elektronische Beweisführung wegen der Rechtslage verzichtet wird, dann ist es so - und das weiss ich definitv durch Erfahrungsberichte - dass der Händler gar nicht reagiert, dann läuft die 42-Tages-Frist ab und das Geld wird dem Kreditkartennutzer wieder gutgeschrieben. Der Händler hat zu alledem noch eine Chargeback - Gebühr zu bezahlen, die relativ saftig ist und unter Umständen - wenn sich Chargebacks häufen - den Ausschluss vom VISA-System zur Folge haben kann.

P.S. Wie das bei Mastercard ist, weiss ich nicht genau, die Angaben bezogen sich nur auf VISA

Geschrieben

wenn das so stimmt, würde man ja mit dem kinderleichten Betrug reich werden können! (womit ich nicht abstreiten will, dass es funktioniert!)

Geschrieben

huhu PhilG !

Aber Du hattest es vor - das ist schlimm genug!

gar nichts ist schlimm, und was einer "vorhat" ist Bestandteil des eigenen Kalküls der Gegenseite. Sie haben es bei Vertragsabschluss billigend in Kauf genommen, dass einer so reagiert wie altersvorsorge jetzt. Damit haben sie es akzeptiert, dass er auf diese Weise "Schach" spielt. Das ist sein gutes Recht. Sie denken geschäftlich und er denkt geschäftlich. und wer besser ist , der gewinnt.

(Hab´auch kürzlich woanders noch was in Sachen AGB etc. geschrieben, worüber sich ralfrichter möglicherweise freuen wird)

@altersvorsorge . stimmt´s

mondfahrer

Geschrieben

Huhu ::!::

ich kann dir aus irgendeinem grund keine PM schreiben, kannst du mich dafür freischalten das ich dir was schicken kann?

Erst mal herzlich willkommen im Forum, aber wenn hier irgendwer jemand für irgendwas freischaltet, dann macht das die Administration des Forums, und nicht irgendwelche Altersversorgungen..................

Warum bei Dir keine PM geht, liegt daran, dass Du erst 1 Beitrag geschrieben hast. Wir haben diese Massnahme, damit Spammer draussen bleiben.....................

bis denne

liebe Grüße

D a n n y :pfanne:

Geschrieben

Hi Gunthos :engel: ,

wie geht`s Dir? Warst Du zwischenzeitlich erfolgreich in der OC-Welt?

Nein, nix mit Cash-Back-Quote, war nur Fun (ausser bei Click2Pay)

aber die theoretische Möglichkeit dazu fetzt einfach :engel:

Ausserdem bin ich bald im Urlaub in Skandinavien, da werden keine Geschäfte gemacht :engel:

A Propos Skandinavien - hab vor Wochen mal gegoogelt und gesehen, dass ein bestimmtes Unternehmen in Växjö (sprich: Väckchö) auch die Casino Spiele mobil übers Handy anbietet. Dann sind wir bald flächendeckend mit Cash Back äh.. ::!:: ich meinte Casino Gaming versorgt :engel:

cu later

Geschrieben

Huhu Altersversorgung :)

wie geht`s Dir? Warst Du zwischenzeitlich erfolgreich in der OC-Welt?

Danke der Nachfrage. Soweit so gut. Von erfolgreich kann ´mer allerdings leider nicht sprechen. :)

Ich habe wie ein Verrückter Mega-Moolah gezockt, mit Blick auf die 2 Mio. Ich habe es tatsächlich einmal geschafft in den Jackpot-Modus zu kommen, was mir noch nie passiert ist. Das Spinrad blieb aber kurz neben dem 2 Mio-Feld stehen. Herausgekommen ist dann lediglich der Mini-Jackpot, ein Betrag zwischen 10 und 20 $, weiß nicht mehr so genau. Außerdem war ich noch 2 x im CC, habe erstmal die neuen Spiele ausprobiert und anschließend Craps gespielt. Tja, alles weg :) Jetzt ist erstmal Pause, jedenfalls für ein paar Tage.

So, jetzt werde ich mir gleich noch ein weiteres Stück Whiskey-Torte genehmigen. Hmm :)

Gruss Gunthos

  • 1 month later...
  • 2 weeks later...
Geschrieben

Hey altersvorsorge,

was ist aus Deinen Chargebacks nun eigentlich geworden? Lass' doch mal das Ende der Geschichte hören, würde zumindest mich wirklich interessieren. Im Internet findet sich kein Fall, der genau dokumentiert ist - obgleich die Casinos jammern, dass sie wenig Handhabe hätten.

Grüße,

...

Geschrieben

da wir spieler ein mehr oder weniger ausgeprägtes suchtverhalten aufweisen,beführworte ich ein chargeback oder sonstige aktionen ausdrücklich.da onlinecasinos lt.eu-beschluss für sittenwidrig erklärt wurden ist das auch gar kein betrug.

und auch firmen,die solche zahlungen einleiten,sei es kreditkartengesellschaften oder clickandbuy können ausser böse mails gar nichts unternehmen.

Geschrieben (bearbeitet)

Also ich würde dringend empfehlen "Chargebacks" nicht leichtfertig zu veranlassen. Das ist und bleibt, trotz allem, eine Aktion mit ungewissem Ausgang. Das Onlinecasino ist nicht illegal an sich, da es eine Lizenz des Landes hat, in dem es ansässig ist. Die meisten Casinos haben sich abgesichert, in der Weise, daß sie nicht wissen können, wer spielen darf oder nicht. Hier ein Auszug aus den Teilnahmebedingungen des Casinoclubs:

Die Teilnahme des Spielers an den Spielen ist nicht durch eine staatliche Behörde in seinem Rechtsgebiet verboten.

Insbesondere für das Staatsgebiet Österreich ist die Rechtslage eindeutig: (Auszug aus den Bedingungen win2day)

Die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist gesetzlich untersagt.

Daraus folgt: Wenn das Casino kein Geld bekommt, könnte es sich möglicherweise rächen, in dem es den Spieler an die Glückspielaufsichtsbehörde meldet. :confused:

Gruss Gunthos ::!::

bearbeitet von Gunthos
Geschrieben

Hi,

hab auch Chargebacks, allerdings bei Click2pay, veranlasst, ~~2000euro, ist schon etwas mehr als 500e. habe nun nach knapp 2 Monaten (oder 3? *kopfkratz*) eine Mahnung von einem Inkasso-Büro erhalten, ohne Titel ohne Alles, halt nur Anschreiben mit Überweisungsträger :confused: .

"Ihr Zahlungsziel ist überschritten" (schön gross geschrieben) "Bitte gleichen Sie die Rechnung aus. Jetzt!"

Am besten ist die Frist, ich hab 5 Tage Zeit um zu bezahlen ...

höhö ... naja, leere Drohungen, ich werds drauf ankommen lassen, frage mich nur ob ich noch mal widerspreche (habe ich schon bei click2pay gemacht).

Ich bin gespannt ::!::

Viele Grüsse,

vk

Geschrieben

@Gunthos: da fällt mir noch was ein ... apropros rächen, wenn man das szenario mal durchspielt, und sowas würde tatsächlich passieren würde, ich frage mich was dann erst passiert wenn das publik wird, und tatsächlich ein spieler ärger kriegt von vater staat weil er online gezockt hat. das geht dann durch alle foren, evtl kommt dann sogar die presse usw usw, das wäre nen rummel (hypothetisch).

dann würde erst mal publik das das, was täglich ich weiss nich wieviele deutsche tun (naemlich zocken, egal sportwetten oder casino oder .. lieblingsspiel seit einiger zeit: pokern), illegal ist.

dann kämen die stimmen aus der spielsucht-ecke (nicht negativ gemeint, im gegenteil), und dann würde vater staat wesentlich schneller was gegen onlineglücksspiel zu tun versuchen(!). wäre interessant ... :>

viele grüsse,

vk

Geschrieben

und noch mal ich, passt hier so halb rein, sind interessante infos raus wenn man aus den begründungen teilweise rückschlüsse zieht:

Urteil LG Koblenz (6 S 342/06 )

http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=604

(ich hoffe ich darf den link hier posten)

sitz der spielbank war in hessen -> konzession -> also dürfen die einfordern

rückschluss ist klar, und bestätigt eigentlich den tenor hier im thread :confused:

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, ich glaube auch kaum, daß in D Spieler belangt werden, die in OC's spielen. Das ist allgemein bekannt. Insbesondere die Spielbanken kennen genau ihre Konkurrenz. Daher wollen die Innenminister auch zum 1.1.2008 den Staatvertrag in Kraft setzen, um das Ganze abzustellen.

Gunthos :confused:

Anmerkung: Das mit dem Urteil habe ich auch gelesen, das betrifft natürlich nur Spielbanken, ausländische Casinos gehen folglich leer aus.

bearbeitet von Gunthos
Geschrieben

Dennoch könnte es etwas Ärger geben, wenn das OC die Drohung wahr macht und einen nicht zahlenden Spieler bei der Glücksspielaufsichtsbehörde anschwärzt.

Hier das EuropaCasino:

Wir sind berechtigt, die relevanten Behörden,...über Ihre Identität und jegliche verdächtige ungesetzliche, Trickserische oder unzulässige Aktivitäten zu informieren. :confused:

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